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    Demirbank - Zukunftsaktie mit gigantischen Potential - (4) (Seite 120)

    eröffnet am 05.03.01 08:53:38 von
    neuester Beitrag 15.10.23 22:35:23 von
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      schrieb am 23.07.15 19:07:32
      Beitrag Nr. 1.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.251.902 von Fisherman99 am 23.07.15 18:39:00
      unglaublich
      Zitat von Fisherman99: Süzer hatte scheinbar gute Anwaalte - vor Gericht gilt, dass man max. das bekommt, was gefordert wird. Und genau da schaut es schlecht fuer uns aus!:mad: Aus dem Urteil:

      "The applicant requested compensation for pecuniary damage. To
      calculate his financial loss, he relied on three different calculation methods, the results of which differed (2,371 Euros (EUR), EUR 4,189.93, and EUR 1,196.97 respectively)"

      Das bedeutet (bei 650 Aktien): Minimal 1,94, Maximal 6,45 EUR/Aktie. Auf Zinsen und Zinses-Zinsen haben unsere Anwaelte scheinbar grosszuegig verzichtet (vergessen?) - ist ja auch egal (Ironie an :D), 15 - 20 Jahre bei ca. 10% (meine Schaetzung) wuerde unseren Anspruch ja auch nur (fast?) verdreifachen (Ironie aus :D... Immerhin haben unsere Anwaelte es nicht vergessen, Gerichts- und Anwaltskosten einzufordern... Beten wir also zu Gott und/oder Allah, dass Selma Cıngıllıoğlu und deren Anwaelte mehr (auch fuer uns) herausholen.. Waere schade, falls wir nach so vielen Jahren trotz aller jur. Erfolge dann doch nur einen "Apfel-Butzen" bekommen sollten...

      Dazu ((i.S. Entschaedigung)) noch ein interessanter Artikel:
      http://national.bgnnews.com/the-compensation-turkey-will-hav…


      Da fallen mir noch mehr Details ein, die unsere Anwälte " vergessen " haben. Sollte durch dieses "Versäumnis " infolgedessen unsere Entschädigung beträchtlich niedriger ausfallen, dann sollte die IGDD dies zumindest gleichsam auf deren üppige Honorar-Regelung übertragen und in Abzug bringen ....
      Letztlich dreht sich alles um eine Entschädigung in den letzten 14 Jahren .... und was wird vergessen / versäumt ?! = alle Möglichkeiten die Höhe der Entschädigung zu unserem Gunsten einzubringen / einzufordern :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 19:05:36
      Beitrag Nr. 1.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.251.902 von Fisherman99 am 23.07.15 18:39:00
      deine Zahlen...
      Woher rühren deine Zahlen?

      Es wurden nie genaue Zahlen genannt, außer eine Gesamtforderung seitens der IGDD von 90 Mio versus 100 Mio. €, und die Zahlen rühren von 2004 her.

      Was die Verzugszinsen anbelangt, so sind diese staatlich festgesetzt! Das heißt, je länger ein Prozess andauert, desto mehr Verzugszinsen laufen auf Zeit auf. Entsprechend steigt auch die Gesamtforderung, unabhängig von der Grundforderung!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 18:40:39
      Beitrag Nr. 1.094 ()
      Nämlich mein Name ist dämlich ::::


      Bla Bla Bla
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 18:39:00
      Beitrag Nr. 1.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.247.801 von remmos am 23.07.15 10:59:43
      Süzer
      Süzer hatte scheinbar gute Anwaalte - vor Gericht gilt, dass man max. das bekommt, was gefordert wird. Und genau da schaut es schlecht fuer uns aus!:mad: Aus dem Urteil:

      "The applicant requested compensation for pecuniary damage. To
      calculate his financial loss, he relied on three different calculation methods, the results of which differed (2,371 Euros (EUR), EUR 4,189.93, and EUR 1,196.97 respectively)"

      Das bedeutet (bei 650 Aktien): Minimal 1,94, Maximal 6,45 EUR/Aktie. Auf Zinsen und Zinses-Zinsen haben unsere Anwaelte scheinbar grosszuegig verzichtet (vergessen?) - ist ja auch egal (Ironie an :D), 15 - 20 Jahre bei ca. 10% (meine Schaetzung) wuerde unseren Anspruch ja auch nur (fast?) verdreifachen (Ironie aus :D... Immerhin haben unsere Anwaelte es nicht vergessen, Gerichts- und Anwaltskosten einzufordern... Beten wir also zu Gott und/oder Allah, dass Selma Cıngıllıoğlu und deren Anwaelte mehr (auch fuer uns) herausholen.. Waere schade, falls wir nach so vielen Jahren trotz aller jur. Erfolge dann doch nur einen "Apfel-Butzen" bekommen sollten...

      Dazu ((i.S. Entschaedigung)) noch ein interessanter Artikel:
      http://national.bgnnews.com/the-compensation-turkey-will-hav…
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 18:35:42
      Beitrag Nr. 1.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.251.365 von Force8 am 23.07.15 17:45:27
      Meine Kommentare
      Nur kurz zu meinen Ausführungen...

      Natürlich kann ein jeder anderer Meinung sein. Jedoch sind meine Ausführungen nur Tatsachenberichte... da habe ich nichts beschönigt oder hinzugefügt. Und täglich ist in den türkischen Gazetten zu lesen, was da für komische Sachen in der innen/-aussen-Politik, sowie in der Wirtschaft mit politischen Einfluss passiert.

      Und ich halte es für maßlos übertrieben, wer glaubt, das die türkischen Medien oder politischer Organe einen Blick auf dieses Board werfen... das ist doch belanglos...

      Aber ich will hier auch nicht zu sehr ins depressive Horn blasen. Entscheidend ist, das das EGMR-Gericht die Höhe einer Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt vertagt.

      Das kann z.B. heißen, das wenn eine juristische gütliche Einigung in der Türkei nicht möglich erscheint, wird wahrscheinlich das EGMR-Gericht in einem Schnell-Verfahren (wieder Aufnahme des Verfahrens) mit kürzeren Wartezeiten abschließend über eine finanzielle Entschädigung abschließend urteilen.

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      Avatar
      schrieb am 23.07.15 17:45:27
      Beitrag Nr. 1.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.249.430 von remmos am 23.07.15 13:54:50
      Türkische Gerichtsbarkeit
      Das was @remmos schreibt, sehe ich auch so.

      Dadurch das unsere Klage wieder zurück in die Türkische Gerichtsbarkeit fällt, unterliegen wir wieder der Willkür des Türkischen Staates mit seinem " gebogenen " Rechtssystem unter einem Machthaber, der gänzlich dafür bekannt und berüchtigt ist, alles nach seinen Vorstellungen " zu regeln " .

      Die Türken sind auch immer wieder selber schuld, wenn sie solche Typen wählen und wieder wählen...und sich wundern, dass man ihnen den Weg in die EU verwährt.Ein Mann der offensichtliche immer wieder Grundrechte beschneidet, findet dann doch immer wieder eine Mehrheit. Da kann man mal sehen, wie "kaputt" die Türkei ist und wie verblendet das Volk.

      Von einem wesentlichen Grundprinzip in der EU ist die Türkei noch meilenweit entfernt,- freie und neutrale Gerichtsbarkeit z.B. !

      Das doch sehr eingegrenzte Urteil des EGMR lässt der Türkei noch sehr viel ( zu viel ) Spielraum in der Sache an sich, wenn es um eine Entschädigung geht.
      Eine klare Ansage vom EGMR wäre da sehr hilfreich und notwendig gewesen, wie z.B., dass sich die Parteien innerhalb von 6 Monaten auf eine Entschädigungshöhe einigen müssen,- ansonsten übernimmt das der EGMR.

      Ich bin mal gespannt, zu welcher Einschätzung unsere Anwälte kommen, wenn sie aus dem Urlaub zurück sind. Obgleich sie schon sehr oft ( negativ ) überrascht wurden in ihren Einschätzungen im Verlauf der verschiedenen Gerichte in der Türkei... Unverhofft kommt oft ....die zaubern immer wieder und gerne Gesetzesauslegungen nach Interessenlage aus dem Hut.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 17:43:07
      Beitrag Nr. 1.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.249.430 von remmos am 23.07.15 13:54:50Finde die dummen Verunglimpfungen
      von Erdogan und der Türkei völlig daneben,
      vielleicht lesen die auch mit . Im übrigen hat sich der
      Wind in unserem Verfahren gedreht als
      die AKP an die Macht kam. Also einfach
      Beleidigungen unterlassen. Und noch ein Tip
      :schau dir mal die Vita von halit Cingillioglu
      an:vielleicht fällt dir dann was dazu ein.

      Und noch eine Anmerkung: ohne unseren
      Vorstand wär unserer Geld schon längst verloren.
      Deshalb von mir mal an dieser Stelle ein
      herzlichstes Dankeschön an Herr Kohler
      und Co.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 16:38:45
      Beitrag Nr. 1.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.249.430 von remmos am 23.07.15 13:54:50

      Wenn dem so ist können wir ja gleich den EGMR abschaffen den die gesprochenen urteile sind ja dann makulatur und jedes land kann nach
      lust entscheiden es kann ja nichts geschehen wenn man an den EGMR geht.
      Ist mir zu einfach.
      Warten wir mal die nächsten 6 monate ab.
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 13:54:50
      Beitrag Nr. 1.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.248.824 von Collins01 am 23.07.15 12:45:06
      Prozeßverlauf
      Ich sehe es auch nicht so optimistisch, dass das jetzt alles viel schneller und besser von statten geht, als zuvor!

      Ich rechne auch mit mindestens weiteren 2 Jahren, bis ein Gerichts-Urteil herbei geführt ist, welches dann noch in höherer Instanz angefochten werden kann, wo dann wieder viel Zeit ins Land geht.

      Man sollte doch wirklich nicht dem Glauben verfallen, das wir es mit der Türkei mit einem Rechtsstaat zu tun haben!

      Im Rahmen dieses Kentbank/Demirbank EGMR-Prozesses, wird auch auf die Verstaatlichung der Bank Asya (Bank Asia) hingewießen! Die Bank wurde im August 2014 von der Bankenaufsicht eingezogen, aufgrund von fadenscheinigen Argumenten. Letzlich auf Druck von Erdogan, der die Bank platt machen wollte, da sie Anhänger von politischen Gegnern gehörte. Dabei hatte die Bank mit die höchste Eigenkapitalquote türkischer Banken und war Grund solide.

      Das nur zum türkischen Erdogan-Rechtsstaat. Es ist halt ein Feudalstaat...
      indem auch die Rechtsorgane /Justiz unter dem Deckmantel der Politik geführt und organisiert werden...

      Erdogan und Putin sind ja jetzt auch BFF best friends for ever...

      Den Putin erkennt das EGMR-Urteil zur Entschädigung von YUKOS-Aktionären in Höhe von $50 Mrd. auch nicht an und hat es durch das höchste russische Verwaltungsgericht prüfen lassen. Die haben dem Einspruch entsprochen, das wenn wichtige Interessen Russlands durch ausländische Gerichtsurteile verletzt werden, steht das inländische Recht über dem ausländischen.

      Dabei ist die Urteilsbegründung so weich gespült, das man gar nicht weiß, auf was für ein Interessenkonflikt es sich im besonderen bezieht. Da ist alles mit Allgemeinplätzen belegt, die nicht greifbar sind und jeden Juristen außerhalb Russland zum Schmunzeln bringen würden, wie dort das Gesetz gebogen wird. Aber lassen wir das... das geht zu weit...
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 12:45:06
      Beitrag Nr. 1.087 ()
      Wenn man einmal den Umstand, dass wir nun den Schadenersatz wieder geltend machen können, aussen vor läßt, stehen wir wieder am beginn des Verfahrens.
      Allerdings müssen die türkischen Gerichte nun die Verfahren zulassen. Zuversichtlich macht mich das nicht.
      Die Hochrechnungen in Bezug auf die möglichen Entschädigungen finde ich allerdings "verfrüht"!!!!
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