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    Beitragspflicht gesetzl. Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.05 11:28:39 von
    neuester Beitrag 30.11.05 09:21:36 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.023.149
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      Avatar
      schrieb am 29.11.05 11:28:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muß eine Friseurin, die seit dem 16. Lebensjahr arbeitet, mit 26 für 2 Jahre im Mutterschaftsurlaub war, sich mit 29 Jahren selbständig gemacht hat und nächstes Jahr 37 wird noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

      Wenn nein, wie kann sie sich befreien lassen?

      Kollegin hatte sich mit 26 selbständig gemacht und sich sofort befreit!!

      Use
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 11:43:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Servicetelefon 0800 333 1919

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      Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr


      Deutsche Rentenversicherung Bund
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 09:21:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      nehme an du bist ne ICH AG´ler in !!
      ja du musst den mindestbeitrag von 80 euro im monat blechen!!
      die 3 Jahre lang !!

      Du bist keine ICH AG´ler in dann brauchst du die Rentenbeiträge nicht zu zahlen ... nach nur freiwillig !!

      Auf jedenfall privat zusatz - versichern ...
      klar du denkst jetzt am anfang dass mach ich später
      wenn mein Laden läuft aber glaub mir umso früher umso besser
      minimum 120 euro im monat P>RIVATE RENTENVERSICHERUNG!!


      ansonsten VIEL ERFOLG
      und bitte stell auch einige ein ...
      soviel ich weiss gibts auch gerade unterstützung wenn
      du Lehrlinge einstellst !!!


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