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    Spekusteuer bei Depotübertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.08.00 20:10:53 von
    neuester Beitrag 16.08.01 17:45:46 von
    Beiträge: 10
    ID: 228.675
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      Avatar
      schrieb am 30.08.00 20:10:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt:
      Mensch A zeichnet Aktien bei einem Emmissionshaus. Zuteilung der Aktien. Nach Einbuchung der Aktien auf Depot von A, Übertragung auf ein anderes Depot (z.B. Mensch B). Mensch B verkauft Aktien mit mehr als DM 1.000,- Gewinn und innerhalb eines Jahres. Meiner Meinung nach müßte B die Steuern zahlen. Stimmt das?
      Bitte um Meinung.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 16:49:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Spekulationssteuer zahlt der Beschenke.

      Der Schenkende zahlt evtl. Schenkungssteuer ?

      Gruß Behme
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 10:10:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      Zu dem Thema eine Frage. Wie verhält es sich, wenn derjenige, der die Aktien übertragen bekommt (im Beispiel oben also Mensch B) an Mensch A genau den Betrag überweist, der dem Wert der Aktien bei Emission entspricht?

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 17:18:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ MoRe99

      Aktien mit Geld nicht verwechseln !!

      Die Speku.-Steuer zahlt immer der neue Aktienbesitzer.

      Gruß Behme
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 18:10:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Behme
      wieso soll der SCHENKENDE Schenkungssteuer zahlen ???

      @MoRe99
      Wenn er einen Teilbetrag zahlt, ist die Schenkung halt um diesen Betrag kleiner, der Spekugewinn sollte dann wie üblich Verkauf - Einkauf sein.

      Gruß specunia

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      Avatar
      schrieb am 02.09.00 00:23:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ (s)pecunia

      Um meine Frage etwas deutlicher zu stellen folgendes Beispiel:
      A überträgt 50 Aktien aus einer Neuemission (Emissionspreis 50 € zzgl. 1 % Provision * 50 Stk. = 2525 €) auf das Depot von B. B überweist A genau diesen Betrag von 2525 €. Handelt es sich dann immer noch um eine Schenkung?

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 03.09.00 16:31:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      @More99
      natürlich ist es dann keine Schenkung mehr.
      Hast Du noch nie was geschenkt bekommen ? Für Geschenke zahlt man nix.
      Da B bezahlt, ist es kein Geschenk.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 04.09.00 13:31:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ (s)pecunia!

      Natürlich habe ich schon mal was geschenkt bekommen, aber ich hatte das ja weiter oben schon mal gefragt. Wollte das nur sicher stellen, dass klar ist, was ich oben gemeint hatte. Danke!

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 10:23:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mit der Übertragung von Aktien hat es den Haken, daß es lange dauern
      kann.

      Wie verhält es sich in diesem Fall: A erhält auf sein Depot eine NE, als Beispiel wieder die 50 Aktien zu 50 Euro, Summe 2525. B überweist
      nun dem A den Kaufpreis, und erwirbt damit, z.B. durch einen externen
      Kaufvertrag, die Aktien, die aber weiter auf dem Depot des A liegen.
      Nun werden diese Aktien verkauft, und A überweist vertragsgemäß den
      Erlös an B.

      Dann liegt doch eigentlich auch keine Schenkung vor, und B muß oder
      darf den Gewinn/Verlust steuerlich übernehmen, oder?

      Stoxfox
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 17:45:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine Antwort auf die letzte Frage würde mich auch interessieren.
      Eigentlich müßte doch zur Erfüllung der Schenkung eine Abtretung
      des Herausgabeanspruchs ausreichend sein, eine Depotübertragung
      wäre dann nicht extra erfoderlich.

      Weiß jemand die Lösung?

      Cyberwallo


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