Beitragspflicht gesetzl. Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.11.05 11:28:39 von
neuester Beitrag 30.11.05 09:21:36 von
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Muß eine Friseurin, die seit dem 16. Lebensjahr arbeitet, mit 26 für 2 Jahre im Mutterschaftsurlaub war, sich mit 29 Jahren selbständig gemacht hat und nächstes Jahr 37 wird noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Wenn nein, wie kann sie sich befreien lassen?
Kollegin hatte sich mit 26 selbständig gemacht und sich sofort befreit!!
Use
Wenn nein, wie kann sie sich befreien lassen?
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Servicetelefon 0800 333 1919
Wir sind auch telefonisch für Sie da! Nutzen Sie unser bundesweit kostenloses Service-Telefon – wir beantworten Ihnen Ihre Fragen.
Sie erreichen uns unter 0800-333 19 19
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund
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nehme an du bist ne ICH AG´ler in !!
ja du musst den mindestbeitrag von 80 euro im monat blechen!!
die 3 Jahre lang !!
Du bist keine ICH AG´ler in dann brauchst du die Rentenbeiträge nicht zu zahlen ... nach nur freiwillig !!
Auf jedenfall privat zusatz - versichern ...
klar du denkst jetzt am anfang dass mach ich später
wenn mein Laden läuft aber glaub mir umso früher umso besser
minimum 120 euro im monat P>RIVATE RENTENVERSICHERUNG!!
ansonsten VIEL ERFOLG
und bitte stell auch einige ein ...
soviel ich weiss gibts auch gerade unterstützung wenn
du Lehrlinge einstellst !!!
ja du musst den mindestbeitrag von 80 euro im monat blechen!!
die 3 Jahre lang !!
Du bist keine ICH AG´ler in dann brauchst du die Rentenbeiträge nicht zu zahlen ... nach nur freiwillig !!
Auf jedenfall privat zusatz - versichern ...
klar du denkst jetzt am anfang dass mach ich später
wenn mein Laden läuft aber glaub mir umso früher umso besser
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