ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 415)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Bei Versatel scheint die Notierung eingestellt worden zu sein, d.h. der Squeeze Out wurde in das Handelsregister eingetragen.
Danke.
Schade, da es für mich eine kostenlose Wette war, weil ich die Teile wenige Wochen vor Einziehung zum Abfindungspreis gekauft hatte.
Schade, da es für mich eine kostenlose Wette war, weil ich die Teile wenige Wochen vor Einziehung zum Abfindungspreis gekauft hatte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.841.121 von straßenköter am 02.03.12 14:54:55Squeeze-out Jagenberg AG: Landgericht Düsseldorf lehnt Erhöhung der Abfindung ab
Posted: 01 Mar 2012 04:23 AM PST
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren hinsichtlich des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der Jagenberg AG mit Sitz in Krefeld hat das Landgericht (LG) Düsseldorf eine Erhöhung des Abfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 2. Februar 2012, Az.31 O 10/09 (AktE)). Es bleibt demnach bei einem Abfindungsbetrag von EUR 3,61 je Jagenberg-Akzie.
Das LG Düsseldorf stützt sich dabei auf dem durchschnittlichen Börsenkurs in dieser Höhe. Der Wert nach der Ertragswertmethode beträgt nach der Schätzung des Gerichts lediglich EUR 1,04 je Aktie. Die Annahme, Preissteigerungen könnten nicht an die Kunden weitergegeben werden, sei angesichts des "aggressiven Preiswettbewerbs durch asiatische Konkurrenz" nicht zu beanstanden. Auch der Ansatz einer Marktrisikoprämie von 5% nach persönlichen Steuern sei nicht zu beanstanden. Auf Vorerwerbspreise, insbesondere auf Erwerbe mit "Paketzuschlägen", kommt es nach Ansicht des LG Düsseldorf nicht an.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberlandesgericht erhoben werden.
Posted: 01 Mar 2012 04:23 AM PST
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren hinsichtlich des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der Jagenberg AG mit Sitz in Krefeld hat das Landgericht (LG) Düsseldorf eine Erhöhung des Abfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 2. Februar 2012, Az.31 O 10/09 (AktE)). Es bleibt demnach bei einem Abfindungsbetrag von EUR 3,61 je Jagenberg-Akzie.
Das LG Düsseldorf stützt sich dabei auf dem durchschnittlichen Börsenkurs in dieser Höhe. Der Wert nach der Ertragswertmethode beträgt nach der Schätzung des Gerichts lediglich EUR 1,04 je Aktie. Die Annahme, Preissteigerungen könnten nicht an die Kunden weitergegeben werden, sei angesichts des "aggressiven Preiswettbewerbs durch asiatische Konkurrenz" nicht zu beanstanden. Auch der Ansatz einer Marktrisikoprämie von 5% nach persönlichen Steuern sei nicht zu beanstanden. Auf Vorerwerbspreise, insbesondere auf Erwerbe mit "Paketzuschlägen", kommt es nach Ansicht des LG Düsseldorf nicht an.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberlandesgericht erhoben werden.
Jagenberg? Nichts rausgekommen? In Bezug auf die Überprüfung des Squeeze Outs oder einer anderen Abfindung wie BuG?
Jagenberg war auch nix. Keine Nachzahlung. Krefelder Landrecht. Die spielen wohl alle im selber Tennisverein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.839.533 von Maack1 am 02.03.12 11:28:26in dem fall jetzt oder insgesamt?
mir gings eher darum ob das Spruchstellenverfahren abgeschlossen wurde und es mal wieder nix gab
wird langsam zur gewohnheit
andienungsvolumen von mir aktuell noch 220.000€
wird langsam zur gewohnheit
andienungsvolumen von mir aktuell noch 220.000€
muß heißen: den Antragstellern aufzuerlegen
Zitat von AlteHeimatAde: Wenn ich mich richtig erinnere dann endete es mit einer schallenden Ohrfeige vom OLG. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin wurden den Antragsstellern auferlegt. Willkommen beim "neuen" OLG Hamburg sage ich da nur. Ich mag mich auch täuschen, am besten beim OLG anrufen.
Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegenerin den Antragsgegnern aufzuerlegen wäre nach einer ganz neuen Entscheidung des BGH unzulässig.
Wenn ich mich richtig erinnere dann endete es mit einer schallenden Ohrfeige vom OLG. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin wurden den Antragsstellern auferlegt. Willkommen beim "neuen" OLG Hamburg sage ich da nur. Ich mag mich auch täuschen, am besten beim OLG anrufen.