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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 63)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 21.03.20 16:37:31
      Beitrag Nr. 4.939 ()
      Wird schon nicht so schlimm kommen.
      Die Commerzbank ist doch systemrelevant, also comdirect ruhig behalten.
      Avatar
      schrieb am 21.03.20 15:11:08
      Beitrag Nr. 4.938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.086.809 von gutdrauf9 am 21.03.20 15:07:55Eben, so wird es kommen:(
      Avatar
      schrieb am 21.03.20 15:07:55
      Beitrag Nr. 4.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.086.707 von honigbaer am 21.03.20 14:52:10Für die bereits angekündigten SO ist der Kursrückgang unerheblich, da der 3-Monats-Durchschnitt für den Zeitpunkt der Ankündigung berechnet wird (außer bei Westgrund !). Was bisher für uns nachteilig war, erscheint jetzt als Vorteil. Es kann aber durchaus sein, dass einige angekündigte SO (auch deshalb) verschoben werden.

      Auf jedem Fall wird sich die Zinssatzsenkung vorteilhaft ausweisen.

      Nachteilig für in den letzten Jahren erfolgte SO könnte sich die gestiegene Insolvenzgefahr der Übernehmerin auswirken. Diese wird zwar bei Spruchstellenverfahren nicht berücksichtigt, aber was nutzt uns eine höhere Abfindung, wenn die Übernehmerin zahlungunfähig geworden ist?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.03.20 14:52:10
      Beitrag Nr. 4.936 ()
      Bitte keine Panik verbreiten!
      Vielleicht steigen ja dafür die Abfindungen.
      Bei welcher Firma wäre man derzeit mi tdem Dreimobatsdurchschnitt als Abfindung nicht ganz zufrieden?

      Schwer zu sagen, was die Perspektiven sind.
      Bisher hing das ja bei den Spruchverfahren eher von einzelnen Gerichten ab.

      Aktionärsfeindliche Gesetzgebung liegt allerdings leider sehr im Trend, von einer Reform der Spruchverfahren kann man sich wohl nichts erhoffen.
      Und falls wir ins andere Extrem fallen und demnächst doch nochmal die Inflation galoppiert, ist die Nachbesserung nach 10 Jahren vielleicht auch nicht mehr interessant, trotz Basiszins plus 5%.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.03.20 11:00:32
      Beitrag Nr. 4.935 ()
      Werden wohl nirgendwo mehr Nachbesserungen erhalten,Grund sonst gehen wir Pleite.

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      schrieb am 16.03.20 22:23:47
      Beitrag Nr. 4.934 ()
      Das stand in der Mitteilung der Commerzbank, nicht in der von comdirect:

      Warth & Klein ermittelte mit Hilfe des sogenannten Ertragswertverfahrens einen Unternehmenswert von 1.577 Millionen Euro für die comdirect. Daraus resultiert ein Wert je Aktie von 11,17 Euro, der damit leicht unter dem am 30. Oktober 2019 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Commerzbank für die comdirect von 11,44 Euro je Aktie liegt. Berücksichtigt wurde bei der Bestimmung der angemessenen Höhe der Barabfindung auch der Aktienkurs der comdirect.
      (Deshalb 12,75 Euro Abfindung)

      https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/commerzbank-barabfin…
      Avatar
      schrieb am 16.03.20 21:33:20
      Beitrag Nr. 4.933 ()
      Gutachten ist 11,17

      diese Information konnte ich in der Ad-hoc nicht finden. Ist dieser Wert wirklich veröffentlicht worden?
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.03.20 20:13:06
      Beitrag Nr. 4.932 ()
      Bei comdirect wurde nun die Abfindung auf 12,75 festgelegt, Gutachten ist 11,17, die beschlussfassende HV soll am 05. Mai sein.

      Hier etwas zu Aktien mit Garantiedividende:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12262562-beste-we…

      Seit der Sache mit MAN muss man da ja vorsichtig sein, Beherrschungsverträge können auch gekündigt werden, besonders nach Ende des Spruchverfahrens wird das wohl für die Schuldner der abfindung interessant.

      Angesichts zusammenbrechender Börsenkurse wird aber der abstand zwischen Börsenkurs und Barabfindung im ein oder anderen Fall schrumpfen, so dass von daher eine höhere Sicherheit besteht. Wäre vielleicht mal ein Thema für diesen thread, wie es diesbezüglich bei den AGs mit Beherrschungsvertrag aussieht, und ob eventuell irgendwo die Einreichung zur Barabfindung lukrativ ist.
      Avatar
      schrieb am 10.03.20 19:21:16
      Beitrag Nr. 4.931 ()
      die Bieterin beabsichtigt bei Renk einen BuG abzuschließen, wofür sie bereits genügend Stimmenanteile besitzt.

      Sofern genügend Anteile beim Übernahmeangebot angedient werden, um einen Squeeze-out durchzuführen, ist geplant, einen solchen umzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.20 14:56:00
      Beitrag Nr. 4.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.918.283 von straßenköter am 07.03.20 19:57:25
      YOUNIQ
      Der Sachverständige Schubach hatte für die vier im Eigenbesitz gehaltenen Objekte in Bayreuth, Potsdam, Frankfurt a.M. und Mainz jeweils Verkehrswerte angesetzt (zusammen EUR 83,5 Mio.) und für die Pachtverträge jeweils Verkehrswerte geschätzt (Kapitalisierung des Gewinnpotentials pro Jahr), insgesamt für Tochtergesellschaften und Pachtverträge EUR 6,9 Mio. Als "Barwert Verwaltungskosten" wurde der im Auftragsgutachten Deloitte genannte, nicht näher überprüfte Wert von EUR 8.748.000,- abgezogen.
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