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    Verlusttopf / Gewinne im Aktienverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.21 16:28:42 von
    neuester Beitrag 18.10.21 17:46:37 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.353.306
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      Avatar
      schrieb am 08.10.21 16:28:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      2021 sind durch den Verkauf von Aktien versteuerte Gewinne von ca. 50.000 € realisiert worden.
      Es gab in 2021 keine Verkäufe mit Verlust, es gibt also aktuell keinen Verlusttopf.

      Derzeit befinden sich im Depot Gewinn- aber auch Verlustpositionen.

      Um die Gewinnpositionen steuerfrei zu realisieren, ist ein Verlusttopf nötig.
      Dieser entsteht bekanntlich beim Verkauf von Verlustpositionen.

      Frage:

      Ein Aktienverkauf ergibt 1.000 € Verlust.
      Der Verlusttopf beträgt damit 1.000 €.

      Ein nächster Aktienverkauf ergibt 1.000 € Brutto Gewinn.

      Dieser Gewinn würde theoretisch mit 26.375 % versteuert, also 263.75 € Steuerabzug
      es verbleiben 736.25 € Netto Gewinn auf dem Konto.

      Da nun aber ein Verlusttopf mit 1.000 € vorliegt, wäre der Verkauf steuerfrei.
      1.000 € Verlusttopf - 263.75 erlassene Steuer, ergibt neuen Verlusttopf i.H. von 736.25 €

      Ist das so richtig ??

      Oder sind die 1.000 € Verlusttopf mit 1.000 € Bruttogewinn aus dem folgenden Verkauf bereits aufgebraucht ?

      Danke für eine rechtssichere Antwort.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 16:47:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.546.066 von BS2496 am 08.10.21 16:28:42Wenn Du jetzt mit einem Verkauf 1.000,- € Verlust machst, dann werden die erst mal von den 55.000,- € Gewinn in 2021 abgezogn und Du bekommst entsprechend die Abgeltungssteuer darauf automatisch erstattet. Im Aktienverrechnungstopf stehen dann nur noch 54.000,- € versteuerter Gewinn. Die Gewinne und Verluste werden unterjährig automatisch aufsummiert und verrechnet. Am Jahresende wird ein Verlust im Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr übernommen und bei einem Gewinn zum Jahresende wird der Topf wieder auf null zum 01.01.2022 gesetzt.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 16:52:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.546.288 von Geneta am 08.10.21 16:47:50Der Topf nennt sich "Verlustverrechnungstopf-Aktien" und da werden alle Gewinne und Verluste aufgeführt, also müssten die Gewinne und die Höhe der darauf abgeführten Steuer da schon drin stehen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 17:16:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.546.354 von Geneta am 08.10.21 16:52:43Oha, mir schwant übles....
      Derzeit betragen aktuell alle bestehenden Buch Verluste ca. 54.000 €

      Bestehende Buch Gewinne belaufen sich auf ca. 10.000 €

      Das heisst, an Steuererstattung ist bei der Konstellation unter der Berücksichtigung bereits realisierter Gewinne wohl nicht zu denken ... was bei einem Verkauf aller Positionen im Depot einen versenkten Betrag von 54.000 € ausmacht

      Problem ist:
      Das Depot muss so schnell wie möglich, am besten sofort, komplett leer sein.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 17:27:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.546.657 von BS2496 am 08.10.21 17:16:27Was ist das Problem? Wenn Du bereits jetzt in 2021 realisierte Gewinne von 55.000,- € hast, dann kannst Du doch dieses Jahr noch 54.000,- € Verluste realisieren, die unterjährig verrechnet werden. Nur nächstes Jahr geht nicht mehr, da die Gewinne im Verlustverrechnungstopf zum 01.01.2022 wieder auf 0 gesetzt werden. Mit Gewinnen aus dem Jahr 2020, kann man jetzige Verluste nicht mehr verrechnen, aber natürlich mit denen aus dem laufenden Jahr.
      6 Antworten

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      schrieb am 08.10.21 17:48:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.546.798 von Geneta am 08.10.21 17:27:20Auf die 55k Gewinn würde ich also max. die 25% Steuer zurück bekommen, wenn ich jetzt 55K Verlust realisiere.... Richtig ?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 18:00:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.546.987 von BS2496 am 08.10.21 17:48:08Richtig, die erstatteten Steuern werden Dir automatisch gutgeschrieben, sofern alles über die gleiche Bank in Deutschland läuft.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 19:20:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.547.167 von Geneta am 08.10.21 18:00:26Wenn ich die 55k Verlust erst 20222 realisiere,
      gibt es dann auch in 2022 die Steuern für die 55k Gewinn aus 2021 erstattet,
      oder muss die Verlustrealisierung zwingend noch in 2021 sein ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 19:38:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.548.034 von BS2496 am 08.10.21 19:20:17Nein, die Verrechnung mit vorherigen Gewinnen kann nur innerhalb eines Kalenderjahrs erfolgen. Nur wenn der Verlustverrechnungstopf negativ ist, wird er ins nächste Jahr übernommen und bleibt so lange bestehen, bis er wieder mit Gewinnen ausgeglichen wurde. Aber es gilt: Verlustverrechnung geht vor Steuerfreibetrag (801,- €). Wenn für dieses Depot ein Steuerfreibetrag besteht, kommt dieser erst zur Anwendung, wenn keine Verlustverrechnung mit einem negativen Verlustverrechnungstopf möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 20:36:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.547.167 von Geneta am 08.10.21 18:00:26Danke für Deine Antworten.
      Da sich bei mir die realisierten Gewinne mit den bestehenden Verlustpostionen finanziell in etwa die Waage halten,
      dürfte es also beim Glattstellen der Verluste kaum eine Steuererstattung geben .... Richtig ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 22:10:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich stimme Geneta komplett zu und versuche es mal einfach.

      Beispiel (vereinfacht):
      Gewinne in 2021 EUR 50.000; Steuer darauf 26% = 13.000 EUR; diese sollte die Bank bereits einbehalten haben.

      Var 1) Aktienverluste 50.000 werden in 2021 realisiert: Da Summe aus Gewinnen und Verlusten 0 ist, schreibt die Bank die einbehaltenen Steuern wieder gut (zahlt sie aus)

      Var 2) Aktienverluste 50.000 erst in 2022: Der Fiskus freut sich 2021 über die 13.000 EUR Steuern. Die gibt es auch niemals wieder. Es entsteht ein Verluststopf der die nächste Jahre mit Aktiengewinnen aufgebraucht / genutzt werden kann. Kein Rücktrag nach 2021 möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.10.21 22:16:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.548.685 von BS2496 am 08.10.21 20:36:17Auf die 55.000,- € bisher realisierten Gewinn hast Du doch schon 25 %, also 13.750,- € Steuern durch die Abgeltungssteuer bezahlt. Machst Du dieses Jahr dann noch 55.000,- € Verlust, dann bekommst Du diese bereits gezahlten Steuern wieder erstattet. Über das Jahr gerechnet, hast Du in der Summe dann keine Gewinne gemacht und deshalb entsprechend keine Steuern gezahlt.
      Verkaufst Du erst im nächsten Jahr mit Verlust, dann hast Du 2021 mit Gewinn abgeschlossen und entsprechend Abgeltungssteuer für 2021 gezahlt. 2022 hast Du dann erst einmal Verluste im Verlustverrechnungstopf-Aktien, die Du später mit erzielten Gewinnen aus Aktienverkäufen wieder ausgleichen kannst.

      Man sollte den Verkauf aber nicht erst ganz am Ende im Dezember 2021 machen, nicht, dass das FA dann irgendeine Art von Steuerumgehung annimmt.
      Avatar
      schrieb am 10.10.21 20:48:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      >>>Oder sind die 1.000 € Verlusttopf mit 1.000 € Bruttogewinn aus dem folgenden Verkauf bereits aufgebraucht ?

      Natürlich. In dem Topf stehen Gewinne bzw. Verluste, nicht aber Steuern.
      Der Staat übernimmt auch nicht deine Verluste, er besteuert einfach nur den Saldo.


      >>>dürfte es also beim Glattstellen der Verluste kaum eine Steuererstattung geben .... Richtig ?

      Nein. Wenn du noch in diesem Jahr Verluste realisierst werden dir darauf 25% plus Soli und ggf. Kirche erstattet.
      Ein Verlust von beispielsweise 1.000 Euro würde dir - natürlich zusätzlich zum Erlös - 263,75 Euro auf dem Konto bringen.
      Wenn du alles verkaufst bedeutet das über 13.000 Euro Steuererstattung (das sind die Steuern die du bereits gezahlt hast - mehr gibt es grundsätzlich nicht).


      >>>Man sollte den Verkauf aber nicht erst ganz am Ende im Dezember 2021 machen, nicht, dass das FA dann irgendeine Art von Steuerumgehung annimmt.

      Diese Warnung ist unnötig. Man kann bis zum 31.12. um 23:59 verkaufen, völlig problemlos (sofern man eine Bank findet die dann noch handeln kann). Erstens ist das rechtskonform, und zweitens bekommt das Finanzamt davon gar nichts mit.
      Und es kommt auch nicht auf die Buchung an (Valuta), vielmehr ist der Handelszeitpunkt entscheidend (hab' ich alles schon gehabt).

      Trotzdem würde ich nicht bis fast zum Ende warten, und zwar weil es so einige Dinge gibt die Schief gehen (Stromausfall, Internetausfall, Hackerangriff auf die Bank - Murphys Gesetz halt). Und den besten Kurs bekommt man Sylvester wahrscheinlich auch nicht, aber wer weiß?

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 19:25:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.557.010 von reckoner am 10.10.21 20:48:50Hallo an alle,

      erst mal vielen Dank für alle Antworten.
      In der Tat, nun bin ich schon etwas schlauer...:kiss:

      Aktuell beläuft sich mein Depot auf
      6 Positionen mit gesamt 8.846,-€ im Plus
      und 14 Positionen mit gesamt 49.680,- € im Minus

      Wenn ich jetzt also bis 31.12.21 alle Minus Positionen glatt stelle, sollte ich demnach etwa alle gezahlte Abgeltungssteuer aus 2021 für meine Verkäufe mit Gewinn zurückbekommen.

      Das Problem ist jedoch, das mir meine Depot Bank sagte, dass dann ein Verlusttopf über 49.680,- € entsteht der mit den Gewinnen in den Folgejahren verrechnet wird. Gewinne bis 49.680 € wären dann abgeltungssteuerfrei.

      Von Auszahlung oder Kontogutschrift der der bereits gezahlten Abgeltungssteuer auf meine Gewinne in 2021 war kein Wort zu hören ...
      Wie seht ihr das ?
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 19:48:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      ist das denn die selbe Bank?

      Falls nicht musst du dir unbedingt die Verluste bescheinigen lassen. Den Antrag dazu kannst du bis zum 15.12. (Stichtag) stellen.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 19:50:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.565.125 von reckoner am 11.10.21 19:48:37Ja, alles gleiche Bank.
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 20:10:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      dann kann ich die Aussage der Bank nicht nachvollziehen.

      Nochmal zur Klarstellung: Die bereits realisierten Gewinne müssen Aktiengewinne sein. Und zwar wirklich, also auch keine Derivate auf Aktien, und auch keine Aktien die als Fonds gewertet werden (bei manchen REITs ist das beispielsweise der Fall).
      Am Besten schaust du in die Steuerübersicht deiner Bank, in der Regel sind dort die einzelnen Töpfe aufgeführt, entscheidend ist der Topf "Gewinne/Verluste aus Aktien".

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 20:16:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.565.326 von reckoner am 11.10.21 20:10:43Ja, alles reine Aktien Verkäufe.
      Einige Positionen sind an der NYSE vertickt, andere in Toronto, mehrheitlich jedoch über Tradegate in DE.
      Aber definitiv alles Aktien, keine Fonds, REITs oder dgl.
      Avatar
      schrieb am 11.10.21 21:17:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      BS2496,
      nur für die Klarheit: hast du dieses Jahr € 50.000,- Gewinn gemacht? Also Aktien im Wert von vielleicht € 320.000,- verkauft. Oder Aktien im Wert von € 50.000,- mit nur kleinem Gewinn verkauft? Die Auskunft des Bankmitarbeiters ist sonst falsch.

      Es kann sein, daß bei Realisierung eines Aktienverlusts zunächst in der Abrechnung zB auftaucht: € 5.324,29 werden in den Aktienverlusttopf (AVT) eingestellt. Am nächsten oder übernächsten Tag wird deinem Depotkonto aber Steuer gutgeschrieben, zB € ca 1.480,- , wenn in dem Jahr schon mehr Steuern abgeführt wurden.

      Mach doch einfach mal die Probe. Verkauf die Verlustposition, die du zuerst loswerden willst. Dann siehst du, wie die Steuererstattung läuft.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.21 18:04:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.565.851 von alzwo am 11.10.21 21:17:04Ich habe dieses Jahr 2021 nur Aktien mit Gewinn verkauft.
      Es waren genau bis heute 23 Positionen, die ich im Plus vertickt habe,
      der dickste Fish ging mit Netto, also nach Abzug der Abgeltungssteuer mit 15k an den Haken.
      Alle Gewinne zusammen addiert ergeben etwa 50.000 € nach Steuer also Reingewinn.
      Ein Verlusttopf besteht bis dato auch aus den Vorjahren nicht. Es gab mal einen, aber der ist mit Gewinnen wieder verbraucht worden.
      So nun hab ich aktuell noch etwa 10k im Plus mit ein paar Positionen, aber auch halt auch über 40k im Minus mit etlichen Positionen.
      Was tun sprach Zeus...?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.21 19:54:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Welchen Broker nutzt Du überhaupt?
      Normalerweise hat man eine Übersicht Gewinne/Verluste aus Aktien und da werden über das Jahr die Gewinne und Verluste, sowie die jeweils gezahlte bzw. erstattete Abgeltungssteuer aufgelistet und aufsummiert bzw. Verluste mit den bestehenden Gewinnen verrechnet. Der eigentliche Verlustverrechnungstopf wird natürlich erst gefüllt, wenn der o.g. Saldo negativ wird. Nur dieser Verlustverrechnungstopf wird ins nächste Jahr übertragen und nicht die Gewinn/Verlustabrechnung.
      Avatar
      schrieb am 13.10.21 21:33:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.574.830 von BS2496 am 12.10.21 18:04:55Bei mir steht nur dabei, wie hoch der Betrag ist, aus dem kummuliert bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde.
      Wieviel Abgeltungssteuer gesamthaft in 2021 bis jetzt einbehalten wurde, steht jedoch nicht dabei ...
      Ich werde so eine Übersicht aber mal anfordern ....
      Avatar
      schrieb am 13.10.21 22:49:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      BS2496,
      „Bei mir steht nur dabei, wie hoch der Betrag ist, aus dem kummuliert bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde.“

      Aus dem Betrag kannst du leicht die einbehaltene Abgsteuer abschätzen. Multiplizier den Betrag mit 0,28. Das ist ziemlich genau die Steuer, die einbehalten wurde. Diese Steuer wird dir erstattet, wenn du Aktienverluste in Höhe des Betrags realisierst.

      Du mußt aber in 2021 Aktienverluste realisieren - nach dem 31.12.2021 behält der Staat für immer die Abgsteuer auf deine übrig gebliebenen Gewinne.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.10.21 16:58:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.590.454 von alzwo am 13.10.21 22:49:40Wenn man so will, bekommt man also für 1 versenkten €uro
      0,25 € erstattet , sofern man bereits auf 1 € Gewinn Steuern gezahlt hat.

      Das mag ein Trostpflaster sein, doch evtl. ist es doch sinnvoller zu warten, bis die Minus Aktien ins Plus drehen.
      Kann dauern, ich weiss...
      1 € Verlust - 0,25 € Steuererstattung gibt 0,75 € Effektivverlust.
      Doch um diesen Verlust von 0,75 € nur auszugleichen, sind 375 %Gewinn nötig, wenn man die 0,25 € wieder investiert.
      0,25 € x 375% Gewinn = 0,9375 €.
      Ergibt 0,6875 € Brutto Gewinn x 26,375 % Abg. Steuer incl. Soli = 0,1813281 € Steuer an den Fiskus.
      Bleibt 0,5061719 € Nettogewinn, +0,25 € Einsatz = 0,7561719 € aufs Konto

      Hab ich das so richtig gerechnet ?
      Falls ja, 375 % % Gewinn, den Fish musst erst mal am Haken haben...
      Avatar
      schrieb am 15.10.21 21:35:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      BS2496,
      „Wenn man so will, bekommt man also für 1 versenkten €uro
      0,25 € erstattet , sofern man bereits auf 1 € Gewinn Steuern gezahlt hat.
      Das mag ein Trostpflaster sein, doch evtl. ist es doch sinnvoller zu warten, bis die Minus Aktien ins Plus drehen.“

      Nehmen wir erst mal an, daß die Verlust-Aktien auf null drehen. Dann hast du 2 Ordergebühren gespart. Hättest du verkauft und zurückgekauft, hättest du dagegen die Steuererstattung auf dem Konto. Deine Berechnungen verstehe ich nicht. Mir scheint, daß du mit der Steuerstattung deinen gesamten Verlust ausgleichen willst.

      Du wolltest doch 2022 dein Depot auflösen. Du solltest versuchen, die schon gezahlte Steuer in 2021 zurück zu bekommen. In 2022 erhältst du von deiner Bank eine Verlustbescheinigung. Die fällt kleiner aus, weil du ja schon 2021 ordentlich Verluste realisiert hast. Ohne Aktien nutzt dir die Bescheinigung nix.

      Solltest du 2022 noch Steuern zahlen müssen, sind die bestimmt kleiner als die Erstattung, die du 2021 bekommen hast.
      Avatar
      schrieb am 15.10.21 23:44:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo BS2496,

      >>>Bei mir steht nur dabei, wie hoch der Betrag ist, aus dem kummuliert bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde.

      Das reicht doch völlig, genau der Betrag ist der Entscheidende. Um ihn mit Aktienverlusten auszugleichen muss es allerdings auch der Gewinn aus Aktien sein.

      Zum Thema Abwarten: Es ist nicht besonders klug, im größeren Stil Gewinne zu realisieren (und zu versteuern), Verluste aber zu behalten.
      Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass der Steuervorteil der Verluste nicht mehr genutzt werden kann, eben weil die Gewinne bereits weg sind.


      >>>Das Depot muss so schnell wie möglich, am besten sofort, komplett leer sein.

      Warum eigentlich? Wirst du dann in Zukunft keine Kapitalerträge mehr haben?
      Denn das wäre genau der Punkt, du würdest dann auf einem Verlustvortrag sitzen der dir nichts bringt.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 14:21:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hab nun mal eine Verlustposition verkauft. Realisierter Verlust 1.279 €
      Da ist nix mit Steuern zurück....
      Das einzige was ist, es wurde dieser Verlusttopf angelegt, in dem nun der Verlust von 1.279 € ausgewiesen ist.
      Ich bei meiner Depot Bank angerufen um Klarheit mit der Steuer zu bekommen.
      Deren Kommentar war lediglich, dass ich bei einem nächsten Verkauf mit Gewinn bis zur Höhe des Verlustes keine Abgeltungssteuer zahlen muss.
      Darauf meinte ich, was denn ist, wenn es keine Aktien mit Gewinn im Depot gibt ?
      Deren lakse Antwort: Dafür können wir nicht, wir halten uns nur an die Vorschriften....
      Fazit:
      Es gibt lediglich eine Steuerverrechnung, aber keine Steuergutschrift aufs Konto.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 17:45:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      BS2496,
      du hast einen Verlust von € 1279,- realisiert. Dir steht eine Steuererstattung von ca € 340,- zu. Könnte sein, daß bei Verlust unter € 50,- die Verluste erst mal gesammelt werden. Ich hatte auch schon mal Aktiengewinne versteuert. Beim Verkauf einer Verlustaktie bekam ich eine Abrechnung mit Kurs, Ordergebühr usw und der Erwähnung, daß der Verlust in den Aktienverlusttopf (AVT) eingestellt wird.

      Tatsächlich stand dann der Verlust im AVT. Vorher war da eine 0. Am nächsten oder übernächsten Tag erhielt ich eine Abrechnung (Steuerverprobung oder so). Darin wurde umständlich meine Steuererstattung berechnet. Die hatte ich sofort auf dem Depotkonto. Im AVT stand jetzt ein ganz kleiner Betrag.

      Warte mal 1 oder 2 Tage ab. Würde mich interessieren, ob du die Steuererstattung erhalten hast. Spätestens Ende 2021 muß dir die Steuer erstattet werden. Und zwar auf dein Depotkonto. Löst du dein Depot früher auf, muß die Erstattung zu dem Termin erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 17:55:46
      Beitrag Nr. 29 ()
      .... muss Dir erstattet werden
      Erinnerst Du Dich an Wirecard ?
      Ja auch ich bin damit fett auf die Schnauze geflogen und die Reissleine zog ich erst, als es längst zu spät war, was fünfstellige Verluste bedeutet hat...
      Die landeten dann auch im Verlusttopf.
      Zum Jahresende gab es da nichts an Steuererstattung...
      Den Verlusttopf habe ich dann mit etlichen Gewinnen abgebaut, die ich steuerfrei bekam, bis mein Verlusttopf wieder leer war.

      Wo steht, das die mir die Steuer aus Verlusten aufs Konto überweisen müssen ??
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:14:16
      Beitrag Nr. 30 ()
      BS2496,
      eine Erstattung erhältst du nur, wenn du vorher Steuern gezahlt hast. Und zwar im selben Jahr. Gezahlte Steuern in den Jahren davor sind für immer weg.

      Eine Erstattung aufs Depotkonto ist üblich. Eine Vorschrift kenne ich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:14:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Aktuell könnt ich 40.000 Verlust realisieren, gibt 10.000 an Steuern, die sie mir erstatten müssten...
      Sind aber auch 30.000 für immer versenkt...

      Und um aus 10.000 wieder 40.000 zu machen, da brauchts sicher ein genauso langen Atem, wie das meine Verlustpositionen wieder ins Plus drehen...wohl eher einen längeren ...
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:15:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.620.742 von alzwo am 17.10.21 18:14:1610k an Gewinnsteuern sind gezahlt, eher einiges mehr, also das passt schon.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:25:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      Du kannst auch mit anderem Geld € 40t Gewinn machen. Die Erstattung steht dir zu, du mußt sie nicht verwenden, um Gewinne damit zu machen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:32:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo,

      >>>Das einzige was ist, es wurde dieser Verlusttopf angelegt, in dem nun der Verlust von 1.279 € ausgewiesen ist.

      Und was ist aus den Gewinnen geworden? Gibt es da einen weiteren Topf?

      Ich weiß nicht wie die nachträglich verrechnenden Banken buchen, aber bei normalen Banken gibt es gar keine getrennten Gewinn- und Verlusttöpfe, sondern nur einen. Und der ist positiv (Gewinn) oder negativ (Verlust), je nach dem.

      Beispiel (in dem Fall nur sonstige Verluste):


      Stefan
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:43:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,

      >>>Aktuell könnt ich 40.000 Verlust realisieren, gibt 10.000 an Steuern, die sie mir erstatten müssten...
      Sind aber auch 30.000 für immer versenkt...

      Wenn du mit diesen Milchmädchenrechnungen nicht aufhörst können wir dir nicht helfen.

      Mit einem Verkauf versenkst du nämlich überhaupt nichts.
      Und wenn du erwartest, dass die Aktie wieder steigt dann kauf sie halt zurück, kostet zweimal Spesen und bringt dir über 26% Steuererstattung (immer unter der Voraussetzung, dass sowohl die Gewinne als auch die Verluste aus Aktien resultieren - so sicher bin ich mir da in deinem Fall nämlich immer noch nicht, trotz Beitrag #18).

      Leider verheimlichst du ja auch die entscheidenden Details (welche Wertpapiere, welche Bank).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 18:44:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      reckoner,
      bei der Diba ist der AVT niemals positiv. Die Diba hat woanders aber die versteuerten Gewinne gespeichert. Ein bis zwei Tage kann also nebeneinander die Gewinnliste und ein AVT bestehen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 19:30:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.620.883 von reckoner am 17.10.21 18:43:35
      Mit einem Verkauf versenkst du nämlich überhaupt nichts.

      Wenn ich mit Verlust verkaufe, versenke ich die negative Differenz zwischen EK und VK, d.h. der VK Kurs ist niedriger als der EK Kurs und das heisst nun mal Kohle versenkt ....
      Bei meinem letzten Verkauf war diese Differenz nun 1.279 €, die nun auf der Abrechnung im Verlusttopf geführt werden.

      Gewinne, hier genannt "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern" stehen wie nun der erste Verlust in 2021 jeweils kummuliert in der Tabelle.
      Diese Tabelle sieht bis dato so aus, dass mir ein bisschen über 60k Gewinne in 2021 bescheinigt werden, also die "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern" und im Verlustverrechnungstopf nun meine ersten 1.279 € Miesen.

      Von Steuern irgend einer Art steht in Zahlen nichts in der Tabelle.

      Von erstatteten Steuern aus dem Verlust sehe ich weder auf dem Konto einen Geldeingang noch irgend einen Hinweis auf der VK Abrechnung.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 19:51:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      BS2496,
      wie schon geschrieben, kam bei mir erst die Verkaufsabrechnung. 1 oder 2 Tage danach kam die Steuerabrechnung mit Steuererstattung.
      Avatar
      schrieb am 17.10.21 21:13:22
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo,

      >>>Wenn ich mit Verlust verkaufe, versenke ich die negative Differenz zwischen EK und VK, d.h. der VK Kurs ist niedriger als der EK Kurs und das heisst nun mal Kohle versenkt ....

      Nein. Den Verlust hast du schon jetzt, daran ändert ein Verkauf auch nichts.

      Welche Bank ist es denn nun? Wie von alzwo vermutete Diba?


      >>>1 oder 2 Tage danach kam die Steuerabrechnung mit Steuererstattung.

      Ja, das kenne ich auch. Also erstmal abwarten (aber nicht zu lange, der 15.12. ist gar nicht mehr so weit).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.21 17:46:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.621.366 von reckoner am 17.10.21 21:13:22Bis jetzt ist es nur Buchverlust.
      Erst wenn ich verkaufe, ist es realisierter Verlust.


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      Verlusttopf / Gewinne im Aktienverkauf