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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 234)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 07.01.15 11:56:45
      Beitrag Nr. 3.226 ()
      Schon erstaunlich, dass Aleo Solar nach der Ankündigung des SO permanent zwischen 3 und 4 Euro notiert. Dabei ist die Beurteilung ziemlich einfach:
      http://boersengefluester.de/aleo-solar-reduziert-aufs-maximu…

      Diejenigen, die auf 6 Euro spekulieren, halte ich für dreist bis dumm. Dumm in Hinblick auf das Risiko, das sie bei der Wette eingehen. Eine ADC wollte noch nicht einmal jemand haben, obwohl der Kurs unterhalb des Schnitts notierte. Einfach verrückt.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.15 00:08:41
      Beitrag Nr. 3.225 ()
      Avatar
      schrieb am 03.01.15 13:47:43
      Beitrag Nr. 3.224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.675.746 von daPietro am 01.01.15 13:44:48weiss jemand ob es eine Beschwerde gab ? oder ob nun mal wieder Zahltag ist ?

      Quelle: http://spruchverfahren.blogspot.co.at/2014/12/squeeze-out-be…


      Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA: deutliche Erhöhung der Barabfindung durch das LG München I
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

      Das Spruchverfahren zu dem bereits 2005 beschlossenen, aber erst 2010 eingetragenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Lindner Holding KGaA brachte eine deutliche Anhebung des von der Hautgesellschafterin angebotenen Barabfindungsbetrags. Das Landgericht (LG) München I setzte als angemessene Barabfindung mit Beschluss vom 26. November 2014 einen Betrag von EUR 33,79 je Lindner-Aktie fest. Die Antragsgegnerin, die Linder Beteiligungs GmbH, hatte eine Abfindung in Höhe von lediglich EUR 28,52 angeboten (ein Betrag deutlich unterhalb der Börsenkurse). Der nunmehr gerichtlich festgestellte Wert entspricht einer Anhebung um ca. 18,5 %. Der Nachbesserungsbetrag ist ab dem 1. April 2010 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

      Dieser Betrag liegt etwas oberhalb des gerichtlichen Vergleichsvorschlags aus dem Jahr 2011, der eine Anhebung auf EUR 33,50 vorsah, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/08/squeeze-out-lindn…

      Der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dipl.-Kfm. Wolfgang F. Deitmer war in seinem Gutachten sogar auf einen angemessenen Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 35,48 bzw. - bei einer "unternehmensindividuellen Ausschüttungspolitik" (Ausschüttungsquote von 40 %) - auf einen Betrag von EUR 35,72 gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/search?q=lindner&max-resu…

      Das LG München I hat die Planungsannahmen nicht korrigiert, hat jedoch den Risikozuschlag auf 2,9 % reduziert. Dabei hat das Gericht mehrere Unternehmen wegen geringer Liquidität des Aktienhandels oder als nicht vergleichbar aus der sog. Peer Group herausgenommen (S. 41 ff). Angesichts des Kapitalstrukturrisikos der Gesellschaft sei der Beta-Faktor nicht im Wege des Relevern zu erhöhen gewesen (S. 44). Das Gericht geht von einem Wachstumsabschlag in Höhe von 1 % aus (S. 52 ff). Zu dem von ihm berechneten Ertragswert zählt es Sonderwerte in Höhe von EUR 2,212 Mio. aus dem Barwert der Verlustvorträge hinzu (S. 56 f).

      Die Beteiligten können gegen diesen Beschluss Beschwerde zum OLG München einlegen.

      LG München I, Az. 5HK O 6680/10
      88 Antragsteller
      gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Gertraud Stemberger, M.B.L.
      (Schneider Geiwitz & Partner)
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lindner Beteiligungs GmbH:
      Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, RA Dr. Thomas Zwissler
      Eingestellt von RA Martin Arendts um 16:58
      Avatar
      schrieb am 01.01.15 13:44:48
      Beitrag Nr. 3.223 ()
      Nachricht vom 30.12.2014 | 13:13
      aleo solar AG i.L.: Einleitung Squeeze-out Verfahren


      aleo solar AG i.L. / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      30.12.2014 13:13

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Robert Bosch GmbH hat den Abwicklern der aleo solar Aktiengesellschaft
      i.L. heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die
      Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen
      Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch GmbH als
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt
      (sog. "Squeeze-out"). Der Robert Bosch GmbH gehören unmittelbar und
      mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der aleo solar Aktiengesellschaft
      i.L., so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
      ist.

      Kontakt:
      Corporate Communications
      aleo solar AG i.L. | Dr. Hermann Iding | Osterstraße 15 | 26122 Oldenburg
      T +49 (0) 441 219 88 - 390 | F +49 (0) 441 219 88 - 120
      E hermann.iding@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de


      30.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: aleo solar AG i.L.
      Marius-Eriksen Straße 1
      17291 Prenzlau
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)441 219 88-0
      Fax: +49 (0)441 219 88-150
      E-Mail: info@as-abwicklung.de
      Internet: www.as-abwicklung.de
      ISIN: DE000A0JM634
      WKN: A0JM63
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/aleo-solar-einleitung-squ…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.12.14 16:01:24
      Beitrag Nr. 3.222 ()
      AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Ankündigung beabsichtigtes Squeeze-out des Mehrheitsaktionärs

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/areal-immobilien-und-bete…

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      Avatar
      schrieb am 20.12.14 00:00:05
      Beitrag Nr. 3.221 ()
      Schnigge Telefonhandel wäre vielleicht eine Plattform, die sowas bieten könnte.
      https://www.schnigge.de/quote-center/telefonhandel-kurse.htm…

      Ansonsten läuft es dann weiter auf die dubiosen Kaufangebote im Bundesanzeiger hinaus, bei denen versucht wird, die Aktien mit Totaldelisting den Altaktionären für einen Apfel und ein Ei abzuluchsen.

      Leider alles übermäßig reguliert, sonst könnte man gültige Wertpapiere auch ebay handeln. Wobei da glaub für die anderen Spielsachen inzwischen auch 10% Lausbubengebühr bei jeder Transaktion verlangt wird.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 19:12:05
      Beitrag Nr. 3.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.611.915 von straßenköter am 19.12.14 09:01:11
      Zitat von straßenköter: Neue Komplettübersicht über Delistings 2014:
      http://boersengefluester.de/delistings-die-komplettuebersich…


      Häufig wird in Artikeln zum Thema Delisting auf die Alternative "Telefonhandel", z.B. über Valora Effekten, hingewiesen. Nach Studium der Unterlagen muss ich feststellen, dass diese Alternative leider sehr teuer ist: Zwar berechnet Valora laut Eigenwerbung nur 10 EUR pauschal pro Orderausführung, der größte Schaden für den Investor wird aber durch eine "maximal" 10%ige Handelsmarge der Valora verursacht. D.h. Kaufgebote werden unter Abzug von ("max.") 10% publiziert, Verkaufsangebote umgekehrt mit einem Aufschlag von ("max.") 10%. Die einer gezeigten Seite zugrunde liegende Marge wird nicht kommuniziert. Es fällt auf, dass sehr wenige Werte mit Spread kleiner 10% quotiert werden. Die Liquidität ist naturgemäß miserabel.

      Sind günstigere Plattformen bekannt? Falls nicht, sollte man den "Telefonhandel" besser unter Umgehung solcher Intermediäre privat betreiben.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 13:41:32
      Beitrag Nr. 3.219 ()
      Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren

      Mainova AG / Schlagwort(e): Dividende

      19.12.2014 13:34

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag

      Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
      Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
      Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
      geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.

      Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
      Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
      der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
      Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
      Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.

      Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
      Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
      vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
      Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
      am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
      Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
      Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
      festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
      festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
      Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
      Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
      der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
      BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
      Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.

      Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
      nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
      angenommen werden.


      19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Mainova AG
      Solmsstraße 38
      60486 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Telefon: 069 - 213 - 83021
      Fax: 069 - 213 - 83020
      E-Mail: s.schlink@mainova.de
      Internet: www.mainova.de
      ISIN: DE0006553464, DE0006553407
      WKN: 655346, 655340
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 13:25:58
      Beitrag Nr. 3.218 ()
      Hier noch ein Artikel zum Thema Delisting:

      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Bye-bye-Boerse-Deli…
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 09:01:11
      Beitrag Nr. 3.217 ()
      Neue Komplettübersicht über Delistings 2014:
      http://boersengefluester.de/delistings-die-komplettuebersich…
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