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    Bezugsrechte ausüben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.06 20:28:49 von
    neuester Beitrag 27.03.06 13:06:32 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.048.301
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      schrieb am 17.03.06 20:28:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!

      Einige Fragen.

      1) Was passiert, wenn ich die Bezugsrechte nicht ausübe?

      2) Fällt der Aktienkurs nach Ende des Bezugrechtehandels auf 0?

      3) Was ist, wenn der Kapitalschnitt abgelehnt wird?

      4) Sind die Aktien derzeit im Depot also in einigen Tagen nix mehr wert???

      Also: Bezugsrechte ausüben oder eher warten?
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 20:47:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. sie werden am letzten Tag des BR-Handels bestens verkauft (und das ist in 9 von 10 Fällen der schlimmstmögliche Fall!!).

      2. Nein. Im konkreten Fall sollte er aber schon auf 0 stehen, jetzt nach Abtrennung der BR.

      3. Dann haben die Rechtsanwälte viel Arbeit.

      4. möglich, da sie nur mehr einen Hoffnungswert haben bei Ablehnung der Kapitalmaßnahmen

      5. Ausüben ! Welchen Sinn hätte es sonst gehabt, die Aktien überhaupt zu haben ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 20:52:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      BSP: Wenn man 15000 Bezugsrechte hat, wie viel muss man dann bezahlen???
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 20:55:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      die 15.000 x Bezugsverhältnis x Bezugspreis
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:01:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann ich jetzt meine 15000 Stk verkaufen und nur die Bezugsrechte ausüben????

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      schrieb am 17.03.06 21:04:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja, die BR sind ja schon abgetrennt.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:07:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Übst Du deine Bezugsrechte aus? Ich weiß noch nicht genau?! Ich glaube irgendwie, das die Aktie nicht auf "0" fallen wird. Irgendwie glaube ich, das CE den Hintern nochmal hoch bekommt!
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:13:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich ? Ich habe diesen Müll nie angerührt :)

      CE ist, wenn alles normal läuft, die neue Aktie.
      Die alte ist total wertloses Altpapier, bis auf die Resthoffnung daß die Anfechtungen durchgehen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:20:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]20.774.423 von lopezz am 17.03.06 20:28:49[/posting]Die Bezugsrechte sind nicht handelbar, wenn Du sie nicht ausübst, verfallen die einfach, die alten Aktien werden einfach zu Null ausgebucht, wenn die Beschwerde beim OLG abgelehnt wird! siehe die Meldung im Bundesanzeiger

      "....Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens am 28. März 2006, einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos. ..."
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:27:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      kein Bezugsrechtehandel ? :eek::eek:
      was haben die ausser Gaunereien noch zu bieten ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 23:23:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Aktien werden durch die Kapitalherabsetzung wertlos verfallen. Man hat hinterher einfach keine Aktien mehr.

      Für die Bezugsrechte gibt es ein Kaufangebot der Notrax Treuhand AG unter www.nortrax.de
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:16:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Leute!

      Ich hab mal einpaar Fragen an alle!

      1. Nur die am 15.03.2006 alt Aktien im Depot hatten sind Zeichnungsberechtigt!

      2. Wer den 24.03.2006 zur Zeichnung verpasst hat, kann keine Neuen Aktien mehr bekommen!

      3. Die alten werden dann Wertlos!

      Was haben dann die davon die im Zeitraum vom 15.03-24.03.2006 Stücke eingesammelt haben und das waren nicht gerade wenige?

      4. Die Zeichnungsspanne ist nur auch vorbei!

      Was haben die davon die jetzt noch einsammeln?

      Irgendwo ist da der Wurm drin, denn in den letzten Tagen haben erhebliche Stücke den Besitzer gewechselt.

      Kann das mal jemand vernünftig beantworten?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:47:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wann ist eigentlich der Stichtag, wann die alten verfallen sollen?

      Also angeblich auf Null!

      ???????
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 12:43:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.957.046 von Gabriel111 am 27.03.06 11:47:18Theoretisch sind die alten seit Abtrennung des Bezugsrechts wertlos.
      Falls jedoch die Eintragung des KS und der KE gerichtlich verhindert werden kann könnte es eine nette Abfindung für die alten geben - und darauf spekulieren offenbar einige.

      Vor Gericht und auf hoher See .... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 12:47:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich sehe schon, von euch hier hat keiner auch nur den Funken einer Ahnung wie und was oder warum.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 13:06:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.957.788 von Gabriel111 am 27.03.06 12:47:07wenn die Anfechtung durchgeht, dann braucht man alte Aktien :rolleyes:
      Denn dann sind einmal nur diese stimmberechtigt.


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