ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 76)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.818.222 von Freiburg123 am 16.06.19 16:31:19Welche BGH-Vorlage zur Bagatellgrenze?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.805.180 von cade am 14.06.19 09:26:44Hallo,
kann in dieser Runde bestätigt werden dass das OLG Frankfurt nun auch das Spruchverfahren Squeeze out Dresdner Bank AG ohne Erhöhung zum Abschluss gebracht hat?
Falls die Bagatellgrenze als Argument genutzt wurde, würde die Entscheidung revidiert werden falls die BGH-Vorlage zur Bagatellgrenze Erfolg haben sollte?
Vielen Dank!
kann in dieser Runde bestätigt werden dass das OLG Frankfurt nun auch das Spruchverfahren Squeeze out Dresdner Bank AG ohne Erhöhung zum Abschluss gebracht hat?
Falls die Bagatellgrenze als Argument genutzt wurde, würde die Entscheidung revidiert werden falls die BGH-Vorlage zur Bagatellgrenze Erfolg haben sollte?
Vielen Dank!
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.727.584 von 525700 am 04.06.19 08:12:28Hat schon jemand die Nachbesserungszahlung bei Constantia Packaging bekommen, bzw. weiß man Bescheid wann das Geld gebucht wird?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.726.663 von honigbaer am 03.06.19 23:24:37jepp, ich meine, dass die Verjährung 3 Jahre beträgt.
Frage ist eher, wenn es jemand verpasst, die NAchbesserung einzufordern, verfällt das irgendwann?
Es gab ja bisher nicht so viele Fälle, in denen man bei der Gesellschaft direkt anfordern musste.
Es gab ja bisher nicht so viele Fälle, in denen man bei der Gesellschaft direkt anfordern musste.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.721.332 von Hiberna am 03.06.19 13:49:29Der Betrag wird vermutlich ohne Abschlagsteuer ausbezahlt.
Das hat den Vorteil, dass uns zwischenzeitlich mehr Liquidität zur Verfügung steht.
Die Nachversteuerung ist für mich kein Problem - bei Squeeze Outs müsste ich ja sowieso auch die Zinsen, die imemr ohne Zinsabschlagsteuer ausbezahlt werden, nachversteuern. Jetzt ist es einfach eine Zeile mehr in meiner Steuererklärung.
Das hat den Vorteil, dass uns zwischenzeitlich mehr Liquidität zur Verfügung steht.
Die Nachversteuerung ist für mich kein Problem - bei Squeeze Outs müsste ich ja sowieso auch die Zinsen, die imemr ohne Zinsabschlagsteuer ausbezahlt werden, nachversteuern. Jetzt ist es einfach eine Zeile mehr in meiner Steuererklärung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.717.615 von Der_Analyst am 02.06.19 22:48:54"Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises an die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, zu wenden."
ich vermute mal, dass bei einer individuellen Auszahlung keine Steuer einbehalten wird.
Das dann erforderliche Deklarieren in der Steuererklärung ist lästig. So etwas mache ich nur ungern.
ich vermute mal, dass bei einer individuellen Auszahlung keine Steuer einbehalten wird.
Das dann erforderliche Deklarieren in der Steuererklärung ist lästig. So etwas mache ich nur ungern.
beim BuG Reply Deutschland ist mir die Erhöhung der Ausgleichszahlung am 21.05.2019 überwiesen.
Die Verzinsung der Nachbesserung ist mir noch nicht gutgeschrieben worden. Hat jemand bereits die Verzinsung der Nachbesserung erhalten?
Die Verzinsung der Nachbesserung ist mir noch nicht gutgeschrieben worden. Hat jemand bereits die Verzinsung der Nachbesserung erhalten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.717.615 von Der_Analyst am 02.06.19 22:48:54
Die Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister (§ 327b AktG) laufen wenigstens weiter.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/bekanntmachung-…
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Deutschen Immobilien Holding AG
In der Tat ein "fetter Hund".Die Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister (§ 327b AktG) laufen wenigstens weiter.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/bekanntmachung-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.667.185 von arendts am 27.05.19 00:08:12Am 31.5. erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit folgendem Hinweis:
Hinweise zur technischen Abwicklung der Zahlung des Erhöhungsbetrages
Im Rahmen des Spruchverfahrens wurde mit dem obigen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 29. März 2019 die von der Zech Group GmbH für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG auf die Hauptaktionärin Zech Group GmbH zu leistende Barabfindung auf € 6,09 je auf den Inhaber lautender Stückaktie erhöht.
Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 2,75 je auf den Inhaber lautender Stückaktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ein Erhöhungsbetrag von € 3,34 je auf den Inhaber lautender Stückaktie (€ 6,09 minus € 2,75) („Erhöhungsbetrag“).
Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises an die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, zu wenden.
Bremen, im Mai 2019
Zech Group GmbH
Die Geschäftsführung
Hinweise zur technischen Abwicklung der Zahlung des Erhöhungsbetrages
Im Rahmen des Spruchverfahrens wurde mit dem obigen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 29. März 2019 die von der Zech Group GmbH für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG auf die Hauptaktionärin Zech Group GmbH zu leistende Barabfindung auf € 6,09 je auf den Inhaber lautender Stückaktie erhöht.
Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 2,75 je auf den Inhaber lautender Stückaktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ein Erhöhungsbetrag von € 3,34 je auf den Inhaber lautender Stückaktie (€ 6,09 minus € 2,75) („Erhöhungsbetrag“).
Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises an die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, zu wenden.
Bremen, im Mai 2019
Zech Group GmbH
Die Geschäftsführung