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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 236)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
    ID: 424.302
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      Avatar
      schrieb am 15.12.14 08:12:44
      Beitrag Nr. 3.206 ()
      Im Thread zur Württembergischen Leben hat ein User ein ganz interessantes Posting eingestellt, dass darauf abzielt, dass zwar ein SO durch die 95%-Klausel unwahrscheinlich ist, aber ein BuG eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, da die Mutter nur über einen BuG an die Kasse kommt ("normale" Dividendenzahlungen sind derzeit regulatorisch nicht möglich).

      Hier das Posting:

      Zitat von KnechtRupprecht: Fundamentaldaten WürttLeben nach IFRS:

      EPS zum 31.12.2010: 3,18 EUR
      EPS zum 31.12.2011: 3,10 EUR
      EPS zum 31.12.2012: 3,65 EUR
      EPS zum 31.12.2013: 3,21 EUR
      EPS zum 31.12.2014: siehe Zwischenbericht der W&W AG zum 30.09.2014, S. 18


      Im LVRG sind zwei Arten von Ausschüttungssperren geregelt:

      1. Ausschüttungssperre, weil Sicherungsbedarf nicht durch Bewertungsreserven (stille Reserven) auf Festverzinsliche gedeckt ist (§ 56a VAG)
      2. Ausschüttungssperre auf Anordnung der BaFin, um Solvabilität zu sichern (§ 81b VAG)

      Ausnahme bei Lebensversicherern innerhalb eines Konzerns:
      Abschluss eines Beherrschungsvertrages, der Abführung von Gewinnen erlaubt, aber auch vollständige Haftung der Muttergesellschaft verlangt!
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 07:57:19
      Beitrag Nr. 3.205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.563.219 von 525700 am 13.12.14 10:22:05Noch nicht ganz ... Für ein Umwandlungs-SqO muß eine dt. AG Aktieneigentümer sein. Und das ist ist sie (derzeit) noch nicht

      weißt Du, was Consors für eine Rechtsform hat? Ich konnte das bis jetzt noch nicht herausfinden.

      Wenn die Paribas keine deutsche AG besitzt, könnte sie auch eine grenzüberschreitenden Verschmelzung durchführen. Auf diese Möglichkeit wird auf Seite 42, Absatz 1, der Angebotsunterlage hingewiesen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.14 10:22:05
      Beitrag Nr. 3.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.557.159 von Hiberna am 12.12.14 14:30:51Noch nicht ganz ... Für ein Umwandlungs-SqO muß eine dt. AG Aktieneigentümer sein. Und das ist ist sie (derzeit) noch nicht
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 14:30:51
      Beitrag Nr. 3.203 ()
      gemäß http://media-cms.bnpparibas.com/file/37/5/11dec_veroffentlic… ist bei der DAB Bank die letzte bisher unerfüllte Angebotsbedingung eingetreten.

      Die Paribas Bank hält 91.4 Prozent der Stimmrechte laut http://media-cms.bnpparibas.com/file/19/5/04nov_veroffentlic… und kann nun den Squeeze-out einleiten.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.14 18:09:16
      Beitrag Nr. 3.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.542.756 von straßenköter am 11.12.14 08:44:35
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von straßenköter: Hier nochmals die FAQ zum Angebot für WL:
      http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…

      Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?


      Aus dem GB 2013 der WL:

      "Das Immobilienportfolio wurde im Geschäftsjahr 2013 weiter ausgebaut. Der Bilanzwert der „Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erhöhte sich von 1 430,1 Mio € im Jahr 2012 auf 1 638,3 Mio €."

      Müsste W&W bei Überschreitung der 94,9% Schwelle somit Grunderwerbssteuern auf 1,6 Mrd. € Immobesitz der WL zahlen? Und das bei einer Marktkapitalisierung der WL von etwa 220 Mio €?


      Ja, das (1.6 Mrd EUR) wäre wohl eine Obergrenze für die Bemessungsgrundlage. Da einige Beteiligungen der LV wahrscheinlich -- aus ähnlichen Gründen -- nur quotal erworben wurden und für evtl. im Portfolio befindliche Auslandsliegenschaften auch im Zuge des Überschreitens der 95%-Marke womöglich keine GrESt-änhlichen Steuern anfallen würden, liegt das tatsächliche "Steuersubstrat" wohl niedriger.

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      Avatar
      schrieb am 11.12.14 08:44:35
      Beitrag Nr. 3.201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.541.496 von straßenköter am 10.12.14 22:54:20
      Zitat von straßenköter: Hier nochmals die FAQ zum Angebot für WL:
      http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…

      Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?


      Aus dem GB 2013 der WL:

      "Das Immobilienportfolio wurde im Geschäftsjahr 2013 weiter ausgebaut. Der Bilanzwert der „Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erhöhte sich von 1 430,1 Mio € im Jahr 2012 auf 1 638,3 Mio €."

      Müsste W&W bei Überschreitung der 94,9% Schwelle somit Grunderwerbssteuern auf 1,6 Mrd. € Immobesitz der WL zahlen? Und das bei einer Marktkapitalisierung der WL von etwa 220 Mio €?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 22:54:20
      Beitrag Nr. 3.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.541.274 von Quidam_Mark am 10.12.14 22:23:33Hier nochmals die FAQ zum Angebot für WL:
      http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…

      Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 22:23:33
      Beitrag Nr. 3.199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.531.569 von daPietro am 10.12.14 07:39:47
      Delisting WLV
      Delisting nun auch bei der WLV - kombiniert mit einem freiwilligen Abfindungsangebot für bis zu 11.48% aller ausstehenden Aktien zu 17.75 EUR. Damit käme W&W bei voller Andienung auf 94.90%. Die Freiverkehrsnotierungen inkl. Xetra werden voraussichtlich nicht eingestellt, außer für die (40000 Stück) Inhaberaktien, denn für diese gibt es keinen "Zweitmarkt". Grund für die Selbstbeschränkung auf 94.9% ist -- einmal mehr -- die Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht. SO und BuG seien auch für die Zukunft nicht geplant.


      "Württembergische Lebensversicherung AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Delisting)

      Württembergische Lebensversicherung AG / Schlagwort(e): Delisting

      10.12.2014 17:30

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Stuttgart, den 10. Dezember 2014 - Der Vorstand der Württembergische
      Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Namensaktien: ISIN DE0008405028/WKN
      840502; Inhaberaktien: ISIN DE0008405002/WKN 840500) hat heute mit
      Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung aller
      Aktien der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft zum
      geregelten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in
      Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der
      Gesellschaft zugelassen sind, zu beantragen (Delisting). Über den Widerruf
      der Zulassung der Aktien entscheidet die Baden-Württembergische
      Wertpapierbörse. Der Vorstand wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung
      zeitnah bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse stellen und rechnet
      damit, dass der Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt mit Ablauf von
      höchstens sechs Monaten nach der Entscheidung der Baden-Württembergischen
      Wertpapierbörse wirksam werden wird.

      Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der wirtschaftliche
      Nutzen der Börsennotierung der Württembergische Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt.

      Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Delisting hat die Wüstenrot &
      Württembergische AG als Mehrheitsaktionärin der Württembergische
      Lebensversicherung Aktiengesellschaft heute ihre Entscheidung
      bekanntgegeben, dass sie den Aktionären der Württembergische
      Lebensversicherung Aktiengesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb
      von bis zu 1.398.227 Aktien der Württembergische Lebensversicherung
      Aktiengesellschaft zu einem Angebotspreis von 17,75 Euro je Aktie der
      Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft unterbreiten wird.

      Stuttgart, den 10. Dezember 2014

      Der Vorstand"
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 07:39:47
      Beitrag Nr. 3.198 ()
      Nachricht vom 09.12.2014 | 23:34
      Übernahmeangebot; <DE000PET1111>


      Zielgesellschaft: PETROTEC AG; Bieter: REG European Holdings B.V.

      WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für die PETROTEC AG

      § 10 WpÜG Mitteilung:

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
      öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
      des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Bieter:

      REG European Holdings B.V.
      Schiphol Boulevard 231
      1118 BH Amsterdam Schiphol
      Niederlande


      Zielgesellschaft:

      PETROTEC AG
      Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
      46325 Borken
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10597

      ISIN: DE000PET1111

      Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Regulierten Markt der Frankfurter
      Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.

      REG European Holdings B.V. ('Bieterin') hat heute entschieden, den
      Aktionären der PETROTEC AG ('Petrotec') im Wege eines freiwilligen
      öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten (das 'Übernahmeangebot'), ihre
      auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Petrotec (die
      'Petrotec-Aktien') zu einem Preis in Höhe der gesetzlichen
      Mindestgegenleistung in bar zu erwerben.

      Die Bieterin hat heute einen Anteilskaufvertrag mit IC Green Energy Ltd.
      ('ICG') über den Erwerb der von ICG gehaltenen Petrotec-Aktien -
      entsprechend einem Anteil von 69,082% am Grundkapital - abgeschlossen. Der
      Vollzug des Kaufvertrags ist demnächst zu erwarten.

      Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable
      Energy Group, Inc, USA. ICG wird als Gegenleistung für die Petrotec-Aktien
      Aktien der Renewable Energy Group, Inc. im Wert von USD 1,235 je
      Petrotec-Aktie erhalten. Die Anzahl der Aktien der Renewable Energy Group
      wird nach dem von Bloomberg errechneten volumengewichteten 30 Handelstage
      NASDAQ Durchschnittskurs dieser Aktien zum gestrigen Tag ermittelt werden.

      Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen
      Bedingungen stehen.

      Die Angebotsunterlage mit den näheren Regelungen zum Übernahmeangebot und
      weiteren, das Angebot betreffenden Informationen wird im Internet unter:

      www.regi.com/petrotec-tender-offer

      veröffentlicht werden.

      Die Angebotsunterlage wird außerdem mit Hinweisbekanntmachung im
      Bundesanzeiger veröffentlicht.

      Wichtiger Hinweis:

      Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
      nach Gestattung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
      Inhabern von Aktien der Petrotec wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen
      das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu
      lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Inhaber von
      Petrotec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden
      sind, auf der Internetseite www. regi.com/petrotec-tender-offer einsehen.
      Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei
      an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt.

      Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Petrotec-Aktien dar.
      Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Petrotec-Aktien
      dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung
      einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung seitens der Bieterin.

      Das Angebot zum Erwerb der Petrotec-Aktien wird sich ausschließlich nach
      den Bestimmungen der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des
      Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in
      dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.

      Den Aktionären von Petrotec wird dringend empfohlen, nach ihrer
      Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
      mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
      Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
      eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
      Übernahmeangebots für Petrotec zu erhalten.

      Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich nach dem Recht der
      Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Wertpapiererwerbs- und
      Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
      Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
      Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
      Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung').
      Das Übernahmeangebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer
      Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten
      von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik
      Deutschland durchgeführt werden. Folglich sind keine sonstigen
      Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
      Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
      veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Petrotec können nicht
      darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer
      anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu
      können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots
      zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
      Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

      Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
      Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
      Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
      Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
      gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
      WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
      Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
      stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
      Bundesrepublik Deutschland.

      Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
      Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
      der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
      Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
      unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
      Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
      Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
      informieren und diese befolgen.

      Amsterdam, 9. Dezember 2014

      REG European Holdings B.V.
      Managing Directors


      Ende der WpÜG-Meldung

      09.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
      Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart


      http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.14 13:54:51
      Beitrag Nr. 3.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.478.148 von gutdrauf9 am 03.12.14 09:52:44Ich würde auch mitmachen!
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