Schuldnerverfolgung....Fluchtgefahr...was machen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.06 12:37:38 von
neuester Beitrag 02.07.06 19:31:08 von
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@ hallo an alle ,
habe folgendes Problem. Säumiger Schuldner..will schulden nicht zahlen..
hat deutlich gemacht, nach Bosnien abzusetzen.
Was kann man Strafrechtlich machen, wenn er abhaut , bzw...wenn er wieder Einreist und sich anderweitig niederlässt.
Besteht die Möglichkeit einer Strafmassnae, die bei Grenzkontrolle greift.
danke für antworten..
Gruss michael
habe folgendes Problem. Säumiger Schuldner..will schulden nicht zahlen..
hat deutlich gemacht, nach Bosnien abzusetzen.
Was kann man Strafrechtlich machen, wenn er abhaut , bzw...wenn er wieder Einreist und sich anderweitig niederlässt.
Besteht die Möglichkeit einer Strafmassnae, die bei Grenzkontrolle greift.
danke für antworten..
Gruss michael
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Ein netter Geschäftspartner ist MOSKAU-INKASSO!
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Das Problem daran ist, bis bei unsere Bürokratie alles in die Wege geleitet ist, ist der gute Mann über alle Berg..... LEIDER
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.717 von URANI am 21.06.06 12:47:57@ urani
wer ist das und ab welchen summen werden die tätig ?
gruss
wer ist das und ab welchen summen werden die tätig ?
gruss
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.717 von URANI am 21.06.06 12:47:5720 % behalten die ein!
@ urani...
welche vorkosten entstehen...? und in welcher höhe
welche vorkosten entstehen...? und in welcher höhe
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Da es sich um ein zivilrechtliches Problem handelt, wird man keinerlei Strafmaßnahmen unternehmen können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.146 von Frank67 am 21.06.06 13:11:35@ Frank
Also besteht in der kürze der Zeit , keine Möglichkeit im rahmen einer Strafanzeige..? gibts da keine Möglichkeit...
Also besteht in der kürze der Zeit , keine Möglichkeit im rahmen einer Strafanzeige..? gibts da keine Möglichkeit...
Da kannst gar nicht machen, Schulden machen und nicht zahlen ist doch kein straftat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.436 von hak2006 am 21.06.06 13:26:40@ hak..2006
in meinem laienhaften verständniss, liegt hier vorsätzlicher betrug vor..
in meinem laienhaften verständniss, liegt hier vorsätzlicher betrug vor..
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.657 von clavigo am 21.06.06 13:37:23wo siehst du ein betrug, wen der Gerichtsvollzieher das Geld nicht eintreiben könnte dann kannst es vergesehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.842 von hak2006 am 21.06.06 13:45:49in der vorsätzlichen absicht...nicht zahlen zu wollen....
und dies
auch klar zu verdeutlich
und dies
auch klar zu verdeutlich
Betrug könnte vorliegen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bereits bei Abschluss des Geschäfts keine Zahlungsbereitschaft oder -fähikgeit bestanden hat.
Zivilrechtlich kommt ggf. ein Arrest vorhandener Vermögensgegenstände oder des Schuldners in Betracht. Am besten schnellstens einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Zivilrechtlich kommt ggf. ein Arrest vorhandener Vermögensgegenstände oder des Schuldners in Betracht. Am besten schnellstens einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.971 von sirlawrence am 21.06.06 13:52:11@ sir
danke für hinweis , mir geht es darum..
das die möglichkeit besteht..den schuldner..bei wieder einreise...finden zu können..
also irgenwo erfasst wird..., wäre die ladung zu eidesstattlichen versicherung..eine solche möglichkeit..?
danke für hinweis , mir geht es darum..
das die möglichkeit besteht..den schuldner..bei wieder einreise...finden zu können..
also irgenwo erfasst wird..., wäre die ladung zu eidesstattlichen versicherung..eine solche möglichkeit..?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.173 von clavigo am 21.06.06 14:02:06Kann ich nicht sagen. Bei verweigerter Abnahme der e.V. kann ein Haftbefehl beantragt werden. Dies ist aber ein zivilrechtliches Verfahren und keine strafrechtliche Fahndungsmaßnahme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.717 von URANI am 21.06.06 12:47:57Da wäre ich vorsichtig mit Moskau-Inkasso.
Sonst droht danach womöglich Bosniak-Rollkommando.
Sonst droht danach womöglich Bosniak-Rollkommando.
Schreibs ab und lern daraus, alles andere bringt nur Ärger.
Schltest du dieses sogenannte Inkassobüro ein, mußt du selber mit einem Strafantrag rechnen.
Schltest du dieses sogenannte Inkassobüro ein, mußt du selber mit einem Strafantrag rechnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.391 von sirlawrence am 21.06.06 14:12:03@ sir..
aber würde mit dem haftbefehl....die sache nicht polizeimässig erfasst...siehe kontrolle einreise..?
aber würde mit dem haftbefehl....die sache nicht polizeimässig erfasst...siehe kontrolle einreise..?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.548 von clavigo am 21.06.06 14:17:46Glaube ich nicht. Eventuell würde ein Anruf hierzu bei einer Polizeidienststelle Klarheit bringen.
Die Zivielprozeßordnung kennt für solche Fälle das Instrument der Taschenpfädung. Dazu wäre es aber notwendig genau zu wissen, wann der Schuldenr sich wo aufhält bzw. wann er über welchen Grenzübergang/Flughafen sich absettzt.
Der Gerichtsvollziher wird dann auf Kosten des gläubiger in Marsch gesetzt und dieser wartet dann ggf. an der Grenzabfertigung des Flughafens und führt mit Amtshilfe der Bundespolizei die Taschenpfändung durch.
Gepfändet werden können alle unmittelbaren Vermögenwerte (Bargeld, Schmuck) und Urkunden, die Rechte an Vermögenwerte versprchen können arrestiert werden.
Das Problem dieses Verfahrens liegt in dem meist nicht bekannten Zeitfenster bzw. Auftenhtalsort des Schuldners
Der Gerichtsvollziher wird dann auf Kosten des gläubiger in Marsch gesetzt und dieser wartet dann ggf. an der Grenzabfertigung des Flughafens und führt mit Amtshilfe der Bundespolizei die Taschenpfändung durch.
Gepfändet werden können alle unmittelbaren Vermögenwerte (Bargeld, Schmuck) und Urkunden, die Rechte an Vermögenwerte versprchen können arrestiert werden.
Das Problem dieses Verfahrens liegt in dem meist nicht bekannten Zeitfenster bzw. Auftenhtalsort des Schuldners
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.538 von Ghostine am 21.06.06 14:17:24@ gosthine...
mit dem abschreiben....wäre es zu einfach..
dann ist Ev schon besser..mit ladung
du siehst schon an den reaktionen von barazon...von wegen rollkommando und so..smile
was sich da für kriminelles potenzial....hervortut..
in sachen moskau inkasso...laufen bereits strafverfahren
sir interessanter hinweis...
noch weitere meinungen..?
mit dem abschreiben....wäre es zu einfach..
dann ist Ev schon besser..mit ladung
du siehst schon an den reaktionen von barazon...von wegen rollkommando und so..smile
was sich da für kriminelles potenzial....hervortut..
in sachen moskau inkasso...laufen bereits strafverfahren
sir interessanter hinweis...
noch weitere meinungen..?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.778 von Proteom am 21.06.06 14:29:00@ proteum
danke für die sachliche information..
danke für die sachliche information..
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.173 von clavigo am 21.06.06 14:02:06Deine Sorge ist wohl verständlich.
Aber da wirst Du Dich einfach mit einem Phänomen in
Deutschland abfinden müssen, dass D für Schuldner ein
gelobtes Land ist.
Du kannst nichts, aber auch garnichts machen.
Strafrechtlich bekommst Du den nicht zu fassen.
Aber da wirst Du Dich einfach mit einem Phänomen in
Deutschland abfinden müssen, dass D für Schuldner ein
gelobtes Land ist.
Du kannst nichts, aber auch garnichts machen.
Strafrechtlich bekommst Du den nicht zu fassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.920 von Heinz01 am 21.06.06 14:36:03@ Heinz
Das ist genau der Punkt, es kann doch wohl nicht sein.., das sich hier
diese kriminelle Vorgehnsweise methodisch betrieben..nicht angreifbar ist ,im strafrechtlichen sinne.
Das ist genau der Punkt, es kann doch wohl nicht sein.., das sich hier
diese kriminelle Vorgehnsweise methodisch betrieben..nicht angreifbar ist ,im strafrechtlichen sinne.
Das Zivilprozeßrecht sieht die Möglichkeit eines persönlichen Arrests vor, wenn die Gefahr besteht, der Schuldner wolle sich absetzen.
Wenn der Schuldner noch in Deutschland ist, kann dieses ggf. erwirkt werden- es handelt sich um ein gerichtliches Eilverfahren.
Wenn der Schuldner noch in Deutschland ist, kann dieses ggf. erwirkt werden- es handelt sich um ein gerichtliches Eilverfahren.
Clavigo,
das einzige, was hier ggf. strafrechtlich relevant ist, ist deine Äusserung bzgl. "kriminelle Vorgehensweise". Sei vorsichtig mit sowas, sonst dreht der Dir einen Strick draus!
Ansonsten: Überleg Dir gut, wieviel gutes Geld du schlechtem Geld hinterherwerfen willst. Oftmals ist es wirklich das beste, das Geld einfach abzuschreiben, statt noch mehr Geld für Anwälte etc. auszugeben.
Wenn Dir jemand Geld schuldet und
- nicht arbeitet
- keine greifbaren Vermögensgegenstände hat
ist der gesamte Justizapparat machtlos.
Das durfte ich in 5 Jahren Selbständigkeit oft genug erfahren.
das einzige, was hier ggf. strafrechtlich relevant ist, ist deine Äusserung bzgl. "kriminelle Vorgehensweise". Sei vorsichtig mit sowas, sonst dreht der Dir einen Strick draus!
Ansonsten: Überleg Dir gut, wieviel gutes Geld du schlechtem Geld hinterherwerfen willst. Oftmals ist es wirklich das beste, das Geld einfach abzuschreiben, statt noch mehr Geld für Anwälte etc. auszugeben.
Wenn Dir jemand Geld schuldet und
- nicht arbeitet
- keine greifbaren Vermögensgegenstände hat
ist der gesamte Justizapparat machtlos.
Das durfte ich in 5 Jahren Selbständigkeit oft genug erfahren.
Falsch ! Das Finanzamt setzt den Vollstreckungsapparat auch in Bewegung,wenn es mehr kostet als es einbringt
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.461 von traders.world am 21.06.06 13:28:15Sauber, du kennst sie
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.521 von Holger_ am 21.06.06 15:01:08@ holger
Anscheinend hab ich hier , ein richtiges Fass aufgemacht...was die Reaktionen betrifft.
Dies zeigt dein Schreiben. Was die kriminelle vorgehnsweise anbetrifft..bezieht sie sich auf Rollkommandos und Mietnomaden..smile.
Anscheinend hab ich hier , ein richtiges Fass aufgemacht...was die Reaktionen betrifft.
Dies zeigt dein Schreiben. Was die kriminelle vorgehnsweise anbetrifft..bezieht sie sich auf Rollkommandos und Mietnomaden..smile.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.739 von clavigo am 21.06.06 15:11:56Moskau-Inkasso hin oder her! Die Frage ist doch wie schnell bekommst du deine Kohle wieder........
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.156 von clavigo am 21.06.06 14:47:12ich hatte 10 Jahre lang einen Verlag mit tausenden von Anzeigenkunden.
Was glaubst Du, was da los war.
Wenn Deine Forderung nicht wenigstens 3.000 euro ist.
Vergiss das ganze und mach dich nicht verrückt mit solchen
Dingen.
Das ist Deutschland.
vergiss Selbstjustiz und strafrechtliche Verfolgung.
Du machst Dich und Deine Nerven kaputt.
Was glaubst Du, was da los war.
Wenn Deine Forderung nicht wenigstens 3.000 euro ist.
Vergiss das ganze und mach dich nicht verrückt mit solchen
Dingen.
Das ist Deutschland.
vergiss Selbstjustiz und strafrechtliche Verfolgung.
Du machst Dich und Deine Nerven kaputt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.791 von URANI am 21.06.06 15:14:46@ urani..
das ist für viel Gläubiger wohl das Hauptproblem , das die Schuldner bei der Gesetzeslage ,ihre position sehr dreist wohl nutzen können.
@ heinz...
Als Selbständiger erdrücken dich die Kosten der Schuldeneintreibung , wie Du schreibst...und gefährden Existenz und Gesundheit.
das ist für viel Gläubiger wohl das Hauptproblem , das die Schuldner bei der Gesetzeslage ,ihre position sehr dreist wohl nutzen können.
@ heinz...
Als Selbständiger erdrücken dich die Kosten der Schuldeneintreibung , wie Du schreibst...und gefährden Existenz und Gesundheit.
Die Klickraten zum Thema sind interessant. Weitere Meinungen und Infos..
willkommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.007 von clavigo am 21.06.06 16:41:38in Deutschland ist inzwischen ein Baum zu fällen
ein größeres Verbrechen als wenn Du 10 Leute mit je
10.000 Euro übers Ohr gehauen hast.
ein größeres Verbrechen als wenn Du 10 Leute mit je
10.000 Euro übers Ohr gehauen hast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.295 von Heinz01 am 21.06.06 16:50:31Beim Baum hast Du es mit
der unteren Naturschutzbehörde, der Baubehörde,
den Anliegern und der Presse zutun.
Bei den säumigen Schuldnern bleibt Dir nur
ein bedauerliches Selbstschuld Deiner Mitmenschen.
der unteren Naturschutzbehörde, der Baubehörde,
den Anliegern und der Presse zutun.
Bei den säumigen Schuldnern bleibt Dir nur
ein bedauerliches Selbstschuld Deiner Mitmenschen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.395 von Heinz01 am 21.06.06 16:53:25@ heinz
Ich glaube die meisten haben Probleme offen darüber zu sprechen und
das ist genau die kalkulation der Schuldner. Bei einem Austausch von Informationen und Schuldnerprofilen könnten alle lernen.
wie ´Du auch treffend schreibst.. mit dem wohlgefälligen Selbstschuld....
Ich glaube die meisten haben Probleme offen darüber zu sprechen und
das ist genau die kalkulation der Schuldner. Bei einem Austausch von Informationen und Schuldnerprofilen könnten alle lernen.
wie ´Du auch treffend schreibst.. mit dem wohlgefälligen Selbstschuld....
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.845 von clavigo am 21.06.06 17:08:37@clavigo: hättest wohl selbst nicht geglaubt, dass
Dein Problem so eine "Resonanz" bei den Mitlesern erzeugt.
Du (und andere) hast da wohl mehr erfahren, als bei zig kostspieligen Anwalts- und Gerichtsterminen.
Mach ein Strich unter die Sache und trink einen drauf.
Das tut Deiner Gesundheit und Deinen Nerven gut.
Dein Ego und Dein Gerechtigkeitsgefühl werden sich
damit bald abfinden.
Dein Problem so eine "Resonanz" bei den Mitlesern erzeugt.
Du (und andere) hast da wohl mehr erfahren, als bei zig kostspieligen Anwalts- und Gerichtsterminen.
Mach ein Strich unter die Sache und trink einen drauf.
Das tut Deiner Gesundheit und Deinen Nerven gut.
Dein Ego und Dein Gerechtigkeitsgefühl werden sich
damit bald abfinden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Wie kommts zu der Forderung
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.975 von Heinz01 am 21.06.06 17:13:10@ heinz
die Resonanz zeigt...wie aktuelle das Thema ist...
und
die antworten sind eine gute info und mit dem Anwalt hast nicht unrecht...
Die antworten zeigt einige Lösungsmöglichkeiten ..hab noch BM bekommen.
Die Variante Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid....Haftbefehl Eidestsattliche Versicherung...ist ein Weg und das mit sehr geringem Kostenaufwand zu erreichen.. Auf Nachfrage...Haftbefehl érhält Bundesweit Bedeutung und auch bei Einreise..
Die Variante über Inkasso gegen Erfolgsbeteiligung..war ein weiterer Vorschlag.
Finde die Mitteilungen super..., es geht nicht um Egobefriedigung.., das ist geschenkt...
die Resonanz zeigt...wie aktuelle das Thema ist...
und
die antworten sind eine gute info und mit dem Anwalt hast nicht unrecht...
Die antworten zeigt einige Lösungsmöglichkeiten ..hab noch BM bekommen.
Die Variante Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid....Haftbefehl Eidestsattliche Versicherung...ist ein Weg und das mit sehr geringem Kostenaufwand zu erreichen.. Auf Nachfrage...Haftbefehl érhält Bundesweit Bedeutung und auch bei Einreise..
Die Variante über Inkasso gegen Erfolgsbeteiligung..war ein weiterer Vorschlag.
Finde die Mitteilungen super..., es geht nicht um Egobefriedigung.., das ist geschenkt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.407 von Friseuse am 21.06.06 17:33:54
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.444 von clavigo am 21.06.06 17:36:01ok! wenn Du Dir das antun willst bis zur EV.
Dann hast Du wenigstens was, um es auf der (Gäste-)Toilette aufzuhängen. Besser als manches Landschaftsbild
Dann hast Du wenigstens was, um es auf der (Gäste-)Toilette aufzuhängen. Besser als manches Landschaftsbild
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.490 von Heinz01 am 21.06.06 17:38:36Wie konnte man das verstehen damit es lustig wurde
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.679 von Friseuse am 21.06.06 17:49:25@ Friseuse...
Heinz hat viel Humor....und ist auch gebranntes Kind.., aber was er schreibt ist nicht so übel...
Nein , im Ernst Heinz...man kann es so anlegen....(Mahnbescheidkosten 18 € )und hat auch verdammt durchschlagende Wirkung bei Sozialbehörden, wie ich nun erfahren habe....
und hebt die sogenannte Auskunftssperre bei Einwohnermeldeämtern auf..
man kann doch noch einiges erfahren..
gruss
Heinz hat viel Humor....und ist auch gebranntes Kind.., aber was er schreibt ist nicht so übel...
Nein , im Ernst Heinz...man kann es so anlegen....(Mahnbescheidkosten 18 € )und hat auch verdammt durchschlagende Wirkung bei Sozialbehörden, wie ich nun erfahren habe....
und hebt die sogenannte Auskunftssperre bei Einwohnermeldeämtern auf..
man kann doch noch einiges erfahren..
gruss
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.679 von Friseuse am 21.06.06 17:49:25@ Friseuse
wenn Du noch fragen hast, beantworte ich natürlich.
wenn Du noch fragen hast, beantworte ich natürlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.444 von clavigo am 21.06.06 17:36:01Ja und, was nutzt Dir dass?
Dann macht er die EV und ist wieder frei, alles Quatsch.
Dann macht er die EV und ist wieder frei, alles Quatsch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.840 von Ghostine am 21.06.06 18:58:41@ Ghostine
hat aber erhebliche Auswirkungen , bei noch vorläufigen Aufenthaltsrecht...hat man mir mitgeteilt und das würde auch bei diesen Schuldnern Wirkung zeigen..
hat man mir geschríeben...
also quatsch... ?
hat aber erhebliche Auswirkungen , bei noch vorläufigen Aufenthaltsrecht...hat man mir mitgeteilt und das würde auch bei diesen Schuldnern Wirkung zeigen..
hat man mir geschríeben...
also quatsch... ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.991 von clavigo am 21.06.06 19:07:29Siehe ##21, 26. Das ist schon ganz richtig beschrieben.
Kennt man den Aufenthaltsort/ Flugplan, Gerichtsvollzieher ins Auto setzen und seines Amtes walten lassen.
Auch andere Vollstreckungsmaßnahmen sind ggf. geeignet, den säumigen Schuldner indirekt lahmzulegen. Entweder, weil es sich betragsmäßig lohnt oder als erzieherische Maßnahme.
Kennst Du seine Bankverbindungen/ Depots/ Anteile an Kapitalgesellschaften? (Vor-)Pfändungsbeschluss flächendeckend zustellen lassen.
Kennst Du seine Schuldner ("Drittschuldner")? Vorläufiges Zahlungsverbot flächendeckend zustellen lassen.
Hat derjenige Immobilieneigentum? Zwangsverwaltung, Eintragung einer Zwangshypothek oder Zwangsversteigerung beantragen. Das bringt übrigens manchmal auch Drittgläubiger wie Banken, die an einer zügigen und problemlosen Verwertung von Vermögensgegenständen interessiert sind, auf den Plan - sprich zur Bereitschaft, einen Teil der Forderung abzulösen.
Jemand, der gar nichts mehr zu verlieren hat, den kann man nur persönlich stellen, siehe oben, ## 21, 26. Oder man braucht einen langen Atem.
Kennt man den Aufenthaltsort/ Flugplan, Gerichtsvollzieher ins Auto setzen und seines Amtes walten lassen.
Auch andere Vollstreckungsmaßnahmen sind ggf. geeignet, den säumigen Schuldner indirekt lahmzulegen. Entweder, weil es sich betragsmäßig lohnt oder als erzieherische Maßnahme.
Kennst Du seine Bankverbindungen/ Depots/ Anteile an Kapitalgesellschaften? (Vor-)Pfändungsbeschluss flächendeckend zustellen lassen.
Kennst Du seine Schuldner ("Drittschuldner")? Vorläufiges Zahlungsverbot flächendeckend zustellen lassen.
Hat derjenige Immobilieneigentum? Zwangsverwaltung, Eintragung einer Zwangshypothek oder Zwangsversteigerung beantragen. Das bringt übrigens manchmal auch Drittgläubiger wie Banken, die an einer zügigen und problemlosen Verwertung von Vermögensgegenständen interessiert sind, auf den Plan - sprich zur Bereitschaft, einen Teil der Forderung abzulösen.
Jemand, der gar nichts mehr zu verlieren hat, den kann man nur persönlich stellen, siehe oben, ## 21, 26. Oder man braucht einen langen Atem.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.991 von clavigo am 21.06.06 19:07:29Ja! Ist richtig!!
Würde es auf jeden Fall tun!! Vielleicht kannst Du es "feundlicherweise" dem Schuldner mitteilen, es kann sein dass es wirkt und seine Schulden prompt bezahlt , falls Er irgendwann wieder nach D will!!!
Die Auskänderbehörde sieht es NICHT so gern wenn ein Ausländer nach D will und bereits eine EV hat wegen Schulden!!
Viel Glück!
Würde es auf jeden Fall tun!! Vielleicht kannst Du es "feundlicherweise" dem Schuldner mitteilen, es kann sein dass es wirkt und seine Schulden prompt bezahlt , falls Er irgendwann wieder nach D will!!!
Die Auskänderbehörde sieht es NICHT so gern wenn ein Ausländer nach D will und bereits eine EV hat wegen Schulden!!
Viel Glück!
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.824 von clavigo am 21.06.06 12:53:40hast du einen vollstreckbaren titel (vollstreckungsbescheid/urteil o. ä.)?
dann wäre die letzte möglichkeit noch ein pfändungs-und überweisungsbeschluß beim zustänidgen rentenversicherungsträger auf erstattung der rentenversicherungsbeiträge. die meisten "säste" aus diesen ländern haben ja ein paar schekel in die rentenvers. eingezahlt u. lassen sich die meistens einige jahre später auszahlen.
viel glück
ansonsten denke ich auch, dass ein gutes "russische" inkassobüro bestimmt nicht die schlechteste lösung ist....
den schuldnern wird es viel zu leicht gemacht!
dann wäre die letzte möglichkeit noch ein pfändungs-und überweisungsbeschluß beim zustänidgen rentenversicherungsträger auf erstattung der rentenversicherungsbeiträge. die meisten "säste" aus diesen ländern haben ja ein paar schekel in die rentenvers. eingezahlt u. lassen sich die meistens einige jahre später auszahlen.
viel glück
ansonsten denke ich auch, dass ein gutes "russische" inkassobüro bestimmt nicht die schlechteste lösung ist....
den schuldnern wird es viel zu leicht gemacht!
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