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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 685)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
    Beiträge: 14.220
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      schrieb am 23.04.21 17:32:00
      Beitrag Nr. 7.380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.929.785 von imagen am 23.04.21 17:02:55Stimmt, es ist doch Satz 5, da Termingeschäfte/Barausgleich. Satz 6 gilt da nicht. Es ist wahrlich verwirrend, daher darf man nicht zu schnell schreiben - nicht leicht für w:o. Obwohl ich es selber schon mehrfach geschrieben habe, mache ich sogar selber den Fehler erneut:

      Wir haben hier ja die Ausnahme von der Ausnahme vom 11.11.2020:

      Für den Kapitalertragsteuerabzug und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen wird es nicht beanstandet, wenn die Vorgaben zur Umsetzung des § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG unter folgender Maßgabe erst zum 1. Januar 2022 angewendet werden:

      1. Ab 1. Januar 2021 dürfen Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten, Verluste aus verfallenen Optionen, der Verlust aus einem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich und Verluste aus ausgeknockten / verfallenen Optionsscheinen nicht mehr in den Verlusttopf für sonstige Verluste eingestellt werden.


      https://akademie-icep.de/SERVICE/KEST/BMF-2020-11-11-Steuerb…
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 17:05:38
      Beitrag Nr. 7.379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.899.599 von Nemo73 am 21.04.21 16:35:44
      Zitat von Nemo73: kurz und knapp: NEIN


      Danke.
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 17:02:55
      Beitrag Nr. 7.378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.928.954 von startvestor am 23.04.21 16:03:55Meinem Verständnis nach wäre Satz 5 für beide Fälle richtig (Termingeschäfte und Cash-Settlement).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 23.04.21 16:03:55
      Beitrag Nr. 7.377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.928.159 von imagen am 23.04.21 15:09:13Das ist die Erklärung. Die schreiben zwar:

      lt. § 20 Absatz 6 Satz 5 für die nachfolgend aufgeführten Verluste:
      • Aus dem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich bei Assignments (Ausübungen)
      • Aus verfallenen Optionen (Käuferseite)


      Sie meinen aber nicht Satz 5, sondern Satz 6. Und so passt es auch, also nix mit Bindingsteuer.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 15:09:13
      Beitrag Nr. 7.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.922.978 von Taxadvisor am 23.04.21 09:30:19Der Text stammt von der onvista-bank, bzw. wahrscheinlich auch der comdirectbank, ist ja die gleiche Familie. Ohne Gewähr!

      Allerdings ergibt sich diese Umsetzung (Barausgleich Optionen / verfallene Call-Optionen) eigentlich schon aus dem BMF-Schreiben vom 11.11.2020. Im Grunde haben die Banken eher geschlafen, bei der Consorsbank wurden die Nichtberücksichtigung für benannten Fälle sowie bei ausgeknockten Zertifikaten schon ab dem 01.01.2021 umgesetzt. Alles andere und das ist ganz viel muss noch genauestens seziert werden und dazu fehlt jegliche Info seitens des Gesetzgebers. Auf Banken- und Kundenseite herrscht da größte Unsicherheit. Es wird jeweils auf den Steuerberater verwiesen. Schön, dass die Banken Dir und Deinen Kollegen dann die Kompetenz zuweisen, der Bundesregierung, den Banken und den Kunden den Sachverhalt zu erklären ;-). Es wäre aber schön, wenn irgendjemand erlaubt, dass der Steuerberater das bald auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Informationen bald kann. Auch für 2020 (Zeile 15) bestehen leider nicht zu lösende Unklarheiten.

      Gruß, imagen
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 23.04.21 13:35:23
      Beitrag Nr. 7.375 ()
      Verluste aus den vorstehenden Termingeschäften dürfen demnach ab 01.01.2021 nicht mehr in den Verlusttopf eingestellt werden. Das bedeutet im Grundsatz:

      Alle derartigen bisherigen Geschäfte ab dem 01.01.2021 sind entsprechend rückwirkend zu korrigieren. Sofern Sie hiervon betroffen sein sollten, werden wir diese Korrekturen in den kommenden Tagen vornehmen. Sie erhalten dafür von uns zunächst jeweils eine Stornierung der bisherigen Abrechnung sowie anschließend eine neue Abrechnung desselben Geschäftes. Bitte berücksichtigen Sie, dass die steuerlichen Korrekturen Auswirkungen auf ggf. vorhandene Verlusttöpfe haben und Steuerbelastungen nach sich ziehen können.


      Wenn jemand bisher in 2021 >20k Teil-Verluste und >20k Teil-Gewinne gemacht hat, dann fordert die Bank jetzt mindestens 5.275 € von ihm zurück.

      Damit könnte eigentlich die Klagewelle starten.
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 13:31:21
      Beitrag Nr. 7.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.911.884 von artnaf am 22.04.21 13:28:18
      Zitat von artnaf:
      Zitat von elmuchodingdong: ...

      Ich glaube nicht an eine Erneuerung. Für mich ist Deutschland ein 100%iger Totalschaden.

      Mir ist es aber egal, da die Entscheidung Deutschland zu verlassen ja schon gefallen ist.

      Ich bin ein optimistischer und zuversichtlicher Mensch und auch wenn es am Anfang viele Herausforderungen geben wird freue ich mich auf meine Zukunft im Ausland.


      Ok dann auch an dich die Bitte, wenn Deutschland so Scheisse ist, dann bitte den deutschen Pass beim Auswandern an der Grenze abgeben. So geile Typen, werden ja mit Handkuss auf der ganzen Welt gerne aufgenommen. Ist ja auch über all besser. Ich habe nämlich keinen Bock wieder so einen mit meinen Steuern und Sozialabgaben später durchzufüttern, der es vorzog in der Blüte seines Lebens woanders hinzugehen, nur um später dann in das ach scheiss linksgrünversiffte Deutschland zurück zu kriechen.

      (Welches u.a. dafür gesorgt hat, daß du dir Gedanken über ein einfaches Auswnadern machen kannst mit dem Sicherheitsnetz der Rückkehr, gelle? So eine Scheisse aber auch ...)


      Natürlich gebe ich die deutsche Staatsbürgerschaft ab, sobald ich die Möglichkeit habe eine andere zu erwerben. Ich kenne übrigens massenhaft hoch gebildete Menschen vor allem Ingenieure die aus gleichem Grunde das gleiche tun werden. Mal schauen wo Bärbock dann in Zukunft das Geld zum verteilen her holen will. Die 2000 Euro im Monat die sie momentan von mir holen haben sie dann schonmal nichtmehr.
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 12:40:33
      Beitrag Nr. 7.373 ()
      ..."Für die Anwendung der Beschränkungen auf einen Teil von Kapitalmarktgeschäften liegen bereits ausreichende Auslegungs- und Anwendungshinweise vor."...

      Schön wär's... jetzt wird's chaotisch :-)
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 11:01:24
      Beitrag Nr. 7.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.922.978 von Taxadvisor am 23.04.21 09:30:19Welche Bank hat denn das geschrieben??? Es gibt ja noch nicht einmal ein neues aktuelles Rundschreiben an die Länder (letztes war vom 11.11.2020). Ich bin irritiert. Oder prescht die Bank vor und macht gerade Binding auf Alles- Verluste werden nicht mehr gebucht!!! :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.04.21 09:50:19
      Beitrag Nr. 7.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.922.978 von Taxadvisor am 23.04.21 09:30:19Was hat das jetzt zu bedeuten? Ist das ein Hinweis darauf, dass die Ausnahmeregelung vom 11.11.2020 für das KJ 2021 kippelt, weil Binding Druck macht? Warum sollte die Bank ihren Kunden sonst Schaden zufügen und ihnen die Ausnahmeregelung vorenthalten?

      Ich fände es übrigens gut Lothar - du liest hier ja mit - wenn du die Ausnahmeregelung zu Fall bringst. Deine Bindingsteuer kennt ja niemand, so werden die ersten sie endlich "physisch" spüren.

      Und noch eine Frage an taxadvisor, nimmst du hier eigentlich teil? Ich fände das gut:

      http://www.dennisrohde.de/veranstaltung/75-minuten-klartext-…

      „75 Minuten Klartext: Perspektiven im Steuerwesen“ mit Lothar Binding MdB am 27.04. um 19 Uhr.

      http://steuern.75minklartext.de/

      Ich bin kein StB und werde mich da nicht einmischen.
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