ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 62)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 31.05.24 08:52:04 von
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Guten morgen,
da bei den SO in letzter Zeit ja immer weniger geht, hab ich mich aus dem Geschäft fast vollständig zurückgezogen
und ich hab mal wieder eine Aufforderung bekommen von der Bank Bezugsrechte ausbuchen zu lassen.
da ich der Bank nicht unbedingt was schenken will was viell. einen wert hat. folgende Bitte an die Profis.
bei welchen Bezugsrechten könnte noch was kommen und wo ist das verfahren bereits abgeschlossen und die dinger sind wertlos
Vielen Dank
Bank Austria Bezugsrechte
HVM Bezugsrecht
KRV Bezugsrecht
Terex Bezugsrechte
Winkler+Dünnebier Bezugsrechte
D+S Bezugsrechte
Ergo Bezugsrechte
Kali Bezugsrechte
Altana Bezugsrechte
Möbel Walther Bezugsrechte
Generali Bezugsrechte
Youniq Bezugsrechte
da bei den SO in letzter Zeit ja immer weniger geht, hab ich mich aus dem Geschäft fast vollständig zurückgezogen
und ich hab mal wieder eine Aufforderung bekommen von der Bank Bezugsrechte ausbuchen zu lassen.
da ich der Bank nicht unbedingt was schenken will was viell. einen wert hat. folgende Bitte an die Profis.
bei welchen Bezugsrechten könnte noch was kommen und wo ist das verfahren bereits abgeschlossen und die dinger sind wertlos
Vielen Dank
Bank Austria Bezugsrechte
HVM Bezugsrecht
KRV Bezugsrecht
Terex Bezugsrechte
Winkler+Dünnebier Bezugsrechte
D+S Bezugsrechte
Ergo Bezugsrechte
Kali Bezugsrechte
Altana Bezugsrechte
Möbel Walther Bezugsrechte
Generali Bezugsrechte
Youniq Bezugsrechte
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.536.153 von cade am 02.05.20 09:54:01Auch ich habe noch nichts erhalten. Ich hoffe, dass man nicht wieder der Gesellschaft hinterherrennen muss. Die ganze Sache mit der DIH AG letztes Jahr war äußerst lästig ...
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.534.989 von gutdrauf9 am 02.05.20 00:02:03Im elektronischen Bundesanzeiger ist auch kein Hinweis. Vielleicht muss man das Geld bei der türkischen Mutter selbst anfordern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.149.641 von cade am 27.03.20 10:07:34
https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/spruchverfahren…
Inzwischen dürfte der Beschluss doch schon längst rechtskräftig sein.
Hat jemand bereits die Nachbesserung erhalten?
Bei Consors habe ich noch nichts gutgeschrieben bekommen.
Squeeze out Burgbad; Beschluss des OLG vom 25.02.2020
RA Arends veröffentlichte den Beschluss des OLG vom 25.02.2020:https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/spruchverfahren…
Inzwischen dürfte der Beschluss doch schon längst rechtskräftig sein.
Hat jemand bereits die Nachbesserung erhalten?
Bei Consors habe ich noch nichts gutgeschrieben bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.525.767 von straßenköter am 01.05.20 08:24:46
Klare Antwort nein.
Ein Grundsatzurteil das alle OLG-Gerichte berücksichtigen müssen, kann nur vom BGH Kommen. Sollte das OLG Hamburg das Urteil vom LG Hamburg bestätigen, so kann theortisch das OLG Stuttgart das anders sehen. Es besteht aber die (wahrscheinliche) Möglichkeit, das andere Gerichte der Agrumentation folgen. VG Valuedeal
Zitat von straßenköter: http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/lg-hamburg-auch-…
Ist das damit auch ein Grundsatzurteil, das alle Gerichte jetzt berücksichtigen müssen oder sieht das nur das LG Hamburg so?
Klare Antwort nein.
Ein Grundsatzurteil das alle OLG-Gerichte berücksichtigen müssen, kann nur vom BGH Kommen. Sollte das OLG Hamburg das Urteil vom LG Hamburg bestätigen, so kann theortisch das OLG Stuttgart das anders sehen. Es besteht aber die (wahrscheinliche) Möglichkeit, das andere Gerichte der Agrumentation folgen. VG Valuedeal
http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/lg-hamburg-auch-…
Ist das damit auch ein Grundsatzurteil, das alle Gerichte jetzt berücksichtigen müssen oder sieht das nur das LG Hamburg so?
Ist das damit auch ein Grundsatzurteil, das alle Gerichte jetzt berücksichtigen müssen oder sieht das nur das LG Hamburg so?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.335.668 von honigbaer am 15.04.20 15:11:15Danke dir für deine Ausführung 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.295.732 von uuoc am 10.04.20 09:37:56Stimmrechtsanteil von ams an Osram nun 28,26% nach Übernahme des Aktienpakets von Sand Grove.
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/osram-licht-veroeffentlich…
Insgesamt dann somit um die 66% Anteil, wenn das Übernahmeangebot vollzogen wird.
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/osram-licht-veroeffentlich…
Insgesamt dann somit um die 66% Anteil, wenn das Übernahmeangebot vollzogen wird.
Knapp unter 75%? Hatte ams denn nach Ende der Annahmefrist den Erwerb weiterer Aktien bekanntgegeben?
Am Ende der Annhamefrist waren es 58,13% bzw 59,86% unter Berücksichtigung der eigenen Aktien Osrams.
Zwar hatte ams am 28. Februar ein Überschreiten der 20% Stimmrechtsschelle gemeldet, ausgehend von 19,99%, die in obigen 58,13% enthalten sind. ams müsste sich somit im Korridor zwischen 20% und 25% bewegen, so dass der aktuelle Anteil höchstens etwa 63% sein kann.
Bei Innogy war im Gutachten unterstellt worden, dass die Ankündigung wenige Tage vor Kartellfreigabe der Stichtag für den Börsenkurs sei.
Wann hatte Osram die Absicht bekräftigt? Am Ende der Annahmefrist, war da der Durchschnitt über dem Angebotspreis von 41 Euro? Ich denke nicht, dass das der relevante Stichtag sein wird, zumal man ja derzeit gar nicht weiß, wann die Umsetzung erfolgt. Da gibt es ja auch noch ein Urteil, dass bei längerer Verzögerung der Börsenkurs branchenüblich hochzurechnen sei.
Ein Beherrschungsvertrag ist jedenfalls weiterhin sehr wahrscheinlich. Vielleicht hat ams eine Idee, wie man vorher noch billiger an Aktien kommt? Das überblickt man nicht, vielleicht haben die Investmentbanker jetzt die Aktienpakete im Angebot, die man im November noch händeringend gesucht hat.
Ein Delistingangebot ohne Unternehmensbewertung, noch vor Beherrschungsvertrag (oder Squeeze-out), muss man aufgrund der mangelhaften Gesetzgebung in Deutschland auch befürchten.
Am Ende der Annhamefrist waren es 58,13% bzw 59,86% unter Berücksichtigung der eigenen Aktien Osrams.
Zwar hatte ams am 28. Februar ein Überschreiten der 20% Stimmrechtsschelle gemeldet, ausgehend von 19,99%, die in obigen 58,13% enthalten sind. ams müsste sich somit im Korridor zwischen 20% und 25% bewegen, so dass der aktuelle Anteil höchstens etwa 63% sein kann.
Bei Innogy war im Gutachten unterstellt worden, dass die Ankündigung wenige Tage vor Kartellfreigabe der Stichtag für den Börsenkurs sei.
Wann hatte Osram die Absicht bekräftigt? Am Ende der Annahmefrist, war da der Durchschnitt über dem Angebotspreis von 41 Euro? Ich denke nicht, dass das der relevante Stichtag sein wird, zumal man ja derzeit gar nicht weiß, wann die Umsetzung erfolgt. Da gibt es ja auch noch ein Urteil, dass bei längerer Verzögerung der Börsenkurs branchenüblich hochzurechnen sei.
Ein Beherrschungsvertrag ist jedenfalls weiterhin sehr wahrscheinlich. Vielleicht hat ams eine Idee, wie man vorher noch billiger an Aktien kommt? Das überblickt man nicht, vielleicht haben die Investmentbanker jetzt die Aktienpakete im Angebot, die man im November noch händeringend gesucht hat.
Ein Delistingangebot ohne Unternehmensbewertung, noch vor Beherrschungsvertrag (oder Squeeze-out), muss man aufgrund der mangelhaften Gesetzgebung in Deutschland auch befürchten.
Mich würde eure Meinung zu Osram interessieren. AMS hat ja vor corona bereits angekündigt, dass sie einen GuB beabsichtigen. Sie haben offiziell knapp unter 75%. Erwartet wird das Durchwinken seitens der Wttbewerbsbehörden in q2. Danach soll wohl ein GuB festgezurrt werden. Wie sieht das rechtlich aus.. ist die Ankündigung des GuB bereits bindend für die Bewertung des Mindestpreises, oder werden nach dem offiziellen merger ok die Karten neu gemischt? Danke