Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 180)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.179.952 von chris-trader am 19.07.23 22:18:07Da haste Recht, nur sehe ich nicht, dass Jamaika 2025 zustande kommen wird. Gerade ruft Merz die Grünen zum politischen Hauptgegener aus. Die FDP verliert ja bekanntlich bei jeder Landtagswahl und die Grünen verlieren nachdem GEG auch an Zustimmung.
Ich halte die Groko 2025 als am wahrscheinlichsten.
Ich halte die Groko 2025 als am wahrscheinlichsten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.179.871 von chris-trader am 19.07.23 22:01:05Dass Mütze noch Fraktionschef ist und sogar wieder antreten will, da schlucken sicher viele in der Fraktion. Und die wissen mehr als wir. Ich denke, die Ukrainer hätten ihn damals in Kiew festnehmen sollen. Aber gut, sowas geht halt nicht. Pech für die getreuen Sozen.
Neben der Ausstiegs-Klausel für Bindingopfer bräuchte es auch eine für Putinfans.
Neben der Ausstiegs-Klausel für Bindingopfer bräuchte es auch eine für Putinfans.
Die größte Chance, dass sich die Bindingsteuer politisch nivelliert, ist wohl eine Jamaika Koalition ab 2025.
Mit SPD in der Regierung erst wieder wenn die interne Linksaußen Fraktion wegen Erfolglosigkeit oder Skandalen abgesägt wird.
Mit SPD in der Regierung erst wieder wenn die interne Linksaußen Fraktion wegen Erfolglosigkeit oder Skandalen abgesägt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.179.721 von startvestor am 19.07.23 21:25:56
Solange Rolf M. das Kommando hat, wird es aber weiterhin so verkauft werden:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rolf-muetzenich/fra…
Zitat von startvestor: Er wiederholt nur die bekannten Mythen. Warum erwähnt er die Fraktion wieder? M.E. weil er die genau NICHT hinter sich weiß. Pfeifen im Walde.
Solange Rolf M. das Kommando hat, wird es aber weiterhin so verkauft werden:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rolf-muetzenich/fra…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.179.721 von startvestor am 19.07.23 21:25:56Binding-Schrodi's willkürliche zeitliche Streckung soll der Steuer ein Anstrich von verfassungskonformität geben, indem sie indirekt suggeriert, dass eine Verrechnung von Gewinnen und Verlust mit Zeithorizont unendlich ja weiterhin erlaubt sei.
Der Fragesteller bringt es auf den Punkt:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Der Fragesteller bringt es auf den Punkt:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Er wiederholt nur die bekannten Mythen. Warum erwähnt er die Fraktion wieder? M.E. weil er die genau NICHT hinter sich weiß. Pfeifen im Walde.
Auch heute serviert ihnen die SPD-Bundestagsfraktion ein Potpourri aus Willkür, Behauptungen und Lügen
14.06.2023
Liegen Ihnen Fallzahlen zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte für 2021 vor?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
die Verlustverrechnungsbeschränkung des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gilt ab dem Jahr 2021. In der Gesetzesbegründung wurde eine Evaluierung nach 2 Jahren angekündigt. Es könnten also schon diverse Zahlen für 2021 vorliegen. Ich bitte daher um folgende Informationen:
- Wieviele Fälle gab es insgesamt in 2021?
- In wievielen Fällen davon wurden die Verlusttrades fehlerhaft erklärt (der Vordruck ist kompliziert)?
- In wievielen Fällen wurden die Verlusttrades gar nicht erklärt?
- Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern auf per Saldo Verluste zu zahlen waren?
- Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern von mehr als 100% auf den Saldogewinn zu zahlen waren?
- Wie hoch waren die zusätzlichen Steuereinnahmen wegen der Neuregelung in Euro?
- Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche?
- Wie hoch ist die Anzahl der Klagen?
Wären Sie bereit eine kleine Anfrage zu stellen, sollten Ihnen die Zahlen noch nicht vorliegen?
MfG
Antwort von Michael Schrodi
SPD • 19.07.2023
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich halte die von Ihnen angesprochene Regelung zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften für grundsätzlich richtig.
Unser Ziel war es, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Durch die Beschränkungen wird die Verlustverrechnung nicht versagt, sondern zeitlich gestreckt. Kleinanlegern wird die steuerliche Berücksichtigung der Verluste i.d.R. sofort gewährt. Für Anleger mit höheren Vermögenswerten ist die Begrenzung der Verlustverrechnung gerechtfertigt, da diese für ihre in größerem Umfang erzielten Kapitalerträge durch den niedrigen Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent begünstigt werden. Eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist zudem gerechtfertigt, da es sich dabei i. d. R. um riskante Finanzwetten handelt, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Anlass, die geltende Regelung zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi, MdB
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
14.06.2023
Liegen Ihnen Fallzahlen zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte für 2021 vor?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
die Verlustverrechnungsbeschränkung des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gilt ab dem Jahr 2021. In der Gesetzesbegründung wurde eine Evaluierung nach 2 Jahren angekündigt. Es könnten also schon diverse Zahlen für 2021 vorliegen. Ich bitte daher um folgende Informationen:
- Wieviele Fälle gab es insgesamt in 2021?
- In wievielen Fällen davon wurden die Verlusttrades fehlerhaft erklärt (der Vordruck ist kompliziert)?
- In wievielen Fällen wurden die Verlusttrades gar nicht erklärt?
- Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern auf per Saldo Verluste zu zahlen waren?
- Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern von mehr als 100% auf den Saldogewinn zu zahlen waren?
- Wie hoch waren die zusätzlichen Steuereinnahmen wegen der Neuregelung in Euro?
- Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche?
- Wie hoch ist die Anzahl der Klagen?
Wären Sie bereit eine kleine Anfrage zu stellen, sollten Ihnen die Zahlen noch nicht vorliegen?
MfG
Antwort von Michael Schrodi
SPD • 19.07.2023
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich halte die von Ihnen angesprochene Regelung zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften für grundsätzlich richtig.
Unser Ziel war es, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Durch die Beschränkungen wird die Verlustverrechnung nicht versagt, sondern zeitlich gestreckt. Kleinanlegern wird die steuerliche Berücksichtigung der Verluste i.d.R. sofort gewährt. Für Anleger mit höheren Vermögenswerten ist die Begrenzung der Verlustverrechnung gerechtfertigt, da diese für ihre in größerem Umfang erzielten Kapitalerträge durch den niedrigen Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent begünstigt werden. Eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist zudem gerechtfertigt, da es sich dabei i. d. R. um riskante Finanzwetten handelt, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Anlass, die geltende Regelung zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi, MdB
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.176.733 von Gerrera am 19.07.23 11:13:35Sehe ich nicht so. Frau Beck (finanzpol. Sprecherin Grüne) und Herr Gottschalk (finanzpol. Sprecher AfD) wollen Daten vom BMF einfordern, sehen die Verfassungswidrigkiet. Es ist eine kleine Gruppe von Bindigisten, mit viel Macht. Vielleicht wissen sie auch zu viel über das, was Scholz "vergessen hat".
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.173.235 von chris-trader am 18.07.23 18:25:58Sagte ja, nicht immer nur die FDP damit nerven das Gesetz abzuschaffen. In der FDP kennt das Thema jeder und die sind für eine sofortige Abschaffung. Fragt man die anderen Parteien was sie von diesem Gesetz halten und bekommt Antworten, dann weiß man warum die FDP bei dem Thema nicht weiterkommt. Es wird geblockt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.175.590 von McFly2020 am 19.07.23 08:48:28Sollte solch notorischen Cholerikern nochmal ein enormen Rabatt bei den nächsten Wahlen bescheren. Los wird man sie dadurch trotzdem nicht, da Linke auf den Listenplätzen Vorfahrt haben.