Hat Schröder recht - SPD stärkste Partei - Regierungsauftrag? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.09.05 11:48:36 von
neuester Beitrag 19.09.05 14:54:15 von
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Johann Hahlen
Präsident des Statistischen Bundesamtes
Pressemitteilung vom 19. September 2005
--------------------------------------------------------------------------------
Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005
WIESBADEN/BERLIN - Der Bundeswahlleiter hat am 19. September 2005 um 1.35 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 bekannt gegeben.
Das vorläufige Wahlergebnis enthält nur das Ergebnis für 298 der 299 Wahlkreise:
Nachdem im Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahlkreisbewerberin der NPD am 7. September 2005 verstorben ist, findet dort am 2. Oktober 2005 eine Nachwahl statt. Demzufolge musste bei der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses offen bleiben, welche(r) Wahlkreisbewerber(in) im Wahlkreis 160 die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erreicht hat. Daher wurden nur 298 Wahlkreisbewerber als vorläufig gewählt in das Wahlergebnis einbezogen.
Dem vorläufigen Wahlergebnis liegen nur die Zweitstimmen zugrunde, die in den 298 Wahlkreisen abgegeben wurden, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat. Die Verteilung der 598 Mandate wurde daher mit dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis aus 298 Wahlkreisen ohne den Wahlkreis 160 Dresden I vorgenommen. Das vorläufige Wahlergebnis beinhaltet deshalb – ohne Berücksichtigung angefallene Überhangmandate – 298 Wahlkreismandate und 300 Listenmandate.
Hat die Nachwahl im Wahlkreis 160 stattgefunden und ist dort ein Wahlkreisbewerber einer Partei erfolgreich, welche die Sperrklausel überwunden hat, das heißt an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt, wird dieses Wahlkreismandat von den Listenmandaten dieser Partei im Freistaat Sachsen abzuziehen sein. Im vorläufigen Wahlergebnis werden deshalb die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze der Parteien im Freistaat Sachsen mit einer besonderen Unsicherheit behaftet sein. Das kann aber auch zu einem weiteren Überhangmandat in Sachsen führen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober dieses Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.
Danach stellt sich das vorläufige amtliche Ergebnis – ohne den Wahlkreis 160 (Dresden I) – wie folgt dar:
Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent (2002: 79,1 Prozent) haben die
– SPD: 34,3 Prozent (2002: 38,5 Prozent)
– CDU: 27,8 Prozent (2002: 29,5 Prozent)
– CSU: 7,4 Prozent (2002: 9,0 Prozent)
– GRÜNE: 8,1 Prozen (2002: 8,6 Prozent)
– FDP: 9,8 Prozent (2002: 7,4 Prozent)
– Die Linke.: 8,7 Prozent (2002: 4,0 Prozent) und die
– Sonstigen: 3,8 Prozent (2002: 3,0 Prozent)
aller Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2005 1,6 Prozent (2002: 1,2 Prozent).
Der 16. Deutsche Bundestag wird nach Paragraf 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten zuzüglich 15 Überhangmandaten, also aus insgesamt 613 Abgeordneten (2002: 603 Abgeordnete) bestehen.
Im 16. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) vertreten sein:
– SPD: 222 Sitze (2002: 251)
darunter 145 Wahlkreise (2002: 171)
– CDU: 179 Sitze (2002: 190)
darunter 105 Wahlkreise (2002: 82)
– CSU: 46 Sitze (2002: 58)
darunter 44 Wahlkreise (2002: 43)
– GRÜNE: 51 Sitze (2002: 55)
darunter 1 Wahlkreise (2002: 1)
– FDP: 61 Sitze (2002: 47)
darunter - Wahlkreise (2002: 0)
– Die Linke.: 54 Sitze (2002: 2)
darunter 3 Wahlkreise (2002: 2)
Die Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei kann im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/ergebn2005/voetab3.pdf" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/ergebn2005/voetab3.pdf abgerufen werden.
Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis wie folgt:
SPD 9 Überhangmandate (davon 1 in Hamburg
3 in Brandenburg
4 in Sachsen-Anhalt
1 im Saarland)
CDU 6 Überhangmandate (davon 3 in Sachsen
3 in Baden-Württemberg)
Auf die übrigen Parteien entfielen keine Überhangmandate.
Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2005 für Bund, Länder und die einzelnen Wahlkreise sind im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de abrufbar und in Heft 2 zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages (Vorläufige Ergebnisse nach Wahlkreisen) des Statistischen Bundesamtes dokumentiert. Diese Veröffentlichung kann im Buchhandel oder beim SFG Servicecenter Fachverlage, Postfach 43 43, 72774 Reutlingen, Telefon: (0 70 71) 93 53 50, Telefax: (0 70 71) 93 53 35, bezogen werden.
Der Bundeswahlleiter dankt den hunderttausenden ehrenamtlichen Wahlhelfern in den Wahlvorständen ganz herzlich. Ohne die Bereitschaft so vieler Menschen, ihre privaten Bedürfnisse hinter das Interesse der staatlichen Gemeinschaft zurückzustellen, könnte eine ordnungsgemäße Wahl nicht gewährleistet werden. Dank gebührt aber auch denen, die in den Wahlämtern, in den Verwaltungen oder bei der Deutschen Post AG für einen reibungslosen Ablauf der Wahl gesorgt haben.
Bei Rückfragen bitte Telefon:
(06 11)75-34 44
oder 75-48 63
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
Herausgeber:
© Statistisches Bundesamt
Pressestelle, Verbreitung mit
Quellenangabe erwünscht Kontakt:
Telefon: +49 (0)611 / 75-3444
Telefax: +49 (0)611 / 75-3976
presse@destatis.de
www.destatis.de Servicezeiten:
Mo - Do: 8.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.00 - 15.00 Uhr Postanschrift:
65180 Wiesbaden
Deutschland
Präsident des Statistischen Bundesamtes
Pressemitteilung vom 19. September 2005
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Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005
WIESBADEN/BERLIN - Der Bundeswahlleiter hat am 19. September 2005 um 1.35 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 bekannt gegeben.
Das vorläufige Wahlergebnis enthält nur das Ergebnis für 298 der 299 Wahlkreise:
Nachdem im Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahlkreisbewerberin der NPD am 7. September 2005 verstorben ist, findet dort am 2. Oktober 2005 eine Nachwahl statt. Demzufolge musste bei der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses offen bleiben, welche(r) Wahlkreisbewerber(in) im Wahlkreis 160 die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erreicht hat. Daher wurden nur 298 Wahlkreisbewerber als vorläufig gewählt in das Wahlergebnis einbezogen.
Dem vorläufigen Wahlergebnis liegen nur die Zweitstimmen zugrunde, die in den 298 Wahlkreisen abgegeben wurden, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat. Die Verteilung der 598 Mandate wurde daher mit dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis aus 298 Wahlkreisen ohne den Wahlkreis 160 Dresden I vorgenommen. Das vorläufige Wahlergebnis beinhaltet deshalb – ohne Berücksichtigung angefallene Überhangmandate – 298 Wahlkreismandate und 300 Listenmandate.
Hat die Nachwahl im Wahlkreis 160 stattgefunden und ist dort ein Wahlkreisbewerber einer Partei erfolgreich, welche die Sperrklausel überwunden hat, das heißt an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt, wird dieses Wahlkreismandat von den Listenmandaten dieser Partei im Freistaat Sachsen abzuziehen sein. Im vorläufigen Wahlergebnis werden deshalb die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze der Parteien im Freistaat Sachsen mit einer besonderen Unsicherheit behaftet sein. Das kann aber auch zu einem weiteren Überhangmandat in Sachsen führen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober dieses Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.
Danach stellt sich das vorläufige amtliche Ergebnis – ohne den Wahlkreis 160 (Dresden I) – wie folgt dar:
Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent (2002: 79,1 Prozent) haben die
– SPD: 34,3 Prozent (2002: 38,5 Prozent)
– CDU: 27,8 Prozent (2002: 29,5 Prozent)
– CSU: 7,4 Prozent (2002: 9,0 Prozent)
– GRÜNE: 8,1 Prozen (2002: 8,6 Prozent)
– FDP: 9,8 Prozent (2002: 7,4 Prozent)
– Die Linke.: 8,7 Prozent (2002: 4,0 Prozent) und die
– Sonstigen: 3,8 Prozent (2002: 3,0 Prozent)
aller Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2005 1,6 Prozent (2002: 1,2 Prozent).
Der 16. Deutsche Bundestag wird nach Paragraf 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten zuzüglich 15 Überhangmandaten, also aus insgesamt 613 Abgeordneten (2002: 603 Abgeordnete) bestehen.
Im 16. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) vertreten sein:
– SPD: 222 Sitze (2002: 251)
darunter 145 Wahlkreise (2002: 171)
– CDU: 179 Sitze (2002: 190)
darunter 105 Wahlkreise (2002: 82)
– CSU: 46 Sitze (2002: 58)
darunter 44 Wahlkreise (2002: 43)
– GRÜNE: 51 Sitze (2002: 55)
darunter 1 Wahlkreise (2002: 1)
– FDP: 61 Sitze (2002: 47)
darunter - Wahlkreise (2002: 0)
– Die Linke.: 54 Sitze (2002: 2)
darunter 3 Wahlkreise (2002: 2)
Die Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei kann im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/ergebn2005/voetab3.pdf" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/ergebn2005/voetab3.pdf abgerufen werden.
Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis wie folgt:
SPD 9 Überhangmandate (davon 1 in Hamburg
3 in Brandenburg
4 in Sachsen-Anhalt
1 im Saarland)
CDU 6 Überhangmandate (davon 3 in Sachsen
3 in Baden-Württemberg)
Auf die übrigen Parteien entfielen keine Überhangmandate.
Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2005 für Bund, Länder und die einzelnen Wahlkreise sind im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de abrufbar und in Heft 2 zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages (Vorläufige Ergebnisse nach Wahlkreisen) des Statistischen Bundesamtes dokumentiert. Diese Veröffentlichung kann im Buchhandel oder beim SFG Servicecenter Fachverlage, Postfach 43 43, 72774 Reutlingen, Telefon: (0 70 71) 93 53 50, Telefax: (0 70 71) 93 53 35, bezogen werden.
Der Bundeswahlleiter dankt den hunderttausenden ehrenamtlichen Wahlhelfern in den Wahlvorständen ganz herzlich. Ohne die Bereitschaft so vieler Menschen, ihre privaten Bedürfnisse hinter das Interesse der staatlichen Gemeinschaft zurückzustellen, könnte eine ordnungsgemäße Wahl nicht gewährleistet werden. Dank gebührt aber auch denen, die in den Wahlämtern, in den Verwaltungen oder bei der Deutschen Post AG für einen reibungslosen Ablauf der Wahl gesorgt haben.
Bei Rückfragen bitte Telefon:
(06 11)75-34 44
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Deutschland
Die SPD ist die stärkste Partei Deutschlands. Das ist klar, da CDU und CSU ja auch getrennte Parteitage etc. abhalten. Diese beiden bilden im Bundestag lediglich eine Fraktionsgemeinschaft.
#2
Deutschland verblödet.... das ist klar ![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Von diesen trickreichen Winkelzügen
wird sich die CDU sicherlich nicht
beeindrucken lassen.
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
#Hast du das gleiche Zeug wie Schröder gestern genommen?? ![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
#3
stimmt.....und zwar eindeutig![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
stimmt.....und zwar eindeutig
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
#5
das lag mir auch schon auf der zunge bzw. tastatur![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
das lag mir auch schon auf der zunge bzw. tastatur
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Ost SPD ./. West SPD
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Gerhard bleibt Kanzler!
![](http://img77.imageshack.us/img77/3276/gerhard28xv.jpg)
Die Frage ist dann aber, wieso die Union bei Fersehdebatten immer 2 Redner stellen darf und somit auch doppelte Sprechzeit erhält.
Also entweder 1 Partei und somit Regierungsauftrag und zukünftig nur ein Parteienvertreter oder 2 Parteien und damit SPD stärkste Partei.
Also entweder 1 Partei und somit Regierungsauftrag und zukünftig nur ein Parteienvertreter oder 2 Parteien und damit SPD stärkste Partei.
Ganz sicher ist jedenfalls, dass Merkel nicht Kanzlerin dieser Reublik wird.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
#10 Weil Chaot Schröder immer dazwischenpoltert und die Redezeit der "beiden" grossen Parteien gleich lang sein sollte.
#11 Schröder ist abgewählt... Rot-Grün hat keine Mehrheit.
#11 Schröder ist abgewählt... Rot-Grün hat keine Mehrheit.
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
[posting]17.950.903 von jaujazu am 19.09.05 11:54:07[/posting]Also dann liebe CDU-Freaks. Kleiner Test:
Wie heisst die/der Parteivorsitzende der CDU?
Wie heisst die/der Parteivorsitzende der CSU?
Wenn ihr beide Fragen mit dem gleichen Namen beantworten könnt, dann habt ihr Recht und ich bin der Dumme/Blöde.
Falls nicht, sollte auch Euch klar sein, wer die stärkste Partei Deutschlands ist und wer hier die Dummen/Blöden sind
Wie heisst die/der Parteivorsitzende der CDU?
Wie heisst die/der Parteivorsitzende der CSU?
Wenn ihr beide Fragen mit dem gleichen Namen beantworten könnt, dann habt ihr Recht und ich bin der Dumme/Blöde.
Falls nicht, sollte auch Euch klar sein, wer die stärkste Partei Deutschlands ist und wer hier die Dummen/Blöden sind
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
Mann, braucht ihr lange zum Überlegen.
Braucht ihr einen Telefonjoker ?
Könnte z.B. den Müntefering anbieten. Der weiss das bestimmt.
Braucht ihr einen Telefonjoker ?
Könnte z.B. den Müntefering anbieten. Der weiss das bestimmt.
#14
Nimm nicht Schröders Drogen... das bekommt dir nicht.
Nimm nicht Schröders Drogen... das bekommt dir nicht.
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
[posting]17.951.426 von PlanschProtectionTeam am 19.09.05 12:53:58[/posting]Sei nicht realitätsresistent...
Es handelt sich zwar um 2 Parteien, aber einer Fraktion. Die CDU/CSU Fraktionen wird in allen Bundestagsabbildungen als eine Fraktion dargestellt. Formal hast du zwar recht, aber die Realität sieht anders aus. Jetzt aus der Niederlage einen Sieg machen zu wollen und nicht die Wahrheit erkennen wollen ist einfach nur peinlich und dämlich von dir!![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
PS: Was ist das eigentlich fürn Zeug??? Hätte ich auch gerne![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Es handelt sich zwar um 2 Parteien, aber einer Fraktion. Die CDU/CSU Fraktionen wird in allen Bundestagsabbildungen als eine Fraktion dargestellt. Formal hast du zwar recht, aber die Realität sieht anders aus. Jetzt aus der Niederlage einen Sieg machen zu wollen und nicht die Wahrheit erkennen wollen ist einfach nur peinlich und dämlich von dir!
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
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PS: Was ist das eigentlich fürn Zeug??? Hätte ich auch gerne
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![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Jaja, das Adrenalin.
![:kiss:](//img.wallstreet-online.de/smilies/kiss.gif)
Aber eine Antwort auf die Fragen war das nicht.
![:kiss:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/kiss.gif)
Aber eine Antwort auf die Fragen war das nicht.
![:p](http://img.wallstreet-online.de/smilies/tongue.gif)
Typisch Unionisten. Kein Adrenalin im Blut. Kein Wunder,dass bei Euch nix mehr geht.
![;)](//img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Nun sind wir also schon bei Formal und Realität. Also für mic h ist z.B. Realität, was der Bundeswahlleiter schreibt. Und das ist ja wohl mehr als eindeutig.
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Nun sind wir also schon bei Formal und Realität. Also für mic h ist z.B. Realität, was der Bundeswahlleiter schreibt. Und das ist ja wohl mehr als eindeutig.
![:p](http://img.wallstreet-online.de/smilies/tongue.gif)
Mal einfach gesagt. Es wollten fast so viele Wähler die Bundesregierung behalten, wie andere eine neue wollten.
Nun komm mir bitte keiner mit:" Das sind zwanzigtausend mehr...bla,bla!"
Es geht hier um ein % Unterschied - quasi fast nix!
Auch die Situation zu 2002 ist nicht gleich, da keiner in seinem Bündniss in der Lage ist eine Regierung zu stellen.
Braucht sich also keiner weit aus dem Fenster lehnen!
Naja - in dubio pro reo - Gerd bleibt!
Nun komm mir bitte keiner mit:" Das sind zwanzigtausend mehr...bla,bla!"
Es geht hier um ein % Unterschied - quasi fast nix!
Auch die Situation zu 2002 ist nicht gleich, da keiner in seinem Bündniss in der Lage ist eine Regierung zu stellen.
Braucht sich also keiner weit aus dem Fenster lehnen!
Naja - in dubio pro reo - Gerd bleibt!
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
@Mittelklasse
Du bringst es auf den Punkt.![:)](//img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Ausserdem hatten wir 2002 nicht die Situation, dass 8 % der Wähler eine Partei gewählt haben, die gar nicht regieren will.
Du bringst es auf den Punkt.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Ausserdem hatten wir 2002 nicht die Situation, dass 8 % der Wähler eine Partei gewählt haben, die gar nicht regieren will.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
![:rolleyes:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif)
CDU/CSU FDP ist nicht gewollt.
Merkel ist nicht gewollt.
Rot-Grün ist nicht gewollt.
Die mündigen Bürger haben sich für eine grosse Koalition entschieden.
Ich denke, Schröder sollte es noch ein bis zwei Jahre machen
und dann an Wulf abgeben.
Das könnte im Sinne der BÜRGER sein.
nk
#1
Die Frage ist doch völlig egal. Abgestimmt wird im Bundestag und fertig.
Die Frage ist doch völlig egal. Abgestimmt wird im Bundestag und fertig.
![:eek:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/eek.gif)
#21 von nkelchen
Kein schlechter Vorschlag an so etwas habe ich auch schon gedacht uns so könnte es durchaus laufen oder Neuwahlen.
Jedenfalls keine Kanzlerin Merkel.
Kein schlechter Vorschlag an so etwas habe ich auch schon gedacht uns so könnte es durchaus laufen oder Neuwahlen.
Jedenfalls keine Kanzlerin Merkel.
der schröder klammert sich genau wie simonis an die macht und wird genauso scheitern wie heide. natürlich hat die CDU ein grottenschlechtes ergebnis abgeliefert aber angesichts der größten verluste bei der SPD von "wählerauftrag" zu sprechen zeigt die realitätsferne unseres kanzlers....
offenbar haben hier einige im board, gleichzeitig mit münte und schröder, den verstand verloren. oder hatten sie nie einen?
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
[posting]17.952.243 von Push Daddy am 19.09.05 14:08:53[/posting]![;)](//img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
eben -
die SPD dreht ja voll am Rad!!
Ich hätte doch links wählen sollen - aus Protest.
Habe nur SPD gewählt, um neoliberal zu verhindern -
und nu drehen die roten total durch.
Warum sagt nicht mal ein Journalist dem Münte,
was da für ein Schwachsinn abläuft.
Von mir aus auch Merkel und Schröder weg.
Machen es eben Wulf und Steinbrück.
Mich kotzt diese Überheblichkeit dieser Personen
wie Münte, Schröder und Stoiber nur noch an.
nk
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
eben -
die SPD dreht ja voll am Rad!!
Ich hätte doch links wählen sollen - aus Protest.
Habe nur SPD gewählt, um neoliberal zu verhindern -
und nu drehen die roten total durch.
Warum sagt nicht mal ein Journalist dem Münte,
was da für ein Schwachsinn abläuft.
Von mir aus auch Merkel und Schröder weg.
Machen es eben Wulf und Steinbrück.
Mich kotzt diese Überheblichkeit dieser Personen
wie Münte, Schröder und Stoiber nur noch an.
nk
Das "bürgerliche" Lager mit insgesamt 45 % hat im Vergleich zu dem eher "linken" Lager mit 51,2 % aber meiner Meinung noch viel weniger einen Wählerauftrag bekommen .....
Aber egal, gibt doch eh Neuwahlen.
Aber egal, gibt doch eh Neuwahlen.
#22 Du hast Recht, ich frage mich wie wird der Bundespräsident vorgehen (Vorschlagsrecht)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
VI. Die Bundesregierung
Artikel 62 [Zusammensetzung]
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Artikel 63 [Wahl des Bundeskanzlers]
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Artikel 64 [Ernennung und Entlassung der Bundesminister - Amtseid]
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Artikel 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip]
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Artikel 65a [Befehls- und Kommandogewalt]
(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(2) (gestrichen)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
VI. Die Bundesregierung
Artikel 62 [Zusammensetzung]
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Artikel 63 [Wahl des Bundeskanzlers]
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Artikel 64 [Ernennung und Entlassung der Bundesminister - Amtseid]
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Artikel 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip]
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Artikel 65a [Befehls- und Kommandogewalt]
(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(2) (gestrichen)
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