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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 105)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:45:44
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.217.227 von McCheck am 29.06.20 10:10:24
      Zitat von McCheck: "... woher erhebliche Summen ... stammen ..." klingt ja nun so, als ob die Konten und das Geld da waren, nur deren Herkunft nicht belegt. Das wäre für den Aktionär kein Beinbruch gewesen, auch ein diesbezüglich eingeschränktes Testat hätte der Aktionär mittelfristig verkraftet.

      Das ist eben der entscheidenden Punkt.

      Dass es die Konten und insbesondere das Geld gar nicht gibt, konnte man erst nach dem 18.6. wissen. Damit hat niemand zuvor gerechnet.


      Mir kommt es auf das „Mitarbeiter“ (Insiderwissen/Verschwiegenheit) an, erheblich kann auch alles über den Preis eines Iphone sein.
      Die Zukunft wird es zeigen. Welche Beanstandungen außer den Treuhandkonten gab es denn noch an dem Tag?
      Kann man jetzt interpretieren, wie man will. Der LilaLaunebaer dürfte mehr wissen.
      Wirecard | 3,222 €
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:35:36
      Beitrag Nr. 300 ()
      Die ersten Klagen bei EY und der Bafin wurden zumindest eingereicht. Sollten diese aussichtsreich sein und ein Urteil zu Gunsten der Kläger vorliegen, kann man sich auch der Klage noch anschließen was dann meist auf ein Vergleich hinauslaufen dürfte.

      Das halte ich aktuell für die größte Chance die wir noch haben und diese ist gar nicht mal so aussichtslos.

      Hingegen macht eine Klage direkt gegen Wirecard mitten in der Insolvenz wohl nur Sinn, wenn man rechtschutzversichert ist oder man ggf. mit dem Anwalt eine Beteiligung aushandelt anstatt eines Vorabhonorars da hier die Chancen natürlich schlecht stehen..

      Ich halte mir daher erstmal zurück, wir haben jetzt eh knapp 3 Jahre Zeit....
      Wirecard | 3,457 €
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:30:09
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.217.227 von McCheck am 29.06.20 10:10:24Und selbst das ist unklar. Es gibt hier viele Vermutungen
      Wirecard | 3,274 €
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:10:24
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.966 von Maibrause am 29.06.20 09:52:43"... woher erhebliche Summen ... stammen ..." klingt ja nun so, als ob die Konten und das Geld da waren, nur deren Herkunft nicht belegt. Das wäre für den Aktionär kein Beinbruch gewesen, auch ein diesbezüglich eingeschränktes Testat hätte der Aktionär mittelfristig verkraftet.

      Das ist eben der entscheidenden Punkt.

      Dass es die Konten und insbesondere das Geld gar nicht gibt, konnte man erst nach dem 18.6. wissen. Damit hat niemand zuvor gerechnet.
      Wirecard | 3,501 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:08:19
      Beitrag Nr. 297 ()
      Wirecard | 3,388 €

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      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:52:43
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.615 von McCheck am 29.06.20 09:31:00
      Screenshot vom 10.06.2020, hiervon haben EY und Wirecard am 10.06.2020 Kenntnis bekommen.

      Zitat von McCheck: Allerdings gibt es eine Hinweis und Redepflicht ggü. dem Aufsichtsrat.
      Und hätte EY schon deutlich vor dem 18.6. dem AR gesagt "es wird kein Testat geben", dann hätte der AR dies per Adhoc mitteilen müssen.
      Dies war ja auch vom Markt kurz vor dem 18.6. so interpretiert worden, dass das Testat sicher kommen wird, weil ja sonst schon eine Adhoc hätte kommen müssen.

      Für eine Erfolgsaussicht einer Klage gegen EY wird m.E. entscheidend sein, wie genau EY die Kontostände der Treuhandkonten geprüft hat.
      Laut FT soll EY über mehrere jahre eben keine direkten Bankabfragen gemacht haben. Dies ist auch plausibel, denn mit direkten bankabfragen wäre ganz sicher auch erkannt worden, dass das Geld nicht da ist.
      Ich denke, dass dies zumindest ein grob fahrlässiges Versäumnis seitens EY ist.
      Wohl gemerkt, es geht hierbei ausschließlich um die erteilten Testate 2016-2018, die so wohl falsch bzw. zu Unrecht erteilt worden sind.

      Wie ein Gericht dann das Verhalten der Anleger (Kauf- und Verkaufzeitpunkt, verfügbare Gerüchte und Infos etc.) dazu in Relation setzt, und dem Aktionär eine Mitschuld geben wird, kann ich nicht beurteilen.
      Ich kann mir gut vorstellen, dass es nach einer Musterfeststellungsklage einen Vergleich gibt, da EY wohl eine Schuld zugerechnet wird, aber die Anleger auch vom Gericht womöglich gesagt bekommen, 100% Schadenersatz wirds nicht geben.
      Der Vergleich kann dann auch zu Schadenersatzzahlungen fürhren, die EY auch leisten kann, ohne selbst bankrott zu gehen. 100% Schadenersatz wird es sehr wahrscheinlich nicht geben können.
      Wirecard | 2,530 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:50:21
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.750 von Teddybear am 29.06.20 09:38:18
      Zitat von Teddybear: Wer nach der vorläufigen Verweigerung des Testats und einem desaströsen Prüfbericht noch in der Aktie bleibt, ist selbst für seinen daraus resultierenden Verlust verantwortlich, niemand anders, das ist doch nicht so schwer zu verstehen.

      Jetzt schreibst Du aber Unsinn.
      Es gab keine "vorläufige Verweigerung des Testats".
      Auch ist die pauschale Behauptung, dass man nach dem KPMG-Bericht für seine Verluste komplett selbst verantwortlich ist, auch aus der Luft gegriffen.
      Du solltest Dich mit solchen Absoluturteilen etwas zurückhalten!

      Wo Du richtig liegst, ist die Aussage, dass eine Klage kein Selbstläufer wird und dass der Ausgang aus heutiger Sicht sehr fraglich ist, insbesondere bzgl. des individuellen Schadensersatzes.
      Wirecard | 2,580 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:44:59
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.953 von erwin-kostedde am 29.06.20 00:28:20
      Zitat von erwin-kostedde: es reicht auch grobe Fahrlässigkeit.
      Wenn also KPMG zu dem Schluss gekommen ist, dass man das ja gar nicht prüfen kann, weil die Belege unvollständig sind, dann wäre das zumindest ein Indiz, dass EY nicht genauso sorgfältig war.

      Genaugenommen braucht es bedingten Vorsatz. Den halte ich für unwahrscheinlich, und für noch schwerer nachzuweisen.

      Für das Jahr 2019, für das KPMG zu dem Schluß gekommen ist, hat EY nicht testiert.
      Wirecard | 2,380 €
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:38:18
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.132 von HansSchneider am 29.06.20 08:58:03
      Zitat von HansSchneider: Natürlich kann man über die Erfolgsaussichten einer Klage unterschiedlicher Meinung sein und auch darüber diskutieren.

      Aber wer das so wie du (und noch 1,2 andere hier) mit einer solchen Wehemenz macht und dabei noch völlig falsche rechtliche Ausführungen macht, dann frage ich mich

      a. Weißt du mehr als alle Anwälte, die gerade klage möchten einschließlich der Schutzgemeinschaft für Kleinanleger oder

      b. welches Interesse hast du dann, hier Leute versuchen zu beeinflussen?

      Ich habe da so eine Vermutung, aber da kann sich jeder selbst seine Meinung bilden.

      Genau durch diese Mentalität hast du bei WC Totalverlust erlitten. Die Kritiker vor dem 18.6 waren nach Meinung der Lemminge auch Teil der Verschwörung, ebenso diejenigen, die nach der Insolvenz geschrieben haben, Leute, verkauft solange es noch etwas für eure Aktien gibt. Du hast nichts draus gelernt.

      Zitat von HansSchneider: Was ich z.B. mit falsche rechtliche Meinung meine ist, dass der Anleger verpflichtet sein soll, seine Aktien zu verkaufen, wenn das Testat verschoben wird.
      So eine Meinung wäre Unsinn, ich habe nirgends geschrieben, der Anleger sei rechtlich dazu verpflichtet. Du bist entweder heillos überforert, oder verdrehst bösartig.

      Wer nach der vorläufigen Verweigerung des Testats und einem desaströsen Prüfbericht noch in der Aktie bleibt, ist selbst für seinen daraus resultierenden Verlust verantwortlich, niemand anders, das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Wenn EY für alle zukünftige Verluste Schadensersatz leisten müßte, weil sie sich 2018 oder früher von WC haben täuschen lassen, dann könntest du jetzt noch WC-Aktien kaufen und die Verluste dann bei EY zurückfordern. Viel Spaß dabei.
      Wirecard | 2,030 €
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      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:31:00
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.438 von McCheck am 29.06.20 09:17:39Allerdings gibt es eine Hinweis und Redepflicht ggü. dem Aufsichtsrat.
      Und hätte EY schon deutlich vor dem 18.6. dem AR gesagt "es wird kein Testat geben", dann hätte der AR dies per Adhoc mitteilen müssen.
      Dies war ja auch vom Markt kurz vor dem 18.6. so interpretiert worden, dass das Testat sicher kommen wird, weil ja sonst schon eine Adhoc hätte kommen müssen.

      Für eine Erfolgsaussicht einer Klage gegen EY wird m.E. entscheidend sein, wie genau EY die Kontostände der Treuhandkonten geprüft hat.
      Laut FT soll EY über mehrere jahre eben keine direkten Bankabfragen gemacht haben. Dies ist auch plausibel, denn mit direkten bankabfragen wäre ganz sicher auch erkannt worden, dass das Geld nicht da ist.
      Ich denke, dass dies zumindest ein grob fahrlässiges Versäumnis seitens EY ist.
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      Wie ein Gericht dann das Verhalten der Anleger (Kauf- und Verkaufzeitpunkt, verfügbare Gerüchte und Infos etc.) dazu in Relation setzt, und dem Aktionär eine Mitschuld geben wird, kann ich nicht beurteilen.
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      Wirecard | 1,860 €
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