checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 74)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 607.603
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 74
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 17:57:25
      Beitrag Nr. 4.829 ()
      Danke. Wie können die von 3,77€ ausgehen, wenn nur 3,37€ gezahlt wurden?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 17:54:50
      Beitrag Nr. 4.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.186.755 von straßenköter am 06.08.19 15:51:18
      Rechtsformwechsel Aurea Software AG in GmbH
      Das Handelsgericht Wien geht in seiner Entscheidung von einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,77 je Aktie aus und setzt eine Zuzahlung von EUR 1,41 fest. Ich werde die recht kurzen Entscheidungsgründe (1 1/2 seiten) gerne auf den Blog stellen.

      Die erst kürzlich ergangene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Antragsgegnerin Rechtsmittel einlegt.
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 17:19:33
      Beitrag Nr. 4.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.187.643 von Chrysostomos am 06.08.19 17:07:17Ich bekomme das gar nicht mehr so genau zusammen. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich damals Widerspruch gegen den Rechtsformwechsel zu Protokoll gegeben bzw. geben lassen, so dass das Angebot unterbreitet werden musste. Au alle Fälle habe ich 3,37€ gegeben.

      Es macht sicher Sinn noch ein paar Tage abzuwarten. Falls bis Mitte nächster Woche nichts passiert ist, werde ich aktiv werden.
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 17:07:17
      Beitrag Nr. 4.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.186.545 von straßenköter am 06.08.19 15:36:56
      Zitat von straßenköter: Die 14 Tagefrist zur Nachzahlung ist auch schon vorbei, aber eine Nachzahlung habe ich bislang nicht erhalten, obwohl ich im Depot schon seit Jahren ein Nachbesserungsrecht mit WKN habe. Muss ich dennoch irgendetwas unternehmen, um die Nachzahlung zu erhalten oder ist die Nachzahlung nur überfällig?

      Nehme an, du warst nicht in persönlich in Wien bei der Generalversammlung oder hast dich vertreten lassen, sondern hast das "freiwillige Angebot" angenommen, das auch eine Nachzahlungsklausel enthält.
      Hier gilt:
      ... verpflichtet sich die Käuferin die Differenz zwischen Angebotspreis und
      gerichtlich festgestellter Barabfindung binnen 21 Tagen nachdem die gerichtliche
      Entscheidung rechtskräftig wurde, an den Verkäufer zu entrichten.


      Ist also noch bis Ende der Woche Zeit. Und bis die deutschen Banken das verbucht haben, dauert es vermutlich auch noch (Geldwäschegesetz, Klimawandel, ...). Würde also erst einmal abwarten. Das Ganze sollte ja auch in Österreich nicht innerhalb von 2 Wochen verjähren.

      Es gab doch nur 3,37€ damals.
      Wo du recht hast, hast du recht. Vielleicht gab's schon mehr für die, die auf der Generalversammlung Widerspruch eingelegt hatten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 15:51:18
      Beitrag Nr. 4.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.186.545 von straßenköter am 06.08.19 15:36:56
      Zitat von straßenköter: Die 14 Tagefrist zur Nachzahlung ist auch schon vorbei, aber eine Nachzahlung habe ich bislang nicht erhalten, obwohl ich im Depot schon seit Jahren ein Nachbesserungsrecht mit WKN habe. Muss ich dennoch irgendetwas unternehmen, um die Nachzahlung zu erhalten oder ist die Nachzahlung nur überfällig?


      Ist die Erhöhung nicht größer? Es gab doch nur 3,37€ damals. Insofern wurde doch um 1,81€ erhöht, also um über 50% oder unterliege ich da einem Denkfehler?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1150EUR 0,00 %
      Neues Jahreshoch auf News – wie es jetzt weiter geht!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 15:36:56
      Beitrag Nr. 4.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.186.422 von straßenköter am 06.08.19 15:22:52
      Update Software
      Die 14 Tagefrist zur Nachzahlung ist auch schon vorbei, aber eine Nachzahlung habe ich bislang nicht erhalten, obwohl ich im Depot schon seit Jahren ein Nachbesserungsrecht mit WKN habe. Muss ich dennoch irgendetwas unternehmen, um die Nachzahlung zu erhalten oder ist die Nachzahlung nur überfällig?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 15:22:52
      Beitrag Nr. 4.823 ()
      Update Software - 37% Anhebung der Abfindung
      http://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/uberprufungsverf…

      :) :) :)
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.07.19 16:10:49
      Beitrag Nr. 4.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.967.825 von 525700 am 06.07.19 13:58:51Vorsorglich zur Info an die Leser dieses Threads:

      bei der Weber & Ott AG (eine der ältesten Aktiengesellschaften) steht ein speeze-out an. Alle Unterlagen hierzu finden sich unter:

      https://weberundott.de/de/Unternehmen/Hauptversammlung
      Avatar
      schrieb am 06.07.19 13:58:51
      Beitrag Nr. 4.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.964.825 von arendts am 05.07.19 20:14:32Es ist Blödsinn, was DIH geschrieben hat.
      Diejenigen Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Eintragung des SqO ins HR Aktionär waren, sind antragsberechtigt.

      Nach Eintragung des SqO ins HR verbriefen die Aktien nur noch die Abfindungsrechte und damit auch die Erhöhungsrechte.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 20:14:32
      Beitrag Nr. 4.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.960.589 von gutdrauf9 am 05.07.19 11:10:41Wer nach der Eintragung im Handelsregister "Aktien", d.h. Abfindungsansprueche gekauft hat, war zwar nicht antragsberechtigt im Spruchverfahren, erhaelt aber natuerlich die gerichtlich festgelegte Nachbesserung zzgl. Zinsen. Insoweit ist die Ausbuchungsabrechnung aus meiner Sicht alleine massgeblich. Dem urspruenglichen Aktionaer, der nach der Eintragung verkauft hat, steht die Nachbesserung jedenfalls nicht zu.

      Ansprueche auf Nachbesserung koennen grds. relativ leicht mit einer Leistungsklage nach 16 SpruchG gelteng gemacht werden.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 74
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?