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    Schuldnerverfolgung....Fluchtgefahr...was machen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.06 12:37:38 von
    neuester Beitrag 02.07.06 19:31:08 von
    Beiträge: 51
    ID: 1.067.087
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      Avatar
      schrieb am 21.06.06 12:37:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ hallo an alle ,

      habe folgendes Problem. Säumiger Schuldner..will schulden nicht zahlen..
      hat deutlich gemacht, nach Bosnien abzusetzen.

      Was kann man Strafrechtlich machen, wenn er abhaut , bzw...wenn er wieder Einreist und sich anderweitig niederlässt.

      Besteht die Möglichkeit einer Strafmassnae, die bei Grenzkontrolle greift.

      danke für antworten..

      Gruss michael
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 12:47:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Ein netter Geschäftspartner ist MOSKAU-INKASSO! ;)
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 12:49:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Das Problem daran ist, bis bei unsere Bürokratie alles in die Wege geleitet ist, ist der gute Mann über alle Berg..... LEIDER
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 12:50:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.717 von URANI am 21.06.06 12:47:57@ urani

      wer ist das und ab welchen summen werden die tätig ? :)

      gruss
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 12:51:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.717 von URANI am 21.06.06 12:47:5720 % behalten die ein!

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      schrieb am 21.06.06 12:53:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ urani...

      welche vorkosten entstehen...? und in welcher höhe
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Da es sich um ein zivilrechtliches Problem handelt, wird man keinerlei Strafmaßnahmen unternehmen können.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:16:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.146 von Frank67 am 21.06.06 13:11:35@ Frank

      Also besteht in der kürze der Zeit , keine Möglichkeit im rahmen einer Strafanzeige..? gibts da keine Möglichkeit...
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:26:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da kannst gar nicht machen, Schulden machen und nicht zahlen ist doch kein straftat.;)
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:28:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:37:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.436 von hak2006 am 21.06.06 13:26:40@ hak..2006

      in meinem laienhaften verständniss, liegt hier vorsätzlicher betrug vor..
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:45:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.657 von clavigo am 21.06.06 13:37:23wo siehst du ein betrug, wen der Gerichtsvollzieher das Geld nicht eintreiben könnte dann kannst es vergesehen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:50:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.842 von hak2006 am 21.06.06 13:45:49in der vorsätzlichen absicht...nicht zahlen zu wollen....:rolleyes:
      und dies
      auch klar zu verdeutlich
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 13:52:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Betrug könnte vorliegen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bereits bei Abschluss des Geschäfts keine Zahlungsbereitschaft oder -fähikgeit bestanden hat.

      Zivilrechtlich kommt ggf. ein Arrest vorhandener Vermögensgegenstände oder des Schuldners in Betracht. Am besten schnellstens einen Rechtsanwalt kontaktieren.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:02:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.971 von sirlawrence am 21.06.06 13:52:11@ sir

      danke für hinweis , mir geht es darum..
      das die möglichkeit besteht..den schuldner..bei wieder einreise...finden zu können..
      also irgenwo erfasst wird..., wäre die ladung zu eidesstattlichen versicherung..eine solche möglichkeit..?
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:12:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.173 von clavigo am 21.06.06 14:02:06Kann ich nicht sagen. Bei verweigerter Abnahme der e.V. kann ein Haftbefehl beantragt werden. Dies ist aber ein zivilrechtliches Verfahren und keine strafrechtliche Fahndungsmaßnahme.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:16:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.717 von URANI am 21.06.06 12:47:57Da wäre ich vorsichtig mit Moskau-Inkasso.
      Sonst droht danach womöglich Bosniak-Rollkommando.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:17:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Schreibs ab und lern daraus, alles andere bringt nur Ärger.

      Schltest du dieses sogenannte Inkassobüro ein, mußt du selber mit einem Strafantrag rechnen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:17:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.391 von sirlawrence am 21.06.06 14:12:03@ sir..

      aber würde mit dem haftbefehl....die sache nicht polizeimässig erfasst...siehe kontrolle einreise..?
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:20:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.548 von clavigo am 21.06.06 14:17:46Glaube ich nicht. Eventuell würde ein Anruf hierzu bei einer Polizeidienststelle Klarheit bringen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:29:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Zivielprozeßordnung kennt für solche Fälle das Instrument der Taschenpfädung. Dazu wäre es aber notwendig genau zu wissen, wann der Schuldenr sich wo aufhält bzw. wann er über welchen Grenzübergang/Flughafen sich absettzt.

      Der Gerichtsvollziher wird dann auf Kosten des gläubiger in Marsch gesetzt und dieser wartet dann ggf. an der Grenzabfertigung des Flughafens und führt mit Amtshilfe der Bundespolizei die Taschenpfändung durch.

      Gepfändet werden können alle unmittelbaren Vermögenwerte (Bargeld, Schmuck) und Urkunden, die Rechte an Vermögenwerte versprchen können arrestiert werden.

      Das Problem dieses Verfahrens liegt in dem meist nicht bekannten Zeitfenster bzw. Auftenhtalsort des Schuldners
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:33:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.538 von Ghostine am 21.06.06 14:17:24@ gosthine...

      mit dem abschreiben....wäre es zu einfach..:rolleyes:
      dann ist Ev schon besser..mit ladung
      du siehst schon an den reaktionen von barazon...von wegen rollkommando und so..smile
      was sich da für kriminelles potenzial....hervortut..

      in sachen moskau inkasso...laufen bereits strafverfahren

      sir interessanter hinweis...

      noch weitere meinungen..?
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:35:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.778 von Proteom am 21.06.06 14:29:00@ proteum

      danke für die sachliche information..
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:36:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.173 von clavigo am 21.06.06 14:02:06Deine Sorge ist wohl verständlich.
      Aber da wirst Du Dich einfach mit einem Phänomen in
      Deutschland abfinden müssen, dass D für Schuldner ein
      gelobtes Land ist.
      Du kannst nichts, aber auch garnichts machen.
      Strafrechtlich bekommst Du den nicht zu fassen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:47:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.204.920 von Heinz01 am 21.06.06 14:36:03@ Heinz

      Das ist genau der Punkt, es kann doch wohl nicht sein.., das sich hier
      diese kriminelle Vorgehnsweise methodisch betrieben..nicht angreifbar ist ,im strafrechtlichen sinne.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 14:55:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      Das Zivilprozeßrecht sieht die Möglichkeit eines persönlichen Arrests vor, wenn die Gefahr besteht, der Schuldner wolle sich absetzen.

      Wenn der Schuldner noch in Deutschland ist, kann dieses ggf. erwirkt werden- es handelt sich um ein gerichtliches Eilverfahren.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:01:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Clavigo,

      das einzige, was hier ggf. strafrechtlich relevant ist, ist deine Äusserung bzgl. "kriminelle Vorgehensweise". Sei vorsichtig mit sowas, sonst dreht der Dir einen Strick draus!

      Ansonsten: Überleg Dir gut, wieviel gutes Geld du schlechtem Geld hinterherwerfen willst. Oftmals ist es wirklich das beste, das Geld einfach abzuschreiben, statt noch mehr Geld für Anwälte etc. auszugeben.

      Wenn Dir jemand Geld schuldet und
      - nicht arbeitet
      - keine greifbaren Vermögensgegenstände hat
      ist der gesamte Justizapparat machtlos.
      Das durfte ich in 5 Jahren Selbständigkeit oft genug erfahren.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:07:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      Falsch ! Das Finanzamt setzt den Vollstreckungsapparat auch in Bewegung,wenn es mehr kostet als es einbringt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:11:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.203.461 von traders.world am 21.06.06 13:28:15Sauber, du kennst sie :D
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:11:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.521 von Holger_ am 21.06.06 15:01:08@ holger

      Anscheinend hab ich hier , ein richtiges Fass aufgemacht...was die Reaktionen betrifft.

      Dies zeigt dein Schreiben. Was die kriminelle vorgehnsweise anbetrifft..bezieht sie sich auf Rollkommandos und Mietnomaden..smile.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:14:46
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.739 von clavigo am 21.06.06 15:11:56Moskau-Inkasso hin oder her! Die Frage ist doch wie schnell bekommst du deine Kohle wieder........
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:29:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.156 von clavigo am 21.06.06 14:47:12ich hatte 10 Jahre lang einen Verlag mit tausenden von Anzeigenkunden.
      Was glaubst Du, was da los war.
      Wenn Deine Forderung nicht wenigstens 3.000 euro ist.
      Vergiss das ganze und mach dich nicht verrückt mit solchen
      Dingen.
      Das ist Deutschland.
      vergiss Selbstjustiz und strafrechtliche Verfolgung.
      Du machst Dich und Deine Nerven kaputt.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:50:23
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.205.791 von URANI am 21.06.06 15:14:46@ urani..

      das ist für viel Gläubiger wohl das Hauptproblem , das die Schuldner bei der Gesetzeslage ,ihre position sehr dreist wohl nutzen können.

      @ heinz...

      Als Selbständiger erdrücken dich die Kosten der Schuldeneintreibung , wie Du schreibst...und gefährden Existenz und Gesundheit.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 16:41:38
      Beitrag Nr. 34 ()
      :look:

      Die Klickraten zum Thema sind interessant. Weitere Meinungen und Infos..
      willkommen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 16:50:31
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.007 von clavigo am 21.06.06 16:41:38in Deutschland ist inzwischen ein Baum zu fällen
      ein größeres Verbrechen als wenn Du 10 Leute mit je
      10.000 Euro übers Ohr gehauen hast.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 16:53:25
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.295 von Heinz01 am 21.06.06 16:50:31Beim Baum hast Du es mit
      der unteren Naturschutzbehörde, der Baubehörde,
      den Anliegern und der Presse zutun. :(
      Bei den säumigen Schuldnern bleibt Dir nur
      ein bedauerliches Selbstschuld Deiner Mitmenschen. :D
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:08:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.395 von Heinz01 am 21.06.06 16:53:25@ heinz

      Ich glaube die meisten haben Probleme offen darüber zu sprechen und
      das ist genau die kalkulation der Schuldner. Bei einem Austausch von Informationen und Schuldnerprofilen könnten alle lernen.

      wie ´Du auch treffend schreibst..:rolleyes: mit dem wohlgefälligen Selbstschuld....:look:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:13:10
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.845 von clavigo am 21.06.06 17:08:37@clavigo: hättest wohl selbst nicht geglaubt, dass
      Dein Problem so eine "Resonanz" bei den Mitlesern erzeugt.
      Du (und andere) hast da wohl mehr erfahren, als bei zig kostspieligen Anwalts- und Gerichtsterminen.
      Mach ein Strich unter die Sache und trink einen drauf.
      Das tut Deiner Gesundheit und Deinen Nerven gut.
      Dein Ego und Dein Gerechtigkeitsgefühl werden sich
      damit bald abfinden. :)
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:33:54
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.511 von clavigo am 21.06.06 12:37:38Wie kommts zu der Forderung:eek:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:36:01
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.208.975 von Heinz01 am 21.06.06 17:13:10@ heinz

      die Resonanz zeigt...wie aktuelle das Thema ist...;)
      und
      die antworten sind eine gute info und mit dem Anwalt hast nicht unrecht...:rolleyes:
      Die antworten zeigt einige Lösungsmöglichkeiten ..hab noch BM bekommen.

      Die Variante Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid....Haftbefehl Eidestsattliche Versicherung...ist ein Weg und das mit sehr geringem Kostenaufwand zu erreichen..;) Auf Nachfrage...Haftbefehl érhält Bundesweit Bedeutung und auch bei Einreise..:cool:

      Die Variante über Inkasso gegen Erfolgsbeteiligung..war ein weiterer Vorschlag.
      Finde die Mitteilungen super..., es geht nicht um Egobefriedigung.., das ist geschenkt...;)
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:38:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.407 von Friseuse am 21.06.06 17:33:54:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:40:14
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.407 von Friseuse am 21.06.06 17:33:54@ Friseuse.

      Sind Mietschulden.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:45:29
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.444 von clavigo am 21.06.06 17:36:01ok! wenn Du Dir das antun willst bis zur EV.

      Dann hast Du wenigstens was, um es auf der (Gäste-)Toilette aufzuhängen. Besser als manches Landschaftsbild :lick::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:49:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.490 von Heinz01 am 21.06.06 17:38:36Wie konnte man das verstehen:rolleyes: damit es lustig wurde:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 18:01:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.679 von Friseuse am 21.06.06 17:49:25@ Friseuse...;)

      Heinz hat viel Humor....und ist auch gebranntes Kind.., aber was er schreibt ist nicht so übel...:rolleyes:
      Nein , im Ernst Heinz...man kann es so anlegen....(Mahnbescheidkosten 18 € )und hat auch verdammt durchschlagende Wirkung bei Sozialbehörden, wie ich nun erfahren habe....;)
      und hebt die sogenannte Auskunftssperre bei Einwohnermeldeämtern auf..
      man kann doch noch einiges erfahren..:cool:

      gruss
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 18:05:09
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.679 von Friseuse am 21.06.06 17:49:25@ Friseuse

      wenn Du noch fragen hast, beantworte ich natürlich.
      :look::)
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 18:58:41
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.444 von clavigo am 21.06.06 17:36:01Ja und, was nutzt Dir dass?

      Dann macht er die EV und ist wieder frei, alles Quatsch.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 19:07:29
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.840 von Ghostine am 21.06.06 18:58:41@ Ghostine

      hat aber erhebliche Auswirkungen , bei noch vorläufigen Aufenthaltsrecht...hat man mir mitgeteilt und das würde auch bei diesen Schuldnern Wirkung zeigen..
      hat man mir geschríeben...

      also quatsch...:rolleyes: ?
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 20:50:06
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.991 von clavigo am 21.06.06 19:07:29Siehe ##21, 26. Das ist schon ganz richtig beschrieben.

      Kennt man den Aufenthaltsort/ Flugplan, Gerichtsvollzieher ins Auto setzen und seines Amtes walten lassen.

      Auch andere Vollstreckungsmaßnahmen sind ggf. geeignet, den säumigen Schuldner indirekt lahmzulegen. Entweder, weil es sich betragsmäßig lohnt oder als erzieherische Maßnahme.

      Kennst Du seine Bankverbindungen/ Depots/ Anteile an Kapitalgesellschaften? (Vor-)Pfändungsbeschluss flächendeckend zustellen lassen.

      Kennst Du seine Schuldner ("Drittschuldner")? Vorläufiges Zahlungsverbot flächendeckend zustellen lassen.

      Hat derjenige Immobilieneigentum? Zwangsverwaltung, Eintragung einer Zwangshypothek oder Zwangsversteigerung beantragen. Das bringt übrigens manchmal auch Drittgläubiger wie Banken, die an einer zügigen und problemlosen Verwertung von Vermögensgegenständen interessiert sind, auf den Plan - sprich zur Bereitschaft, einen Teil der Forderung abzulösen.

      Jemand, der gar nichts mehr zu verlieren hat, den kann man nur persönlich stellen, siehe oben, ## 21, 26. Oder man braucht einen langen Atem.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 22:22:42
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.210.991 von clavigo am 21.06.06 19:07:29Ja! Ist richtig!!
      Würde es auf jeden Fall tun!! Vielleicht kannst Du es "feundlicherweise" dem Schuldner mitteilen, es kann sein dass es wirkt und seine Schulden prompt bezahlt , falls Er irgendwann wieder nach D will!!!;);)
      Die Auskänderbehörde sieht es NICHT so gern wenn ein Ausländer nach D will und bereits eine EV hat wegen Schulden!!
      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 19:31:08
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.202.824 von clavigo am 21.06.06 12:53:40hast du einen vollstreckbaren titel (vollstreckungsbescheid/urteil o. ä.)?
      dann wäre die letzte möglichkeit noch ein pfändungs-und überweisungsbeschluß beim zustänidgen rentenversicherungsträger auf erstattung der rentenversicherungsbeiträge. die meisten "säste" aus diesen ländern haben ja ein paar schekel in die rentenvers. eingezahlt u. lassen sich die meistens einige jahre später auszahlen.
      viel glück
      ansonsten denke ich auch, dass ein gutes "russische" inkassobüro bestimmt nicht die schlechteste lösung ist....
      den schuldnern wird es viel zu leicht gemacht!


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