ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 236)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Im Thread zur Württembergischen Leben hat ein User ein ganz interessantes Posting eingestellt, dass darauf abzielt, dass zwar ein SO durch die 95%-Klausel unwahrscheinlich ist, aber ein BuG eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, da die Mutter nur über einen BuG an die Kasse kommt ("normale" Dividendenzahlungen sind derzeit regulatorisch nicht möglich).
Hier das Posting:
Hier das Posting:
Zitat von KnechtRupprecht: Fundamentaldaten WürttLeben nach IFRS:
EPS zum 31.12.2010: 3,18 EUR
EPS zum 31.12.2011: 3,10 EUR
EPS zum 31.12.2012: 3,65 EUR
EPS zum 31.12.2013: 3,21 EUR
EPS zum 31.12.2014: siehe Zwischenbericht der W&W AG zum 30.09.2014, S. 18
Im LVRG sind zwei Arten von Ausschüttungssperren geregelt:
1. Ausschüttungssperre, weil Sicherungsbedarf nicht durch Bewertungsreserven (stille Reserven) auf Festverzinsliche gedeckt ist (§ 56a VAG)
2. Ausschüttungssperre auf Anordnung der BaFin, um Solvabilität zu sichern (§ 81b VAG)
Ausnahme bei Lebensversicherern innerhalb eines Konzerns:
Abschluss eines Beherrschungsvertrages, der Abführung von Gewinnen erlaubt, aber auch vollständige Haftung der Muttergesellschaft verlangt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.563.219 von 525700 am 13.12.14 10:22:05Noch nicht ganz ... Für ein Umwandlungs-SqO muß eine dt. AG Aktieneigentümer sein. Und das ist ist sie (derzeit) noch nicht
weißt Du, was Consors für eine Rechtsform hat? Ich konnte das bis jetzt noch nicht herausfinden.
Wenn die Paribas keine deutsche AG besitzt, könnte sie auch eine grenzüberschreitenden Verschmelzung durchführen. Auf diese Möglichkeit wird auf Seite 42, Absatz 1, der Angebotsunterlage hingewiesen.
weißt Du, was Consors für eine Rechtsform hat? Ich konnte das bis jetzt noch nicht herausfinden.
Wenn die Paribas keine deutsche AG besitzt, könnte sie auch eine grenzüberschreitenden Verschmelzung durchführen. Auf diese Möglichkeit wird auf Seite 42, Absatz 1, der Angebotsunterlage hingewiesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.557.159 von Hiberna am 12.12.14 14:30:51Noch nicht ganz ... Für ein Umwandlungs-SqO muß eine dt. AG Aktieneigentümer sein. Und das ist ist sie (derzeit) noch nicht
gemäß http://media-cms.bnpparibas.com/file/37/5/11dec_veroffentlic… ist bei der DAB Bank die letzte bisher unerfüllte Angebotsbedingung eingetreten.
Die Paribas Bank hält 91.4 Prozent der Stimmrechte laut http://media-cms.bnpparibas.com/file/19/5/04nov_veroffentlic… und kann nun den Squeeze-out einleiten.
Die Paribas Bank hält 91.4 Prozent der Stimmrechte laut http://media-cms.bnpparibas.com/file/19/5/04nov_veroffentlic… und kann nun den Squeeze-out einleiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.542.756 von straßenköter am 11.12.14 08:44:35
Ja, das (1.6 Mrd EUR) wäre wohl eine Obergrenze für die Bemessungsgrundlage. Da einige Beteiligungen der LV wahrscheinlich -- aus ähnlichen Gründen -- nur quotal erworben wurden und für evtl. im Portfolio befindliche Auslandsliegenschaften auch im Zuge des Überschreitens der 95%-Marke womöglich keine GrESt-änhlichen Steuern anfallen würden, liegt das tatsächliche "Steuersubstrat" wohl niedriger.
Zitat von straßenköter:Zitat von straßenköter: Hier nochmals die FAQ zum Angebot für WL:
http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…
Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?
Aus dem GB 2013 der WL:
"Das Immobilienportfolio wurde im Geschäftsjahr 2013 weiter ausgebaut. Der Bilanzwert der „Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erhöhte sich von 1 430,1 Mio € im Jahr 2012 auf 1 638,3 Mio €."
Müsste W&W bei Überschreitung der 94,9% Schwelle somit Grunderwerbssteuern auf 1,6 Mrd. € Immobesitz der WL zahlen? Und das bei einer Marktkapitalisierung der WL von etwa 220 Mio €?
Ja, das (1.6 Mrd EUR) wäre wohl eine Obergrenze für die Bemessungsgrundlage. Da einige Beteiligungen der LV wahrscheinlich -- aus ähnlichen Gründen -- nur quotal erworben wurden und für evtl. im Portfolio befindliche Auslandsliegenschaften auch im Zuge des Überschreitens der 95%-Marke womöglich keine GrESt-änhlichen Steuern anfallen würden, liegt das tatsächliche "Steuersubstrat" wohl niedriger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.541.496 von straßenköter am 10.12.14 22:54:20
Aus dem GB 2013 der WL:
"Das Immobilienportfolio wurde im Geschäftsjahr 2013 weiter ausgebaut. Der Bilanzwert der „Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erhöhte sich von 1 430,1 Mio € im Jahr 2012 auf 1 638,3 Mio €."
Müsste W&W bei Überschreitung der 94,9% Schwelle somit Grunderwerbssteuern auf 1,6 Mrd. € Immobesitz der WL zahlen? Und das bei einer Marktkapitalisierung der WL von etwa 220 Mio €?
Zitat von straßenköter: Hier nochmals die FAQ zum Angebot für WL:
http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…
Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?
Aus dem GB 2013 der WL:
"Das Immobilienportfolio wurde im Geschäftsjahr 2013 weiter ausgebaut. Der Bilanzwert der „Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erhöhte sich von 1 430,1 Mio € im Jahr 2012 auf 1 638,3 Mio €."
Müsste W&W bei Überschreitung der 94,9% Schwelle somit Grunderwerbssteuern auf 1,6 Mrd. € Immobesitz der WL zahlen? Und das bei einer Marktkapitalisierung der WL von etwa 220 Mio €?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.541.274 von Quidam_Mark am 10.12.14 22:23:33Hier nochmals die FAQ zum Angebot für WL:
http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…
Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?
http://www.ww-ag.com/rmedia/media/konzern/dokumente_2/delist…
Gibt es wirklich so viel Grundbesitz, dass das 94,9%-Spiel gespielt werden muss? Liegt dieses Problem bei W&W identisch vor?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.531.569 von daPietro am 10.12.14 07:39:47
"Württembergische Lebensversicherung AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Delisting)
Württembergische Lebensversicherung AG / Schlagwort(e): Delisting
10.12.2014 17:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Stuttgart, den 10. Dezember 2014 - Der Vorstand der Württembergische
Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Namensaktien: ISIN DE0008405028/WKN
840502; Inhaberaktien: ISIN DE0008405002/WKN 840500) hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung aller
Aktien der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft zum
geregelten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in
Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der
Gesellschaft zugelassen sind, zu beantragen (Delisting). Über den Widerruf
der Zulassung der Aktien entscheidet die Baden-Württembergische
Wertpapierbörse. Der Vorstand wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung
zeitnah bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse stellen und rechnet
damit, dass der Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt mit Ablauf von
höchstens sechs Monaten nach der Entscheidung der Baden-Württembergischen
Wertpapierbörse wirksam werden wird.
Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der wirtschaftliche
Nutzen der Börsennotierung der Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Delisting hat die Wüstenrot &
Württembergische AG als Mehrheitsaktionärin der Württembergische
Lebensversicherung Aktiengesellschaft heute ihre Entscheidung
bekanntgegeben, dass sie den Aktionären der Württembergische
Lebensversicherung Aktiengesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb
von bis zu 1.398.227 Aktien der Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft zu einem Angebotspreis von 17,75 Euro je Aktie der
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft unterbreiten wird.
Stuttgart, den 10. Dezember 2014
Der Vorstand"
Delisting WLV
Delisting nun auch bei der WLV - kombiniert mit einem freiwilligen Abfindungsangebot für bis zu 11.48% aller ausstehenden Aktien zu 17.75 EUR. Damit käme W&W bei voller Andienung auf 94.90%. Die Freiverkehrsnotierungen inkl. Xetra werden voraussichtlich nicht eingestellt, außer für die (40000 Stück) Inhaberaktien, denn für diese gibt es keinen "Zweitmarkt". Grund für die Selbstbeschränkung auf 94.9% ist -- einmal mehr -- die Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht. SO und BuG seien auch für die Zukunft nicht geplant."Württembergische Lebensversicherung AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Delisting)
Württembergische Lebensversicherung AG / Schlagwort(e): Delisting
10.12.2014 17:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Stuttgart, den 10. Dezember 2014 - Der Vorstand der Württembergische
Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Namensaktien: ISIN DE0008405028/WKN
840502; Inhaberaktien: ISIN DE0008405002/WKN 840500) hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung aller
Aktien der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft zum
geregelten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in
Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der
Gesellschaft zugelassen sind, zu beantragen (Delisting). Über den Widerruf
der Zulassung der Aktien entscheidet die Baden-Württembergische
Wertpapierbörse. Der Vorstand wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung
zeitnah bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse stellen und rechnet
damit, dass der Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt mit Ablauf von
höchstens sechs Monaten nach der Entscheidung der Baden-Württembergischen
Wertpapierbörse wirksam werden wird.
Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der wirtschaftliche
Nutzen der Börsennotierung der Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Delisting hat die Wüstenrot &
Württembergische AG als Mehrheitsaktionärin der Württembergische
Lebensversicherung Aktiengesellschaft heute ihre Entscheidung
bekanntgegeben, dass sie den Aktionären der Württembergische
Lebensversicherung Aktiengesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb
von bis zu 1.398.227 Aktien der Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft zu einem Angebotspreis von 17,75 Euro je Aktie der
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft unterbreiten wird.
Stuttgart, den 10. Dezember 2014
Der Vorstand"
Nachricht vom 09.12.2014 | 23:34
Übernahmeangebot; <DE000PET1111>
Zielgesellschaft: PETROTEC AG; Bieter: REG European Holdings B.V.
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für die PETROTEC AG
§ 10 WpÜG Mitteilung:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
REG European Holdings B.V.
Schiphol Boulevard 231
1118 BH Amsterdam Schiphol
Niederlande
Zielgesellschaft:
PETROTEC AG
Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
46325 Borken
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10597
ISIN: DE000PET1111
Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.
REG European Holdings B.V. ('Bieterin') hat heute entschieden, den
Aktionären der PETROTEC AG ('Petrotec') im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten (das 'Übernahmeangebot'), ihre
auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Petrotec (die
'Petrotec-Aktien') zu einem Preis in Höhe der gesetzlichen
Mindestgegenleistung in bar zu erwerben.
Die Bieterin hat heute einen Anteilskaufvertrag mit IC Green Energy Ltd.
('ICG') über den Erwerb der von ICG gehaltenen Petrotec-Aktien -
entsprechend einem Anteil von 69,082% am Grundkapital - abgeschlossen. Der
Vollzug des Kaufvertrags ist demnächst zu erwarten.
Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable
Energy Group, Inc, USA. ICG wird als Gegenleistung für die Petrotec-Aktien
Aktien der Renewable Energy Group, Inc. im Wert von USD 1,235 je
Petrotec-Aktie erhalten. Die Anzahl der Aktien der Renewable Energy Group
wird nach dem von Bloomberg errechneten volumengewichteten 30 Handelstage
NASDAQ Durchschnittskurs dieser Aktien zum gestrigen Tag ermittelt werden.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bedingungen stehen.
Die Angebotsunterlage mit den näheren Regelungen zum Übernahmeangebot und
weiteren, das Angebot betreffenden Informationen wird im Internet unter:
www.regi.com/petrotec-tender-offer
veröffentlicht werden.
Die Angebotsunterlage wird außerdem mit Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der Petrotec wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen
das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Inhaber von
Petrotec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden
sind, auf der Internetseite www. regi.com/petrotec-tender-offer einsehen.
Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei
an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Petrotec-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Petrotec-Aktien
dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung
einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung seitens der Bieterin.
Das Angebot zum Erwerb der Petrotec-Aktien wird sich ausschließlich nach
den Bestimmungen der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des
Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in
dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären von Petrotec wird dringend empfohlen, nach ihrer
Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Übernahmeangebots für Petrotec zu erhalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung').
Das Übernahmeangebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten
von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Petrotec können nicht
darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer
anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu
können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Amsterdam, 9. Dezember 2014
REG European Holdings B.V.
Managing Directors
Ende der WpÜG-Meldung
09.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
Übernahmeangebot; <DE000PET1111>
Zielgesellschaft: PETROTEC AG; Bieter: REG European Holdings B.V.
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für die PETROTEC AG
§ 10 WpÜG Mitteilung:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
REG European Holdings B.V.
Schiphol Boulevard 231
1118 BH Amsterdam Schiphol
Niederlande
Zielgesellschaft:
PETROTEC AG
Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
46325 Borken
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10597
ISIN: DE000PET1111
Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.
REG European Holdings B.V. ('Bieterin') hat heute entschieden, den
Aktionären der PETROTEC AG ('Petrotec') im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten (das 'Übernahmeangebot'), ihre
auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Petrotec (die
'Petrotec-Aktien') zu einem Preis in Höhe der gesetzlichen
Mindestgegenleistung in bar zu erwerben.
Die Bieterin hat heute einen Anteilskaufvertrag mit IC Green Energy Ltd.
('ICG') über den Erwerb der von ICG gehaltenen Petrotec-Aktien -
entsprechend einem Anteil von 69,082% am Grundkapital - abgeschlossen. Der
Vollzug des Kaufvertrags ist demnächst zu erwarten.
Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable
Energy Group, Inc, USA. ICG wird als Gegenleistung für die Petrotec-Aktien
Aktien der Renewable Energy Group, Inc. im Wert von USD 1,235 je
Petrotec-Aktie erhalten. Die Anzahl der Aktien der Renewable Energy Group
wird nach dem von Bloomberg errechneten volumengewichteten 30 Handelstage
NASDAQ Durchschnittskurs dieser Aktien zum gestrigen Tag ermittelt werden.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bedingungen stehen.
Die Angebotsunterlage mit den näheren Regelungen zum Übernahmeangebot und
weiteren, das Angebot betreffenden Informationen wird im Internet unter:
www.regi.com/petrotec-tender-offer
veröffentlicht werden.
Die Angebotsunterlage wird außerdem mit Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der Petrotec wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen
das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Inhaber von
Petrotec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden
sind, auf der Internetseite www. regi.com/petrotec-tender-offer einsehen.
Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei
an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Petrotec-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Petrotec-Aktien
dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung
einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung seitens der Bieterin.
Das Angebot zum Erwerb der Petrotec-Aktien wird sich ausschließlich nach
den Bestimmungen der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des
Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in
dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären von Petrotec wird dringend empfohlen, nach ihrer
Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Übernahmeangebots für Petrotec zu erhalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung').
Das Übernahmeangebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten
von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Petrotec können nicht
darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer
anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu
können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Amsterdam, 9. Dezember 2014
REG European Holdings B.V.
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Ende der WpÜG-Meldung
09.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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Antwort auf Beitrag Nr.: 48.478.148 von gutdrauf9 am 03.12.14 09:52:44Ich würde auch mitmachen!