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    Speku-Steuer bei Depotübertragung ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.00 14:45:40 von
    neuester Beitrag 23.09.00 18:49:20 von
    Beiträge: 6
    ID: 241.269
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      Avatar
      schrieb am 13.09.00 14:45:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      da es ja heutzutage schlicht unumgänglich ist, Neuemissionen über mehrere Banken/Depots zu zeichnen (um die spärlichen Chancen ein wenig nach oben zu schrauben), hier mal eine kurze Frage hinsichtlich der Speku-Steuer:

      Angenommen, ich lasse Familienangehörige über deren Konto/Depot NEs zeichnen und die bekommen auch welche zugeteilt; und weiterhin angenommen, diese Familienangehörigen übertragen diese Aktien nach einigen Tagen/Wochen auf mein Depot, welches sich bei einem anderen Geldinstitut befindet (es findet kein Verkauf an der Börse statt!):

      Ist ein solcher Vorgang aus Sicht des Übertragenden (also des Familienmitglieds, welches seine Aktien auf mein Depot überträgt) bereits speku-steuerpflichtig??? Oder fällt diese erst dann an, wenn ich diese Aktien vor Ablauf der Jahresfrist an der Börse verhökere...???

      Vielen Dank im Voraus für Meinungen, Rat und Hilfe...!!!

      Gruß

      Jo
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 14:51:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi jo
      soviel ich weiss,müssen deine fam.mitglieder keine steuern zahlen,allerdings beginnt die spekufrist beim übertrag von neuem!
      ciao binary
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 13:48:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      @jojo

      Deine Familienmitglieder müssen keine Spekusteuer zahlen, allerdings beginnt meines Wissen die Frist NICHT von neuem; dies würde einen Kauf Deinerseits voraussetzen, doch steuerrechtlich handelt es sich hierbei um eine Schenkung. Da ist auch der Haken an der Sache. Denn statt der zunächst vermiedenen Spekusteuer wird der Vorgang u.U. schenkungssteuerpflichtig, wenn die jeweiligen Freibeträge überschritten werden. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandschaftsgrad und liegen zwischen 600.000 bei Ehegatten und 10.000 bei nicht Familienangehörigen (unter Geschwistern z.B. 20.000DM)- alle zehn Jahre. Ob sich an den Freibeträgen zuletzt was geändert hat, weiß ich grad nicht...
      Avatar
      schrieb am 14.09.00 14:31:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi jojo!

      mbt liegt völlig richtig mit seiner Einschätzung zur Spekusteuer.
      Die Schenkungssteuer wird allerdings nicht fällig, wenn du den Betrag, den z. B. dein Bruder für die Aktien zahlen musste, auf dessen Konto überweist, da du dann (mittels Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug) nachweisen kannst, die Aktien gekauft zu haben. Es muss aber der exakt gleiche Betrag sein, da sonst (wenn du mehr bezahlen würdest) dein Bruder Spekulationsgewinne hätte ;).
      Kannst zu dem Thema auch mal den Thread: Spekusteuer bei Depotübertrag anschauen.

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 14:07:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie siehts bei dem Depotübertrag einer Verlustposition aus - kann ich
      da - innerhalb eines Jahres nach kauf - verluste als Empfänger geltend machen ? Weil Spekugewinne muesste ich ja als Empfänger auch zahlen...

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      schrieb am 23.09.00 18:49:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu diesem Thema habe ich gepostet:

      Thread: Verluste mit übertragen bei Depotübertrag ?


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      Speku-Steuer bei Depotübertragung ???