Börsenbriefe als email verschicken - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.04.06 09:42:16 von
neuester Beitrag 10.04.06 08:22:46 von
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Hat jemand schonmal einen Börenbrief weitergeleitet ? Gab es rechliche Folgen Urheberrrecht/ Gedankliches Eigentum?
Wer hat Erfahrungen ?
Wer hat Erfahrungen ?
illegal? vermutlich ja, allerdings wo kein kläger da kein richter. wer soll deinen mailverkehr überwachen??? sehe hier kein problem ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.080.407 von michirules am 05.04.06 09:47:56und wenn Dich einer, an den Du weitergeleitet hast ,verpfeifft ?
Also ich bekomme täglich ca. ein Dutzend sogenannter Börsenbriefe, die ich gerne weiterleite. Insbesondere über die bei WO gemeldete Adresse erfahre ich täglich neu, wie ich meine vielen Lotterie- und Casinogewinne (ca. fuffzigtausend Dollar wöchentlich) so anlegen kann, daß sie sich in kürzester Zeit verdreifachen . Damit gebe ich mich aber nicht zufrieden, weil ich grundsätzlich in brandheiße Wertpapiere investiere, die wenigstens tausend Prozent abwerfen, äh sollen. Deswegen, wer Interesse hat an einer automatischen Weiterleitung, bitte hier melden
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.084.265 von antonazubi am 05.04.06 13:14:02hier sind kostenpflichtige Börsenbriefe wie Frick oder PSR gemeint !
Das Weiterleiten verstößt natürlich gegen Urheberrecht. Wenn Dich jemand verpfiffen hat hängt es wohl von dem Börsenbrief ab wie es nun weiter geht.
Allerdings würde ich mir darüber nicht allzu große Gedanken machen. Hast Du Geld dafür genommen ? War es einmalig oder mehrfach ? Hat Dich derjenige dazu aufgefordert ? Wenn es ernst wird nimm Dir einfach einen Anwalt, evtl. hat der der Dich verpfiffen hat ja im Auftrag des Schreiberlings gehandelt und Dich damit zur Begehung des Delikts erst aufgefordert. Sicher fällt deinem Anwalt was Gescheites dazu ein
Allerdings würde ich mir darüber nicht allzu große Gedanken machen. Hast Du Geld dafür genommen ? War es einmalig oder mehrfach ? Hat Dich derjenige dazu aufgefordert ? Wenn es ernst wird nimm Dir einfach einen Anwalt, evtl. hat der der Dich verpfiffen hat ja im Auftrag des Schreiberlings gehandelt und Dich damit zur Begehung des Delikts erst aufgefordert. Sicher fällt deinem Anwalt was Gescheites dazu ein
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.092.572 von bonAPART am 05.04.06 19:49:36Unsinn, bonAPART. Wo bitte steht im 'Urheberrecht' drin, daß Du keine Information aus einer Publikation weitergeben darfst? Wo steht drin, daß Du keinen Artikel weitergeben darfst? Wo steht drin, daß Du keine ganze Publikation weitergeben darfst?
Wo bitte steht im \'Urheberrecht\' drin, daß Du keine Information aus einer Publikation weitergeben darfst? Wo steht drin, daß Du keinen Artikel weitergeben darfst?
Wo steht hier was von "Information aus einer Publikation" oder einem "Artikel" ?
Er hat gesagt er hat einen Börsenbrief weitergeleitet, ich vermute mal im Ganzen. Im Impressum der Platow Börse steht:
Kopie/elektronische Verbreitung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags.
Ich denke das steht da nicht umsonst.
Wo steht hier was von "Information aus einer Publikation" oder einem "Artikel" ?
Er hat gesagt er hat einen Börsenbrief weitergeleitet, ich vermute mal im Ganzen. Im Impressum der Platow Börse steht:
Kopie/elektronische Verbreitung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags.
Ich denke das steht da nicht umsonst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.101.585 von bonAPART am 06.04.06 13:21:17Die Frage stellt sich ja so, ob eine abonnierte Email ein literarisches Wer i.s. des Urheberrechtschutzes ist...Was kann schlimmstenfalls drohen außer Kündigung des Abos ??? (Schadenersatz etc ?)
Grundsätzlich gilt, dass Urheberrechtsstreitigkeiten teuer sind und von der Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt werden.
Wie groß das Risiko hier ist, kann ich nicht sagen.
Wie groß das Risiko hier ist, kann ich nicht sagen.
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