BETANDWIN - Nach 75% Korrektur nun OVERWEIGHT $$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$ - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)
eröffnet am 29.07.06 17:15:27 von
neuester Beitrag 01.01.11 14:21:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 24.692.429 von Trockenschwimmer1 am 17.10.06 23:10:54sorry... hast Recht 20.50 ... hab mich verschrieben... mein PC vergisst oft Buchstaben oder ich tippe zu schnell....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.692.370 von Trockenschwimmer1 am 17.10.06 23:08:46ist glaube auch gerade selbst an die börse gegangen.
Neue Makleraktie Tradegate.
Thread: Höft & Wessel kauft Umsatz
Neue Makleraktie Tradegate.
Thread: Höft & Wessel kauft Umsatz
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.692.542 von DerBergderruft am 17.10.06 23:14:56aha so is des! Hmm...20,50...schwer zu sagen ob wir das morgen überhaupt erreichen werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.692.648 von okieh66 am 17.10.06 23:18:34Thread: Kein Titel für Thread 108722746623121110108722746623121
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.692.717 von okieh66 am 17.10.06 23:20:52das ist mir nie passiert...
ich handle wenig über Tradegate und wohlüberlegt... zahle nie überhöhte Preise...
ich handle wenig über Tradegate und wohlüberlegt... zahle nie überhöhte Preise...
Na, Volk .. was hat applegates am Wochenende gesagt??
Die 45 € kommt noch!!! wenn nicht morgen, dann spätestens übermorgen.
Für alle BWIN-Investierten: viel Glück! (und vergisst den Hohlkopf Wiener9 .. der soll seinen Nick von Wiener zum Weiner umbenennen )
Guter Rat:
Nicht vor 50 € verkaufen!! Klar soweit??
Ende der Mitteilung!
Die 45 € kommt noch!!! wenn nicht morgen, dann spätestens übermorgen.
Für alle BWIN-Investierten: viel Glück! (und vergisst den Hohlkopf Wiener9 .. der soll seinen Nick von Wiener zum Weiner umbenennen )
Guter Rat:
Nicht vor 50 € verkaufen!! Klar soweit??
Ende der Mitteilung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.693.729 von applegates am 18.10.06 02:03:02wie kommst du überhaupt zu dieser Prognose?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.694.387 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 08:32:08naja... wenn man sieht wo bwin her kommt..?? 100€...
und was ist bisher passiert? das us geschäfft ist weggefallen... sonst eigentlich nichts... alle anderen probleme werden sich bald in luft auflösen daher ist das schon möglich... aber bis dahin ist noch ne ganze weile hin...
und was ist bisher passiert? das us geschäfft ist weggefallen... sonst eigentlich nichts... alle anderen probleme werden sich bald in luft auflösen daher ist das schon möglich... aber bis dahin ist noch ne ganze weile hin...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.694.387 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 08:32:08das hätte ich auch gerne gewußt mit Zahlen wird rumgeworfen???
zumindest steht heute ein dicker artikel in den BusinessNews..
"Bei Bwin darf wieder gezockt werden...!!"
eigentlich müsste über 20 ein kaufrausch eintreten.. zumal wir dann aus dem abwärtstrend ausbrechen...
"Bei Bwin darf wieder gezockt werden...!!"
eigentlich müsste über 20 ein kaufrausch eintreten.. zumal wir dann aus dem abwärtstrend ausbrechen...
Hallo Tradingfreunde,
kann mir jemand rt´s aus Frankfurt liefern?
In diesem Sinne,
stay trading
Nabor
kann mir jemand rt´s aus Frankfurt liefern?
In diesem Sinne,
stay trading
Nabor
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.694.433 von MaryJo am 18.10.06 08:36:58Hoffentlich setzt BWIN Schadenersatzvorderungen gegen diese Heuchlerbande durch. Der Schaden durch diese Politfritzen ist enorm!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.694.801 von Nabor am 18.10.06 09:06:0919,90/20,30 letzter Umsatz 20,15
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.695.206 von mfierke am 18.10.06 09:28:32wie sieht´s in Wien aus ??
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.695.259 von kmjolly am 18.10.06 09:30:54Eröffnungs Orderbuch:
63.497 M M 5.767
250 25,000 18,200 400
20 23,500 18,700 320
1.600 21,000 18,990 30
1.180 20,700 19,000 4.448
Derzeit:
800 20,090 20,200 227
157 20,000 20,210 985
1.000 19,920 20,230 200
23 19,900 20,240 3.000
1.000 19,880 20,250 4.400
Gruß
63.497 M M 5.767
250 25,000 18,200 400
20 23,500 18,700 320
1.600 21,000 18,990 30
1.180 20,700 19,000 4.448
Derzeit:
800 20,090 20,200 227
157 20,000 20,210 985
1.000 19,920 20,230 200
23 19,900 20,240 3.000
1.000 19,880 20,250 4.400
Gruß
wien rt 20,64 9:48
Mein Tip heute Schlusskurs 22,50€
moin,
kann mir einer kurz darlegen, was es mit dieser Gerichtsentscheidung auf sich hat, die für heute noch erwartet wird? War doch was mit 18.10. bzgl Europ. gerichtshof oder?
Danke und beste grüße
kann mir einer kurz darlegen, was es mit dieser Gerichtsentscheidung auf sich hat, die für heute noch erwartet wird? War doch was mit 18.10. bzgl Europ. gerichtshof oder?
Danke und beste grüße
jeder negative müll wird mit mehreren adhocs oder pm bei bwin kommentiert, die sache mit den vorständen, die sache mit dem us gesetz
aber wenns mal was positives gibt, sind sie nciht in der lage, eine meldung zu schreiben
aber wenns mal was positives gibt, sind sie nciht in der lage, eine meldung zu schreiben
beträchtlich is das gehandelte volumen bis jetzt
Turnover volume**: 593.306
Turnover value**: 11.906.443,00
könnte heute den value von 40 mio sprengen
Turnover volume**: 593.306
Turnover value**: 11.906.443,00
könnte heute den value von 40 mio sprengen
die Zündung der nächsten Stufe kann nicht mehr lang dauern...
Werder Bremen wehrt sich gegen bwin-Werbeverbot
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist erst ein erstes Zeichen
Die Geschäftsführung von Werder Bremen hat einstimmig beschlossen, nicht mit der Regionalliga-Mannschaft am Bremer Amateur-Hallenturnier teilzunehmen. Dazu erklärte der verantwortliche Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer: "Das Hallenturnier wird unter anderen von der Bremer Toto und Lotto GmbH gesponsert, die gegen unseren Hauptsponsor bwin.de Klage vor dem Landgericht Bremen erhoben hat.
Auf unsere ausdrückliche Nachfrage hat Herr Zerfowski, Justiziar der Bremer Toto und Lotto GmbH erklärt, dass sich die Klage auch gegen unseren Werbeslogan 'we win!' richtet. Für Werder Bremen ist es weiterhin unbegreiflich, dass Bremen durch die Klage erneut als Speerspitze gegen seinen grössten Werbeträger Werder Bremen vorgeht. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Geschäftsführer Manfred Müller ergänzt: "Wir haben uns bisher gegenüber allen Beteiligten fair und immer offen verhalten. Aber nachdem die Zusage, gegen den Slogan 'we win!' nicht vorzugehen, nicht eingehalten wird, müssen wir uns wehren." Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist ein erstes Zeichen.
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist erst ein erstes Zeichen
Die Geschäftsführung von Werder Bremen hat einstimmig beschlossen, nicht mit der Regionalliga-Mannschaft am Bremer Amateur-Hallenturnier teilzunehmen. Dazu erklärte der verantwortliche Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer: "Das Hallenturnier wird unter anderen von der Bremer Toto und Lotto GmbH gesponsert, die gegen unseren Hauptsponsor bwin.de Klage vor dem Landgericht Bremen erhoben hat.
Auf unsere ausdrückliche Nachfrage hat Herr Zerfowski, Justiziar der Bremer Toto und Lotto GmbH erklärt, dass sich die Klage auch gegen unseren Werbeslogan 'we win!' richtet. Für Werder Bremen ist es weiterhin unbegreiflich, dass Bremen durch die Klage erneut als Speerspitze gegen seinen grössten Werbeträger Werder Bremen vorgeht. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Geschäftsführer Manfred Müller ergänzt: "Wir haben uns bisher gegenüber allen Beteiligten fair und immer offen verhalten. Aber nachdem die Zusage, gegen den Slogan 'we win!' nicht vorzugehen, nicht eingehalten wird, müssen wir uns wehren." Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist ein erstes Zeichen.
"Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Da geht es natürlich nur um den Schutz der Bevölkerung vor der Spiel- und Wettsucht....
Da geht es natürlich nur um den Schutz der Bevölkerung vor der Spiel- und Wettsucht....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.696.930 von Raggamuffin am 18.10.06 11:01:08guuuuuuuut
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.696.930 von Raggamuffin am 18.10.06 11:01:08zum Thema Entscheidung der EU Kommission, die voraussichtlich für heute erwartet wird:
Die Kommission hat in 2003 das Sportwettenmonopol in Italien OHNE übergangsfrist für unzulässig erklärt.
wer glaubt, dass die Kommission ihre Meinung grundsätzlich geändert hat sollte verkaufen, die anderen nicht...
Gleichzeitig basteln die Ministerpräsidenten ab heute an einem neuen Lotteriegesetz, bereits im Lichte der Entscheidung der Kommission?
BULLE
Die Kommission hat in 2003 das Sportwettenmonopol in Italien OHNE übergangsfrist für unzulässig erklärt.
wer glaubt, dass die Kommission ihre Meinung grundsätzlich geändert hat sollte verkaufen, die anderen nicht...
Gleichzeitig basteln die Ministerpräsidenten ab heute an einem neuen Lotteriegesetz, bereits im Lichte der Entscheidung der Kommission?
BULLE
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.695.865 von luckytrades am 18.10.06 10:04:14moin,
kann mir einer kurz darlegen, was es mit dieser Gerichtsentscheidung auf sich hat, die für heute noch erwartet wird? War doch was mit 18.10. bzgl Europ. gerichtshof oder?
Danke und beste grüße
Ausgeborgt von unserem Wien Broker (Aktien-online.at):
Es wird nur eine Stellungnahme geben. Wie die lauten wird, ist eigentlich schon zu erwarten: Monopol nur, wenn zum Schutz der Bevölkerung (Also Spielsuchtprävention). Nicht jedoch so, wie es aktuell in D der Fall ist. Jedoch genau aus diesem Grund wird D den Staatsvertrag machen: Keine Werbung mehr. Über den Weg des Verbotes von Glücksspiel im Internet (das dann auch für oddset gilt, aber die trifft es nicht) soll dann bwin rausgedrängt werden. Kommt der Staatsvertrag in dieser Form, dann wäre das leider mMn EU-konform und es wird schwierig für bwin. Die werden natürlich dagegen vorgehen und wahrscheinlich in dieser Zeit noch anbieten. Man sollte sich aber darauf einstellen, daß der dt. Markt wegfällt. Das Internetverbot wäre auch eine Umgehung der Lizenzproblematik: bwin könnte die Lizenz behalten udn weiter Sportwetten anbieten, aber eben nicht mehr im Internet. Nicht gerade fortschrittlich diese Regelung. Also wichtiger wie der heutige Termin ist das Aussehen des neuen Staatsvertrages.
Gruß
kann mir einer kurz darlegen, was es mit dieser Gerichtsentscheidung auf sich hat, die für heute noch erwartet wird? War doch was mit 18.10. bzgl Europ. gerichtshof oder?
Danke und beste grüße
Ausgeborgt von unserem Wien Broker (Aktien-online.at):
Es wird nur eine Stellungnahme geben. Wie die lauten wird, ist eigentlich schon zu erwarten: Monopol nur, wenn zum Schutz der Bevölkerung (Also Spielsuchtprävention). Nicht jedoch so, wie es aktuell in D der Fall ist. Jedoch genau aus diesem Grund wird D den Staatsvertrag machen: Keine Werbung mehr. Über den Weg des Verbotes von Glücksspiel im Internet (das dann auch für oddset gilt, aber die trifft es nicht) soll dann bwin rausgedrängt werden. Kommt der Staatsvertrag in dieser Form, dann wäre das leider mMn EU-konform und es wird schwierig für bwin. Die werden natürlich dagegen vorgehen und wahrscheinlich in dieser Zeit noch anbieten. Man sollte sich aber darauf einstellen, daß der dt. Markt wegfällt. Das Internetverbot wäre auch eine Umgehung der Lizenzproblematik: bwin könnte die Lizenz behalten udn weiter Sportwetten anbieten, aber eben nicht mehr im Internet. Nicht gerade fortschrittlich diese Regelung. Also wichtiger wie der heutige Termin ist das Aussehen des neuen Staatsvertrages.
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.696.930 von Raggamuffin am 18.10.06 11:01:08Man sollte solche Leute aus allen öffentlichen Ämtern entfernen. Die vertreten nur eigene Interessen. Wenn es dann hart auf hart kommt ziehen sie den Schwanz ein und lassen andere auf den Schaden sitzen! Leider gibt es zuviele davon.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.697.347 von Kurvendeuter am 18.10.06 11:22:02für den Mist wo die bauen,dann noch bestechlich, dafür kassieren die ein verdammt hohes Gehalt da kann es bei uns nur noch bergab gehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.697.270 von Hubertuss am 18.10.06 11:18:48Internet-Verbot, das wäre ein Kracher. Halte ich nun wirklich für unmöglich. Man kann bei diesen Chaos-Politikern aber nichts ausschließen. Haben ja auch ein ganzes Land fast ruiniert!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.697.270 von Hubertuss am 18.10.06 11:18:48habe auch was vom 18.10 gehört... sieht aber nicht so aus... http://curia.europa.eu/de/actu/activites/index.htm
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.697.594 von kmjolly am 18.10.06 11:34:33Die Kommission wird sich äußern und nicht der Gerichtshof...
Daher ist es nicht vereunderlich, dass auf den Seiten des EUGH nichts zu finden ist.
Daher ist es nicht vereunderlich, dass auf den Seiten des EUGH nichts zu finden ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.697.529 von Kurvendeuter am 18.10.06 11:31:34ihr müßt doch auch mal an frau schmid denken, wer soll denn diese ganzen Suchtkranken finanzieren
Irgend wann werden dann die Diäten gestrichen
Irgend wann werden dann die Diäten gestrichen
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.698.002 von mfierke am 18.10.06 11:54:32Durch diesen Medienrummel ist bwin bald bekannter als Coca Cola ein nicht zu verachtender Marketinvorteil, der Wert der Marke steigt, die Prozesse werden eher wie David=Bwin gegen Goliath=Staat gesehen und das schaden maximal den einzelnen Staaten, nicht aber bwin
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.168 von The-Saint am 18.10.06 12:51:558.10.2006
Werder Bremen wehrt sich gegen bwin-Werbeverbot
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist erst ein erstes Zeichen
Die Geschäftsführung von Werder Bremen hat einstimmig beschlossen, nicht mit der Regionalliga-Mannschaft am Bremer Amateur-Hallenturnier teilzunehmen. Dazu erklärte der verantwortliche Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer: "Das Hallenturnier wird unter anderen von der Bremer Toto und Lotto GmbH gesponsert, die gegen unseren Hauptsponsor bwin.de Klage vor dem Landgericht Bremen erhoben hat.Auf unsere ausdrückliche Nachfrage hat Herr Zerfowski, Justiziar der Bremer Toto und Lotto GmbH erklärt, dass sich die Klage auch gegen unseren Werbeslogan 'we win!' richtet. Für Werder Bremen ist es weiterhin unbegreiflich, dass Bremen durch die Klage erneut als Speerspitze gegen seinen grössten Werbeträger Werder Bremen vorgeht. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Geschäftsführer Manfred Müller ergänzt: "Wir haben uns bisher gegenüber allen Beteiligten fair und immer offen verhalten. Aber nachdem die Zusage, gegen den Slogan 'we win!' nicht vorzugehen, nicht eingehalten wird, müssen wir uns wehren." Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist ein erstes Zeichen. (cp)
Werder Bremen wehrt sich gegen bwin-Werbeverbot
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist erst ein erstes Zeichen
Die Geschäftsführung von Werder Bremen hat einstimmig beschlossen, nicht mit der Regionalliga-Mannschaft am Bremer Amateur-Hallenturnier teilzunehmen. Dazu erklärte der verantwortliche Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer: "Das Hallenturnier wird unter anderen von der Bremer Toto und Lotto GmbH gesponsert, die gegen unseren Hauptsponsor bwin.de Klage vor dem Landgericht Bremen erhoben hat.Auf unsere ausdrückliche Nachfrage hat Herr Zerfowski, Justiziar der Bremer Toto und Lotto GmbH erklärt, dass sich die Klage auch gegen unseren Werbeslogan 'we win!' richtet. Für Werder Bremen ist es weiterhin unbegreiflich, dass Bremen durch die Klage erneut als Speerspitze gegen seinen grössten Werbeträger Werder Bremen vorgeht. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Geschäftsführer Manfred Müller ergänzt: "Wir haben uns bisher gegenüber allen Beteiligten fair und immer offen verhalten. Aber nachdem die Zusage, gegen den Slogan 'we win!' nicht vorzugehen, nicht eingehalten wird, müssen wir uns wehren." Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist ein erstes Zeichen. (cp)
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.744 von Hoellbache am 18.10.06 13:23:4818.10.2006
Werder Bremen wehrt sich gegen bwin-Werbeverbot
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist erst ein erstes Zeichen
Die Geschäftsführung von Werder Bremen hat einstimmig beschlossen, nicht mit der Regionalliga-Mannschaft am Bremer Amateur-Hallenturnier teilzunehmen. Dazu erklärte der verantwortliche Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer: "Das Hallenturnier wird unter anderen von der Bremer Toto und Lotto GmbH gesponsert, die gegen unseren Hauptsponsor bwin.de Klage vor dem Landgericht Bremen erhoben hat.Auf unsere ausdrückliche Nachfrage hat Herr Zerfowski, Justiziar der Bremer Toto und Lotto GmbH erklärt, dass sich die Klage auch gegen unseren Werbeslogan \'we win!\' richtet. Für Werder Bremen ist es weiterhin unbegreiflich, dass Bremen durch die Klage erneut als Speerspitze gegen seinen grössten Werbeträger Werder Bremen vorgeht. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Geschäftsführer Manfred Müller ergänzt: "Wir haben uns bisher gegenüber allen Beteiligten fair und immer offen verhalten. Aber nachdem die Zusage, gegen den Slogan \'we win!\' nicht vorzugehen, nicht eingehalten wird, müssen wir uns wehren." Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist ein erstes Zeichen. (cp)
Werder Bremen wehrt sich gegen bwin-Werbeverbot
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist erst ein erstes Zeichen
Die Geschäftsführung von Werder Bremen hat einstimmig beschlossen, nicht mit der Regionalliga-Mannschaft am Bremer Amateur-Hallenturnier teilzunehmen. Dazu erklärte der verantwortliche Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer: "Das Hallenturnier wird unter anderen von der Bremer Toto und Lotto GmbH gesponsert, die gegen unseren Hauptsponsor bwin.de Klage vor dem Landgericht Bremen erhoben hat.Auf unsere ausdrückliche Nachfrage hat Herr Zerfowski, Justiziar der Bremer Toto und Lotto GmbH erklärt, dass sich die Klage auch gegen unseren Werbeslogan \'we win!\' richtet. Für Werder Bremen ist es weiterhin unbegreiflich, dass Bremen durch die Klage erneut als Speerspitze gegen seinen grössten Werbeträger Werder Bremen vorgeht. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass ausgerechnet Innensenator Röwekamp der Aufsichtsratsvoritzende von bwin.de-Konkurrent, der Bremer Toto und Lotto GmbH ist."
Geschäftsführer Manfred Müller ergänzt: "Wir haben uns bisher gegenüber allen Beteiligten fair und immer offen verhalten. Aber nachdem die Zusage, gegen den Slogan \'we win!\' nicht vorzugehen, nicht eingehalten wird, müssen wir uns wehren." Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit Bremer Toto und Lotto GmbH ist ein erstes Zeichen. (cp)
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.763 von Hoellbache am 18.10.06 13:24:43net immer einfach posten schon gar net 2 mal das gleiche was weiter unten schon steht
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.809 von Raggamuffin am 18.10.06 13:26:47immer is übertrieben sorry
was ist denn nun mit dem EuGh? Doch nicht heute??? Wer weiß etwas darüber?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.809 von Raggamuffin am 18.10.06 13:26:471. Posten kann ich so oft Ich will!
2. War das Datum falsch beim ersten Posting!
3. Poste ich fast nie!
4. Ein Forum ist zum posten da!
5. steigert das die Spannung!
Sicher wird es eine Äusserung der Kommission geben, des kann aber noch dauern...
So jetz hab i mi auslassen!
2. War das Datum falsch beim ersten Posting!
3. Poste ich fast nie!
4. Ein Forum ist zum posten da!
5. steigert das die Spannung!
Sicher wird es eine Äusserung der Kommission geben, des kann aber noch dauern...
So jetz hab i mi auslassen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.699.168 von The-Saint am 18.10.06 12:51:55wo du rechts hast hast du recht, sehe das genau so
man sollte nicht unterschätzen welche werbewirksamkeit auch negative schlagzeilen haben können gerade in einer welt wo alles von den medien bestimmt und dominiert wird
man sollte nicht unterschätzen welche werbewirksamkeit auch negative schlagzeilen haben können gerade in einer welt wo alles von den medien bestimmt und dominiert wird
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.700.342 von heob am 18.10.06 13:54:32Dresden/München (AP) In den Streit um das staatliche Glücksspielmonopol kommt Bewegung:
So zeichnet sich laut einem Medienbericht ein Kompromiss bei den Ministerpräsidenten ab,
ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die nächsten vier Jahre festzuschreiben, bei
dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten könnten. Am Dienstag entschied außerdem
das Verwaltungsgericht Dresden, dass der private Sportwettenanbieter bwin weiter Wetten
anbieten darf.
So zeichnet sich laut einem Medienbericht ein Kompromiss bei den Ministerpräsidenten ab,
ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die nächsten vier Jahre festzuschreiben, bei
dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten könnten. Am Dienstag entschied außerdem
das Verwaltungsgericht Dresden, dass der private Sportwettenanbieter bwin weiter Wetten
anbieten darf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.697.792 von Bulle Mario am 18.10.06 11:44:31Gibts einen Zeitpunkt, wann die Kommision sich äußert, wo kann man was nachlesen? Welche Funktion hat die kommision und wie ist ihre empfehlung zu werten.
Aus meiner sicht kann sie ja eigentlich nur gegen das monopol empfehlen.
Aus meiner sicht kann sie ja eigentlich nur gegen das monopol empfehlen.
hallo,
also nachdem die beiden Vorstände, Herr Bodner und Herr Teufelberger im März jeweils 650 000 Stk. Aktien bekommen, und auch Herr Androsch fleissig gekauft hat, werden die Herren schon wissen wieso!!
Als einziger hat Herr Dörflinger verkauft, aber nur kleine Mengen.
Ich denke es geht schneller bergauf als wir es uns vorstellen können.
http://www.bwin.ag/page.aspx?view=dd
also nachdem die beiden Vorstände, Herr Bodner und Herr Teufelberger im März jeweils 650 000 Stk. Aktien bekommen, und auch Herr Androsch fleissig gekauft hat, werden die Herren schon wissen wieso!!
Als einziger hat Herr Dörflinger verkauft, aber nur kleine Mengen.
Ich denke es geht schneller bergauf als wir es uns vorstellen können.
http://www.bwin.ag/page.aspx?view=dd
die 30 sehen wir noch im Oktober
die 30 sehen wir noch im Oktober
die 30 sehen wir noch im Oktober
die 30 sehen wir noch im Oktober
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.700.707 von The-Saint am 18.10.06 14:15:27wieder so ein schwammerl...........
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.700.916 von trustone am 18.10.06 14:25:42verkauf am besten, dann sehen wir sie früher
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.700.707 von The-Saint am 18.10.06 14:15:27wäre zwar sehr erfreulich, aber ich glaub fast nicht das die Aktie weiter so schnell steigen wird wie letzte Woche. Ich denke eher wir können froh sein wenn wir die 25 noch dieses Jahr sehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.700.956 von The-Saint am 18.10.06 14:27:46genau und du Poste allles 3 Mal hier
denn beim ersten Mal kapierst du Sepp ja eh nichts
denn beim ersten Mal kapierst du Sepp ja eh nichts
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.700.969 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 14:28:34glaub ich nicht, wir kommen von einer steitwärtsbewegung 60 Euro -> miesmache und jede menge bad news haben den kurs auf 30 Euro gedrückt und dann ist er nochmals abgestürtzt.
Jetzt ist mit USa ein ohnehin schwieriger MArkt aufgegeben worden und die EU streckt ihren Arm aus, Bwin hat genügend Einfluß und Geld um Prozesse zu führen und diese auch zu gewinnen.
Die 30 Euro sehen wir bald...
Jetzt ist mit USa ein ohnehin schwieriger MArkt aufgegeben worden und die EU streckt ihren Arm aus, Bwin hat genügend Einfluß und Geld um Prozesse zu führen und diese auch zu gewinnen.
Die 30 Euro sehen wir bald...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.058 von The-Saint am 18.10.06 14:32:44Ddeine Worte in Gottes Ohr!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.282 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 14:43:22ok versuch mal den draht zu ihm aufzubauen
Achtung anschnallen, die News vom eugh kommen bald !!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.539 von MarkusKoch01 am 18.10.06 14:55:42yepp und dann gehts up
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.585 von The-Saint am 18.10.06 14:57:50oder runter!! Die Richtung ist nach wie vor nicht bestätigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.539 von MarkusKoch01 am 18.10.06 14:55:42woher hast du die Info?
heute aben stehen wir bei 30,--
jetzt kommt die meldung gleich !!!
in frankfurt sind die kurse schon weg.
kein bid und ask momentan, d.h. news sind im anmarsch.
in frankfurt sind die kurse schon weg.
kein bid und ask momentan, d.h. news sind im anmarsch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.897 von MarkusKoch01 am 18.10.06 15:12:19in Wien wird noch gehandelt.
leider schlechte news
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.928 von MarkusKoch01 am 18.10.06 15:13:55Details bitte, keine lapitaren Aussagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.989 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 15:16:23er vermutet, weil der Kurs etwas runter ging... nichts passiert !
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.897 von MarkusKoch01 am 18.10.06 15:12:19die stürzt ja ab
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.701.897 von MarkusKoch01 am 18.10.06 15:12:19Wenn du schon was schreibst, dann mit Quelle...
Und schau bitte, in FRA etc. wird weiterhin gehandelt, sowie der Kurs gestellt, RT ist 19,-!!!!
Und schau bitte, in FRA etc. wird weiterhin gehandelt, sowie der Kurs gestellt, RT ist 19,-!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.041 von kmjolly am 18.10.06 15:19:00wegen ein paar Cent runter? Tsss...
Gericht bestätigt Vermittlungsverbot von Sportwetten ins AuslandEntscheidung. Die Vermittlung von privaten Sportwetten ins Ausland kann nach einem Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts weiter verboten werden.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte heute in 17 gleich gelagerten Fällen eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach Sportwetten nicht von Annahmestellen ins Ausland, etwa nach Österreich, vermittelt werden dürfen. Die Hamburger Finanzbehörde hatte die Anträge auf Vermittlung der Wetten abgelehnt, wogegen geklagt worden war. In Österreich hat der Sportwettenanbieter bwin seinen Sitz.
Bwin hatte in Deutschland selbst Wetten angeboten und sich dabei auf eine Lizenz aus den letzten Tagen der ehemaligen DDR berufen. Das sächsische Innenministerium hatte dies unter Berufung auf das staatliche Wettmonopol im August untersagt. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte aber am Dienstag entschieden, dass die Wetten vorläufig weiter angeboten werden dürfen.
[18.10.2006] wiw/rtr
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte heute in 17 gleich gelagerten Fällen eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach Sportwetten nicht von Annahmestellen ins Ausland, etwa nach Österreich, vermittelt werden dürfen. Die Hamburger Finanzbehörde hatte die Anträge auf Vermittlung der Wetten abgelehnt, wogegen geklagt worden war. In Österreich hat der Sportwettenanbieter bwin seinen Sitz.
Bwin hatte in Deutschland selbst Wetten angeboten und sich dabei auf eine Lizenz aus den letzten Tagen der ehemaligen DDR berufen. Das sächsische Innenministerium hatte dies unter Berufung auf das staatliche Wettmonopol im August untersagt. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte aber am Dienstag entschieden, dass die Wetten vorläufig weiter angeboten werden dürfen.
[18.10.2006] wiw/rtr
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.106 von Kotzolani am 18.10.06 15:22:16Quelle?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.189 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 15:25:3418.10.2006] wiw/rtr!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.220 von Kotzolani am 18.10.06 15:27:09sorry, aber das kenn ich nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.283 von Trockenschwimmer1 am 18.10.06 15:29:35mann wirtschaftswoche online...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.325 von Kotzolani am 18.10.06 15:31:02wen interessiert hamburg, wir warten auf den eugh !!!!!!!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.325 von Kotzolani am 18.10.06 15:31:02http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/126/id/22135…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.374 von MarkusKoch01 am 18.10.06 15:32:27anscheinend interessiert sehr viele hamburg...
bin auch gott sei dank ausgestoppt worden
bin auch gott sei dank ausgestoppt worden
wow... was für ne sl welle!!!!
ich bin wieder dabei!! order für 17,50 hat gezogen...
ich bin wieder dabei!! order für 17,50 hat gezogen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.325 von Kotzolani am 18.10.06 15:31:02nix mann! Kann ja net jedes deutsche Internetblatt kennen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.387 von Kotzolani am 18.10.06 15:32:39das ist erst die Vorinstanz...
und erst mal abwarten was die EU dazu sagt !!
und erst mal abwarten was die EU dazu sagt !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.513 von Kotzolani am 18.10.06 15:36:11die frage ist immer wo man ausgestoppt wird, ganz schön nervöse hände, haben sich wieder ein paar aufnehmer gefreut.
mal zur Info:
es gibt heute keine EuGH Entscheidung. Heute wollte sich die EU-Komm. mit der Thematik befassen, dass es da heute noch was offizielles geben soll, habe ich bislang nicht gehört. Dies Gerücht mit dem EuGH was hier durch die threads geister ist imho Unfug.
es gibt heute keine EuGH Entscheidung. Heute wollte sich die EU-Komm. mit der Thematik befassen, dass es da heute noch was offizielles geben soll, habe ich bislang nicht gehört. Dies Gerücht mit dem EuGH was hier durch die threads geister ist imho Unfug.
und das jetzt wegen hamburg???
ich lach mich schlapp... sehr nevös alle!!!! DAAAANKE!!!
ich lach mich schlapp... sehr nevös alle!!!! DAAAANKE!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.598 von JulesSpecial am 18.10.06 15:39:04Nach Ankündigung wird das EuGH in der Sache eines schwedischen Sportwettanbieters über den Rechtschutz privater Sportwettvermittler und Anbieter entscheiden.
Gerade wichtig aufgrund der Schadensersatzklagen
Gerade wichtig aufgrund der Schadensersatzklagen
Mmh, Quelle?
Thx
Thx
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.598 von JulesSpecial am 18.10.06 15:39:04Des maana ja alle.
Der einfachheit halber sprechen wir vom eugh, wir maanen aber die kommission.
Börsianer saan nervöse zipfel.
machan so an aufstand wegn hamburg.
wir warten auf den eugh.
hamburg interessiert eh kaan.
Der einfachheit halber sprechen wir vom eugh, wir maanen aber die kommission.
Börsianer saan nervöse zipfel.
machan so an aufstand wegn hamburg.
wir warten auf den eugh.
hamburg interessiert eh kaan.
also dass da alle gleich so nervös werden echt wahnsinn.........
da sieht man wieviel wirklich langfristig an bwin glauben...........
bwin hat doch in Deutschland eine Niederlassung also muss sie nicht ins Ausland vermitteln
also für bwin irrelevant diese Meldung
denn langfristig glaube ich eben an bwin nur in der nächsten Zeit wird s noch heftig werden............
da sieht man wieviel wirklich langfristig an bwin glauben...........
bwin hat doch in Deutschland eine Niederlassung also muss sie nicht ins Ausland vermitteln
also für bwin irrelevant diese Meldung
denn langfristig glaube ich eben an bwin nur in der nächsten Zeit wird s noch heftig werden............
hat jemand link zu kostenlosen realtimes?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.930 von trustone am 18.10.06 15:50:46wiener was sind das für töne??? gestern bei 19,90 gekauft und heute früh nicht raus?? du bist ne lachnummer!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.930 von trustone am 18.10.06 15:50:46Jau ...
das war mal wieder eine Aktion um ein paar SL einzusammeln und die nervösen Kleinanleger rauszubekommen ... ich glaube nicht wirklich, das hier viele auf die Nachricht reagiert haben ... das wird sich wieder erholen und die Tage geht es weiter nach oben ... jeden Tag 5 % über drei Wochen ist auch OK
ciao
das war mal wieder eine Aktion um ein paar SL einzusammeln und die nervösen Kleinanleger rauszubekommen ... ich glaube nicht wirklich, das hier viele auf die Nachricht reagiert haben ... das wird sich wieder erholen und die Tage geht es weiter nach oben ... jeden Tag 5 % über drei Wochen ist auch OK
ciao
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.702.930 von trustone am 18.10.06 15:50:46vielleicht haben hier einige noch den extremen Absturz vor Augen...kann man nicht übel nehmen, das viele gleich nervös werden !!
das war ne klare sl geschichte....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.703.097 von MaryJo am 18.10.06 15:56:30ich präsentiere eben die Fakten, und stelle nicht wie so manche Schüttler alle 2 Minuten meine Stopp Loss Orders rein
bei bwin bin ich wenn überhaupt übrigens auf mind. 3 Jahre eingestellt
aber eins ist fix
bwin wird noch einiges zu verkraften haben Gewinnwarnungen, Staatliche Verbote und und und.............
bwin wird meiner meinung nach noch unter 10 Euro sinken dass könnten dann wirklich Einstiegskurse sein..........
das ist meine Meinung
bei bwin bin ich wenn überhaupt übrigens auf mind. 3 Jahre eingestellt
aber eins ist fix
bwin wird noch einiges zu verkraften haben Gewinnwarnungen, Staatliche Verbote und und und.............
bwin wird meiner meinung nach noch unter 10 Euro sinken dass könnten dann wirklich Einstiegskurse sein..........
das ist meine Meinung
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.703.378 von trustone am 18.10.06 16:06:17deine meinung?? dann behalt sie für dich....
[DJ] bwin plant keinen Rückzug aus Deutschland
18.10.06 15:53
FRANKFURT (Dow Jones)--Der österreichische Wettanbieter bwin Interactive
Entertainment AG plant trotz der weiterhin unsicheren Rechtssituation in
Deutschland in absehbarer Zeit keinen Rückzug vom deutschen Markt. "Wir werden
unsere Präsenz in Deutschland beibehalten. An einen Rückzug denken wir nicht.
Schließlich betreiben wir ein legales Geschäft in Deutschland", sagte Wichard
von Alvensleben, Marketing- und Vertriebsleiter der deutschen
Beteiligungstochter bwin e.K., am Mittwoch am Rande eines von der Dow Jones
News GmbH ausgerichteten Medienworkshops zu Dow Jones Newswires.
Laut einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Dresden darf bwin im Freistaat Sachsen vorläufig wieder
Sportwetten anbieten. Das Regierungspräsidium Chemnitz hatte am 10. August eine
Verbotsverfügung gegen die deutsche Beteiligungstochter, die mit einer Lizenz
aus DDR-Zeiten in Deutschland agiert, verhängt. "Vor dieser Entscheidung waren
wir schon ganz schön nervös", räumte der Manager ein. Aber nun sehe man der
Zukunft wieder optimistisch entgegen.
Nach dem Urteil der Kammer will die Gesellschaft mit Sitz in Neugersdorf
auch ihre Marketingaktivtäten in Deutschland nicht zurückfahren. Das Volumen
werde sich in den nächsten Jahren auf ein Niveau wie vor der Fußball-WM in
Deutschland einpendeln. Das gelte auch für den Bereich des Sportsponsorings.
Zudem zeigte sich von Alvensleben in diesem Zusammenhang überzeugt, dass die
Gesellschaft in näherer Zukunft wieder flächendeckend mit dem eigenen
Firmennamen werben könne. Auf Grund gerichtlicher Werbeverbote wirbt das
Unternehmen insbesondere in der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga teilweise
mit dem Schriftzug "we win".
Webseite: http://www.bwin.de
-Von Florian Faust, Dow Jones Newswires; + 49 (0)69 - 29 725 104
florian.faust@dowjones.com
DJG/flf/nas
(END) Dow Jones Newswires
October 18, 2006 09:53 ET (13:53 GMT)
Vielleicht beruhigt das etwas ....
18.10.06 15:53
FRANKFURT (Dow Jones)--Der österreichische Wettanbieter bwin Interactive
Entertainment AG plant trotz der weiterhin unsicheren Rechtssituation in
Deutschland in absehbarer Zeit keinen Rückzug vom deutschen Markt. "Wir werden
unsere Präsenz in Deutschland beibehalten. An einen Rückzug denken wir nicht.
Schließlich betreiben wir ein legales Geschäft in Deutschland", sagte Wichard
von Alvensleben, Marketing- und Vertriebsleiter der deutschen
Beteiligungstochter bwin e.K., am Mittwoch am Rande eines von der Dow Jones
News GmbH ausgerichteten Medienworkshops zu Dow Jones Newswires.
Laut einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Dresden darf bwin im Freistaat Sachsen vorläufig wieder
Sportwetten anbieten. Das Regierungspräsidium Chemnitz hatte am 10. August eine
Verbotsverfügung gegen die deutsche Beteiligungstochter, die mit einer Lizenz
aus DDR-Zeiten in Deutschland agiert, verhängt. "Vor dieser Entscheidung waren
wir schon ganz schön nervös", räumte der Manager ein. Aber nun sehe man der
Zukunft wieder optimistisch entgegen.
Nach dem Urteil der Kammer will die Gesellschaft mit Sitz in Neugersdorf
auch ihre Marketingaktivtäten in Deutschland nicht zurückfahren. Das Volumen
werde sich in den nächsten Jahren auf ein Niveau wie vor der Fußball-WM in
Deutschland einpendeln. Das gelte auch für den Bereich des Sportsponsorings.
Zudem zeigte sich von Alvensleben in diesem Zusammenhang überzeugt, dass die
Gesellschaft in näherer Zukunft wieder flächendeckend mit dem eigenen
Firmennamen werben könne. Auf Grund gerichtlicher Werbeverbote wirbt das
Unternehmen insbesondere in der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga teilweise
mit dem Schriftzug "we win".
Webseite: http://www.bwin.de
-Von Florian Faust, Dow Jones Newswires; + 49 (0)69 - 29 725 104
florian.faust@dowjones.com
DJG/flf/nas
(END) Dow Jones Newswires
October 18, 2006 09:53 ET (13:53 GMT)
Vielleicht beruhigt das etwas ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.703.519 von MaryJo am 18.10.06 16:11:15blend mich doch einfach aus wenn dir meine Postings nicht belieben und gib doch endlich mal ruuuh
MP-Konferenz, Kompromiss: Was die Vermittlung staatlicher Lottoangebote und oddset-Sportwetten anbelangt, wird der Vertrieb wohl liberalisiert, im Grunde bleibt alles beim alten.
Für private Sportwetten sollen erst ab 2010 mit dem Übergang zu einem Konzessionsmodell "Totolizenzen" vergeben werden. Das wäre doch eindeutig das vorläufige Ende von den privaten Sportwettenportalen von bwin.de über bet-at-home bis mybet.com (Fluxx). Dagegen liefen www.jaxx.de (Fluxx) und das gesamte Tipp24 wie bisher weiter.
Der gegenwärtige Kompromiss wäre also nur für Tipp24, lottobay.de, jaxx.de zu 100 % gut.
Fluxx ist schon ziemlich doll am Boden, bei bwin würde ich nach dem VG-Dresden-Hype schon fast einen Put wagen, long (und das strong) gehe ich nur bei Tipp24, die machen ordentliche Gewinne, verfrühstücken die nicht in rechtlich unsicheren Investitionen plus Rechtsstreitigkeiten und ihre Marktführerschaft im Onlinelotto wird künftig auch noch von Staats wegen geschützt & zementiert !!
Konsequenz: Nach VG-Dresden-Hype Gewinne bei bwin einsacken und umschichten in Tipp24 zum Schnäppchenpreis.
MEINE MEINUNG.
Es sei denn, es kommt noch eine positive Überraschung von der MP-Konferenz, die über den gegenwärtig angedeuteten "Kompromiss" hinausgeht.
abs
Für private Sportwetten sollen erst ab 2010 mit dem Übergang zu einem Konzessionsmodell "Totolizenzen" vergeben werden. Das wäre doch eindeutig das vorläufige Ende von den privaten Sportwettenportalen von bwin.de über bet-at-home bis mybet.com (Fluxx). Dagegen liefen www.jaxx.de (Fluxx) und das gesamte Tipp24 wie bisher weiter.
Der gegenwärtige Kompromiss wäre also nur für Tipp24, lottobay.de, jaxx.de zu 100 % gut.
Fluxx ist schon ziemlich doll am Boden, bei bwin würde ich nach dem VG-Dresden-Hype schon fast einen Put wagen, long (und das strong) gehe ich nur bei Tipp24, die machen ordentliche Gewinne, verfrühstücken die nicht in rechtlich unsicheren Investitionen plus Rechtsstreitigkeiten und ihre Marktführerschaft im Onlinelotto wird künftig auch noch von Staats wegen geschützt & zementiert !!
Konsequenz: Nach VG-Dresden-Hype Gewinne bei bwin einsacken und umschichten in Tipp24 zum Schnäppchenpreis.
MEINE MEINUNG.
Es sei denn, es kommt noch eine positive Überraschung von der MP-Konferenz, die über den gegenwärtig angedeuteten "Kompromiss" hinausgeht.
abs
entscheidend ist, was der eugh macht !!!
Kommen da heute noch irgendwelche News von Seiten der EU (von Relevanz für Sportwetten) ?
Gibt es denn keine handfeste (Informations-)Grundlage warum die meisten ausgerechnet für heute, den. 18. 10., eine Stellungnahme der Eu-Kommission erwartet haben ?
Das (Datum) kann doch nicht komplett aus der Luft gegriffen gewesen sein - oder doch ?
Alexander
Gibt es denn keine handfeste (Informations-)Grundlage warum die meisten ausgerechnet für heute, den. 18. 10., eine Stellungnahme der Eu-Kommission erwartet haben ?
Das (Datum) kann doch nicht komplett aus der Luft gegriffen gewesen sein - oder doch ?
Alexander
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.704.842 von schnaeppchenjaeger am 18.10.06 17:01:33Meine Güte in jeder Zeitung steht des mit dem 18.10!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.704.680 von MarkusKoch01 am 18.10.06 16:54:20Ohne Zweifel von enormer Wichtigkeit, nur:
Der EuGH und die EU geben nur vor, unter welchen Bedingungen überhaupt ein Monopol gültig sein kann.
Es wird der gleiche Kladderadatsch wie beim Bundesverfassungsgericht herauskommen. In Erwartung dieses Urteils im März waren im Vorfeld ja auch die Kurse kräftig gestiegen, danach ging's nur noch bergab.
Letztlich wird der Ball wieder in das Feld der nationalen Gesetzgeber gespielt: In Deutschland entscheiden das jetzt die Bundesländer (über Staatsvertrag). Sie müssen sich eben bei der Ausgestaltung des Monopols nur an die BVerfG- und bisherigen wie kommenden EU-Vorgaben halten.
Ich wäre zumindest vorsichtig, mich allzusehr auf die EU als Deus ex machina zu verlassen.
Grüsse,
abs
Der EuGH und die EU geben nur vor, unter welchen Bedingungen überhaupt ein Monopol gültig sein kann.
Es wird der gleiche Kladderadatsch wie beim Bundesverfassungsgericht herauskommen. In Erwartung dieses Urteils im März waren im Vorfeld ja auch die Kurse kräftig gestiegen, danach ging's nur noch bergab.
Letztlich wird der Ball wieder in das Feld der nationalen Gesetzgeber gespielt: In Deutschland entscheiden das jetzt die Bundesländer (über Staatsvertrag). Sie müssen sich eben bei der Ausgestaltung des Monopols nur an die BVerfG- und bisherigen wie kommenden EU-Vorgaben halten.
Ich wäre zumindest vorsichtig, mich allzusehr auf die EU als Deus ex machina zu verlassen.
Grüsse,
abs
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.704.926 von Hoellbache am 18.10.06 17:04:30Ich bin ja bisher auch fix davon ausgegangen dass heute (oder meinetwegen morgen wenn es sich aus irgendeinem Grund verzögert) in die Richtung etwas kommen wird.
Wenn dann wird man das wohl hier
http://europa.eu/rapid/showInformation.do?pageName=recentPre…
(nach)lesen können.
Meine Anfrage ging aber ganz konkret in die Richtung ob diese Agenda als offizieller EU-Kommissions-Tagesordnungspunkt (für heute) aufscheint, nachzulesen bei einer offiziellen EU-Quelle.
Weil - Zeitungen schreiben viel aber es muß leider nicht alles davon 100 % zutreffend sein...
Alexander
Wenn dann wird man das wohl hier
http://europa.eu/rapid/showInformation.do?pageName=recentPre…
(nach)lesen können.
Meine Anfrage ging aber ganz konkret in die Richtung ob diese Agenda als offizieller EU-Kommissions-Tagesordnungspunkt (für heute) aufscheint, nachzulesen bei einer offiziellen EU-Quelle.
Weil - Zeitungen schreiben viel aber es muß leider nicht alles davon 100 % zutreffend sein...
Alexander
heit kimmt nix mehr leidla glaabts mas !!
Die Regierungschefs der 16 Bundesländer werden auf ihrem Jahrestreffen in Bad Pyrmont am Donnerstag und Freitag über eine Neuregelung des Wettmarktes diskutieren. Hier wollen die Regierungschef über einen Staatsvertrag beraten, der unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts das Wettmonopol weiter sichern soll. Möglicherweise wird der Staatsvertrag in Bad Pyrmont bereits unterzeichnet.
http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Handel-Dienstle…
Original Auszug aus dem Handelsblatt
ist also gut möglich das noch diese Woche ein neuer Staatsvertrag unterzeichnet wird der Sportwetten im Internet verbietet, und zwar sowohl von oddset als auch von allen privaten Anbietern
und dagegen könnte die EU rein gar nichts machen..........
es kann natürlich auch zugunsten bwin entschieden werden, auch wenn
die letzten Meldungen nicht darauf hinweisen........
http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Handel-Dienstle…
Original Auszug aus dem Handelsblatt
ist also gut möglich das noch diese Woche ein neuer Staatsvertrag unterzeichnet wird der Sportwetten im Internet verbietet, und zwar sowohl von oddset als auch von allen privaten Anbietern
und dagegen könnte die EU rein gar nichts machen..........
es kann natürlich auch zugunsten bwin entschieden werden, auch wenn
die letzten Meldungen nicht darauf hinweisen........
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.705.565 von MarkusKoch01 am 18.10.06 17:31:59... woher aus ÖSI-Land?
Wenn sie wirklich nur das Internet verbieten, würde ich als BWIN meine Strategie ändern und OfflineTerminals bei Tankstellen etc. anbieten. Bekanntheitsgrad ist vorhanden, jeder Kunde wird verstehen, dass er jetzt dort Wetten muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.706.164 von hary07 am 18.10.06 17:59:09das ist aber jetzt nicht dein ernst oder??...............
Es soll ja auch noch ein Leben OHNE Internet geben.
Man muss sich nach dem Markt richten, falls der Staat in D es so will, sollte man auf seine Wünsche eingehen - das wäre allerdings der letzte Ausweg, bevor man D völlig aufgibt.
Felexibilität ist gefragt, die Juristen und Politiker auf Staatsseite sind ja auch "flexibel" beim Erfinden von Hürden.
Man muss sich nach dem Markt richten, falls der Staat in D es so will, sollte man auf seine Wünsche eingehen - das wäre allerdings der letzte Ausweg, bevor man D völlig aufgibt.
Felexibilität ist gefragt, die Juristen und Politiker auf Staatsseite sind ja auch "flexibel" beim Erfinden von Hürden.
Wenn man Betandwin (oder wie die gerade heißen) noch lange ärgert, machen die den Laden dicht und sonnen sich auf Hawai !
Soweit mir bekannt ist, sitzen die auf Gibraltar.
Da ist sowieso alles egal...
Wartet noch etwas ab, dann kostet die Aktie 5.- € !!
Aber wie heißen die dann wohl ?
DER KAISER
...sollte mal ein Denkanstoß sein.
....Was die können, können andere auch (MyBet; starBet,Bet24, u.v.m.)
Soweit mir bekannt ist, sitzen die auf Gibraltar.
Da ist sowieso alles egal...
Wartet noch etwas ab, dann kostet die Aktie 5.- € !!
Aber wie heißen die dann wohl ?
DER KAISER
...sollte mal ein Denkanstoß sein.
....Was die können, können andere auch (MyBet; starBet,Bet24, u.v.m.)
18.10.2006 19:02
SPONSORs / Sportwetten: Bwin-Verbot aufgehoben
Der Sportwettenanbieter bwin (Nachrichten) darf seine Geschäfte vorerst weiter betreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden am gestrigen Dienstag und gab damit einem Eilantrag gegen die vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung statt. Zudem gibt es Spekulationen, dass es ab 2010 zu einer Öffnung des Wettmarktes kommen könne.
Nach Auffassung der Dresdner Richter sei es nicht offensichtlich, dass die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur “Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten³ nicht auch die Vermittlung von Wetten im Internet erfasse, wie vom Land Sachsen beanstandet (SPONSORs berichtete). Zudem sei das Unternehmen durch das Verbot in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Daher überwiege das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem staatlichen Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Eine endgültige Entscheidung soll ein Hauptverfahren zu einem späteren Zeitpunkt bringen.
Darüber hinaus beraten die Ministerpräsidenten der Länder ab heute in Bad Pyrmont über ein neues Lotteriegesetz. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres, das die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, gehen alle Beobachter davon aus, dass es vorerst nicht zu einer Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland kommt. Allerdings gibt es auch einige Bundesländer (u.a. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein), die in Richtung einer Liberalisierung tendieren. Diese befinden sich aber in der Minderheit unter den 16 Bundesländern. In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird heute indes gemutmaßt, dass es nach einer Festschreibung des staatlichen Wettmonopols bis 2010 danach zu einem “Konzessionsmodell³ kommen könne, welches die Vergabe von Wettlizenzen an private Wettanbieter regele.
Dies ist eine Mitteilung von SPONSORs online. Für den Inhalt ist ausschließlich SPONSORs Fachmedium für Sportbusiness verantwortlich.
Kontakt:
Michael Sohns SPONSORs-Redaktion Fon: +49/ (0)6131/958 36 33 Fax: +49/ (0)6131/958 36 6 Mail: sohns@sponsors.de Web: www.sponsors.de
SPONSORs / Sportwetten: Bwin-Verbot aufgehoben
Der Sportwettenanbieter bwin (Nachrichten) darf seine Geschäfte vorerst weiter betreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden am gestrigen Dienstag und gab damit einem Eilantrag gegen die vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung statt. Zudem gibt es Spekulationen, dass es ab 2010 zu einer Öffnung des Wettmarktes kommen könne.
Nach Auffassung der Dresdner Richter sei es nicht offensichtlich, dass die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur “Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten³ nicht auch die Vermittlung von Wetten im Internet erfasse, wie vom Land Sachsen beanstandet (SPONSORs berichtete). Zudem sei das Unternehmen durch das Verbot in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Daher überwiege das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem staatlichen Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Eine endgültige Entscheidung soll ein Hauptverfahren zu einem späteren Zeitpunkt bringen.
Darüber hinaus beraten die Ministerpräsidenten der Länder ab heute in Bad Pyrmont über ein neues Lotteriegesetz. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres, das die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, gehen alle Beobachter davon aus, dass es vorerst nicht zu einer Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland kommt. Allerdings gibt es auch einige Bundesländer (u.a. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein), die in Richtung einer Liberalisierung tendieren. Diese befinden sich aber in der Minderheit unter den 16 Bundesländern. In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird heute indes gemutmaßt, dass es nach einer Festschreibung des staatlichen Wettmonopols bis 2010 danach zu einem “Konzessionsmodell³ kommen könne, welches die Vergabe von Wettlizenzen an private Wettanbieter regele.
Dies ist eine Mitteilung von SPONSORs online. Für den Inhalt ist ausschließlich SPONSORs Fachmedium für Sportbusiness verantwortlich.
Kontakt:
Michael Sohns SPONSORs-Redaktion Fon: +49/ (0)6131/958 36 33 Fax: +49/ (0)6131/958 36 6 Mail: sohns@sponsors.de Web: www.sponsors.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.709.258 von DER-KAISER am 18.10.06 20:31:09wenn ich schon 5€ lese...sollte ja klar sein das dein Denkanstoß echt lächerlich ist...genauso wie der Rest deiner Mail...
Androsch ist einer der grössten Unternehmer in Österreich.
Er mag vielen nicht syhmpatisch sein, aber er weis wie man zu Geld kommt.
Ausserdem ist er ehemaliger Finanzminister und hat sicher noch viele interessante Kontakte.
Schlimm ist nur das BWIN zur Zeit eine Zockeraktie geworden ist.
+ und - 10% pro Tag ist nicht normal.
Wenn endlich die Kurzfristspekulanten wieder einen anderen Wert finden, mit den sie spielen können, wird BWIN langsam und kontinuierlich steigen.
Denkt mal nach wer aller abhängig ist von dieser Firma!!!
lg. stay Long!!!!!!!!!
Er mag vielen nicht syhmpatisch sein, aber er weis wie man zu Geld kommt.
Ausserdem ist er ehemaliger Finanzminister und hat sicher noch viele interessante Kontakte.
Schlimm ist nur das BWIN zur Zeit eine Zockeraktie geworden ist.
+ und - 10% pro Tag ist nicht normal.
Wenn endlich die Kurzfristspekulanten wieder einen anderen Wert finden, mit den sie spielen können, wird BWIN langsam und kontinuierlich steigen.
Denkt mal nach wer aller abhängig ist von dieser Firma!!!
lg. stay Long!!!!!!!!!
Androsch hat aber wohl nicht mit derartig hartem Widerstand gegen BWIN gerechnet. Das was die Deutsche Politik mit BWIN macht ist ja schon fast kalkuliertes in den Ruin treiben eines Unternehmens! Ich glaub aber auch fast das es Donnerstag und Freitag wieder leicht runter gehen wird. Die 20 werden wir wohl noch länger nicht nachhaltig von oben sehen.
werder hat gestern bereits gejubelt
wie wirds der bwin Aktie heut gehen
Ab 13.00 befassen sich die Ministerpräsidenten ja heut mit dem Glücksspiel Monopol........
wie wirds der bwin Aktie heut gehen
Ab 13.00 befassen sich die Ministerpräsidenten ja heut mit dem Glücksspiel Monopol........
moje!
Wie sieht das denn jetzt aus mit der EU-Kommission????
Ist da heute noch irgendwas zu erwarten???
Wird die Entscheidung der BRD eher positiv oder eher negativ ausfallen?
Was meint ihr?
Danke im voraus
Wie sieht das denn jetzt aus mit der EU-Kommission????
Ist da heute noch irgendwas zu erwarten???
Wird die Entscheidung der BRD eher positiv oder eher negativ ausfallen?
Was meint ihr?
Danke im voraus
na also...
Lotterie
Ministerpräsidenten zocken um die Zocker
VON WOLFGANG HETTFLEISCH
Staat als Wettspielbetreiber
Der Super-Jackpot war jüngst die beste Werbung, die sich der staatliche Toto-Lotto-Block wünschen konnte. 37,7 Millionen Euro für sechs Richtige plus Superzahl - da überschlugen sich Presse, Funk und Fernsehen in Gratiswerbung fürs legale Zocken. Ihre übereinstimmende, meist in harmlose Befragungen gekleidete Botschaft lautete: Deutschland ist im Tipp-Fieber.
Die Ministerpräsidenten, die sich auf ihrer Konferenz seit Mittwoch in Bad Pyrmont unter anderem mit einer Neufassung des Lotterie-Staatsvertrags beschäftigen, mögen die Jagd nach dem Volltreffer mit unterschwelligem Unbehagen verfolgt haben. Ein gelungenes Beispiel für die nachhaltige Eindämmung der Lust am Zocken, wie sie das Bundesverfassungsgericht im März etwa als Grundlage für die Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols im Bereich Sportwetten gefordert hatte, war das Jackpot-Fieber nicht. Auch wenn der staatliche Anbieter nicht selbst die Werbetrommel rühren musste. Das erledigten die Medien von alleine.
Die Phalanx der Länderchefs für eine Aufrechterhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols, das derzeit vier bis fünf Milliarden Euro jährlich in die Länderkassen spült, zeigt unterdessen erste Risse. Mit der Aussage, ein Monopol sei "faktisch nicht mehr durchsetzbar", setzte der Leiter der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, seinen Chef Kurt Beck in der Süddeutschen Zeitung als Befürworter einer Marktliberalisierung in Szene. Der SPD-Vorsitzende und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz weiß die CDU-Kollegen Peter Harry Carstensen (Schleswig-Holstein) und Günther Oettinger (Baden-Württemberg) an seiner Seite. Der Ansatz der drei ist pragmatisch, in der Ministerpräsidentenrunde im Weserbergland aber nicht mehrheitsfähig. Sie glauben, ein regulierter - und fiskalisch womöglich vorteilhafter - Marktzugang privater Anbieter im überschaubaren Bereich der Sportwetten ist gemessen am drohenden Wildwuchs des globalisierten Glückspiels das kleinere Übel. Internet-Anbieter müssen sich um Ländergrenzen und Staatsmonopole kaum scheren - vorausgesetzt, sie sind mit ihrem Niederlassungsort auf Malta oder sonstwo konzessioniert.
Länderchefs streben Kompromiss an
Das wankende Monopol
Europarecht: Nach Auffassung der EU-Kommission in Brüssel verstößt das Verbot privater Wettanbieter aus anderen Staaten der Union gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Kartellrecht: Das Bundeskartellamt hat im August Wettbewerbsabsprachen der 16 Lotto-Gesellschaften verboten. Sie dürfen den Vertrieb nicht mehr aufs eigene Bundesland beschränken, ein Finanzausgleich beim Internet-, Telefon- und Post-Geschäft ist ebenfalls unzulässig.
Verfassungsrecht: Ein Sportwetten-Monopol ist nur zulässig, wenn es dazu dient, konsequent die Spielsucht zu bekämpfen und einzudämmen. het
Die Mehrheit der Ministerpräsidenten will so lange wie möglich am einträglichen Glücksspielmonopol festhalten. Laut Süddeutscher Zeitung streben sie einen Kompromiss an: Das Lotto- und Toto-Monopol soll noch vier Jahre bestehen, während ein Modell zur Vergabe von Lizenzen an private Anbieter nach dem Jahr 2010 entwickelt wird. Der von Bayern und Nordrhein-Westfalen erarbeitete Entwurf für den Staatsvertrag, der bis Jahresende unterschriftsreif sein soll, sieht vor, die Vermittlung von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis zu verbieten. Angebote zum Zocken im Internet und Fernsehwerbung für Glücksspiel soll es nicht mehr geben.
Doch das Fernhalten der privaten Konkurrenz wird zunehmend schwierig. In Sachen Sportwetten urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im März, der Bereich müsse bis zum 31. Dezember 2007 neu geregelt werden. Die Richter stellten klar, das Monopol könne nur aufrechterhalten werden, wenn die staatliche Sportwette Oddset "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft" ausgerichtet werde. An dieser fast unlösbaren Vorgabe arbeiten sich die Ministerpräsidenten nun ab. Auch Brüssel macht Druck. Die EU-Kommission prüft, ob die deutsche Sportwetten-Praxis gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der Gemeinschaft verstößt. Nach Rechtsauffassung der Lobby der privaten Sportwettenbetreiber kann der Europäische Gerichtshof die in Bad Pyrmont angestrebte Verlängerung des staatlichen Sportwetten-Monopols um vier Jahre jederzeit zu Fall bringen. Schlechte Nachrichten für die Verteidiger des Wettmonopols kamen auch aus Sachsen. Das Dresdner Verwaltungsgericht hob am Dienstag das Verbot des Regierungspräsidiums Chemnitz gegen den mit DDR-Lizenz agierenden Privatanbieter bwin vorläufig auf. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt.
Die viel diskutierten Sportwetten sind mit einem Jahresumsatz von 2,2 Milliarden Euro (2005) nur ein kleines Stück vom Kuchen. Rund 30 Milliarden werden hierzulande jährlich mit der Leidenschaft fürs Zocken umgesetzt. Fällt das Sportwetten-Monopol, wird auch die Staatsdomäne Glücksspiel wohl nicht mehr lange zu halten sein.
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Copyright © FR online 2006
Dokument erstellt am 18.10.2006 um 19:28:26 Uhr
Letzte Änderung am 18.10.2006 um 19:43:07 Uhr
Erscheinungsdatum 19.10.2006
Lotterie
Ministerpräsidenten zocken um die Zocker
VON WOLFGANG HETTFLEISCH
Staat als Wettspielbetreiber
Der Super-Jackpot war jüngst die beste Werbung, die sich der staatliche Toto-Lotto-Block wünschen konnte. 37,7 Millionen Euro für sechs Richtige plus Superzahl - da überschlugen sich Presse, Funk und Fernsehen in Gratiswerbung fürs legale Zocken. Ihre übereinstimmende, meist in harmlose Befragungen gekleidete Botschaft lautete: Deutschland ist im Tipp-Fieber.
Die Ministerpräsidenten, die sich auf ihrer Konferenz seit Mittwoch in Bad Pyrmont unter anderem mit einer Neufassung des Lotterie-Staatsvertrags beschäftigen, mögen die Jagd nach dem Volltreffer mit unterschwelligem Unbehagen verfolgt haben. Ein gelungenes Beispiel für die nachhaltige Eindämmung der Lust am Zocken, wie sie das Bundesverfassungsgericht im März etwa als Grundlage für die Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols im Bereich Sportwetten gefordert hatte, war das Jackpot-Fieber nicht. Auch wenn der staatliche Anbieter nicht selbst die Werbetrommel rühren musste. Das erledigten die Medien von alleine.
Die Phalanx der Länderchefs für eine Aufrechterhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols, das derzeit vier bis fünf Milliarden Euro jährlich in die Länderkassen spült, zeigt unterdessen erste Risse. Mit der Aussage, ein Monopol sei "faktisch nicht mehr durchsetzbar", setzte der Leiter der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, seinen Chef Kurt Beck in der Süddeutschen Zeitung als Befürworter einer Marktliberalisierung in Szene. Der SPD-Vorsitzende und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz weiß die CDU-Kollegen Peter Harry Carstensen (Schleswig-Holstein) und Günther Oettinger (Baden-Württemberg) an seiner Seite. Der Ansatz der drei ist pragmatisch, in der Ministerpräsidentenrunde im Weserbergland aber nicht mehrheitsfähig. Sie glauben, ein regulierter - und fiskalisch womöglich vorteilhafter - Marktzugang privater Anbieter im überschaubaren Bereich der Sportwetten ist gemessen am drohenden Wildwuchs des globalisierten Glückspiels das kleinere Übel. Internet-Anbieter müssen sich um Ländergrenzen und Staatsmonopole kaum scheren - vorausgesetzt, sie sind mit ihrem Niederlassungsort auf Malta oder sonstwo konzessioniert.
Länderchefs streben Kompromiss an
Das wankende Monopol
Europarecht: Nach Auffassung der EU-Kommission in Brüssel verstößt das Verbot privater Wettanbieter aus anderen Staaten der Union gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Kartellrecht: Das Bundeskartellamt hat im August Wettbewerbsabsprachen der 16 Lotto-Gesellschaften verboten. Sie dürfen den Vertrieb nicht mehr aufs eigene Bundesland beschränken, ein Finanzausgleich beim Internet-, Telefon- und Post-Geschäft ist ebenfalls unzulässig.
Verfassungsrecht: Ein Sportwetten-Monopol ist nur zulässig, wenn es dazu dient, konsequent die Spielsucht zu bekämpfen und einzudämmen. het
Die Mehrheit der Ministerpräsidenten will so lange wie möglich am einträglichen Glücksspielmonopol festhalten. Laut Süddeutscher Zeitung streben sie einen Kompromiss an: Das Lotto- und Toto-Monopol soll noch vier Jahre bestehen, während ein Modell zur Vergabe von Lizenzen an private Anbieter nach dem Jahr 2010 entwickelt wird. Der von Bayern und Nordrhein-Westfalen erarbeitete Entwurf für den Staatsvertrag, der bis Jahresende unterschriftsreif sein soll, sieht vor, die Vermittlung von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis zu verbieten. Angebote zum Zocken im Internet und Fernsehwerbung für Glücksspiel soll es nicht mehr geben.
Doch das Fernhalten der privaten Konkurrenz wird zunehmend schwierig. In Sachen Sportwetten urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im März, der Bereich müsse bis zum 31. Dezember 2007 neu geregelt werden. Die Richter stellten klar, das Monopol könne nur aufrechterhalten werden, wenn die staatliche Sportwette Oddset "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft" ausgerichtet werde. An dieser fast unlösbaren Vorgabe arbeiten sich die Ministerpräsidenten nun ab. Auch Brüssel macht Druck. Die EU-Kommission prüft, ob die deutsche Sportwetten-Praxis gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der Gemeinschaft verstößt. Nach Rechtsauffassung der Lobby der privaten Sportwettenbetreiber kann der Europäische Gerichtshof die in Bad Pyrmont angestrebte Verlängerung des staatlichen Sportwetten-Monopols um vier Jahre jederzeit zu Fall bringen. Schlechte Nachrichten für die Verteidiger des Wettmonopols kamen auch aus Sachsen. Das Dresdner Verwaltungsgericht hob am Dienstag das Verbot des Regierungspräsidiums Chemnitz gegen den mit DDR-Lizenz agierenden Privatanbieter bwin vorläufig auf. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt.
Die viel diskutierten Sportwetten sind mit einem Jahresumsatz von 2,2 Milliarden Euro (2005) nur ein kleines Stück vom Kuchen. Rund 30 Milliarden werden hierzulande jährlich mit der Leidenschaft fürs Zocken umgesetzt. Fällt das Sportwetten-Monopol, wird auch die Staatsdomäne Glücksspiel wohl nicht mehr lange zu halten sein.
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Dokument erstellt am 18.10.2006 um 19:28:26 Uhr
Letzte Änderung am 18.10.2006 um 19:43:07 Uhr
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Antwort auf Beitrag Nr.: 24.713.988 von Bulle Mario am 19.10.06 08:28:55lässt nach wie vor alles für Spekulationen offen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.287 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 08:52:14ich gehe davon aus das die MP die 4 Jarhe Nummer durchziehen, die dann vom EUGH gecancelt wird...
demnach brauchen wir noch starke nerven was die kurse angeht...
demnach brauchen wir noch starke nerven was die kurse angeht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.569 von MaryJo am 19.10.06 09:11:44ich glaub auch das noch lange starke Nerven gefragt sind. Ich glaube auch nicht an eine Explosion in nächster Zeit. Da BWIN jetzt sehr stark als Zockerwert verwendet wird, wirds sicher noch einige extreme Aussläge intraday geben. Meine Meinung.
Was die Ministerpräsidenten anstreben wäre ein Ruckschritt in die Steinzeit. !
Internetwetten abschaffen :-)
Am Besten direkt das ganze Internet. :-)
Ich denke nicht das soetwas einstimmig mehrheitsfähig ist.
Internetwetten abschaffen :-)
Am Besten direkt das ganze Internet. :-)
Ich denke nicht das soetwas einstimmig mehrheitsfähig ist.
was ist denn los? bekomme keinen kurs...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.800 von Kotzolani am 19.10.06 09:25:29Wien RT 18:00
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.864 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 09:28:17danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.800 von Kotzolani am 19.10.06 09:25:29Frankfurt RT 17,70 9:29
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.917 von MaryJo am 19.10.06 09:30:46ein ständiges auf und ab...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.917 von MaryJo am 19.10.06 09:30:46ein ständiges auf und ab...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.917 von MaryJo am 19.10.06 09:30:46ein ständiges auf und ab...
man darf natürlich auch nicht die ongame Aquisition vergessen........
die hat bwin 520 Mio Euro gekostet, die müssen erstmal verdaut werden
denn ongame ist nun defakto Wertlos..........
der bwin CEO hats mal treffend gesagt im schlimmsten Fall haben wir Pokertechnologie gekauft
oder eben mit 500 Mill. die teuerste Pokersoftware der Welt.......
die hat bwin 520 Mio Euro gekostet, die müssen erstmal verdaut werden
denn ongame ist nun defakto Wertlos..........
der bwin CEO hats mal treffend gesagt im schlimmsten Fall haben wir Pokertechnologie gekauft
oder eben mit 500 Mill. die teuerste Pokersoftware der Welt.......
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.917 von MaryJo am 19.10.06 09:30:46ein ständiges auf und ab...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.714.917 von MaryJo am 19.10.06 09:30:46ein ständiges auf und ab...
Im gesamten gesehen deuten die Zeichen eher auf positiven Verlauf in der nächsten Zeit hin. Aber wer weiss schon was kommen wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.715.038 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 09:35:4517,50... nächste sl welle??
Kaufen wenn die Kanonen donnern.
Mit BWIN macht man nicht falsches. Mit ständiger Kursbeobachtung macht man sich kaputt und trifft nur die falschen Entscheidungen.
Augen zu und durch. Die 45 € wird kommen. Jo
applegates
Ende der Mitteilung!
Mit BWIN macht man nicht falsches. Mit ständiger Kursbeobachtung macht man sich kaputt und trifft nur die falschen Entscheidungen.
Augen zu und durch. Die 45 € wird kommen. Jo
applegates
Ende der Mitteilung!
jetzt geht es ja ganz schön Richtung Süden!
Was ist da los?
Wird uns heute noch eine wichtige Entscheidung bezüglich BWin erreichen?
MfG
Was ist da los?
Wird uns heute noch eine wichtige Entscheidung bezüglich BWin erreichen?
MfG
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.715.441 von mafri100 am 19.10.06 09:53:42schaut derzeit nicht so schlimm aus, pendelt dauernt zwischen 17:60 und 18:00 rum...vielleicht dreht sie sich ja noch Richtung 18:50
Erster Kontraindikator:
ANALYSE/UBS senkt bwin-Kursziel auf 20 (22,50) EUR - 'Neutral'
===
Einstufung: Bestätigt "Neutral"
Kursziel: Gesenkt auf 20 (22,50) EUR
Prog Erg/Aktie 2006: Gesenkt auf 0,04 (0,57) EUR
2007: Gesenkt auf 1,05 (1,37) EUR
===
Die UBS begründet die Änderungen mit dem Rückzug bwins aus dem US-Geschäft. Allerdings sei das US-Engagement des Unternehmens vergleichsweise gering. Daher werde das europäische Sportwettengeschäft im Fokus stehen, das etwa 50% des Umsatzes erziele.
DJG/DJN/cln
Quelle: Dow Jones 19/10/2006 08:35
==============================================================
Gerade wenn die ANALysten aus diesem Laden was schreiben, dann muss man das Gegenteil von dem was sie schreiben d.h. Kaufen bei Gesenkt oder sell oder Verkaufen bei Kauf Empfehlung
Mann oh mann .. seit wann interessiert sich UBS für BWIN. Ich lach mich tod
Jetzt ändert applegates sofort seine Prognose: 90 €
Ende der Mitteilung!
ANALYSE/UBS senkt bwin-Kursziel auf 20 (22,50) EUR - 'Neutral'
===
Einstufung: Bestätigt "Neutral"
Kursziel: Gesenkt auf 20 (22,50) EUR
Prog Erg/Aktie 2006: Gesenkt auf 0,04 (0,57) EUR
2007: Gesenkt auf 1,05 (1,37) EUR
===
Die UBS begründet die Änderungen mit dem Rückzug bwins aus dem US-Geschäft. Allerdings sei das US-Engagement des Unternehmens vergleichsweise gering. Daher werde das europäische Sportwettengeschäft im Fokus stehen, das etwa 50% des Umsatzes erziele.
DJG/DJN/cln
Quelle: Dow Jones 19/10/2006 08:35
==============================================================
Gerade wenn die ANALysten aus diesem Laden was schreiben, dann muss man das Gegenteil von dem was sie schreiben d.h. Kaufen bei Gesenkt oder sell oder Verkaufen bei Kauf Empfehlung
Mann oh mann .. seit wann interessiert sich UBS für BWIN. Ich lach mich tod
Jetzt ändert applegates sofort seine Prognose: 90 €
Ende der Mitteilung!
nun wollen die Amis auch noch ein Monopol auf das Weltall
drehen jetzt komplett durch............
http://www.orf.at/
drehen jetzt komplett durch............
http://www.orf.at/
und nun scheints auch in Österreich loszugehen
kam gerade...........
Klage gegen bwin eingebracht
Klagender Anwalt ist unser EX-Justizminister........
http://www.networld.at/index.html?/articles/0642/30/154335.s…
kam gerade...........
Klage gegen bwin eingebracht
Klagender Anwalt ist unser EX-Justizminister........
http://www.networld.at/index.html?/articles/0642/30/154335.s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.716.361 von trustone am 19.10.06 10:41:26ist die frage welche chancen diese klagen haben. da kommen jetzt die letzten aus ihren löcher um bwin an den kragen zu wollen. stabilisierung bei 17,50...mit leichter tendenz richtung 18.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.716.361 von trustone am 19.10.06 10:41:26scheint den Kurs nicht zu jucken !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.716.361 von trustone am 19.10.06 10:41:26mir kommt die ganze Anzeigerei mittlerweilen als von einer Seite gesteuerter Versuch BWIN zu schädigen vor. Jahrelang hats keinen interessiert, plötzlich, wo BWIN eine sehr große Konkurrenz geworden ist gehen die Anzeigen, Klagen und Gesetzesänderungen los. Intrigantenstadel lässt grüssen!
naja bwin hat nun eben eine grösse erreicht wo sie zur Gefahr werden
bei freiem Wettbewerb überleben die Staatlichen Anbieter wie oddset oder in Österreich tipp3 mit ihrem sperlichen Angebot nicht lange......
und genau dass stört die Politiker
und das Beispiel USA hat gezeigt wie schnell es gehen kann
bei freiem Wettbewerb überleben die Staatlichen Anbieter wie oddset oder in Österreich tipp3 mit ihrem sperlichen Angebot nicht lange......
und genau dass stört die Politiker
und das Beispiel USA hat gezeigt wie schnell es gehen kann
langsam kommt hier auch ruhe ins Board
denn solch Konsorten wie applegates und dergleichen die hier einige verrückt gemacht haben vonwegen der Kurs stünde am Mittwoch über 40 Euro oder so halten sich nun hoffentlich zurück...........
denn solch Konsorten wie applegates und dergleichen die hier einige verrückt gemacht haben vonwegen der Kurs stünde am Mittwoch über 40 Euro oder so halten sich nun hoffentlich zurück...........
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.717.064 von trustone am 19.10.06 11:16:48naja, kannst die Deppen in USA nicht 1:1 mit Europa vergleichen. Die EU ist zwar auch ein Idiotenhaufen, aber die USA spielt da in einer anderen Idiotenliga.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.716.361 von trustone am 19.10.06 10:41:26Ex-Justizminister gegen Ex-Finanzminister,
auch nicht schlecht ...
Alles sehr amüsant ...
... aber nur von außen betrachtet ...
abs,
derzeit nicht betroffen
auch nicht schlecht ...
Alles sehr amüsant ...
... aber nur von außen betrachtet ...
abs,
derzeit nicht betroffen
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.717.156 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 11:22:08naja
die Deutschen Ministerpräsidenten könnten noch heut oder morgen ein Monopol auf zumindest 4 Jahre festschreiben............
also so ähnlich wie in den USA
wenn da bwin dann ausgeschlossen wird könnts eng werden
die Deutschen Ministerpräsidenten könnten noch heut oder morgen ein Monopol auf zumindest 4 Jahre festschreiben............
also so ähnlich wie in den USA
wenn da bwin dann ausgeschlossen wird könnts eng werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.713.988 von Bulle Mario am 19.10.06 08:28:55
Interessant an dem Bericht:
Auch der Herr Stadelmaier äußert sich mal so, mal so.
Spricht dafür, dass unsere Herren Staatsvertreter inzwischen auch schon völlig wirr über die ganzen Pros und Contras und Hin und Hers geworden sind.
Spricht eigentlich für Kompromiss ...
Im Grunde wird die Erfüllung/Vereinbarung aller Entscheidungen, Ziele, Zwecke zu einer
DENKSPORTAUFGABE FÜR JURISTEN
Vielleicht sollte man für die Lösung dieser Denksportaufgabe einen
JACKPOT-PREIS VON 1 MILLION EURO
aussetzen, sonst wird das vor dem 31.12.2007 nichts mehr ...
abs
Interessant an dem Bericht:
Auch der Herr Stadelmaier äußert sich mal so, mal so.
Spricht dafür, dass unsere Herren Staatsvertreter inzwischen auch schon völlig wirr über die ganzen Pros und Contras und Hin und Hers geworden sind.
Spricht eigentlich für Kompromiss ...
Im Grunde wird die Erfüllung/Vereinbarung aller Entscheidungen, Ziele, Zwecke zu einer
DENKSPORTAUFGABE FÜR JURISTEN
Vielleicht sollte man für die Lösung dieser Denksportaufgabe einen
JACKPOT-PREIS VON 1 MILLION EURO
aussetzen, sonst wird das vor dem 31.12.2007 nichts mehr ...
abs
ich bin nach wie vor davon überzeugt das es letztendlich positive Entscheidungen für BWIN geben wird, in welcher Forma auch immer. Wohl ein Kompromiss. Monopol hin oder her. Es hängt mit BWIN viel zu viel zusammen als das man so ein Unternehmen einfach abschalten kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.717.156 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 11:22:08Meiner dezidierten Meinung nach sitzen die Idioten nicht in der EU, sondern in Berlin, Paris, usw.
Wer liberalisiert denn ?
Wer macht Druck auf Liberalisierung in allen Bereichen ?
Doch allein und ausschließlich die EU.
Siehe:
Äußerungen aus EU-Kommission zur Verhaftung der bwin-Vorstände durch französischen Staat,
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich, Österreich, usw. usf.
Gambelli-Urteil des EuGH
in anderen Angelegenheiten:
EU-Vorgaben zur DSL-Liberalisierung gegenüber Deutsche Telekom
EU-Vorgaben zur Senkung von Handykosten gegenüber Preiskartellen von Mobilfunkprovidern
EU-Liberalisierungsdruck in Sachen Strommarkt (Preiskartell von EOn, Vattenfall - vier Große - in Deutschland, deutsche Regierung dagegen total lahm)
EU-Liberaliserungsdruck in Sachen Gasmarkt
und neueste Meldung:
EU macht Druck auf Deutschland, Briefmonopol der Deutschen Post soll bis 2009 fallen
Also, wer erzählt hier eigentlich (oder plappert ungeprüft) immer den Mist, alles Böse komme aus der EU ?
Bingo, die Politiker der einzelnen Mitgliedstaaten, um von ihrer eigenen Verantwortung abzulenken - und das Volk ist blöd genug, das zu schlucken, sonst müßte man ja in Berlin demonstrieren gehen ... Das Volk schluckte ja im letzten Wahlkampf auch die Diffamierung eines renommierten Steuerrechtler als "diesen Professors aus Heidelberg" (Appell an niederste Instinkte wie Neid und Minderwertigkeitskomplexe - hat schon zu Hitler-Zeiten bestens funktioniert, ach, wunderbare "Demokratie")
Aber Brüssel, das ist weit weg, die EU-Leute dort kann man dort bequem für alles "blamen", das ist praktisch ...
Nee, nee, Leute, so einfach ist das nicht.
Die "Staatsgläubigen" sitzen in Berlin, Paris, etc., ohne die EU sähe es richtig schlimm aus.
abs
Wer liberalisiert denn ?
Wer macht Druck auf Liberalisierung in allen Bereichen ?
Doch allein und ausschließlich die EU.
Siehe:
Äußerungen aus EU-Kommission zur Verhaftung der bwin-Vorstände durch französischen Staat,
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich, Österreich, usw. usf.
Gambelli-Urteil des EuGH
in anderen Angelegenheiten:
EU-Vorgaben zur DSL-Liberalisierung gegenüber Deutsche Telekom
EU-Vorgaben zur Senkung von Handykosten gegenüber Preiskartellen von Mobilfunkprovidern
EU-Liberalisierungsdruck in Sachen Strommarkt (Preiskartell von EOn, Vattenfall - vier Große - in Deutschland, deutsche Regierung dagegen total lahm)
EU-Liberaliserungsdruck in Sachen Gasmarkt
und neueste Meldung:
EU macht Druck auf Deutschland, Briefmonopol der Deutschen Post soll bis 2009 fallen
Also, wer erzählt hier eigentlich (oder plappert ungeprüft) immer den Mist, alles Böse komme aus der EU ?
Bingo, die Politiker der einzelnen Mitgliedstaaten, um von ihrer eigenen Verantwortung abzulenken - und das Volk ist blöd genug, das zu schlucken, sonst müßte man ja in Berlin demonstrieren gehen ... Das Volk schluckte ja im letzten Wahlkampf auch die Diffamierung eines renommierten Steuerrechtler als "diesen Professors aus Heidelberg" (Appell an niederste Instinkte wie Neid und Minderwertigkeitskomplexe - hat schon zu Hitler-Zeiten bestens funktioniert, ach, wunderbare "Demokratie")
Aber Brüssel, das ist weit weg, die EU-Leute dort kann man dort bequem für alles "blamen", das ist praktisch ...
Nee, nee, Leute, so einfach ist das nicht.
Die "Staatsgläubigen" sitzen in Berlin, Paris, etc., ohne die EU sähe es richtig schlimm aus.
abs
ich bin davon irgendwie nicht so ganz überzeugt, aber ich hoffe einfach, dass bald gute Nachrichten kommen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.717.620 von ambodenstaendig am 19.10.06 11:46:04Die Festnetzliberalisierung in Deutschland ist auch nur auf Druck der EU gekommen ...
wann genau bekommen wir denn jetzt News über Bund und EU???????
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.717.218 von trustone am 19.10.06 11:25:09ein kompromiss(Lizenz), wird so oder so geschlossen, zum einen wird die EU darauf drängen, bzw. das monopol weiter bekämpfen, und zum anderen wäre es Jobvernichtung(schlecht für's Image).
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.717.620 von ambodenstaendig am 19.10.06 11:46:04sehr guter Beitrag...
langsam sollte hier jedem klar sein, das es ein Ende des Monopol geben wird !!
es wird auf jeden Fall für bwin laufen...weil ganz unten ist bwin zur Zeit...da wird versucht alles nur mögliche zu tun um bwin zu Schaden...siehe die lächerlichen einzel Klagen !!!
letzendlich entscheidet die EU...und siehe da...
EU-Vorgaben zur DSL-Liberalisierung gegenüber Deutsche Telekom
EU-Vorgaben zur Senkung von Handykosten gegenüber Preiskartellen von Mobilfunkprovidern
EU-Liberalisierungsdruck in Sachen Strommarkt (Preiskartell von EOn, Vattenfall - vier Große - in Deutschland, deutsche Regierung dagegen total lahm)
EU-Liberaliserungsdruck in Sachen Gasmarkt
und neueste Meldung:
EU macht Druck auf Deutschland, Briefmonopol der Deutschen Post soll bis 2009 fallen
aus welchem Grund sollte es anders sein ?!?!
Außerdem hat die EU schon in Italien das Monopol abgeschafft (wie hier im Thread geschrieben wurde)
langsam sollte hier jedem klar sein, das es ein Ende des Monopol geben wird !!
es wird auf jeden Fall für bwin laufen...weil ganz unten ist bwin zur Zeit...da wird versucht alles nur mögliche zu tun um bwin zu Schaden...siehe die lächerlichen einzel Klagen !!!
letzendlich entscheidet die EU...und siehe da...
EU-Vorgaben zur DSL-Liberalisierung gegenüber Deutsche Telekom
EU-Vorgaben zur Senkung von Handykosten gegenüber Preiskartellen von Mobilfunkprovidern
EU-Liberalisierungsdruck in Sachen Strommarkt (Preiskartell von EOn, Vattenfall - vier Große - in Deutschland, deutsche Regierung dagegen total lahm)
EU-Liberaliserungsdruck in Sachen Gasmarkt
und neueste Meldung:
EU macht Druck auf Deutschland, Briefmonopol der Deutschen Post soll bis 2009 fallen
aus welchem Grund sollte es anders sein ?!?!
Außerdem hat die EU schon in Italien das Monopol abgeschafft (wie hier im Thread geschrieben wurde)
Thx Jolly, ...
... und so könnte es (auch) laufen:
Glücksspiel-Monopol: Nationaler Regulator als mögliche Lösung
EU nimmt Österreich, Frankreich und Italien ins Visier
Rettet die EU-Kommission das Geschäftsmodell von bwin? (foto: werder-online.de)
Wien/Brüssel (pte/10.10.2006/17:10) - Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy teilte heute, Dienstag, mit, dass die EU in Sachen Glücksspielmonopol gegen Österreich, Frankreich und Italien ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde. Sollten die Staaten keine zufrieden stellenden Antworten liefern, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg.
Norbert Gugerbauer, Rechtsanwalt der Kanzlei Gugerbauer & Partner http://www.gugerbauer.at/, ist davon überzeugt, dass sich letztendlich eine kontrollierte Liberalisierung durchsetzen wird. Als mögliches Vorbild sieht Gugerbauer im Gespräch mit pressetext etwa den Telekommunikationsmarkt. "Das Beispiel eines nationalen Regulators hat sich hier bewährt", so Gugerbauer. In England gebe es bereits eine zentrale Aufsichtsbehörde, die staatliche Lizenzen an private Anbieter vergibt. Dieses Modell zeige, dass ein parallel laufender Betrieb von staatlichen und privaten Glücksspielbetrieben jedenfalls sinnvoll möglich ist.
Dennoch empfiehlt Gugerbauer den privaten Anbietern noch etwas abzuwarten: "Erst wenn eine klare Entscheidung der EU-Kommission gefallen ist, würde ich den Unternehmen raten, in das Europa-Geschäft zu investieren." Bis eine endgültige Lösung auf dem Tisch liegt, können jedoch noch drei bis vier Jahre ins Land ziehen. Der jetzige Schlagabtausch zwischen der EU-Kommission und den nationalen Regierungen könne noch ein bis zwei Jahre andauern. Sollte es dann zum Europäischen Gerichtshof gehen, würden bis zu zwei weitere Jahre hinzu kommen, so Gugerbauer.
Die Ankündigung von McCreevy hat jedenfalls aufgezeigt, dass die EU-Kommission der Meinung ist, dass die derzeitige Form des Glücksspielmonopols nicht zur Eindämmung der Spielsucht und Spielleidenschaft führt. Eher geht es den Mitgliedstaaten darum, saftige Einnahmen zu lukrieren. (Ende)
Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Michael Fiala
email: fiala@pressetext.com
Tel. +43 (0)1 81140 303
... und so könnte es (auch) laufen:
Glücksspiel-Monopol: Nationaler Regulator als mögliche Lösung
EU nimmt Österreich, Frankreich und Italien ins Visier
Rettet die EU-Kommission das Geschäftsmodell von bwin? (foto: werder-online.de)
Wien/Brüssel (pte/10.10.2006/17:10) - Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy teilte heute, Dienstag, mit, dass die EU in Sachen Glücksspielmonopol gegen Österreich, Frankreich und Italien ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde. Sollten die Staaten keine zufrieden stellenden Antworten liefern, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg.
Norbert Gugerbauer, Rechtsanwalt der Kanzlei Gugerbauer & Partner http://www.gugerbauer.at/, ist davon überzeugt, dass sich letztendlich eine kontrollierte Liberalisierung durchsetzen wird. Als mögliches Vorbild sieht Gugerbauer im Gespräch mit pressetext etwa den Telekommunikationsmarkt. "Das Beispiel eines nationalen Regulators hat sich hier bewährt", so Gugerbauer. In England gebe es bereits eine zentrale Aufsichtsbehörde, die staatliche Lizenzen an private Anbieter vergibt. Dieses Modell zeige, dass ein parallel laufender Betrieb von staatlichen und privaten Glücksspielbetrieben jedenfalls sinnvoll möglich ist.
Dennoch empfiehlt Gugerbauer den privaten Anbietern noch etwas abzuwarten: "Erst wenn eine klare Entscheidung der EU-Kommission gefallen ist, würde ich den Unternehmen raten, in das Europa-Geschäft zu investieren." Bis eine endgültige Lösung auf dem Tisch liegt, können jedoch noch drei bis vier Jahre ins Land ziehen. Der jetzige Schlagabtausch zwischen der EU-Kommission und den nationalen Regierungen könne noch ein bis zwei Jahre andauern. Sollte es dann zum Europäischen Gerichtshof gehen, würden bis zu zwei weitere Jahre hinzu kommen, so Gugerbauer.
Die Ankündigung von McCreevy hat jedenfalls aufgezeigt, dass die EU-Kommission der Meinung ist, dass die derzeitige Form des Glücksspielmonopols nicht zur Eindämmung der Spielsucht und Spielleidenschaft führt. Eher geht es den Mitgliedstaaten darum, saftige Einnahmen zu lukrieren. (Ende)
Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Michael Fiala
email: fiala@pressetext.com
Tel. +43 (0)1 81140 303
Ganz leise Frage: Ist es nicht eigentlich egal, was die jetzt für einen Staatsvertrag machen ? Wenn der zu restriktiv ist, gibt es halt neue Klagen - und bis zur Entscheidung "in der Hauptsache" (in ein paar Jahren) vorläufigen Rechtsschutz für alle, weil ja sonst vorzeitige Existenzvernichtung eintreten würde ... Das ganze Spiel immer wieder von vorne ... Dann haben wir das Jahr 2010 und das Konzessionsmodell ist endgültig da ...
Siehe die neueste Klage:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Popularklage gegen das Bayerische Sportwettmonopol
Der Deutsche Buchmacherverband e.V. Essen (DBV), der die Interessen der seit 1922 zugelassenen deutschen Pferdesportwettanbieter vertritt, hat heute beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen das Bayerische Monopol für die Lotterie- und Sportwettveranstaltung eingereicht. Die Klage erfolgt vor dem Hintergrund der Zuspitzung der Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und privaten Sportwettanbietern sowie der Ankündigung der Ministerpräsidenten, am staatlichen Monopol weiter festzuhalten. Sollte die angekündigte Neufassung des Lotteriestaatsvertrags in Kraft treten, so wird auch der neue Vertrag Gegenstand der Popularklage sein.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) hält diesen Schritt der deutschen Buchmacher für konsequent und unterstützt die Klage.
Die einschlägigen bayerischen Gesetze, die das Monopol verankern (Bayerische Lotteriegesetze, Zustimmungsgesetze zum Lotteriestaatsvertrag und zum Staatsvertrag über die staatlichen Klassenlotterien), seien mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar, so die Begründung des Klägers. Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinem Urteil vom 28.03.2006 bestätigt. Die Erkenntnisse des BVerfG zu Sportwetten beziehen sich auf die Auslegung der Berufsfreiheit und gelten ebenso für den Lotteriebereich. Ungeachtet des Urteils habe die bayerische Lotteriegesellschaft bislang keine Konsequenzen in der Praxis gezogen.
Darüber hinaus könne für Bayern als geklärt angesehen werden, dass das Lotteriemonopol ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen errichtet worden sei. Das habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem früheren Urteil bereits ausdrücklich bestätigt. An dieser Tatsache habe sich bis heute nichts geändert. Fiskalische Interessen des Staates könnten einen so weit reichenden Eingriff in die Berufsfreiheit jedoch unmöglich rechtfertigen, dies bestätigten die Karlsruher Richter. Suchtbekämpfung habe für den Freistaat dagegen zu keiner Zeit eine Rolle gespielt. Im Gegenteil: Mit einer jahrzehntelang gefestigten Werbe- und Vertriebspraxis habe die bayerische Lotteriegesellschaft diesem Ziel aktiv zuwider gehandelt. Der staatlich geschürte Run auf den Lotto-Jackpot, der in allen Medien beworben wurde, sei nur ein prominentes Beispiel, auf das in der Klageschrift eingegangen werde.
Die Popularklage wird weiter damit begründet, dass das Sportwettmonopol die bundesrechtlich zugelassenen Buchmacher aus ihrem traditionellen Markt für Pferdewetten verdränge. Mit den attraktiveren Fußball- und sonstigen Sportwetten würden bisherige Kunden von den Pferdewettangeboten abgeworben. Inzwischen gäbe es in Bayern keinen Buchmacher mehr, der seinen Betrieb mit Pferdewetten kostendeckend betreiben könnte. Dieser Verdrängungswettbewerb sei schon deshalb nicht zulässig, weil das Sportwettmonopol – so das Karlsruher Urteil – mit verfassungswidriger Zielsetzung eingeführt wurde. Die Konzeption der ODDSET-Wette diene nach wie vor ausschließlich dem Zweck der Einnahmenerzielung.
Zum Hintergrund
Die Popularklage ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen zugelassen. Eine solche Ausnahme ist die Bayerische Verfassung. Sie sieht in Art. 98 Satz 4 die Möglichkeit für jedermann vor, Popularklage einzureichen. Jedes bayerische Gesetz oder Verordnung kann dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden mit der Behauptung, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht würde durch das Gesetz in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt ggf. dessen Verfassungswidrigkeit fest. In diesem Falle wäre das Gesetz nicht mehr anwendbar.
Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
Deutscher Buchmacherverband e.V. Essen (DBV) www.buchmacherverband.de
[Druckbare Version] eingestellt am: 19.10.2006 11:46
Die absoluten Gewinner der nächsten Jahre:
Die Anwälte ...
abs
Siehe die neueste Klage:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Popularklage gegen das Bayerische Sportwettmonopol
Der Deutsche Buchmacherverband e.V. Essen (DBV), der die Interessen der seit 1922 zugelassenen deutschen Pferdesportwettanbieter vertritt, hat heute beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen das Bayerische Monopol für die Lotterie- und Sportwettveranstaltung eingereicht. Die Klage erfolgt vor dem Hintergrund der Zuspitzung der Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und privaten Sportwettanbietern sowie der Ankündigung der Ministerpräsidenten, am staatlichen Monopol weiter festzuhalten. Sollte die angekündigte Neufassung des Lotteriestaatsvertrags in Kraft treten, so wird auch der neue Vertrag Gegenstand der Popularklage sein.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) hält diesen Schritt der deutschen Buchmacher für konsequent und unterstützt die Klage.
Die einschlägigen bayerischen Gesetze, die das Monopol verankern (Bayerische Lotteriegesetze, Zustimmungsgesetze zum Lotteriestaatsvertrag und zum Staatsvertrag über die staatlichen Klassenlotterien), seien mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar, so die Begründung des Klägers. Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinem Urteil vom 28.03.2006 bestätigt. Die Erkenntnisse des BVerfG zu Sportwetten beziehen sich auf die Auslegung der Berufsfreiheit und gelten ebenso für den Lotteriebereich. Ungeachtet des Urteils habe die bayerische Lotteriegesellschaft bislang keine Konsequenzen in der Praxis gezogen.
Darüber hinaus könne für Bayern als geklärt angesehen werden, dass das Lotteriemonopol ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen errichtet worden sei. Das habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem früheren Urteil bereits ausdrücklich bestätigt. An dieser Tatsache habe sich bis heute nichts geändert. Fiskalische Interessen des Staates könnten einen so weit reichenden Eingriff in die Berufsfreiheit jedoch unmöglich rechtfertigen, dies bestätigten die Karlsruher Richter. Suchtbekämpfung habe für den Freistaat dagegen zu keiner Zeit eine Rolle gespielt. Im Gegenteil: Mit einer jahrzehntelang gefestigten Werbe- und Vertriebspraxis habe die bayerische Lotteriegesellschaft diesem Ziel aktiv zuwider gehandelt. Der staatlich geschürte Run auf den Lotto-Jackpot, der in allen Medien beworben wurde, sei nur ein prominentes Beispiel, auf das in der Klageschrift eingegangen werde.
Die Popularklage wird weiter damit begründet, dass das Sportwettmonopol die bundesrechtlich zugelassenen Buchmacher aus ihrem traditionellen Markt für Pferdewetten verdränge. Mit den attraktiveren Fußball- und sonstigen Sportwetten würden bisherige Kunden von den Pferdewettangeboten abgeworben. Inzwischen gäbe es in Bayern keinen Buchmacher mehr, der seinen Betrieb mit Pferdewetten kostendeckend betreiben könnte. Dieser Verdrängungswettbewerb sei schon deshalb nicht zulässig, weil das Sportwettmonopol – so das Karlsruher Urteil – mit verfassungswidriger Zielsetzung eingeführt wurde. Die Konzeption der ODDSET-Wette diene nach wie vor ausschließlich dem Zweck der Einnahmenerzielung.
Zum Hintergrund
Die Popularklage ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen zugelassen. Eine solche Ausnahme ist die Bayerische Verfassung. Sie sieht in Art. 98 Satz 4 die Möglichkeit für jedermann vor, Popularklage einzureichen. Jedes bayerische Gesetz oder Verordnung kann dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden mit der Behauptung, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht würde durch das Gesetz in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt ggf. dessen Verfassungswidrigkeit fest. In diesem Falle wäre das Gesetz nicht mehr anwendbar.
Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
Deutscher Buchmacherverband e.V. Essen (DBV) www.buchmacherverband.de
[Druckbare Version] eingestellt am: 19.10.2006 11:46
Die absoluten Gewinner der nächsten Jahre:
Die Anwälte ...
abs
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.718.352 von ambodenstaendig am 19.10.06 12:26:51Wie war das noch während des jüngsten Lotto-Hypes ?
Mädl in Dirndl, ausladender, pardon, einladender Ausschnitt und dazu das dezidiert suchtpräventive Sprüchlein:
Oans, zwoa, gwonna ...
Wetten, dass ...
... die verlieren ?
abs
Mädl in Dirndl, ausladender, pardon, einladender Ausschnitt und dazu das dezidiert suchtpräventive Sprüchlein:
Oans, zwoa, gwonna ...
Wetten, dass ...
... die verlieren ?
abs
ACHTUNG, ACHTUNG !!
Ab 13h30 beginnen die Ministerpräsidenten in Bad Pyrmont um die weitere Zukunft des Glücksspielmonopols zu feilschen. Carstensen (S-H) strikt dagegen.
Neuester Stand: Heute noch keine Einigung, es wird stattdessen weitere Anhörungen der Fachverbände geben.
Kann denen nicht schaden.
abs
Ab 13h30 beginnen die Ministerpräsidenten in Bad Pyrmont um die weitere Zukunft des Glücksspielmonopols zu feilschen. Carstensen (S-H) strikt dagegen.
Neuester Stand: Heute noch keine Einigung, es wird stattdessen weitere Anhörungen der Fachverbände geben.
Kann denen nicht schaden.
abs
@the saint,
?was ist passiert ?
bin leider nicht online.
kannst du mir bitte per mail eine kurze erklÄarung geben ?
sell on good news ???
danle
leelan
?was ist passiert ?
bin leider nicht online.
kannst du mir bitte per mail eine kurze erklÄarung geben ?
sell on good news ???
danle
leelan
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.718.625 von leelan am 19.10.06 12:42:17Hi Leelan,
ich denke die Erwartungen der Investoren waren viel zu hoch geschraubt. Gestern wurden Hammernews erwartet und sind nicht gekommen. Mal sehen was die nächsten Tage bringen, ich denke Bwin
muss nun einen müsamen Weg beschreiten und sich arrangieren.
Trotzdem, der Kurs wird wieder kommen und im Frühjahr sind wir wieder auf dem alten Level irgendwo zwischen 30 und 60 Euro.
-> nur meine Meinung.
Aber die Börse ist nicht vorhersagbar und alles ist so unsicher, glaube da bist du meiner Meinung
lg
ich denke die Erwartungen der Investoren waren viel zu hoch geschraubt. Gestern wurden Hammernews erwartet und sind nicht gekommen. Mal sehen was die nächsten Tage bringen, ich denke Bwin
muss nun einen müsamen Weg beschreiten und sich arrangieren.
Trotzdem, der Kurs wird wieder kommen und im Frühjahr sind wir wieder auf dem alten Level irgendwo zwischen 30 und 60 Euro.
-> nur meine Meinung.
Aber die Börse ist nicht vorhersagbar und alles ist so unsicher, glaube da bist du meiner Meinung
lg
Wie schon an anderer Stelle ausgeführt, sind Strafrecht und sonstiges Recht (z.B. Sportwettenrecht) zwei verschiedene Paar Schuhe, trotzdem kann es in der Rechtsprechung zu unvorhergesehenen Konflikten kommen. Das ist natürlich ein unhaltbarer Zustand, denn Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips ist auch die Rechtssicherheit, und diese ist nur gewährleistet durch Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
Das sehe ich zur Zeit nicht ,
siehe (Quelle: www.isa-casinos.de):
Binnengrenzüberschreitende Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar - 18.10.2006 04:00
--------------------------------------------------------------------------------
Konflikt zwischen Strafgerichten und Verwaltungsgerichten?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zwischen den Verwaltungsgerichten und Strafgerichten bahnt sich ein Meinungsstreit an. Während das Oberlandesgericht (OLG) München - wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 45) - mit Revisionsurteil vom 26. September 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage bestätigt hat (Az. 5 St RR 115/05), meint der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH), sich an diese strafrechtliche Beurteilung nicht halten zu müssen (Beschluss vom 4. Oktober 2006, Az. 24 CS 06.2229).
Der BayVGH meint zum Einen, dass die strafrechtliche Entscheidung nur einen „konkreten Einzelfall“ betroffen habe. Er verkennt damit die Bedeutung dieser fundiert begründeten Entscheidung, in der sich das OLG mit der bisherigen strafrechtlichen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auseinander gesetzt und diese aufgrund der europarechtlichen Rechtslage nach dem Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich als überholt aufgegeben hat. In zahlreichen Parallelfällen erfolgen inzwischen Freisprüche und Verfahrenseinstellungen.
Zum Anderen meint der BayVGH, dass das Revisionsurteil des OLG München nur „Altfälle“ vor der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 betroffen habe. Dies wird von den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften anders gesehen. Wie im Newsletter „Sportwettenrecht aktuell“ Nr. 48 berichtet, sind auch in mehreren „neuen“ Fällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Sportwetten-Vermittler unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des OLG München eingestellt worden. Im Übrigen wurden zwischenzeitlich in Bayern mehrere gegen Wettannahmestellen ergangene Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben.
Nicht haltbar ist die Rechtsauffassung des BayVGH angesichts der Urteilsbegründung des OLG. Das OLG stellt in dem Urteil vom 26. September 2006 mehrfach klar, dass die derzeitige Sach- und Rechtslage nicht mit Europarecht zu vereinbaren ist und dass sich diese Einschätzung sehr wohl auch auf „neue“ Fälle nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht:
§ „Die gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer an sich möglichen Beschränkung der Dienstleistungs- und Berufsfreiheit sind auf der Grundlage der derzeit im Freistaat Bayern bestehenden Rechtslage nicht gegeben.“
§ „Auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (aaO) in Verbindung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (aaO) ist nach der derzeit im Freistaat Bayern herrschenden Rechtslage davon auszugehen, dass die Auffassung des Amtsgerichts, wonach als behördliche Erlaubnis im Sinne des § 284 StGB auch eine Lizenz für die Tätigkeit eines Buchmachers anzusehen sei, die einem Zentralveranstalter (Buchmacher) mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Gemeinschaft nach dem Recht seines Mitgliedstaats erteilt wurde, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.“
(Anm. abs: Sehr interessant hinsichtlich der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "behördliche Erlaubnis" in deutschen Gesetzen - OLG München sieht das "EU-weit" !!! Interessant im Hinblick auf neuen Staatsvertrag, der sich im Entwurf auch auf "behördliche Erlaubnis" bezieht - neue Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert)
§ „Eine nationale Regelung, die - wie Art. 2 und 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes - die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Wetten ausschließlich dem Staat vorbehält, so dass eine gewerbliche Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen sowie die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, ausgeschlossen sind, stellt somit eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß Art. 43 und 49 EG dar. (…) Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (NJW 2006, 1261 ff.) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass Art. 2 und 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 nicht nur mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind, sondern vor allem - jedenfalls derzeit - gegen Art.43 und 49 EG verstoßen, weil die hierin liegenden Beschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit weder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt noch geeignet waren, die Verwirklichung der mit ihnen verfolgten Ziele zu gewährleisten.“
§ „Die Unvereinbarkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichts beruht nicht nur auf der Feststellung eines Regelungsdefizits, sondern auch auf Feststellungen zur tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols. Beide Feststellungen betreffen und begründen die Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrangs für den Freistaat Bayern. Wenn nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel zu den vom Europäischen Gerichtshof zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben laufen und daher die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts denen des Grundgesetzes entsprechen (BVerfGE Rn.144), dann verstoßen die hier in Rede stehenden Vorschriften des Bayerischen Staatslotteriegesetzes in ihrer derzeitigen Ausgestaltung eindeutig gegen Art. 43 und 49 EG.“
§ „Dementsprechend ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgeht, dass die der Firma U. Ltd. in Großbritannien erteilte Erlaubnis, die Tätigkeit eines Buchmachers zu betreiben, ihre Wirksamkeit auch auf dem Gebiet des Freistaats Bayern entfaltet mit der Folge, dass die vom Angeklagten vorgenommene Vermittlung von Sportwetten im Rahmen der von ihm betriebenen Annahmestelle nicht „ohne behördliche Erlaubnis“ erfolgte und damit nicht unter § 284 Abs.1 StGB fällt.“
Bis zu einer grundlegenden verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformen gesetzlichen Neuregelung ist daher von der Straflosigkeit der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten an in einem anderen EU-Mitgliedstaat staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher auszugehen.
Im Übrigen sind entgegen der unzutreffenden Darstellung des BayVGH bislang keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, wie etwa Jugendschutz zu gewährleisten und die Werbung für das staatliche Wett- und Glücksspielangebot einzuschränken (wofür der Freistaat Bayern nach den Gründsätzen des Lindman-Urteils des EuGH darglegungs- und beweispflichtig wäre). Bei mehreren Tests konnten in ca. 80% der Fälle Minderjährige in den Annahmestellen für das staatliche Angebot (mehr als 4.000 in Bayern) Wetten abgeben (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 39). Die Werbeausgaben für das staatliche Angebot „ODDSET“ wurden im Zeitraum April bis Juli 2006 im Vergleich zum Vorjahr – entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – um mehr als 70% gesteigert (Nielsen Media Research GmbH). Der Freistaat Bayern als Träger der Behörde Staatliche Lotterieverwaltung (Aufsicht bezeichnenderweise durch das Finanzministerium) verhält sich damit klar gemeinschaftsrechts- und verfassungswidrig. Konsequent ist Bayern nur bei der Verfolgung privater Anbieter, um das eigene unattraktive Angebot zu schützen.
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URL: http://www.isa-casinos.de/articles/13965.html
Das sehe ich zur Zeit nicht ,
siehe (Quelle: www.isa-casinos.de):
Binnengrenzüberschreitende Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar - 18.10.2006 04:00
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Konflikt zwischen Strafgerichten und Verwaltungsgerichten?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zwischen den Verwaltungsgerichten und Strafgerichten bahnt sich ein Meinungsstreit an. Während das Oberlandesgericht (OLG) München - wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 45) - mit Revisionsurteil vom 26. September 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage bestätigt hat (Az. 5 St RR 115/05), meint der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH), sich an diese strafrechtliche Beurteilung nicht halten zu müssen (Beschluss vom 4. Oktober 2006, Az. 24 CS 06.2229).
Der BayVGH meint zum Einen, dass die strafrechtliche Entscheidung nur einen „konkreten Einzelfall“ betroffen habe. Er verkennt damit die Bedeutung dieser fundiert begründeten Entscheidung, in der sich das OLG mit der bisherigen strafrechtlichen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auseinander gesetzt und diese aufgrund der europarechtlichen Rechtslage nach dem Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich als überholt aufgegeben hat. In zahlreichen Parallelfällen erfolgen inzwischen Freisprüche und Verfahrenseinstellungen.
Zum Anderen meint der BayVGH, dass das Revisionsurteil des OLG München nur „Altfälle“ vor der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 betroffen habe. Dies wird von den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften anders gesehen. Wie im Newsletter „Sportwettenrecht aktuell“ Nr. 48 berichtet, sind auch in mehreren „neuen“ Fällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Sportwetten-Vermittler unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des OLG München eingestellt worden. Im Übrigen wurden zwischenzeitlich in Bayern mehrere gegen Wettannahmestellen ergangene Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben.
Nicht haltbar ist die Rechtsauffassung des BayVGH angesichts der Urteilsbegründung des OLG. Das OLG stellt in dem Urteil vom 26. September 2006 mehrfach klar, dass die derzeitige Sach- und Rechtslage nicht mit Europarecht zu vereinbaren ist und dass sich diese Einschätzung sehr wohl auch auf „neue“ Fälle nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht:
§ „Die gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer an sich möglichen Beschränkung der Dienstleistungs- und Berufsfreiheit sind auf der Grundlage der derzeit im Freistaat Bayern bestehenden Rechtslage nicht gegeben.“
§ „Auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (aaO) in Verbindung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (aaO) ist nach der derzeit im Freistaat Bayern herrschenden Rechtslage davon auszugehen, dass die Auffassung des Amtsgerichts, wonach als behördliche Erlaubnis im Sinne des § 284 StGB auch eine Lizenz für die Tätigkeit eines Buchmachers anzusehen sei, die einem Zentralveranstalter (Buchmacher) mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Gemeinschaft nach dem Recht seines Mitgliedstaats erteilt wurde, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.“
(Anm. abs: Sehr interessant hinsichtlich der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "behördliche Erlaubnis" in deutschen Gesetzen - OLG München sieht das "EU-weit" !!! Interessant im Hinblick auf neuen Staatsvertrag, der sich im Entwurf auch auf "behördliche Erlaubnis" bezieht - neue Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert)
§ „Eine nationale Regelung, die - wie Art. 2 und 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes - die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Wetten ausschließlich dem Staat vorbehält, so dass eine gewerbliche Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen sowie die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, ausgeschlossen sind, stellt somit eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß Art. 43 und 49 EG dar. (…) Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (NJW 2006, 1261 ff.) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass Art. 2 und 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 nicht nur mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind, sondern vor allem - jedenfalls derzeit - gegen Art.43 und 49 EG verstoßen, weil die hierin liegenden Beschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit weder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt noch geeignet waren, die Verwirklichung der mit ihnen verfolgten Ziele zu gewährleisten.“
§ „Die Unvereinbarkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichts beruht nicht nur auf der Feststellung eines Regelungsdefizits, sondern auch auf Feststellungen zur tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols. Beide Feststellungen betreffen und begründen die Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrangs für den Freistaat Bayern. Wenn nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel zu den vom Europäischen Gerichtshof zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben laufen und daher die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts denen des Grundgesetzes entsprechen (BVerfGE Rn.144), dann verstoßen die hier in Rede stehenden Vorschriften des Bayerischen Staatslotteriegesetzes in ihrer derzeitigen Ausgestaltung eindeutig gegen Art. 43 und 49 EG.“
§ „Dementsprechend ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgeht, dass die der Firma U. Ltd. in Großbritannien erteilte Erlaubnis, die Tätigkeit eines Buchmachers zu betreiben, ihre Wirksamkeit auch auf dem Gebiet des Freistaats Bayern entfaltet mit der Folge, dass die vom Angeklagten vorgenommene Vermittlung von Sportwetten im Rahmen der von ihm betriebenen Annahmestelle nicht „ohne behördliche Erlaubnis“ erfolgte und damit nicht unter § 284 Abs.1 StGB fällt.“
Bis zu einer grundlegenden verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformen gesetzlichen Neuregelung ist daher von der Straflosigkeit der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten an in einem anderen EU-Mitgliedstaat staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher auszugehen.
Im Übrigen sind entgegen der unzutreffenden Darstellung des BayVGH bislang keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, wie etwa Jugendschutz zu gewährleisten und die Werbung für das staatliche Wett- und Glücksspielangebot einzuschränken (wofür der Freistaat Bayern nach den Gründsätzen des Lindman-Urteils des EuGH darglegungs- und beweispflichtig wäre). Bei mehreren Tests konnten in ca. 80% der Fälle Minderjährige in den Annahmestellen für das staatliche Angebot (mehr als 4.000 in Bayern) Wetten abgeben (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 39). Die Werbeausgaben für das staatliche Angebot „ODDSET“ wurden im Zeitraum April bis Juli 2006 im Vergleich zum Vorjahr – entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – um mehr als 70% gesteigert (Nielsen Media Research GmbH). Der Freistaat Bayern als Träger der Behörde Staatliche Lotterieverwaltung (Aufsicht bezeichnenderweise durch das Finanzministerium) verhält sich damit klar gemeinschaftsrechts- und verfassungswidrig. Konsequent ist Bayern nur bei der Verfolgung privater Anbieter, um das eigene unattraktive Angebot zu schützen.
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URL: http://www.isa-casinos.de/articles/13965.html
Ab 13h30 MP-Konferenz Bad Pyrmont, TOP: Glücksspielmonopol.
Neuester Stand: Keine Einigung heute, stattdessen soll in der nächsten Zeit Anhörung der Fachverbände erfolgen.
Darauf freue ich mich schon,
siehe nur:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Sportwetten
Verbände machen sich für Liberalisierung des Marktes stark
DOSB, DFB und DFL für Kompromisslösung - Deutscher Sport aus Glücksspieleinnahmen finanziert
von Reinhard Schwarz, 18.10.06, 18:43h, aktualisiert 18.10.06, 18:47h
Bandenwerbung des Sportwettenanbieters «bwin». (Foto: dpa)
Frankfurt/Main/dpa. Die großen deutschen Sportorganisationen, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutsche Fußball Liga (DFL), machen sich weiter vehement für eine Liberalisierung des Sportwetten-Marktes für private Wettanbieter stark. Der von DFB und DFL als Sportwetten-Beauftragter eingesetzte Wilfried Straub hielt ein flammendes Plädoyer für die Öffnung des Wettbewerbs. «Wir wollen Oddset nicht an den Kragen. Ein Monopol ist schön, wenn es funktioniert. Aber wir haben da unsere Zweifel», sagte er am Mittwoch bei einem Workshop «Sportwetten am Wendepunkt?» in Frankfurt/Main. 25 Prozent des Umsatzes seien nach der Schließung von Wettbüros ins Ausland gegangen, meinte Straub. «Es kann nicht sein, dass Wettbewerber plattgemacht werden», wetterte er.
Der DOSB-Beauftragte für Sportwetten, Andreas Eichler, mahnte an: «Wie auch immer das neue neue Lotteriegesetz gestaltet wird, es sollte eine Verbindlichkeit herstellen, damit Finanzierungssicherheit gewährleistet wird.» Es gehe um die Existenz der Sportvereine, vor allem im Breitensport, sagte Eichler.
Der deutsche Sport erhält jährlich 530 Millionen Euro aus Glücksspiel-Einnahmen, 14 Millionen aus Sportwetten. «Wenn wir nicht zunehmend in die Abhängigkeit staatlicher Fördermittel geraten, wenn diese gestrichen werden, müssen wir das kompensieren», meinte Eichler.
Straub erinnerte an ein bereits am 22. Februar 2006 entworfenes Modell, das von der Politik «mit einem Federstrich vom Tisch gewischt worden» sei. «Das war politisch nicht korrekt, sondern unanständig.» Die ganze Diskussion nannte Straub «scheinheilig», eine wie immer geartete Entscheidung der Politik werde man aber akzeptieren.
DOSB, DFB und DFL setzen auf eine Kompromisslösung nach der neben dem staatlichen Monopolisten «Oddset» auch private Wettanbieter auf dem Wettmarkt zum Zuge kommen sollen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 28. März das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten grundsätzlich für zulässig erklärt, sein Urteil aber an strenge Vorgaben geknüpft.
In seiner «derzeitigen Ausgestaltung» sei das Wettmonopol verfassungswirdig, weil eine effektive Bekämpfung der Spielsucht dadurch nicht sichergestellt werde, hieß es. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen. Mit einer möglichen Übergangsregelung für vier Jahre setzen sich die Ministerpräsidenten der Länder, die die Hoheit über das Glücksspiel haben, vom morgigen Donnerstag an in Bad Pyrmont auseinander.
Einen Erfolg vor Gericht erstritt der in Österreich beheimatete Sportwetten-Anbieter bwin mit seinem Tochterunternehmen bwin e.K. im sächsischen Neugersdorf. Nach der Aufhebung einer Verbotserklärung des Regierungspräsidiums Chemnitz durch das Verwaltungsgericht Dresden kann bwin in Sachsen wieder Wetten anbieten. Dabei wurden auch Zweifel geäußert, das staatliche Sportwetten-Monopol verstoße gegen EU-Recht. Wie Marketingleiter Wichard von Alvenslehen am Rande der Veranstaltung sagte, werde bwin, das nur in einigen Bundesländern Werbung machen darf, an seinem Sportsponsoring festhalten, u.a. bei den beiden Fußball-Clubs Werder Bremen und 1860 München.
Zur Frage zunehmender Suchtgefahr meinte der in München und Dresden lehrende Psychologie-Professor Gerhard Bühringer: «Die Merkmale sind die gleichen, egal ob staatliche oder private Wetten. Das Monopol trägt nicht zu einem stärkeren Schutz bei. Aber die Menge des Angebots steht im Verhältnis zum Umfang des Problems.»
P.S.: Klinke mich aus nachvollziehbaren Gründen für heute aus, bis morgen !
Neuester Stand: Keine Einigung heute, stattdessen soll in der nächsten Zeit Anhörung der Fachverbände erfolgen.
Darauf freue ich mich schon,
siehe nur:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Sportwetten
Verbände machen sich für Liberalisierung des Marktes stark
DOSB, DFB und DFL für Kompromisslösung - Deutscher Sport aus Glücksspieleinnahmen finanziert
von Reinhard Schwarz, 18.10.06, 18:43h, aktualisiert 18.10.06, 18:47h
Bandenwerbung des Sportwettenanbieters «bwin». (Foto: dpa)
Frankfurt/Main/dpa. Die großen deutschen Sportorganisationen, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutsche Fußball Liga (DFL), machen sich weiter vehement für eine Liberalisierung des Sportwetten-Marktes für private Wettanbieter stark. Der von DFB und DFL als Sportwetten-Beauftragter eingesetzte Wilfried Straub hielt ein flammendes Plädoyer für die Öffnung des Wettbewerbs. «Wir wollen Oddset nicht an den Kragen. Ein Monopol ist schön, wenn es funktioniert. Aber wir haben da unsere Zweifel», sagte er am Mittwoch bei einem Workshop «Sportwetten am Wendepunkt?» in Frankfurt/Main. 25 Prozent des Umsatzes seien nach der Schließung von Wettbüros ins Ausland gegangen, meinte Straub. «Es kann nicht sein, dass Wettbewerber plattgemacht werden», wetterte er.
Der DOSB-Beauftragte für Sportwetten, Andreas Eichler, mahnte an: «Wie auch immer das neue neue Lotteriegesetz gestaltet wird, es sollte eine Verbindlichkeit herstellen, damit Finanzierungssicherheit gewährleistet wird.» Es gehe um die Existenz der Sportvereine, vor allem im Breitensport, sagte Eichler.
Der deutsche Sport erhält jährlich 530 Millionen Euro aus Glücksspiel-Einnahmen, 14 Millionen aus Sportwetten. «Wenn wir nicht zunehmend in die Abhängigkeit staatlicher Fördermittel geraten, wenn diese gestrichen werden, müssen wir das kompensieren», meinte Eichler.
Straub erinnerte an ein bereits am 22. Februar 2006 entworfenes Modell, das von der Politik «mit einem Federstrich vom Tisch gewischt worden» sei. «Das war politisch nicht korrekt, sondern unanständig.» Die ganze Diskussion nannte Straub «scheinheilig», eine wie immer geartete Entscheidung der Politik werde man aber akzeptieren.
DOSB, DFB und DFL setzen auf eine Kompromisslösung nach der neben dem staatlichen Monopolisten «Oddset» auch private Wettanbieter auf dem Wettmarkt zum Zuge kommen sollen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 28. März das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten grundsätzlich für zulässig erklärt, sein Urteil aber an strenge Vorgaben geknüpft.
In seiner «derzeitigen Ausgestaltung» sei das Wettmonopol verfassungswirdig, weil eine effektive Bekämpfung der Spielsucht dadurch nicht sichergestellt werde, hieß es. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen. Mit einer möglichen Übergangsregelung für vier Jahre setzen sich die Ministerpräsidenten der Länder, die die Hoheit über das Glücksspiel haben, vom morgigen Donnerstag an in Bad Pyrmont auseinander.
Einen Erfolg vor Gericht erstritt der in Österreich beheimatete Sportwetten-Anbieter bwin mit seinem Tochterunternehmen bwin e.K. im sächsischen Neugersdorf. Nach der Aufhebung einer Verbotserklärung des Regierungspräsidiums Chemnitz durch das Verwaltungsgericht Dresden kann bwin in Sachsen wieder Wetten anbieten. Dabei wurden auch Zweifel geäußert, das staatliche Sportwetten-Monopol verstoße gegen EU-Recht. Wie Marketingleiter Wichard von Alvenslehen am Rande der Veranstaltung sagte, werde bwin, das nur in einigen Bundesländern Werbung machen darf, an seinem Sportsponsoring festhalten, u.a. bei den beiden Fußball-Clubs Werder Bremen und 1860 München.
Zur Frage zunehmender Suchtgefahr meinte der in München und Dresden lehrende Psychologie-Professor Gerhard Bühringer: «Die Merkmale sind die gleichen, egal ob staatliche oder private Wetten. Das Monopol trägt nicht zu einem stärkeren Schutz bei. Aber die Menge des Angebots steht im Verhältnis zum Umfang des Problems.»
P.S.: Klinke mich aus nachvollziehbaren Gründen für heute aus, bis morgen !
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.718.607 von ambodenstaendig am 19.10.06 12:41:26Was zu Hölle ist eigentlich in Bayern los? Da muss erst der Landwirt Harry kommen um ne Lanze für die Marktfreiheit zu brechen??
kann es nicht fassen....
kann es nicht fassen....
kommt gerade erst auf onvista....
WIEN (dpa-AFX/APA) - Die Kanzlei des ehemaligen österreichischen Justizministers Dieter Böhmdorfer hat beim Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Internet-Glücksspielanbieter bwin (ehemals BeTandWIN.com) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Das sagte Böhmdorfer der APA. Thema der Sachverhaltsdarstellung, die in Folge an die Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben werde, sei der Verdacht auf illegales Glücksspiel und die Anregung zur Überprüfung fiskalischer Belange in diesem Zusammenhang.
Gegen bwin hatte zuletzt auch der Gemeinnützige Verein 'Anonyme Spieler Salzburg' eine Anzeige eingebracht, die derzeit von der Oberstaatsanwaltschaft Wien geprüft wird. Die bwin-Aktie sank bis zum späten Donnerstagmittag auf 2,28 Prozent im Minus bei 17,98 Euro.
WIEN (dpa-AFX/APA) - Die Kanzlei des ehemaligen österreichischen Justizministers Dieter Böhmdorfer hat beim Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Internet-Glücksspielanbieter bwin (ehemals BeTandWIN.com) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Das sagte Böhmdorfer der APA. Thema der Sachverhaltsdarstellung, die in Folge an die Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben werde, sei der Verdacht auf illegales Glücksspiel und die Anregung zur Überprüfung fiskalischer Belange in diesem Zusammenhang.
Gegen bwin hatte zuletzt auch der Gemeinnützige Verein 'Anonyme Spieler Salzburg' eine Anzeige eingebracht, die derzeit von der Oberstaatsanwaltschaft Wien geprüft wird. Die bwin-Aktie sank bis zum späten Donnerstagmittag auf 2,28 Prozent im Minus bei 17,98 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.718.352 von ambodenstaendig am 19.10.06 12:26:51Gewinner sind die Anwälte, da hast du recht. Absoluter Verlierer der ganzen Situation ist der Steuerzahler, da der zum einen die Verfahrenskosten für die staatlichen "Monopolfetischisten" übernehmen muss und auf der anderen Seite auch noch den klagenden Wettanbietern Schadenersatz zahlen muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.719.184 von Das_Blaue_Hufeisen am 19.10.06 13:10:44bwin Interactive Entertainm.AG... AKTUELL: 17,90 DIFF: -0,30
Intraday bwin Inter..
Weitere Anzeige gegen bwin wegen Verdacht auf illegales Glücksspiel
19.10.06 / 13:23 dpa-AFX (3 mal gelesen)
WIEN (dpa-AFX/APA) - Die Kanzlei des ehemaligen österreichischen Justizministers Dieter Böhmdorfer hat beim Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Internet-Glücksspielanbieter bwin (ehemals BeTandWIN.com) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Das sagte Böhmdorfer der APA. Thema der Sachverhaltsdarstellung, die in Folge an die Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben werde, sei der Verdacht auf illegales Glücksspiel und die Anregung zur Überprüfung fiskalischer Belange in diesem Zusammenhang.
Gegen bwin hatte zuletzt auch der Gemeinnützige Verein 'Anonyme Spieler Salzburg' eine Anzeige eingebracht, die derzeit von der Oberstaatsanwaltschaft Wien geprüft wird. Die bwin-Aktie sank bis zum späten Donnerstagmittag auf 2,28 Prozent im Minus bei 17,98 Euro.
MANDANT: OMNIA COMMUNICATION CENTER
Der Mandant der Kanzlei Böhmdorfer ist die Omnia Communication Center GmbH, die laut einem Vorausbericht des 'Format' im Einflussbereich des Ex-'Erfolg'-Herausgebers Gert Schmidt steht. Angezeigt werden laut Bericht nicht nur die beiden bwin-Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, sondern auch das Unternehmen selbst. Böhmdorfer beziehe sich erstmals auf das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), wonach nun auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden können. Neben dem Verdacht auf Illegales Glücksspiel soll bwin laut 'Format' auch Umsatzsteuer, Spielbankabgaben und Körperschaftsteuer hinterzogen haben.
Zu prüfen seien konkret die in Gibraltar erworbene Lizenz von bwin und die rechtliche Basis für das Anbieten von Glücksspielen im Internet und in Österreich, sagte Böhmdorfer. Auch in der von den Anonymen Spielern eingebrachten Sachverhaltsdarstellung heißt es, die Konzession der Kronkolonie Gibraltar, über die das Unternehmen verfüge, habe in Österreich keine Rechtskraft.
BWIN: 'UNS LIEGT NOCH KEINE ANZEIGE VOR'
'Uns liegt noch keine Anzeige vor', sagte bwin-Sprecherin Karin Klein auf Anfrage, deshalb könne sie zu den Vorwürfen auch noch nicht Stellung nehmen. Bei den genannten Sachverhalten würde es sich aber um 'schwerste Vorwürfe' handeln, die auch den bwin-Wirtschaftsprüfer KPMG betreffen würden. 'Die Vorwürfe würden sehr weite Kreise ziehen', sagte Klein.
Die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten hat laut 'Format' indes auf Basis anonymer Strafanzeigen gegen die Wett-Punkt GmbH und gegen die Admiral Sportwetten GmbH (Novomatic Group) wegen des Verdachts der Veranstaltung verbotenen Glücksspiels ermittelt./vv/wy/APA/sbi
Intraday bwin Inter..
Weitere Anzeige gegen bwin wegen Verdacht auf illegales Glücksspiel
19.10.06 / 13:23 dpa-AFX (3 mal gelesen)
WIEN (dpa-AFX/APA) - Die Kanzlei des ehemaligen österreichischen Justizministers Dieter Böhmdorfer hat beim Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Internet-Glücksspielanbieter bwin (ehemals BeTandWIN.com) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Das sagte Böhmdorfer der APA. Thema der Sachverhaltsdarstellung, die in Folge an die Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben werde, sei der Verdacht auf illegales Glücksspiel und die Anregung zur Überprüfung fiskalischer Belange in diesem Zusammenhang.
Gegen bwin hatte zuletzt auch der Gemeinnützige Verein 'Anonyme Spieler Salzburg' eine Anzeige eingebracht, die derzeit von der Oberstaatsanwaltschaft Wien geprüft wird. Die bwin-Aktie sank bis zum späten Donnerstagmittag auf 2,28 Prozent im Minus bei 17,98 Euro.
MANDANT: OMNIA COMMUNICATION CENTER
Der Mandant der Kanzlei Böhmdorfer ist die Omnia Communication Center GmbH, die laut einem Vorausbericht des 'Format' im Einflussbereich des Ex-'Erfolg'-Herausgebers Gert Schmidt steht. Angezeigt werden laut Bericht nicht nur die beiden bwin-Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, sondern auch das Unternehmen selbst. Böhmdorfer beziehe sich erstmals auf das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), wonach nun auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden können. Neben dem Verdacht auf Illegales Glücksspiel soll bwin laut 'Format' auch Umsatzsteuer, Spielbankabgaben und Körperschaftsteuer hinterzogen haben.
Zu prüfen seien konkret die in Gibraltar erworbene Lizenz von bwin und die rechtliche Basis für das Anbieten von Glücksspielen im Internet und in Österreich, sagte Böhmdorfer. Auch in der von den Anonymen Spielern eingebrachten Sachverhaltsdarstellung heißt es, die Konzession der Kronkolonie Gibraltar, über die das Unternehmen verfüge, habe in Österreich keine Rechtskraft.
BWIN: 'UNS LIEGT NOCH KEINE ANZEIGE VOR'
'Uns liegt noch keine Anzeige vor', sagte bwin-Sprecherin Karin Klein auf Anfrage, deshalb könne sie zu den Vorwürfen auch noch nicht Stellung nehmen. Bei den genannten Sachverhalten würde es sich aber um 'schwerste Vorwürfe' handeln, die auch den bwin-Wirtschaftsprüfer KPMG betreffen würden. 'Die Vorwürfe würden sehr weite Kreise ziehen', sagte Klein.
Die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten hat laut 'Format' indes auf Basis anonymer Strafanzeigen gegen die Wett-Punkt GmbH und gegen die Admiral Sportwetten GmbH (Novomatic Group) wegen des Verdachts der Veranstaltung verbotenen Glücksspiels ermittelt./vv/wy/APA/sbi
auf grund dieser "Horrormeldungen" gehts wieder etwas runter und wird sicher gleich wieder aufgefangen und es steht gleich wieder bei 17.90
schön langsamw wird das ganze lachhaft
fehlt jetzt nur noch das auch der papst bwin klagt er würde sich damit nathlos in die reihe der "scheinheiligen" einreihen
wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht mehr denn der blödheit sind (leider:cry keine grenzen gesezt
fehlt jetzt nur noch das auch der papst bwin klagt er würde sich damit nathlos in die reihe der "scheinheiligen" einreihen
wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht mehr denn der blödheit sind (leider:cry keine grenzen gesezt
17,25.... langsam wirds knapp wenn die 17 heute halten soll..
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.719.848 von heob am 19.10.06 13:47:19Das mit den anzeigen ist echt schon lachhaft.....aaaaber der vorwurf der steuerhinterziehung, mein lieber schwahn....wenn da was dran ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.719.922 von MaryJo am 19.10.06 13:50:54Haben doch schon viele wieder das große P in den augen
Es ist doch nun schon wirklich offensichtlich was das Ziel ist! Die Politik in DE will BWIN schaden weil sie zu groß wurden. Es ist leicht jemanden zu schaden in dem man ihm mal mit Schmutz befirft und dann laut schreit "bäh schauts wie schmutzig der ist!!" mit solchen Schmutzkübelkampagnen versucht man halt mal dem Image zu schaden. Ich halte das allerdings eher für Geplänke...
news
Marsbewohner klagen gegen Bwin.....
Klagegrund:
Wir wollen Abwechslung im Leben, wir wollen spielen.... wir brauchen Bwin bei unseren Asflügen auf der Erde...
Viele Erfindungen beruhen auf Spielereine und Versuche... ein Mensch der nicht mehr spielen darf.. der nicht mehr denken darf... der nur bevormundet wird....
der wird mit der Zeit apatisch und verlert jegliche Lebensfreude..
Marsbewohner klagen gegen Bwin.....
Klagegrund:
Wir wollen Abwechslung im Leben, wir wollen spielen.... wir brauchen Bwin bei unseren Asflügen auf der Erde...
Viele Erfindungen beruhen auf Spielereine und Versuche... ein Mensch der nicht mehr spielen darf.. der nicht mehr denken darf... der nur bevormundet wird....
der wird mit der Zeit apatisch und verlert jegliche Lebensfreude..
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.013 von Ballerbatsch am 19.10.06 13:55:04kannst du mich aufklären was das große "P" ist ????
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.198 von heob am 19.10.06 14:05:44Paaaaaaaanik !!!!
schöne Achterbahnfahrt, aber steigt schon wieder, ist halt nichts für schwache nerven.
Mal sehen ob es heute noch einen endspurt gibt, und welche richtung!
Verein für spielsüchtige, was es nicht alles gibt, wer spielt sollte nicht andere verantwortlich machen. Im Selben zusammenhang, würde die beim letzten Jackpot in D. auch von Suchtgefahr für Lottospieler gesprochen, das wird unter den teppich gekehrt. Mann Sollte somit über das Lottoverbot nachdenken. aber da gehts ja ums Ländergeld, und das ist ne heilige Kuh.
Mal sehen ob es heute noch einen endspurt gibt, und welche richtung!
Verein für spielsüchtige, was es nicht alles gibt, wer spielt sollte nicht andere verantwortlich machen. Im Selben zusammenhang, würde die beim letzten Jackpot in D. auch von Suchtgefahr für Lottospieler gesprochen, das wird unter den teppich gekehrt. Mann Sollte somit über das Lottoverbot nachdenken. aber da gehts ja ums Ländergeld, und das ist ne heilige Kuh.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.441 von okieh66 am 19.10.06 14:19:13ist ja schon was los.
17.43
16.94
und wieder 17.13
mal sehen wie das endet!
17.43
16.94
und wieder 17.13
mal sehen wie das endet!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.616 von okieh66 am 19.10.06 14:29:52da auch heute nicht mit news zu rechnen ist geht das bis morgen so weiter....
morgen nachmittag gibts dann ne klare richtung....
morgen nachmittag gibts dann ne klare richtung....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.226 von Ballerbatsch am 19.10.06 14:07:04ach so dachte schon das wär ein geheimbund der sich zum ziel gesetzt hat bwin zu vernichten
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.441 von okieh66 am 19.10.06 14:19:13ach weisst du solche vereine gibt es viele
z. b. die anonymen alkolholiker
zuerst saufen sie sich fast zu tode und dann gründen sie einen verein damit sie die alkoholhersteller klagen können
z. b. die anonymen alkolholiker
zuerst saufen sie sich fast zu tode und dann gründen sie einen verein damit sie die alkoholhersteller klagen können
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.720.940 von heob am 19.10.06 14:47:11Von einem geheimbund kannst du mittlerweile ausgehen, aber der heißt nicht panik...sondern STAAT !!
Baller....
Baller....
so jetzt gehts weiter runter.. es ist einfach kein kaufinteresse da....
CEO Bodner kauft zu!!
Manfred Bodner Ankauf 076755 17.10.2006 66.500 17,50
Steht eine postive Meldung an? Mexico??
Manfred Bodner Ankauf 076755 17.10.2006 66.500 17,50
Steht eine postive Meldung an? Mexico??
Manfred Bodner Ankauf 076755 17.10.2006 66.500 17,50
endlich mal was positives!!!
good news in Bälde?
endlich mal was positives!!!
good news in Bälde?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.245 von informer_04 am 19.10.06 15:01:10was genau hat das mit mexico auf sich? danke
ich dachte P steht für Pleite......
es ist zur zeit mehr als riskant hier einzusteigen....
- was wird bwin heuer und die nächsten 1-2 Jahre verdienen?
- was wird an abschreibungen notwendig sein?
- wo wird sich das unternehmen schlussendlich bzgl. umsatzgröße, margen, wachstum, aussichten einpendeln?
- gehen wir wieder richtung 30-40 oder stehen wir in ein paar monaten unter 10??
ich warte mal die nächsten zahlen und ausblicke ab.
wann kommen den übrigens zahlen?
- was wird bwin heuer und die nächsten 1-2 Jahre verdienen?
- was wird an abschreibungen notwendig sein?
- wo wird sich das unternehmen schlussendlich bzgl. umsatzgröße, margen, wachstum, aussichten einpendeln?
- gehen wir wieder richtung 30-40 oder stehen wir in ein paar monaten unter 10??
ich warte mal die nächsten zahlen und ausblicke ab.
wann kommen den übrigens zahlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.359 von The-Saint am 19.10.06 15:07:00wahrscheinlich hat da ein sombrero geklagt und die klage wurde abgewiesen
näheres weiss ich auch nicht
lese keine mexikanischen zeitungen
näheres weiss ich auch nicht
lese keine mexikanischen zeitungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.273 von informer_04 am 19.10.06 15:02:37gibts auch nen link wo das mit dem Aktienkauf vermerkt ist??
nächsten Zahlen kommen mitte November
nun mehren sich hier die kritischen Stimmen im Board zu Beginn der Woche wurde ich noch verhetzt hier, da ich immer wieder mal negative Zeitungsartikel eingestellt habe............
doch genau dass ist doch wichtig beide Seiten abzuwägen
nun mehren sich hier die kritischen Stimmen im Board zu Beginn der Woche wurde ich noch verhetzt hier, da ich immer wieder mal negative Zeitungsartikel eingestellt habe............
doch genau dass ist doch wichtig beide Seiten abzuwägen
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.534 von trustone am 19.10.06 15:15:32Manfred Bodner Ankauf 076755 17.10.2006 66.500 17,50
http://www.bwin.ag/page.aspx?view=dd
http://www.bwin.ag/page.aspx?view=dd
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.754 von hary07 am 19.10.06 15:24:40da ist aber noch nichts von heut vermerkt
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.927 von trustone am 19.10.06 15:30:08doch jetzt seh ich es
musste einmal aktualisieren
musste einmal aktualisieren
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.721.273 von informer_04 am 19.10.06 15:02:37Das anstehende "Planica"-Urteil des EuGH wird BWIN auf mindestens 25-30 schießen lassen.
Das deutsche Monopol auf Lotto- und Sportwetten wird nicht aufrecht zu erhalten sein. Einige kluge Minister aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wie auch mehrere FDP und Grünen Länderfraktionen haben dies länsgt erkannt.
Das deutsche Monopol auf Lotto- und Sportwetten wird nicht aufrecht zu erhalten sein. Einige kluge Minister aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wie auch mehrere FDP und Grünen Länderfraktionen haben dies länsgt erkannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.722.823 von DiMatteo am 19.10.06 15:59:35ich kann mir auch nicht vorstellen das es in der Sache zu einer negativen Aussage kommen wird!
es herrscht auch wieder sehr reges Interesse an der Wiener Börse. Die Nachfrage ist da und es werden die ganzen nervöse bids aufgesaugt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.723.021 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 16:05:58ähm umgekehrt
Kaufsignal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.722.823 von DiMatteo am 19.10.06 15:59:35Wo kann man eigentlich etwas zu diesem Verfahren finden und wann steht die Entscheidung an?
gsteam
gsteam
RT Wien 16,90
wer traut sich kursprognosen für die nächsten tage abgeben ß
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.724.367 von MarkusKoch01 am 19.10.06 16:57:56irgendwas zwischen 15 und 20,50 Oiro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.723.486 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 16:24:01dann kaufe mal
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.724.433 von mfierke am 19.10.06 17:00:58ich bin schon bedient - danke
RT Wien, Ask zieht an 17,38, Kurs 17,37
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.724.600 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 17:08:37und steigend...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.724.613 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 17:09:03und fallend ....
800 16,780 16,920 806
1.425 16,740 16,930 800
1.265 16,700 17,250 3.000
919 16,660 17,290 4.165
100 16,650 17,490 200
Gruß
800 16,780 16,920 806
1.425 16,740 16,930 800
1.265 16,700 17,250 3.000
919 16,660 17,290 4.165
100 16,650 17,490 200
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.723.642 von GSTeam am 19.10.06 16:30:23Im Internet finden sich diverse Artikel zu dem Thema "Planica".
Wann der EuGH das Urteil verkünden wird, weiß keiner. Überall heißt es Oktober oder November 2006. Ich hätte auch gerne eine genauere Info, um mich mit Calls einzudecken.
Eine gute Übersicht über die rechtlichen Fragen gibt folgende Seite einer renommierten Kanzlei.
http://www.ra-hambach.com/cms/front_content.php?idart=121
Wann der EuGH das Urteil verkünden wird, weiß keiner. Überall heißt es Oktober oder November 2006. Ich hätte auch gerne eine genauere Info, um mich mit Calls einzudecken.
Eine gute Übersicht über die rechtlichen Fragen gibt folgende Seite einer renommierten Kanzlei.
http://www.ra-hambach.com/cms/front_content.php?idart=121
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.724.873 von Hubertuss am 19.10.06 17:20:39schöner Enspurt, und bei der Ordergröße, keine Weicheier, oder wissende
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17:17:46 17,28 800
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17:15:48 17,40 43
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17:28:58 17,29 751
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17:13:38 17,38 335
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17:13:04 17,35 527
17:13:04 17,37 273
17:12:07 17,40 290
17:11:44 17,44 326
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17:09:36 17,46 493
17:09:35 17,46 1507
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17:08:32 17,39 450
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17:07:39 17,10 40
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17:06:20 17,08 400
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Antwort auf Beitrag Nr.: 24.725.598 von okieh66 am 19.10.06 17:54:16sorry
kaufe ein "D"
für Endspurt
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Ministerpräsidenten einigen sich auf Lotterie-Staatsvertrag
BAD PYRMONT (AP)--Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf Grundzüge eines neuen Lotterie-Staatsvertrag geeinigt. Der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff sagte am Donnerstag in Bad Pyrmont, man habe einen einheitlichen Staatsvertrag, der in die Anhörung gegeben werde. Abschließend entscheiden über den Vertrag würden die Ministerpräsidenten nach der Anhörung auf einer weiteren Sitzung. Darin werde auch die Frage der Befristung bestimmter Vorschriften diskutiert werden. Entscheiden werde man am 13. Dezember.
Medienberichten zufolge planen die Regierungschefs, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die kommenden vier Jahre festzuschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten können. Hintergrund ist die auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten unsichere Rechtslage beim staatlichen Lotterie-Monopol.
DJG/hab
-0-
BAD PYRMONT (AP)--Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf Grundzüge eines neuen Lotterie-Staatsvertrag geeinigt. Der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff sagte am Donnerstag in Bad Pyrmont, man habe einen einheitlichen Staatsvertrag, der in die Anhörung gegeben werde. Abschließend entscheiden über den Vertrag würden die Ministerpräsidenten nach der Anhörung auf einer weiteren Sitzung. Darin werde auch die Frage der Befristung bestimmter Vorschriften diskutiert werden. Entscheiden werde man am 13. Dezember.
Medienberichten zufolge planen die Regierungschefs, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die kommenden vier Jahre festzuschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten können. Hintergrund ist die auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten unsichere Rechtslage beim staatlichen Lotterie-Monopol.
DJG/hab
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Antwort auf Beitrag Nr.: 24.725.653 von Das_Blaue_Hufeisen am 19.10.06 17:56:23
Mich beschleicht gleichwohl das Gefühl,
dass wir alle so schlau sind wie vorher:
Nichts wirklich endgültiges,
alles weiter in der Schwebe.
Wulff ist ja auch so ein bißchen ein Dampfplauderer geworden.
abs
Mich beschleicht gleichwohl das Gefühl,
dass wir alle so schlau sind wie vorher:
Nichts wirklich endgültiges,
alles weiter in der Schwebe.
Wulff ist ja auch so ein bißchen ein Dampfplauderer geworden.
abs
Aufregende Ruhe hier ...
abs
abs
so jetzt auch schon von AP:
Bad Pyrmont (AP) Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf Grundzüge eines neuen Lotterie-Staatsvertrag geeinigt. Der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff sagte am Donnerstag in Bad Pyrmont, man habe einen einheitlichen Staatsvertrag, der in die Anhörung gegeben werde. Abschließend entscheiden über den Vertrag würden die Ministerpräsidenten nach der Anhörung auf einer weiteren Sitzung. Darin werde auch die Frage der Befristung bestimmter Vorschriften diskutiert werden. Entscheiden werde man am 13. Dezember.
Medienberichten zufolge planen die Regierungschefs, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die kommenden vier Jahre festzuschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten können. Hintergrund ist die auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten unsichere Rechtslage beim staatlichen Lotterie-Monopol.
>>Entscheidung am 13. Dezember?!
hmm... wenn ich das jetzt richtig verstehe, sollen Konzessionen an Private vergeben werden? Und das sofort? Also ein Monopol mit ein paar Konzessionen?
Das wären ja eigentlich supernews...
Bad Pyrmont (AP) Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf Grundzüge eines neuen Lotterie-Staatsvertrag geeinigt. Der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff sagte am Donnerstag in Bad Pyrmont, man habe einen einheitlichen Staatsvertrag, der in die Anhörung gegeben werde. Abschließend entscheiden über den Vertrag würden die Ministerpräsidenten nach der Anhörung auf einer weiteren Sitzung. Darin werde auch die Frage der Befristung bestimmter Vorschriften diskutiert werden. Entscheiden werde man am 13. Dezember.
Medienberichten zufolge planen die Regierungschefs, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die kommenden vier Jahre festzuschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten können. Hintergrund ist die auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten unsichere Rechtslage beim staatlichen Lotterie-Monopol.
>>Entscheidung am 13. Dezember?!
hmm... wenn ich das jetzt richtig verstehe, sollen Konzessionen an Private vergeben werden? Und das sofort? Also ein Monopol mit ein paar Konzessionen?
Das wären ja eigentlich supernews...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.726.834 von MarkusKoch01 am 19.10.06 18:56:36Weder fisch noch fleisch...ihre diäten hätten die pfeifen schneller geregelt
Ich gebe zu bedenken, dass Konzessionen an Private vergeben
(eventuell bevorzugt an deutschstämmige Firmen ?) nicht unbedingt nach der Anerkennung an sich gültiger (DDR-)Lizenzen klingt.
Was allerdings übel für Bwin wäre, weil ihre Lizenz könnten sie sich dann in die Haaren schmieren...
Zu einem (nachbörslichen) Kursanstieg hat diese Meldung jedenfalls (noch ?) nicht geführt...
sj
(eventuell bevorzugt an deutschstämmige Firmen ?) nicht unbedingt nach der Anerkennung an sich gültiger (DDR-)Lizenzen klingt.
Was allerdings übel für Bwin wäre, weil ihre Lizenz könnten sie sich dann in die Haaren schmieren...
Zu einem (nachbörslichen) Kursanstieg hat diese Meldung jedenfalls (noch ?) nicht geführt...
sj
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.727.009 von schnaeppchenjaeger am 19.10.06 19:06:20Totolizenzen sollen doch erst nach der Übergangszeit von vier Jahren vergeben werden. M.E. hat der Journalist mal wieder ungenau gearbeitet und die Sachen vermengt.
Ich sehe seitens der Politik allerdings auch keine besonders großartige Kommunikation. Was Wulff bisher gesagt hat, ist eigentlich nichts Neues, die tagen doch noch bis morgen.
abs
Ich sehe seitens der Politik allerdings auch keine besonders großartige Kommunikation. Was Wulff bisher gesagt hat, ist eigentlich nichts Neues, die tagen doch noch bis morgen.
abs
Ich weiß nicht, ob das hier schon gepostet wurde (wenn ja, doppelt hält besser ) :
Heute 19:30 Telebörse Spezial
Kein Glück im Spiel - Private Wettanbieter vor dem Aus ?
sj
Heute 19:30 Telebörse Spezial
Kein Glück im Spiel - Private Wettanbieter vor dem Aus ?
sj
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.727.390 von schnaeppchenjaeger am 19.10.06 19:24:44gleich ist Hannes Androsch live zu sehen. Kurzes Statement vor 19.30 Uhr war nicht sehr werthaltig. Man wird wohl auf die EU Entscheidung warten müssen. Vielleicht wird hier richtig entschieden.
schumacher Zertifikat...........
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.727.390 von schnaeppchenjaeger am 19.10.06 19:24:44naja was Medien bei solchen Sachen alles verbreiten um mitunter Unsicherheit unter der Bevölkerung zu schüren. Ich kann mich noch genau erinnern, wie die Österreicheschen Medien regelmäßig vor Fremdwährungskrediten gewarnt haben, welch große Fallen das sind, speziell der Yen...naja, seit ich den Kredit im Jahr 2000 genommen hab, habe ich mir 40% der aufgenommenen Summe gespart und die Zinsen belaufen sich auf lächerliche 1,75%. Wär ich schön blöd gewesen, hätt ich einen € Kredit, wie die Medien marktschreierisch empfohlen haben genommen. Also, nicht überbewerten wenn mal wieder alles negativ dramatisiert wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.728.479 von Trockenschwimmer1 am 19.10.06 20:14:21Hier hat der Ministerpräsident Wulff persönlich was "verbreitet", habe ihn kurz nach halb acht auf n-tv gesehen.
Der heuchlerische Wahnsinn nimmt tatsächlich seinen Lauf.
abs
Der heuchlerische Wahnsinn nimmt tatsächlich seinen Lauf.
abs
Man kann die Argumente dieser Politiker nicht mehr nachvollziehen.
Millionen sterben Jahr für Jahr an Alkohol und Nikotin. Hier ist von den Versagern nie die Abschaffung von Tabak und Alkohol gefordert worden. Todesursache Spielsucht?? Nicht statistisch erfasst!! Scheint kein großes Problem zu sein. Einzelfälle!!
Wo sie auftreten, sind die Schuldigen nicht bei den Sportwetten zu finden!! Man sollte doch jedem selbst überlassen, wie er sein Leben leben möchte! Außerdem gibt es doch heute schon eine Grundlage, wie zu verfahren ist! Diese Grundlage passt diesen Herren nicht in den Kram, also muß sie abgeschafft werden. Ich wünsche nur, dass man diesen Menschen ihr scheinheiliges Handwerk legt! Das kostet wieder Zeit und Geld. Die Wähler sollten hier ein Wörtchen mitreden dürfen. Meinetwegen eine Volksbefragung! Unabhängig vom Ausgang des Sreits sollte man daran gehen die Politiker-Gilde auf ein notwendiges Maß zu reduzieren (per Stimmzettel natürlich) Es sind zuviele ohne Aufgabe im Einsatz!!
Millionen sterben Jahr für Jahr an Alkohol und Nikotin. Hier ist von den Versagern nie die Abschaffung von Tabak und Alkohol gefordert worden. Todesursache Spielsucht?? Nicht statistisch erfasst!! Scheint kein großes Problem zu sein. Einzelfälle!!
Wo sie auftreten, sind die Schuldigen nicht bei den Sportwetten zu finden!! Man sollte doch jedem selbst überlassen, wie er sein Leben leben möchte! Außerdem gibt es doch heute schon eine Grundlage, wie zu verfahren ist! Diese Grundlage passt diesen Herren nicht in den Kram, also muß sie abgeschafft werden. Ich wünsche nur, dass man diesen Menschen ihr scheinheiliges Handwerk legt! Das kostet wieder Zeit und Geld. Die Wähler sollten hier ein Wörtchen mitreden dürfen. Meinetwegen eine Volksbefragung! Unabhängig vom Ausgang des Sreits sollte man daran gehen die Politiker-Gilde auf ein notwendiges Maß zu reduzieren (per Stimmzettel natürlich) Es sind zuviele ohne Aufgabe im Einsatz!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.728.563 von Kurvendeuter am 19.10.06 20:18:04naja, die deutschen Wähler haben aber schon mal komplett versagt, sonst hätte es keine Rot/Grüne Regierung gegeben...
Soeben auf welt.de:
Lotto
Länderchefs: Glücksspielmonopol soll beim Staat bleiben
Die Ministerpräsidenten der Länder einigen sich nach Christian Wulff auf einen neuen Staatsvertrag: Danach bleibt das Lotterie- und Sportwettenmonopol bei der Republik. Noch nicht geklärt ist wie lange der Vertrag gelten – und ob es ein generelles Internet-Glücksspiel-Verbot geben soll.
Bad Pyrmont - Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich grundsätzlich auf einen Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag geeinigt. Das sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz. Damit haben die Länderchefs den Weg freigemacht für den Erhalt des umstrittenen staatlichen Sportwetten-Monopols. Der Entwurf müsse nun noch in die Anhörung, um dann am 16. Dezember unterschrieben werden zu können.
Nur noch zwei Punkte sollen offen sein. Zum einen ist noch nicht entschieden, wie lange der Staatsvertrag gelten soll. In der bisherigen Diskussion war von vier Jahren die Rede gewesen. Zum anderen ist noch ungeklärt, ob es ein generelles Internet-Glücksspiel-Verbot geben soll, oder ob für bestimmte Lotterie-Anbieter Ausnahmen gemacht werden können.
Mit dem neuen Staatsvertrags-Entwurf für das Lotteriewesen sollen die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Das Gericht hatte das staatliche Monopol im März nur für zulässig erklärt, wenn die Aufgabe zur Vorbeugung der Spielsucht erfüllt werde. Eine Liberalisierung des lukrativen Wettmarktes lehnt der Staat ab. Private Anbieter von Sportwetten, die dem staatlichen Anbieter Oddset Konkurrenz machen, seien illegal.
Vor allem bei den Sportverbänden war das rigorose Vorgehen gegen die privaten Wettanbieter auf scharfe Kritik gestoßen. Deren Engagement im Sportsponsoring sei eine weitere wertvolle Einnahmequelle für die Vereine, hieß es.
WELT.de/dpa
Artikel erschienen am 19.10.2006
Artikel drucken
WELT.de 1995 - 2006
Lotto
Länderchefs: Glücksspielmonopol soll beim Staat bleiben
Die Ministerpräsidenten der Länder einigen sich nach Christian Wulff auf einen neuen Staatsvertrag: Danach bleibt das Lotterie- und Sportwettenmonopol bei der Republik. Noch nicht geklärt ist wie lange der Vertrag gelten – und ob es ein generelles Internet-Glücksspiel-Verbot geben soll.
Bad Pyrmont - Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich grundsätzlich auf einen Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag geeinigt. Das sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz. Damit haben die Länderchefs den Weg freigemacht für den Erhalt des umstrittenen staatlichen Sportwetten-Monopols. Der Entwurf müsse nun noch in die Anhörung, um dann am 16. Dezember unterschrieben werden zu können.
Nur noch zwei Punkte sollen offen sein. Zum einen ist noch nicht entschieden, wie lange der Staatsvertrag gelten soll. In der bisherigen Diskussion war von vier Jahren die Rede gewesen. Zum anderen ist noch ungeklärt, ob es ein generelles Internet-Glücksspiel-Verbot geben soll, oder ob für bestimmte Lotterie-Anbieter Ausnahmen gemacht werden können.
Mit dem neuen Staatsvertrags-Entwurf für das Lotteriewesen sollen die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Das Gericht hatte das staatliche Monopol im März nur für zulässig erklärt, wenn die Aufgabe zur Vorbeugung der Spielsucht erfüllt werde. Eine Liberalisierung des lukrativen Wettmarktes lehnt der Staat ab. Private Anbieter von Sportwetten, die dem staatlichen Anbieter Oddset Konkurrenz machen, seien illegal.
Vor allem bei den Sportverbänden war das rigorose Vorgehen gegen die privaten Wettanbieter auf scharfe Kritik gestoßen. Deren Engagement im Sportsponsoring sei eine weitere wertvolle Einnahmequelle für die Vereine, hieß es.
WELT.de/dpa
Artikel erschienen am 19.10.2006
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WELT.de 1995 - 2006
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.728.973 von ambodenstaendig am 19.10.06 20:36:51das der Staat das Monopol behalten will ist klar...aber was sagt die EU dazu ??
Wie blöd sind die Politiker eigentlich. Das Internet ist für jeden zugänglich und wird für jeden zugänglich bleiben.Wenn BWIN unter dem Namen BWIN.com firmiert, besteht für jedem weiterhin die Möglichkeit, sich einzuloggen. Weer will mir das verbieten und vor allem wie. Das ist meine Freiheit. Ich kann mich jederzeit in aller Welt einloggen. Da können irgendwelche Politiker entscheiden was sie wollen. Ist ist einfach egal. Das weiß auch BWIN. Wie blauäugig sind eigentlich unsere Politiker. Eine bessere Werbung für BWIN kann man gar nicht anbieten.
Bericht über Wettanbieter, Vermittler usw war grad auf NTV ,
Gespräch mit Androsch .
Im Bericht gab man auch die Einigung der Ministerpräsidenten
bekannt. Anscheinend sind sich die alle einig Monopol zu halten
und Liberalisierung zu verhindern.
Bleibt als letzte Hoffnung wirklich nur mehr die EU .
Wenn die auch umfällt ,schafft bitte die EU ganz ab
und die Globalisierung gleich dazu
Onkel Androsch vor noch ein Tor
Gespräch mit Androsch .
Im Bericht gab man auch die Einigung der Ministerpräsidenten
bekannt. Anscheinend sind sich die alle einig Monopol zu halten
und Liberalisierung zu verhindern.
Bleibt als letzte Hoffnung wirklich nur mehr die EU .
Wenn die auch umfällt ,schafft bitte die EU ganz ab
und die Globalisierung gleich dazu
Onkel Androsch vor noch ein Tor
und gut ,dass ich Ösi bin, sonst müsste ich mich als deutscher
noch mehr über politik ärgern, sind ja unsere harmlos dagegen.
noch mehr über politik ärgern, sind ja unsere harmlos dagegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.731.216 von eddal80 am 19.10.06 22:18:18Na, wartet mal ab, wenn ihr wieder die Große Koalition habt, wie das halbe letzte Jahrhundert dann beginnt das alte Filzelend bei Euch wieder
Mensch, warum habt ihr bloß den schlauen Schüssel abgewählt, seid ihr von Sinnen ? So super stand Österreich schon lange nicht mehr da, hatte auch schon an Auswanderung gedacht, da könnte ich mich mit meiner Ex in Wien wiedervereinen (macht die sofort ...)
abs
Mensch, warum habt ihr bloß den schlauen Schüssel abgewählt, seid ihr von Sinnen ? So super stand Österreich schon lange nicht mehr da, hatte auch schon an Auswanderung gedacht, da könnte ich mich mit meiner Ex in Wien wiedervereinen (macht die sofort ...)
abs
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.731.216 von eddal80 am 19.10.06 22:18:18Anders ausgedrückt: Ihr habt jetzt auch Sch... gewählt ...
abs
abs
Was die Herrn Minister gerne entscheiden möchten ist eine Sache, was das EU-Recht besagt eine andere. Und wenns hart auf hart geht, steht EU-Recht über Nationalem Recht. BWIN und die anderen privaten Wettanbieter haben hier starke Rückendeckung der EU! Für BWIN ist die Hürde in DE auch nicht das Ende, DE ist nur ein Teil ihres gesamten Marktes. Ausserdem bin ich nach wie vor überzeugt das es nicht so einfach ist wie sich das die Herren Minister vorstellen, das werden ihnen auch die Richter bzw. der EUGH schon noch verklickern. Meine Meinung.
wieviel minus wierd es heut geben 5% oder gar wieder mal über 10%
denn wenn das stimmt was angedeudet wird könnte Internet Glücksspiel total verboten werden sowohl oddset als auch bwin usw. müssen dann Ihre online Portale für deutsche Kunden sperren............
und wie hier schon gesagt wenn das online Wetten für ALLE veboten wird
kann die EU rein gar nichts machen
denn ein Verbot für alle ist dann keine diskriminierung mehr
denn wenn das stimmt was angedeudet wird könnte Internet Glücksspiel total verboten werden sowohl oddset als auch bwin usw. müssen dann Ihre online Portale für deutsche Kunden sperren............
und wie hier schon gesagt wenn das online Wetten für ALLE veboten wird
kann die EU rein gar nichts machen
denn ein Verbot für alle ist dann keine diskriminierung mehr
ups wird natürlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.733.314 von trustone am 20.10.06 08:06:33Mir als Bürger kann man gar nicht verbieten online zu wetten ... denn das Wetten an sich ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Wenn unsere hirnlosen Politikern wollen, können sie sicherlich eine zeitlang Einschränkungen für Anbieter durchsetzen (und dafür müssen sie erstmal gute Gründe vorweisen ... s. Bundesverfassungsgericht)... Wenn dann ein Anbieter auf Antigua oder Thailand Wetten anbietet kann ich das Angebot annehmen bis ich pleite oder reich bin ! Merke ... wir leben zwar in einem Staat der unsere Rechte immer weiter einschränkt aber wetten ist erlaubt !
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.733.314 von trustone am 20.10.06 08:06:33na sicha, die sind zwar vielleicht a bissl blöd, aber so blöd sich tief ins eigene Fleisch zu schneiden sinds sicher auch nicht. Sie werden um einen Kompormiss nicht herumkommen und das wird bedeuten das BWIN weiterhin anbieten kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.733.314 von trustone am 20.10.06 08:06:33du meinst wohl wieviel plus werden wir heute haben...man darf davon ausgehen das es heute einen ordentlichen rebound geben wird.
Bad Pyrmont (Reuters) - Die Bundesländer wollen am staatlichen Wettmonopol festhalten und die Werbeformen für das Glücksspiel stark beschneiden.
"Ein Beschluss ist der, dass wir am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten wollen und dass wir diese Regelungen jetzt in einen Staatsvertrag gießen wollen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am Donnerstagabend am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont. Die Werbung für Glücksspiele solle weitgehend eingeschränkt werden. "Etwa im Internet, aber auch im Fernsehbereich", sagte der CDU-Politiker. Mit dem geplanten Staatsvertrag würden Werbeformen wie Trikotwerbung unzulässig werden. Das Thema werde im Mittelpunkt einer Anhörung durch eine Arbeitsgruppe unter Federführung Niedersachsens stehen. Der Staatsvertrag soll Wulff zufolge am 13. Dezember beschlossen werden.
Derzeit streiten sich private Wettanbieter und Wettvermittler vor Gericht mit Länderbehörden über das Monopol. Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Monopol für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Spielsucht stärker bekämpfe. Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber dazu eine Neuregelung erlassen.
hier noch der link für die mods, weil ich mir ja die meldung sonst komplett ausgedacht haben könnte und der thread in 2 min gesperrt würde:
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=domes…
"Ein Beschluss ist der, dass wir am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten wollen und dass wir diese Regelungen jetzt in einen Staatsvertrag gießen wollen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am Donnerstagabend am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont. Die Werbung für Glücksspiele solle weitgehend eingeschränkt werden. "Etwa im Internet, aber auch im Fernsehbereich", sagte der CDU-Politiker. Mit dem geplanten Staatsvertrag würden Werbeformen wie Trikotwerbung unzulässig werden. Das Thema werde im Mittelpunkt einer Anhörung durch eine Arbeitsgruppe unter Federführung Niedersachsens stehen. Der Staatsvertrag soll Wulff zufolge am 13. Dezember beschlossen werden.
Derzeit streiten sich private Wettanbieter und Wettvermittler vor Gericht mit Länderbehörden über das Monopol. Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Monopol für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Spielsucht stärker bekämpfe. Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber dazu eine Neuregelung erlassen.
hier noch der link für die mods, weil ich mir ja die meldung sonst komplett ausgedacht haben könnte und der thread in 2 min gesperrt würde:
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=domes…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.734.118 von Sebk am 20.10.06 09:08:15Habe ich mal Kopiert von dem User Berta Roker, der es in einem anderen Thread gepostet hat
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.734.118 von Sebk am 20.10.06 09:08:15Unsere Politiker sind doch das letzte ! Aufgrund ihrer Scheinheiligkeit und Dummheit werden den Sportvereinen Sponsorengelder in dreistelliger Millionenhöhe entgehen ... und ich rede hier nicht von den Großen Bundesligavereinen die schon irgendwie zurechtkommen. Ausbaden müssen das mal wieder z.B. unsere Kinder wenn die Förderung der Jugend zurückgeschraubt wird ... für die Wettanbieter heißt das ... sie müssen ihr Geld behalten und Gewinne vermehren ... schlau gemacht Politik !
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.734.480 von pennycount am 20.10.06 09:22:32so traurig es ist, desshalb gehe ich seit 2 Jahren nicht mehr zu den wahlen, wenn so man wählen... ist doch überall das gleiche die richten unsere wirtschaft zugrunde
das war es dann wohl erst mal mit bwin...
denke jetzt auch die 5€ sind nicht mehr weit !!
denke jetzt auch die 5€ sind nicht mehr weit !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.734.745 von The-Saint am 20.10.06 09:32:17fdp und grüne wählen...
was meinst du was das dann für en Denkzettel wäre. Es wäre interessant zu sehen ... liberale Partei mt Ökos... das wäre die Rettung ....
was meinst du was das dann für en Denkzettel wäre. Es wäre interessant zu sehen ... liberale Partei mt Ökos... das wäre die Rettung ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.734.899 von DerBergderruft am 20.10.06 09:37:44das machen dann sicher die Menschen die von bwin nun entlassen werden, damit sich ein paar Politiker noch einen Porsche vor die Tür stellen können
Was waren das noch für herrliche Zeiten, als wir noch einen Kaiser hatten!Heute entscheiden eine menge Nichtstuer und vor allem Nichtkönner über Wohl und Wehe. Solche Leute wie der Steinbrück plündern meiner Meinung nach die Bürger aus, nennen das Reformen und wollen dann auch noch gelobt werden. Über Versallen wie Wulff kann man da nur noch lachen. Ran an die Wahlurnen, das ist die einzige Sprache, die die verstehen. Manche begreifen aber auch nach Wahlniederlagen nicht, dass sie abtreten müssen! (siehe Schröder)!!
wie schon mal gesagt unter 10 sind dann für mich wirklich langsam einstiegskurse..............
ich frag mich warum dieser call CZ8159 steigt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.735.806 von ichkaufnach am 20.10.06 10:14:18das möchte ich auch mal wissen...
weil er so oft gekauft wird...vielleicht wissen einige schon was kommt ?!?!
weil er so oft gekauft wird...vielleicht wissen einige schon was kommt ?!?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.735.904 von kmjolly am 20.10.06 10:18:25hier stimmt was nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.735.904 von kmjolly am 20.10.06 10:18:25alle calls kacken ab nur der eine nicht! hab langsam das gefühl das di jungs von der coba noch nicht gemerkt haben das es ein call und kein put ist
Steigt, aktuell 16.09
Tja, nichts für schwache nerven, anscheinend eine kleine Schüttelaktion, dann noch ein paar im System gesetzte SL.
und schon rumsts. Mal sehen ob sich jetzt genug billig eingedeckt haben, und wir einen versöhnl. We-ausklang haben.
Tja, nichts für schwache nerven, anscheinend eine kleine Schüttelaktion, dann noch ein paar im System gesetzte SL.
und schon rumsts. Mal sehen ob sich jetzt genug billig eingedeckt haben, und wir einen versöhnl. We-ausklang haben.
also wenn ich mir den chart der letzten wochen ansehe.....ein wahrliches pokerspiel....
es kann keiner sagen, wo wir in 14 Tagen stehen - 20 EUR, 10EUR.....
wie schon gesagt -erstmal zahlen und ausblick abwarten - wann kommen zahlen übrigens?
es kann keiner sagen, wo wir in 14 Tagen stehen - 20 EUR, 10EUR.....
wie schon gesagt -erstmal zahlen und ausblick abwarten - wann kommen zahlen übrigens?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.736.946 von schmidilein am 20.10.06 11:02:47laut homepage glaube am 16.11.06
Sachsen wird Beschwerde gegen bwin-Entscheidung einlegen / Land Sachsen will gegen kürzliche Aufhebung des Verbots für Wetten berufen
Freitag, 20. Oktober 2006
Das Land Sachsen will nach Angaben aus Kreisen der Landesregierung Beschwerde gegen die Aufhebung des Verbots für Wetten des österreichischen börsenotierten Sportwettenanbieters bwin einlegen. "Wir werden innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen", sagte eine mit den Vorgängen befasste Person am Freitag in Dresden.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte am Dienstag erklärt, der Eilantrag des Unternehmens gegen ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot habe Erfolg gehabt. Die Tätigkeit sei jahrelang vom Land Sachsen nicht beanstandet worden, hieß es zur Begründung. Die Verwaltungsrichter verwiesen zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im staatlichen Sportwettenmonopol einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen habe. Über die Beschwerde muss das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden. (Forts. mögl.) vv
WKN 76755
ISIN AT0000767553
WEB http://www.bwin.com
Freitag, 20. Oktober 2006
Das Land Sachsen will nach Angaben aus Kreisen der Landesregierung Beschwerde gegen die Aufhebung des Verbots für Wetten des österreichischen börsenotierten Sportwettenanbieters bwin einlegen. "Wir werden innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen", sagte eine mit den Vorgängen befasste Person am Freitag in Dresden.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte am Dienstag erklärt, der Eilantrag des Unternehmens gegen ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot habe Erfolg gehabt. Die Tätigkeit sei jahrelang vom Land Sachsen nicht beanstandet worden, hieß es zur Begründung. Die Verwaltungsrichter verwiesen zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im staatlichen Sportwettenmonopol einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen habe. Über die Beschwerde muss das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden. (Forts. mögl.) vv
WKN 76755
ISIN AT0000767553
WEB http://www.bwin.com
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.737.252 von cashcompany am 20.10.06 11:15:16alter Schwede...was ist das für eine Mafia !!!
hoffe bwin wird sich gegen alle durchsetzen...
hoffe bwin wird sich gegen alle durchsetzen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.737.434 von kmjolly am 20.10.06 11:22:48Du triffst den nagel auf den Kopf!
Die staatlichen Wett-Monopolisten sind ja wirklich schlimmer als die Mafia.
Absolut reaktionär was hier abgeht. Ein Rückfall in staatliche Willkür
Die staatlichen Wett-Monopolisten sind ja wirklich schlimmer als die Mafia.
Absolut reaktionär was hier abgeht. Ein Rückfall in staatliche Willkür
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.736.052 von ichkaufnach am 20.10.06 10:24:19ha ha, jetzt haben die emis gemerkt das der schein kein put ist man was für vollidioten
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.737.768 von ichkaufnach am 20.10.06 11:39:44
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.737.252 von cashcompany am 20.10.06 11:15:16 Ein Sumpf, da wird mir schlecht, so ein gezerre. Wer hat gestern N-TV. geschaut, ich könnte es Bwin und anderen unternehmen nicht verdenken wenn sie, ihre zelte in deutschland abbrechen und nur noch übers Internet anbieten bzw. die rechtl. Schlupflöcher ausloten.
Nur schade um die bestehenden arbeitsplätze, die schon bestehen und so verhindert werden.
So sagte der deutschlandbevollmächtigte von Bedfair, im Interview, das wenn die Monopolfrage geklärt sei, man gerne eine Niederlassung in deutschland gründen würde.
Kann nur hoffen das die EU, richtig mit dem "Knüppel" dazwischen schlägt, und Unternehmen wie BWIN nicht die Lust verlieren.
Siehe Berlin, ein glück, das die Schuldenmajore, abgeblitzt sind, 60 Millarden, muß man sich mal überlegen, 60000 Millionen EUR.
Laut Tagesthemen, hat Berlin nach der wende über sein Verhältnisse gelebt, und der Bund(wir alle) sollen dafür blechen. Saarland-Müller ist auch so einer. Das Verfahren schwebt noch. So höre auf, mir wird schlecht, sorry für Anmerkung.
Nur schade um die bestehenden arbeitsplätze, die schon bestehen und so verhindert werden.
So sagte der deutschlandbevollmächtigte von Bedfair, im Interview, das wenn die Monopolfrage geklärt sei, man gerne eine Niederlassung in deutschland gründen würde.
Kann nur hoffen das die EU, richtig mit dem "Knüppel" dazwischen schlägt, und Unternehmen wie BWIN nicht die Lust verlieren.
Siehe Berlin, ein glück, das die Schuldenmajore, abgeblitzt sind, 60 Millarden, muß man sich mal überlegen, 60000 Millionen EUR.
Laut Tagesthemen, hat Berlin nach der wende über sein Verhältnisse gelebt, und der Bund(wir alle) sollen dafür blechen. Saarland-Müller ist auch so einer. Das Verfahren schwebt noch. So höre auf, mir wird schlecht, sorry für Anmerkung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.737.895 von okieh66 am 20.10.06 11:44:55das ist auch der Grund warum diese Verbrecher sich mit aller Macht gegen bwin stellen !!!
Schulden über Schulden...die wissen was Wetten so einbringen...darum wollen sie mit aller härte das Monopol aufrecht erhalten !!!
wenn die EU dazwischen haut...gibt es kein halten mehr für bwin...dann geht hier die Post ab !!!
Schulden über Schulden...die wissen was Wetten so einbringen...darum wollen sie mit aller härte das Monopol aufrecht erhalten !!!
wenn die EU dazwischen haut...gibt es kein halten mehr für bwin...dann geht hier die Post ab !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.738.085 von kmjolly am 20.10.06 11:53:22tja wenn es nach meinem rechtsempfinden und meiner inneren überzeugung geht, hätte ich keine bedenken. Aber man sieht es ja am kurs kaum wird gehustet, siehe beschwerde, bekommen hier welche weich knie. Dann noch ein paar zocker, und die kiste ist unberechenbar.
Den Sachsen gehts ja nur um die 500 Mill. Schadensersatz, ich würde sowieso die Entscheidungsträger mit Haftbar machen. Kann ich doch privat auch nicht, was anzetteln, und schick die rechnung mal zum nachbar. Dann würden solche Typen, auch nicht wieder auftauchen.
Den Sachsen gehts ja nur um die 500 Mill. Schadensersatz, ich würde sowieso die Entscheidungsträger mit Haftbar machen. Kann ich doch privat auch nicht, was anzetteln, und schick die rechnung mal zum nachbar. Dann würden solche Typen, auch nicht wieder auftauchen.
hi,
Manfred Bodner (Vorstand von BWIN) hat am 17 Oktober wieder Aktien gekauft!!
Sollte ein gutes Ohmen sein,ich hoffe er weis wenigstens warum er kauft!
lg.
http://www.bwin.ag/page.aspx?view=dd
Manfred Bodner (Vorstand von BWIN) hat am 17 Oktober wieder Aktien gekauft!!
Sollte ein gutes Ohmen sein,ich hoffe er weis wenigstens warum er kauft!
lg.
http://www.bwin.ag/page.aspx?view=dd
vom logischen und der ganzen rechtsunsicherheit würde ich sagen es geht weiter runter, da sich jedoch der kurs wieder stabilisiert, sagt mir mein bauch gefühl es geht richtung norden, also bleibe ich dabei;-))
fluxx und betonusa haben es vor krurzem gezeigt, wie schnell eine verdoppelung bei geringsten positiven meldungen drin ist;-))
auch hat unsere gute bwin diese entwicklung noch nicht mitgemacht!!!
mfg
fluxx und betonusa haben es vor krurzem gezeigt, wie schnell eine verdoppelung bei geringsten positiven meldungen drin ist;-))
auch hat unsere gute bwin diese entwicklung noch nicht mitgemacht!!!
mfg
oje das Internetwettverbot scheint ja schon fast amtlich zu sein
wie ich es hier schon einige mALE Skizziert habe,
wenn man diesem Artikel glauben darf
das wär wohl ein ko für bwin
Kurse im einstelligen Bereich sicher...........
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/126/id/22207…
wie ich es hier schon einige mALE Skizziert habe,
wenn man diesem Artikel glauben darf
das wär wohl ein ko für bwin
Kurse im einstelligen Bereich sicher...........
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/126/id/22207…
also ich seh das ganze eigentlich ganz gelassen
das momentane auf und ab ist nicht außergewöhnlich bei dieser nachrichtenlage
wenn mal abzusehen ist wo das ganze hingeht wird sich das wieder einpendeln
ich bin jedenfalls sehr optitmistisch was die zukunft von bwin betrifft
ich hab mal mit einer ersten posi (500 stk. kk 14,35) den fuß in der tür (20% der vorgesehenen posi)
sollte es wieder erwarten noch einmal kräftig nach unten gehen werde ich ab 10 euro abwärts posi für posi nachkaufen und nur mehr einmal in der woche auf den kurs schauen, das schont die nerven
das momentane auf und ab ist nicht außergewöhnlich bei dieser nachrichtenlage
wenn mal abzusehen ist wo das ganze hingeht wird sich das wieder einpendeln
ich bin jedenfalls sehr optitmistisch was die zukunft von bwin betrifft
ich hab mal mit einer ersten posi (500 stk. kk 14,35) den fuß in der tür (20% der vorgesehenen posi)
sollte es wieder erwarten noch einmal kräftig nach unten gehen werde ich ab 10 euro abwärts posi für posi nachkaufen und nur mehr einmal in der woche auf den kurs schauen, das schont die nerven
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.741.777 von heob am 20.10.06 14:43:44persönlich würde ich unbedingt den 13 Dezember abwarten..............
wenn in Deutschland Internettwetten verboten wird fällt bwin um den grossteil seiner Einnahmen um
ob bzw. wie sie dann die 520 millionen der nun wertlosen ongame übernahme abbezahlen sollen wird wohl mehr als Spannend
ich kann hier nur wie schon die letzte Zeit warnen.........
kommt das Internetwettverbot, und danach siehts derzeit absolut aus, dann geht es bei bwin um die Existenz und um nichts anderes mehr......
wenn in Deutschland Internettwetten verboten wird fällt bwin um den grossteil seiner Einnahmen um
ob bzw. wie sie dann die 520 millionen der nun wertlosen ongame übernahme abbezahlen sollen wird wohl mehr als Spannend
ich kann hier nur wie schon die letzte Zeit warnen.........
kommt das Internetwettverbot, und danach siehts derzeit absolut aus, dann geht es bei bwin um die Existenz und um nichts anderes mehr......
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.741.919 von trustone am 20.10.06 14:49:41wiener9 ist ja schon ok du mußt nicht bei jedem 2 posting immer warnen das es um die existenz von bwin geht
ich glaube die die sich mit der materie befassen wissen schon worum es geht und außerdem nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird
nichts für ungut
ich glaube die die sich mit der materie befassen wissen schon worum es geht und außerdem nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird
nichts für ungut
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.741.765 von trustone am 20.10.06 14:43:16da wären wir heut nicht bein -4% sonder bei -40%.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.742.591 von heob am 20.10.06 15:13:55"ich glaube die die sich mit der materie befassen wissen schon worum es geht "
falls du in der letzten Zeit die Postings hier verfolgt hast wird dir auch aufgefallen sein dass einige Schwachsinnige laufend Kurse von über 40 Euro für diese Woche vorrausgesagt haben
falls du in der letzten Zeit die Postings hier verfolgt hast wird dir auch aufgefallen sein dass einige Schwachsinnige laufend Kurse von über 40 Euro für diese Woche vorrausgesagt haben
Also ich sehe das auch ganz gelassen ... ob unsere Volltrottel in der Politik etwas beschließen oder nicht ... wenn sie wirklich meinen ein Verbot aussprechen zu können und gleichzeitig etliche Sonderregelungen z.B. für Lotto usw. anbieten wollen, wird denen ein Jurastudent im 2. Semester das Ding zerpflücken können. Wie das geht hat ja bereits die 1. Entscheidung in Dresden gezeigt. Hinzu kommt der Druck aus Brüssel, die Monopole verstärkt bekämpfen.
Das ist ne Aktie zum hinlegen und in ein paar Wochen/ Monaten mal nachscheuen was los ist. Tendenz langfristig in jedem Fall aufwärts !
Meiner Meinung nach ...
ciao
Das ist ne Aktie zum hinlegen und in ein paar Wochen/ Monaten mal nachscheuen was los ist. Tendenz langfristig in jedem Fall aufwärts !
Meiner Meinung nach ...
ciao
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.743.140 von pennycount am 20.10.06 15:30:42"wird denen ein Jurastudent im 2. Semester das Ding zerpflücken können"
Na, na, na, mal nicht so überheblich ...
abs
Na, na, na, mal nicht so überheblich ...
abs
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.742.730 von trustone am 20.10.06 15:18:28das mag sein aber ich gebe grundsätzlich keine kursziele vor weil das sowieso nichts bringt
das ist doch reine kaffeesudleserei
wichtig ist ob die richtung stimmt und wann ich eingestiegen bin, allein davon hängt es ab ob ich verlust oder gewinn mache
ob ich dann 10, 20 oder 100 % (gewinn oder verlust) mache wird die zukunft weisen
das ist doch reine kaffeesudleserei
wichtig ist ob die richtung stimmt und wann ich eingestiegen bin, allein davon hängt es ab ob ich verlust oder gewinn mache
ob ich dann 10, 20 oder 100 % (gewinn oder verlust) mache wird die zukunft weisen
Ich liebe diese Aktie ! Leichter kann man kein Geld verdienen ... nicht mal mit Sportwetten
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.742.730 von trustone am 20.10.06 15:18:28Anscheinend kommt der Markt zur Überzeugung, dass bei BWIN allein nur mit den Märkten Italien und Österreich das derzeitige Bwertungsniveau gerechtfertigt ist.
Alles andere ist nur eine "Draufgabe", die Grundsätzlich jederzeit wegfallen könnte. Aber die beiden oben genannten Märkte reichen aus, um erfolgreich sein zu können.
Eigentlich habe ich heute mit deutlich niedrigeren Kursen gerechnet und einen Teil meiner Aktien mit Puts abgesichert. Einmal noch groß in die Medien posaunt und dann könnten die schlechten Nachrichten vorbei sein. Das Deutschlandgeschäft ist in letzten 2 Monaten schon ca. 10 mal weggefallen - irgendwann reicht es.
Ob der neue Staatsvertrag hält werden die Gerichte entscheiden, scheint eine maßgeschneiderte lex BWIN zu sein. Einzig alleine um diesen Konkurrenten vom Markt zu verdrängen.
Wenn schon Spielsuchtprävention stelle ich mir das so vor:
- Drastische Reduzierung der Annahmestellen, eine pro Großstadt reicht, lange Warteschlangen schrecken von der Spielsucht ab
- Da ja immer von "Kriminalität" beim Glücksspiel gesprochen wird ist es am Besten diese Annahmestelle in die Polizei zu verlegen, um die Spieler noch mehr abzuhalten
- Keine Lottoziehungen mehr im TV und Verbot einer Berichterstattung in den Medien über Gewinnne und Auszahlungen
- Einzig und alleine in der Annahmestelle kann überprüft werden ob jemand gewonnen hat
- Ausweisleistung und maximales einmaliges Spielen im Monat erlaubt
das wäre SPIELSUCHTPRÄVENTION und nicht dieses fadenscheinige Gelaber, alles ist erlaubt außer BWIN.
Alles andere ist nur eine "Draufgabe", die Grundsätzlich jederzeit wegfallen könnte. Aber die beiden oben genannten Märkte reichen aus, um erfolgreich sein zu können.
Eigentlich habe ich heute mit deutlich niedrigeren Kursen gerechnet und einen Teil meiner Aktien mit Puts abgesichert. Einmal noch groß in die Medien posaunt und dann könnten die schlechten Nachrichten vorbei sein. Das Deutschlandgeschäft ist in letzten 2 Monaten schon ca. 10 mal weggefallen - irgendwann reicht es.
Ob der neue Staatsvertrag hält werden die Gerichte entscheiden, scheint eine maßgeschneiderte lex BWIN zu sein. Einzig alleine um diesen Konkurrenten vom Markt zu verdrängen.
Wenn schon Spielsuchtprävention stelle ich mir das so vor:
- Drastische Reduzierung der Annahmestellen, eine pro Großstadt reicht, lange Warteschlangen schrecken von der Spielsucht ab
- Da ja immer von "Kriminalität" beim Glücksspiel gesprochen wird ist es am Besten diese Annahmestelle in die Polizei zu verlegen, um die Spieler noch mehr abzuhalten
- Keine Lottoziehungen mehr im TV und Verbot einer Berichterstattung in den Medien über Gewinnne und Auszahlungen
- Einzig und alleine in der Annahmestelle kann überprüft werden ob jemand gewonnen hat
- Ausweisleistung und maximales einmaliges Spielen im Monat erlaubt
das wäre SPIELSUCHTPRÄVENTION und nicht dieses fadenscheinige Gelaber, alles ist erlaubt außer BWIN.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.745.676 von hary07 am 20.10.06 17:02:47dem ist nichts mehr hinzuzufügen
damit hast du es genau auf den punkt gebracht, gratuliere könnte fast von mir sein
damit hast du es genau auf den punkt gebracht, gratuliere könnte fast von mir sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.745.676 von hary07 am 20.10.06 17:02:47nicht zu vergessen auch:
Euromillionen
da gewann eine Irrin ca.. 140 Milionen euro vor wenigen monbaten ... und auch andere gewannen über 70 Millionen...
wer veranstaltet eigentlich diese Lotterie?
Euromillionen
da gewann eine Irrin ca.. 140 Milionen euro vor wenigen monbaten ... und auch andere gewannen über 70 Millionen...
wer veranstaltet eigentlich diese Lotterie?
20. Oktober 2006
Mit einem neuen Staatsvertrag wollen die Bundesländer ihr Glücksspielmonopol sichern. Die Regierungschefs der Länder haben sich auf die Eckpunkte des neuen Vertrags geeinigt.
Danach sollen auch in Zukunft grundsätzlich nur die Länder Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Berlin, Thüringen und Sachsen haben sich verpflichtet, den wenigen privaten Anbietern in ihren Ländern die Lizenz zu entziehen, soweit das noch nicht geschehen ist.
Regierungschefs: Wett- und Spielsucht eindämmen
Das Monopol sei notwendig und geeignet, um die Wett- und Spielsucht der Bürger einzudämmen und kriminelle Begleiterscheinungen in der Branche wirksam zu bekämpfen, erklärten die Regierungschefs. Gleichzeitig wollen die Länder aber auch vorsichtiger mit der Werbung umgehen.
„Das Werben für Glücksspiele wollen wir weitgehend einschränken, beispielsweise im Internet und im Fernseh-Bereich“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Auch sollten die Bürger nicht mehr von gewerblichen Spielevermittlern mit unerwünschten Telefonanrufen belästigt und zur Teilnahme an Wetten aufgefordert werden. Postwurfsendungen sind weiter möglich.
Keine Werbung mehr für Lotto und Toto
Ziel der Länder ist es, das Wettmonopol den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe anzupassen. In einem Urteil vom 28. März dieses Jahres hatten die Richter festgestellt, daß sich der Umgang der Länder mit Sportwetten ändern müsse: Sie könnten nicht privaten Anbietern den Zugang zu diesem Markt verschließen, um vorgeblich die Spielsucht zu bekämpfen, zugleich aber aggressive Werbung dafür betreiben. Entweder müsse das Monopol fallen, oder ein neues Gleichgewicht von Spiel und Werbung gefunden werden, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach dem Beschluß der Ministerpräsidenten soll grundsätzlich künftig auch im Fernsehen keine Werbung für Lotto und Toto mehr zu sehen sein. Sendungen über die Glücksspirale, Bingo, Aktion Mensch oder die Goldene Eins sollen aber weiter zulässig sein. Auch die Ziehung der Lottozahlen findet weiter im Fernsehen statt. Werbung im Internet soll dagegen dem Vernehmen nach gänzlich verboten werden.
Bwin reagiert gelassen
Bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidenten Dezember 2006 wird eine Arbeitsgruppe die Details des neuen Staatsvertrags ausarbeiten, der danach noch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden muß. Zuvor werden die betroffenen Interessengruppen angehört; allerdings können sie voraussichtlich nur schriftlich zu den Plänen der Ministerpräsidenten Stellung nehmen.
Der private Sportwettenanbieter Bwin reagierte auf die Einigung gelassen. Das sächsische Parlament habe den Rundfunkstaatsvertrag schon fast einmal blockiert, sagte ein Sprecher dieser Zeitung. Nicht alle Länderparlamente befürworteten das staatliche Glücksspielmonopol. Zudem müsse die Entwicklung auf europäischer Ebene abgewartet werden. Bwin hofft, daß ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Öffnung des europäischen Glückspielmarktes vorantreiben wird.
Der Bwin-Sprecher verwies auch darauf, daß erst vor wenigen Tagen ein sächsisches Verwaltungsgericht dem Eilantrag seines Unternehmens gegen eine Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz stattgegeben habe. In dem Beschluß hatte das Gericht Zweifel daran geäußert, daß das staatliche Sportwettenmonopol sich mit dem europäischen Recht vereinbaren ließe.
Text: ama. / F.A.Z.
Bildmaterial: AP
Mit einem neuen Staatsvertrag wollen die Bundesländer ihr Glücksspielmonopol sichern. Die Regierungschefs der Länder haben sich auf die Eckpunkte des neuen Vertrags geeinigt.
Danach sollen auch in Zukunft grundsätzlich nur die Länder Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Berlin, Thüringen und Sachsen haben sich verpflichtet, den wenigen privaten Anbietern in ihren Ländern die Lizenz zu entziehen, soweit das noch nicht geschehen ist.
Regierungschefs: Wett- und Spielsucht eindämmen
Das Monopol sei notwendig und geeignet, um die Wett- und Spielsucht der Bürger einzudämmen und kriminelle Begleiterscheinungen in der Branche wirksam zu bekämpfen, erklärten die Regierungschefs. Gleichzeitig wollen die Länder aber auch vorsichtiger mit der Werbung umgehen.
„Das Werben für Glücksspiele wollen wir weitgehend einschränken, beispielsweise im Internet und im Fernseh-Bereich“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Auch sollten die Bürger nicht mehr von gewerblichen Spielevermittlern mit unerwünschten Telefonanrufen belästigt und zur Teilnahme an Wetten aufgefordert werden. Postwurfsendungen sind weiter möglich.
Keine Werbung mehr für Lotto und Toto
Ziel der Länder ist es, das Wettmonopol den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe anzupassen. In einem Urteil vom 28. März dieses Jahres hatten die Richter festgestellt, daß sich der Umgang der Länder mit Sportwetten ändern müsse: Sie könnten nicht privaten Anbietern den Zugang zu diesem Markt verschließen, um vorgeblich die Spielsucht zu bekämpfen, zugleich aber aggressive Werbung dafür betreiben. Entweder müsse das Monopol fallen, oder ein neues Gleichgewicht von Spiel und Werbung gefunden werden, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach dem Beschluß der Ministerpräsidenten soll grundsätzlich künftig auch im Fernsehen keine Werbung für Lotto und Toto mehr zu sehen sein. Sendungen über die Glücksspirale, Bingo, Aktion Mensch oder die Goldene Eins sollen aber weiter zulässig sein. Auch die Ziehung der Lottozahlen findet weiter im Fernsehen statt. Werbung im Internet soll dagegen dem Vernehmen nach gänzlich verboten werden.
Bwin reagiert gelassen
Bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidenten Dezember 2006 wird eine Arbeitsgruppe die Details des neuen Staatsvertrags ausarbeiten, der danach noch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden muß. Zuvor werden die betroffenen Interessengruppen angehört; allerdings können sie voraussichtlich nur schriftlich zu den Plänen der Ministerpräsidenten Stellung nehmen.
Der private Sportwettenanbieter Bwin reagierte auf die Einigung gelassen. Das sächsische Parlament habe den Rundfunkstaatsvertrag schon fast einmal blockiert, sagte ein Sprecher dieser Zeitung. Nicht alle Länderparlamente befürworteten das staatliche Glücksspielmonopol. Zudem müsse die Entwicklung auf europäischer Ebene abgewartet werden. Bwin hofft, daß ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Öffnung des europäischen Glückspielmarktes vorantreiben wird.
Der Bwin-Sprecher verwies auch darauf, daß erst vor wenigen Tagen ein sächsisches Verwaltungsgericht dem Eilantrag seines Unternehmens gegen eine Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz stattgegeben habe. In dem Beschluß hatte das Gericht Zweifel daran geäußert, daß das staatliche Sportwettenmonopol sich mit dem europäischen Recht vereinbaren ließe.
Text: ama. / F.A.Z.
Bildmaterial: AP
und weil es so schön wam noch etwas zum schmunzeln, man beachte die Bemerkung dass vom Lotto spielen keine Suchtgefahr ausgehe. Ein paar Amok laufende Lotto-verlierer, wären wohl einprägsam, für die Heuchler.
Bad Pyrmont (Reuters) - Die Bundesländer wollen ihr milliardenschweres staatliches Glücksspielmonopol verteidigen und setzen damit private Internet-Anbieter unter Druck.
Ein neuer Staatsvertrag werde ein striktes Internet-Verbot für Werbung und den Vertrieb von Glücksspielen vorsehen, sagte Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff am Freitag in Bad Pyrmont zum Abschluss zweitägiger Beratungen der Ministerpräsidenten. Ausnahmen würden für Lotto und Toto sowie das Internet-Angebot von Spielbanken gelten. Diese könnten aber auf zwei Jahre beschränkt werden, wenn das nach der Detail-Abstimmung der Länder so gewünscht werde. Fernsehwerbung werde verboten, wobei aber unter anderem die Ziehung der Lottozahlen ausgenommen sei. Auch die Telefonwerbung für Glücksspiele wird Wulff zufolge untersagt. Eine Entscheidung über Einzelheiten des Vertrags werde es am 13. Dezember bei einer weiteren Sitzung der Ministerpräsidenten geben. Anschließend müsse das Abkommen dann von den Länderparlamenten genehmigt werden.
Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen von den Wetteinsätzen vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab. Damit werden unter anderem soziale Projekte unterstützt. Das Monopol war vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt worden. Die Richter hatten es nur für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft.
Der erwartete Vorstoß der Ministerpräsidenten trifft besonders private Wettanbieter und Spielvermittler. Deren Geschäftsmodell basiert fast ausschließlich auf dem Internet. Zudem werden deutsche Spieler auch an Firmen ins Ausland vermittelt, wo es kein staatliches Wettmonopol gibt.
BRANCHENVERBAND WARNT VOR VERDRÄNGUNG DER PRIVATEN
Die Aktien von Glücksspielfirmen Tipp24 bet-at-home.com Fluxx und Cashbet waren bereits am Vormittag wegen des erwarteten Beschlusses unter Druck geraten. Nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom werden die Anbieter von Internet-Wetten in diesem Jahr ihren Umsatz um 55 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro steigern können. Die weitere Entwicklung werde aber von den staatlichen Rahmenbedingungen abhängen. Das geplante Verbot werde die junge Branche aus Deutschland herausdrängen und das Geschäft ins Ausland verlagern, warnte Bitkom.
Der Verband der Lotterienehmer und Spielvermittler erklärte allerdings, offensichtlich seien sich die Ministerpräsidenten in vielen Details noch uneinig. Sie seien zudem zu der Ansicht gekommen, dass vom Lottospielen keine echte Suchtgefahr ausgehe. Es sei allerdings absurd, wenn im Internet regelrechte Casinos erlaubt blieben, aber Lottovermittler ausgebremst würden, sagte Verbandspräsident Norman Faber.
Die österreichische Firma Bwin gab sich gelassen. Die Entscheidung sei so zu erwarten gewesen. bwin-Deutschland-Direktor Jörg Wacker sagte, er erwarte in der Glücksspielfrage bis Dezember eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Diese werde die Liberalisierung der Märkte weiter vorantreiben, so dass die Länder darauf Rücksicht nehmen müssten. Sollte der Staatsvertrag dennoch beschlossen werden, müssten alle Länderparlamente zustimmen. Dies sei aber nicht zu erwarten.
Bwin als Marktführer der Privaten in Deutschland hatte Wetten noch unter Berufung auf eine Lizenz aus den letzten Tagen der DDR angeboten. Das sächsische Innenministerium untersagte dies aber im August, ein Gericht hob das Verbot aber zunächst wieder auf. Nach Angaben aus sächsischen Regierungskreisen will der Freistaat aber auch gegen diese Verfügung wieder rechtlich vorgehen. Solange der Rechtsstreit läuft, können Internet-Wetten weiter angeboten werden.
Bad Pyrmont (Reuters) - Die Bundesländer wollen ihr milliardenschweres staatliches Glücksspielmonopol verteidigen und setzen damit private Internet-Anbieter unter Druck.
Ein neuer Staatsvertrag werde ein striktes Internet-Verbot für Werbung und den Vertrieb von Glücksspielen vorsehen, sagte Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff am Freitag in Bad Pyrmont zum Abschluss zweitägiger Beratungen der Ministerpräsidenten. Ausnahmen würden für Lotto und Toto sowie das Internet-Angebot von Spielbanken gelten. Diese könnten aber auf zwei Jahre beschränkt werden, wenn das nach der Detail-Abstimmung der Länder so gewünscht werde. Fernsehwerbung werde verboten, wobei aber unter anderem die Ziehung der Lottozahlen ausgenommen sei. Auch die Telefonwerbung für Glücksspiele wird Wulff zufolge untersagt. Eine Entscheidung über Einzelheiten des Vertrags werde es am 13. Dezember bei einer weiteren Sitzung der Ministerpräsidenten geben. Anschließend müsse das Abkommen dann von den Länderparlamenten genehmigt werden.
Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen von den Wetteinsätzen vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab. Damit werden unter anderem soziale Projekte unterstützt. Das Monopol war vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt worden. Die Richter hatten es nur für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft.
Der erwartete Vorstoß der Ministerpräsidenten trifft besonders private Wettanbieter und Spielvermittler. Deren Geschäftsmodell basiert fast ausschließlich auf dem Internet. Zudem werden deutsche Spieler auch an Firmen ins Ausland vermittelt, wo es kein staatliches Wettmonopol gibt.
BRANCHENVERBAND WARNT VOR VERDRÄNGUNG DER PRIVATEN
Die Aktien von Glücksspielfirmen Tipp24 bet-at-home.com Fluxx und Cashbet waren bereits am Vormittag wegen des erwarteten Beschlusses unter Druck geraten. Nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom werden die Anbieter von Internet-Wetten in diesem Jahr ihren Umsatz um 55 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro steigern können. Die weitere Entwicklung werde aber von den staatlichen Rahmenbedingungen abhängen. Das geplante Verbot werde die junge Branche aus Deutschland herausdrängen und das Geschäft ins Ausland verlagern, warnte Bitkom.
Der Verband der Lotterienehmer und Spielvermittler erklärte allerdings, offensichtlich seien sich die Ministerpräsidenten in vielen Details noch uneinig. Sie seien zudem zu der Ansicht gekommen, dass vom Lottospielen keine echte Suchtgefahr ausgehe. Es sei allerdings absurd, wenn im Internet regelrechte Casinos erlaubt blieben, aber Lottovermittler ausgebremst würden, sagte Verbandspräsident Norman Faber.
Die österreichische Firma Bwin gab sich gelassen. Die Entscheidung sei so zu erwarten gewesen. bwin-Deutschland-Direktor Jörg Wacker sagte, er erwarte in der Glücksspielfrage bis Dezember eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Diese werde die Liberalisierung der Märkte weiter vorantreiben, so dass die Länder darauf Rücksicht nehmen müssten. Sollte der Staatsvertrag dennoch beschlossen werden, müssten alle Länderparlamente zustimmen. Dies sei aber nicht zu erwarten.
Bwin als Marktführer der Privaten in Deutschland hatte Wetten noch unter Berufung auf eine Lizenz aus den letzten Tagen der DDR angeboten. Das sächsische Innenministerium untersagte dies aber im August, ein Gericht hob das Verbot aber zunächst wieder auf. Nach Angaben aus sächsischen Regierungskreisen will der Freistaat aber auch gegen diese Verfügung wieder rechtlich vorgehen. Solange der Rechtsstreit läuft, können Internet-Wetten weiter angeboten werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.749.564 von okieh66 am 20.10.06 19:42:39Das Monopol sei notwendig und geeignet, um die Wett- und Spielsucht der Bürger einzudämmen und kriminelle Begleiterscheinungen in der Branche wirksam zu bekämpfen
Leute, Leute, so langsam haben die Politiker echt einen ander Klatsche, vor allem die Christdemokraten ! Was soll der ganz Mist im Endeffekt bringen ??
Ich habe die Vermutung, dass der Wulff vielleicht SHORT ist ...
Alles Volldeppen, aber ich bin ja zum Glück wieder raus ..
Leute, Leute, so langsam haben die Politiker echt einen ander Klatsche, vor allem die Christdemokraten ! Was soll der ganz Mist im Endeffekt bringen ??
Ich habe die Vermutung, dass der Wulff vielleicht SHORT ist ...
Alles Volldeppen, aber ich bin ja zum Glück wieder raus ..
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.742.730 von trustone am 20.10.06 15:18:2840€ sind wahrscheinlicher als dein Totalverlust !!!
meinst du nicht das der Kurs heute unter 10€ gefallen wäre, wenn es wie du sagst um die Existenz von bwin geht !!
meinst du nicht das der Kurs heute unter 10€ gefallen wäre, wenn es wie du sagst um die Existenz von bwin geht !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.749.762 von TimeFactor am 20.10.06 19:50:23es geht denen nur um Kohle...wie gesagt...echt ne Mafia !!
Berliner Finanzkrise schockt Deutschland
Können unsere Politiker
nicht mit Geld umgehen?
Bürgermeister Klaus Wowereit (53, SPD) regiert die Pleite-Hauptstadt
BundesregierungGesetz soll Länder-Pleiten verhindern
Berlin – Das Hammer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Berliner Milliarden-Schulden – es geht nicht nur die Hauptstadt an!
Ganz Deutschland droht unter seiner riesigen Schuldenlast zu ersticken. Unfassbare 1,5 Billionen Euro haben Bund, Länder und Gemeinden schon auf der Schulden-Uhr – und jeden Tag werden es 180 Millionen mehr!
Jeder Deutsche, vom Baby bis zum Greis, zahlt jährlich fast 800 Euro Zinsen – ohne, dass auch nur ein Cent von den Schulden getilgt wird!
Können unsere Politiker eigentlich nicht mit Geld umgehen?
BILD zeigt, wie dramatisch die Lage unserer Staatsfinanzen wirklich ist:
Die Grafik beweist:
Berlins Schulden
stark gestiegen
• Die Gesamtverschuldung des Staates von 1,5 Billionen Euro bedeutet: Jeder der 81 Millionen Bundesbürger trägt bereits eine Schuldenlast von 18 500 Euro. Für eine vierköpfige Familie sind das 74 000 Euro – 32 500 Euro mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Angestellten (41 500 Euro)!
• 64 Milliarden Euro (790 pro Kopf) zahlt der Staat jedes Jahr nur für Zinsen – doppelt soviel wie die Verteidigungsausgaben!
Insgesamt muss Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) in diesem Jahr fast 200 Milliarden Euro an die Gläubiger zurückzahlen (2469 Euro/Kopf).
• In den Ländern sieht es nicht besser aus: Die 16 Bundesländer stehen mit 477 Milliarden Euro in der Kreide. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung hat Bremen mit 19 495 Euro, die geringste Bayern (2018 Euro).
• Und auch unsere Städte und Gemeinden sind hoch verschuldet: 91,3 Milliarden Euro (1127 Euro/Kopf).
Und was machen die Politiker?
Statt zu überlegen, wie sie von den Schulden runterkommen, streiten sie weiter darüber, wer noch mehr Geld verbraten darf!
Die Bundesregierung will den Ländern per Gesetz verbieten, sich übermäßig zu verschulden.
Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD): „Wir müssen eine eindeutige Verschuldungsgrenze definieren und die Verletzungen der Vorgaben mit Sanktionen ahnden.“
Die Länderchefs protestierten prompt. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU): „Der Bund kann den Ländern nicht vorschreiben, wie sie ihre Haushalte gestalten.“ Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) hält den Vorstoß aus Berlin „schlicht für verfassungswidrig“.
Drastische Forderungen kommen unterdessen aus der FDP: Der Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen zu BILD: „Kanzler, Ministerpräsidenten und Minister sollten mit Teilen ihrer Rentenansprüche für rote Zahlen im Haushalt haften. Dann würden sie sich so um die Staatsfinanzen kümmern, als sei es ihr eigenes Geld!“
FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele ist pessimistisch „Nach der mittelfristigen Finanzplanung dauert es bis 2050, bis der Bund schuldenfrei ist. Aber diese Planung ist mit viel Vorsicht zu genießen ...“ (bre/kug/kl).
Können unsere Politiker
nicht mit Geld umgehen?
Bürgermeister Klaus Wowereit (53, SPD) regiert die Pleite-Hauptstadt
BundesregierungGesetz soll Länder-Pleiten verhindern
Berlin – Das Hammer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Berliner Milliarden-Schulden – es geht nicht nur die Hauptstadt an!
Ganz Deutschland droht unter seiner riesigen Schuldenlast zu ersticken. Unfassbare 1,5 Billionen Euro haben Bund, Länder und Gemeinden schon auf der Schulden-Uhr – und jeden Tag werden es 180 Millionen mehr!
Jeder Deutsche, vom Baby bis zum Greis, zahlt jährlich fast 800 Euro Zinsen – ohne, dass auch nur ein Cent von den Schulden getilgt wird!
Können unsere Politiker eigentlich nicht mit Geld umgehen?
BILD zeigt, wie dramatisch die Lage unserer Staatsfinanzen wirklich ist:
Die Grafik beweist:
Berlins Schulden
stark gestiegen
• Die Gesamtverschuldung des Staates von 1,5 Billionen Euro bedeutet: Jeder der 81 Millionen Bundesbürger trägt bereits eine Schuldenlast von 18 500 Euro. Für eine vierköpfige Familie sind das 74 000 Euro – 32 500 Euro mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Angestellten (41 500 Euro)!
• 64 Milliarden Euro (790 pro Kopf) zahlt der Staat jedes Jahr nur für Zinsen – doppelt soviel wie die Verteidigungsausgaben!
Insgesamt muss Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) in diesem Jahr fast 200 Milliarden Euro an die Gläubiger zurückzahlen (2469 Euro/Kopf).
• In den Ländern sieht es nicht besser aus: Die 16 Bundesländer stehen mit 477 Milliarden Euro in der Kreide. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung hat Bremen mit 19 495 Euro, die geringste Bayern (2018 Euro).
• Und auch unsere Städte und Gemeinden sind hoch verschuldet: 91,3 Milliarden Euro (1127 Euro/Kopf).
Und was machen die Politiker?
Statt zu überlegen, wie sie von den Schulden runterkommen, streiten sie weiter darüber, wer noch mehr Geld verbraten darf!
Die Bundesregierung will den Ländern per Gesetz verbieten, sich übermäßig zu verschulden.
Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD): „Wir müssen eine eindeutige Verschuldungsgrenze definieren und die Verletzungen der Vorgaben mit Sanktionen ahnden.“
Die Länderchefs protestierten prompt. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU): „Der Bund kann den Ländern nicht vorschreiben, wie sie ihre Haushalte gestalten.“ Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) hält den Vorstoß aus Berlin „schlicht für verfassungswidrig“.
Drastische Forderungen kommen unterdessen aus der FDP: Der Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen zu BILD: „Kanzler, Ministerpräsidenten und Minister sollten mit Teilen ihrer Rentenansprüche für rote Zahlen im Haushalt haften. Dann würden sie sich so um die Staatsfinanzen kümmern, als sei es ihr eigenes Geld!“
FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele ist pessimistisch „Nach der mittelfristigen Finanzplanung dauert es bis 2050, bis der Bund schuldenfrei ist. Aber diese Planung ist mit viel Vorsicht zu genießen ...“ (bre/kug/kl).
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.745.676 von hary07 am 20.10.06 17:02:47"Wenn schon Spielsuchtprävention stelle ich mir das so vor:
- Drastische Reduzierung der Annahmestellen, eine pro Großstadt reicht, lange Warteschlangen schrecken von der Spielsucht ab
- Da ja immer von "Kriminalität" beim Glücksspiel gesprochen wird ist es am Besten diese Annahmestelle in die Polizei zu verlegen, um die Spieler noch mehr abzuhalten"
Bravo, hary, habe herzlich gelacht ... ungefähr so:
abs,
der hier immer noch nicht die Investition gewagt hat
- Drastische Reduzierung der Annahmestellen, eine pro Großstadt reicht, lange Warteschlangen schrecken von der Spielsucht ab
- Da ja immer von "Kriminalität" beim Glücksspiel gesprochen wird ist es am Besten diese Annahmestelle in die Polizei zu verlegen, um die Spieler noch mehr abzuhalten"
Bravo, hary, habe herzlich gelacht ... ungefähr so:
abs,
der hier immer noch nicht die Investition gewagt hat
EU will deutschen Lotto-Staatsvertrag kippen
Es ist der Alptraum privater Anbieter und der Traum der Ministerpräsidenten: Die Millionengewinne aus den Glücksspielen sollen nur an die Bundesländer gehen. Doch diese Pläne verstoßen gegen EU-Recht - Binnenmarkt-Kommissar McCreevy will sich querstellen.
Hamburg/Bad Pyrmont - Der EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy wird den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriewesen nicht hinnehmen. Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und verstießen deshalb gegen EU-Recht, sagte der irische Politiker in einem SPIEGEL-Interview.
Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln fürs Glücksspiel zu erlassen. "Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter", betonte McCreevy. Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz bestritt der EU-Kommissar. Außer gegen Deutschland habe die EU-Kommission bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, erläuterte er. McCreevy: "Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun."
Länder wollen um Monopol kämpfen
Die deutschen Bundesländer haben indes konkrete Pläne für den Glücksspiel-Staatsvertrag, der eigentlich bereits am 13. Dezember abschließend von den Regierungschefs beraten werden soll. Die Länder beharren weiter auf ihrem Glücksspielmonopol und wollen außerdem die Werbung für Glücksspiel weitgehend einschränken. "Wir setzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins um", sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) gestern nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont. Seinen Angaben zufolge sollen auch die Spielbanken in den Staatsvertrag einbezogen werden.
Zur Bekämpfung der Spielsucht ist laut Wulff ein "striktes Internetverbot" für Werbung und Vertrieb vorgesehen mit zwei Ausnahmen für Lotto/Toto und Internetspiel in Spielbanken. Diese Ausnahmen werden möglicherweise auf zwei Jahre befristet. Dies hängt vom Ergebnis der angelaufenen Anhörung ab. Fernsehwerbung für Wetten wird demnach "grundsätzlich verboten" mit Ausnahmen für die Ziehung der Lottozahlen und Sendungen wie die Glücksspirale, die Klassenlotterien und die "Aktion Mensch". Werbung über das Telefon ist gewerblichen Spielvermittlern künftig ebenfalls grundsätzlich untersagt.
Den Ländern geht es laut Wulff um die Kanalisierung des Glücksspiels und die Bekämpfung der Spielsucht. Die Aufrechterhaltung des Monopols sichert den Ländern aber auch Einnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro jährlich für Sport- und Kulturförderung. Hintergrund für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungsrichter hatten im März das staatliche Wettmonopol zwar für grundsätzlich zulässig erklärt, aber mit starken Einschränkungen versehen. Dem Urteil zufolge muss der Staat das Monopol "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten".
"Inkonsequentes Stückwerk"
Der Verband der Lotterieeinnehmer und Spielvermittler sieht das deutsche Lotto nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten nach eigenen Angaben "weiter in Gefahr." Ein Glücksspiel-Staatsvertrag mit den angekündigten Ausnahmeregelungen sei "inkonsequentes Stückwerk" und würde tausende kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland gefährden, erklärte der Präsident des Verbandes, Norman Faber. Er betonte zugleich, immerhin bestehe weiter die Chance, "das größte Unheil bei Lotto und Lotterien noch zu verhindern."
Die Anbieter von Internet-Wetten werden derweil nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom ihren Umsatz in Deutschland dieses Jahr um 55 Prozent steigern. "Der noch junge Markt wächst auf 1,7 Milliarden Euro", erklärte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder gestern in Berlin. Das seien rund 600 Millionen Euro mehr als 2005. Grundlage der Angaben ist eine Studie des Marktforschungsinstituts Goldmedia. Die Experten rechnen abhängig von den politischen Entscheidungen zum Glücksspiel mit einem moderaten bis starken Plus in den kommenden Jahren.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,443880,00.html
Es ist der Alptraum privater Anbieter und der Traum der Ministerpräsidenten: Die Millionengewinne aus den Glücksspielen sollen nur an die Bundesländer gehen. Doch diese Pläne verstoßen gegen EU-Recht - Binnenmarkt-Kommissar McCreevy will sich querstellen.
Hamburg/Bad Pyrmont - Der EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy wird den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriewesen nicht hinnehmen. Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und verstießen deshalb gegen EU-Recht, sagte der irische Politiker in einem SPIEGEL-Interview.
Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln fürs Glücksspiel zu erlassen. "Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter", betonte McCreevy. Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz bestritt der EU-Kommissar. Außer gegen Deutschland habe die EU-Kommission bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, erläuterte er. McCreevy: "Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun."
Länder wollen um Monopol kämpfen
Die deutschen Bundesländer haben indes konkrete Pläne für den Glücksspiel-Staatsvertrag, der eigentlich bereits am 13. Dezember abschließend von den Regierungschefs beraten werden soll. Die Länder beharren weiter auf ihrem Glücksspielmonopol und wollen außerdem die Werbung für Glücksspiel weitgehend einschränken. "Wir setzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins um", sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) gestern nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont. Seinen Angaben zufolge sollen auch die Spielbanken in den Staatsvertrag einbezogen werden.
Zur Bekämpfung der Spielsucht ist laut Wulff ein "striktes Internetverbot" für Werbung und Vertrieb vorgesehen mit zwei Ausnahmen für Lotto/Toto und Internetspiel in Spielbanken. Diese Ausnahmen werden möglicherweise auf zwei Jahre befristet. Dies hängt vom Ergebnis der angelaufenen Anhörung ab. Fernsehwerbung für Wetten wird demnach "grundsätzlich verboten" mit Ausnahmen für die Ziehung der Lottozahlen und Sendungen wie die Glücksspirale, die Klassenlotterien und die "Aktion Mensch". Werbung über das Telefon ist gewerblichen Spielvermittlern künftig ebenfalls grundsätzlich untersagt.
Den Ländern geht es laut Wulff um die Kanalisierung des Glücksspiels und die Bekämpfung der Spielsucht. Die Aufrechterhaltung des Monopols sichert den Ländern aber auch Einnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro jährlich für Sport- und Kulturförderung. Hintergrund für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungsrichter hatten im März das staatliche Wettmonopol zwar für grundsätzlich zulässig erklärt, aber mit starken Einschränkungen versehen. Dem Urteil zufolge muss der Staat das Monopol "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten".
"Inkonsequentes Stückwerk"
Der Verband der Lotterieeinnehmer und Spielvermittler sieht das deutsche Lotto nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten nach eigenen Angaben "weiter in Gefahr." Ein Glücksspiel-Staatsvertrag mit den angekündigten Ausnahmeregelungen sei "inkonsequentes Stückwerk" und würde tausende kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland gefährden, erklärte der Präsident des Verbandes, Norman Faber. Er betonte zugleich, immerhin bestehe weiter die Chance, "das größte Unheil bei Lotto und Lotterien noch zu verhindern."
Die Anbieter von Internet-Wetten werden derweil nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom ihren Umsatz in Deutschland dieses Jahr um 55 Prozent steigern. "Der noch junge Markt wächst auf 1,7 Milliarden Euro", erklärte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder gestern in Berlin. Das seien rund 600 Millionen Euro mehr als 2005. Grundlage der Angaben ist eine Studie des Marktforschungsinstituts Goldmedia. Die Experten rechnen abhängig von den politischen Entscheidungen zum Glücksspiel mit einem moderaten bis starken Plus in den kommenden Jahren.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,443880,00.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.753.313 von DerBergderruft am 21.10.06 00:06:05na und so funktioniert die wirtschaft! ich könnte mir nicht vorstellen das D einemal schuldenfrei seien könnte warum auch dann würd es uns ja gut gehen und man hätte ja keinen grund zu sagen das die kassen leer sind! absolut unvorstellbar wir haben schon die richtigen ballermänner an der spitze. die sorgen schon dafür das die kassen leer bleiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.753.306 von DerBergderruft am 21.10.06 00:04:29also am besten finde ich die haftungsidee, bin sowieso der meinung das politiker für ihre beschlüsse, wie auch jeder im privaten für seine entscheidung einstehen muß. Eine gute Idee mit den Renten, zumindest ein ansatz.
Das sich schuldenmacher wie Koch, aufregen ist doch klar, Hessen und auch Thüringen haben mit die höchste neuverschuldung in den letzten jahren. Siehe Flughafenausbau, in hessen, hat millionen gekostet und glaube monitor hat berichtet dort landen am tag ein paar sport maschinen. Althaus ist auch nicht besser, hat für ein noch nicht eröffnetes, "Casino" monatelang miete bezahlt.
Ebenso wäre es wohl nicht zu dem scheinheiligen wettverbot in sachsen gekommen, wenn die initiatoren, für die 500 Mill, schadenersatz, mithaften müßten.
usw.
Das sich schuldenmacher wie Koch, aufregen ist doch klar, Hessen und auch Thüringen haben mit die höchste neuverschuldung in den letzten jahren. Siehe Flughafenausbau, in hessen, hat millionen gekostet und glaube monitor hat berichtet dort landen am tag ein paar sport maschinen. Althaus ist auch nicht besser, hat für ein noch nicht eröffnetes, "Casino" monatelang miete bezahlt.
Ebenso wäre es wohl nicht zu dem scheinheiligen wettverbot in sachsen gekommen, wenn die initiatoren, für die 500 Mill, schadenersatz, mithaften müßten.
usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.760.343 von okieh66 am 21.10.06 17:14:30Tja jetzt kommt die Quittung.
bwin überlegt Rückzug aus Bundesliga
Der Sportwetten-Anbieter bwin plant wegen anhaltender rechtlicher Probleme in Deutschland einen Rückzug als Sponsor aus der Bundesliga.
"Dort, wo wir nicht mehr mit unserer Marke bwin auftreten können, werden wir Verträge kündigen", sagte Jörg Wacker, Chef von bwin-Deutschland, der "WirtschaftsWoche".
Nach Wackers Angaben würden sich die Investitionen seines Unternehmens im deutschen Markt um knapp 40 Millionen Euro reduzieren. Das entspricht fast zwei Dritteln des gesamten Marketing-Budgets in Deutschland.
bwin überlegt Rückzug aus Bundesliga
Der Sportwetten-Anbieter bwin plant wegen anhaltender rechtlicher Probleme in Deutschland einen Rückzug als Sponsor aus der Bundesliga.
"Dort, wo wir nicht mehr mit unserer Marke bwin auftreten können, werden wir Verträge kündigen", sagte Jörg Wacker, Chef von bwin-Deutschland, der "WirtschaftsWoche".
Nach Wackers Angaben würden sich die Investitionen seines Unternehmens im deutschen Markt um knapp 40 Millionen Euro reduzieren. Das entspricht fast zwei Dritteln des gesamten Marketing-Budgets in Deutschland.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.753.313 von DerBergderruft am 21.10.06 00:06:05Das ist ja einfach. Dann zahlt eben jeder 18500€ beim Bund ein und wir sind in wenigen Tagen schuldenfrei. Wer kein Geld hat oder für seine Eltern oder Kinder nicht zahlen kann wird versklavt und arbeitet lebenslänglich ohne Lohn. Über kostengünstige Unterkünfte und günstige Lebensmittel muß man dann nur noch einmal gründlich nachdenken!! Leute, die das können haben wir ja genug!!
Das Staatsgejaule hat irgendwie was von Schuldverteilung, nur bleiben Aktionäre Anteilseigner an einem defizitären Unternehmen so oder so und das noch unfähiger als es Politiker je waren. Dann soll die Erste Bank schon quietschen, kurz bevor es der letzte Depp versteht sollte einigen Usern hier der den Berg hinab rollende Stein klar werden.
Dann haben die Österreicher auch einen Haffa mehr, Jahre später Warum dieses Unternehmen jemals Kurse hatte ist eh unklar
Dann haben die Österreicher auch einen Haffa mehr, Jahre später Warum dieses Unternehmen jemals Kurse hatte ist eh unklar
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.760.450 von Kurvendeuter am 21.10.06 17:21:19der Gegenwind wird Stärker,
Firmen erzürnt über Lotto-Staatsvertrag
Private Anbieter wollen sich gegen "Berufsverbot" wehren. Der juristische Streit geht weiter.
Von Helmut Breuer und Burkhard Riering
München/Düsseldorf - Nach der Entscheidung der Bundesländer, ihr Monopol für das Glücksspiel zu erhalten, wird in der Wirtschaft heftige Kritik laut. Gleichzeitig glauben Experten, dass der neue Plan weder rechtlich noch faktisch durchsetzbar ist. Die Ministerpräsidenten verständigten sich auf ihrer Konferenz in Bad Pyrmont darauf, das Staatsmonopol sowohl für Lotto als auch für Sportwetten zu erhalten und wollen das auf ihrem letzten Treffen des Jahres am 13. Dezember endgültig beschließen.
Norman Faber, der größte private Lotto-Vermittler Deutschlands und Präsident des Deutschen Lottoverbandes, droht den 16 Bundesländern nun mit "Krieg". "Wir werden mit allen juristischen und propagandistischen Mitteln versuchen, diese Existenzvernichtung zu verhindern", sagte Faber der WELT. Alle Politiker und Bürger würden darüber informiert, dass der Staatsvertrag für Tausende Lotterieeinnehmer und gewerbliche Spielervermittler einem Berufsverbot gleichkomme. Faber muss zudem für den Deutschen Lottoverband einen neuen Namen suchen - dort traf gleich am Freitag eine Einstweilige Verfügung der bayerischen Regierung ein.
Gleichzeitig halten Rechtsexperten die jetzt beschlossenen Korrekturen zum Staatsvertrag für fragwürdig. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom März erklärt, dass ein Monopol nur dann erlaubt sei, wenn die Länder gleichzeitig jegliche Werbung einschränken würden. Dennoch wollen sie jetzt weiter mit Lotterien wie SKL, NKL oder "Aktion Mensch" im Fernsehen präsent sein. Auch Direktmailings sollen möglich sein. Diese dürften aber keinen werblichen Charakter mehr haben, sagte Martin Stadelmeier, Chef der Mainzer Staatskanzlei, der WELT. Größere Probleme sieht der SPD-Politiker dagegen noch beim Thema Internet-Werbung für private Vermittler auf die Länder zukommen. Hier seien die Beratungen noch nicht abgeschlossen.
Der neue Staatsvertrag muss bis Dezember noch durch die Länderparlamente. Mit Gegenwehr ausscherender Bundesländer ist laut Stadelmeier aber nicht mehr zu rechnen. Landesfraktionen, die eine kontrollierte Öffnung des Marktes für die bessere Lösung gehalten haben, würden sich jetzt erst einmal der Mehrheit fügen.
"Ich gehe jede Wette ein, dass der Staatsvertrag so nicht durchgehen kann", reagierte Magnus von Zitzewitz, Vorstand der Wettbürokette Bet 3000 AG, auf die geplante Lösung. Die Ergebnisse von Bad Pyrmont seien nicht mehr als eine reine Willensbekundung. Von Zitzewitz hofft, wie viele private Anbieter, auf die europäische Rechtsprechung.
Bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz liegt das sogenannte "Placania"-Urteil vor, in dem der Europäische Gerichtshof aller Voraussicht nach für eine regulierte Öffnung im Glücksspielsektor plädiert. "Auf Grundlage dieser Entscheidung werden die Länder ihre Position sicherlich noch einmal auf den Prüfstand stellen müssen", sagte Jörg Wacker, Deutschland-Chef des Wettanbieters Bwin. Wacker erwartet überhaupt einen langwierigen Prozess, so dass sich für die Kunden auf absehbare Zeit nichts ändere und Bwin weiter seinem Geschäft nachgehe.
Der Lotto-Vermittler Faber rechnet durch die neuen Vorschriften mit Mindereinnahmen der Länder von mindestens einer Mrd. Euro jährlich. 15 000 Arbeitsplätze könnten bis zum Jahr 2010 in Deutschland verloren gehen. Den Sportvereinen und Wohlfahrtsverbänden, die von denGeldern profitieren, fehlten dann 600 bis 700 Mio. Euro.
Firmen erzürnt über Lotto-Staatsvertrag
Private Anbieter wollen sich gegen "Berufsverbot" wehren. Der juristische Streit geht weiter.
Von Helmut Breuer und Burkhard Riering
München/Düsseldorf - Nach der Entscheidung der Bundesländer, ihr Monopol für das Glücksspiel zu erhalten, wird in der Wirtschaft heftige Kritik laut. Gleichzeitig glauben Experten, dass der neue Plan weder rechtlich noch faktisch durchsetzbar ist. Die Ministerpräsidenten verständigten sich auf ihrer Konferenz in Bad Pyrmont darauf, das Staatsmonopol sowohl für Lotto als auch für Sportwetten zu erhalten und wollen das auf ihrem letzten Treffen des Jahres am 13. Dezember endgültig beschließen.
Norman Faber, der größte private Lotto-Vermittler Deutschlands und Präsident des Deutschen Lottoverbandes, droht den 16 Bundesländern nun mit "Krieg". "Wir werden mit allen juristischen und propagandistischen Mitteln versuchen, diese Existenzvernichtung zu verhindern", sagte Faber der WELT. Alle Politiker und Bürger würden darüber informiert, dass der Staatsvertrag für Tausende Lotterieeinnehmer und gewerbliche Spielervermittler einem Berufsverbot gleichkomme. Faber muss zudem für den Deutschen Lottoverband einen neuen Namen suchen - dort traf gleich am Freitag eine Einstweilige Verfügung der bayerischen Regierung ein.
Gleichzeitig halten Rechtsexperten die jetzt beschlossenen Korrekturen zum Staatsvertrag für fragwürdig. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom März erklärt, dass ein Monopol nur dann erlaubt sei, wenn die Länder gleichzeitig jegliche Werbung einschränken würden. Dennoch wollen sie jetzt weiter mit Lotterien wie SKL, NKL oder "Aktion Mensch" im Fernsehen präsent sein. Auch Direktmailings sollen möglich sein. Diese dürften aber keinen werblichen Charakter mehr haben, sagte Martin Stadelmeier, Chef der Mainzer Staatskanzlei, der WELT. Größere Probleme sieht der SPD-Politiker dagegen noch beim Thema Internet-Werbung für private Vermittler auf die Länder zukommen. Hier seien die Beratungen noch nicht abgeschlossen.
Der neue Staatsvertrag muss bis Dezember noch durch die Länderparlamente. Mit Gegenwehr ausscherender Bundesländer ist laut Stadelmeier aber nicht mehr zu rechnen. Landesfraktionen, die eine kontrollierte Öffnung des Marktes für die bessere Lösung gehalten haben, würden sich jetzt erst einmal der Mehrheit fügen.
"Ich gehe jede Wette ein, dass der Staatsvertrag so nicht durchgehen kann", reagierte Magnus von Zitzewitz, Vorstand der Wettbürokette Bet 3000 AG, auf die geplante Lösung. Die Ergebnisse von Bad Pyrmont seien nicht mehr als eine reine Willensbekundung. Von Zitzewitz hofft, wie viele private Anbieter, auf die europäische Rechtsprechung.
Bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz liegt das sogenannte "Placania"-Urteil vor, in dem der Europäische Gerichtshof aller Voraussicht nach für eine regulierte Öffnung im Glücksspielsektor plädiert. "Auf Grundlage dieser Entscheidung werden die Länder ihre Position sicherlich noch einmal auf den Prüfstand stellen müssen", sagte Jörg Wacker, Deutschland-Chef des Wettanbieters Bwin. Wacker erwartet überhaupt einen langwierigen Prozess, so dass sich für die Kunden auf absehbare Zeit nichts ändere und Bwin weiter seinem Geschäft nachgehe.
Der Lotto-Vermittler Faber rechnet durch die neuen Vorschriften mit Mindereinnahmen der Länder von mindestens einer Mrd. Euro jährlich. 15 000 Arbeitsplätze könnten bis zum Jahr 2010 in Deutschland verloren gehen. Den Sportvereinen und Wohlfahrtsverbänden, die von denGeldern profitieren, fehlten dann 600 bis 700 Mio. Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.760.624 von okieh66 am 21.10.06 17:32:41hab gerade gesehen bei http://www.bwin.ag/page.aspx?view=rkp
das bei dem Rückkaufprogramm noch luft ist wäre doch eine super gelegenheit, ein gutes zeichen, und hilfreich.
jemand ne info, meinung
das bei dem Rückkaufprogramm noch luft ist wäre doch eine super gelegenheit, ein gutes zeichen, und hilfreich.
jemand ne info, meinung
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.759.451 von Friseuse am 21.10.06 15:43:57kommst du klar ???
Das Tal ruft...die Luft in deinem Kopf auch...sorry !!
lesen...richtig lesen !!!
bwin ist jetzt bekannt genug...und wenn sie ihre Werbekosten zurück ziehen, heißt das 40 Mille mehr in der Tasche für bwin...also gut für jeden Aktionär !!!
Das Tal ruft...die Luft in deinem Kopf auch...sorry !!
lesen...richtig lesen !!!
bwin ist jetzt bekannt genug...und wenn sie ihre Werbekosten zurück ziehen, heißt das 40 Mille mehr in der Tasche für bwin...also gut für jeden Aktionär !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.759.783 von 8r5 am 21.10.06 16:22:30sauber...endlich mal ne klare Aussage der EU !!!
es wird bald kein Monopol mehr geben...und bwin wird...
es wird bald kein Monopol mehr geben...und bwin wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.760.992 von kmjolly am 21.10.06 18:04:35Das mit der Luft sehe ich anders
Hier gehts in den nächsten Quartalsberichten um Bilanzbereinigung.
Solche Geschichten mähren sich über länger aus. Ob es dann noch Deutschland als Markt für bwin gibt wer weiß Bisher ist die Aktie nicht mit der USA Entwicklung fertig.
Der Hauptaktionär wehrt sich auch nicht mehr, mal sehen wo der Kuckuck um bwin rum klebt
Hier gehts in den nächsten Quartalsberichten um Bilanzbereinigung.
Solche Geschichten mähren sich über länger aus. Ob es dann noch Deutschland als Markt für bwin gibt wer weiß Bisher ist die Aktie nicht mit der USA Entwicklung fertig.
Der Hauptaktionär wehrt sich auch nicht mehr, mal sehen wo der Kuckuck um bwin rum klebt
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.761.316 von Friseuse am 21.10.06 18:25:53ich denke das es nicht so schlimm für bwin kommt wie es eben dargestellt wird !!
z.Z. sind alle negativen Nachrichten raus...mehr geht schon nicht mehr (wir sind ganz untem im Tal) ...ab jetzt geht´s andersrum...da werden sich noch einige umgucken...denn der Schuss wird bei vielen nach hinten los gehen...und bwin wird sich noch ins Fäustchen lachen !!
z.Z. sind alle negativen Nachrichten raus...mehr geht schon nicht mehr (wir sind ganz untem im Tal) ...ab jetzt geht´s andersrum...da werden sich noch einige umgucken...denn der Schuss wird bei vielen nach hinten los gehen...und bwin wird sich noch ins Fäustchen lachen !!
Samstag, 21. Oktober 2006
113 Millionen nur für mich
Run auf den Euro-Jackpot
Die Durststrecke ohne Hauptgewinn in der Neun-Länder-Lotterie Euro Millions geht weiter. Auch am Freitag konnte kein Spieler den auf 96,84 Millionen Euro angeschwollenen Jackpot knacken. Damit locken am kommenden Freitag 113 Millionen Euro als Hauptgewinn. Das teilte der Veranstalter in Paris mit.
Der Rekord-Jackpot von 183,57 Millionen Euro wurde im Februar gleich von drei Tippern aus Frankreich und Portugal geknackt.
Für den Hauptgewinn muss man fünf von 50 Zahlen und zwei von neun Sternchen richtig ankreuzen. Die Chancen dafür liegen bei eins zu 76 Millionen. Seit dem 1. September hat das kein Tipper aus den Teilnehmerländern Frankreich, Spanien, Portugal, Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, Schweiz und Österreich mehr geschafft.
Wenn elf Wochen lang kein Hauptgewinn erzielt wird, wird der Jackpot in der zwölften Woche auf die Tipper der zweiten Gewinnklasse verteilt.
113 Millionen nur für mich
Run auf den Euro-Jackpot
Die Durststrecke ohne Hauptgewinn in der Neun-Länder-Lotterie Euro Millions geht weiter. Auch am Freitag konnte kein Spieler den auf 96,84 Millionen Euro angeschwollenen Jackpot knacken. Damit locken am kommenden Freitag 113 Millionen Euro als Hauptgewinn. Das teilte der Veranstalter in Paris mit.
Der Rekord-Jackpot von 183,57 Millionen Euro wurde im Februar gleich von drei Tippern aus Frankreich und Portugal geknackt.
Für den Hauptgewinn muss man fünf von 50 Zahlen und zwei von neun Sternchen richtig ankreuzen. Die Chancen dafür liegen bei eins zu 76 Millionen. Seit dem 1. September hat das kein Tipper aus den Teilnehmerländern Frankreich, Spanien, Portugal, Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, Schweiz und Österreich mehr geschafft.
Wenn elf Wochen lang kein Hauptgewinn erzielt wird, wird der Jackpot in der zwölften Woche auf die Tipper der zweiten Gewinnklasse verteilt.
Wettaktien vor dem Kollaps?
ich finde der Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" passt wie die Faust aufs Auge zur aktuellen Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten. Das Schicksal einer ganzen Branche hängt an ein paar Politik- und Gerichtsentscheidungen. Wie die Auseinander-setzung letztlich ausgeht ist ungefähr genauso gewiss wie die Bundesligaergebnisse und die Lottozahlen der nächsten Woche.
Die an sich schon spannende Thematik wird für Börsianer noch interessanter. Droht dem einstigen Börsenstar bwin (ehemals betandwin.com) wirklich der totale Kollaps? Oder gibt es aktuell nach Kursverlusten von 85 Prozent traumhafte Einstiegskurse? Und wie steht es um die beiden kleineren Herausforderer bet-at-home und Betonusa? Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf diese Fragen!
*Knackpunkt Lizenzen
Im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht derzeit vor allem bwin. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien verfügt über eine deutsche Wettlizenz aus der ehemaligen DDR, die bei der Wiedervereinigung ihre Gültigkeit behalten hat. Insgesamt drei verschiedene Unternehmen besitzen eine solche Lizenz noch (neben bwin auch Sportwetten Gera aus Thüringen und digibet aus Berlin, die jedoch beide nicht börsennotiert und daher für uns weniger interessant sind).
Zusätzlich besitzt bwin eine Gibraltar-Lizenz, die nach Meinung der Wiener auch für die gesamte EU Gültigkeit hat.
In Punkto Lizenz lässt sich bereits ein erster wichtiger Unterschied zu Konkurrent bet-at-home feststellen. Die Düsseldorfer agieren ausschließlich auf Basis einer Malta-Lizenz (vergleichbar mit der Gibraltar-Lizenz von bwin). Das hat zur Folge, dass bet-at-home im Gegensatz zu bwin sein Produkt nicht in Deutschland bewerben darf (wobei nach dem Einschreiten vieler deutscher Bundesländer dieses Recht auch bei bwin inzwischen nur noch sehr eingeschränkt akzeptiert wird).
Das Fehlen einer deutschen Lizenz könnte zudem auch rechtlich von Nachteil sein. Denkbar ist beispielsweise der Fall, dass im Rahmen einer Neufassung des deutschen Staatsvertrages Ausnahmegenehmigungen (in welcher Form auch immer) für Anbieter mit deutscher Lizenz geschaffen werden. Dann würde bet-at-home "in die Röhre schauen".
*Betonusa droht jetzt schon das Aus
Noch prekärer ist die Lage beim jungen Online-Casino Betonusa, die mit einer Karibik-Lizenz (Antigua, Barbuda) bisher vor allem in Nordamerika agiert haben. Das US-Unternehmen wurde 2004 vom deutschen Mike Hansch aufgekauft und ist seit November 2005 in Deutschland börsennotiert. Umsätze wurden bisher ganz überwiegend in den USA erzielt. Durch den so genannten "Unlawful Internet Gambling Act of 2006" wurde dem Unternehmen jetzt auf einen Schlag die Geschäftsgrundlage entzogen. Das von US-Präsident George Bush bereits unterzeichnete Gesetz verbietet es amerikanischen Bürgern künftig, die Einzahlung von Spielgeldern bei Online-Glücksspiel-Unternehmen über das amerikanische Bankensystem vorzunehmen.
Während andere Wettanbieter daher gar keine US-Kunden mehr annehmen geht Betonusa mit der Übernahme des Spielbetriebs und der Software des zahlungsunfähigen Konkurrenten Worldgaming PLC volles Risiko. Denn auch Worldgaming agierte überwiegend am US-Markt und wurde eben durch dieses Gesetz von Bush "niedergestreckt", weil die Banken sämtliche Kredite einfroren.
*Riskantes Spiel von Betonusa
Betonusa versucht nun gezielt dieses Gesetz zu umgehen - und zwar mit Hilfe der bereits im Juli vollzogenen Übernahme der auf Online-Zahlungssysteme spezialisierten Genpage Holding mit Sitz in Frankfurt.
In einer am 4.Oktober veröffentlichten Mitteilung des Vorstandes heißt es unter anderem: "Die Genpage-Gruppe arbeitet ausschließlich mit Partnerbanken zusammen, die sich außerhalb Nordamerikas und somit außerhalb der Zuständigkeit der US-Behörden befinden." Soll heißen: Die US-Kundschaft kann sich ja Konto und Kreditkarte bei einer ausländischen Partnerbank besorgen und über diese Station dann das Geld transferieren.
Weil Genpage zudem auch über eine Wettlizenz in Österreich verfügt, soll die Übernahme der Gruppe gleichzeitig den Einstieg von Betonusa in den europäischen Markt vorantreiben.
*Der Erfolg ist höchst fraglich
Ob dies allerdings wirklich so funktioniert, wie sich das der Vorstand von Betonusa vorstellt, darf bezweifelt werden. In der Mitteilung gesteht man denn auch ein: "Auf Grund der am Markt aufkommenden Unsicherheiten existiert...ein Risiko für bestimmte Bestandskunden der Genpage-Gruppe..." Nicht nur für die Kunden der Genpage-Gruppe sondern vor allem auch für Betonusa selbst, möchte man da spontan ergänzen.
Wem diese Ausgangslage noch nicht prekär genug erscheint, dem empfehle ich zusätzlich einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aus dem Juni dieses Jahres. Darin wird die Entstehungsgeschichte von Betonusa beleuchtet. Der Verfasser kam damals zu dem Fazit: "Die Unternehmensgeschichte ist schwer durchschaubar, die Anlegerschützer sahen bei anderen Firmen des Gründers Anlaß zum Meckern, die Finanzdaten lassen sich nicht mit vergangenen Zahlen vergleichen. Dazu kommen operative Risiken."
*Zweifelhafte Kaufempfehlungen
Erstaunlich, dass das Research-Unternehmen CdC Capital AG vor dem Hintergrund dieser massiven Risiken die Aktie noch im September mit einem Kursziel von 5 Euro zum Kauf empfahl.
Geradezu grotesk wird das Ganze aber, wenn CdC auf Seite 26 ihrer Analyse das Gleichnis des berühmten technischen Traders Ed Seykota zitieren:
"Eines Abends, während ich mit einem Fundamentalisten beim Essen saß, wischte ich zufällig ein scharfes Messer über die Tischkante. Er beobachtete das Messer, wie es durch die Luft flog, und wie es am Ende mit der spitzen Seite in seinen Schuh fuhr - "warum haben sie ihren Fuß nicht weggezogen?" fragte ich. "Ich wartete darauf, dass das Messer wieder nach oben flog" antwortete er.
*Greife nie in ein fallendes Messer - oder doch?
Mit anderen Worten: Kaufe keine Aktie solange sie sich in einem steilen Abwärtstrend befindet! Genau einem solchen fallenden Messer glich aber der Kursverlauf der Betonusa-Aktie zum Empfehlungszeitpunkt. Obwohl der CDC Analyst "das Messer also quasi fliegen sah" kam er in der Analyse zum Ergebnis: "Die Valoren der Betonusa AG befinden sich in einem Abwärtstrend, der die nächsten Tage in eine Bodenbildung umschwenken wird."
Wenige Tage später schlug dann das Messer tatsächlich im Schuh ein - und zwar in den Schuhen der Anleger, die die Aktie auf Empfehlung von CDC gekauft hatten. Die Aktie gab an einem Tag um weitere 30 Prozent ein.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Es liegt mir fern, Analysten zu diskreditieren. Jeder liegt hin und wieder auch mal daneben. Aber nur weil einer der verwendeten Indikatoren zum Zeitpunkt der Analyse (Slow Stochastik) im so genannten überverkauften Bereich lag, eine Bodenbildung für die kommenden Tage vorauszusagen (nachdem die Aktie zuvor über Monate nur gefallen war), ist schon mehr als gewagt. Eher fahrlässig!
*Sieht so eine objektive Analyse aus?
Gleiches gilt für die Fundamentalanalyse: Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich das drohende Unheil in den USA bereits deutlich abgezeichnet hatte (die Vorstände der britischen Online-Glücksspiel-Unternehmen BetonSports und SportingBet waren bereits Wochen vor Veröffentlichung der Analyse in den USA verhaftet worden) erstellte CDC eine Discounted Cash Flow-Analyse mit einem Kursziel von 5,54 Euro. Ohne die für Betonusa höchst gefährlichen Entwicklungen in den USA in irgendeiner Form zu berücksichtigen, wurde dem Anleger also eine Kurschance von 123 Prozent in Aussicht gestellt. Das ist absolut nicht nachvollziehbar.
Mein Rat deshalb: Lesen Sie bei solchen kostenlosen Analysen immer das Kleingedruckte mit. Eventuell bestehen in solchen Fällen Interessenskonflikte.
Zur Stunde markiert die Aktie übrigens ein neues Allzeit-Tief bei 1,29 Euro.
• Betonusa
• WKN A0B921
• Börsenwert 41 Millionen Euro
• KGV 06e negativ
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 1,29 EUR
MEIN FAZIT:
- Geschäftsgrundlage nicht mehr vorhanden
- Alternativ-Strategien sind rechtlich äußerst bedenklich
- Undurchsichtige Vergangenheit
Finger weg von dieser Aktie!
__________________________________________
*Die aktuelle Rechtslage in Deutschland
Obwohl auch bwin vom US-Gesetz betroffen ist (das Unternehmen war letztes Jahr auch in den US-Markt eingestiegen) spielt für die Wiener genauso wie für bet-at-home vor allem der deutsche Markt eine gewichtige Rolle. Leider verschlechtert sich aktuell auch hierzulande die Ausgangslage für private Sportwettenanbieter weiter. Am Donnerstagabend einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf einen neuen Staatsvertrag. Demnach bleibt das Lotterie- und Sportwettenmonopol weiter beim Staat.
Die Werbung für Glücksspiele soll zudem weitgehend eingeschränkt werden. Mit letzterem Punkt will man der Auflage des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, das im März in einem Urteil erklärt hatte, das staatliche Monopol sei nur dann zulässig, wenn die Aufgabe zur Vorbeugung der Spielsucht erfüllt werde.
Entschieden werden muss nun noch wie lange der neue Vertrag gelten und ob es ein generelles Internet-Glücksspiel-Verbot geben soll. Ein endgültiger Beschluss soll am 13.Dezember erfolgen.
Diskutiert wird aktuell eine Laufzeit des Vertrages von vier Jahren. In dieser Zeit soll dann möglicherweise auch das angesprochene Modell zur Vergabe (neuer) Lizenzen an private Anbieter nach dem Jahr 2010 ausgearbeitet werden.
*Die EU als Zünglein an der Waage
Doch selbst nach der Absegnung des Staatsvertrages wird keine endgültige Klarheit über die Rechtssituation herrschen.
Denn eine letzte Hoffnung bleibt bwin&Co selbst dann noch: Die Europäische Union! Eine EU-Kommission prüft derzeit, ob die Sportwetten-Praxis von Deutschland und Frankreich gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der Gemeinschaft verstößt. Wann hier eine Entscheidung erfolgen wird, ist jedoch noch nicht bekannt.
*Ein kompletter Kollaps droht zunächst nicht
Wie aber geht es nun in der Praxis weiter: bwin und bet-at-home werden mit großer Sicherheit ihr Geschäft zunächst wie bisher weiter betreiben. bwin muss gegebenenfalls dann komplett auf Werbung in Deutschland verzichten, was die Neukundengewinnung natürlich wesentlich schwieriger machen würde. Zudem ist fraglich, wie der bestehende Kundenstamm reagieren wird, wenn im Staatsvertrag tatsächlich ein vollständiges Verbot für private Internet-Glücksspiele und Sportwetten beschlossen wird.
Ein totaler "Kollaps" der Aktien ist also zunächst nicht zu erwarten.
*bet-at-home: Anhebung der Umsatzprognose...
bet-at-home hob Ende August sogar das ursprüngliche Umsatzziel von 280 Millionen auf 320 Millionen Euro an und treibt die Expansion nach Osteuropa voran. Neue Märkte wurden in Bulgarien und Ungarn erschlossen, die Wettplattform ist mittlerweile in 12 Sprachen verfügbar. Vor dem Hintergrund dieser Ostverlagerung macht auch die Beantragung der Börsennotiz in Wien Sinn.
Zudem wird im vierten Quartal Mobile-Betting eingeführt, das die Abgabe von Wetten per Handy ermöglicht.
*...aber schlechte Informationspolitik
Weniger gut gefällt mir bei den Düsseldorfern aber die Tatsache, dass trotz relevanter Maßnahmen wie beispielsweise die Platzierung zweier Kapitalerhöhungen keine aktuellen Angaben zur Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzkennzahlen verfügbar sind. Kein ausführlicher Quartalsbericht, kein Halbjahresbericht, keine Gewinnprognosen - wie soll der Anleger so den aktuellen Wert der Aktie beurteilen können?
Immerhin: Die Kapitalerhöhung im März, wo 319 Tausend Aktien zu einem Preis von 26 Euro ausgegeben wurden, brachte neue liquide Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro ein, so dass die Finanzierung der Expansion zunächst gesichert ist. Ob es allerdings klug ist, in der aktuellen Situation diesen Cashbestand zum Rückkauf eigener Aktien zu nutzen, muss bezweifelt werden. Denn kommt es wirklich zu einem kompletten Verbot in Deutschland bräuchte man wohl jeden Cent zur Restrukturierung des operativen Geschäfts.
Hinzu kommt - wie oben bereits erwähnt - die Tatsache, dass bet-at-home keine Lizenz für den deutschen Markt besitzt und damit im Falle einer möglichen Ausnahmeregelung für Anbieter mit ehemaligen DDR-Lizenzen außen vor bleiben würde. Dann sähe es düster aus.
• bet-at-home.com
• WKN A0DNAY
• Börsenwert 66 Millionen Euro
• KGV 06e 94
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 19,60 EUR
MEIN FAZIT:
- Massive Rechtsunsicherheit (keine deutsche Lizenz!)
- Im Vergleich zu bwin abgeschlagene Nummer zwei in Deutschland
- Schlechte Informationspolitik
- Zweifelhaftes Aktienrückkaufprogramm
+ Schreibt bereits schwarze Zahlen
+ Kapitalerhöhungen waren erfolgreich
+ Viel versprechende Expansion nach Osteuropa
Unsere Verkaufsempfehlung im Geldanlage-Report vom 29.Mai 2006, wo wir uns beim damaligen Kurs von 47 Euro mit einem Kursziel von 10 Euro weit aus dem Fenster gelehnt haben, erwies sich als vollkommen richtig. Auch wenn das Chance-Risiko-Verhältnis beim aktuellen Kurs von 19,30 Euro und nach erfolgreicher Kapitalerhöhung um einiges besser ist, raten wir weiter, die Aktie zu meiden.
*Wenn schon zocken dann mit bwin
Die Überschrift ist im doppelten Sinne zu verstehen: Sie gilt sowohl für Sportwetter als auch für Spekulanten.
Da ich selbst sportbegeistert bin und hin und wieder auch übers Internet wette, kann ich hier aus eigener Erfahrung sprechen:
bwin ist mit riesigem Abstand die Nummer eins unter den Anbietern (2005 hatte man ungefähr das 10fache Umsatzvolumen im Vergleich zu bet-at-home), hat die besseren Quoten, die bessere Wettplattform (nur bei bwin gibt es Live-Wetten und ein Chat, in dem sich User austauschen können), das professionellere Design (rufen Sie einfach mal die Seiten www.bet-at-home.com und www.bwin.de auf und vergleichen Sie selbst), das reichhaltigere Wettangebot und ist der Konkurrenz immer mindestens einen Schritt voraus. Beispiel Mobile Betting: bet-at-home kündigt die Einführung an, bwin hat es schon lange.
Kurz gesagt: Das "Wetterlebnis" bei bwin ist einfach um Klassen besser und macht die Wiener vor allem bei den so genannten "Heavy Usern" (also bei den Viel-Wettern) zur unumstrittenen Nummer eins. Zumindest diese Klientel dürfte den Wienern durch dick und dünn die Treue halten und sich auch von staatlichen Verboten nicht abschrecken lassen.
Hinzu kommt: Durch die hohe Medienpräsenz in der Vergangenheit hat bwin in Deutschland einen riesigen Bekanntheitsgrad erreicht von dem man noch lange zehren kann.
*Die Lage ist objektiv betrachtet kritisch
Das alles darf den geneigten Spekulanten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage aktuell prekär ist. Der Wegfall des US-Marktes kostet rund 20 Prozent des geplanten Umsatzvolumens. Das Dramatische an der Situation ist die Tatsache, dass bwin erst im Frühjahr rund 500 Millionen US-Dollar für das schwedische Unternehmen Ongame E-Solutions bezahlt hat. Da das Unternehmen fast die kompletten Umsätze in den USA erwirtschaftet hat, drohen nun riesige Sonderabschreibungen. Selbst ein Unternehmen von der Größenordnung bwins kann eine solche Fehlinvestition nicht ohne weiteres verkraften.
Zum Vergleich: Momentan liegt die gesamte Marktkapitalisierung des Unternehmens nur noch bei 519 Millionen Euro.
Die Analysten der Bank Austria Creditanstalt haben ihre gesamten Umsatz- und Ergebnisprognosen über den Haufen geworfen und das Kursziel zum wiederholten Mal dramatisch reduziert. Aktuell sieht man den fairen Wert der Aktie nur noch bei 12 Euro (zuvor war das Kursziel 19 Euro). Eine Rückkehr in die Gewinnzone wird nun nicht mehr vor 2009 erwartet.
Auch wenn es fraglich ist, ob es derzeit überhaupt Sinn macht, Gewinnschätzungen für die kommenden Jahre abzugeben (die Analysten von Raiffeisen Centrobank haben beispielsweise das Rating momentan komplett ausgesetzt), so verdeutlicht die obige Einschätzung doch deutlich, wie kritisch es für bwin langsam wird: Die Prognosenreduzierung der Bank Austria wird ausschließlich mit dem Wegfall des US-Geschäfts begründet. Sollte nun auch noch der deutsche Markt wegbrechen, sähe es richtig düster aus. Dann wäre wohl sogar die Existenz des Unternehmens gefährdet.
• bwin
• WKN 936172
• Börsenwert 520 Millionen Euro
• KGV 06e negativ
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 16,49 EUR
MEIN FAZIT:
- Massive Rechtsunsicherheit
- Wegfall des US-Geschäfts und damit verbunden riesiger Wertberichtigungsbedarf
+ Markführerschaft in Deutschland
+ Bekannter Markenname
+ Erstklassiges Management
Die Aktie eignet sich aktuell nur für Zocker!
mc_cäsh
ich finde der Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" passt wie die Faust aufs Auge zur aktuellen Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten. Das Schicksal einer ganzen Branche hängt an ein paar Politik- und Gerichtsentscheidungen. Wie die Auseinander-setzung letztlich ausgeht ist ungefähr genauso gewiss wie die Bundesligaergebnisse und die Lottozahlen der nächsten Woche.
Die an sich schon spannende Thematik wird für Börsianer noch interessanter. Droht dem einstigen Börsenstar bwin (ehemals betandwin.com) wirklich der totale Kollaps? Oder gibt es aktuell nach Kursverlusten von 85 Prozent traumhafte Einstiegskurse? Und wie steht es um die beiden kleineren Herausforderer bet-at-home und Betonusa? Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf diese Fragen!
*Knackpunkt Lizenzen
Im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht derzeit vor allem bwin. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien verfügt über eine deutsche Wettlizenz aus der ehemaligen DDR, die bei der Wiedervereinigung ihre Gültigkeit behalten hat. Insgesamt drei verschiedene Unternehmen besitzen eine solche Lizenz noch (neben bwin auch Sportwetten Gera aus Thüringen und digibet aus Berlin, die jedoch beide nicht börsennotiert und daher für uns weniger interessant sind).
Zusätzlich besitzt bwin eine Gibraltar-Lizenz, die nach Meinung der Wiener auch für die gesamte EU Gültigkeit hat.
In Punkto Lizenz lässt sich bereits ein erster wichtiger Unterschied zu Konkurrent bet-at-home feststellen. Die Düsseldorfer agieren ausschließlich auf Basis einer Malta-Lizenz (vergleichbar mit der Gibraltar-Lizenz von bwin). Das hat zur Folge, dass bet-at-home im Gegensatz zu bwin sein Produkt nicht in Deutschland bewerben darf (wobei nach dem Einschreiten vieler deutscher Bundesländer dieses Recht auch bei bwin inzwischen nur noch sehr eingeschränkt akzeptiert wird).
Das Fehlen einer deutschen Lizenz könnte zudem auch rechtlich von Nachteil sein. Denkbar ist beispielsweise der Fall, dass im Rahmen einer Neufassung des deutschen Staatsvertrages Ausnahmegenehmigungen (in welcher Form auch immer) für Anbieter mit deutscher Lizenz geschaffen werden. Dann würde bet-at-home "in die Röhre schauen".
*Betonusa droht jetzt schon das Aus
Noch prekärer ist die Lage beim jungen Online-Casino Betonusa, die mit einer Karibik-Lizenz (Antigua, Barbuda) bisher vor allem in Nordamerika agiert haben. Das US-Unternehmen wurde 2004 vom deutschen Mike Hansch aufgekauft und ist seit November 2005 in Deutschland börsennotiert. Umsätze wurden bisher ganz überwiegend in den USA erzielt. Durch den so genannten "Unlawful Internet Gambling Act of 2006" wurde dem Unternehmen jetzt auf einen Schlag die Geschäftsgrundlage entzogen. Das von US-Präsident George Bush bereits unterzeichnete Gesetz verbietet es amerikanischen Bürgern künftig, die Einzahlung von Spielgeldern bei Online-Glücksspiel-Unternehmen über das amerikanische Bankensystem vorzunehmen.
Während andere Wettanbieter daher gar keine US-Kunden mehr annehmen geht Betonusa mit der Übernahme des Spielbetriebs und der Software des zahlungsunfähigen Konkurrenten Worldgaming PLC volles Risiko. Denn auch Worldgaming agierte überwiegend am US-Markt und wurde eben durch dieses Gesetz von Bush "niedergestreckt", weil die Banken sämtliche Kredite einfroren.
*Riskantes Spiel von Betonusa
Betonusa versucht nun gezielt dieses Gesetz zu umgehen - und zwar mit Hilfe der bereits im Juli vollzogenen Übernahme der auf Online-Zahlungssysteme spezialisierten Genpage Holding mit Sitz in Frankfurt.
In einer am 4.Oktober veröffentlichten Mitteilung des Vorstandes heißt es unter anderem: "Die Genpage-Gruppe arbeitet ausschließlich mit Partnerbanken zusammen, die sich außerhalb Nordamerikas und somit außerhalb der Zuständigkeit der US-Behörden befinden." Soll heißen: Die US-Kundschaft kann sich ja Konto und Kreditkarte bei einer ausländischen Partnerbank besorgen und über diese Station dann das Geld transferieren.
Weil Genpage zudem auch über eine Wettlizenz in Österreich verfügt, soll die Übernahme der Gruppe gleichzeitig den Einstieg von Betonusa in den europäischen Markt vorantreiben.
*Der Erfolg ist höchst fraglich
Ob dies allerdings wirklich so funktioniert, wie sich das der Vorstand von Betonusa vorstellt, darf bezweifelt werden. In der Mitteilung gesteht man denn auch ein: "Auf Grund der am Markt aufkommenden Unsicherheiten existiert...ein Risiko für bestimmte Bestandskunden der Genpage-Gruppe..." Nicht nur für die Kunden der Genpage-Gruppe sondern vor allem auch für Betonusa selbst, möchte man da spontan ergänzen.
Wem diese Ausgangslage noch nicht prekär genug erscheint, dem empfehle ich zusätzlich einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aus dem Juni dieses Jahres. Darin wird die Entstehungsgeschichte von Betonusa beleuchtet. Der Verfasser kam damals zu dem Fazit: "Die Unternehmensgeschichte ist schwer durchschaubar, die Anlegerschützer sahen bei anderen Firmen des Gründers Anlaß zum Meckern, die Finanzdaten lassen sich nicht mit vergangenen Zahlen vergleichen. Dazu kommen operative Risiken."
*Zweifelhafte Kaufempfehlungen
Erstaunlich, dass das Research-Unternehmen CdC Capital AG vor dem Hintergrund dieser massiven Risiken die Aktie noch im September mit einem Kursziel von 5 Euro zum Kauf empfahl.
Geradezu grotesk wird das Ganze aber, wenn CdC auf Seite 26 ihrer Analyse das Gleichnis des berühmten technischen Traders Ed Seykota zitieren:
"Eines Abends, während ich mit einem Fundamentalisten beim Essen saß, wischte ich zufällig ein scharfes Messer über die Tischkante. Er beobachtete das Messer, wie es durch die Luft flog, und wie es am Ende mit der spitzen Seite in seinen Schuh fuhr - "warum haben sie ihren Fuß nicht weggezogen?" fragte ich. "Ich wartete darauf, dass das Messer wieder nach oben flog" antwortete er.
*Greife nie in ein fallendes Messer - oder doch?
Mit anderen Worten: Kaufe keine Aktie solange sie sich in einem steilen Abwärtstrend befindet! Genau einem solchen fallenden Messer glich aber der Kursverlauf der Betonusa-Aktie zum Empfehlungszeitpunkt. Obwohl der CDC Analyst "das Messer also quasi fliegen sah" kam er in der Analyse zum Ergebnis: "Die Valoren der Betonusa AG befinden sich in einem Abwärtstrend, der die nächsten Tage in eine Bodenbildung umschwenken wird."
Wenige Tage später schlug dann das Messer tatsächlich im Schuh ein - und zwar in den Schuhen der Anleger, die die Aktie auf Empfehlung von CDC gekauft hatten. Die Aktie gab an einem Tag um weitere 30 Prozent ein.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Es liegt mir fern, Analysten zu diskreditieren. Jeder liegt hin und wieder auch mal daneben. Aber nur weil einer der verwendeten Indikatoren zum Zeitpunkt der Analyse (Slow Stochastik) im so genannten überverkauften Bereich lag, eine Bodenbildung für die kommenden Tage vorauszusagen (nachdem die Aktie zuvor über Monate nur gefallen war), ist schon mehr als gewagt. Eher fahrlässig!
*Sieht so eine objektive Analyse aus?
Gleiches gilt für die Fundamentalanalyse: Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich das drohende Unheil in den USA bereits deutlich abgezeichnet hatte (die Vorstände der britischen Online-Glücksspiel-Unternehmen BetonSports und SportingBet waren bereits Wochen vor Veröffentlichung der Analyse in den USA verhaftet worden) erstellte CDC eine Discounted Cash Flow-Analyse mit einem Kursziel von 5,54 Euro. Ohne die für Betonusa höchst gefährlichen Entwicklungen in den USA in irgendeiner Form zu berücksichtigen, wurde dem Anleger also eine Kurschance von 123 Prozent in Aussicht gestellt. Das ist absolut nicht nachvollziehbar.
Mein Rat deshalb: Lesen Sie bei solchen kostenlosen Analysen immer das Kleingedruckte mit. Eventuell bestehen in solchen Fällen Interessenskonflikte.
Zur Stunde markiert die Aktie übrigens ein neues Allzeit-Tief bei 1,29 Euro.
• Betonusa
• WKN A0B921
• Börsenwert 41 Millionen Euro
• KGV 06e negativ
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 1,29 EUR
MEIN FAZIT:
- Geschäftsgrundlage nicht mehr vorhanden
- Alternativ-Strategien sind rechtlich äußerst bedenklich
- Undurchsichtige Vergangenheit
Finger weg von dieser Aktie!
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*Die aktuelle Rechtslage in Deutschland
Obwohl auch bwin vom US-Gesetz betroffen ist (das Unternehmen war letztes Jahr auch in den US-Markt eingestiegen) spielt für die Wiener genauso wie für bet-at-home vor allem der deutsche Markt eine gewichtige Rolle. Leider verschlechtert sich aktuell auch hierzulande die Ausgangslage für private Sportwettenanbieter weiter. Am Donnerstagabend einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf einen neuen Staatsvertrag. Demnach bleibt das Lotterie- und Sportwettenmonopol weiter beim Staat.
Die Werbung für Glücksspiele soll zudem weitgehend eingeschränkt werden. Mit letzterem Punkt will man der Auflage des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, das im März in einem Urteil erklärt hatte, das staatliche Monopol sei nur dann zulässig, wenn die Aufgabe zur Vorbeugung der Spielsucht erfüllt werde.
Entschieden werden muss nun noch wie lange der neue Vertrag gelten und ob es ein generelles Internet-Glücksspiel-Verbot geben soll. Ein endgültiger Beschluss soll am 13.Dezember erfolgen.
Diskutiert wird aktuell eine Laufzeit des Vertrages von vier Jahren. In dieser Zeit soll dann möglicherweise auch das angesprochene Modell zur Vergabe (neuer) Lizenzen an private Anbieter nach dem Jahr 2010 ausgearbeitet werden.
*Die EU als Zünglein an der Waage
Doch selbst nach der Absegnung des Staatsvertrages wird keine endgültige Klarheit über die Rechtssituation herrschen.
Denn eine letzte Hoffnung bleibt bwin&Co selbst dann noch: Die Europäische Union! Eine EU-Kommission prüft derzeit, ob die Sportwetten-Praxis von Deutschland und Frankreich gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der Gemeinschaft verstößt. Wann hier eine Entscheidung erfolgen wird, ist jedoch noch nicht bekannt.
*Ein kompletter Kollaps droht zunächst nicht
Wie aber geht es nun in der Praxis weiter: bwin und bet-at-home werden mit großer Sicherheit ihr Geschäft zunächst wie bisher weiter betreiben. bwin muss gegebenenfalls dann komplett auf Werbung in Deutschland verzichten, was die Neukundengewinnung natürlich wesentlich schwieriger machen würde. Zudem ist fraglich, wie der bestehende Kundenstamm reagieren wird, wenn im Staatsvertrag tatsächlich ein vollständiges Verbot für private Internet-Glücksspiele und Sportwetten beschlossen wird.
Ein totaler "Kollaps" der Aktien ist also zunächst nicht zu erwarten.
*bet-at-home: Anhebung der Umsatzprognose...
bet-at-home hob Ende August sogar das ursprüngliche Umsatzziel von 280 Millionen auf 320 Millionen Euro an und treibt die Expansion nach Osteuropa voran. Neue Märkte wurden in Bulgarien und Ungarn erschlossen, die Wettplattform ist mittlerweile in 12 Sprachen verfügbar. Vor dem Hintergrund dieser Ostverlagerung macht auch die Beantragung der Börsennotiz in Wien Sinn.
Zudem wird im vierten Quartal Mobile-Betting eingeführt, das die Abgabe von Wetten per Handy ermöglicht.
*...aber schlechte Informationspolitik
Weniger gut gefällt mir bei den Düsseldorfern aber die Tatsache, dass trotz relevanter Maßnahmen wie beispielsweise die Platzierung zweier Kapitalerhöhungen keine aktuellen Angaben zur Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzkennzahlen verfügbar sind. Kein ausführlicher Quartalsbericht, kein Halbjahresbericht, keine Gewinnprognosen - wie soll der Anleger so den aktuellen Wert der Aktie beurteilen können?
Immerhin: Die Kapitalerhöhung im März, wo 319 Tausend Aktien zu einem Preis von 26 Euro ausgegeben wurden, brachte neue liquide Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro ein, so dass die Finanzierung der Expansion zunächst gesichert ist. Ob es allerdings klug ist, in der aktuellen Situation diesen Cashbestand zum Rückkauf eigener Aktien zu nutzen, muss bezweifelt werden. Denn kommt es wirklich zu einem kompletten Verbot in Deutschland bräuchte man wohl jeden Cent zur Restrukturierung des operativen Geschäfts.
Hinzu kommt - wie oben bereits erwähnt - die Tatsache, dass bet-at-home keine Lizenz für den deutschen Markt besitzt und damit im Falle einer möglichen Ausnahmeregelung für Anbieter mit ehemaligen DDR-Lizenzen außen vor bleiben würde. Dann sähe es düster aus.
• bet-at-home.com
• WKN A0DNAY
• Börsenwert 66 Millionen Euro
• KGV 06e 94
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 19,60 EUR
MEIN FAZIT:
- Massive Rechtsunsicherheit (keine deutsche Lizenz!)
- Im Vergleich zu bwin abgeschlagene Nummer zwei in Deutschland
- Schlechte Informationspolitik
- Zweifelhaftes Aktienrückkaufprogramm
+ Schreibt bereits schwarze Zahlen
+ Kapitalerhöhungen waren erfolgreich
+ Viel versprechende Expansion nach Osteuropa
Unsere Verkaufsempfehlung im Geldanlage-Report vom 29.Mai 2006, wo wir uns beim damaligen Kurs von 47 Euro mit einem Kursziel von 10 Euro weit aus dem Fenster gelehnt haben, erwies sich als vollkommen richtig. Auch wenn das Chance-Risiko-Verhältnis beim aktuellen Kurs von 19,30 Euro und nach erfolgreicher Kapitalerhöhung um einiges besser ist, raten wir weiter, die Aktie zu meiden.
*Wenn schon zocken dann mit bwin
Die Überschrift ist im doppelten Sinne zu verstehen: Sie gilt sowohl für Sportwetter als auch für Spekulanten.
Da ich selbst sportbegeistert bin und hin und wieder auch übers Internet wette, kann ich hier aus eigener Erfahrung sprechen:
bwin ist mit riesigem Abstand die Nummer eins unter den Anbietern (2005 hatte man ungefähr das 10fache Umsatzvolumen im Vergleich zu bet-at-home), hat die besseren Quoten, die bessere Wettplattform (nur bei bwin gibt es Live-Wetten und ein Chat, in dem sich User austauschen können), das professionellere Design (rufen Sie einfach mal die Seiten www.bet-at-home.com und www.bwin.de auf und vergleichen Sie selbst), das reichhaltigere Wettangebot und ist der Konkurrenz immer mindestens einen Schritt voraus. Beispiel Mobile Betting: bet-at-home kündigt die Einführung an, bwin hat es schon lange.
Kurz gesagt: Das "Wetterlebnis" bei bwin ist einfach um Klassen besser und macht die Wiener vor allem bei den so genannten "Heavy Usern" (also bei den Viel-Wettern) zur unumstrittenen Nummer eins. Zumindest diese Klientel dürfte den Wienern durch dick und dünn die Treue halten und sich auch von staatlichen Verboten nicht abschrecken lassen.
Hinzu kommt: Durch die hohe Medienpräsenz in der Vergangenheit hat bwin in Deutschland einen riesigen Bekanntheitsgrad erreicht von dem man noch lange zehren kann.
*Die Lage ist objektiv betrachtet kritisch
Das alles darf den geneigten Spekulanten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage aktuell prekär ist. Der Wegfall des US-Marktes kostet rund 20 Prozent des geplanten Umsatzvolumens. Das Dramatische an der Situation ist die Tatsache, dass bwin erst im Frühjahr rund 500 Millionen US-Dollar für das schwedische Unternehmen Ongame E-Solutions bezahlt hat. Da das Unternehmen fast die kompletten Umsätze in den USA erwirtschaftet hat, drohen nun riesige Sonderabschreibungen. Selbst ein Unternehmen von der Größenordnung bwins kann eine solche Fehlinvestition nicht ohne weiteres verkraften.
Zum Vergleich: Momentan liegt die gesamte Marktkapitalisierung des Unternehmens nur noch bei 519 Millionen Euro.
Die Analysten der Bank Austria Creditanstalt haben ihre gesamten Umsatz- und Ergebnisprognosen über den Haufen geworfen und das Kursziel zum wiederholten Mal dramatisch reduziert. Aktuell sieht man den fairen Wert der Aktie nur noch bei 12 Euro (zuvor war das Kursziel 19 Euro). Eine Rückkehr in die Gewinnzone wird nun nicht mehr vor 2009 erwartet.
Auch wenn es fraglich ist, ob es derzeit überhaupt Sinn macht, Gewinnschätzungen für die kommenden Jahre abzugeben (die Analysten von Raiffeisen Centrobank haben beispielsweise das Rating momentan komplett ausgesetzt), so verdeutlicht die obige Einschätzung doch deutlich, wie kritisch es für bwin langsam wird: Die Prognosenreduzierung der Bank Austria wird ausschließlich mit dem Wegfall des US-Geschäfts begründet. Sollte nun auch noch der deutsche Markt wegbrechen, sähe es richtig düster aus. Dann wäre wohl sogar die Existenz des Unternehmens gefährdet.
• bwin
• WKN 936172
• Börsenwert 520 Millionen Euro
• KGV 06e negativ
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 16,49 EUR
MEIN FAZIT:
- Massive Rechtsunsicherheit
- Wegfall des US-Geschäfts und damit verbunden riesiger Wertberichtigungsbedarf
+ Markführerschaft in Deutschland
+ Bekannter Markenname
+ Erstklassiges Management
Die Aktie eignet sich aktuell nur für Zocker!
mc_cäsh
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.764.758 von cashcompany am 21.10.06 21:14:54Sportwetten.de besitzt auch eine Lizenz aus der ehemaligen DDR.
MfG t_grib
MfG t_grib
bei Peketec gefunden:
Guter Beitrag eines sehr seriösen BB`s!
Steigen die Internet-Wettanbieter wie Phoenix aus der Asche?
Das Image könnte schlechter nicht sein. In Deutschland kämpfen die Bundesländer mit den härtesten Bandagen um ihre Pfründe im Glücksspiel-Geschäft. Selbst als Trikotsponsor darf bwin nicht mehr überall auftreten. Allen Beteiligten ist klar, daß das Staats-Monopol in Deutschland aus Wettbewerbsgesichtspunkten nicht zu halten sein wird. Aber jedes Jahr, das es weiter besteht, beschert den Lottogesellschaften Milliarden-Einnahmen. Und da ist es nur zu verständlich, daß die Einschüchterungsmaßnahmen auch mal etwas grober ausfallen, auch gegen bestehende Gerichtsurteile gehandelt wird. In Frankreich saßen die beiden Vorstandschefs Norbert Teufelberger und Manfred Bodner im September sogar zwei Wochen in Haft. Das könnte sich allerdings für den Staat als Eigentor erweisen. Die Aktion hat bwin erst richtig bekannt gemacht. Die Zugriffe auf die Site verdreifachten sich innerhalb kürzester Zeit.
Am Schottenring spekuliert man über eine Übernahme. Der Kurs von bwin ist inzwischen mehr als 80 % eingebrochen und angesichts der hohen Profitabilität ein Schnäppchen für Übernehmer. Diesbezügliche Ängste gehen offensichtlich auch im Management um. So haben die Vorstände ihre Aktienoptionen komplett ausgeübt, auch der frühere Finanzminister und Großaktionär Hannes Androsch hat noch einmal 300.000 Stücke zugekauft und auch die Spitze des von bwin übernommenen Ongame hat inzwischen so viel eingesammelt, daß eine Sperrminorität gegeben ist.
Doch das Risiko bleibt. In den USA ist es Kreditkarten-Unternehmen seit neuestem untersagt, Zahlungen für Internet-Websites einzusammeln. Das trifft auch bwin, die einen Teil des Bruttoertrags mit Poker und Casino-Spielen in den USA macht. Dennoch sehen wir bwin auf lange Sicht als erstklassige Chance. Online Gaming ist ein absoluter Wachstumsmarkt. Die meisten Anbieter arbeiten höchst profitabel. Bei der ehemaligen Betandwin waren wegen der Ongame-Übernahme im Halbjahr allerdings 27,1 Mio. € Verlust angefallen. Fazit: Vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshof spielen Sie mit hoher Chance, aber auch hohem Risiko.
Guter Beitrag eines sehr seriösen BB`s!
Steigen die Internet-Wettanbieter wie Phoenix aus der Asche?
Das Image könnte schlechter nicht sein. In Deutschland kämpfen die Bundesländer mit den härtesten Bandagen um ihre Pfründe im Glücksspiel-Geschäft. Selbst als Trikotsponsor darf bwin nicht mehr überall auftreten. Allen Beteiligten ist klar, daß das Staats-Monopol in Deutschland aus Wettbewerbsgesichtspunkten nicht zu halten sein wird. Aber jedes Jahr, das es weiter besteht, beschert den Lottogesellschaften Milliarden-Einnahmen. Und da ist es nur zu verständlich, daß die Einschüchterungsmaßnahmen auch mal etwas grober ausfallen, auch gegen bestehende Gerichtsurteile gehandelt wird. In Frankreich saßen die beiden Vorstandschefs Norbert Teufelberger und Manfred Bodner im September sogar zwei Wochen in Haft. Das könnte sich allerdings für den Staat als Eigentor erweisen. Die Aktion hat bwin erst richtig bekannt gemacht. Die Zugriffe auf die Site verdreifachten sich innerhalb kürzester Zeit.
Am Schottenring spekuliert man über eine Übernahme. Der Kurs von bwin ist inzwischen mehr als 80 % eingebrochen und angesichts der hohen Profitabilität ein Schnäppchen für Übernehmer. Diesbezügliche Ängste gehen offensichtlich auch im Management um. So haben die Vorstände ihre Aktienoptionen komplett ausgeübt, auch der frühere Finanzminister und Großaktionär Hannes Androsch hat noch einmal 300.000 Stücke zugekauft und auch die Spitze des von bwin übernommenen Ongame hat inzwischen so viel eingesammelt, daß eine Sperrminorität gegeben ist.
Doch das Risiko bleibt. In den USA ist es Kreditkarten-Unternehmen seit neuestem untersagt, Zahlungen für Internet-Websites einzusammeln. Das trifft auch bwin, die einen Teil des Bruttoertrags mit Poker und Casino-Spielen in den USA macht. Dennoch sehen wir bwin auf lange Sicht als erstklassige Chance. Online Gaming ist ein absoluter Wachstumsmarkt. Die meisten Anbieter arbeiten höchst profitabel. Bei der ehemaligen Betandwin waren wegen der Ongame-Übernahme im Halbjahr allerdings 27,1 Mio. € Verlust angefallen. Fazit: Vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshof spielen Sie mit hoher Chance, aber auch hohem Risiko.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.764.524 von DerBergderruft am 21.10.06 20:50:04und das ist dann nicht Förderung von wettsucht
was eigentlich erstaunlich ist. je mehr Einnahmen der Staat hat umso grösser werden die Staatsschulden.
Immer mehr Steuern, immer mehr neue Steuern wie die Internetgebühr... uws.
ud es wird immer schlimmer.
Das ist so wie wenn ich mit 2´000 euro monatlich leben müsste und so knapp über die Runden komme, dann wird ich befördert und bekomme das doppelte Gehalt.
Plötzlich beginne ich öfters auswärts zu essen, Kaviar und viele Freundinnen und bin innert kurzer Zeit durch das doppelte Gehalt schwer verschuldet.
Ich beantrage eine Lohnerhöhung bei Arbeitgeber und es wird mir gewährt indem ich dann 6´000 anstatt vorher 2´000 und dann die 4´000 bekam.
Mit dem neuem Gehaltz von 6´000 werde ich angespornt noch mehr Ausgaben zu tätigen... mehr Reisen... ich lasse mir Die Zigaren wöchentlich per Taxi liefern...
Nach einem Jahr haben sich meine Schulden massiv vermehrt...
Ich kann mit den 6´000 im Monat nicht mehr leben... woher noch Einnahmen generieren?
Leider bekomme ich keine Lohnerhöhung mehr vom Arbeitgeber .... ich bin schliesslich nicht der Staat....
Aber würde mein Arbeitgeber mein Gehalt erneut verdoppeln auf, sagen wir 12´000 im Monat.... auch dies würde mir nicht mehr reichen....
hmmmm.. ob 20´000 im Monat genügen würde?
vieleciht brauche ich 50´000 im Monat oder 100´000 ....
hmmm. das reicht wohl auch nicht.....
Ach wie schön... wäre ich der Staat.....
je mehr ich bekomme... desto mehr will ich... und je mehr ich bekomme desto weniger reicht das Geld...
und das seltsame ist.... ich kann nicht begreifen.... dass in Deutschland immer mehr Hartz-Empfänger gibt...
wieso verarmen denn diese Leute....
unbegreiflich....
Je mehr Steuern die Bevölkerung zahlen muss desto weniger Geld haben die zur Verfügung.... wie soll man so was verstehen?
tsssss...
Immer mehr Steuern, immer mehr neue Steuern wie die Internetgebühr... uws.
ud es wird immer schlimmer.
Das ist so wie wenn ich mit 2´000 euro monatlich leben müsste und so knapp über die Runden komme, dann wird ich befördert und bekomme das doppelte Gehalt.
Plötzlich beginne ich öfters auswärts zu essen, Kaviar und viele Freundinnen und bin innert kurzer Zeit durch das doppelte Gehalt schwer verschuldet.
Ich beantrage eine Lohnerhöhung bei Arbeitgeber und es wird mir gewährt indem ich dann 6´000 anstatt vorher 2´000 und dann die 4´000 bekam.
Mit dem neuem Gehaltz von 6´000 werde ich angespornt noch mehr Ausgaben zu tätigen... mehr Reisen... ich lasse mir Die Zigaren wöchentlich per Taxi liefern...
Nach einem Jahr haben sich meine Schulden massiv vermehrt...
Ich kann mit den 6´000 im Monat nicht mehr leben... woher noch Einnahmen generieren?
Leider bekomme ich keine Lohnerhöhung mehr vom Arbeitgeber .... ich bin schliesslich nicht der Staat....
Aber würde mein Arbeitgeber mein Gehalt erneut verdoppeln auf, sagen wir 12´000 im Monat.... auch dies würde mir nicht mehr reichen....
hmmmm.. ob 20´000 im Monat genügen würde?
vieleciht brauche ich 50´000 im Monat oder 100´000 ....
hmmm. das reicht wohl auch nicht.....
Ach wie schön... wäre ich der Staat.....
je mehr ich bekomme... desto mehr will ich... und je mehr ich bekomme desto weniger reicht das Geld...
und das seltsame ist.... ich kann nicht begreifen.... dass in Deutschland immer mehr Hartz-Empfänger gibt...
wieso verarmen denn diese Leute....
unbegreiflich....
Je mehr Steuern die Bevölkerung zahlen muss desto weniger Geld haben die zur Verfügung.... wie soll man so was verstehen?
tsssss...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.776.380 von FrankScheunert am 22.10.06 12:39:03genau....
übrigens... hat jemand schon einmal nachgedacht... dass vom jedem WE gespieltem Geld etwa nur die Hälfte wieder zum Gewinn gestellt wird?
Das heisst, wenn die Leute für ca. 500 Millionen speilen nur etwa die Hälfte in die Gewinnränge kommt?
Dier andere Hälfte, wenn nicht mehr einfach bei der Lottogesellschaft verschwindet... für Unkosten, Gehälter und wer weiss was noch?
Habt Ihr mal das überlegt?Eine sehr grosse Marge.
übrigens... hat jemand schon einmal nachgedacht... dass vom jedem WE gespieltem Geld etwa nur die Hälfte wieder zum Gewinn gestellt wird?
Das heisst, wenn die Leute für ca. 500 Millionen speilen nur etwa die Hälfte in die Gewinnränge kommt?
Dier andere Hälfte, wenn nicht mehr einfach bei der Lottogesellschaft verschwindet... für Unkosten, Gehälter und wer weiss was noch?
Habt Ihr mal das überlegt?Eine sehr grosse Marge.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.776.550 von DerBergderruft am 22.10.06 12:55:18hier ein artikel zu bwin. wahrscheinlich kennt ihr in alle schon also schlag mich nicht dafür wenn er schon x-mal hier gepostet wurde. Sagt mir einfach nur eure meinung. bin nich so oft hier daher diese vorgangsweise. danke
Neue Sachverhaltsdarstellungen gegen Glücksspielanbieter
zurückWegen des Vorwurfs des illegalen Glücksspiels, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung wurden parallel zu einer Sachverhaltsdarstellung gegen den börsenotierten Online-Wettanbieter bwin gleich lautende Schriftsätze gegen die Mitbewerbern bet-at-home, Interwetten und Cashpoint eingebracht, berichtet "profil" in seiner jüngsten Ausgabe. Urheber der Schriftsätze ist die Kanzlei von Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer.
Unternehmen weisen Vorwürfe zurück
Eine Sachverhaltsdarstellung ähnlichen Inhalts wurde zudem kürzlich von der Wiener Kanzlei Freimüller, Noll, Obereder, Pilz gegen das gleichfalls börsenotierte Linzer Unternehmen bet-at-home eingebracht. Auch darin lautet der Vorwurf auf "unerlaubtes Glücksspiel".
bet-at-home sieht sich darüber hinaus auch mit einer Anzeige des Finanzministeriums konfrontiert. Die zuständige Abteilung hat erst vor wenige Wochen eine entsprechende Eingabe bei dem Landesgericht Linz gemacht. Die betroffenen Unternehmen weisen die Vorwürfe gegenüber "profil" allesamt zurück.
Neue Sachverhaltsdarstellungen gegen Glücksspielanbieter
zurückWegen des Vorwurfs des illegalen Glücksspiels, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung wurden parallel zu einer Sachverhaltsdarstellung gegen den börsenotierten Online-Wettanbieter bwin gleich lautende Schriftsätze gegen die Mitbewerbern bet-at-home, Interwetten und Cashpoint eingebracht, berichtet "profil" in seiner jüngsten Ausgabe. Urheber der Schriftsätze ist die Kanzlei von Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer.
Unternehmen weisen Vorwürfe zurück
Eine Sachverhaltsdarstellung ähnlichen Inhalts wurde zudem kürzlich von der Wiener Kanzlei Freimüller, Noll, Obereder, Pilz gegen das gleichfalls börsenotierte Linzer Unternehmen bet-at-home eingebracht. Auch darin lautet der Vorwurf auf "unerlaubtes Glücksspiel".
bet-at-home sieht sich darüber hinaus auch mit einer Anzeige des Finanzministeriums konfrontiert. Die zuständige Abteilung hat erst vor wenige Wochen eine entsprechende Eingabe bei dem Landesgericht Linz gemacht. Die betroffenen Unternehmen weisen die Vorwürfe gegenüber "profil" allesamt zurück.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.776.864 von i-Project am 22.10.06 13:46:47hmmm.. Andropsch war auch mal Finanzminister ...
und jetzt gehen sich Finanzminister auf Finanzminister auf die Gurgel?
Jedenfalls scheint es zurzeit zum guten Ton bei den Ankläger zu gehören....
hmmm. sieht so aus wie die Hexenverfolgungen imMittelalter.... da konte sogar der Niedrigste aus dem Dorf gegen einen unbequemen Adligen aussagen wenn es die oberste Autorität befahl damit man diesen loswerden konnte....
Haben wir nicht das Jahr 2006? oder 1006 bis 1406 ???
und jetzt gehen sich Finanzminister auf Finanzminister auf die Gurgel?
Jedenfalls scheint es zurzeit zum guten Ton bei den Ankläger zu gehören....
hmmm. sieht so aus wie die Hexenverfolgungen imMittelalter.... da konte sogar der Niedrigste aus dem Dorf gegen einen unbequemen Adligen aussagen wenn es die oberste Autorität befahl damit man diesen loswerden konnte....
Haben wir nicht das Jahr 2006? oder 1006 bis 1406 ???
EU will Lotto-Staatsvertrag kippen
EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy will den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriemonopol nicht hinnehmen. Er drohte, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren bis zur letzten Instanz durchzufechten.
....
http://ftd.de/politik/europa/123887.html
EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy will den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriemonopol nicht hinnehmen. Er drohte, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren bis zur letzten Instanz durchzufechten.
....
http://ftd.de/politik/europa/123887.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.779.753 von InvestmentGuru am 22.10.06 17:35:33hatte ich schon gestern reingestellt,
wiederholung kann aber nicht schaden
Denke dies verdeutlicht die EU-Richtung, ist halt nur eine Frage der Zeit, mann sieht ja wie die bande von politikern und zuständige staatl. Stellen versucht ich unkontrolliertes Geldverschwenden zu erhalten. Wie bei einem Hund, je mehr zu Fressen im Napf, um so mehr frisst er.
Müßte eigentlich einen positiven wochenstart geben, wenn man noch bedenkt das BWIN von der EU Rückenwind bekommt, und jetzt auch konsequenzen zieht und sich aus der sportwerbung zurückzieht. Spart erstens Geld, und müßte auch für Positive Aufmerksamkeit, und Äußerungen der Betroffenen Vereine in der Presse sorgen.
Vielleicht sehen wir ja die 20,00 EUR diese woche wieder. Alle schlechten News dürften im kurs eingepreist sein. Aber gegen den Erfindungsreichtum der politiker ist man ja nie gefeit. Shorties, falls, leben auch gefährlich siehe letzte Woche, als das werbeverbot, aufgehoben wurde.
So mal weiter formel 1 schauen.
wiederholung kann aber nicht schaden
Denke dies verdeutlicht die EU-Richtung, ist halt nur eine Frage der Zeit, mann sieht ja wie die bande von politikern und zuständige staatl. Stellen versucht ich unkontrolliertes Geldverschwenden zu erhalten. Wie bei einem Hund, je mehr zu Fressen im Napf, um so mehr frisst er.
Müßte eigentlich einen positiven wochenstart geben, wenn man noch bedenkt das BWIN von der EU Rückenwind bekommt, und jetzt auch konsequenzen zieht und sich aus der sportwerbung zurückzieht. Spart erstens Geld, und müßte auch für Positive Aufmerksamkeit, und Äußerungen der Betroffenen Vereine in der Presse sorgen.
Vielleicht sehen wir ja die 20,00 EUR diese woche wieder. Alle schlechten News dürften im kurs eingepreist sein. Aber gegen den Erfindungsreichtum der politiker ist man ja nie gefeit. Shorties, falls, leben auch gefährlich siehe letzte Woche, als das werbeverbot, aufgehoben wurde.
So mal weiter formel 1 schauen.
die Unklarheit bzgl. Sportwetten wird uns wohl noch einige Zeit bleiben...
22.10.2006 17:26
Deutscher Lotto-Staatsvertrag laut EU nicht rechtmäßig - Spiegel
HAMBURG (AP)--Die EU-Kommission hält den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriewesen für nicht rechtmäßig. Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit und verstießen deshalb gegen EU-Recht, sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln fürs Glücksspiel zu erlassen. "Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter", sagte der irische Politiker. Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz, bestritt der EU-Kommissar laut Vorabmeldung.
Außer gegen Deutschland habe die EU-Kommission bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. "Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun", sagte McCreevy.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Bad Pyrmont auf den Entwurf eines neuen Staatsvertrages geeinigt. Sie wollen am staatlichen Monopol festhalten.
Webseite: http://www.spiegel.de
DJG/abe
22.10.2006 17:26
Deutscher Lotto-Staatsvertrag laut EU nicht rechtmäßig - Spiegel
HAMBURG (AP)--Die EU-Kommission hält den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriewesen für nicht rechtmäßig. Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit und verstießen deshalb gegen EU-Recht, sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln fürs Glücksspiel zu erlassen. "Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter", sagte der irische Politiker. Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz, bestritt der EU-Kommissar laut Vorabmeldung.
Außer gegen Deutschland habe die EU-Kommission bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. "Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun", sagte McCreevy.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Bad Pyrmont auf den Entwurf eines neuen Staatsvertrages geeinigt. Sie wollen am staatlichen Monopol festhalten.
Webseite: http://www.spiegel.de
DJG/abe
695 656 000 000 Euro
Wo bleibt das viele Geld, das wir für
Sozialleistungen ausgeben?
Von OLIVER SANTEN
Berlin – Noch nie wurden in Deutschland so viele Milliarden für Sozialleistungen gezahlt! 2005 lag das Sozialbudget des Bundes bei 696 Milliarden Euro – das entspricht dem Bruttosozialprodukt Indiens!
BILD erklärt, was sich hinter dieser Riesensumme verbirgt.
Sozialleistung Euro
Sozialhilfe 19,7 Mrd.
Jugendhilfe 17,5 Mrd.
Erziehungsgeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung 4,9 Mrd.
Wohngeld 1,5 Mrd.
Arbeitslosengeld I und II 87,7 Mrd.
Leistungen der Arbeitgeber: Entgeltzahlung im Krankheits-
fall, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung
56 Mrd.
Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallsversicherung 411,6 Mrd.
Pensionen, Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte 52,7 Mrd.
Warum sind trotz Milliarden-Ausgaben für Soziales so viele Menschen ohne Arbeit. Lehrstelle und Zukunftschance?
Prof. Thomas Straubhaar, Wirtschaftsinstitut HWWA, zu BILD: „Die Milliarden-Summen werden leider viel zu sehr mit der Gießkanne verteilt und erreichen die wirklich hilfsbedürftigen Menschen nicht. So verschlingt die ausufernde Bürokratie Milliarden und viele Maßnahmen kommen den Grundbedürfnissen der Menschen – wie zum Beispiel ein Arbeitsplatz – nicht zugute. Das System müsste dringend komplett überarbeitet werden. Die Gelder müssten viel gezielter eingesetzt werden, vor allem durch eine Abschaffung der Sozialversicherung und einen Übergang zu einem Grundeinkommen.“
Wo bleibt das viele Geld, das wir für
Sozialleistungen ausgeben?
Von OLIVER SANTEN
Berlin – Noch nie wurden in Deutschland so viele Milliarden für Sozialleistungen gezahlt! 2005 lag das Sozialbudget des Bundes bei 696 Milliarden Euro – das entspricht dem Bruttosozialprodukt Indiens!
BILD erklärt, was sich hinter dieser Riesensumme verbirgt.
Sozialleistung Euro
Sozialhilfe 19,7 Mrd.
Jugendhilfe 17,5 Mrd.
Erziehungsgeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung 4,9 Mrd.
Wohngeld 1,5 Mrd.
Arbeitslosengeld I und II 87,7 Mrd.
Leistungen der Arbeitgeber: Entgeltzahlung im Krankheits-
fall, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung
56 Mrd.
Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallsversicherung 411,6 Mrd.
Pensionen, Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte 52,7 Mrd.
Warum sind trotz Milliarden-Ausgaben für Soziales so viele Menschen ohne Arbeit. Lehrstelle und Zukunftschance?
Prof. Thomas Straubhaar, Wirtschaftsinstitut HWWA, zu BILD: „Die Milliarden-Summen werden leider viel zu sehr mit der Gießkanne verteilt und erreichen die wirklich hilfsbedürftigen Menschen nicht. So verschlingt die ausufernde Bürokratie Milliarden und viele Maßnahmen kommen den Grundbedürfnissen der Menschen – wie zum Beispiel ein Arbeitsplatz – nicht zugute. Das System müsste dringend komplett überarbeitet werden. Die Gelder müssten viel gezielter eingesetzt werden, vor allem durch eine Abschaffung der Sozialversicherung und einen Übergang zu einem Grundeinkommen.“
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.783.616 von okieh66 am 22.10.06 19:25:19Werder-Sponsor droht
Der Sportwettenanbieter bwin hat wegen des Hickhacks um die Zulässigkeit seines Angebots die ersten Sponsorenverträge mit Fußball-Bundesligisten gekündigt. "Dort, wo wir nicht mehr mit unserer Marke werben dürfen, werden wir die Verträge kündigen", sagte bwin-Chef Wacker der Wirtschaftswoche. Das ist auch in Bremen der Fall. Werder-Sportdirektor Klaus Allofs betonte, man habe "noch nichts im Briefkasten", sei aber "auf alles vorbereitet". Laut Wirtschafswoche will bwin an der Werbevereinbarung mit Werder Bremen vorerst noch festhalten. (dpa/taz)
Der Sportwettenanbieter bwin hat wegen des Hickhacks um die Zulässigkeit seines Angebots die ersten Sponsorenverträge mit Fußball-Bundesligisten gekündigt. "Dort, wo wir nicht mehr mit unserer Marke werben dürfen, werden wir die Verträge kündigen", sagte bwin-Chef Wacker der Wirtschaftswoche. Das ist auch in Bremen der Fall. Werder-Sportdirektor Klaus Allofs betonte, man habe "noch nichts im Briefkasten", sei aber "auf alles vorbereitet". Laut Wirtschafswoche will bwin an der Werbevereinbarung mit Werder Bremen vorerst noch festhalten. (dpa/taz)
Spiegel kaufen. Lesenswertes Interview mit EU Komissar McCreevy
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.794.182 von Devilsdance am 23.10.06 08:57:58Die EU wird sich bald äußern dann sind wir schnell über 30..
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.794.182 von Devilsdance am 23.10.06 08:57:58unter 17 aufstocken !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.795.471 von MaryJo am 23.10.06 11:15:27hoffentlich ist dieser McCreevy eine harte nuß, naja der name deutet auf einen schotten hin
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.794.182 von Devilsdance am 23.10.06 08:57:58lese mehr den Stern, kannst du es bitte kurz zusammenfassen.
Der Anfang war ja heute mit 17.30 ganz gut, aber entweder kam schon wieder ein negatives politikerhusten oder es haben einige schon wieder genug verdient.
Der Anfang war ja heute mit 17.30 ganz gut, aber entweder kam schon wieder ein negatives politikerhusten oder es haben einige schon wieder genug verdient.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.796.407 von okieh66 am 23.10.06 12:09:15vielleicht gibts ja noch einen versöhnl. Nachmittag.
aktuell am drehen. 16.51
aktuell am drehen. 16.51
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.798.918 von okieh66 am 23.10.06 14:34:00nun etwas konkreter:
Sportwetten
bwin kürzt Sponsoring drastisch
Die Luft ist raus...
23. Oktober 2006
Der private Sportwetten-Anbieter bwin hat am Montag seinen Ausstieg als Co-Sponsor bei den Fußball-Bundesligaklubs VfL Bochum und Borussia Dortmund bestätigt sowie eine drastische Kürzung seines Sponsoring-Engagements angekündigt.
Man werde den Jahresetat in diesem Bereich um 40 Millionen Euro reduzieren, also um zwei Drittel von 64 auf 24 Millionen Euro herunterfahren, sagte Deutschland-Direktor Jörg Wacker auf einer Pressekonferenz. bwin reagiert damit auf den Beschluß der Ministerpräsidenten vom Freitag, in einem neuen Staatsvertrag am staatlichen Wettmonopol festzuhalten. Die teilweise praktizierte Variante, statt mit „bwin“ mit „we win“ zu werben, „bringt unsere Marke nicht voran“, erklärte Wacker. Bei Bundesliga-Spitzenreiter Werder Bremen will bwin vorerst Trikotsponsor bleiben, obwohl das Bremer Oberlandesgericht die Werbung verboten hat. „Wir bleiben unserem ersten Partner treu“, sagte Wacker (Siehe auch: Die Länder wollen ihr Glücksspielmonopol sichern).
Auch die Vereinbarung mit 1860 München (Trikotsponsor für zwei Millionen Euro im Jahr) soll zumindest bis Ende der aktuellen Saison eingehalten werden. Dagegen soll der Vertrag mit dem Zweitligaverein SC Freiburg ebenfalls gekündigt werden, wenn in Baden-Württemberg die Werbung gerichtlich untersagt wird.
Werner Hackmann, Präsident der Deutschen Fußball-Liga (DFL), reagierte auf die bwin-Ankündigung gelassen: „Diese Entwicklung ist natürlich sehr bedauerlich. Sie ist eine Folge des unsinnigen Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz. Aber die Liga ist so attraktiv, daß sie den Verlust dieser Gelder mittelfristig mit anderen Sponsoren auffangen kann.“
Text: FAZ.NET mit Material von sid
Sportwetten
bwin kürzt Sponsoring drastisch
Die Luft ist raus...
23. Oktober 2006
Der private Sportwetten-Anbieter bwin hat am Montag seinen Ausstieg als Co-Sponsor bei den Fußball-Bundesligaklubs VfL Bochum und Borussia Dortmund bestätigt sowie eine drastische Kürzung seines Sponsoring-Engagements angekündigt.
Man werde den Jahresetat in diesem Bereich um 40 Millionen Euro reduzieren, also um zwei Drittel von 64 auf 24 Millionen Euro herunterfahren, sagte Deutschland-Direktor Jörg Wacker auf einer Pressekonferenz. bwin reagiert damit auf den Beschluß der Ministerpräsidenten vom Freitag, in einem neuen Staatsvertrag am staatlichen Wettmonopol festzuhalten. Die teilweise praktizierte Variante, statt mit „bwin“ mit „we win“ zu werben, „bringt unsere Marke nicht voran“, erklärte Wacker. Bei Bundesliga-Spitzenreiter Werder Bremen will bwin vorerst Trikotsponsor bleiben, obwohl das Bremer Oberlandesgericht die Werbung verboten hat. „Wir bleiben unserem ersten Partner treu“, sagte Wacker (Siehe auch: Die Länder wollen ihr Glücksspielmonopol sichern).
Auch die Vereinbarung mit 1860 München (Trikotsponsor für zwei Millionen Euro im Jahr) soll zumindest bis Ende der aktuellen Saison eingehalten werden. Dagegen soll der Vertrag mit dem Zweitligaverein SC Freiburg ebenfalls gekündigt werden, wenn in Baden-Württemberg die Werbung gerichtlich untersagt wird.
Werner Hackmann, Präsident der Deutschen Fußball-Liga (DFL), reagierte auf die bwin-Ankündigung gelassen: „Diese Entwicklung ist natürlich sehr bedauerlich. Sie ist eine Folge des unsinnigen Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz. Aber die Liga ist so attraktiv, daß sie den Verlust dieser Gelder mittelfristig mit anderen Sponsoren auffangen kann.“
Text: FAZ.NET mit Material von sid
Gehört zwar nur bedingt hierher, aber.....
23.10.2006 - 19:41 Uhr
DGAP-News: Fluxx AG: OLG Düsseldorf bestätigt Bundeskartellamtsbeschluss zum Lottovertrieb
FLUXX AG / Sonstiges
23.10.2006
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
- Lotto-Vertrieb im Supermarkt steht nichts mehr im Wege
- Neuer Staatsvertrag muss sich an europäischem Kartellrecht messen
Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter angewendet werden.
Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu messen ist.
FLUXX AG Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 23.10.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: FLUXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz Deutschland Telefon: +49 (0)431 88 104-0 Fax: +49 (0)431 88 104-40 E-mail: info@fluxx.com WWW: www.fluxx.com ISIN: DE000A0JRU67 WKN: A0JRU6 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: FLUXX AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
23.10.2006 - 19:41 Uhr
DGAP-News: Fluxx AG: OLG Düsseldorf bestätigt Bundeskartellamtsbeschluss zum Lottovertrieb
FLUXX AG / Sonstiges
23.10.2006
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Lotto-Vertrieb im Supermarkt steht nichts mehr im Wege
- Neuer Staatsvertrag muss sich an europäischem Kartellrecht messen
Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter angewendet werden.
Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu messen ist.
FLUXX AG Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 23.10.2006
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Sprache: Deutsch Emittent: FLUXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz Deutschland Telefon: +49 (0)431 88 104-0 Fax: +49 (0)431 88 104-40 E-mail: info@fluxx.com WWW: www.fluxx.com ISIN: DE000A0JRU67 WKN: A0JRU6 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: FLUXX AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.806.730 von depotcheck am 23.10.06 20:18:50das gehört auf jeden Fall hier her...schau dir den Kurs zum Schluß an !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.807.081 von kmjolly am 23.10.06 20:35:46Stimme Dir voll zu
Wenn wir dann Morgen so zulegen wie Fluxx
MfG
Schlurp
Wenn wir dann Morgen so zulegen wie Fluxx
MfG
Schlurp
Könnte sein, dass wir die Tiefstkurse bei BWIN gesehen haben.
Könnte morgen wieder Richtung 18 gehen.
Könnte morgen wieder Richtung 18 gehen.
Eines ist bei bwin sicher, der nächste Zock kommt bestimmt Die Aktie ist besser als jede Sportwette ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.807.241 von schlurp am 23.10.06 20:43:57Nun ja,
der Markt hat heute eindeutig mal nach Lotto und nach Sportwetten differenziert: Tipp24, Fluxx rauf, bwin seitwärts, bet-at-home sogar ziemlich runter.
Offenbar erreicht der Markt langsam eine gewisse "Informationstiefe".
Was anderes: Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass das OLG-München-Urteil zur (Nicht-)Strafbarkeit keineswegs zur Legalität des Sportwettenangebots führt. Man kann gegen allerlei Gesetze verstoßen, ohne deswegen gleich mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen (für die Nichtjuristen).
Aber in Deutschland muß man sich immer auf Autoritäten berufen ... Deshalb hier die klarstellenden Erläuterungen aus den Gerichtskreisen selbst:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Klärende Worte des VGH Bayern zu Fehlinterpretationen der Entscheidung des OLG München vom 26.09.2006 (VGH Bayern, Beschluss v. 04.10.2006, Az. 24 CS 06.2229) - 17.10.2006 05:12 --------------------------------------------------------------------------------
Nachdem das OLG München am 26. 09. 2006 (Az. 5 St RR 114/05) in einem Einzelfall aus dem Jahre 2003, den Freispruch eines privaten Wett-Vermittlers bestätigte, hat nun der 24. Senat des VGH Bayern mit aller Deutlichkeit festgestellt, dass die strafrechtliche Entscheidung des OLG München aus verschiedenen Gründen keinerlei Relevanz für die Verwaltungsverfahren besitzt. Der VGH Bayern hält in ständiger Rechtsprechung an dem grundsätzlichen Verbot privater Sportwetten nach § 284 StGB fest.
Aber auch hinsichtlich der Strafbarkeit des unerlaubten Vertriebes von Sportwetten in das europäische Ausland findet der Senat in seiner jüngsten Entscheidung vom 04.10.2006 (Az. 24 CS 06.2229, Seite -20-) klare Worte auf die Fehlinterpretationen des o.g. Urteils durch Vertreter der privaten Wettunternehmen, indem er feststellt:
„Die Auffassung des Senats wird auch nicht durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2006 (Az. 5 StRR 115/05) in Frage gestellt. Das Oberlandesgericht hat mit seinem Revisionsurteil in einem konkreten Einzelfall den Freispruch eines Vermittlers von Sportwetten vom Vorwurf des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels im Zeitraum von August 2003 bis August 2004 bestätigt. Weil (damals) die Rechtslage in Bayern mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) nicht allen verfassungs- und Europarechtlichen Anforderungen entsprochen habe, greife § 284 StGB für derartige „Altfälle“ nicht ein.
Unbeschadet seiner fehlenden Bindungswirkung für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof lässt sich dem Urteil jedoch keine strafrechtliche Beurteilung von Sportwetten auf der Basis der vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Übergangsregelung in Verbindung mit den vom Freistaat Bayern seither getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entnehmen. Der Senat hält deshalb an seiner oben ausgeführten Rechtsmeinung fest.“
An anderer Stelle (Seite 16) bemerkt der VGH Bayern, dass „angesichts der insoweit eindeutigen gesetzlichen Regelungen und der weitgehend konsequenten Vorgehensweise bayerischer Behörden in diesem Bereich (gemeint ist die Umsetzung der Maßgaben des BVerfG)... ein schützenswertes Vertrauen, Sportwetten ohne Erlaubnis anbieten zu dürfen, nicht entstehen“ konnte. Wertet man letztere Bemerkung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten, so dürfte zukünftig auch eine Berufung auf mangelndes Verschulden und damit ein Fehlen des subjektiven Straftatbestandes nicht mehr ausreichen, um die Strafbarkeit des unerlaubten Vertriebes von Sportwetten zu verhindern.
Somit dürfte auch die in ISA CASINOS (unter dem 13.10.2006) verbreitete Ansicht, bis zu einer grundlegenden verfassungs- und gemeinschaftskonformen gesetzlichen Neuregelung sei von einer Straflosigkeit der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten auszugehen, eher ein Wunschbild des Autors und ein gefährlicher Rat für die Leser sein, denn das Urteil des OLG München bezog sich eindeutig auf Handlungen, die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 und den in der Folgezeit vorgenommenen Umstellungen des staatlichen Sportwettenangebots in Bayern begangen worden sind. Nach der nunmehr in vielen Entscheidungen des VGH Bayern deutlich artikulierten Ansicht, die heutige Rechtslage in Bayern entspreche den Voraussetzungen des Europäischen Rechts, dürfte die grundsätzliche Strafbarkeit der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten kaum mehr zu bezweifeln sein.
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URL: http://www.isa-casinos.de/articles/13951.html
der Markt hat heute eindeutig mal nach Lotto und nach Sportwetten differenziert: Tipp24, Fluxx rauf, bwin seitwärts, bet-at-home sogar ziemlich runter.
Offenbar erreicht der Markt langsam eine gewisse "Informationstiefe".
Was anderes: Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass das OLG-München-Urteil zur (Nicht-)Strafbarkeit keineswegs zur Legalität des Sportwettenangebots führt. Man kann gegen allerlei Gesetze verstoßen, ohne deswegen gleich mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen (für die Nichtjuristen).
Aber in Deutschland muß man sich immer auf Autoritäten berufen ... Deshalb hier die klarstellenden Erläuterungen aus den Gerichtskreisen selbst:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Klärende Worte des VGH Bayern zu Fehlinterpretationen der Entscheidung des OLG München vom 26.09.2006 (VGH Bayern, Beschluss v. 04.10.2006, Az. 24 CS 06.2229) - 17.10.2006 05:12 --------------------------------------------------------------------------------
Nachdem das OLG München am 26. 09. 2006 (Az. 5 St RR 114/05) in einem Einzelfall aus dem Jahre 2003, den Freispruch eines privaten Wett-Vermittlers bestätigte, hat nun der 24. Senat des VGH Bayern mit aller Deutlichkeit festgestellt, dass die strafrechtliche Entscheidung des OLG München aus verschiedenen Gründen keinerlei Relevanz für die Verwaltungsverfahren besitzt. Der VGH Bayern hält in ständiger Rechtsprechung an dem grundsätzlichen Verbot privater Sportwetten nach § 284 StGB fest.
Aber auch hinsichtlich der Strafbarkeit des unerlaubten Vertriebes von Sportwetten in das europäische Ausland findet der Senat in seiner jüngsten Entscheidung vom 04.10.2006 (Az. 24 CS 06.2229, Seite -20-) klare Worte auf die Fehlinterpretationen des o.g. Urteils durch Vertreter der privaten Wettunternehmen, indem er feststellt:
„Die Auffassung des Senats wird auch nicht durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2006 (Az. 5 StRR 115/05) in Frage gestellt. Das Oberlandesgericht hat mit seinem Revisionsurteil in einem konkreten Einzelfall den Freispruch eines Vermittlers von Sportwetten vom Vorwurf des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels im Zeitraum von August 2003 bis August 2004 bestätigt. Weil (damals) die Rechtslage in Bayern mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) nicht allen verfassungs- und Europarechtlichen Anforderungen entsprochen habe, greife § 284 StGB für derartige „Altfälle“ nicht ein.
Unbeschadet seiner fehlenden Bindungswirkung für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof lässt sich dem Urteil jedoch keine strafrechtliche Beurteilung von Sportwetten auf der Basis der vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Übergangsregelung in Verbindung mit den vom Freistaat Bayern seither getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entnehmen. Der Senat hält deshalb an seiner oben ausgeführten Rechtsmeinung fest.“
An anderer Stelle (Seite 16) bemerkt der VGH Bayern, dass „angesichts der insoweit eindeutigen gesetzlichen Regelungen und der weitgehend konsequenten Vorgehensweise bayerischer Behörden in diesem Bereich (gemeint ist die Umsetzung der Maßgaben des BVerfG)... ein schützenswertes Vertrauen, Sportwetten ohne Erlaubnis anbieten zu dürfen, nicht entstehen“ konnte. Wertet man letztere Bemerkung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten, so dürfte zukünftig auch eine Berufung auf mangelndes Verschulden und damit ein Fehlen des subjektiven Straftatbestandes nicht mehr ausreichen, um die Strafbarkeit des unerlaubten Vertriebes von Sportwetten zu verhindern.
Somit dürfte auch die in ISA CASINOS (unter dem 13.10.2006) verbreitete Ansicht, bis zu einer grundlegenden verfassungs- und gemeinschaftskonformen gesetzlichen Neuregelung sei von einer Straflosigkeit der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten auszugehen, eher ein Wunschbild des Autors und ein gefährlicher Rat für die Leser sein, denn das Urteil des OLG München bezog sich eindeutig auf Handlungen, die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 und den in der Folgezeit vorgenommenen Umstellungen des staatlichen Sportwettenangebots in Bayern begangen worden sind. Nach der nunmehr in vielen Entscheidungen des VGH Bayern deutlich artikulierten Ansicht, die heutige Rechtslage in Bayern entspreche den Voraussetzungen des Europäischen Rechts, dürfte die grundsätzliche Strafbarkeit der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten kaum mehr zu bezweifeln sein.
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URL: http://www.isa-casinos.de/articles/13951.html
Eine weitere Klarstellung zu der kürzlichen Entscheidung des VG Dresden im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes, dass die Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz nicht sofort, d.h. vor Entscheidung in der Hauptsache vollzogen werden soll.
Hier ist interessant, dass das VG Dresden offenbar weniger rechtliche Erwägungen zugunsten bwin geleitet haben, als vielmehr tatsächliche Erwägungen, d.h. vor Entscheidung in der Hauptsache sollen nicht unumkehrbar Existenz und Arbeitsplätze vernichtet werden.
Rechtlich ist damit die Geschichte in der Hauptsache, in dem weiter laufenden Hauptverfahren also mehr als offen.
Siehe:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
"VG Dresden: Streit zwischen Sachsen und der Fa. Bwin e.K. zu kom-pliziert und umfangreich für das verwaltungsrechtliche Eilverfahren - 20.10.2006 05:18 --------------------------------------------------------------------------------
Mit Beschluss vom 16.10.2006 (Az.: 14 K 1711/06) hat das VG Dresden in dem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren der Fa. Bwin e.K. gegen den Frei-staat Sachsen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Fa. Bwin e.K. gegen die Ordnungsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10.08.2006 wiederhergestellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die ge-gen die Fa. Bwin e.K. erlassene Ordnungsverfügung vom 10.08.2006 der-zeit nicht vollzogen werden kann. Daher kann die Fa. Bwin e.K. vorerst, zumindest bis zu einer Entscheidung des Sächsischen OVG über eine mögliche Beschwerde gegen den Beschluss des VG Dresden, seiner Ge-schäftstätigkeit im Bundesland Sachsen weiterhin nachgehen.
Zum Hintergrund:
Mit Ordnungsverfügung vom 10.08.2006 untersagte der Freistaat Sachsen der Fa. Bwin e.K. die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten sowie die Werbung für diese Tätig-keit. Der Freistaat ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Gegen diese Ordnungsverfügung legte die Fa. Bwin e.K. Widerspruch ein und beantragte im Verfahren vor dem VG Dresden, die aufschiebende Wir-kung dieses Widerspruchs anzuordnen. Über diesen verwaltungsrechtli-chen Eilantrag - nicht indes über die Hauptsache - hat das VG Dresden nunmehr zugunsten der Fa. Bwin e.K. entschieden.
Beachtlich ist allerdings die Begründung des Beschlusses. Das VG Dres-den hat nicht etwa - wie sonst bei entsprechenden Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO in verwaltungsrechtlichen Eilverfahren üblich - festgestellt, dass das Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten der Fa. Bwin e.K. ausgehen würde. Diese Frage hat das VG Dresden viel-mehr ausdrücklich offen gelassen. Entscheidungserheblich war vielmehr, dass nach Auffassung des VG Dresden die Angelegenheit mehrere kom-plexe Rechtsfragen aufweise, die teilweise auf zwischen den Beteiligten streitigen Tatsachen beruhen. Zumindest diese könnten nur im Hauptsa-cheverfahren geklärt werden.
Mit anderen Worten:
Das VG Dresden erachtet den gesamten erheblichen Sachverhalt für zu komplex und im Eilverfahren nicht hinreichend aufklär-bar, um eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den Antragsteller treffen zu können. Tatsächlichen Aufklärungsbedarf sieht das VG Dresden insbe-sondere bezüglich der Entstehungsgeschichte und der konkreten Verwen-dung der sog. DDR-Genehmigung, auf die sich die Fa. Bwin e.K. zur Rechtfertigung ihres Sportwettenangebots beruft. Die in diesem Zusam-menhang zwangsläufig auftretenden und für die Entscheidung maßgebli-chen tatsächlichen Fragen könnten nur in einem Hauptsacheverfahren, nicht aber im Rahmen der summarischen Prüfung des verwaltungsrechtli-chen Eilverfahrens geklärt werden.
Daneben war für das VG Dresden von besonderer Relevanz, dass die Fa. Bwin e.K. in Sachsen zahlreiche Arbeitnehmer beschäftige und ihrer Tätig-keit schon seit geraumer Zeit nachkomme. Auch aus diesem Gesichtspunkt könnten in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nicht vollendete Tatsachen geschaffen und die Existenz etlicher Arbeitnehmer aufs Spiel gesetzt werden.
Andererseits ist es bemerkenswert, dass das VG Dresden einer quantitati-ven bzw. qualitativen Beschränkung des Sportwettenangebots der Fa. Bwin e.K. im Gegensatz zu dem hier gegenständlichen Totalverbot offensichtlich nicht ablehnend gegenübersteht. So führt das Gericht aus, dass das Ver-halten der Fa. Bwin e.K. und der übrigen privaten Sportwettenanbieter an-gesichts der Expansion des Sportwettenangebots und der Werbung die durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehenen Maßgaben konterka-rieren. Als Alternative zu einer vollständigen Untersagung nennt das VG Dresden ausdrücklich die Beschränkung des Angebots oder bestimmte Auflagen für private Sportwettenanbieter durch die Behörden.
Die Entscheidung des VG Dresden hebt sich in ihrer Begründung von den übrigen Beschlüssen deutscher Verwaltungsgerichte ab. Nicht rechtliche, sondern tatsächliche Erwägungen werden in den Vordergrund gerückt und tragen die Entscheidung. Dies lässt sich nur damit erklären, dass das Ge-richt ungeachtet der juristischen Problematik dem größten deutschen Sportwettenanbieter nicht in einem Eilverfahren de facto seine geschäftli-che Tätigkeit untersagen wollte, um durch seine Entscheidung – so das VG Dresden wörtlich – „vollendete Tatsachen“ zu schaffen. Beruht der Be-schluss aber ausschließlich auf tatsächlichen Erwägungen, so hat er kei-nerlei präjudizierende Wirkung für eine Entscheidung im Hauptsachever-fahren. Dessen Erfolgsaussichten hat das VG Dresden daher konsequenter Weise ausdrücklich offen gelassen.
Dr. Manfred Hecker
Rechtsanwalt
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
50672 Köln
m.hecker@cbh.de
--------------------------------------------------------------------------------
URL: http://www.isa-casinos.de/articles/13993.html "
Hier ist interessant, dass das VG Dresden offenbar weniger rechtliche Erwägungen zugunsten bwin geleitet haben, als vielmehr tatsächliche Erwägungen, d.h. vor Entscheidung in der Hauptsache sollen nicht unumkehrbar Existenz und Arbeitsplätze vernichtet werden.
Rechtlich ist damit die Geschichte in der Hauptsache, in dem weiter laufenden Hauptverfahren also mehr als offen.
Siehe:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
"VG Dresden: Streit zwischen Sachsen und der Fa. Bwin e.K. zu kom-pliziert und umfangreich für das verwaltungsrechtliche Eilverfahren - 20.10.2006 05:18 --------------------------------------------------------------------------------
Mit Beschluss vom 16.10.2006 (Az.: 14 K 1711/06) hat das VG Dresden in dem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren der Fa. Bwin e.K. gegen den Frei-staat Sachsen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Fa. Bwin e.K. gegen die Ordnungsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10.08.2006 wiederhergestellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die ge-gen die Fa. Bwin e.K. erlassene Ordnungsverfügung vom 10.08.2006 der-zeit nicht vollzogen werden kann. Daher kann die Fa. Bwin e.K. vorerst, zumindest bis zu einer Entscheidung des Sächsischen OVG über eine mögliche Beschwerde gegen den Beschluss des VG Dresden, seiner Ge-schäftstätigkeit im Bundesland Sachsen weiterhin nachgehen.
Zum Hintergrund:
Mit Ordnungsverfügung vom 10.08.2006 untersagte der Freistaat Sachsen der Fa. Bwin e.K. die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten sowie die Werbung für diese Tätig-keit. Der Freistaat ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Gegen diese Ordnungsverfügung legte die Fa. Bwin e.K. Widerspruch ein und beantragte im Verfahren vor dem VG Dresden, die aufschiebende Wir-kung dieses Widerspruchs anzuordnen. Über diesen verwaltungsrechtli-chen Eilantrag - nicht indes über die Hauptsache - hat das VG Dresden nunmehr zugunsten der Fa. Bwin e.K. entschieden.
Beachtlich ist allerdings die Begründung des Beschlusses. Das VG Dres-den hat nicht etwa - wie sonst bei entsprechenden Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO in verwaltungsrechtlichen Eilverfahren üblich - festgestellt, dass das Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten der Fa. Bwin e.K. ausgehen würde. Diese Frage hat das VG Dresden viel-mehr ausdrücklich offen gelassen. Entscheidungserheblich war vielmehr, dass nach Auffassung des VG Dresden die Angelegenheit mehrere kom-plexe Rechtsfragen aufweise, die teilweise auf zwischen den Beteiligten streitigen Tatsachen beruhen. Zumindest diese könnten nur im Hauptsa-cheverfahren geklärt werden.
Mit anderen Worten:
Das VG Dresden erachtet den gesamten erheblichen Sachverhalt für zu komplex und im Eilverfahren nicht hinreichend aufklär-bar, um eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den Antragsteller treffen zu können. Tatsächlichen Aufklärungsbedarf sieht das VG Dresden insbe-sondere bezüglich der Entstehungsgeschichte und der konkreten Verwen-dung der sog. DDR-Genehmigung, auf die sich die Fa. Bwin e.K. zur Rechtfertigung ihres Sportwettenangebots beruft. Die in diesem Zusam-menhang zwangsläufig auftretenden und für die Entscheidung maßgebli-chen tatsächlichen Fragen könnten nur in einem Hauptsacheverfahren, nicht aber im Rahmen der summarischen Prüfung des verwaltungsrechtli-chen Eilverfahrens geklärt werden.
Daneben war für das VG Dresden von besonderer Relevanz, dass die Fa. Bwin e.K. in Sachsen zahlreiche Arbeitnehmer beschäftige und ihrer Tätig-keit schon seit geraumer Zeit nachkomme. Auch aus diesem Gesichtspunkt könnten in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nicht vollendete Tatsachen geschaffen und die Existenz etlicher Arbeitnehmer aufs Spiel gesetzt werden.
Andererseits ist es bemerkenswert, dass das VG Dresden einer quantitati-ven bzw. qualitativen Beschränkung des Sportwettenangebots der Fa. Bwin e.K. im Gegensatz zu dem hier gegenständlichen Totalverbot offensichtlich nicht ablehnend gegenübersteht. So führt das Gericht aus, dass das Ver-halten der Fa. Bwin e.K. und der übrigen privaten Sportwettenanbieter an-gesichts der Expansion des Sportwettenangebots und der Werbung die durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehenen Maßgaben konterka-rieren. Als Alternative zu einer vollständigen Untersagung nennt das VG Dresden ausdrücklich die Beschränkung des Angebots oder bestimmte Auflagen für private Sportwettenanbieter durch die Behörden.
Die Entscheidung des VG Dresden hebt sich in ihrer Begründung von den übrigen Beschlüssen deutscher Verwaltungsgerichte ab. Nicht rechtliche, sondern tatsächliche Erwägungen werden in den Vordergrund gerückt und tragen die Entscheidung. Dies lässt sich nur damit erklären, dass das Ge-richt ungeachtet der juristischen Problematik dem größten deutschen Sportwettenanbieter nicht in einem Eilverfahren de facto seine geschäftli-che Tätigkeit untersagen wollte, um durch seine Entscheidung – so das VG Dresden wörtlich – „vollendete Tatsachen“ zu schaffen. Beruht der Be-schluss aber ausschließlich auf tatsächlichen Erwägungen, so hat er kei-nerlei präjudizierende Wirkung für eine Entscheidung im Hauptsachever-fahren. Dessen Erfolgsaussichten hat das VG Dresden daher konsequenter Weise ausdrücklich offen gelassen.
Dr. Manfred Hecker
Rechtsanwalt
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
50672 Köln
m.hecker@cbh.de
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URL: http://www.isa-casinos.de/articles/13993.html "
Und noch einmal eine postive Entscheidung eines Verwaltungsgerichts im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes:
Interessant hier, dass das VG Giessen sich ausdrücklich auf möglicherweise entgegenstehendes EU-Recht beruft.
Andere Verwaltungsgerichte verneinen die Notwendigkeit, im Rahmen der nationalen Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz) schon das EU-Recht zu berücksichtigen.
Dementsprechend divergieren die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auch so stark. Bei www.isa-casinos.de wurde jetzt sogar eine "Landkarte" erstellt, wo abzulesen ist, wo im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes für und wo gegen die privaten Wettanbieter entschieden wurde. Tendenz: Nordosten Deutschlands eher pro (Schleswig-Holstein bis Sachsen), Südwesten Deutschlands eher contra Private.
Dies ist übrigens der Grund einer schwedischen (!) Vorlage beim EuGH, wo angefragt wird, ob die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über vorläufigen Rechtsschutz auch schon eine mögliche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des nationalen Rechts zu berücksichtigen haben. Diese EuGH-Entscheidung steht neben der Placanica-Entscheidung kurz bevor und ist daher sehr wichtig für den vorläufigen, flächendeckenden Weiterbetrieb von bwin, insbesondere in Deutschland!
Hier das Urteil des VG Giessen:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Verwaltungsgericht Gießen stärkt die Rechte privater Sportwettvermittler im Rahmen der Anordnung des Sofortvollzuges; keine pauschale Gefahrenquelle erkennbar. - 24.10.2006 00:23 --------------------------------------------------------------------------------
Das Verwaltungsgericht Gießen setzt in seinem Beschluss vom 13.10.2006 - 10 G 2253/06 - die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung konsequent um und beschließ, dass bei einer derart ungeklärten Rechtlage wie im Bereich der Sportwettvermittlung an EU-konzessionierte Unternehmen eine Interessenabwägung im Rahmen des Einstweiligen Verfahrens nur zu Gunsten der privaten Gewerbetreibenden ausfallen kann.
Dem Grundrecht auf freie Gewerbeausübung und den Primärrechten der EU müsse Vorrang eingeräumt werden. Zudem erteilt das Gericht der pauschalen Argumentation der besonderen Gefahrensituation bei privaten Anbietern eine Absage. Die Regelung des § 80 VwGO erfordere eine Auseinandersetzung mit der konkreten Sachlage des Betroffenen. Außerdem bedürfe es zusätzliche Argumente, die über die Begründung der Untersagungsverfügung an sich hinausgehen.
Die Anordnung des Sofortvollzuges sei eine Ausnahmeregelung. Vieles spreche schließlich dafür, dass die derzeitige Struktur des stattlichen Monopols nicht den Anforderungen des Europarechts genüge. Erneut entscheidet damit ein Gericht gegen das zuständige Obergericht (hier der Hessische Verwaltungsgerichtshof).
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URL: http://www.isa-casinos.de/articles/14022.html
Interessant hier, dass das VG Giessen sich ausdrücklich auf möglicherweise entgegenstehendes EU-Recht beruft.
Andere Verwaltungsgerichte verneinen die Notwendigkeit, im Rahmen der nationalen Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz) schon das EU-Recht zu berücksichtigen.
Dementsprechend divergieren die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auch so stark. Bei www.isa-casinos.de wurde jetzt sogar eine "Landkarte" erstellt, wo abzulesen ist, wo im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes für und wo gegen die privaten Wettanbieter entschieden wurde. Tendenz: Nordosten Deutschlands eher pro (Schleswig-Holstein bis Sachsen), Südwesten Deutschlands eher contra Private.
Dies ist übrigens der Grund einer schwedischen (!) Vorlage beim EuGH, wo angefragt wird, ob die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über vorläufigen Rechtsschutz auch schon eine mögliche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des nationalen Rechts zu berücksichtigen haben. Diese EuGH-Entscheidung steht neben der Placanica-Entscheidung kurz bevor und ist daher sehr wichtig für den vorläufigen, flächendeckenden Weiterbetrieb von bwin, insbesondere in Deutschland!
Hier das Urteil des VG Giessen:
(Quelle: www.isa-casinos.de)
Verwaltungsgericht Gießen stärkt die Rechte privater Sportwettvermittler im Rahmen der Anordnung des Sofortvollzuges; keine pauschale Gefahrenquelle erkennbar. - 24.10.2006 00:23 --------------------------------------------------------------------------------
Das Verwaltungsgericht Gießen setzt in seinem Beschluss vom 13.10.2006 - 10 G 2253/06 - die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung konsequent um und beschließ, dass bei einer derart ungeklärten Rechtlage wie im Bereich der Sportwettvermittlung an EU-konzessionierte Unternehmen eine Interessenabwägung im Rahmen des Einstweiligen Verfahrens nur zu Gunsten der privaten Gewerbetreibenden ausfallen kann.
Dem Grundrecht auf freie Gewerbeausübung und den Primärrechten der EU müsse Vorrang eingeräumt werden. Zudem erteilt das Gericht der pauschalen Argumentation der besonderen Gefahrensituation bei privaten Anbietern eine Absage. Die Regelung des § 80 VwGO erfordere eine Auseinandersetzung mit der konkreten Sachlage des Betroffenen. Außerdem bedürfe es zusätzliche Argumente, die über die Begründung der Untersagungsverfügung an sich hinausgehen.
Die Anordnung des Sofortvollzuges sei eine Ausnahmeregelung. Vieles spreche schließlich dafür, dass die derzeitige Struktur des stattlichen Monopols nicht den Anforderungen des Europarechts genüge. Erneut entscheidet damit ein Gericht gegen das zuständige Obergericht (hier der Hessische Verwaltungsgerichtshof).
--------------------------------------------------------------------------------
URL: http://www.isa-casinos.de/articles/14022.html
Düsseldorf (ots) -
- Bundeskartellamt gewinnt vor dem OLG Düsseldorf
- Private Lotto-Anbieter dürfen nicht weiter behindert werden
- Faber: Ministerpräsidenten sollen endlich umsteuern
Das deutsche Lotto-Kartell hat vor dem OLG Düsseldorf eine weitere
schwere Niederlage erlitten: Die Lottogesellschaften müssen sich an
das Kartellrecht halten und dürfen private Lottovermittler nicht
<a href="http://adfarm1.adition.com:80/click*lid=7513186064/clickurl=" target="_blank"><img src="http://imagesrv.adition.com/banners/349/7437/altbanner.gif" width="300" height="250" border="0" alt=""></a>
weiter behindern. Die Richter wiesen den Antrag des deutschen Lotto-
und Totoblocks auf einstweiligen Rechtsschutz in allen wesentlichen
Punkten ab. Das Kartellamt setzte sich beim OLG durch.
"Das ist eine gute Nachricht für das Lotto in Deutschland," sagte
Norman Faber, Präsident des Verbandes der Lotterieeinnehmer und
Spielvermittler. "Jetzt sollten sich auch die Ministerpräsidenten
einen Ruck geben und das deutsche Lotto vom geplanten
Glücksspielstaatsvertrag ausnehmen." Am Montag hatte EU-Kommissar
McCreevy erklärt, dass die Pläne der Länder gegen geltendes EU-Recht
verstoßen und das laufende Vertragsverletzungsverfahren nicht
überstehen würden. Die Ministerpräsidenten wollen private
Lottovermittler aus dem Markt drängen und darüber am 13. Dezember
entscheiden.
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass der
noch geltende Lotteriestaatsvertrag von 2004 keine Beschränkung des
Vertriebsweges für gewerbliche Spielvermittler enthält. Neue
Vertriebsformen (z. B. in Supermärkten, aber auch im Internet) sind
gesetzlich nicht verboten. Lottogesellschaften dürfen bestehende
Verträge mit Spielvermittlern deshalb nicht - wie geschehen - ohne
weiteres kündigen.
Der OLG-Beschluss enthält weitere einschneidende Vorgaben für die
Länder: Die Lottogesellschaften dürfen von gewerblichen
Spielvermittlern keine Spieltipps ablehnen, die von
Spielinteressenten aus dem EU-Ausland stammen. Die staatlichen
Lottogesellschaften der Länder müssen untereinander Wettbewerb
zulassen und dürfen ihre Vertriebsgebiete nicht weiter
regionalisieren. Außerdem dürfen die Lottogesellschaften ihren
Internet-Auftritt nicht auf das jeweilige Bundesland beschränken. Im
geplanten Glücksspielstaatsvertrag wollen die Länder private
Vermittler dagegen zwingen, in jedem Bundesland eine
Einzelgenehmigung einzuholen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist nach dem Beschluss des
OLG Düsseldorf sofort vollziehbar. Der weitere Ausbau der
Vertriebstätigkeit von Spielvermittlern z. B. in Supermärkten darf
daher von den Lottogesellschaften nicht mehr behindert werden.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf enthält noch weitere wichtige
Klarstellungen, die für den geplanten neuen Glücksspielvertrag von
größter Bedeutung sind. So ist auch der neue Glücksspielstaatsvertrag
an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu messen. Das
bedeutet laut OLG, dass die Finanzhoheit der Länder ihre Grenzen in
den Bestimmungen des europäischen Kartellrechts findet.
Hinweis:
Weitere Informationen und Dokumente stellen wir Ihnen gern zur
Verfügung!
Originaltext: Verband d. Lotterienehmer u. Spielverm.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63991
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63991.rss2
Pressekontakt:
Jens Lange
030 - 28535 - 465
jens.lange@s-f.com
- Bundeskartellamt gewinnt vor dem OLG Düsseldorf
- Private Lotto-Anbieter dürfen nicht weiter behindert werden
- Faber: Ministerpräsidenten sollen endlich umsteuern
Das deutsche Lotto-Kartell hat vor dem OLG Düsseldorf eine weitere
schwere Niederlage erlitten: Die Lottogesellschaften müssen sich an
das Kartellrecht halten und dürfen private Lottovermittler nicht
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weiter behindern. Die Richter wiesen den Antrag des deutschen Lotto-
und Totoblocks auf einstweiligen Rechtsschutz in allen wesentlichen
Punkten ab. Das Kartellamt setzte sich beim OLG durch.
"Das ist eine gute Nachricht für das Lotto in Deutschland," sagte
Norman Faber, Präsident des Verbandes der Lotterieeinnehmer und
Spielvermittler. "Jetzt sollten sich auch die Ministerpräsidenten
einen Ruck geben und das deutsche Lotto vom geplanten
Glücksspielstaatsvertrag ausnehmen." Am Montag hatte EU-Kommissar
McCreevy erklärt, dass die Pläne der Länder gegen geltendes EU-Recht
verstoßen und das laufende Vertragsverletzungsverfahren nicht
überstehen würden. Die Ministerpräsidenten wollen private
Lottovermittler aus dem Markt drängen und darüber am 13. Dezember
entscheiden.
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass der
noch geltende Lotteriestaatsvertrag von 2004 keine Beschränkung des
Vertriebsweges für gewerbliche Spielvermittler enthält. Neue
Vertriebsformen (z. B. in Supermärkten, aber auch im Internet) sind
gesetzlich nicht verboten. Lottogesellschaften dürfen bestehende
Verträge mit Spielvermittlern deshalb nicht - wie geschehen - ohne
weiteres kündigen.
Der OLG-Beschluss enthält weitere einschneidende Vorgaben für die
Länder: Die Lottogesellschaften dürfen von gewerblichen
Spielvermittlern keine Spieltipps ablehnen, die von
Spielinteressenten aus dem EU-Ausland stammen. Die staatlichen
Lottogesellschaften der Länder müssen untereinander Wettbewerb
zulassen und dürfen ihre Vertriebsgebiete nicht weiter
regionalisieren. Außerdem dürfen die Lottogesellschaften ihren
Internet-Auftritt nicht auf das jeweilige Bundesland beschränken. Im
geplanten Glücksspielstaatsvertrag wollen die Länder private
Vermittler dagegen zwingen, in jedem Bundesland eine
Einzelgenehmigung einzuholen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist nach dem Beschluss des
OLG Düsseldorf sofort vollziehbar. Der weitere Ausbau der
Vertriebstätigkeit von Spielvermittlern z. B. in Supermärkten darf
daher von den Lottogesellschaften nicht mehr behindert werden.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf enthält noch weitere wichtige
Klarstellungen, die für den geplanten neuen Glücksspielvertrag von
größter Bedeutung sind. So ist auch der neue Glücksspielstaatsvertrag
an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu messen. Das
bedeutet laut OLG, dass die Finanzhoheit der Länder ihre Grenzen in
den Bestimmungen des europäischen Kartellrechts findet.
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030 - 28535 - 465
jens.lange@s-f.com
Ich würde sagen es gibt bereits deutlich bullishe Divergenzen zwischen bestehender und vor allem anstehender Nachrichtenlage...
ohne weiteren Kommentar!
ohne weiteren Kommentar!
Nach der erneuten Korrektur von 20 auf 16 kann man nun wieder long gehen,via Schein oder Aktie!
MIND
Bwin, will nach oben, aktuelle Schwankungen zwischen 16.70 und 16.55 €
kann jederzeit ausbrechen, ja nach Nachrichtenlage, sind 20,00 €
oder 15,00 € mögl.
Rein rechtl. und gefühl, ist Bwin im Recht.
Aber die Polit. Wortverdreher und Geldverschwender, sind hartnäckig und erfinderisch.
So ist man da vor einer neuen schweinerei nicht sicher.
Beruhigend war die gestrige Bwin werbung im DFB Pokal zu sehen. Hinsichtl. Bekanntheitsgrad ist des hick hack das einzig positive für die Marke, in diese Theaterakt zu sehen.
Also hoffen wir auf einen positiven News-funken z. B. Aus der EU-ecke.
kann jederzeit ausbrechen, ja nach Nachrichtenlage, sind 20,00 €
oder 15,00 € mögl.
Rein rechtl. und gefühl, ist Bwin im Recht.
Aber die Polit. Wortverdreher und Geldverschwender, sind hartnäckig und erfinderisch.
So ist man da vor einer neuen schweinerei nicht sicher.
Beruhigend war die gestrige Bwin werbung im DFB Pokal zu sehen. Hinsichtl. Bekanntheitsgrad ist des hick hack das einzig positive für die Marke, in diese Theaterakt zu sehen.
Also hoffen wir auf einen positiven News-funken z. B. Aus der EU-ecke.
Hallo
Na bravo und auf Tt geschlossen
Hier war auch schon mal mehr los
MfG
schlurp
Na bravo und auf Tt geschlossen
Hier war auch schon mal mehr los
MfG
schlurp
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.810.884 von ambodenstaendig am 24.10.06 01:51:44umgekehrt gilt: seit wann hätte ein verwaltungsverfahren relevanz für ein strafverfahren, die bauern haben doch einen.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.852.578 von schlurp am 25.10.06 20:17:58Börse in Frankfurt ist nebensächlich.
Wien ist die Zentrale.
Wien ist die Zentrale.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.855.736 von BULLE2004 am 25.10.06 22:31:18Hab mich schon gewundert, dass heute noch weniger los ist........
26.10. Nationalfeiertag bei den Ösis
26.10. Nationalfeiertag bei den Ösis
OLG-Beschluss hat weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des Glücksspiels in Deutschland
- Kartell- und Europarechtsexperte sieht juristisches Aus für den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags
- Landesrecht kann europäisches Kartellrecht nicht außer Kraft setzen
Altenholz, 26. Oktober 2006 – Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat nach Meinung von Kartell- und Europarechtsexperten weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmarkts. Der Kartellsenat des OLG hatte am Montag den Sofortvollzug des Bundeskartellamtsbeschlusses zum Lottovertrieb wiederhergestellt und in seiner Urteilsbegründung schwerwiegende Wettbewerbsverstöße des Deutschen Lotto- und Totoblocks bestätigt.
Nach Ansicht des EU- und Kartellrechtsexperten Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier, ist der OLG-Beschluss „eine deutliche Weichenstellung, wenn nicht sogar das juristische Aus für den im Entwurf vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag.“ In Verbindung mit der in der aktuellen SPIEGEL-Ausgabe geäußerten deutlich ablehnenden Haltung von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, sei die Debatte in juristischer Hinsicht bereits entschieden.
"Das Oberlandesgericht lässt keinen Zweifel daran, dass auch der neue Glücksspielstaatsvertrag an den Maßstäben des Europäischen Kartellrechts zu messen ist“, so Andreas Rosenfeld. „Dies ist keine neue Erkenntnis, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.“ Diese Klarstellung des OLG sei aber für die weitere Diskussion über den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der eine Beschränkung der Tätigkeiten gewerblicher Spielvermittlung vorsieht, sehr wichtig. Nach dem OLG kann Landesrecht nicht das Europäische Kartellrecht außer Kraft setzen. Die Finanzhoheit der Länder findet ihre Grenzen in den Bestimmungen des Europäischen Kartellrechts. Das OLG hält daher auch den geltenden Regionalisierungsstaatsvertrag für europarechtswidrig, weil die „Zielrichtung des Vertrages die Zurückdrängung der gewerblichen Spielvermittler war“.
Das Oberlandesgericht stimmt nicht nur der Beurteilung des Bundeskartellamts zu, dass gewerbliche Spielvermittler sich der terrestrischen Vertriebswege bedienen dürfen. Vielmehr bekräftigt das OLG Düsseldorf die sehr viel weitergehenden grundsätzlichen Feststellungen des Bundeskartellamts. Die im seit 2004 gültigen Lotteriestaatsvertrag und auch in dem vorliegenden Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags enthaltene Beschränkung des Vertriebsgebiets auf das Bundesland der jeweiligen staatlichen Lottogesellschaft verstoße gegen das nationale und das Europäische Kartellrecht. Das von den Ländern weiterhin vorgesehene Gebietskartell der Lottogesellschaften sei unzulässig. Die Lottogesellschaften müssen die Regionalisierung ihres Vertriebsgebiets aufgeben. Sie dürfen andere Lottogesellschaften anderer Bundesländer in ihrem Vertriebsgebiet nicht behindern. Rosenfeld: „Dies bedeutet, dass beispielsweise Westlotto in Bayern und die Staatliche Lotterieverwaltung des Freistaats Bayern in Nordrhein-Westfalen tätig werden dürfen.“
Das Oberlandesgericht setzt sich auch offensiv mit dem Argument der Gefahrenabwehr auseinander, mit der die monopolistische Struktur des Lotteriewesens gebetsmühlenartig gerechtfertigt wird. Weder die Aufgabenerfüllung der Gefahrenabwehr noch die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Glücksspielwesens schließen es rechtlich oder logisch aus, dass die Lottogesellschaften zueinander in einen Wettbewerb treten. Es sei nicht ersichtlich, inwieweit die Länder an ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr gehindert würden, wenn die Lottogesellschaften untereinander in einem Wettbewerb stünden.
.
- Kartell- und Europarechtsexperte sieht juristisches Aus für den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags
- Landesrecht kann europäisches Kartellrecht nicht außer Kraft setzen
Altenholz, 26. Oktober 2006 – Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat nach Meinung von Kartell- und Europarechtsexperten weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmarkts. Der Kartellsenat des OLG hatte am Montag den Sofortvollzug des Bundeskartellamtsbeschlusses zum Lottovertrieb wiederhergestellt und in seiner Urteilsbegründung schwerwiegende Wettbewerbsverstöße des Deutschen Lotto- und Totoblocks bestätigt.
Nach Ansicht des EU- und Kartellrechtsexperten Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier, ist der OLG-Beschluss „eine deutliche Weichenstellung, wenn nicht sogar das juristische Aus für den im Entwurf vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag.“ In Verbindung mit der in der aktuellen SPIEGEL-Ausgabe geäußerten deutlich ablehnenden Haltung von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, sei die Debatte in juristischer Hinsicht bereits entschieden.
"Das Oberlandesgericht lässt keinen Zweifel daran, dass auch der neue Glücksspielstaatsvertrag an den Maßstäben des Europäischen Kartellrechts zu messen ist“, so Andreas Rosenfeld. „Dies ist keine neue Erkenntnis, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.“ Diese Klarstellung des OLG sei aber für die weitere Diskussion über den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der eine Beschränkung der Tätigkeiten gewerblicher Spielvermittlung vorsieht, sehr wichtig. Nach dem OLG kann Landesrecht nicht das Europäische Kartellrecht außer Kraft setzen. Die Finanzhoheit der Länder findet ihre Grenzen in den Bestimmungen des Europäischen Kartellrechts. Das OLG hält daher auch den geltenden Regionalisierungsstaatsvertrag für europarechtswidrig, weil die „Zielrichtung des Vertrages die Zurückdrängung der gewerblichen Spielvermittler war“.
Das Oberlandesgericht stimmt nicht nur der Beurteilung des Bundeskartellamts zu, dass gewerbliche Spielvermittler sich der terrestrischen Vertriebswege bedienen dürfen. Vielmehr bekräftigt das OLG Düsseldorf die sehr viel weitergehenden grundsätzlichen Feststellungen des Bundeskartellamts. Die im seit 2004 gültigen Lotteriestaatsvertrag und auch in dem vorliegenden Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags enthaltene Beschränkung des Vertriebsgebiets auf das Bundesland der jeweiligen staatlichen Lottogesellschaft verstoße gegen das nationale und das Europäische Kartellrecht. Das von den Ländern weiterhin vorgesehene Gebietskartell der Lottogesellschaften sei unzulässig. Die Lottogesellschaften müssen die Regionalisierung ihres Vertriebsgebiets aufgeben. Sie dürfen andere Lottogesellschaften anderer Bundesländer in ihrem Vertriebsgebiet nicht behindern. Rosenfeld: „Dies bedeutet, dass beispielsweise Westlotto in Bayern und die Staatliche Lotterieverwaltung des Freistaats Bayern in Nordrhein-Westfalen tätig werden dürfen.“
Das Oberlandesgericht setzt sich auch offensiv mit dem Argument der Gefahrenabwehr auseinander, mit der die monopolistische Struktur des Lotteriewesens gebetsmühlenartig gerechtfertigt wird. Weder die Aufgabenerfüllung der Gefahrenabwehr noch die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Glücksspielwesens schließen es rechtlich oder logisch aus, dass die Lottogesellschaften zueinander in einen Wettbewerb treten. Es sei nicht ersichtlich, inwieweit die Länder an ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr gehindert würden, wenn die Lottogesellschaften untereinander in einem Wettbewerb stünden.
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Gäääääähn ...
Wenn garnix passiert ist aber auch langweilig !
Wenn garnix passiert ist aber auch langweilig !
Der EuGH wird in Kürze seine Entscheidungen treffen.
Es wird in Richtung Liberalisierung gehen.
Dann kommen auch noch Zahlen für das 3. Quartal.
alles in allem dürfte der Kurs dann bis Weihnachten wieder bei 30 stehen !!!
Es wird in Richtung Liberalisierung gehen.
Dann kommen auch noch Zahlen für das 3. Quartal.
alles in allem dürfte der Kurs dann bis Weihnachten wieder bei 30 stehen !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.875.897 von MarkusKoch01 am 26.10.06 21:05:53auf jedem Fall auf diesem Niveau ist BWIN ein glasklarer Kauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.876.715 von BULLE2004 am 26.10.06 21:37:22Auweiah
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.875.897 von MarkusKoch01 am 26.10.06 21:05:53alles in allem dürfte der Kurs dann bis Weihnachten wieder bei 30 stehen !!!
Wenn DEM so wäre, gibt es einen goldenen Tannenbaum ! Hier kann man gute kurzfristige Gewinne machen. Wenn es hoch geht, dann meistens mehr als 10%, das muss man ausnutzen - nur nicht drauf sitzenbleiben !
Wenn DEM so wäre, gibt es einen goldenen Tannenbaum ! Hier kann man gute kurzfristige Gewinne machen. Wenn es hoch geht, dann meistens mehr als 10%, das muss man ausnutzen - nur nicht drauf sitzenbleiben !
Für bwin wird es immer besser !!
Wenn nun in Kürze der EUGH entscheidet, daß die Monopole fallen müssen, dann müßte bwin eigentlich den Abschlag wieder aufholen, den sie aufgrund der Monopoltendenzen von Deutschland und Frankreich hinnehmen mußten.
Somit wären die 40,--Euro jederzeit realistisch !!
Wenn nun in Kürze der EUGH entscheidet, daß die Monopole fallen müssen, dann müßte bwin eigentlich den Abschlag wieder aufholen, den sie aufgrund der Monopoltendenzen von Deutschland und Frankreich hinnehmen mußten.
Somit wären die 40,--Euro jederzeit realistisch !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.886.775 von MarkusKoch01 am 27.10.06 12:56:08Man muss nur im richtigen Zeitpunkt wieder einsteigen und dann SL immer schön nachziehen bis 40 euro !
Hallo,
"...in Kürze der EUGH entscheidet"
Hat da jemand eine Vorstellung über "in Kürze"!?
Gruß & Danke
olmo
"...in Kürze der EUGH entscheidet"
Hat da jemand eine Vorstellung über "in Kürze"!?
Gruß & Danke
olmo
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.888.289 von Olmo2000 am 27.10.06 14:08:39Montag !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.888.289 von Olmo2000 am 27.10.06 14:08:39das wird noch dauern...so schnell gibt es keinen Beschluss
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.888.852 von kmjolly am 27.10.06 14:32:27Geht wieder ordentlich südwärts in Wien.
werde mir ein paar stück gönnen.
werde mir ein paar stück gönnen.
www.kein-monopol.de
klickst Du an, stimmst Du ab !!!
klickst Du an, stimmst Du ab !!!
Warum wird hier eigentlich so ein Wind um Bwin gemacht?
Es gibt noch zig andere Anbieter wie z.B. MyBet.
Laßt Bwin doch pleite gehen,- ist doch egal...
DER KAISER
Es gibt noch zig andere Anbieter wie z.B. MyBet.
Laßt Bwin doch pleite gehen,- ist doch egal...
DER KAISER
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.899.439 von DER-KAISER am 27.10.06 21:04:47Dann geh in einen anderen thread, wenn dich bwin nicht interessiert.
Es gibt viele user, die in bwin investiert sind und daher großes Interesse haben, wie es bwin geht.
Solche niveaulosen postings, haben in seriösen treads nichts zu suchen.
Hier ist Informationsaustausch gefragt, kein dummes Gelabere !!!
Es gibt viele user, die in bwin investiert sind und daher großes Interesse haben, wie es bwin geht.
Solche niveaulosen postings, haben in seriösen treads nichts zu suchen.
Hier ist Informationsaustausch gefragt, kein dummes Gelabere !!!
Wurde der Goodwill die Tage bereinigt oder zögert bwin das raus
Haben die Angst vor dem Abzug von Kundengeldern
Haben die Angst vor dem Abzug von Kundengeldern
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.908.387 von Friseuse am 28.10.06 10:10:31Kundengelder werden nur dann abgezogen, wenn
bwin Ihre Quoten auf Odset-Niveau bereinigt
bwin Kunden schauen nicht nach Goodwill-Käse etc. ..
Beim nächsten Ausverkauf ( denke 7-10€ könnten wir noch sehen)
bin ich dabei
Kursziel 58 € = min. +500 %
bwin Ihre Quoten auf Odset-Niveau bereinigt
bwin Kunden schauen nicht nach Goodwill-Käse etc. ..
Beim nächsten Ausverkauf ( denke 7-10€ könnten wir noch sehen)
bin ich dabei
Kursziel 58 € = min. +500 %
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.908.387 von Friseuse am 28.10.06 10:10:31gerade im aktien-online forum gefunden:
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Der Ongame Deal war eben für BWIN ein kleiner Fehlschlag, da eben das US Geschäft für BWIN derzeit ausfällt, ... aber Fehlschläge dieser Art können jedem passieren. Es würde allerdings in den USA kostengünstige Alternativen geben, indem BWIN z.B. ein echtes Brick & Mortar Casino mit Wettbetrieb errichtet bzw. kauft und dann mit den legalen Methoden deren Brand (Marke) in den USA bewirbt bzw. etabliert, sowie auch die entsprechende Kundenbasis aufbaut, usw. So ein Unternehmen kann z.B. im Bundesstaat Nevada um ca. US$ 10 Mio. eingerichtet werden, und die BWIN Aktien könnten z.B. als ADRs (American Depository Receipts) an den US Börsen gehandelt werden, bzw. es gibt auch noch weitere Alternativen. Schlussendlich wird Online Gaming auch in den USA in den nächsten paar Jahren legalisiert und die etablierten U.S. Casinobetriebe haben dann enorme Vorteile gegenüber den ausländischen Anbietern, die wahrscheinlich nicht zum Zug kommen werden.
----
Klingt nicht uninteressant.
ps: Habe natürlich gestern wieder nachgekauft-nach dem 16.11. werden alle wieder dem Kurs nachlaufen-nach oben!
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Der Ongame Deal war eben für BWIN ein kleiner Fehlschlag, da eben das US Geschäft für BWIN derzeit ausfällt, ... aber Fehlschläge dieser Art können jedem passieren. Es würde allerdings in den USA kostengünstige Alternativen geben, indem BWIN z.B. ein echtes Brick & Mortar Casino mit Wettbetrieb errichtet bzw. kauft und dann mit den legalen Methoden deren Brand (Marke) in den USA bewirbt bzw. etabliert, sowie auch die entsprechende Kundenbasis aufbaut, usw. So ein Unternehmen kann z.B. im Bundesstaat Nevada um ca. US$ 10 Mio. eingerichtet werden, und die BWIN Aktien könnten z.B. als ADRs (American Depository Receipts) an den US Börsen gehandelt werden, bzw. es gibt auch noch weitere Alternativen. Schlussendlich wird Online Gaming auch in den USA in den nächsten paar Jahren legalisiert und die etablierten U.S. Casinobetriebe haben dann enorme Vorteile gegenüber den ausländischen Anbietern, die wahrscheinlich nicht zum Zug kommen werden.
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Klingt nicht uninteressant.
ps: Habe natürlich gestern wieder nachgekauft-nach dem 16.11. werden alle wieder dem Kurs nachlaufen-nach oben!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.912.253 von informer_04 am 28.10.06 12:04:04Das geht am Thema vorbei, vermutlich bewusst gesülzte Nebelschwaden.
Die Aktiva von bwin sind von welcher Qualität
Warum kauft der früher so gelobte Androsch keine Aktien mehr
Hat die Erste Bank Probleme mit ihren Analysen und mit geochnerten Aktienbeständen
Warum sieht der Chart wie ein Kartenhaus aus
Die Aktiva von bwin sind von welcher Qualität
Warum kauft der früher so gelobte Androsch keine Aktien mehr
Hat die Erste Bank Probleme mit ihren Analysen und mit geochnerten Aktienbeständen
Warum sieht der Chart wie ein Kartenhaus aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.912.253 von informer_04 am 28.10.06 12:04:04ist interessant...
aber weiss das Bwin auch?
Du könntest mal die auch an Bwin oder an die Erste Bank mailen...
offenbar wissen die weniger als einfache Anleger ....
aber weiss das Bwin auch?
Du könntest mal die auch an Bwin oder an die Erste Bank mailen...
offenbar wissen die weniger als einfache Anleger ....
Quelle : de.internet.com
Lottogesellschaften planen deutliche Einschränkungen im Internet
Wollen Kritiker des umstrittenen Monopols ruhigstellen
Ihre Meinung zum Thema...
Der Weg zum schnellen Glück könnte bald mühsamer werden. Wie das Nachrichtenmagazin \'Focus\' (kommende Ausgabe) berichtet, will der Deutsche Lottoblock seine Angebote deutlich einschränken, um sein umstrittenes Monopol weiter aufrecht erhalten zu können. So sollen Glücksspiele, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, nicht mehr im Internet verfügbar sein, sondern nur noch in Annahmestellen. Dies erfuhr das Blatt von leitenden Mitarbeitern verschiedener Lottogesellschaften.
Betroffen sind neben Oddset-Sportwetten das tägliche "Keno". Diese Spiele gelten hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Suchtbekämpfung als "problematisch". Ganz eingestellt werden könnte das nur in Niedersachsen angebotene "Quicky", bei dem alle drei Minuten bis zu 50.000 Euro ausgespielt werden. Dieses Spiel sei wohl nicht mehr zu halten, heißt es dazu bei den Lottogesellschaften. (as)
[ Sonntag, 29.10.2006, 09:15 ]
Lottogesellschaften planen deutliche Einschränkungen im Internet
Wollen Kritiker des umstrittenen Monopols ruhigstellen
Ihre Meinung zum Thema...
Der Weg zum schnellen Glück könnte bald mühsamer werden. Wie das Nachrichtenmagazin \'Focus\' (kommende Ausgabe) berichtet, will der Deutsche Lottoblock seine Angebote deutlich einschränken, um sein umstrittenes Monopol weiter aufrecht erhalten zu können. So sollen Glücksspiele, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, nicht mehr im Internet verfügbar sein, sondern nur noch in Annahmestellen. Dies erfuhr das Blatt von leitenden Mitarbeitern verschiedener Lottogesellschaften.
Betroffen sind neben Oddset-Sportwetten das tägliche "Keno". Diese Spiele gelten hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Suchtbekämpfung als "problematisch". Ganz eingestellt werden könnte das nur in Niedersachsen angebotene "Quicky", bei dem alle drei Minuten bis zu 50.000 Euro ausgespielt werden. Dieses Spiel sei wohl nicht mehr zu halten, heißt es dazu bei den Lottogesellschaften. (as)
[ Sonntag, 29.10.2006, 09:15 ]
29.10.2006 20:20
Presse: PartyGaming und 888 Holdings haben über Fusion gesprochen
Die britischen Online-Poker-Anbieter PartyGaming <PRTY.ISE> <P2G.FSE> (Nachrichten) und 888 Holdings haben Presseberichten zufolge über eine Fusion gesprochen. Ein Zusammenschluss hätte einen Wert von 1,6 Milliarden Pfund (2,39 Milliarden Euro), berichteten mehrere britische Sonntagszeitungen. Alle Unternehmen der Branche hätten Gespräche geführt, um eine Lösung der durch die verschärften US-Gesetze hervorgerufenen Probleme zu finden, hieß es in der "Sunday Times" unter Berufung auf Kreise. Zu den Unternehmen zählten auch Sportingbet, Excapsa und bwin <BWIN.EAV> <BW9.FSE> (Nachrichten). Ein Sprecher von PartyGaming wollte die Berichte nicht kommentieren./FX/he
ISIN GI000A0ERMF2 GI000A0F6407 GB0009516252 AT0000767553
AXC0054 2006-10-29/20:16
Presse: PartyGaming und 888 Holdings haben über Fusion gesprochen
Die britischen Online-Poker-Anbieter PartyGaming <PRTY.ISE> <P2G.FSE> (Nachrichten) und 888 Holdings haben Presseberichten zufolge über eine Fusion gesprochen. Ein Zusammenschluss hätte einen Wert von 1,6 Milliarden Pfund (2,39 Milliarden Euro), berichteten mehrere britische Sonntagszeitungen. Alle Unternehmen der Branche hätten Gespräche geführt, um eine Lösung der durch die verschärften US-Gesetze hervorgerufenen Probleme zu finden, hieß es in der "Sunday Times" unter Berufung auf Kreise. Zu den Unternehmen zählten auch Sportingbet, Excapsa und bwin <BWIN.EAV> <BW9.FSE> (Nachrichten). Ein Sprecher von PartyGaming wollte die Berichte nicht kommentieren./FX/he
ISIN GI000A0ERMF2 GI000A0F6407 GB0009516252 AT0000767553
AXC0054 2006-10-29/20:16
wieder niemand gewonnen:
EuroMillionen: Im Jackpot warten € 131,00 Millionen
EuroMillionen: Im Jackpot warten € 131,00 Millionen
Dem Spieler ist es doch letztlich egal wo er spielen kann .. es wird immer Mittel und Wege geben dieses Milliardengeschäft profitabel aufrecht zu erhalten, auch bei bwin und Co. !! Wie letztlich der Markt das bewertet, bleibt abzuwarten. Hier kann es schnell auf 30 gehen, aber auch schnell auf 10, darin liegt doch der Reiz an der Börse !
mein absprung bei 17,- war also doch nicht so schlecht.
bei meinem wien aufenthalt voriger woche hatte ich ein
ausführliches gespräch mit dem wichtigsten mann von bwin.
leider hat sich meine vermutung bestátigt.
bwin versteht nicht, dass ihre strategie und die wahl der waffen
im kampf gegen die monopolisten völlig falsch ist.
vorläufig würde ich mir keine grossen hoffnungen machen
bei meinem wien aufenthalt voriger woche hatte ich ein
ausführliches gespräch mit dem wichtigsten mann von bwin.
leider hat sich meine vermutung bestátigt.
bwin versteht nicht, dass ihre strategie und die wahl der waffen
im kampf gegen die monopolisten völlig falsch ist.
vorläufig würde ich mir keine grossen hoffnungen machen
das jahrestief kommt wieder in Reichweite (13,41). falls es zu einem bruch kommen sollte, wären weitere abgaben möglich.
stay short
stay short
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.003.735 von leelan am 30.10.06 09:14:42leelan,
kaum hat der Tag begonnen und die bwin aktie ist im minus, kommst du wieder mit deinem allseits bekannten kommentaren, die keiner versteht.
Also, erklär uns bitte...
-) bei meinem wien aufenthalt voriger woche hatte ich ein
ausführliches gespräch mit dem wichtigsten mann von bwin.
==> mit WEM?
-) leider hat sich meine vermutung bestátigt.
==> Welche Vermutung hat sich WARUM bestätigt?
-)bwin versteht nicht, dass ihre strategie und die wahl der waffen
im kampf gegen die monopolisten völlig falsch ist.
==> Welche Strategie verfolgt bwin und warum ist diese falsch? Welche wäre denn nach deiner Meinung richtig und warum?
Tja leelan...dann erklä mal bitte.
liebe grüsse
sportsfreund
kaum hat der Tag begonnen und die bwin aktie ist im minus, kommst du wieder mit deinem allseits bekannten kommentaren, die keiner versteht.
Also, erklär uns bitte...
-) bei meinem wien aufenthalt voriger woche hatte ich ein
ausführliches gespräch mit dem wichtigsten mann von bwin.
==> mit WEM?
-) leider hat sich meine vermutung bestátigt.
==> Welche Vermutung hat sich WARUM bestätigt?
-)bwin versteht nicht, dass ihre strategie und die wahl der waffen
im kampf gegen die monopolisten völlig falsch ist.
==> Welche Strategie verfolgt bwin und warum ist diese falsch? Welche wäre denn nach deiner Meinung richtig und warum?
Tja leelan...dann erklä mal bitte.
liebe grüsse
sportsfreund
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.003.735 von leelan am 30.10.06 09:14:42nein...dein Absprung wir nicht richtig...hättest du etwas länger gewartet...wären einige 1000€ mehr drin gewesen...
naja vor ein paar Tagen wurde ich hier für meine teils bwin kritischen Postings von allen heftig attakiert
und denen die Kursprognosen binnen Tagen oder Wochen von 40 Euro oder so abgegeben haben wurde wohl mal wieder von manchen blind vertraut.........
und denen die Kursprognosen binnen Tagen oder Wochen von 40 Euro oder so abgegeben haben wurde wohl mal wieder von manchen blind vertraut.........
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.003.735 von leelan am 30.10.06 09:14:42Bitte nur weil BWIN um 10 Uhr gute 7% verloren hat, folgerst Du schon das dein Absprung richtig war??
Der Tag ist noch lang, warten wir wo BWIN am Ende der Sitzung steht.
lg.
Der Tag ist noch lang, warten wir wo BWIN am Ende der Sitzung steht.
lg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.004.549 von trustone am 30.10.06 09:53:49ja und...wo ist das Problem...nichts passiert...sehe bwin eher bei 30€ als 5€ !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.004.646 von kmjolly am 30.10.06 09:57:47ja Ihr saht die Aktie auch schon vor einer Woche dort
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.004.727 von trustone am 30.10.06 10:01:21und was gibt es da zu lachen ?!?!?!
ich habe bestimmt keine Zeitangabe gemacht !!
also ist alles möglich...
ich habe bestimmt keine Zeitangabe gemacht !!
also ist alles möglich...
Leelan wollte wahrscheinlich seinen "Stein der Weisen" bei Wahl der richtigen Strategie gegen die Monopole an BWIN verkaufen. Leider haben die nicht angebissen, uns verrät er es natürlich auch nicht, wie er es machen würde.
so die 15€ stehen wieder im ask !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.005.010 von kmjolly am 30.10.06 10:13:43wir schliessen heute noch im Plus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.005.141 von BULLE2004 am 30.10.06 10:20:04denke ich auch...
Boden nochmals getestet, geht es jetzt bergauf?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.005.177 von kmjolly am 30.10.06 10:21:23mal sehen wo wir in ein paar Monaten stehen, bis nächstes Frühjahr kann sich so viel ändern und dann sagen wieder alle -> wir wussten es doch schon immer
bwin wird nicht ewig unter 20 bleiben
bwin wird nicht ewig unter 20 bleiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.005.304 von The-Saint am 30.10.06 10:27:29ich denke, man kann froh sein, wenn BWIN sich über 10 € halten kann ! Fundamental ist die Aktie eigentlich garnix wert, gewinne machen Sie auf absehbare Zeit nicht, Image am Arsch etc..
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.004.344 von Sportsfreund am 30.10.06 09:43:57kaum hat der Tag begonnen und die bwin aktie ist im minus,
ich habe mein posting zu einem zeitpunkt geschrieben, wo (mir) noch nicht klar war, dass die aktie fállt
-) bei meinem wien aufenthalt voriger woche hatte ich ein
ausführliches gespräch mit dem wichtigsten mann von bwin.
==> mit WEM?
ich habe absichtlich den namen weggelassen.
-) leider hat sich meine vermutung bestátigt.
==> Welche Vermutung hat sich WARUM bestätigt?
nachdem ich 1987 als erster in europa (kontinent) die konzession zum abschluss von sportwetten erteilt bekommen habe,
sind sehr viele, nein ausschliesslich branchenfremde in den markt gedrungen. anders gesagt, sie hatten und haben keine ahnung, wie der hase láuft.
-)bwin versteht nicht, dass ihre strategie und die wahl der waffen
im kampf gegen die monopolisten völlig falsch ist.
==> Welche Strategie verfolgt bwin und warum ist diese falsch? Welche wäre denn nach deiner Meinung richtig und warum?
das wichtigste in der geschäftswelt sind informationen.
wieder anders gesagt: es ist klar, dass die wirklich wichtigen infos nicht in die welt hinaus posaunt werden.
ich habe mein posting zu einem zeitpunkt geschrieben, wo (mir) noch nicht klar war, dass die aktie fállt
-) bei meinem wien aufenthalt voriger woche hatte ich ein
ausführliches gespräch mit dem wichtigsten mann von bwin.
==> mit WEM?
ich habe absichtlich den namen weggelassen.
-) leider hat sich meine vermutung bestátigt.
==> Welche Vermutung hat sich WARUM bestätigt?
nachdem ich 1987 als erster in europa (kontinent) die konzession zum abschluss von sportwetten erteilt bekommen habe,
sind sehr viele, nein ausschliesslich branchenfremde in den markt gedrungen. anders gesagt, sie hatten und haben keine ahnung, wie der hase láuft.
-)bwin versteht nicht, dass ihre strategie und die wahl der waffen
im kampf gegen die monopolisten völlig falsch ist.
==> Welche Strategie verfolgt bwin und warum ist diese falsch? Welche wäre denn nach deiner Meinung richtig und warum?
das wichtigste in der geschäftswelt sind informationen.
wieder anders gesagt: es ist klar, dass die wirklich wichtigen infos nicht in die welt hinaus posaunt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.005.304 von The-Saint am 30.10.06 10:27:29Schüttelaktion, hat ja anscheinend funktioniert, ist schon traurig was hier und in deutschland so abläuft.
Da gibt die Sachsen-bande nicht zu das sie im unrecht ist, und legt beschwerde gegen die Verbotsaufhebung von Bwin, und schon bekommen hier viele das Zittern. Das Schlimme ist ja nur, das über kurz oder lang die Monopole fallen, und die zeche sprich, 500 mill Schadenersatz zahlen nicht die Verantwortl. des Staates sondern die Steuerzahler.
Nun kann nur hoffen das die EU- endlich die Richtung weißt.
Da gibt die Sachsen-bande nicht zu das sie im unrecht ist, und legt beschwerde gegen die Verbotsaufhebung von Bwin, und schon bekommen hier viele das Zittern. Das Schlimme ist ja nur, das über kurz oder lang die Monopole fallen, und die zeche sprich, 500 mill Schadenersatz zahlen nicht die Verantwortl. des Staates sondern die Steuerzahler.
Nun kann nur hoffen das die EU- endlich die Richtung weißt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.006.076 von leelan am 30.10.06 11:10:02Junge, du machst mich echt krank. So einen Klugscheisser wie dich habe ich hier noch nicht nicht erlebt. Du schwätzt einen Haufen Scheiss, begründest nichts, nennst keine Infos und willst Profi sein. Sprüche machen, kann Jeder lieber leelan.
Ich habe auch gestern mit wichtigen Regierungsmitgliedern interessante Gespräche geführt und die sind alle dumm und ich bin sehr schlau. Ist klar, nä?
So wie du dich hier gibst, gehe ich davon aus, dass nicht mal die Reinigungskraft der bwinzentrale in wien mit dir reden würde...du musst wohl richtig abserviert worden sein, dass du hier so den Affen machst und einen auf wichtig tust.
Über dich sollte ich mich echt nicht aufregen, aber manchmal kann man nicht so, wie man soll...was bei dir ja ein Dauerzustand ist.
Ciao
Sportsfreund
Ich habe auch gestern mit wichtigen Regierungsmitgliedern interessante Gespräche geführt und die sind alle dumm und ich bin sehr schlau. Ist klar, nä?
So wie du dich hier gibst, gehe ich davon aus, dass nicht mal die Reinigungskraft der bwinzentrale in wien mit dir reden würde...du musst wohl richtig abserviert worden sein, dass du hier so den Affen machst und einen auf wichtig tust.
Über dich sollte ich mich echt nicht aufregen, aber manchmal kann man nicht so, wie man soll...was bei dir ja ein Dauerzustand ist.
Ciao
Sportsfreund
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.006.524 von Sportsfreund am 30.10.06 11:34:43"Hut ab"
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.006.524 von Sportsfreund am 30.10.06 11:34:43sportsfreund,
zuerst denken, dann reden.
für dich und die anderen ist es völlig unerheblich,
mit wem ich gesprochen habe. ein name nützt dir gar nichts.
im prinzip geht es nur darum, ob du mir glaubst, oder nicht.
beides ist für mich unbedeutend. mir schadet weder deine schlechte meinung über mich,
noch nützt es mir, wenn du mir glaubst.
ja, noch etwas, wenn du es wirklich genau wissen möchtest,
dann schlage ich dir eine wette vor, bei der du den namen
meines gesprächspartners erfährst. die wettsumme allerdings
müsste ein fünfstelliger euro-betrag sein.
seit 43 jahren berufsspieler
no risk, no fun
zuerst denken, dann reden.
für dich und die anderen ist es völlig unerheblich,
mit wem ich gesprochen habe. ein name nützt dir gar nichts.
im prinzip geht es nur darum, ob du mir glaubst, oder nicht.
beides ist für mich unbedeutend. mir schadet weder deine schlechte meinung über mich,
noch nützt es mir, wenn du mir glaubst.
ja, noch etwas, wenn du es wirklich genau wissen möchtest,
dann schlage ich dir eine wette vor, bei der du den namen
meines gesprächspartners erfährst. die wettsumme allerdings
müsste ein fünfstelliger euro-betrag sein.
seit 43 jahren berufsspieler
no risk, no fun
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.006.965 von leelan am 30.10.06 11:58:42für dich und die anderen ist es völlig unerheblich,
mit wem ich gesprochen habe. ein name nützt dir gar nichts
richtig...warum schreibst du es dann hier rein !! interessiert keinen...
soll es um den 5-stelligen Betrag gehen, den du hättest haben können, wenn du nicht zu früh raus wärst !!
mit wem ich gesprochen habe. ein name nützt dir gar nichts
richtig...warum schreibst du es dann hier rein !! interessiert keinen...
soll es um den 5-stelligen Betrag gehen, den du hättest haben können, wenn du nicht zu früh raus wärst !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.007.123 von kmjolly am 30.10.06 12:05:41
richtig...warum schreibst du es dann hier rein !! interessiert keinen...
das würde ich nicht sagen....nachdem mir zumindest einer der user eine private mail geschrieben hat.
soll es um den 5-stelligen Betrag gehen, den du hättest haben können, wenn du nicht zu früh raus wärst
ich bin bei 14,- rein und bei 17,- raus.
die 19,50 habe ich wegen einer cafepause um 10 minuten verpasst.
wieso ein kurs von 15,- besser für mich gewesen wäre,
kann ich beim besten willen nicht nachvollziehen.
richtig...warum schreibst du es dann hier rein !! interessiert keinen...
das würde ich nicht sagen....nachdem mir zumindest einer der user eine private mail geschrieben hat.
soll es um den 5-stelligen Betrag gehen, den du hättest haben können, wenn du nicht zu früh raus wärst
ich bin bei 14,- rein und bei 17,- raus.
die 19,50 habe ich wegen einer cafepause um 10 minuten verpasst.
wieso ein kurs von 15,- besser für mich gewesen wäre,
kann ich beim besten willen nicht nachvollziehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.006.965 von leelan am 30.10.06 11:58:42leerlauf...äh leelan,
falls du es nicht bemerkt hast, bist du in einem Finanzforum. Hier werden Informationen ausgetauscht, begründet und diskutiert. Wenn man hier postet, hat man mindestens einen Bedarf an seriösen Diskussionen. Wenn dir eh egal ist, ob man dir glaubt und ob man dich hier ernst nimmt, dann frage ich mich, was du hier willst.
Wahrscheinlich weisst du das selbst nicht und bist auf der ewigen Suche nach Aufmarksamkeit und Achtung irgendwie hier gelandet.
Wissend, dass hinter deinem Geschwätz kein Fundament steht, erzählst du uns allen, wie toll du doch bist und wie dumm doch alle anderen sind...was für ein Schlauberger Got in dir erschaffen hat und wir alle doch vor Neid und Respekt unsere Klappen halten und dir alle blind vertrauen sollen. Schliesslich bist du 40 Jahre Profi und alle anderen haben 40 Jahre nur in der Nase rumgebohrt. Dieser für dich wahrscheinlich als Selbstschutz gedachtes Verhalten, zeigt bei normaldenkenden Leuten, dass hinter deinen Worten nur Leere und nichts stehen.
Wer wahrlich wichtige Informationen auf Vorstandebene besitzt und so hochrangigen Kontakt hat, der schreibt hier nicht. Warum sollte er auch? Wer das aber behauptet und darüber hinaus so einen arroganten und teils dummen Eindruck hier hinterlässt, der sollte entweder hier unter artenschutz gestellt werden oder sczhnelstens mehr Aufmerksam erfahren.
Tja und jetzt kannst du wieder in deine armen hilflosen Tasten hauen und uns dummen Naivlinge erzählen, was für ein toller Profi du bist, wie erfahren du bist und ach wie dumm die anderen doch sind. Alle die, die eine der weltgrössten Sportwetten-Firmen gegründet und hochgezogen haben, wissen natürlich nichtmal Bruchteile von dem, was du als fahrender Wettkiosk (ich würde bei so einer Schrottkiste nichtmal einen Cent wetten und ich bin da nicht allein. Deswegen kriegst du diese veraltete Kiste auch nicht verkauft!) mit deinem schonlängst ausserbetrieb gesetzten Wägenchen darauf hast.
Ja ja schreib mal, fang mal an... und belehr uns bitte. Denn das kannst du wirklich am besten!
falls du es nicht bemerkt hast, bist du in einem Finanzforum. Hier werden Informationen ausgetauscht, begründet und diskutiert. Wenn man hier postet, hat man mindestens einen Bedarf an seriösen Diskussionen. Wenn dir eh egal ist, ob man dir glaubt und ob man dich hier ernst nimmt, dann frage ich mich, was du hier willst.
Wahrscheinlich weisst du das selbst nicht und bist auf der ewigen Suche nach Aufmarksamkeit und Achtung irgendwie hier gelandet.
Wissend, dass hinter deinem Geschwätz kein Fundament steht, erzählst du uns allen, wie toll du doch bist und wie dumm doch alle anderen sind...was für ein Schlauberger Got in dir erschaffen hat und wir alle doch vor Neid und Respekt unsere Klappen halten und dir alle blind vertrauen sollen. Schliesslich bist du 40 Jahre Profi und alle anderen haben 40 Jahre nur in der Nase rumgebohrt. Dieser für dich wahrscheinlich als Selbstschutz gedachtes Verhalten, zeigt bei normaldenkenden Leuten, dass hinter deinen Worten nur Leere und nichts stehen.
Wer wahrlich wichtige Informationen auf Vorstandebene besitzt und so hochrangigen Kontakt hat, der schreibt hier nicht. Warum sollte er auch? Wer das aber behauptet und darüber hinaus so einen arroganten und teils dummen Eindruck hier hinterlässt, der sollte entweder hier unter artenschutz gestellt werden oder sczhnelstens mehr Aufmerksam erfahren.
Tja und jetzt kannst du wieder in deine armen hilflosen Tasten hauen und uns dummen Naivlinge erzählen, was für ein toller Profi du bist, wie erfahren du bist und ach wie dumm die anderen doch sind. Alle die, die eine der weltgrössten Sportwetten-Firmen gegründet und hochgezogen haben, wissen natürlich nichtmal Bruchteile von dem, was du als fahrender Wettkiosk (ich würde bei so einer Schrottkiste nichtmal einen Cent wetten und ich bin da nicht allein. Deswegen kriegst du diese veraltete Kiste auch nicht verkauft!) mit deinem schonlängst ausserbetrieb gesetzten Wägenchen darauf hast.
Ja ja schreib mal, fang mal an... und belehr uns bitte. Denn das kannst du wirklich am besten!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.007.545 von Sportsfreund am 30.10.06 12:30:26amigo,
bei deiner analyse hast du eine winzige kleinigkeit vergessen.
meinen wettvorschlag....
du solltest dein wissen über mich in bare münze umwandeln,
sonst kommt der verdacht auf, dass du der idiot von uns beiden bist
43 jahre profi-gewinner
mut kann man nicht kaufen
bei deiner analyse hast du eine winzige kleinigkeit vergessen.
meinen wettvorschlag....
du solltest dein wissen über mich in bare münze umwandeln,
sonst kommt der verdacht auf, dass du der idiot von uns beiden bist
43 jahre profi-gewinner
mut kann man nicht kaufen
WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz.
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER
vom 16. Mai 20061(1)
Verbundene Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04
Procuratore della Repubblica
gegen
Massimiliano Placanica, Christian Palazzese und Angelo Sorrichio
(Ersuchen um Vorabentscheidung des Tribunale Teramo und des Tribunale Larino [Italien])
„Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen – Wetten über das Internet – Erfordernis von Konzession und vorheriger Genehmigung – Strafrechtliche Sanktionen – Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs – Voraussetzungen“
I – Einleitung
1. „Rien ne va plus“. Der Gerichtshof kann sich einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor nicht länger entziehen.
2. Er hat hierzu zum dritten Mal in Bezug auf die in Italien geltende Regelung Stellung zu nehmen. Zum ersten Mal tat er dies auf ein Ersuchen des Consiglio di Stato (Staatsrat) in dem Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache Zenatti(2), in dem er feststellte, dass die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit nationalen Rechtsvorschriften wie den italienischen, die bestimmten Einrichtungen das Recht zur Annahme von Wetten über Sportereignisse vorbehalten, nicht entgegenstehen, wenn diese Rechtsvorschriften tatsächlich durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich die Beschränkung der schädlichen Wirkungen solcher Aktivitäten, gerechtfertigt sind und wenn die in ihnen enthaltenen Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
3. Die Feststellungen in diesem Urteil konnten die Probleme, die die gesetzliche Regelung in Italien aufwarf, nicht lösen und führten zu einem zweiten Vorabentscheidungsersuchen, diesmal des Tribunale Ascoli Piceno, das neben der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs auch die Niederlassungsfreiheit zur Sprache brachte. In dem Urteil vom 6. November 2003 in der Rechtssache Gambelli u. a.(3) präzisierte der Gerichtshof die frühere Entscheidung dahin gehend, dass „eine nationale Regelung, die – strafbewehrte – Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Artikeln 43 EG und 49 EG darstellt, wenn der betreffende Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt“, wobei es Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob eine solche Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen Rechnung trägt, die sie rechtfertigen könnten, und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
4. Die von dem Tribunale Larino und dem Tribunale Teramo vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen geben dem Gerichtshof in Kenntnis der Rechtsprechung der Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof), die das System für vereinbar mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften betrachtet hat, und der Umstände, unter denen die Konzessionen für die Annahme von Wetten in Italien vergeben wurden, Gelegenheit, seine Rechtsprechung weiter zu präzisieren.
5. Der Inhalt der genannten Urteile und der Schlussanträge der Generalanwälte erlaubt es mir hierbei – unbeschadet der Möglichkeit punktueller Zitate – verschiedene Details zu übergehen und mich auf die Untersuchung der noch zur Lösung anstehenden oder später mit eigenem Gehalt aufgetretenen Probleme zu konzentrieren.
II – Rechtlicher Rahmen
A – Das Gemeinschaftsrecht
6. Die Tätigkeit zur Erreichung der Ziele der Gemeinschaft umfasst gemäß Artikel 3 Buchstabe c EG „einen Binnenmarkt, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen‑, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist“. Die drei letztgenannten Bereiche sind im Dritten Teil Titel III des Vertrages geregelt, dessen Kapitel 2 die Überschrift „Das Niederlassungsrecht“ und dessen Kapitel 3 die Überschrift „Dienstleistungen“ trägt.
1. Das Niederlassungsrecht
7. Die Merkmale dieses Grundsatzes sind in Artikel 43 EG niedergelegt:
„Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.“
8. Artikel 46 Absatz 1 EG enthält verschiedene Vorbehalte:
„Dieses Kapitel und die aufgrund desselben getroffenen Maßnahmen beeinträchtigen nicht die Anwendbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die eine Sonderregelung für Ausländer vorsehen und aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind.“
9. Artikel 48 EG stellt juristische Personen den natürlichen Personen bei der Rechtsausübung gleich:
„Für die Anwendung dieses Kapitels stehen die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, den natürlichen Personen gleich, die Angehörige der Mitgliedstaaten sind.
Als Gesellschaften gelten die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts einschließlich der Genossenschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Ausnahme derjenigen, die keinen Erwerbszweck verfolgen.“
2. Der freie Dienstleistungsverkehr
10. Dieser Grundsatz wird in Artikel 49 Absatz 1 EG aufgestellt:
„Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.
…“
11. Zu ergänzen ist dies um die Regelung in Artikel 50 EG:
„Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrags sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen.
Als Dienstleistungen gelten insbesondere:
a) gewerbliche Tätigkeiten,
b) kaufmännische Tätigkeiten,
c) handwerkliche Tätigkeiten,
d) freiberufliche Tätigkeiten.
Unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistungen seine Tätigkeit vorübergehend in dem Staat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird, und zwar unter den Voraussetzungen, welche dieser Staat für seine eigenen Angehörigen vorschreibt.“
12. Artikel 55 verweist auf einige Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit:
„Die Bestimmungen der Artikel 45 bis 48 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.“
B – Die italienische Regelung
13. Die nationale Regelung stimmt weitgehend mit der überein, die in der Rechtssache Gambelli untersucht wurde. Sie soll dennoch in Erinnerung gerufen und aktualisiert werden.
1. Die Konzessionen und die Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeit
14. Artikel 88 des Testo Unico delle Leggi di Pubblica Sicurezza (Testo Unico der Gesetze auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit, im Folgenden: TULPS)(4) in der Fassung von Artikel 37 Absatz 4 der Legge financiaria (Finanzgesetz) 2001(5) bestimmt, dass die Genehmigung für die Veranstaltung von Wetten ausschließlich Konzessionären oder denjenigen erteilt wird, die durch ein Ministerium oder eine andere Einrichtung, der das Gesetz die Organisation von Wetten vorbehält, dazu ermächtigt sind. Danach muss, wer auf dem öffentlichen Wettsektor tätig sein will, eine Konzession und eine Genehmigung erlangen, die der TULPS als „ordnungsrechtlich“ bezeichnet.
a) Die Konzessionen
15. Die Kontrolle des Glücksspiels obliegt dem Staat, der sie durch das Ministero dell'Economia e delle Finanze (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen) wahrnimmt, das sich wiederum der Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato (Autonome Verwaltung der Staatsmonopole)(6) bedient.
16. Von diesem staatlichen Monopol gibt es jedoch zwei Ausnahmen zugunsten des Comitato olimpico nazionale italiano (italienisches Nationales Olympisches Komitee, im Folgenden: CONI) und der Unione italiana per l'incremento delle razze equine (Nationalverband zur Verbesserung der Pferderassen, im Folgenden: UNIRE)(7), die ermächtigt sind, Wetten zu organisieren(8) und die Verwaltung der von ihnen kontrollierten Ereignisse auf Dritte zu übertragen(9).
17. Die Konzessionserteilung durch diese Einrichtungen unterliegt besonderen Regeln, die sich im Lauf der Zeit geändert haben. Anfänglich wurde die Auswahl der Begünstigten von der Transparenz der Eigentumsstruktur der Bewerber abhängig gemacht. Aus diesem Grund unterlagen Kapitalgesellschaften einigen Beschränkungen. So mussten Aktien mit Stimmrecht auf den Namen von natürlichen Personen, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften ausgestellt sein und durften nicht durch einfaches Indossament übertragbar sein(10). Dies führte dazu, dass börsennotierte Unternehmen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen konnten.
18. Mittlerweile erlaubt Artikel 22 Absatz 11 der Legge financiaria für 2003(11) jeder juristischen Person ohne Beschränkungen hinsichtlich ihrer Gesellschaftsform die Teilnahme an den Ausschreibungen.
b) Die ordnungsrechtlichen Genehmigungen
19. Für die Tätigkeit auf dem Wettsektor bedarf es neben einer Konzession einer – widerruflichen – Genehmigung (Artikel 88 TULPS), die abgelehnt wird, wenn der Antragsteller zu bestimmten Strafen oder wegen bestimmter Straftaten, z. B. gegen den öffentlichen Anstand und die guten Sitten, oder wegen der Verletzung der Vorschriften über das Glücksspiel verurteilt wurde (Artikel 11 und 14 TULPS).
20. Nach ihrer Erteilung hat ihr Inhaber den Ordnungsbehörden jederzeit den Zutritt zu den Geschäftsräumen, in denen er der genehmigten Tätigkeit nachgeht, zu gestatten (Artikel 16 TULPS).
2. Die Sanktionen
21. Das Gesetz Nr. 401/89 über Interventionen auf dem Gebiet des heimlichen Spiels und der heimlichen Wetten und zum Schutz ordnungsgemäßen Ablaufs sportlicher Wettkämpfe (im Folgenden: Gesetz Nr. 401/89)(12) stellt verschiedene Handlungen unter Strafe.
22. Gemäß Artikel 4 wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft, wer widerrechtlich Lotterien oder Wetten organisiert, die dem Staat oder konzessionierten Einrichtungen vorbehalten sind, oder wer vom CONI, den unter dessen Kontrolle stehenden Einrichtungen oder der UNIRE organisierte sportliche Ereignisse veranstaltet. Handelt es sich um andere Wettkämpfe, beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis ein Jahr und eine Geldstrafe (Absatz 1). Auch wird die Werbung für die genannten Spiele mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe (Absatz 2) und die bloße Teilnahme mit einer der beiden letztgenannten Strafen (Absatz 3) bestraft.
23. Artikel 4 Absätze 4bis und 4ter(13) dehnt die Strafbarkeit auf denjenigen aus, der ohne die nach Artikel 88 des TULPS erforderliche Genehmigung eine Tätigkeit zur Annahme oder dem Sammeln, auch über Telefon oder durch Datenübertragung, von Wetten jeder Art, die in Italien oder im Ausland abgeschlossen werden, entfaltet oder derartige Handlungen erleichtert – Absatz 4bis – oder das Sammeln von Einsätzen für die Lotterie oder sonstige Wetten auf die gleiche Weise betreibt, ohne im Besitz einer Genehmigung zur Benutzung dieser Mittel zu sein – Absatz 4ter.
III – Die Vorgeschichte: das Urteil Gambelli und die Antwort der Corte suprema di cassazione
24. Zu Beginn dieser Schlussanträge habe ich darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof bereits zu der grenzüberschreitenden Dimension der Glücksspiele befragt worden ist. Neben den bereits zitierten Urteilen Gambelli und Zenatti sind die Urteile Schindler(14) sowie Läärä u. a.(15) zu nennen, wobei sich allerdings alle, mit Ausnahme des Urteils Gambelli, nur mit der Dienstleistungsfreiheit befassten(16).
25. In der Rechtssache Schindler ging es um das vollständige Verbot von Lotterien im Vereinigten Königreich, in der Rechtssache Läärä u. a. wurde eine finnische Regelung über Glücksspielautomaten untersucht und in der Rechtssache Zenatti die Annahme von Wetten durch italienische Agenturen für Rechnung eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmens. Der letztgenannte Fall wies eine ganze Reihe von Parallelen zu der Rechtssache Gambelli auf, die wiederum in vielen Punkten mit der hier zu beurteilenden übereinstimmt, insbesondere hinsichtlich des Sachverhalts sowie des gemeinschaftlichen und des nationalen rechtlichen Rahmens.
26. Es ist daher angebracht, die Gründe zu untersuchen, die das vorlegende Gericht dazu veranlasst haben, die Vorlagefrage zu stellen. Hierzu ist es erforderlich, das Urteil Gambelli und die praktische Umsetzung der in ihm entwickelten Kriterien durch die Corte suprema di cassazione darzustellen.
A – Das Urteil Gambelli
27. Herr Gambelli und weitere 137 Personen wurden in einem Strafverfahren der Organisation illegaler Glücksspiele und des Betreibens von Einrichtungen beschuldigt, in denen ohne die erforderliche Genehmigung Wetten für einen britischen Buchmacher angenommen wurden.
28. Das Tribunale Ascoli Piceno rief den Gerichtshof an, da es Zweifel an der Vereinbarkeit der Artikel 43 EG und 49 EG mit den von ihm anzuwendenden italienischen Strafvorschriften hatte(17).
29. In dem Urteil Gambelli wurde die Frage nach Darstellung der eingereichten Erklärungen (Randnrn. 25 bis 43) unter zwei Aspekten untersucht: dem der Niederlassungsfreiheit (Randnrn. 44 bis 49) und dem des freien Dienstleistungsverkehrs (Randnrn. 50 bis 58)(18).
30. Unter dem ersten Aspekt bezog sich der Gerichtshof auf das Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, das in Italien durch Vermittlung von italienischen Agenturen tätig wurde (Randnr. 46), da ihm eine unmittelbare Tätigkeit aufgrund der nationalen Vorschriften, die eine Konzessionsvergabe an Kapitalgesellschaften, die – wie in seinem Fall – auf den reglementierten Märkten eines anderen Mitgliedstaats notiert sind, ausschlossen, nicht möglich war, was eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellte (Randnr. 48).
31. Unter dem zweiten Aspekt vertiefte er die Untersuchung und stellte fest, dass die italienische Regelung die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in dreifacher Hinsicht beschränkte: a) die der britischen Gesellschaft, die die Wetten aus Italien annimmt; diese Tätigkeit wurde im Sinne des Artikels 50 EG (Nr. 52) als Dienstleistung qualifiziert, auch wenn sie über das Internet erfolgte (Randnrn. 53 und 54); die der italienischen Staatsangehörigen, die die Wetten abgaben und strafrechtlich belangt wurden (Randnrn. 55 bis 57), und c) die der Vermittler, die ebenfalls bestraft wurden (Randnr. 58).
32. Schließlich wurde festgestellt, dass Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89 eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt (Randnr. 59), so dass zu prüfen war, ob diese Beschränkungen aufgrund der in den Artikeln 45 EG und 46 EG vorgesehenen Ausnahmeregelungen zulässig oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt waren (Randnr. 60).
33. Steuermindereinnahmen gehören ebenso wenig zu den beiden Ausnahmen (Randnr. 61) wie die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen; sie darf „nur eine nützliche Nebenfolge“ sein (Randnr. 62).
34. Die Beschränkungen müssen die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Voraussetzungen erfüllen (Randnr. 64). Nachdem er diese Voraussetzungen aufgezählt hat (Randnr. 65), weist der Gerichtshof in dem Urteil Gambelli den nationalen Gerichten die Aufgabe zu, darüber zu befinden, ob sie in dem Ausgangsverfahren erfüllt sind(19), und gibt ihnen hierfür einige Anhaltspunkte zur Hand (Randnr. 66). So verlangt er, dass die Beschränkungen:
– durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sind, wobei die ergriffenen Maßnahmen „kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen“ müssen (Randnr. 67), so dass sich ein Staat, der eine Politik der starken Ausweitung des Spielens und Wettens zum Zweck der Einnahmenerzielung verfolgt, nicht „im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, auf die öffentliche Sozialordnung berufen“ kann (Randnrn. 68 und 69)(20);
– sie in gleicher Weise und mit den gleichen Kriterien für alle Wirtschaftsteilnehmer aus der Gemeinschaft gelten (Nr. 70), wobei das Kriterium der Nichtdiskriminierung nicht beachtet würde, wenn in Italien ansässige Wirtschaftsteilnehmer sie leichter erfüllen könnten (Randnr. 71);
– nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zieles erforderlich ist. Die Strafe gegen jede Person, die Wetten durchführt (Randnr. 72), und die Vermittler, die die Erbringung von Dienstleistungen durch einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Buchmacher (Randnr. 73) erleichtern, sowie die Hürden für Kapitalgesellschaften, die auf den reglementierten Märkten der anderen Mitgliedstaaten notiert sind, Konzessionen für die Verwaltung von Spielen zu erhalten (Randnr. 74), dürfen nicht unverhältnismäßig sein.
B – Die Antwort der Corte suprema di cassazione
35. Einige Monate nach dem Erlass des Urteils Gambelli hatte die Corte suprema di cassazione Gelegenheit, über seine Regeln in einem Verfahren über ein Rechtsmittel des Pubblico ministero (Staatsanwaltschaft) gegen einen Beschluss des Tribunale Prato vom 15. Juli 2003 zu bestimmen, durch den in einem Strafverfahren gegen Herrn Gesualdi u. a. wegen einer Straftat nach Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 die Beschlagnahme der von den Beschuldigten betriebenen Einrichtungen mit der Begründung aufgehoben wurde, dass die erwähnte Vorschrift gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße(21).
36. Das oberste italienische Gericht hatte in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass die nationalen mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vereinbar seien(22). Das Urteil Gambelli führte dazu, dass die Vereinigte Strafkammer auf Antrag der zuständigen Dritten Strafkammer über das Rechtsmittel entschied und das Urteil Nr. 111/04 vom 26. April 2004 (im Folgenden: Urteil Gesualdi)(23) erließ.
37. In dem Urteil Gesualdi ließ die Corte suprema di cassazione kein Befremden wegen der Feststellungen in dem Urteil Gambelli erkennen, denn sie sah diese als Fortführung einer einheitlichen Rechtsprechung (Nr. 11.1) an. Sie hob aber zwei Neuigkeiten hervor: die Untersuchung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Glücksspielsektor und die ausdrückliche Feststellung, dass diese Freiheiten durch Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89 beschränkt werden (Nr. 11.2.3).
38. Im Folgenden wurde ausgehend davon, dass der italienische Gesetzgeber seit Jahren zur Erhöhung der Staatseinnahmen eine expansive Politik auf dem Sektor verfolgt, festgestellt, dass diese Handlungsweise Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gehorche, die die Beschränkung der Gemeinschaftsfreiheiten rechtfertigten, denn die Bestimmungen über das Spiel verfolgten nicht den Zweck, Angebot und Nachfrage einzudämmen, sondern sie zur Verbrechensverhütung in kontrollierbare Bahnen zu lenken (Nr. 11.2.3).
39. In diesem Zusammenhang wurde das Argument vorgebracht, der britische Buchmacher unterliege zwar der Überwachung durch einen Mitgliedstaat, doch habe die dort erteilte Erlaubnis nur territorialen Charakter, und eine Konzessionsregelung für den Wettsektor sei auf Gemeinschaftsebene nicht erörtert worden (Nr. 1.2.4).
40. Die Corte suprema di cassazione hob auch hervor, dass das italienische System auf zwei Pfeilern ruhe: der Konzession und der Genehmigung. Die die Beschränkungen der Konzessionen möglicherweise rechtfertigenden Gründe des Allgemeininteresses seien jedenfalls teilweise offensichtlich. Die sich auf die Genehmigung beziehenden Gründe ergäben sich jedoch aus dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen, die auf eine präventive Überprüfung und ständige Überwachung mit dem Ziel der Bekämpfung krimineller Handlungen wie Betrug, Geldwäsche oder Wucher gerichtet seien (Nr. 11.2.5).
41. Bei der Beurteilung, ob die Beschränkungen geeignet und verhältnismäßig gewesen seien, wurde in dem Urteil Gesualdi zwischen Lizenzen und Strafandrohungen unterschieden und festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Richters sei, über die Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit Letzterer zu entscheiden (Nr. 12).
42. Ebenso wurde der Vorwurf zurückgewiesen, die nationalen Vorschriften seien diskriminierend, denn die Vorschriften zur Gewährleistung der Transparenz der Aktieninhaberschaft der Konzessionäre beträfen Italiener wie Ausländer gleichermaßen. Zudem könnten seit dem 1. Januar 2004 alle Kapitalgesellschaften an den Ausschreibungen teilnehmen, da die Beschränkungen in diesem Bereich abgeschafft worden seien (Nr. 13).
43. Schließlich stellte die Corte suprema di cassazione fest, der Hinweis auf die gegenseitige Anerkennung der in Artikel 47 EG genannten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sei nicht stichhaltig (Nr. 14).
44. Auf dieser Grundlage kam sie zu dem Ergebnis, dass Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89 und insbesondere sein Absatz 4bis in Verbindung mit Artikel 88 TULPS mit den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar seien (Nr. 15)(24).
IV – Sachverhalte der Ausgangsverfahren
45. Die Ähnlichkeit der Sachverhalte in den Rechtssachen Zenatti und Gambelli mit denen der Ausgangsverfahren der vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen erleichtert die Schilderung des Tatsachenhintergrunds, die auf einige kurze Anmerkungen beschränkt werden kann.
46. Die „Datenübertragungszentren“ werden in öffentlich zugänglichen Lokalen betrieben und bieten verschiedene Möglichkeiten des Zugangs zu den Servern von Wettunternehmen an, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind. In diesen Einrichtungen gibt der Interessierte seine Wetten ab, erhält die Bestätigung, zahlt und bekommt, wenn er gewinnt, seinen Preis ausbezahlt.
47. Die Betreiber dieser Unternehmen sind unabhängig und geben lediglich als Vermittler zwischen den Kunden und den Buchmachern, mit denen sie vertragliche Vereinbarungen geschlossen haben, die Wetten weiter (25).
48. Die Herren Placanica, Palazzese und Sorrichio betreiben auf Rechnung von Stanley International Betting Ltd. mit Sitz in Liverpool einige solche Büros. Das Unternehmen verfügt über eine von der Stadt Liverpool für diese Tätigkeit erteilte Lizenz für das Vereinigte Königreich und das Ausland(26), besitzt aber nicht die sechs Jahre gültige und um weitere sechs Jahre verlängerbare italienische Genehmigung. Es hatte zwar versucht, sie bei der dort im Jahr 1999 erfolgten Ausschreibung zu erlangen, wurde aber von dieser ausgeschlossen, da es sich bei ihm um eine börsennotierte Kapitalgesellschaft handelte.
49. Das Pubblico ministero leitete bei dem Tribunale Larino ein Strafverfahren gegen Herrn Placanica ein und legte ihm zur Last, eine Straftat gemäß Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 begangen zu haben, indem er als Alleingeschäftsführer der Handelsgesellschaft Neo Service Srl. für Stanley International Betting Ltd. über das Internet Sportwetten und andere Wetten angenommen habe, ohne über die hierfür erforderliche Genehmigung zu verfügen.
50. Ein ähnliches Verfahren wurde bei dem Tribunale Teramo gegen die Herren Palazzese und Sorricchio anhängig, die ebenfalls im Auftrag des englischen Unternehmens Wetten verwalteten, allerdings vor der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs bei der Questura (Polizeipräsidium) von Atri die erforderlichen Genehmigungen beantragt hatten, ohne hierauf eine Antwort erhalten zu haben.
V – Die Vorlagefragen und das Verfahren vor dem Gerichtshof
51. Das Tribunale Larino hat das Verfahren ausgesetzt, da es Zweifel hat, ob das Konzessionssystem damit gerechtfertigt werden kann, dass Glücksspiele dadurch in kontrollierbare Bahnen gelenkt werden. In dem Beschluss vom 8. Juli 2004, der zu der Rechtssache C‑338/04 geführt hat, stellt es dem Gerichtshof folgende Frage:
Wie bewertet der Gerichtshof die Vereinbarkeit von Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 mit den in den Artikeln 43 ff. EG und 49 EG zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, auch im Licht des Unterschieds bei der Auslegung zwischen den Entscheidungen des Gerichtshofes (insbesondere dem Urteil Gambelli) und der Entscheidung Nr. 23271/04 der Corte suprema di cassazione, Vereinigte Kammern? Insbesondere wird um Klärung gebeten, ob die in der Anklageschrift angeführte Sanktionsregelung, die Massimiliano Placanica rügt, im italienischen Staat anwendbar ist.
52. Das Tribunale Teramo hat durch zwei Beschlüsse vom 23. Juli 2004 mit ähnlichem Inhalt, die zu den Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04 geführt haben, ebenfalls die Verfahren ausgesetzt und unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen für die Konzessionen folgende Frage vorgelegt:
Können die Artikel 43 Absatz 1 und 49 Absatz 1 EG dahin ausgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten zeitlich begrenzt (für eine Zeit von 6 bis 12 Jahren) von den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union durch eine Regelung, wie sie im Folgenden wiedergegeben ist, abweichen können, ohne die erwähnten Gemeinschaftsprinzipien zu verletzen:
1. Einigen Personen werden Konzessionen für bestimmte Dienstleistungstätigkeiten, die für 6 bis 12 Jahre gültig sind, auf der Grundlage einer Regelung erteilt, die dazu geführt hat, dass von der Ausschreibung für ihre Erteilung bestimmte Gruppen von (nicht italienischen) Wettbewerbern ausgeschlossen waren;
2. nachdem später zur Kenntnis genommen worden war, dass diese Regelung nicht mit den Grundsätzen der Artikel 43 und 49 des Vertrages vereinbar war, wurde sie dahin geändert, dass künftig die Teilnahme auch den Personen gestattet wurde, die davon ausgeschlossen worden waren;
3. die Konzessionen, die auf der Grundlage der vorherigen Regelung erteilt worden waren, die, wie bereits ausgeführt, für gegen die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßend befunden wurde, wurden nicht zurückgenommen, und es wurde keine neue Ausschreibung nach der neuen Regelung, die jetzt diese Grundsätze einhält, veranstaltet;
4. stattdessen werden weiterhin Personen strafrechtlich verfolgt, die in Verbindung mit Personen tätig sind, die für diese Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat zugelassen worden sind, doch von der Ausschreibung gerade wegen der Ausschlussregelungen nach den vorher geltenden Bestimmungen, die später aufgehoben wurden, ausgeschlossen waren?
53. Der Präsident des Gerichtshofes hat am 14. Oktober 2004 beschlossen, die Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04, und am 27. Januar 2006, diese und die Rechtssache C‑338/04 miteinander zu verbinden(27).
54. In der Rechtssache C‑338/04 haben innerhalb der Frist des Artikels 23 der EG-Satzung des Gerichtshofes Herr Placanica, die belgische, die deutsche, die spanische, die französische, die italienische, die österreichische, die portugiesische und die finnische Regierung sowie die Kommission, und in den Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04 Herr Palazzese, Herr Sorricchio, die spanische, die italienische, die österreichische und die portugiesische Regierung sowie die Kommission schriftliche Erklärungen eingereicht.
55. In der mündlichen Verhandlung, die am 7. März 2006 stattgefunden hat, haben die Prozessbevollmächtigten der Herren Placanica, Palazzese und Sorrichio sowie die Bevollmächtigten der belgischen, der spanischen, der französischen, der italienischen und der portugiesischen Regierung sowie der Kommission mündliche Ausführungen gemacht.
56. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei dem Gerichtshof aufgrund einer Klage der Kommission gegen Italien wegen einer Vertragsverletzung die Rechtssache C‑260/04 anhängig ist, bei der es um die Konzessionen für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Sammelns und der Annahme von Pferderennwetten geht(28).
VI – Zulässigkeit der Vorlagefragen
A – Sinn der Vorlagefragen
57. Die vorlegenden Gerichte haben denselben Ausgangspunkt, nämlich ein Strafverfahren wegen der Vermittlung von Wetten ohne Konzession oder Genehmigung, und verfolgen dasselbe Ziel, nämlich ihre Zweifel an der Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit der Niederlassungsfreiheit und der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs zu beseitigen. Sie gehen dabei aber unterschiedliche Wege.
58. Das Tribunale Larino stimmt mit der Anwendung der Gambelli‑Doktrin durch die Corte suprema di cassazione nicht überein, denn es scheint weder davon überzeugt zu sein, dass mit der staatlichen Regelung das Ziel der Kontrolle der öffentlichen Ordnung verfolgt noch dass die Benachteiligung von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten vermieden wird.
59. Das Tribunale Teramo legt den Schwerpunkt auf die Umstände, die maßgeblich dafür waren, dass der Buchmacher, für dessen Rechnung die Angeklagten handelten, bis zum Ablauf der 1999 erteilten Lizenzen keine Zulassung erhalten konnte. Sofern diese Zeitspanne eine „zeitliche Beschränkung“ der Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts beinhalten sollte, hat es Zweifel an deren rechtlicher Durchführbarkeit.
60. Diese Klarstellungen sind von Nutzen für die Untersuchung der Hindernisse, die bezüglich der nicht wesentlichen Aspekte der Vorlagebeschlüsse aufgetreten sind.
B – Fragestellung
61. Mit Ausnahme der belgischen halten die Regierungen, die in der Rechtssache C‑338/04 schriftliche Erklärungen abgegeben haben, die Vorlagefrage aus verschiedenen Gründen für unzulässig. Der portugiesische und der finnische Bevollmächtigte sind der Meinung, sie enthalte nicht genügend Grundlagen für ihre Beantwortung, der deutsche, der spanische, der französische und der italienische vertreten die Ansicht, die Frage beziehe sich auf die Auslegung von nationalem und nicht von Gemeinschaftsrecht. Der österreichische Bevollmächtigte ist der Auffassung, die Frage stimme mit der im Urteil Gambelli behandelten Frage überein, und schlägt vor, durch Beschluss gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung zu entscheiden; dieser Vorschlag wird von Deutschland, Italien und Finnland subsidiär unterstützt.
62. In den Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04 wiederholen die Regierungen von Spanien und Italien ihr Vorbringen in der anderen Rechtssache und machen die Unzulässigkeit der Ersuchen geltend, wobei sich die italienische hilfsweise dem Vorschlag, durch Beschluss gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung zu entscheiden, anschließt.
63. Es ist daher zu prüfen, ob der Gerichtshof verpflichtet ist, die Vorabentscheidungsersuchen zuzulassen.
C – Die für die Unzulässigkeit vorgebrachten Gründe
1. Die formelle Richtigkeit des Vorlagebeschlusses
64. Der Gerichtshof hat wiederholt die Ansicht vertreten, zur Beantwortung von Vorlagefragen nur dann nicht verpflichtet zu sein, wenn die begehrte Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der Fragen erforderlich sind29).
65. Eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist nur möglich, wenn es den Sachverhalt und den rechtlichen Rahmen, die die Grundlage für seine Fragen bilden, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen seine Fragen beruhen(30), und sein Ersuchen mit einem Mindestmaß an Erläuterungen hinsichtlich der Auswahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es bittet, und deren Zusammenhang mit den nationalen Rechtsvorschriften begründet(31).
66. Diese Voraussetzungen sollen es dem Gerichtshof ermöglichen, sachdienliche Antworten zu erteilen(32), und den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit geben, nach Artikel 23 der EG-Satzung Erklärungen abzugeben(33).
67. In diesem Verfahren erfüllen die Vorlagebeschlüsse die dargelegten Voraussetzungen, denn in ihnen wird der Ursprung der Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht untersucht. Es trifft zwar zu, dass die einschlägigen italienischen Vorschriften dort nicht wiedergegeben werden, doch kann diese Lücke leicht durch einen Rückgriff auf das Urteil Gambelli geschlossen werden. Darüber hinaus wird in ihnen der Kern des Problems, die Divergenz zwischen diesem Urteil und den Argumenten der Corte suprema di cassazione, herausgearbeitet und auf diese Weise zum Ausdruck gebracht, inwiefern die erbetene Auslegung für das Ausgangsverfahren von Bedeutung ist.
2. Die Anwendung der nationalen Vorschriften
68. Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache der Letzteren, das nationale Recht auszulegen und anzuwenden sowie seine Reichweite und seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu beurteilen(34), unbeschadet der besonderen Situation, dass der nationale Gesetzgeber bei der Regelung rein staatlicher Angelegenheiten auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verweist(35).
69. Ich bin nicht der Ansicht, dass die Vorlagefragen unzulässig sind, obgleich der Inhalt des Beschlusses des Tribunale Larino der Ansicht der genannten Staaten entgegenkommt.
70. Tatsächlich führt nämlich eine bloße Umstellung der verwendeten Begriffe zu einer Umformulierung der Frage aus der Sicht der Gemeinschaft. Es geht daher nicht um die Prüfung, ob Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 mit den Artikeln 43 EG und 49 EG vereinbar ist – so der Wortlaut des Beschlusses –, sondern um die Bedeutung dieser Bestimmungen in Verbindung mit den nationalen Vorschriften und dem Sachverhalt des Ausgangsverfahrens, obschon das Problem, das nachstehend untersucht wird, in Wirklichkeit seinen Ursprung in einer Meinungsverschiedenheit zwischen einem italienischen Gericht und der Corte suprema di cassazione hat.
71. Das Tribunale Teramo verweist seinerseits auf die Änderung des geltenden nationalen Systems der Erteilung von Konzessionen für die Durchführung von Wetten, durch die jeder Kapitalgesellschaft nach Erlöschen der Konzessionen, die in Ausschreibungsverfahren erteilt worden waren, an denen sie nicht teilnehmen konnte, die Teilnahme an künftigen Ausschreibungen ermöglicht werden soll. Diese Umstände scheinen mit den Gemeinschaftsfreiheiten in Zusammenhang zu stehen und sind im Urteil Gambelli nicht behandelt worden.
72. Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Gerichtshofes, dem nationalen Gericht alle Hinweise zum Gemeinschaftsrecht zu geben, die ihm die Beurteilung des anhängigen Verfahrens ermöglichen(36).
3. Die Entscheidung über die Vorlagefrage durch Beschluss
73. Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung ermöglicht es dem Gerichtshof, zugunsten der Prozessökonomie einen mit Gründen versehenen Beschluss zu erlassen, wenn eine zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage mit einer Frage übereinstimmt, über die bereits entschieden ist, wenn die Antwort klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann oder wenn sie keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt.
74. Der Gerichtshof wendet diese Möglichkeit mit Vorsicht an(37), da sie zum Wegfall von Verfahrensabschnitten führt und dadurch die Möglichkeiten der Verteidigung beschränkt werden. Aufgrund dessen nimmt er von ihrer Anwendung Abstand, sobald er Zweifel daran hat, ob die genannten Voraussetzungen vorliegen.
75. In den vorliegenden Schlussanträgen habe ich gewisse Übereinstimmungen mit der Rechtssache Gambelli festgestellt. Dies reicht aber nicht aus, um einen Beschluss zu rechtfertigen, in dem frühere Feststellungen wiederholt und so das Vorabentscheidungsverfahren beendet wird. Die um Vorabentscheidung ersuchenden Gerichte bitten nicht um etwas, was ihnen bereits bekannt ist, sondern um Erläuterungen zum Urteil Gambelli, das, was nicht vergessen werden darf, eine Fortführung der Linie des Urteils Zenatti ist. Die Schwierigkeiten, vor denen die italienischen Gerichte stehen, bestehen fort, wenn der Gerichtshof lediglich seine Rechtsprechung wiederholt(38).
D – Die Zuständigkeit des Gerichtshofes
76. Meiner Ansicht nach besteht das eigentliche Problem darin, ob der Gerichtshof für die Beantwortung der Vorabentscheidungsfragen zuständig ist, wenn sie darauf gestützt sind, dass die unteren Gerichte nicht damit einverstanden sind, wie die Corte suprema di cassazione Grundsätze des Urteils Gambelli angewandt hat(39). Mit anderen Worten: Es ist zu klären, ob es zu den Aufgaben des Gerichtshofes gehört, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Gerichten bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit den nationalen Vorschriften beizulegen, wenn er bereits die hierfür geltenden Regeln aufgestellt hat.
77. Verschiedene Argumente sprechen für eine verneinende Antwort: Erstens obliegt auf dem Gebiet der Vorabentscheidungsersuchen den Gerichten der Mitgliedstaaten, die hierfür eine bessere Ausgangsposition haben, die Auslegung der nationalen Vorschriften mit Blick auf das anhängige Verfahren und nach den von dem Gerichtshof vorgegebenen hermeneutischen Regeln.
78. Dementsprechend gab der Gerichtshof in dem Urteil Gambelli den italienischen Gerichten ausdrücklich auf, festzustellen, ob die Vorschriften ihrer Rechtsordnung mit den Freiheiten der Gemeinschaft vereinbar sind(40).
79. Zweitens ist es, wenn die Gerichte zu ungleichen oder widersprüchlichen Ergebnissen kommen, Aufgabe ihrer eigenen Rechtsordnung, ihnen ein Instrumentarium für die Vereinheitlichung der Rechtsmeinungen zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne bindet das Urteil eines Obergerichts die untergeordneten Gerichte, denen es verwehrt ist, per saltum die europäische Gerichtsbarkeit anzurufen, denn der Vertrag sieht kein unmittelbares Rechtsmittel gegen Entscheidungen der nationalen Gerichte vor, selbst wenn sie in letzter Instanz das Recht der Union falsch anwenden(41).
80. Obwohl die angedeutete Lösung recht einfach ist, fordert sie gewichtige Einwände heraus.
81. Wenn der Gerichtshof den Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgabe überträgt, die nationalen Normen in Verbindung mit den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen, heißt das nicht, dass er damit auf seine Kompetenzen auf diesem Gebiet verzichtet(42), sondern dass er die Grundsätze umsetzt, die das Vorabentscheidungsverfahren bestimmen, indem er die Vorteile der Nähe zum Rechtsstreit anerkennt, sich aber die endgültige Entscheidung vorbehält. So hat er neue Fragen zugelassen, wenn das nationale Gericht auf Schwierigkeiten bei der Auslegung oder der Anwendung eines seiner Urteile stößt, wenn es ihm eine andere Rechtsfrage vorlegt oder wenn es neue Beurteilungsgrundlagen beibringt, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten(43).
82. Dieselben Grundsätze sind anzuwenden, wenn sich die Schwierigkeiten aufgrund eines Urteils eines übergeordneten nationalen Gerichts stellen, das die Vorgaben des Gerichtshofes anwendet.
83. Würde man die italienischen Gerichte daran hindern, in einem solchen Fall den Gerichtshof anzurufen, könnten Abweichungen nur im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens, ähnlich wie in dem Urteil vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache Kommission/Italien(44), korrigiert werden.
84. Diese Vorgehensweise führt zu einer Reihe von Störungen: 1. Sie überlässt die Feststellung der Verletzung(45) und die Bestimmung des Zeitpunkts, in dem ihretwegen der Gerichtshof angerufen wird, denjenigen, die zur Klageerhebung legitimiert sind, während die nationalen Gerichte sich in einer Situation befinden, die geeignet ist, beide Operationen durchzuführen. 2. Sie verleitet in der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens die Legislative und die Exekutive des Mitgliedstaats angesichts der Anforderungen der Kommission, die Gerichte mit dem Risiko der Einschränkung ihrer Unabhängigkeit zu beeinflussen. 3. Sie wirft Fragen in Bezug auf den Inhalt und die Folgen einer Vertragsverletzung auf, denn das zitierte Urteil Kommission/Italien wurde zum Teil mit dem Bestehen einer nationalen Norm gerechtfertigt, die eine dem Geist der Gemeinschaft widersprechende Auslegung zuließ.
85. Auch darf der Einzelne nicht vergessen werden, der auf ein Vorabentscheidungsersuchen hinwirken kann, wenngleich die Entscheidung hierüber dem erkennenden Richter vorbehalten ist(46). Wenn ihm die Unzulässigkeit der Vorlage schon vorher bekannt wäre, bliebe ihm nur der Weg der Schadensersatzklage, wie in dem Urteil Köbler(47) festgestellt wurde.
86. Die Anwendung dieses Instruments ist auch unbefriedigend. Denn da es entwickelt wurde, um das Gemeinschaftsrecht in besonders schwerwiegenden Fällen zu schützen(48), werden daran sehr strenge Anforderungen gestellt(49) – etwa dass der Verstoß offenkundig sein muss –, und er bleibt ein kompliziertes Mittel der Abhilfe, das häufig am Ende doch zu einem Vorabentscheidungsverfahren führt, das dem ähnelt, das verhindert werden sollte.
87. Es ist noch ein schwerwiegenderes Argument zu berücksichtigen. Die grundlegende Funktion des Gerichtshofes besteht darin, mit Ausschließlichkeitscharakter eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Europarechtsnormen zu gewährleisten. Das Vorabentscheidungsverfahren hat nach dem Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache Hoffmann-La Roche die Funktion, zu „verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang steht“(50). Dies könnte unmittelbar durch Schlichtung einer rechtlichen Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsprechungsorganen eines Landes über die Auslegung der Rechtsordnung der Union durch ein Obergericht erreicht werden.
88. In diesem Sinne wurde in dem Urteil vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache Rheinmühlen(51) festgestellt, dass das Vorabentscheidungsverfahren gewährleisten soll, dass das vom Vertrag geschaffene Recht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft immer die gleiche Wirkung hat und einheitlich angewendet wird, „da [es] dem nationalen Richter die Möglichkeit gibt, die Schwierigkeiten auszuräumen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben können, dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur vollen Geltung zu verhelfen“ (Randnr. 2). Es ist mit einer sehr weiten Ermessensbefugnis zur Vorlage an den Gerichtshof (Randnr. 3) verbunden, so dass „das nicht-letztinstanzliche Gericht, wenn es der Auffassung ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung des übergeordneten Gerichts zu einer das Gemeinschaftsrecht verletzenden Entscheidung gelangen könnte, frei entscheiden können [muss], ob es dem Gerichtshof die Fragen vorlegt, die ihm zweifelhaft sind“. Denn wäre es gebunden, ohne den Gerichtshof anrufen zu können, so wären dessen Zuständigkeit zur Vorabentscheidung wie auch die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf allen Stufen der Gerichtsbarkeit in den Mitgliedstaaten „eingeschränkt“, außer wenn die von dem erkennenden Gericht gestellten Fragen „sachlich … identisch wären“ mit Fragen, die das letztinstanzliche Gericht bereits vorgelegt hat (Randnr. 4)(52).
89. Zweifellos bringt dieser Vorschlag Nachteile mit sich. So kommt es zu einem Ausufern der Zahl der Vorabentscheidungsersuchen und einem augenscheinlichen Bruch in der Hierarchie der Gerichtsverfassung des Staates. Der erste Nachteil ist nicht relevant, denn eine Anhäufung von Arbeit darf nicht die Wahl des geeigneten Rechtsinstruments bedingen(53). Der zweite Nachteil lässt die Funktion des Gerichtshofes als höchste Instanz für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts außer Acht, die das Rückgrat einer wirklichen Rechtsgemeinschaft darstellt. Auf jeden Fall wären die Komplikationen bei jeder anderen Alternative geringer.
90. Es ist mir auch wohl bewusst, dass angesichts der Ungenauigkeiten bei der Ausgestaltung der richterlichen Gewalt in der Union der Gerichtshof selbst für einige Verwirrung sorgt. Denn es ist im Recht zwar entscheidend, Grenzen richtig zu ziehen, aber nicht leicht, dabei in jeder Situation den angemessenen Grad an Genauigkeit zu erreichen.
VII – Prüfung der Vorlagefragen
91. Sollte der Gerichtshof die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Larino und des Tribunale Teramo zulassen, muss er sich Gedanken über Recht, Spiel und Wetten machen.
A – Recht, Spiel und Wetten
92. Es ist wirklich nichts weiter von dem Begriff „Recht“ entfernt als der Begriff „azar“ (blinder Zufall)?(54), denn er hat seinen Ursprung weder im menschlichen Willen noch in allgemeinen Überzeugungen; er agiert auch nicht auf willentliche, sondern auf launische und willkürliche Art und Weise(55). In anderen Zeiten gab es aber eine ausgeprägte gegenseitige Abhängigkeit zwischen beiden Begriffen, denn zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens mussten die gerichtlichen Entscheidungen befolgt werden, und diejenigen, die sie erließen, wurden mit einer „magischen“ oder „priesterlichen“ Macht ausgestattet(56).
93. Die archaischen Ordalien oder Gottesurteile(57) sind ein Beweis für diese Symbiose, da sie die Entscheidung von einem zufälligen Ereignis abhängig machten. Später ging man dazu über, Urteile auf eher rationale Kriterien zu stützen, bis hin zu den modernen Rechtsordnungen, die diese Launen des Schicksals bis auf ein paar Ausnahmen verbannt haben(58).
94. Es gibt andere Rechtsinstitute, in denen dieser widersinnige Zusammenhang ausgemacht werden kann, wie die Naturalobligationen, für die die Wette ein gutes Beispiel darstellt, die bedingten Rechtsgeschäfte, bei denen das ungewisse zukünftige Ereignis vom Zufall abhängt, die höhere Gewalt oder, wie hier, die aleatorischen Verträge.
95. Das Spiel als Freizeitbeschäftigung hat den Lauf der Geschichte in allen Gesellschaften überdauert, wobei vier Ebenen unterschiedlicher juristischer Widerspiegelung zu unterscheiden sind. Auf der ersten Ebene steht seine spontanste und grundlegendste Äußerung, die reine Unterhaltung und Zerstreuung(59). Auf der zweiten Ebene tritt der Wettbewerb in Erscheinung, der dem Gewinner neben dem Vergnügen am Wettstreit mit anderen Selbstbewusstsein und soziales Prestige verschafft. Auf der dritten Ebene reichen die Unterhaltung oder die Zurschaustellung von Fertigkeiten nicht mehr aus, sondern es besteht ein finanzielles Interesse(60). Auf der vierten Ebene stehen die Wetten, bei denen nicht nur Geldbeträge aufs Spiel gesetzt werden, sondern die zu einer Sucht geworden sind(61).
96. Von diesen vier Ebenen hat die erste nichts mit der Welt des Rechts zu tun, wie praktisch auch die zweite nicht. Wenn jedoch im Spiel Geld zum Einsatz kommt, tritt der Gesetzgeber aus zwei Gründen in Erscheinung. Zum einen überwacht er die Auswirkungen auf das Vermögen(62) und die Gesundheit der Teilnehmer(63) sowie die Stabilität ihrer Familien; zum anderen befasst er sich mit den Einrichtungen, in denen es durchgeführt wird, als gewerblichen Einheiten.
97. Diese Gründe erklären die Aufmerksamkeit, die den Glücksspielen und ihren Auswirkungen im Gemeinschaftsrecht von juristischer Seite zuteil wird. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass „Lotterien als Teil des Wirtschaftslebens im Sinne des Vertrages anzusehen seien“(64), da sie „die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung gegen Entgelt“(65) darstellten, und hat sie den Dienstleistungen zugeordnet(66). Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch andere Bereiche betroffen sind, wie – in demselben Wirtschaftszweig – die Niederlassungsfreiheit oder – außerhalb des finanziellen Bereichs – die bereits angesprochenen menschlichen Aspekte.
B – Zu den Beschränkungen der Grundfreiheiten
98. In der Rechtssache Gambelli schlug Generalanwalt Alber vor, zunächst die Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit der Niederlassungsfreiheit und erst dann mit der Dienstleistungsfreiheit zu prüfen, da Erstere nach dem Vertrag vor der Letzteren eingreife (Nr. 76)(67), wenngleich es sich bei den Datenübertragungszentren nicht um sekundäre Niederlassungen handele (Nr. 87), denn in diesem Fall würden die Vorschriften der Niederlassungsfreiheit widersprechen (Nr. 104), was auch die Dienstleistungsfreiheit verletzen würde (Nr. 132).
99. Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der Belange der Spieler, der diese Geschäfte betreibenden Unternehmen und der Vermittler die beiden Freiheiten nicht isoliert untersucht, sondern, nachdem er sie gegeneinander abgewogen hatte, festgestellt, dass „eine nationale Regelung wie die italienische über Wetten, insbesondere Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt“ (Randnr. 59), und im Anschluss daran geprüft, ob eine der im Vertrag vorgesehenen Ausnahmeregelungen oder eine Rechtfertigung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gegeben ist (Randnr. 60).
100. Es erscheint nicht angebracht, diese Ausführungen in Frage zu stellen, die sich auch im Urteil Zenatti in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit finden. Die beschränkenden Merkmale und die von ihnen betroffenen Subjekte sollten aber untersucht werden
101. Auf dieser Linie wurde in dem Urteil Gambelli bei den Anforderungen, die das italienische Recht an die Teilnehmer an Ausschreibungen für Konzessionen für das Betreiben von Wettagenturen stellt, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit festgestellt, da einige Gesellschaftsformen ausgeschlossen waren (Randnrn. 46 bis 48). Als Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr qualifizierte er die Beschränkungen der Tätigkeiten eines Leistungserbringers, der zur Erbringung seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist (Randnr. 54), diejenigen, die den Bürgern bei der Teilnahme an Wettspielen, die in einem anderen Mitgliedstaat organisiert werden, auferlegt werden (Randnr. 57), und die, die den dort ansässigen Anbietern ihr Geschäft erleichtern (Randnr. 58), in den letzten beiden Fällen unter Androhung einer Strafe(68).
102. Es überrascht, dass, selbst wenn das Vorabentscheidungsersuchen aufgrund von Strafverfahren gegen Wettvermittler erfolgte, die Fragestellung die dargestellte dreifache persönliche Sphäre berücksichtigt(69). Es dürfen aber weder die Funktion des Gerichtshofes noch die Wirkungen erga omnes seiner Urteile in Vorabentscheidungsverfahren vergessen werden. Denn es könnten Verfahren gegen die Wettteilnehmer eröffnet werden; darüber hinaus hat das ausländische Unternehmen keine Möglichkeit, sich niederzulassen, so dass es seine Tätigkeit ausüben muss, indem es mit anderen Gewerbetreibenden Verträge schließt, die angeklagt werden, weil sie ihre Verträge erfüllen.
C – Zum Vorliegen einer Rechtfertigung
1. Fragestellung
103. Entgegen dem Vorschlag von Generalanwalt Alber in seinen Schlussanträgen untersuchte der Gerichtshof in dem Urteil Gambelli die Beschränkungen in der italienischen Gesetzgebung gemeinsam und stellte fest, dass neben den Beschränkungen der Freiheit bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, und sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden (Randnr. 65)(70).
104. Mit ausführlicherer Begründung als im Urteil Zenatti überließ der Gerichtshof im Urteil Gambelli die konkrete Beurteilung, ob die italienische Regelung diese Voraussetzungen erfüllt, den nationalen Gerichten, gab allerdings einen Rahmen hierfür vor.
105. Der Gerichtshof hätte mehr ins Einzelne gehen und sich, dem Vorschlag des Generalanwalts, der auf die Schwierigkeiten dieser Aufgabe für die nationalen Gerichte aufmerksam gemacht hatte, folgend, zu den Auswirkungen der Gemeinschaftsfreiheiten auf die nationalen Bestimmungen äußern sollen(71).
106. Ich habe keine Zweifel daran, dass in dem Urteil Gambelli der Grad der Ausführlichkeit, den sich der Gerichtshof erlauben konnte, ohne seine Befugnisse zu überschreiten, genau austariert wurde, aber angesichts des Präzedenzurteils Zenatti, durch das ein neues Vorabentscheidungsersuchen nicht verhindert werden konnte, war er zu vorsichtig, denn er verfügte über hinreichende Grundlagen für eine tiefgehendere Untersuchung, durch die das vorliegende Vorabentscheidungsverfahren hätte entbehrlich gemacht werden können(72).
107. Nunmehr ist dieser Schritt nachzuholen und die Antwort zur Behebung der entstandenen Zweifel zu geben, wenngleich sich dies als komplizierter erweist, denn es muss untersucht werden, ob ein Grund für die gerügten Beschränkungen der Gemeinschaftsfreiheiten existiert und ob er nichtdiskriminierend, geeignet und verhältnismäßig ist.
2. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
108. In dem Urteil Gambelli wurden die Gründe zur Rechtfertigung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs positiv und negativ definiert: „Steuermindereinnahmen“ und die „Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen“ (Randnrn. 61 und 62)(73) wurden abgelehnt, der „Verbraucherschutz“, „die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen“ sowie „die Notwendigkeit, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen“, hingegen anerkannt (Nr. 67).
109. Nach Ansicht der Corte suprema di cassazione stützt sich die italienische Regelung darauf, dass durch eine Überwachung der Wetten Straftaten vorgebeugt wird(74).
110. Für die italienische Regierung liegt der Grund im Schutz der öffentlichen Ordnung(75) und der Verbraucher wie auch in der Betrugsbekämpfung(76).
111. Der Gerichtshof hat auf den Widerspruch hingewiesen, der entsteht, wenn man den Schaden, den eine Handlung mit sich bringt, dadurch zu vermeiden sucht, dass man diese fördert(77), was der Fall ist, wenn der Staat eine Politik der starken Ausweitung des Spielens und Wettens verfolgt(78). Deshalb scheint die Betrugsbekämpfung die einzige Begründung für die streitigen Beschränkungen zu sein.
112. Insoweit werden aber keine näheren Hinweise zum Verständnis der Auswirkungen krimineller Verhaltensweisen wie z. B. Betrug oder Geldwäsche auf das Glücksspiel beigebracht (79).
113. In dem bereits zitierten Urteil Läärä u. a. wurde ausgeführt, dass eine „begrenzte Erlaubnis“ den Vorteil habe, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken, die Risiken eines solchen Betriebs im Hinblick auf Betrug und andere Straftaten auszuschalten und die sich daraus ergebenden Gewinne zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden (Randnr. 37)(80).
114. Um die Gemeinschaftsvorschriften einzuhalten, reichen schwerwiegende Gründe nicht aus, um das Spiel so zu regeln, dass es, ohne vollständig verboten zu werden, auf eine besondere Art beschränkt wird, denn die ergriffenen Maßnahmen müssen auch nichtdiskriminierend, geeignet und verhältnismäßig sein.
3. Die mögliche Diskriminierung
115. Das Urteil Gambelli behandelt nicht die Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung durch die italienische Regelung(81), sondern überlässt ihre Beurteilung dem nationalen Gericht(82).
116. Das Tribunale Teramo hat nunmehr die Grundlagen dieses Urteils vervollständigt und dazu beigetragen, dass der Gerichtshof selbst über diese Frage entscheiden kann, ohne sich in die Entschuldigung flüchten zu können, dass die Gesetzesänderungen von 2003 die Situation in Italien verändert hätten, denn seiner Auffassung nach wurden die Wirkungen dieser Änderungen – vermutlich auf das Jahr 2011 – aufgeschoben, so dass die Auswirkungen der alten Regelung mit der sich daraus ergebenden Folge für die den Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegenden Strafprozesse fortdauern. Darüber hinaus betrafen die Gesetzesänderungen lediglich ein Element – die Konzession –, nicht aber die anderen – die Genehmigung und die Sanktion.
117. Im Licht der in den Verfahrensakten und den Präzedenzurteilen enthaltenen Angaben ist eine Ungleichbehandlung bei Konzessionen und Genehmigungen festzustellen.
a) Die Konzession
118. Kapitalgesellschaften, die an den regulierten Märkten in der Gemeinschaft notiert sind, konnten an den Ausschreibungen für die Erteilung der Konzessionen nicht teilnehmen. Die Anforderungen waren für alle Interessenten, einschließlich der italienischen, bindend(83), aber die Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen waren, waren den Beschränkungen durch die italienische Regelung stärker ausgesetzt(84), denn wenn sie teilnehmen wollten, mussten sie ihre interne Struktur anpassen, so dass sie keine realen Möglichkeiten hatten, sich in Italien niederzulassen(85).
119. Dieses Ergebnis wird durch die Kleinlichkeit bei der Konzessionsvergabe verstärkt(86), die nicht von dringenden Notwendigkeiten der Kriminalitätsbekämpfung gedeckt ist(87), denn für die Genehmigungen sind Vorabkontrollen vorgesehen, aber für die Zulassung zu den Ausschreibungsverfahren reicht eine Bürgschaft zur Sicherung der Zahlung der einschlägigen Gebühren an den Fiskus aus(88).
120. Die Ungleichbehandlung wirkt sich auch auf die Vermittler aus, die unter Strafandrohung daran gehindert werden, Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Buchmacher zu erbringen, die sich weder in Italien niederlassen noch die dort für ihre Tätigkeit erforderliche Genehmigung erlangen können.
b) Die Genehmigungen
121. Für den Gerichtshof kann ein System vorheriger behördlicher Genehmigungen keine Ermessensausübung der nationalen Behörden rechtfertigen, die den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre Wirksamkeit nimmt(89). Ein derartiges System muss einerseits auf objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen, die im Voraus bekannt sind, um dem Ermessen der Behörden Grenzen zu setzen, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern, und andererseits auf eine leicht zugängliche Verfahrensregelung gestützt sein, die den Betroffenen die Gewähr bietet, dass ihr Antrag unverzüglich, objektiv und unparteiisch bearbeitet wird(90).
122. Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, dass die Genehmigung nach Artikel 88 TULPS die dargestellten Voraussetzungen erfüllt, doch enthüllt eine genauere Untersuchung der Artikel 8 bis 14 TULPS einen Ermessensspielraum, der nicht mit der erforderlichen Objektivität vereinbar ist. So sieht z. B. Artikel 10 für den „Fall des Missbrauchs durch den Genehmigungsinhaber“ ohne nähere Darlegung den Widerruf vor(91). Der fehlende Regelungscharakter lässt sich auch daraus ersehen, dass weder feststeht noch erkennbar ist, dass die Kriterien für die Ablehnung von Genehmigungen erschöpfend sind.
123. Darüber hinaus setzt die ordnungsrechtliche Genehmigung die Erteilung einer Konzession voraus, deren Mängel sie gerade deshalb übernimmt, weil diese ihr vorausgeht.
4. Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit
124. Die italienischen Bestimmungen beschränken das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr zugunsten eines legitimen Zweckes, aber sie sind diskriminierend, was für ihre Unanwendbarkeit ausreichen würde. Sie erscheinen auch weder geeignet zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes noch verhältnismäßig im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut.
a) Die Beschränkungen des Niederlassungsrechts
125. Der Ausschluss bestimmter Gesellschaftsformen von der Ausschreibung für die Erteilung der Konzessionen wird mit der Transparenz der Unternehmen begründet, doch es gibt andere Lösungen, die weniger einschränkend sind und den Vertrag in größerem Maße respektieren(92). Wie in dem Urteil Gambelli festgestellt wurde, gibt es „andere Mittel …, die Konten und Tätigkeiten solcher Gesellschaften zu kontrollieren“(93); insoweit bestätigt es die Schlussanträge von Generalanwalt Alber, der ausführte, dass, um eine Aussage über die Integrität einer Kapitalgesellschaft machen zu können, Kontrollen durchgeführt werden könnten, die beispielsweise darin bestünden, Informationen über die Integrität der Unternehmensvertreter und Hauptaktionäre einzuholen(94).
126. Angesichts dieser Argumente hat der italienische Staat die gerügten Maßnahmen nicht gegen andere abgewogen und nicht nachgewiesen, dass sie die bessere Alternative zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes darstellen.
b) Die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit
127. Die tatsächliche Unmöglichkeit für ein in einem Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen, seiner Geschäftstätigkeit in einem anderen nachzugehen, sowie das Verbot der Vermittlung und der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen gehen über das hinaus, was zur Erreichung der in der nationalen Rechtsordnung festgelegten Ziele erforderlich ist(95).
128. Die in anderen Ländern der Union durchgeführten Kontrollen und dort geleisteten Sicherheiten mit der von der Corte suprema di cassazione vorgebrachten Begründung des Territorialcharakters der Zulassung zu ignorieren oder zu verschweigen, verzögert den Aufbau Europas und stellt einen Angriff gegen seine Grundfesten dar, da es gegen das Gebot des Artikels 10 EG, „alle Maßnahmen [zu unterlassen], welche die Verwirklichung der Ziele dieses Vertrags gefährden könnten“, und den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens verstößt, der die innergemeinschaftlichen Beziehungen bestimmt.
129. In dieser Hinsicht wurde in dem Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache Kommission/Deutschland(96) festgestellt, dass die Behörden des Bestimmungsstaats „die bereits im Niederlassungsstaat vorgenommenen Kontrollen und Überprüfungen berücksichtigen“ müssen (Randnr. 47), und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anerkannt(97). Das Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache Alpine Investments(98) nahm bei der Behandlung von an potenzielle Empfänger in anderen Mitgliedstaaten gerichteten Telefondienstleistungen implizit auf den Effizienzgrundsatz Bezug.
130. Beide Grundsätze veranlassen mich dazu, der Meinung von Generalanwalt Alber in Nr. 118 der Schlussanträge in der Rechtssache Gambelli beizutreten, wo er ausführt, dass das Glücksspiel in wohl allen Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt ist und dass die Gründe, die für die Reglementierung angeführt werden, normalerweise übereinstimmen(99). Wenn danach ein Veranstalter aus einem anderen Mitgliedstaat die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen die Behörden des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, davon ausgehen, dass dies eine ausreichende Garantie für seine Integrität ist(100).
131. Die Corte suprema di cassazione stellte fest, dass das britische Unternehmen, für dessen Rechnung die italienischen Angeklagten handeln, vom Betting Licensing Committee in Liverpool auf der Grundlage des Betting, Gaming and Lotteries Act (Gesetz über das Wetten, Glücksspiel und Lotterien) von 1963 zugelassen worden war, die Wettsteuer entrichtet und unter der Aufsicht der englischen Steuerverwaltung (Inland Revenues and Customs & Excise), privater Buchprüfer und der Aufsichtsorgane für börsennotierte Gesellschaften steht.
132. Unter diesen Umständen, die von den meisten Staaten, die schriftliche Erklärungen eingereicht haben, leise übergangen werden, scheint es klar zu sein, dass die britischen Behörden besser als die italienischen in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit zu überprüfen, und es sind keine Argumente für eine zweifache Kontrolle ersichtlich(101). Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache Säger(102) ließ Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs im Allgemeininteresse insoweit zu, „als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung ge
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER
vom 16. Mai 20061(1)
Verbundene Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04
Procuratore della Repubblica
gegen
Massimiliano Placanica, Christian Palazzese und Angelo Sorrichio
(Ersuchen um Vorabentscheidung des Tribunale Teramo und des Tribunale Larino [Italien])
„Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen – Wetten über das Internet – Erfordernis von Konzession und vorheriger Genehmigung – Strafrechtliche Sanktionen – Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs – Voraussetzungen“
I – Einleitung
1. „Rien ne va plus“. Der Gerichtshof kann sich einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor nicht länger entziehen.
2. Er hat hierzu zum dritten Mal in Bezug auf die in Italien geltende Regelung Stellung zu nehmen. Zum ersten Mal tat er dies auf ein Ersuchen des Consiglio di Stato (Staatsrat) in dem Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache Zenatti(2), in dem er feststellte, dass die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit nationalen Rechtsvorschriften wie den italienischen, die bestimmten Einrichtungen das Recht zur Annahme von Wetten über Sportereignisse vorbehalten, nicht entgegenstehen, wenn diese Rechtsvorschriften tatsächlich durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich die Beschränkung der schädlichen Wirkungen solcher Aktivitäten, gerechtfertigt sind und wenn die in ihnen enthaltenen Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
3. Die Feststellungen in diesem Urteil konnten die Probleme, die die gesetzliche Regelung in Italien aufwarf, nicht lösen und führten zu einem zweiten Vorabentscheidungsersuchen, diesmal des Tribunale Ascoli Piceno, das neben der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs auch die Niederlassungsfreiheit zur Sprache brachte. In dem Urteil vom 6. November 2003 in der Rechtssache Gambelli u. a.(3) präzisierte der Gerichtshof die frühere Entscheidung dahin gehend, dass „eine nationale Regelung, die – strafbewehrte – Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Artikeln 43 EG und 49 EG darstellt, wenn der betreffende Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt“, wobei es Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob eine solche Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen Rechnung trägt, die sie rechtfertigen könnten, und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
4. Die von dem Tribunale Larino und dem Tribunale Teramo vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen geben dem Gerichtshof in Kenntnis der Rechtsprechung der Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof), die das System für vereinbar mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften betrachtet hat, und der Umstände, unter denen die Konzessionen für die Annahme von Wetten in Italien vergeben wurden, Gelegenheit, seine Rechtsprechung weiter zu präzisieren.
5. Der Inhalt der genannten Urteile und der Schlussanträge der Generalanwälte erlaubt es mir hierbei – unbeschadet der Möglichkeit punktueller Zitate – verschiedene Details zu übergehen und mich auf die Untersuchung der noch zur Lösung anstehenden oder später mit eigenem Gehalt aufgetretenen Probleme zu konzentrieren.
II – Rechtlicher Rahmen
A – Das Gemeinschaftsrecht
6. Die Tätigkeit zur Erreichung der Ziele der Gemeinschaft umfasst gemäß Artikel 3 Buchstabe c EG „einen Binnenmarkt, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen‑, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist“. Die drei letztgenannten Bereiche sind im Dritten Teil Titel III des Vertrages geregelt, dessen Kapitel 2 die Überschrift „Das Niederlassungsrecht“ und dessen Kapitel 3 die Überschrift „Dienstleistungen“ trägt.
1. Das Niederlassungsrecht
7. Die Merkmale dieses Grundsatzes sind in Artikel 43 EG niedergelegt:
„Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.“
8. Artikel 46 Absatz 1 EG enthält verschiedene Vorbehalte:
„Dieses Kapitel und die aufgrund desselben getroffenen Maßnahmen beeinträchtigen nicht die Anwendbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die eine Sonderregelung für Ausländer vorsehen und aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind.“
9. Artikel 48 EG stellt juristische Personen den natürlichen Personen bei der Rechtsausübung gleich:
„Für die Anwendung dieses Kapitels stehen die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, den natürlichen Personen gleich, die Angehörige der Mitgliedstaaten sind.
Als Gesellschaften gelten die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts einschließlich der Genossenschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Ausnahme derjenigen, die keinen Erwerbszweck verfolgen.“
2. Der freie Dienstleistungsverkehr
10. Dieser Grundsatz wird in Artikel 49 Absatz 1 EG aufgestellt:
„Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.
…“
11. Zu ergänzen ist dies um die Regelung in Artikel 50 EG:
„Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrags sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen.
Als Dienstleistungen gelten insbesondere:
a) gewerbliche Tätigkeiten,
b) kaufmännische Tätigkeiten,
c) handwerkliche Tätigkeiten,
d) freiberufliche Tätigkeiten.
Unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistungen seine Tätigkeit vorübergehend in dem Staat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird, und zwar unter den Voraussetzungen, welche dieser Staat für seine eigenen Angehörigen vorschreibt.“
12. Artikel 55 verweist auf einige Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit:
„Die Bestimmungen der Artikel 45 bis 48 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.“
B – Die italienische Regelung
13. Die nationale Regelung stimmt weitgehend mit der überein, die in der Rechtssache Gambelli untersucht wurde. Sie soll dennoch in Erinnerung gerufen und aktualisiert werden.
1. Die Konzessionen und die Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeit
14. Artikel 88 des Testo Unico delle Leggi di Pubblica Sicurezza (Testo Unico der Gesetze auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit, im Folgenden: TULPS)(4) in der Fassung von Artikel 37 Absatz 4 der Legge financiaria (Finanzgesetz) 2001(5) bestimmt, dass die Genehmigung für die Veranstaltung von Wetten ausschließlich Konzessionären oder denjenigen erteilt wird, die durch ein Ministerium oder eine andere Einrichtung, der das Gesetz die Organisation von Wetten vorbehält, dazu ermächtigt sind. Danach muss, wer auf dem öffentlichen Wettsektor tätig sein will, eine Konzession und eine Genehmigung erlangen, die der TULPS als „ordnungsrechtlich“ bezeichnet.
a) Die Konzessionen
15. Die Kontrolle des Glücksspiels obliegt dem Staat, der sie durch das Ministero dell'Economia e delle Finanze (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen) wahrnimmt, das sich wiederum der Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato (Autonome Verwaltung der Staatsmonopole)(6) bedient.
16. Von diesem staatlichen Monopol gibt es jedoch zwei Ausnahmen zugunsten des Comitato olimpico nazionale italiano (italienisches Nationales Olympisches Komitee, im Folgenden: CONI) und der Unione italiana per l'incremento delle razze equine (Nationalverband zur Verbesserung der Pferderassen, im Folgenden: UNIRE)(7), die ermächtigt sind, Wetten zu organisieren(8) und die Verwaltung der von ihnen kontrollierten Ereignisse auf Dritte zu übertragen(9).
17. Die Konzessionserteilung durch diese Einrichtungen unterliegt besonderen Regeln, die sich im Lauf der Zeit geändert haben. Anfänglich wurde die Auswahl der Begünstigten von der Transparenz der Eigentumsstruktur der Bewerber abhängig gemacht. Aus diesem Grund unterlagen Kapitalgesellschaften einigen Beschränkungen. So mussten Aktien mit Stimmrecht auf den Namen von natürlichen Personen, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften ausgestellt sein und durften nicht durch einfaches Indossament übertragbar sein(10). Dies führte dazu, dass börsennotierte Unternehmen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen konnten.
18. Mittlerweile erlaubt Artikel 22 Absatz 11 der Legge financiaria für 2003(11) jeder juristischen Person ohne Beschränkungen hinsichtlich ihrer Gesellschaftsform die Teilnahme an den Ausschreibungen.
b) Die ordnungsrechtlichen Genehmigungen
19. Für die Tätigkeit auf dem Wettsektor bedarf es neben einer Konzession einer – widerruflichen – Genehmigung (Artikel 88 TULPS), die abgelehnt wird, wenn der Antragsteller zu bestimmten Strafen oder wegen bestimmter Straftaten, z. B. gegen den öffentlichen Anstand und die guten Sitten, oder wegen der Verletzung der Vorschriften über das Glücksspiel verurteilt wurde (Artikel 11 und 14 TULPS).
20. Nach ihrer Erteilung hat ihr Inhaber den Ordnungsbehörden jederzeit den Zutritt zu den Geschäftsräumen, in denen er der genehmigten Tätigkeit nachgeht, zu gestatten (Artikel 16 TULPS).
2. Die Sanktionen
21. Das Gesetz Nr. 401/89 über Interventionen auf dem Gebiet des heimlichen Spiels und der heimlichen Wetten und zum Schutz ordnungsgemäßen Ablaufs sportlicher Wettkämpfe (im Folgenden: Gesetz Nr. 401/89)(12) stellt verschiedene Handlungen unter Strafe.
22. Gemäß Artikel 4 wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft, wer widerrechtlich Lotterien oder Wetten organisiert, die dem Staat oder konzessionierten Einrichtungen vorbehalten sind, oder wer vom CONI, den unter dessen Kontrolle stehenden Einrichtungen oder der UNIRE organisierte sportliche Ereignisse veranstaltet. Handelt es sich um andere Wettkämpfe, beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis ein Jahr und eine Geldstrafe (Absatz 1). Auch wird die Werbung für die genannten Spiele mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe (Absatz 2) und die bloße Teilnahme mit einer der beiden letztgenannten Strafen (Absatz 3) bestraft.
23. Artikel 4 Absätze 4bis und 4ter(13) dehnt die Strafbarkeit auf denjenigen aus, der ohne die nach Artikel 88 des TULPS erforderliche Genehmigung eine Tätigkeit zur Annahme oder dem Sammeln, auch über Telefon oder durch Datenübertragung, von Wetten jeder Art, die in Italien oder im Ausland abgeschlossen werden, entfaltet oder derartige Handlungen erleichtert – Absatz 4bis – oder das Sammeln von Einsätzen für die Lotterie oder sonstige Wetten auf die gleiche Weise betreibt, ohne im Besitz einer Genehmigung zur Benutzung dieser Mittel zu sein – Absatz 4ter.
III – Die Vorgeschichte: das Urteil Gambelli und die Antwort der Corte suprema di cassazione
24. Zu Beginn dieser Schlussanträge habe ich darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof bereits zu der grenzüberschreitenden Dimension der Glücksspiele befragt worden ist. Neben den bereits zitierten Urteilen Gambelli und Zenatti sind die Urteile Schindler(14) sowie Läärä u. a.(15) zu nennen, wobei sich allerdings alle, mit Ausnahme des Urteils Gambelli, nur mit der Dienstleistungsfreiheit befassten(16).
25. In der Rechtssache Schindler ging es um das vollständige Verbot von Lotterien im Vereinigten Königreich, in der Rechtssache Läärä u. a. wurde eine finnische Regelung über Glücksspielautomaten untersucht und in der Rechtssache Zenatti die Annahme von Wetten durch italienische Agenturen für Rechnung eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmens. Der letztgenannte Fall wies eine ganze Reihe von Parallelen zu der Rechtssache Gambelli auf, die wiederum in vielen Punkten mit der hier zu beurteilenden übereinstimmt, insbesondere hinsichtlich des Sachverhalts sowie des gemeinschaftlichen und des nationalen rechtlichen Rahmens.
26. Es ist daher angebracht, die Gründe zu untersuchen, die das vorlegende Gericht dazu veranlasst haben, die Vorlagefrage zu stellen. Hierzu ist es erforderlich, das Urteil Gambelli und die praktische Umsetzung der in ihm entwickelten Kriterien durch die Corte suprema di cassazione darzustellen.
A – Das Urteil Gambelli
27. Herr Gambelli und weitere 137 Personen wurden in einem Strafverfahren der Organisation illegaler Glücksspiele und des Betreibens von Einrichtungen beschuldigt, in denen ohne die erforderliche Genehmigung Wetten für einen britischen Buchmacher angenommen wurden.
28. Das Tribunale Ascoli Piceno rief den Gerichtshof an, da es Zweifel an der Vereinbarkeit der Artikel 43 EG und 49 EG mit den von ihm anzuwendenden italienischen Strafvorschriften hatte(17).
29. In dem Urteil Gambelli wurde die Frage nach Darstellung der eingereichten Erklärungen (Randnrn. 25 bis 43) unter zwei Aspekten untersucht: dem der Niederlassungsfreiheit (Randnrn. 44 bis 49) und dem des freien Dienstleistungsverkehrs (Randnrn. 50 bis 58)(18).
30. Unter dem ersten Aspekt bezog sich der Gerichtshof auf das Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, das in Italien durch Vermittlung von italienischen Agenturen tätig wurde (Randnr. 46), da ihm eine unmittelbare Tätigkeit aufgrund der nationalen Vorschriften, die eine Konzessionsvergabe an Kapitalgesellschaften, die – wie in seinem Fall – auf den reglementierten Märkten eines anderen Mitgliedstaats notiert sind, ausschlossen, nicht möglich war, was eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellte (Randnr. 48).
31. Unter dem zweiten Aspekt vertiefte er die Untersuchung und stellte fest, dass die italienische Regelung die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in dreifacher Hinsicht beschränkte: a) die der britischen Gesellschaft, die die Wetten aus Italien annimmt; diese Tätigkeit wurde im Sinne des Artikels 50 EG (Nr. 52) als Dienstleistung qualifiziert, auch wenn sie über das Internet erfolgte (Randnrn. 53 und 54); die der italienischen Staatsangehörigen, die die Wetten abgaben und strafrechtlich belangt wurden (Randnrn. 55 bis 57), und c) die der Vermittler, die ebenfalls bestraft wurden (Randnr. 58).
32. Schließlich wurde festgestellt, dass Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89 eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt (Randnr. 59), so dass zu prüfen war, ob diese Beschränkungen aufgrund der in den Artikeln 45 EG und 46 EG vorgesehenen Ausnahmeregelungen zulässig oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt waren (Randnr. 60).
33. Steuermindereinnahmen gehören ebenso wenig zu den beiden Ausnahmen (Randnr. 61) wie die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen; sie darf „nur eine nützliche Nebenfolge“ sein (Randnr. 62).
34. Die Beschränkungen müssen die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Voraussetzungen erfüllen (Randnr. 64). Nachdem er diese Voraussetzungen aufgezählt hat (Randnr. 65), weist der Gerichtshof in dem Urteil Gambelli den nationalen Gerichten die Aufgabe zu, darüber zu befinden, ob sie in dem Ausgangsverfahren erfüllt sind(19), und gibt ihnen hierfür einige Anhaltspunkte zur Hand (Randnr. 66). So verlangt er, dass die Beschränkungen:
– durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sind, wobei die ergriffenen Maßnahmen „kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen“ müssen (Randnr. 67), so dass sich ein Staat, der eine Politik der starken Ausweitung des Spielens und Wettens zum Zweck der Einnahmenerzielung verfolgt, nicht „im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, auf die öffentliche Sozialordnung berufen“ kann (Randnrn. 68 und 69)(20);
– sie in gleicher Weise und mit den gleichen Kriterien für alle Wirtschaftsteilnehmer aus der Gemeinschaft gelten (Nr. 70), wobei das Kriterium der Nichtdiskriminierung nicht beachtet würde, wenn in Italien ansässige Wirtschaftsteilnehmer sie leichter erfüllen könnten (Randnr. 71);
– nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zieles erforderlich ist. Die Strafe gegen jede Person, die Wetten durchführt (Randnr. 72), und die Vermittler, die die Erbringung von Dienstleistungen durch einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Buchmacher (Randnr. 73) erleichtern, sowie die Hürden für Kapitalgesellschaften, die auf den reglementierten Märkten der anderen Mitgliedstaaten notiert sind, Konzessionen für die Verwaltung von Spielen zu erhalten (Randnr. 74), dürfen nicht unverhältnismäßig sein.
B – Die Antwort der Corte suprema di cassazione
35. Einige Monate nach dem Erlass des Urteils Gambelli hatte die Corte suprema di cassazione Gelegenheit, über seine Regeln in einem Verfahren über ein Rechtsmittel des Pubblico ministero (Staatsanwaltschaft) gegen einen Beschluss des Tribunale Prato vom 15. Juli 2003 zu bestimmen, durch den in einem Strafverfahren gegen Herrn Gesualdi u. a. wegen einer Straftat nach Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 die Beschlagnahme der von den Beschuldigten betriebenen Einrichtungen mit der Begründung aufgehoben wurde, dass die erwähnte Vorschrift gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße(21).
36. Das oberste italienische Gericht hatte in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass die nationalen mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vereinbar seien(22). Das Urteil Gambelli führte dazu, dass die Vereinigte Strafkammer auf Antrag der zuständigen Dritten Strafkammer über das Rechtsmittel entschied und das Urteil Nr. 111/04 vom 26. April 2004 (im Folgenden: Urteil Gesualdi)(23) erließ.
37. In dem Urteil Gesualdi ließ die Corte suprema di cassazione kein Befremden wegen der Feststellungen in dem Urteil Gambelli erkennen, denn sie sah diese als Fortführung einer einheitlichen Rechtsprechung (Nr. 11.1) an. Sie hob aber zwei Neuigkeiten hervor: die Untersuchung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Glücksspielsektor und die ausdrückliche Feststellung, dass diese Freiheiten durch Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89 beschränkt werden (Nr. 11.2.3).
38. Im Folgenden wurde ausgehend davon, dass der italienische Gesetzgeber seit Jahren zur Erhöhung der Staatseinnahmen eine expansive Politik auf dem Sektor verfolgt, festgestellt, dass diese Handlungsweise Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gehorche, die die Beschränkung der Gemeinschaftsfreiheiten rechtfertigten, denn die Bestimmungen über das Spiel verfolgten nicht den Zweck, Angebot und Nachfrage einzudämmen, sondern sie zur Verbrechensverhütung in kontrollierbare Bahnen zu lenken (Nr. 11.2.3).
39. In diesem Zusammenhang wurde das Argument vorgebracht, der britische Buchmacher unterliege zwar der Überwachung durch einen Mitgliedstaat, doch habe die dort erteilte Erlaubnis nur territorialen Charakter, und eine Konzessionsregelung für den Wettsektor sei auf Gemeinschaftsebene nicht erörtert worden (Nr. 1.2.4).
40. Die Corte suprema di cassazione hob auch hervor, dass das italienische System auf zwei Pfeilern ruhe: der Konzession und der Genehmigung. Die die Beschränkungen der Konzessionen möglicherweise rechtfertigenden Gründe des Allgemeininteresses seien jedenfalls teilweise offensichtlich. Die sich auf die Genehmigung beziehenden Gründe ergäben sich jedoch aus dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen, die auf eine präventive Überprüfung und ständige Überwachung mit dem Ziel der Bekämpfung krimineller Handlungen wie Betrug, Geldwäsche oder Wucher gerichtet seien (Nr. 11.2.5).
41. Bei der Beurteilung, ob die Beschränkungen geeignet und verhältnismäßig gewesen seien, wurde in dem Urteil Gesualdi zwischen Lizenzen und Strafandrohungen unterschieden und festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Richters sei, über die Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit Letzterer zu entscheiden (Nr. 12).
42. Ebenso wurde der Vorwurf zurückgewiesen, die nationalen Vorschriften seien diskriminierend, denn die Vorschriften zur Gewährleistung der Transparenz der Aktieninhaberschaft der Konzessionäre beträfen Italiener wie Ausländer gleichermaßen. Zudem könnten seit dem 1. Januar 2004 alle Kapitalgesellschaften an den Ausschreibungen teilnehmen, da die Beschränkungen in diesem Bereich abgeschafft worden seien (Nr. 13).
43. Schließlich stellte die Corte suprema di cassazione fest, der Hinweis auf die gegenseitige Anerkennung der in Artikel 47 EG genannten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sei nicht stichhaltig (Nr. 14).
44. Auf dieser Grundlage kam sie zu dem Ergebnis, dass Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89 und insbesondere sein Absatz 4bis in Verbindung mit Artikel 88 TULPS mit den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar seien (Nr. 15)(24).
IV – Sachverhalte der Ausgangsverfahren
45. Die Ähnlichkeit der Sachverhalte in den Rechtssachen Zenatti und Gambelli mit denen der Ausgangsverfahren der vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen erleichtert die Schilderung des Tatsachenhintergrunds, die auf einige kurze Anmerkungen beschränkt werden kann.
46. Die „Datenübertragungszentren“ werden in öffentlich zugänglichen Lokalen betrieben und bieten verschiedene Möglichkeiten des Zugangs zu den Servern von Wettunternehmen an, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind. In diesen Einrichtungen gibt der Interessierte seine Wetten ab, erhält die Bestätigung, zahlt und bekommt, wenn er gewinnt, seinen Preis ausbezahlt.
47. Die Betreiber dieser Unternehmen sind unabhängig und geben lediglich als Vermittler zwischen den Kunden und den Buchmachern, mit denen sie vertragliche Vereinbarungen geschlossen haben, die Wetten weiter (25).
48. Die Herren Placanica, Palazzese und Sorrichio betreiben auf Rechnung von Stanley International Betting Ltd. mit Sitz in Liverpool einige solche Büros. Das Unternehmen verfügt über eine von der Stadt Liverpool für diese Tätigkeit erteilte Lizenz für das Vereinigte Königreich und das Ausland(26), besitzt aber nicht die sechs Jahre gültige und um weitere sechs Jahre verlängerbare italienische Genehmigung. Es hatte zwar versucht, sie bei der dort im Jahr 1999 erfolgten Ausschreibung zu erlangen, wurde aber von dieser ausgeschlossen, da es sich bei ihm um eine börsennotierte Kapitalgesellschaft handelte.
49. Das Pubblico ministero leitete bei dem Tribunale Larino ein Strafverfahren gegen Herrn Placanica ein und legte ihm zur Last, eine Straftat gemäß Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 begangen zu haben, indem er als Alleingeschäftsführer der Handelsgesellschaft Neo Service Srl. für Stanley International Betting Ltd. über das Internet Sportwetten und andere Wetten angenommen habe, ohne über die hierfür erforderliche Genehmigung zu verfügen.
50. Ein ähnliches Verfahren wurde bei dem Tribunale Teramo gegen die Herren Palazzese und Sorricchio anhängig, die ebenfalls im Auftrag des englischen Unternehmens Wetten verwalteten, allerdings vor der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs bei der Questura (Polizeipräsidium) von Atri die erforderlichen Genehmigungen beantragt hatten, ohne hierauf eine Antwort erhalten zu haben.
V – Die Vorlagefragen und das Verfahren vor dem Gerichtshof
51. Das Tribunale Larino hat das Verfahren ausgesetzt, da es Zweifel hat, ob das Konzessionssystem damit gerechtfertigt werden kann, dass Glücksspiele dadurch in kontrollierbare Bahnen gelenkt werden. In dem Beschluss vom 8. Juli 2004, der zu der Rechtssache C‑338/04 geführt hat, stellt es dem Gerichtshof folgende Frage:
Wie bewertet der Gerichtshof die Vereinbarkeit von Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 mit den in den Artikeln 43 ff. EG und 49 EG zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, auch im Licht des Unterschieds bei der Auslegung zwischen den Entscheidungen des Gerichtshofes (insbesondere dem Urteil Gambelli) und der Entscheidung Nr. 23271/04 der Corte suprema di cassazione, Vereinigte Kammern? Insbesondere wird um Klärung gebeten, ob die in der Anklageschrift angeführte Sanktionsregelung, die Massimiliano Placanica rügt, im italienischen Staat anwendbar ist.
52. Das Tribunale Teramo hat durch zwei Beschlüsse vom 23. Juli 2004 mit ähnlichem Inhalt, die zu den Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04 geführt haben, ebenfalls die Verfahren ausgesetzt und unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen für die Konzessionen folgende Frage vorgelegt:
Können die Artikel 43 Absatz 1 und 49 Absatz 1 EG dahin ausgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten zeitlich begrenzt (für eine Zeit von 6 bis 12 Jahren) von den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union durch eine Regelung, wie sie im Folgenden wiedergegeben ist, abweichen können, ohne die erwähnten Gemeinschaftsprinzipien zu verletzen:
1. Einigen Personen werden Konzessionen für bestimmte Dienstleistungstätigkeiten, die für 6 bis 12 Jahre gültig sind, auf der Grundlage einer Regelung erteilt, die dazu geführt hat, dass von der Ausschreibung für ihre Erteilung bestimmte Gruppen von (nicht italienischen) Wettbewerbern ausgeschlossen waren;
2. nachdem später zur Kenntnis genommen worden war, dass diese Regelung nicht mit den Grundsätzen der Artikel 43 und 49 des Vertrages vereinbar war, wurde sie dahin geändert, dass künftig die Teilnahme auch den Personen gestattet wurde, die davon ausgeschlossen worden waren;
3. die Konzessionen, die auf der Grundlage der vorherigen Regelung erteilt worden waren, die, wie bereits ausgeführt, für gegen die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßend befunden wurde, wurden nicht zurückgenommen, und es wurde keine neue Ausschreibung nach der neuen Regelung, die jetzt diese Grundsätze einhält, veranstaltet;
4. stattdessen werden weiterhin Personen strafrechtlich verfolgt, die in Verbindung mit Personen tätig sind, die für diese Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat zugelassen worden sind, doch von der Ausschreibung gerade wegen der Ausschlussregelungen nach den vorher geltenden Bestimmungen, die später aufgehoben wurden, ausgeschlossen waren?
53. Der Präsident des Gerichtshofes hat am 14. Oktober 2004 beschlossen, die Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04, und am 27. Januar 2006, diese und die Rechtssache C‑338/04 miteinander zu verbinden(27).
54. In der Rechtssache C‑338/04 haben innerhalb der Frist des Artikels 23 der EG-Satzung des Gerichtshofes Herr Placanica, die belgische, die deutsche, die spanische, die französische, die italienische, die österreichische, die portugiesische und die finnische Regierung sowie die Kommission, und in den Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04 Herr Palazzese, Herr Sorricchio, die spanische, die italienische, die österreichische und die portugiesische Regierung sowie die Kommission schriftliche Erklärungen eingereicht.
55. In der mündlichen Verhandlung, die am 7. März 2006 stattgefunden hat, haben die Prozessbevollmächtigten der Herren Placanica, Palazzese und Sorrichio sowie die Bevollmächtigten der belgischen, der spanischen, der französischen, der italienischen und der portugiesischen Regierung sowie der Kommission mündliche Ausführungen gemacht.
56. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei dem Gerichtshof aufgrund einer Klage der Kommission gegen Italien wegen einer Vertragsverletzung die Rechtssache C‑260/04 anhängig ist, bei der es um die Konzessionen für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Sammelns und der Annahme von Pferderennwetten geht(28).
VI – Zulässigkeit der Vorlagefragen
A – Sinn der Vorlagefragen
57. Die vorlegenden Gerichte haben denselben Ausgangspunkt, nämlich ein Strafverfahren wegen der Vermittlung von Wetten ohne Konzession oder Genehmigung, und verfolgen dasselbe Ziel, nämlich ihre Zweifel an der Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit der Niederlassungsfreiheit und der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs zu beseitigen. Sie gehen dabei aber unterschiedliche Wege.
58. Das Tribunale Larino stimmt mit der Anwendung der Gambelli‑Doktrin durch die Corte suprema di cassazione nicht überein, denn es scheint weder davon überzeugt zu sein, dass mit der staatlichen Regelung das Ziel der Kontrolle der öffentlichen Ordnung verfolgt noch dass die Benachteiligung von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten vermieden wird.
59. Das Tribunale Teramo legt den Schwerpunkt auf die Umstände, die maßgeblich dafür waren, dass der Buchmacher, für dessen Rechnung die Angeklagten handelten, bis zum Ablauf der 1999 erteilten Lizenzen keine Zulassung erhalten konnte. Sofern diese Zeitspanne eine „zeitliche Beschränkung“ der Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts beinhalten sollte, hat es Zweifel an deren rechtlicher Durchführbarkeit.
60. Diese Klarstellungen sind von Nutzen für die Untersuchung der Hindernisse, die bezüglich der nicht wesentlichen Aspekte der Vorlagebeschlüsse aufgetreten sind.
B – Fragestellung
61. Mit Ausnahme der belgischen halten die Regierungen, die in der Rechtssache C‑338/04 schriftliche Erklärungen abgegeben haben, die Vorlagefrage aus verschiedenen Gründen für unzulässig. Der portugiesische und der finnische Bevollmächtigte sind der Meinung, sie enthalte nicht genügend Grundlagen für ihre Beantwortung, der deutsche, der spanische, der französische und der italienische vertreten die Ansicht, die Frage beziehe sich auf die Auslegung von nationalem und nicht von Gemeinschaftsrecht. Der österreichische Bevollmächtigte ist der Auffassung, die Frage stimme mit der im Urteil Gambelli behandelten Frage überein, und schlägt vor, durch Beschluss gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung zu entscheiden; dieser Vorschlag wird von Deutschland, Italien und Finnland subsidiär unterstützt.
62. In den Rechtssachen C‑359/04 und C‑360/04 wiederholen die Regierungen von Spanien und Italien ihr Vorbringen in der anderen Rechtssache und machen die Unzulässigkeit der Ersuchen geltend, wobei sich die italienische hilfsweise dem Vorschlag, durch Beschluss gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung zu entscheiden, anschließt.
63. Es ist daher zu prüfen, ob der Gerichtshof verpflichtet ist, die Vorabentscheidungsersuchen zuzulassen.
C – Die für die Unzulässigkeit vorgebrachten Gründe
1. Die formelle Richtigkeit des Vorlagebeschlusses
64. Der Gerichtshof hat wiederholt die Ansicht vertreten, zur Beantwortung von Vorlagefragen nur dann nicht verpflichtet zu sein, wenn die begehrte Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der Fragen erforderlich sind29).
65. Eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist nur möglich, wenn es den Sachverhalt und den rechtlichen Rahmen, die die Grundlage für seine Fragen bilden, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen seine Fragen beruhen(30), und sein Ersuchen mit einem Mindestmaß an Erläuterungen hinsichtlich der Auswahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es bittet, und deren Zusammenhang mit den nationalen Rechtsvorschriften begründet(31).
66. Diese Voraussetzungen sollen es dem Gerichtshof ermöglichen, sachdienliche Antworten zu erteilen(32), und den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit geben, nach Artikel 23 der EG-Satzung Erklärungen abzugeben(33).
67. In diesem Verfahren erfüllen die Vorlagebeschlüsse die dargelegten Voraussetzungen, denn in ihnen wird der Ursprung der Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht untersucht. Es trifft zwar zu, dass die einschlägigen italienischen Vorschriften dort nicht wiedergegeben werden, doch kann diese Lücke leicht durch einen Rückgriff auf das Urteil Gambelli geschlossen werden. Darüber hinaus wird in ihnen der Kern des Problems, die Divergenz zwischen diesem Urteil und den Argumenten der Corte suprema di cassazione, herausgearbeitet und auf diese Weise zum Ausdruck gebracht, inwiefern die erbetene Auslegung für das Ausgangsverfahren von Bedeutung ist.
2. Die Anwendung der nationalen Vorschriften
68. Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache der Letzteren, das nationale Recht auszulegen und anzuwenden sowie seine Reichweite und seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu beurteilen(34), unbeschadet der besonderen Situation, dass der nationale Gesetzgeber bei der Regelung rein staatlicher Angelegenheiten auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verweist(35).
69. Ich bin nicht der Ansicht, dass die Vorlagefragen unzulässig sind, obgleich der Inhalt des Beschlusses des Tribunale Larino der Ansicht der genannten Staaten entgegenkommt.
70. Tatsächlich führt nämlich eine bloße Umstellung der verwendeten Begriffe zu einer Umformulierung der Frage aus der Sicht der Gemeinschaft. Es geht daher nicht um die Prüfung, ob Artikel 4 Absatz 4bis des Gesetzes Nr. 401/89 mit den Artikeln 43 EG und 49 EG vereinbar ist – so der Wortlaut des Beschlusses –, sondern um die Bedeutung dieser Bestimmungen in Verbindung mit den nationalen Vorschriften und dem Sachverhalt des Ausgangsverfahrens, obschon das Problem, das nachstehend untersucht wird, in Wirklichkeit seinen Ursprung in einer Meinungsverschiedenheit zwischen einem italienischen Gericht und der Corte suprema di cassazione hat.
71. Das Tribunale Teramo verweist seinerseits auf die Änderung des geltenden nationalen Systems der Erteilung von Konzessionen für die Durchführung von Wetten, durch die jeder Kapitalgesellschaft nach Erlöschen der Konzessionen, die in Ausschreibungsverfahren erteilt worden waren, an denen sie nicht teilnehmen konnte, die Teilnahme an künftigen Ausschreibungen ermöglicht werden soll. Diese Umstände scheinen mit den Gemeinschaftsfreiheiten in Zusammenhang zu stehen und sind im Urteil Gambelli nicht behandelt worden.
72. Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Gerichtshofes, dem nationalen Gericht alle Hinweise zum Gemeinschaftsrecht zu geben, die ihm die Beurteilung des anhängigen Verfahrens ermöglichen(36).
3. Die Entscheidung über die Vorlagefrage durch Beschluss
73. Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung ermöglicht es dem Gerichtshof, zugunsten der Prozessökonomie einen mit Gründen versehenen Beschluss zu erlassen, wenn eine zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage mit einer Frage übereinstimmt, über die bereits entschieden ist, wenn die Antwort klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann oder wenn sie keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt.
74. Der Gerichtshof wendet diese Möglichkeit mit Vorsicht an(37), da sie zum Wegfall von Verfahrensabschnitten führt und dadurch die Möglichkeiten der Verteidigung beschränkt werden. Aufgrund dessen nimmt er von ihrer Anwendung Abstand, sobald er Zweifel daran hat, ob die genannten Voraussetzungen vorliegen.
75. In den vorliegenden Schlussanträgen habe ich gewisse Übereinstimmungen mit der Rechtssache Gambelli festgestellt. Dies reicht aber nicht aus, um einen Beschluss zu rechtfertigen, in dem frühere Feststellungen wiederholt und so das Vorabentscheidungsverfahren beendet wird. Die um Vorabentscheidung ersuchenden Gerichte bitten nicht um etwas, was ihnen bereits bekannt ist, sondern um Erläuterungen zum Urteil Gambelli, das, was nicht vergessen werden darf, eine Fortführung der Linie des Urteils Zenatti ist. Die Schwierigkeiten, vor denen die italienischen Gerichte stehen, bestehen fort, wenn der Gerichtshof lediglich seine Rechtsprechung wiederholt(38).
D – Die Zuständigkeit des Gerichtshofes
76. Meiner Ansicht nach besteht das eigentliche Problem darin, ob der Gerichtshof für die Beantwortung der Vorabentscheidungsfragen zuständig ist, wenn sie darauf gestützt sind, dass die unteren Gerichte nicht damit einverstanden sind, wie die Corte suprema di cassazione Grundsätze des Urteils Gambelli angewandt hat(39). Mit anderen Worten: Es ist zu klären, ob es zu den Aufgaben des Gerichtshofes gehört, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Gerichten bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit den nationalen Vorschriften beizulegen, wenn er bereits die hierfür geltenden Regeln aufgestellt hat.
77. Verschiedene Argumente sprechen für eine verneinende Antwort: Erstens obliegt auf dem Gebiet der Vorabentscheidungsersuchen den Gerichten der Mitgliedstaaten, die hierfür eine bessere Ausgangsposition haben, die Auslegung der nationalen Vorschriften mit Blick auf das anhängige Verfahren und nach den von dem Gerichtshof vorgegebenen hermeneutischen Regeln.
78. Dementsprechend gab der Gerichtshof in dem Urteil Gambelli den italienischen Gerichten ausdrücklich auf, festzustellen, ob die Vorschriften ihrer Rechtsordnung mit den Freiheiten der Gemeinschaft vereinbar sind(40).
79. Zweitens ist es, wenn die Gerichte zu ungleichen oder widersprüchlichen Ergebnissen kommen, Aufgabe ihrer eigenen Rechtsordnung, ihnen ein Instrumentarium für die Vereinheitlichung der Rechtsmeinungen zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne bindet das Urteil eines Obergerichts die untergeordneten Gerichte, denen es verwehrt ist, per saltum die europäische Gerichtsbarkeit anzurufen, denn der Vertrag sieht kein unmittelbares Rechtsmittel gegen Entscheidungen der nationalen Gerichte vor, selbst wenn sie in letzter Instanz das Recht der Union falsch anwenden(41).
80. Obwohl die angedeutete Lösung recht einfach ist, fordert sie gewichtige Einwände heraus.
81. Wenn der Gerichtshof den Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgabe überträgt, die nationalen Normen in Verbindung mit den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen, heißt das nicht, dass er damit auf seine Kompetenzen auf diesem Gebiet verzichtet(42), sondern dass er die Grundsätze umsetzt, die das Vorabentscheidungsverfahren bestimmen, indem er die Vorteile der Nähe zum Rechtsstreit anerkennt, sich aber die endgültige Entscheidung vorbehält. So hat er neue Fragen zugelassen, wenn das nationale Gericht auf Schwierigkeiten bei der Auslegung oder der Anwendung eines seiner Urteile stößt, wenn es ihm eine andere Rechtsfrage vorlegt oder wenn es neue Beurteilungsgrundlagen beibringt, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten(43).
82. Dieselben Grundsätze sind anzuwenden, wenn sich die Schwierigkeiten aufgrund eines Urteils eines übergeordneten nationalen Gerichts stellen, das die Vorgaben des Gerichtshofes anwendet.
83. Würde man die italienischen Gerichte daran hindern, in einem solchen Fall den Gerichtshof anzurufen, könnten Abweichungen nur im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens, ähnlich wie in dem Urteil vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache Kommission/Italien(44), korrigiert werden.
84. Diese Vorgehensweise führt zu einer Reihe von Störungen: 1. Sie überlässt die Feststellung der Verletzung(45) und die Bestimmung des Zeitpunkts, in dem ihretwegen der Gerichtshof angerufen wird, denjenigen, die zur Klageerhebung legitimiert sind, während die nationalen Gerichte sich in einer Situation befinden, die geeignet ist, beide Operationen durchzuführen. 2. Sie verleitet in der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens die Legislative und die Exekutive des Mitgliedstaats angesichts der Anforderungen der Kommission, die Gerichte mit dem Risiko der Einschränkung ihrer Unabhängigkeit zu beeinflussen. 3. Sie wirft Fragen in Bezug auf den Inhalt und die Folgen einer Vertragsverletzung auf, denn das zitierte Urteil Kommission/Italien wurde zum Teil mit dem Bestehen einer nationalen Norm gerechtfertigt, die eine dem Geist der Gemeinschaft widersprechende Auslegung zuließ.
85. Auch darf der Einzelne nicht vergessen werden, der auf ein Vorabentscheidungsersuchen hinwirken kann, wenngleich die Entscheidung hierüber dem erkennenden Richter vorbehalten ist(46). Wenn ihm die Unzulässigkeit der Vorlage schon vorher bekannt wäre, bliebe ihm nur der Weg der Schadensersatzklage, wie in dem Urteil Köbler(47) festgestellt wurde.
86. Die Anwendung dieses Instruments ist auch unbefriedigend. Denn da es entwickelt wurde, um das Gemeinschaftsrecht in besonders schwerwiegenden Fällen zu schützen(48), werden daran sehr strenge Anforderungen gestellt(49) – etwa dass der Verstoß offenkundig sein muss –, und er bleibt ein kompliziertes Mittel der Abhilfe, das häufig am Ende doch zu einem Vorabentscheidungsverfahren führt, das dem ähnelt, das verhindert werden sollte.
87. Es ist noch ein schwerwiegenderes Argument zu berücksichtigen. Die grundlegende Funktion des Gerichtshofes besteht darin, mit Ausschließlichkeitscharakter eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Europarechtsnormen zu gewährleisten. Das Vorabentscheidungsverfahren hat nach dem Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache Hoffmann-La Roche die Funktion, zu „verhindern, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang steht“(50). Dies könnte unmittelbar durch Schlichtung einer rechtlichen Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsprechungsorganen eines Landes über die Auslegung der Rechtsordnung der Union durch ein Obergericht erreicht werden.
88. In diesem Sinne wurde in dem Urteil vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache Rheinmühlen(51) festgestellt, dass das Vorabentscheidungsverfahren gewährleisten soll, dass das vom Vertrag geschaffene Recht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft immer die gleiche Wirkung hat und einheitlich angewendet wird, „da [es] dem nationalen Richter die Möglichkeit gibt, die Schwierigkeiten auszuräumen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben können, dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur vollen Geltung zu verhelfen“ (Randnr. 2). Es ist mit einer sehr weiten Ermessensbefugnis zur Vorlage an den Gerichtshof (Randnr. 3) verbunden, so dass „das nicht-letztinstanzliche Gericht, wenn es der Auffassung ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung des übergeordneten Gerichts zu einer das Gemeinschaftsrecht verletzenden Entscheidung gelangen könnte, frei entscheiden können [muss], ob es dem Gerichtshof die Fragen vorlegt, die ihm zweifelhaft sind“. Denn wäre es gebunden, ohne den Gerichtshof anrufen zu können, so wären dessen Zuständigkeit zur Vorabentscheidung wie auch die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf allen Stufen der Gerichtsbarkeit in den Mitgliedstaaten „eingeschränkt“, außer wenn die von dem erkennenden Gericht gestellten Fragen „sachlich … identisch wären“ mit Fragen, die das letztinstanzliche Gericht bereits vorgelegt hat (Randnr. 4)(52).
89. Zweifellos bringt dieser Vorschlag Nachteile mit sich. So kommt es zu einem Ausufern der Zahl der Vorabentscheidungsersuchen und einem augenscheinlichen Bruch in der Hierarchie der Gerichtsverfassung des Staates. Der erste Nachteil ist nicht relevant, denn eine Anhäufung von Arbeit darf nicht die Wahl des geeigneten Rechtsinstruments bedingen(53). Der zweite Nachteil lässt die Funktion des Gerichtshofes als höchste Instanz für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts außer Acht, die das Rückgrat einer wirklichen Rechtsgemeinschaft darstellt. Auf jeden Fall wären die Komplikationen bei jeder anderen Alternative geringer.
90. Es ist mir auch wohl bewusst, dass angesichts der Ungenauigkeiten bei der Ausgestaltung der richterlichen Gewalt in der Union der Gerichtshof selbst für einige Verwirrung sorgt. Denn es ist im Recht zwar entscheidend, Grenzen richtig zu ziehen, aber nicht leicht, dabei in jeder Situation den angemessenen Grad an Genauigkeit zu erreichen.
VII – Prüfung der Vorlagefragen
91. Sollte der Gerichtshof die Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Larino und des Tribunale Teramo zulassen, muss er sich Gedanken über Recht, Spiel und Wetten machen.
A – Recht, Spiel und Wetten
92. Es ist wirklich nichts weiter von dem Begriff „Recht“ entfernt als der Begriff „azar“ (blinder Zufall)?(54), denn er hat seinen Ursprung weder im menschlichen Willen noch in allgemeinen Überzeugungen; er agiert auch nicht auf willentliche, sondern auf launische und willkürliche Art und Weise(55). In anderen Zeiten gab es aber eine ausgeprägte gegenseitige Abhängigkeit zwischen beiden Begriffen, denn zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens mussten die gerichtlichen Entscheidungen befolgt werden, und diejenigen, die sie erließen, wurden mit einer „magischen“ oder „priesterlichen“ Macht ausgestattet(56).
93. Die archaischen Ordalien oder Gottesurteile(57) sind ein Beweis für diese Symbiose, da sie die Entscheidung von einem zufälligen Ereignis abhängig machten. Später ging man dazu über, Urteile auf eher rationale Kriterien zu stützen, bis hin zu den modernen Rechtsordnungen, die diese Launen des Schicksals bis auf ein paar Ausnahmen verbannt haben(58).
94. Es gibt andere Rechtsinstitute, in denen dieser widersinnige Zusammenhang ausgemacht werden kann, wie die Naturalobligationen, für die die Wette ein gutes Beispiel darstellt, die bedingten Rechtsgeschäfte, bei denen das ungewisse zukünftige Ereignis vom Zufall abhängt, die höhere Gewalt oder, wie hier, die aleatorischen Verträge.
95. Das Spiel als Freizeitbeschäftigung hat den Lauf der Geschichte in allen Gesellschaften überdauert, wobei vier Ebenen unterschiedlicher juristischer Widerspiegelung zu unterscheiden sind. Auf der ersten Ebene steht seine spontanste und grundlegendste Äußerung, die reine Unterhaltung und Zerstreuung(59). Auf der zweiten Ebene tritt der Wettbewerb in Erscheinung, der dem Gewinner neben dem Vergnügen am Wettstreit mit anderen Selbstbewusstsein und soziales Prestige verschafft. Auf der dritten Ebene reichen die Unterhaltung oder die Zurschaustellung von Fertigkeiten nicht mehr aus, sondern es besteht ein finanzielles Interesse(60). Auf der vierten Ebene stehen die Wetten, bei denen nicht nur Geldbeträge aufs Spiel gesetzt werden, sondern die zu einer Sucht geworden sind(61).
96. Von diesen vier Ebenen hat die erste nichts mit der Welt des Rechts zu tun, wie praktisch auch die zweite nicht. Wenn jedoch im Spiel Geld zum Einsatz kommt, tritt der Gesetzgeber aus zwei Gründen in Erscheinung. Zum einen überwacht er die Auswirkungen auf das Vermögen(62) und die Gesundheit der Teilnehmer(63) sowie die Stabilität ihrer Familien; zum anderen befasst er sich mit den Einrichtungen, in denen es durchgeführt wird, als gewerblichen Einheiten.
97. Diese Gründe erklären die Aufmerksamkeit, die den Glücksspielen und ihren Auswirkungen im Gemeinschaftsrecht von juristischer Seite zuteil wird. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass „Lotterien als Teil des Wirtschaftslebens im Sinne des Vertrages anzusehen seien“(64), da sie „die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung gegen Entgelt“(65) darstellten, und hat sie den Dienstleistungen zugeordnet(66). Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch andere Bereiche betroffen sind, wie – in demselben Wirtschaftszweig – die Niederlassungsfreiheit oder – außerhalb des finanziellen Bereichs – die bereits angesprochenen menschlichen Aspekte.
B – Zu den Beschränkungen der Grundfreiheiten
98. In der Rechtssache Gambelli schlug Generalanwalt Alber vor, zunächst die Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit der Niederlassungsfreiheit und erst dann mit der Dienstleistungsfreiheit zu prüfen, da Erstere nach dem Vertrag vor der Letzteren eingreife (Nr. 76)(67), wenngleich es sich bei den Datenübertragungszentren nicht um sekundäre Niederlassungen handele (Nr. 87), denn in diesem Fall würden die Vorschriften der Niederlassungsfreiheit widersprechen (Nr. 104), was auch die Dienstleistungsfreiheit verletzen würde (Nr. 132).
99. Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der Belange der Spieler, der diese Geschäfte betreibenden Unternehmen und der Vermittler die beiden Freiheiten nicht isoliert untersucht, sondern, nachdem er sie gegeneinander abgewogen hatte, festgestellt, dass „eine nationale Regelung wie die italienische über Wetten, insbesondere Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401/89, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt“ (Randnr. 59), und im Anschluss daran geprüft, ob eine der im Vertrag vorgesehenen Ausnahmeregelungen oder eine Rechtfertigung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gegeben ist (Randnr. 60).
100. Es erscheint nicht angebracht, diese Ausführungen in Frage zu stellen, die sich auch im Urteil Zenatti in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit finden. Die beschränkenden Merkmale und die von ihnen betroffenen Subjekte sollten aber untersucht werden
101. Auf dieser Linie wurde in dem Urteil Gambelli bei den Anforderungen, die das italienische Recht an die Teilnehmer an Ausschreibungen für Konzessionen für das Betreiben von Wettagenturen stellt, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit festgestellt, da einige Gesellschaftsformen ausgeschlossen waren (Randnrn. 46 bis 48). Als Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr qualifizierte er die Beschränkungen der Tätigkeiten eines Leistungserbringers, der zur Erbringung seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist (Randnr. 54), diejenigen, die den Bürgern bei der Teilnahme an Wettspielen, die in einem anderen Mitgliedstaat organisiert werden, auferlegt werden (Randnr. 57), und die, die den dort ansässigen Anbietern ihr Geschäft erleichtern (Randnr. 58), in den letzten beiden Fällen unter Androhung einer Strafe(68).
102. Es überrascht, dass, selbst wenn das Vorabentscheidungsersuchen aufgrund von Strafverfahren gegen Wettvermittler erfolgte, die Fragestellung die dargestellte dreifache persönliche Sphäre berücksichtigt(69). Es dürfen aber weder die Funktion des Gerichtshofes noch die Wirkungen erga omnes seiner Urteile in Vorabentscheidungsverfahren vergessen werden. Denn es könnten Verfahren gegen die Wettteilnehmer eröffnet werden; darüber hinaus hat das ausländische Unternehmen keine Möglichkeit, sich niederzulassen, so dass es seine Tätigkeit ausüben muss, indem es mit anderen Gewerbetreibenden Verträge schließt, die angeklagt werden, weil sie ihre Verträge erfüllen.
C – Zum Vorliegen einer Rechtfertigung
1. Fragestellung
103. Entgegen dem Vorschlag von Generalanwalt Alber in seinen Schlussanträgen untersuchte der Gerichtshof in dem Urteil Gambelli die Beschränkungen in der italienischen Gesetzgebung gemeinsam und stellte fest, dass neben den Beschränkungen der Freiheit bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, und sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden (Randnr. 65)(70).
104. Mit ausführlicherer Begründung als im Urteil Zenatti überließ der Gerichtshof im Urteil Gambelli die konkrete Beurteilung, ob die italienische Regelung diese Voraussetzungen erfüllt, den nationalen Gerichten, gab allerdings einen Rahmen hierfür vor.
105. Der Gerichtshof hätte mehr ins Einzelne gehen und sich, dem Vorschlag des Generalanwalts, der auf die Schwierigkeiten dieser Aufgabe für die nationalen Gerichte aufmerksam gemacht hatte, folgend, zu den Auswirkungen der Gemeinschaftsfreiheiten auf die nationalen Bestimmungen äußern sollen(71).
106. Ich habe keine Zweifel daran, dass in dem Urteil Gambelli der Grad der Ausführlichkeit, den sich der Gerichtshof erlauben konnte, ohne seine Befugnisse zu überschreiten, genau austariert wurde, aber angesichts des Präzedenzurteils Zenatti, durch das ein neues Vorabentscheidungsersuchen nicht verhindert werden konnte, war er zu vorsichtig, denn er verfügte über hinreichende Grundlagen für eine tiefgehendere Untersuchung, durch die das vorliegende Vorabentscheidungsverfahren hätte entbehrlich gemacht werden können(72).
107. Nunmehr ist dieser Schritt nachzuholen und die Antwort zur Behebung der entstandenen Zweifel zu geben, wenngleich sich dies als komplizierter erweist, denn es muss untersucht werden, ob ein Grund für die gerügten Beschränkungen der Gemeinschaftsfreiheiten existiert und ob er nichtdiskriminierend, geeignet und verhältnismäßig ist.
2. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
108. In dem Urteil Gambelli wurden die Gründe zur Rechtfertigung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs positiv und negativ definiert: „Steuermindereinnahmen“ und die „Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen“ (Randnrn. 61 und 62)(73) wurden abgelehnt, der „Verbraucherschutz“, „die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen“ sowie „die Notwendigkeit, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen“, hingegen anerkannt (Nr. 67).
109. Nach Ansicht der Corte suprema di cassazione stützt sich die italienische Regelung darauf, dass durch eine Überwachung der Wetten Straftaten vorgebeugt wird(74).
110. Für die italienische Regierung liegt der Grund im Schutz der öffentlichen Ordnung(75) und der Verbraucher wie auch in der Betrugsbekämpfung(76).
111. Der Gerichtshof hat auf den Widerspruch hingewiesen, der entsteht, wenn man den Schaden, den eine Handlung mit sich bringt, dadurch zu vermeiden sucht, dass man diese fördert(77), was der Fall ist, wenn der Staat eine Politik der starken Ausweitung des Spielens und Wettens verfolgt(78). Deshalb scheint die Betrugsbekämpfung die einzige Begründung für die streitigen Beschränkungen zu sein.
112. Insoweit werden aber keine näheren Hinweise zum Verständnis der Auswirkungen krimineller Verhaltensweisen wie z. B. Betrug oder Geldwäsche auf das Glücksspiel beigebracht (79).
113. In dem bereits zitierten Urteil Läärä u. a. wurde ausgeführt, dass eine „begrenzte Erlaubnis“ den Vorteil habe, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken, die Risiken eines solchen Betriebs im Hinblick auf Betrug und andere Straftaten auszuschalten und die sich daraus ergebenden Gewinne zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden (Randnr. 37)(80).
114. Um die Gemeinschaftsvorschriften einzuhalten, reichen schwerwiegende Gründe nicht aus, um das Spiel so zu regeln, dass es, ohne vollständig verboten zu werden, auf eine besondere Art beschränkt wird, denn die ergriffenen Maßnahmen müssen auch nichtdiskriminierend, geeignet und verhältnismäßig sein.
3. Die mögliche Diskriminierung
115. Das Urteil Gambelli behandelt nicht die Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung durch die italienische Regelung(81), sondern überlässt ihre Beurteilung dem nationalen Gericht(82).
116. Das Tribunale Teramo hat nunmehr die Grundlagen dieses Urteils vervollständigt und dazu beigetragen, dass der Gerichtshof selbst über diese Frage entscheiden kann, ohne sich in die Entschuldigung flüchten zu können, dass die Gesetzesänderungen von 2003 die Situation in Italien verändert hätten, denn seiner Auffassung nach wurden die Wirkungen dieser Änderungen – vermutlich auf das Jahr 2011 – aufgeschoben, so dass die Auswirkungen der alten Regelung mit der sich daraus ergebenden Folge für die den Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegenden Strafprozesse fortdauern. Darüber hinaus betrafen die Gesetzesänderungen lediglich ein Element – die Konzession –, nicht aber die anderen – die Genehmigung und die Sanktion.
117. Im Licht der in den Verfahrensakten und den Präzedenzurteilen enthaltenen Angaben ist eine Ungleichbehandlung bei Konzessionen und Genehmigungen festzustellen.
a) Die Konzession
118. Kapitalgesellschaften, die an den regulierten Märkten in der Gemeinschaft notiert sind, konnten an den Ausschreibungen für die Erteilung der Konzessionen nicht teilnehmen. Die Anforderungen waren für alle Interessenten, einschließlich der italienischen, bindend(83), aber die Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen waren, waren den Beschränkungen durch die italienische Regelung stärker ausgesetzt(84), denn wenn sie teilnehmen wollten, mussten sie ihre interne Struktur anpassen, so dass sie keine realen Möglichkeiten hatten, sich in Italien niederzulassen(85).
119. Dieses Ergebnis wird durch die Kleinlichkeit bei der Konzessionsvergabe verstärkt(86), die nicht von dringenden Notwendigkeiten der Kriminalitätsbekämpfung gedeckt ist(87), denn für die Genehmigungen sind Vorabkontrollen vorgesehen, aber für die Zulassung zu den Ausschreibungsverfahren reicht eine Bürgschaft zur Sicherung der Zahlung der einschlägigen Gebühren an den Fiskus aus(88).
120. Die Ungleichbehandlung wirkt sich auch auf die Vermittler aus, die unter Strafandrohung daran gehindert werden, Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Buchmacher zu erbringen, die sich weder in Italien niederlassen noch die dort für ihre Tätigkeit erforderliche Genehmigung erlangen können.
b) Die Genehmigungen
121. Für den Gerichtshof kann ein System vorheriger behördlicher Genehmigungen keine Ermessensausübung der nationalen Behörden rechtfertigen, die den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre Wirksamkeit nimmt(89). Ein derartiges System muss einerseits auf objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen, die im Voraus bekannt sind, um dem Ermessen der Behörden Grenzen zu setzen, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern, und andererseits auf eine leicht zugängliche Verfahrensregelung gestützt sein, die den Betroffenen die Gewähr bietet, dass ihr Antrag unverzüglich, objektiv und unparteiisch bearbeitet wird(90).
122. Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, dass die Genehmigung nach Artikel 88 TULPS die dargestellten Voraussetzungen erfüllt, doch enthüllt eine genauere Untersuchung der Artikel 8 bis 14 TULPS einen Ermessensspielraum, der nicht mit der erforderlichen Objektivität vereinbar ist. So sieht z. B. Artikel 10 für den „Fall des Missbrauchs durch den Genehmigungsinhaber“ ohne nähere Darlegung den Widerruf vor(91). Der fehlende Regelungscharakter lässt sich auch daraus ersehen, dass weder feststeht noch erkennbar ist, dass die Kriterien für die Ablehnung von Genehmigungen erschöpfend sind.
123. Darüber hinaus setzt die ordnungsrechtliche Genehmigung die Erteilung einer Konzession voraus, deren Mängel sie gerade deshalb übernimmt, weil diese ihr vorausgeht.
4. Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit
124. Die italienischen Bestimmungen beschränken das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr zugunsten eines legitimen Zweckes, aber sie sind diskriminierend, was für ihre Unanwendbarkeit ausreichen würde. Sie erscheinen auch weder geeignet zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes noch verhältnismäßig im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut.
a) Die Beschränkungen des Niederlassungsrechts
125. Der Ausschluss bestimmter Gesellschaftsformen von der Ausschreibung für die Erteilung der Konzessionen wird mit der Transparenz der Unternehmen begründet, doch es gibt andere Lösungen, die weniger einschränkend sind und den Vertrag in größerem Maße respektieren(92). Wie in dem Urteil Gambelli festgestellt wurde, gibt es „andere Mittel …, die Konten und Tätigkeiten solcher Gesellschaften zu kontrollieren“(93); insoweit bestätigt es die Schlussanträge von Generalanwalt Alber, der ausführte, dass, um eine Aussage über die Integrität einer Kapitalgesellschaft machen zu können, Kontrollen durchgeführt werden könnten, die beispielsweise darin bestünden, Informationen über die Integrität der Unternehmensvertreter und Hauptaktionäre einzuholen(94).
126. Angesichts dieser Argumente hat der italienische Staat die gerügten Maßnahmen nicht gegen andere abgewogen und nicht nachgewiesen, dass sie die bessere Alternative zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes darstellen.
b) Die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit
127. Die tatsächliche Unmöglichkeit für ein in einem Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen, seiner Geschäftstätigkeit in einem anderen nachzugehen, sowie das Verbot der Vermittlung und der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen gehen über das hinaus, was zur Erreichung der in der nationalen Rechtsordnung festgelegten Ziele erforderlich ist(95).
128. Die in anderen Ländern der Union durchgeführten Kontrollen und dort geleisteten Sicherheiten mit der von der Corte suprema di cassazione vorgebrachten Begründung des Territorialcharakters der Zulassung zu ignorieren oder zu verschweigen, verzögert den Aufbau Europas und stellt einen Angriff gegen seine Grundfesten dar, da es gegen das Gebot des Artikels 10 EG, „alle Maßnahmen [zu unterlassen], welche die Verwirklichung der Ziele dieses Vertrags gefährden könnten“, und den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens verstößt, der die innergemeinschaftlichen Beziehungen bestimmt.
129. In dieser Hinsicht wurde in dem Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache Kommission/Deutschland(96) festgestellt, dass die Behörden des Bestimmungsstaats „die bereits im Niederlassungsstaat vorgenommenen Kontrollen und Überprüfungen berücksichtigen“ müssen (Randnr. 47), und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anerkannt(97). Das Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache Alpine Investments(98) nahm bei der Behandlung von an potenzielle Empfänger in anderen Mitgliedstaaten gerichteten Telefondienstleistungen implizit auf den Effizienzgrundsatz Bezug.
130. Beide Grundsätze veranlassen mich dazu, der Meinung von Generalanwalt Alber in Nr. 118 der Schlussanträge in der Rechtssache Gambelli beizutreten, wo er ausführt, dass das Glücksspiel in wohl allen Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt ist und dass die Gründe, die für die Reglementierung angeführt werden, normalerweise übereinstimmen(99). Wenn danach ein Veranstalter aus einem anderen Mitgliedstaat die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen die Behörden des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, davon ausgehen, dass dies eine ausreichende Garantie für seine Integrität ist(100).
131. Die Corte suprema di cassazione stellte fest, dass das britische Unternehmen, für dessen Rechnung die italienischen Angeklagten handeln, vom Betting Licensing Committee in Liverpool auf der Grundlage des Betting, Gaming and Lotteries Act (Gesetz über das Wetten, Glücksspiel und Lotterien) von 1963 zugelassen worden war, die Wettsteuer entrichtet und unter der Aufsicht der englischen Steuerverwaltung (Inland Revenues and Customs & Excise), privater Buchprüfer und der Aufsichtsorgane für börsennotierte Gesellschaften steht.
132. Unter diesen Umständen, die von den meisten Staaten, die schriftliche Erklärungen eingereicht haben, leise übergangen werden, scheint es klar zu sein, dass die britischen Behörden besser als die italienischen in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit zu überprüfen, und es sind keine Argumente für eine zweifache Kontrolle ersichtlich(101). Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache Säger(102) ließ Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs im Allgemeininteresse insoweit zu, „als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung ge
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.007.244 von leelan am 30.10.06 12:12:02richtig...warum schreibst du es dann hier rein !! interessiert keinen...
das würde ich nicht sagen....nachdem mir zumindest einer der user eine private mail geschrieben hat.
dann schreib sie ihm doch privat zurück...
halbe Sachen interessieren hier keinen...
wie du schon sagtest...19,50€....nicht 15€ !!
das würde ich nicht sagen....nachdem mir zumindest einer der user eine private mail geschrieben hat.
dann schreib sie ihm doch privat zurück...
halbe Sachen interessieren hier keinen...
wie du schon sagtest...19,50€....nicht 15€ !!
Hallo!
Weiss denn jemand, wann die Nachricht von der EU zu erwarten ist???
Und was denkt ihr, wie der Kurs in den nächsten Tagen verlaufen wird???
Danke
mafri
Weiss denn jemand, wann die Nachricht von der EU zu erwarten ist???
Und was denkt ihr, wie der Kurs in den nächsten Tagen verlaufen wird???
Danke
mafri
mmh..also nach dem Statement von Binnenmarktkommissar McCreevy im aktuelle Spiegel, wird das Urteil des EUGH doch fast schon vorweggenommen oder sehe ich das falsch? Ich frage mich nur, wieso der Kurs so stark nachgibt innerhalb 2 Börsentagen...
lg
lg
Von Detlef Pau
München. Der private Sportwetten-Anbieter bwin will als Konsequenz aus der unsicheren
Rechtslage sein finanzielles Engagement in Deutschland deutlich zurückfahren. Auf Grund
noch anhängiger Gerichtsverfahren werde man die Investitionen im deutschen Markt 2007 um
knapp 40 Millionen Euro reduzieren, sagte der Direktor der bwin e.K., Jörg Wacker,
gestern in München. „Das sind fast zwei Drittel unseres für 2006 angesetzten
Marketingetats in Höhe von 64 Millionen Euro, den wir 2007 bei anderen rechtlichen
Rahmenbedingungen noch einmal signifikant erhöht hätten.“ Auch künftig wolle bwin aber
in Deutschland aktiv bleiben.
Verschiedene Marketing- und Sponsoringverträge ließen sich wegen gerichtlicher
Entscheidungen nicht mehr aufrecht erhalten. Für das laufende Jahr bezifferte Wacker den
Marketing-Etat des Unternehmens in Deutschland auf 64 Millionen Euro.
TSV 1860 muss nicht bangen
Nach Kündigung der Verträge mit den Fußball-Bundesligaclubs Borussia Dortmund und dem
VfL Bochum in der vergangenen Woche stünden nun weitere Entscheidungen an,
beispielsweise für den Zweitligisten SC Freiburg. Der TSV 1860 München muss aber vorerst
nicht um den Sponsoren-Vertrag mit bwin bangen. Dieser sei langfristig angelegt und
werde weitergeführt, sagte Wacker.
Das Vorgehen einiger Länder gegen private Sportwettenanbieter habe einen „rechtlichen
Flickenteppich“ geschaffen, „der seinesgleichen sucht und den niemand mehr
nachvollziehen kann“.
Das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich in der vorigen Woche auf einen
Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols verständigt hatte, sei absehbar gewesen. Man
sehe den Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag daher gelassen, sagte
Wacker. „Bisher sind die Ministerpräsidenten den Beweis schuldig geblieben, dass sie
wirklich davon überzeugt sind, dass gerade von Lotto und der Sportwette eine so große
Suchtgefahr ausgeht.“
Rückendeckung erwartet das Unternehmen vom Europäischen Gerichtshof. Es sei davon
auszugehen, dass dieser bei anstehenden Entscheidungen zum Thema Sportwetten seine
bisher eingeschlagene Richtung einer fortschreitenden regulierten Öffnung des
Glücksspielsektors fortsetzen werde. Dann müssten die Länder ihre Position noch einmal
auf den Prüfstand stellen, sagte Wacker. „Sollte der Glücksspielstaatsvertrag trotzdem
beschlossen werden, müssten alle Länderparlamente bis Ende 2007 zustimmen.“ Wegen der
politischen Stimmungslage in den Ländern sei er aber zuversichtlich, dass das nicht
geschehen werde. (dpa)
München. Der private Sportwetten-Anbieter bwin will als Konsequenz aus der unsicheren
Rechtslage sein finanzielles Engagement in Deutschland deutlich zurückfahren. Auf Grund
noch anhängiger Gerichtsverfahren werde man die Investitionen im deutschen Markt 2007 um
knapp 40 Millionen Euro reduzieren, sagte der Direktor der bwin e.K., Jörg Wacker,
gestern in München. „Das sind fast zwei Drittel unseres für 2006 angesetzten
Marketingetats in Höhe von 64 Millionen Euro, den wir 2007 bei anderen rechtlichen
Rahmenbedingungen noch einmal signifikant erhöht hätten.“ Auch künftig wolle bwin aber
in Deutschland aktiv bleiben.
Verschiedene Marketing- und Sponsoringverträge ließen sich wegen gerichtlicher
Entscheidungen nicht mehr aufrecht erhalten. Für das laufende Jahr bezifferte Wacker den
Marketing-Etat des Unternehmens in Deutschland auf 64 Millionen Euro.
TSV 1860 muss nicht bangen
Nach Kündigung der Verträge mit den Fußball-Bundesligaclubs Borussia Dortmund und dem
VfL Bochum in der vergangenen Woche stünden nun weitere Entscheidungen an,
beispielsweise für den Zweitligisten SC Freiburg. Der TSV 1860 München muss aber vorerst
nicht um den Sponsoren-Vertrag mit bwin bangen. Dieser sei langfristig angelegt und
werde weitergeführt, sagte Wacker.
Das Vorgehen einiger Länder gegen private Sportwettenanbieter habe einen „rechtlichen
Flickenteppich“ geschaffen, „der seinesgleichen sucht und den niemand mehr
nachvollziehen kann“.
Das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich in der vorigen Woche auf einen
Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols verständigt hatte, sei absehbar gewesen. Man
sehe den Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag daher gelassen, sagte
Wacker. „Bisher sind die Ministerpräsidenten den Beweis schuldig geblieben, dass sie
wirklich davon überzeugt sind, dass gerade von Lotto und der Sportwette eine so große
Suchtgefahr ausgeht.“
Rückendeckung erwartet das Unternehmen vom Europäischen Gerichtshof. Es sei davon
auszugehen, dass dieser bei anstehenden Entscheidungen zum Thema Sportwetten seine
bisher eingeschlagene Richtung einer fortschreitenden regulierten Öffnung des
Glücksspielsektors fortsetzen werde. Dann müssten die Länder ihre Position noch einmal
auf den Prüfstand stellen, sagte Wacker. „Sollte der Glücksspielstaatsvertrag trotzdem
beschlossen werden, müssten alle Länderparlamente bis Ende 2007 zustimmen.“ Wegen der
politischen Stimmungslage in den Ländern sei er aber zuversichtlich, dass das nicht
geschehen werde. (dpa)
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.015.695 von kmjolly am 30.10.06 18:33:42Zeichen stehen wieder auf long!
MMn wird vieles davon abhängen,ob die beiden Vorstände Ihre Planung für 2007,usw.dem schlechtest möglichen Szenario anpassen.
Ich würde es so tun!
Was meine ich damit?
MMn ist ein Nettorohertrag ohne D und USA von 50 Mio/Q leicht erreichbar.
Das sollte meine Basis sein!
50 Mio abzüglich 13 Mio Lohnkosten(da habe ich sicher noch Potential)ergibt 37 Mio
37 Mio abzüglich 15 Mio(wachstum >30%)Werbebudget,
ergibt 22 Mio.Div.Kosten von 2 Mio ergibt somit
20 Mio.
80 Mio sollte bei 30 % Wachstum in jedem Fall einen Kurs von 39 zulassen.Kommt es besser,gut,wenn nicht auch gut.
Aber diese Überlegungen haben mich wieder dazu veranlasst long zu gehen.
MMn wird vieles davon abhängen,ob die beiden Vorstände Ihre Planung für 2007,usw.dem schlechtest möglichen Szenario anpassen.
Ich würde es so tun!
Was meine ich damit?
MMn ist ein Nettorohertrag ohne D und USA von 50 Mio/Q leicht erreichbar.
Das sollte meine Basis sein!
50 Mio abzüglich 13 Mio Lohnkosten(da habe ich sicher noch Potential)ergibt 37 Mio
37 Mio abzüglich 15 Mio(wachstum >30%)Werbebudget,
ergibt 22 Mio.Div.Kosten von 2 Mio ergibt somit
20 Mio.
80 Mio sollte bei 30 % Wachstum in jedem Fall einen Kurs von 39 zulassen.Kommt es besser,gut,wenn nicht auch gut.
Aber diese Überlegungen haben mich wieder dazu veranlasst long zu gehen.
WE WIN
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.014.310 von Tumje am 30.10.06 17:34:13Wann soll denn ein erstes Urteil zu diesem beim EUGH anhängigen Verfahren erscheinen?
Weiß darüber jemand bescheid?
Weiß darüber jemand bescheid?
AT0000767553 12:50 16,19 1,20 8,01% 2.973 16,08 16,19 2.000
Wien 76755
realtime
Wien 76755
realtime
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.033.551 von lippi5 am 31.10.06 12:50:5208.11.06 im Fall von Norwegen.
Die Sache Placanica im November !!
Die Sache Placanica im November !!
denke wir haben jetzt den boden gesehen
wir hatten eine doppelbottombildung bei ca. 13.80 bestehend aus dem kursrutsch am 02.10 und gestern. das ist jetzt der rebound
wir hatten eine doppelbottombildung bei ca. 13.80 bestehend aus dem kursrutsch am 02.10 und gestern. das ist jetzt der rebound
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.007.545 von Sportsfreund am 30.10.06 12:30:26Was leelan hier so schreibt, ist jedenfalls noch 100 x interressanter als Dein langatmiges Beschimpfungs-Gebrabbel...
@ kmjolly
Du bist wenigstens nicht so ausschweifend & ausfallend wie unser Sportsfreund - ansonsten gilt aber das selbe auch für Dich (in Bezug auf Deine letzten Beiträge zu leelan)...
Sj
@ kmjolly
Du bist wenigstens nicht so ausschweifend & ausfallend wie unser Sportsfreund - ansonsten gilt aber das selbe auch für Dich (in Bezug auf Deine letzten Beiträge zu leelan)...
Sj
hmm ich muss zu diesem eh schon durchgekauten thema eins sagen
die geschäftsleitung von bwin wird einem dahergelaufenen investor der weniger als 5 % der aktien besitzt sicher nichts von der zukünftigen strategie, den zahlen oder den rechtsfragen bekannt geben also finde ich die aussage von leelan relativ uninteressant.
erst recht seine behauptung dass bwin die sache falsch angeht ohne wirklich einblick in die rechtslage und die verhanlungen zu haben.
korrigiert mich bitte falls ich hier falsch liege aber bekanntgabe von solchen daten an externe personen (hier kleinanleger, zocker) ist die weitergabe von insiderdaten und somit strafbar.
also alles in allem none sense von leelan und deswegen uninteressant ausser er würde etwas stichhaltiger argumentieren und details des gespräches mitteilen. <<punkt!
die geschäftsleitung von bwin wird einem dahergelaufenen investor der weniger als 5 % der aktien besitzt sicher nichts von der zukünftigen strategie, den zahlen oder den rechtsfragen bekannt geben also finde ich die aussage von leelan relativ uninteressant.
erst recht seine behauptung dass bwin die sache falsch angeht ohne wirklich einblick in die rechtslage und die verhanlungen zu haben.
korrigiert mich bitte falls ich hier falsch liege aber bekanntgabe von solchen daten an externe personen (hier kleinanleger, zocker) ist die weitergabe von insiderdaten und somit strafbar.
also alles in allem none sense von leelan und deswegen uninteressant ausser er würde etwas stichhaltiger argumentieren und details des gespräches mitteilen. <<punkt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.034.517 von schnaeppchenjaeger am 31.10.06 13:38:16@Schnäppchenjägger,
das einzige, was leelan stets von sich gibt, ist sinngemäß...
1. ...,dass er seit 43jahren Profi ist
2. ...,dass er seit 43jahren erfolghreich ist
3. ...,dass er schlauer, mehrwissender und erfahrener als der Vorstand und der Aufsichtsrat der bwin ag ist (im Übrigen hat der Vorstand vor der bwin-gründung mehrere Jahre im Casinogeschäft gearbeitet und verfügt auch hier über reichlich Erfahrung)
4. ...,dass es ihm völlig egal ist, ob seine Behauptungen und Märchenstunden hier begründet sind oder nicht. Was er sagt, ist immer schlicht und einfach die Wahrheit und er muss nichts davon belegen und wir alle müssen Klappe halten und gehorchen.
Und vieles mehr, was ich jetzt weglasse. Es ist immer leicht, diesen Weg zu gehen..behaupten, ohne zu beweisen!...Alle für dumm zu erklären und nur sich selbst hervorheben!
Dieses Verhalten macht mich echt wahnsinnig und darüber hinaus ist es absolut kontraproduktiv. So führt man keine Diskussionen.
Es mag ja sein, dass seine Aussagen interessant sind, das habe ich ja schonmal selbst bemerkt. Aber was bringt das in diesem Forum? Es gibt für Philosophie sicherlich geeignetere Foren.
In diesem Sinne entspann dich mal.
Ciao
Sportsfreund
das einzige, was leelan stets von sich gibt, ist sinngemäß...
1. ...,dass er seit 43jahren Profi ist
2. ...,dass er seit 43jahren erfolghreich ist
3. ...,dass er schlauer, mehrwissender und erfahrener als der Vorstand und der Aufsichtsrat der bwin ag ist (im Übrigen hat der Vorstand vor der bwin-gründung mehrere Jahre im Casinogeschäft gearbeitet und verfügt auch hier über reichlich Erfahrung)
4. ...,dass es ihm völlig egal ist, ob seine Behauptungen und Märchenstunden hier begründet sind oder nicht. Was er sagt, ist immer schlicht und einfach die Wahrheit und er muss nichts davon belegen und wir alle müssen Klappe halten und gehorchen.
Und vieles mehr, was ich jetzt weglasse. Es ist immer leicht, diesen Weg zu gehen..behaupten, ohne zu beweisen!...Alle für dumm zu erklären und nur sich selbst hervorheben!
Dieses Verhalten macht mich echt wahnsinnig und darüber hinaus ist es absolut kontraproduktiv. So führt man keine Diskussionen.
Es mag ja sein, dass seine Aussagen interessant sind, das habe ich ja schonmal selbst bemerkt. Aber was bringt das in diesem Forum? Es gibt für Philosophie sicherlich geeignetere Foren.
In diesem Sinne entspann dich mal.
Ciao
Sportsfreund
Der wahrscheinliche Grund des Anstiegs ...
The meeting will be held on October 31 outside London
(UK).- This week, British Culture Secretary Tessa Jowell will urge 32 nations to back a
code of principles on Internet gambling, the first major international measure to
regulate the industry as the U.S. imposes a ban.
Britain, France, Germany, Spain, Italy, South Africa and other nations on October 31
will meet outside London for talks hosted by Jowell. The nations will attempt to agree
on a code of conduct for companies that offer gambling over the web.
A draft of the agreement seen by Bloomberg News indicates the nations may commit to the
idea that "remote gambling should not be a source of crime" and that it ‿should be fair
to the consumer and that the protection of children and vulnerable people should be a
key objective.’’ The measures are Britain’s attempt to regulate internet gambling
instead of criminalizing it as U.S. President George W. Bush favors. On October 13th, he
signed a law banning credit card companies from collecting payments for online bets.
Jowell criticized the U.S. for attempting to impose a “new prohibition’’ against online
gaming, saying Bush’s measures will prompt fraud and crime by forcing the industry to
work illegally from nations that don’t regulate the Web.
The world’s biggest Internet gambling companies lost us$ 7 billion of market value in a
day after the U.S. Congress passed legislation on September 30. PartyGaming shares have
lost three- quarters of their value since then.
The European Union is pushing countries to scrap measures that protect domestic
companies in gaming. On Oct. 12, regulators told members such as France and Austria to
stop discriminating against international bookmakers and casinos.
This week, delegates will also discuss age and identification verification systems,
including the role of government in smoothing access to high-quality data for gambling
operators to identify customers, according to the documents drafted by U.K. officials.
Besides, they will look at social responsibility associated with remote gambling,
including the role of government and whether operators should be required to fund
awareness campaigns on problem gambling or offer website links to counseling.
Delegates from each nation will be asked to examine whether there are any legal or
ethical considerations around cross- jurisdiction treatment of problem gambling. Jowell
wants the International Association of Gambling Regulators to be at the center of the
dialog between nations on how to handle internet gambling.
Bloomberg
The meeting will be held on October 31 outside London
(UK).- This week, British Culture Secretary Tessa Jowell will urge 32 nations to back a
code of principles on Internet gambling, the first major international measure to
regulate the industry as the U.S. imposes a ban.
Britain, France, Germany, Spain, Italy, South Africa and other nations on October 31
will meet outside London for talks hosted by Jowell. The nations will attempt to agree
on a code of conduct for companies that offer gambling over the web.
A draft of the agreement seen by Bloomberg News indicates the nations may commit to the
idea that "remote gambling should not be a source of crime" and that it ‿should be fair
to the consumer and that the protection of children and vulnerable people should be a
key objective.’’ The measures are Britain’s attempt to regulate internet gambling
instead of criminalizing it as U.S. President George W. Bush favors. On October 13th, he
signed a law banning credit card companies from collecting payments for online bets.
Jowell criticized the U.S. for attempting to impose a “new prohibition’’ against online
gaming, saying Bush’s measures will prompt fraud and crime by forcing the industry to
work illegally from nations that don’t regulate the Web.
The world’s biggest Internet gambling companies lost us$ 7 billion of market value in a
day after the U.S. Congress passed legislation on September 30. PartyGaming shares have
lost three- quarters of their value since then.
The European Union is pushing countries to scrap measures that protect domestic
companies in gaming. On Oct. 12, regulators told members such as France and Austria to
stop discriminating against international bookmakers and casinos.
This week, delegates will also discuss age and identification verification systems,
including the role of government in smoothing access to high-quality data for gambling
operators to identify customers, according to the documents drafted by U.K. officials.
Besides, they will look at social responsibility associated with remote gambling,
including the role of government and whether operators should be required to fund
awareness campaigns on problem gambling or offer website links to counseling.
Delegates from each nation will be asked to examine whether there are any legal or
ethical considerations around cross- jurisdiction treatment of problem gambling. Jowell
wants the International Association of Gambling Regulators to be at the center of the
dialog between nations on how to handle internet gambling.
Bloomberg
wie ich vorher geschrieben habe doppelbodenformation!!!
BWIN - Chance auf charttechnische Bodenformation
Datum 31.10.2006 - Uhrzeit 16:24 (©GodmodeTrader - http://www.godmode-trader.de/)
BWIN (ehemalig Betandwin) WKN: 936172 ISIN: AT0000767553
Intradaykurs: 15,90 Euro
Aktueller Wochenchart (log) seit 22.11.2003 (1 Kerze = 1 Woche)
Rückblick: Die BWIN Aktie markierte noch im Mai 2006 ein Allzeithoch bei 105,50 Euro. Nach diesem Hoch kam es zu einem massiven Absturz. In der ersten Oktober erreichte die Aktie die Unterstützung bei 13,85 Euro. Von dort aus kam es zu einer Höherbewertung bis 20,67 Euro. In dieser Woche fällt die Aktie erneut auf die Unterstützung bei 13,85 Euro ab, welche sie mit einem deutlichen Anstieg heute verteidigt. Die ersten beiden Wochentage deuten eine bullische Reversalkerze an. Damit ergibt sich für die BWIN Aktie nun die Chancen auf einen Doppelboden. Um diesen zu vollenden, muss die Aktie per Wochenschlusskurs über 20,87 Euro anziehen.
Charttechnischer Ausblick: Kurzfristig sollte BWIN Aktie bis 20,87 Euro anziehen. Wenn sie dann auch noch per Wochenschlusskurs über 20,87 Euro ausbricht, dann kommt es zu einer Rallyefortsetzung mit rechnerischem Ziel bei 31,45 Euro. Sollte die Aktie aber doch noch unter 13,85 Euro per Wochenschlusskurs abfallen, wären weitere Abgaben bis 8,10 Euro zu erwarten.
BWIN - Chance auf charttechnische Bodenformation
Datum 31.10.2006 - Uhrzeit 16:24 (©GodmodeTrader - http://www.godmode-trader.de/)
BWIN (ehemalig Betandwin) WKN: 936172 ISIN: AT0000767553
Intradaykurs: 15,90 Euro
Aktueller Wochenchart (log) seit 22.11.2003 (1 Kerze = 1 Woche)
Rückblick: Die BWIN Aktie markierte noch im Mai 2006 ein Allzeithoch bei 105,50 Euro. Nach diesem Hoch kam es zu einem massiven Absturz. In der ersten Oktober erreichte die Aktie die Unterstützung bei 13,85 Euro. Von dort aus kam es zu einer Höherbewertung bis 20,67 Euro. In dieser Woche fällt die Aktie erneut auf die Unterstützung bei 13,85 Euro ab, welche sie mit einem deutlichen Anstieg heute verteidigt. Die ersten beiden Wochentage deuten eine bullische Reversalkerze an. Damit ergibt sich für die BWIN Aktie nun die Chancen auf einen Doppelboden. Um diesen zu vollenden, muss die Aktie per Wochenschlusskurs über 20,87 Euro anziehen.
Charttechnischer Ausblick: Kurzfristig sollte BWIN Aktie bis 20,87 Euro anziehen. Wenn sie dann auch noch per Wochenschlusskurs über 20,87 Euro ausbricht, dann kommt es zu einer Rallyefortsetzung mit rechnerischem Ziel bei 31,45 Euro. Sollte die Aktie aber doch noch unter 13,85 Euro per Wochenschlusskurs abfallen, wären weitere Abgaben bis 8,10 Euro zu erwarten.
werden da Leute bei Godmode Trader bezahlt so eine klare Aussage zu machen?
...also entweder die Aktie verdoppelt sich, oder sie halbiert sich...
Vielen Dank!!!
31.10.2006
bwin schliesst sich Bündnis an
Bündnis gegen das Wett-Monopol startet Kampagne für einen fairen Wettbewerb und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Glücksspiel
http://www.boerse-express.com/pages/520426/overridexsl=be/al…
Wenn wir uns hier gegenseitig weiter beschimpfen, wird deswegen der Kurs auch nicht steigen. Ich wäre für einen etwas "sachlicheren Ton". Jeder soll seine Meinung vertreten, aber auch andere Meinungen gelten lassen.
bwin schliesst sich Bündnis an
Bündnis gegen das Wett-Monopol startet Kampagne für einen fairen Wettbewerb und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Glücksspiel
http://www.boerse-express.com/pages/520426/overridexsl=be/al…
Wenn wir uns hier gegenseitig weiter beschimpfen, wird deswegen der Kurs auch nicht steigen. Ich wäre für einen etwas "sachlicheren Ton". Jeder soll seine Meinung vertreten, aber auch andere Meinungen gelten lassen.
schn wieder Feiertag......
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.054.458 von kmjolly am 01.11.06 09:48:02schon
klarstellung:
1. ich habe mich schon vor mehr als 20 jahren mit diesem thema beschäftigt. genau gesagt vor 26 jahren !
da waren die meisten "sportsfreunde" noch winzig klein :-)
2. ich kämpfte 7 lange jahre gegen die casino austria ohne medialer unterstützung. schliesslich erteilte mir der verwaltungsgerichtshof als ersten buchmacher europas (kontinent) die bewilligung zum abschluss von sportwetten.
ohne mich gäbe es heute kein bwin !
3. den rechtsstreit habe ich gewonnen, weil ich NICHT!!! auf meine rechtsanwälte hörte, sondern meinen weg gegangen bin.
4. ich darf wohl als einziger in diesem forum behaupten, ein experte in rechtsfragen betreffend sportwetten zu sein.
5. ob das geglaubt wird oder nicht, nützt mir nichts, noch schadet es mir.
6. wenn es sportsfreund genau wissen möchte, dann soll er meinen wettvorschlag einwilligen oder seinen schwanz einziehen...
badewettergrüsse
leelan
marbella
1. ich habe mich schon vor mehr als 20 jahren mit diesem thema beschäftigt. genau gesagt vor 26 jahren !
da waren die meisten "sportsfreunde" noch winzig klein :-)
2. ich kämpfte 7 lange jahre gegen die casino austria ohne medialer unterstützung. schliesslich erteilte mir der verwaltungsgerichtshof als ersten buchmacher europas (kontinent) die bewilligung zum abschluss von sportwetten.
ohne mich gäbe es heute kein bwin !
3. den rechtsstreit habe ich gewonnen, weil ich NICHT!!! auf meine rechtsanwälte hörte, sondern meinen weg gegangen bin.
4. ich darf wohl als einziger in diesem forum behaupten, ein experte in rechtsfragen betreffend sportwetten zu sein.
5. ob das geglaubt wird oder nicht, nützt mir nichts, noch schadet es mir.
6. wenn es sportsfreund genau wissen möchte, dann soll er meinen wettvorschlag einwilligen oder seinen schwanz einziehen...
badewettergrüsse
leelan
marbella
hallo, habe eine Frage
gerade über Bloomberg
Ryanair plant Einstieg im Internetglückspiel
wie soll das gehen? anderen wird´s verboten, andere dürfen nicht...
weil die Firma aus Irland ist???
gerade über Bloomberg
Ryanair plant Einstieg im Internetglückspiel
wie soll das gehen? anderen wird´s verboten, andere dürfen nicht...
weil die Firma aus Irland ist???
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.057.068 von DerBergderruft am 01.11.06 12:04:30ich kann auf bloomberg.de nichts finden
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.058.089 von Raggamuffin am 01.11.06 13:09:39es war auf dem Laufband
einstieg ins internetglücksspiel hmm komisches gerücht
was sagen die aktionäre von ryanair dazu? wollen die dass ryanair sowas betreibt? gehört ja nicht grad zum kerngeschäft der company.
aber lassen wir diese spekulation mal und widmen uns dem wort einstieg:
einstieg kann 2 sachen bedeuten:
1. ryanair baut eigene präsenz auf (kostenintensiv wegen aufbau und vermarktung, lizensierung usw.)
2. ryanair kauft einen schon bestehenden etablierten anbieter (geld haben sie ja genug und der wert eines "brands" darf man nicht unterschätzen)
alles in allem vielleicht keine schlechte Nachricht für bwin bezüglich steigender übernahmefantasie in dieser branche.
aber ich glaube es ist nur ein gerücht. bin gespannt was wenn es denn stimmt die aktionäre von r¥anair auf der hauptversammlung dazu sagen.
was sagen die aktionäre von ryanair dazu? wollen die dass ryanair sowas betreibt? gehört ja nicht grad zum kerngeschäft der company.
aber lassen wir diese spekulation mal und widmen uns dem wort einstieg:
einstieg kann 2 sachen bedeuten:
1. ryanair baut eigene präsenz auf (kostenintensiv wegen aufbau und vermarktung, lizensierung usw.)
2. ryanair kauft einen schon bestehenden etablierten anbieter (geld haben sie ja genug und der wert eines "brands" darf man nicht unterschätzen)
alles in allem vielleicht keine schlechte Nachricht für bwin bezüglich steigender übernahmefantasie in dieser branche.
aber ich glaube es ist nur ein gerücht. bin gespannt was wenn es denn stimmt die aktionäre von r¥anair auf der hauptversammlung dazu sagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.058.686 von Raggamuffin am 01.11.06 13:44:16wenn ich was schriftliches finde stelle ich es rein.....
ich hoffe nicht, dass es ein Gerücht wäre, das wäre doch interessant.... bwin und ryanair?
ich hoffe nicht, dass es ein Gerücht wäre, das wäre doch interessant.... bwin und ryanair?
Einsteigen wollen viele. Auch die RTL-Gruppe und ein grosses Netzwerk zusammen planen schon seit Jahren den Einstieg, passiert ist hier bis jetzt auch nichts. Der DFB plant auch einen eigenen Wettbereich, wenn auch nicht so konkret wie andere.
Ich bleibe dabei, wer hier neu quer einsteigt, braucht viel Kraft, Kapital und Risikobereitschaft, um an bwin kratzen zu können. Rein ökonomisch macht das schon keinen Sinn, da es bei allen Beteiligten um einen Nebenschauplatz geht und für solche in der Regel keine grossen Risikien eingegangen werden.
Daher wird jeder Neueinsteiger sich einen Partner suchen und hier ist der Marktführer immer erste Option.
Sportsfreund
Ich bleibe dabei, wer hier neu quer einsteigt, braucht viel Kraft, Kapital und Risikobereitschaft, um an bwin kratzen zu können. Rein ökonomisch macht das schon keinen Sinn, da es bei allen Beteiligten um einen Nebenschauplatz geht und für solche in der Regel keine grossen Risikien eingegangen werden.
Daher wird jeder Neueinsteiger sich einen Partner suchen und hier ist der Marktführer immer erste Option.
Sportsfreund
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.059.504 von Sportsfreund am 01.11.06 14:28:21http://www.forbes.com/business/feeds/afx/2006/11/01/afx31361…
Von bwin ist leider keine Rede...
Von bwin ist leider keine Rede...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.059.949 von KarleLerding am 01.11.06 14:47:49Ich sehe da eigentlich nichts besonderes. Die Grossen, die auch für Riesenumsätze sorgen können, wären z.B. TV-Stationen oder Fussballvereine (z.B. DFB selbst). Ausserdem geht der Deal hier doch eher Richtung Gambling als Sportwetten.
Wann kommen Desasterzahlen
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.072.790 von Friseuse am 01.11.06 22:46:02Warum interessiert Du Dich eigentlich so hartnäckig für BWIN (inklusive zahlreicher Postings), wenn Du diese Aktie für so grottenschlecht haltest ?
Ich habe zumindest bisher von Dir nur Negativ-Postings dazu gelesen - also scheint sich Dir ein Investment in BWIN ja nicht gerade aufzudrängen.
Aber vielleicht bist Du bei dieser Aktie ja sozusagen auf der kurzen Seite engagiert - da würde dann Deine Beschäftigung damit zumindest wieder einen nachvollziehbaren Sinn ergeben.
Sj
Ich habe zumindest bisher von Dir nur Negativ-Postings dazu gelesen - also scheint sich Dir ein Investment in BWIN ja nicht gerade aufzudrängen.
Aber vielleicht bist Du bei dieser Aktie ja sozusagen auf der kurzen Seite engagiert - da würde dann Deine Beschäftigung damit zumindest wieder einen nachvollziehbaren Sinn ergeben.
Sj
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.072.790 von Friseuse am 01.11.06 22:46:02Diese von Dir beschriebenen "Desasterzahlen" sind doch schon lange im Kurs eingepreist.
Im Gegenteil, kommen sie nicht ganz so schlecht wie erwartet wird das dem Kurs sogar noch Auftrieb geben !!
Im Gegenteil, kommen sie nicht ganz so schlecht wie erwartet wird das dem Kurs sogar noch Auftrieb geben !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.072.790 von Friseuse am 01.11.06 22:46:02
1. meines wissens kommen die zahlen am 16. november
2. rtl hat schon vor monaten einen vertrag mit einem wettanbieter abgeschlossen. bwin hat sich als partner angeboten, wurde aber abgelehnt.
derzeit wird von rtl auf ein besseres "klima" gewartet. es wäre unklug, jetzt an die börse zu gehen. jedenfalls steht rtl in den startlöchern...
1. meines wissens kommen die zahlen am 16. november
2. rtl hat schon vor monaten einen vertrag mit einem wettanbieter abgeschlossen. bwin hat sich als partner angeboten, wurde aber abgelehnt.
derzeit wird von rtl auf ein besseres "klima" gewartet. es wäre unklug, jetzt an die börse zu gehen. jedenfalls steht rtl in den startlöchern...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.073.221 von schnaeppchenjaeger am 01.11.06 23:04:19Shortinvest
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.075.209 von MarkusKoch01 am 02.11.06 09:11:48Welcher Daten sind eingepreist
Fang mal mit dem Quartalsverlust an
Fang mal mit dem Quartalsverlust an
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.080.109 von Friseuse am 02.11.06 13:22:15Es ist doch schon jedem bekannt, daß evtl. ein Quartalsverlust entsteht.
Es ist auch jedem bekannt, daß Ongame abgeschrieben werden muß.
Es ist jedem Bekannt, daß D und F evtl. wegbrechen können!
Also müßte es noch schlechtere Nachrichten geben, als die, die bereits bekannt sind, damit der Kurs sinken würde.
Im Gegenteil, ich sehe die Möglichkeit, daß D und F eben nicht wegbrechen werden, was dann super positiv wäre !!
Es ist auch jedem bekannt, daß Ongame abgeschrieben werden muß.
Es ist jedem Bekannt, daß D und F evtl. wegbrechen können!
Also müßte es noch schlechtere Nachrichten geben, als die, die bereits bekannt sind, damit der Kurs sinken würde.
Im Gegenteil, ich sehe die Möglichkeit, daß D und F eben nicht wegbrechen werden, was dann super positiv wäre !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.080.978 von MarkusKoch01 am 02.11.06 14:14:58Vielleicht lernen die Österreicher im Aktionärskreis schneller als die Pisa Deutschen, nur durch ist das Verlustthema noch lange nicht. Eine Marktkapitalisierung von 525 Mio. ist richtig Speck, dagegen steht hier ein Gefühl von Schnäppchen. Guck doch die Argumentationen an, da kamen böse Politiker und der EuGH macht alles gut Das dieses Unternehmen noch nie was auf die Reihe bekommen hat ist kein Thema, real habt ihr euch das mit dem Erfolg nur erzählt. Kursanstiege führen ab und an zu Lernbehinderungen, hier besonders krass.
Wie kann man nur auf eine Schindmähre beim Notschlachter als Derbysieger setzen
Selbst wenn der Notschlachter nicht zum Zug kommt, die Schindmähre wird kein Rennpferd
20 Mio. für dieses Unternehmen ohne sichere Existenz ist viel, die Kurse unter 1€ gibts nächstes Jahr. Weil es Zeit braucht die begriffsstutzige Masse in Bewegung zu versetzen.
Werden sehen
Wie kann man nur auf eine Schindmähre beim Notschlachter als Derbysieger setzen
Selbst wenn der Notschlachter nicht zum Zug kommt, die Schindmähre wird kein Rennpferd
20 Mio. für dieses Unternehmen ohne sichere Existenz ist viel, die Kurse unter 1€ gibts nächstes Jahr. Weil es Zeit braucht die begriffsstutzige Masse in Bewegung zu versetzen.
Werden sehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.081.285 von Friseuse am 02.11.06 14:32:31Mensch Friseuse,
hast du denn keinen Mann oder wenigstens eine Katze, denen du mit deiner ewigen Nörgelei auf die Nerven gehen kannst?
Wenn die Aktie in deinen Augen so schlecht ist, dann spar dir doch deine Zeit hier.
Aber mach dich bitte vom Acker.
Danke und Gruss von einem aus der "begriffsstutzige Masse".
L.
hast du denn keinen Mann oder wenigstens eine Katze, denen du mit deiner ewigen Nörgelei auf die Nerven gehen kannst?
Wenn die Aktie in deinen Augen so schlecht ist, dann spar dir doch deine Zeit hier.
Aber mach dich bitte vom Acker.
Danke und Gruss von einem aus der "begriffsstutzige Masse".
L.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.084.140 von Luisen am 02.11.06 16:32:35Meiner Meinung nach werden die Probleme grösser und grösser.
http://www.networld.at/index.html?/articles/0644/30/155520.s…
Bitte mal drüber nachdenken, ob vielleicht ongame eine Klage gegen BWIN einreicht wegen Kursmanipulation oder andere Kleinanleger werden das tun.
Wenn die Banken sich auf das Bankgeheimins berufen dann brodelt dort etwas.
http://www.networld.at/index.html?/articles/0644/30/155520.s…
Bitte mal drüber nachdenken, ob vielleicht ongame eine Klage gegen BWIN einreicht wegen Kursmanipulation oder andere Kleinanleger werden das tun.
Wenn die Banken sich auf das Bankgeheimins berufen dann brodelt dort etwas.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.081.285 von Friseuse am 02.11.06 14:32:31---> ignore
soo einen scheiß muss ich nicht lesen.
Jeder 10. Klässner hat mehr Plan als du. Du solltest vielleicht auch mal Bilanzen lesen, bevor du so einen Müll verbreitest.
"20 Mio. für dieses Unternehmen ohne sichere Existenz ist viel, die Kurse unter 1€ gibts nächstes Jahr. "
Lächerlich, ich glaub du hast noch nie was von europäischer Komission und EuGH gelesen. Du solltest dich mal informieren:
1. was die europäische Komission gesagt hat
2. welchen Stellenwert diese Komission fürs EuGH hat.
Mir aber egal, war ein letzter Rat von mir, bevor ich dich auf ignore setze, denn eins weiß man ja: Nur von Profis kann man lernen. Und du bist echt eine der schlechtesten Basherinnen die ich kenne.
Good bye und viel Glück beim weiteren Handeln (--> star-analystin )
soo einen scheiß muss ich nicht lesen.
Jeder 10. Klässner hat mehr Plan als du. Du solltest vielleicht auch mal Bilanzen lesen, bevor du so einen Müll verbreitest.
"20 Mio. für dieses Unternehmen ohne sichere Existenz ist viel, die Kurse unter 1€ gibts nächstes Jahr. "
Lächerlich, ich glaub du hast noch nie was von europäischer Komission und EuGH gelesen. Du solltest dich mal informieren:
1. was die europäische Komission gesagt hat
2. welchen Stellenwert diese Komission fürs EuGH hat.
Mir aber egal, war ein letzter Rat von mir, bevor ich dich auf ignore setze, denn eins weiß man ja: Nur von Profis kann man lernen. Und du bist echt eine der schlechtesten Basherinnen die ich kenne.
Good bye und viel Glück beim weiteren Handeln (--> star-analystin )
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.203 von InvestmentGuru am 02.11.06 19:37:19Gute Aktien überleben ihre Basher
Nur könnt ihr eine Zukunft nicht argumentieren, vielleicht weil es sie auch mit EuGH nicht gibt
Wer weiß
Nur könnt ihr eine Zukunft nicht argumentieren, vielleicht weil es sie auch mit EuGH nicht gibt
Wer weiß
hier hat ein neues forum eröffnet unter anderem auch zum Thema auslandswerte und co.....
die adresse ist:
www.boersen-lounge.cabanova.de
schauht mal rein ist echt mal was anderes...
die adresse ist:
www.boersen-lounge.cabanova.de
schauht mal rein ist echt mal was anderes...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.493 von Friseuse am 02.11.06 20:36:05Selbst wenn der Notschlachter nicht zum Zug kommt, die Schindmähre wird kein Rennpferd
dem kann ich vollinhaltlich zustimmen.
bwin war von anfang an ein fake.
es ging nie um das kerngeschäft, sondern nur um den börsenkurs.
wie auch immer, selbst wenn liberalisiert werden sollte,
die euphorie ist vorbei.
nochetwas: die börse (und das wettgeschäft) leben von meinungsverschiedenheiten. anders gesagt, basher und pusher sind eine einheit. sie sind miteinander verbunden, so wie es ohne unten kein oben, ohne rückwärts kein vorwärts geben kann.
dem kann ich vollinhaltlich zustimmen.
bwin war von anfang an ein fake.
es ging nie um das kerngeschäft, sondern nur um den börsenkurs.
wie auch immer, selbst wenn liberalisiert werden sollte,
die euphorie ist vorbei.
nochetwas: die börse (und das wettgeschäft) leben von meinungsverschiedenheiten. anders gesagt, basher und pusher sind eine einheit. sie sind miteinander verbunden, so wie es ohne unten kein oben, ohne rückwärts kein vorwärts geben kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.493 von Friseuse am 02.11.06 20:36:05Jetzt oute Dich doch mal endlich explizit, ob Du in dieser Aktie short bist.
Dein ganzes Negativ-Gesülze (Kursziel < 1 etc.) ist doch sowieso zu vergessen...
Ich besitze (derzeit) keine Bwin-Aktien, allerdings fasse ich ins Auge bei Kurs-Schwäche (wieder) einzusteigen.
Bisher habe ich mit Bwin übrigens nur Gewinn gemacht.
Für mich wäre (möglichst effizientes) Bwin-Bashing derzeit strategisch willkommen (zum billigeren Einstieg) - aber Du machst es halt (zumindest nach meiner Einschätzung) auf eine allzu billige Art und Weise.
Sj
Dein ganzes Negativ-Gesülze (Kursziel < 1 etc.) ist doch sowieso zu vergessen...
Ich besitze (derzeit) keine Bwin-Aktien, allerdings fasse ich ins Auge bei Kurs-Schwäche (wieder) einzusteigen.
Bisher habe ich mit Bwin übrigens nur Gewinn gemacht.
Für mich wäre (möglichst effizientes) Bwin-Bashing derzeit strategisch willkommen (zum billigeren Einstieg) - aber Du machst es halt (zumindest nach meiner Einschätzung) auf eine allzu billige Art und Weise.
Sj
Bundeskartellamt droht Lottogesellschaften mit Strafgeldern
Böge fordert bundesweite Öffnung des Internetangebotes bis kommenden
Dienstag
Das Bundeskartellamt hat den Lottogesellschaften in Deutschland eine
letzte Frist gesetzt, um ihre regional begrenzten Angebote bundesweit zu
öffnen. Wie die Behörde der WirtschaftsWoche bestätigte, hat
Kartellamtschef Ulf Böge 14 der 16 Landes-Lottogesellschaften schriftlich
aufgefordert, ihr Internetangebot spätestens bis zum kommenden Dienstag
bundesweit zu öffnen. Eine Gebietsaufteilung, so schreibt das Kartellamt,
sei insbesondere bei einer überregionalen Vertriebsform wie dem Internet
kartellrechtswidrig und müsse sofort abgestellt werden. Bei einem Verstoß
drohen nach Auskunft der Behörde "empfindliche Zwangsgelder". Bereits Ende
August hatte das Kartellamt entschieden, die regionale Marktaufteilung sei
"wie eine Preisabsprache eine besonders schwer wiegende
Wettbewerbsbeschränkung".
Bisher fragen die staatlichen Anbieter die Online-Kunden bei der
Registrierung nach ihrem Wohnort und zwingen sie, allein bei der
Lottogesellschaft des Bundeslandes zu tippen, in dem sie wohnen. Viele
Kunden müssen deshalb erhebliche Preisnachteile hinnehmen. So sind die
Internet-Bearbeitungsgebühren für einen Lottoschein in Rheinland-Pfalz bei
gleichen Gewinnchancen derzeit etwa fünfmal so hoch wie die in Bremen.
Doch bisher weigern sich die Lottogesellschaften, ihr Angebot bundesweit
allen Spielern zu öffnen.
Böge fordert bundesweite Öffnung des Internetangebotes bis kommenden
Dienstag
Das Bundeskartellamt hat den Lottogesellschaften in Deutschland eine
letzte Frist gesetzt, um ihre regional begrenzten Angebote bundesweit zu
öffnen. Wie die Behörde der WirtschaftsWoche bestätigte, hat
Kartellamtschef Ulf Böge 14 der 16 Landes-Lottogesellschaften schriftlich
aufgefordert, ihr Internetangebot spätestens bis zum kommenden Dienstag
bundesweit zu öffnen. Eine Gebietsaufteilung, so schreibt das Kartellamt,
sei insbesondere bei einer überregionalen Vertriebsform wie dem Internet
kartellrechtswidrig und müsse sofort abgestellt werden. Bei einem Verstoß
drohen nach Auskunft der Behörde "empfindliche Zwangsgelder". Bereits Ende
August hatte das Kartellamt entschieden, die regionale Marktaufteilung sei
"wie eine Preisabsprache eine besonders schwer wiegende
Wettbewerbsbeschränkung".
Bisher fragen die staatlichen Anbieter die Online-Kunden bei der
Registrierung nach ihrem Wohnort und zwingen sie, allein bei der
Lottogesellschaft des Bundeslandes zu tippen, in dem sie wohnen. Viele
Kunden müssen deshalb erhebliche Preisnachteile hinnehmen. So sind die
Internet-Bearbeitungsgebühren für einen Lottoschein in Rheinland-Pfalz bei
gleichen Gewinnchancen derzeit etwa fünfmal so hoch wie die in Bremen.
Doch bisher weigern sich die Lottogesellschaften, ihr Angebot bundesweit
allen Spielern zu öffnen.
Hallo @all
Heute ein Bericht auf Finanznachrichten.de:
PartyGaming in talks to buy Austria bwin unit
MfG
Schlurp
Heute ein Bericht auf Finanznachrichten.de:
PartyGaming in talks to buy Austria bwin unit
MfG
Schlurp
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.101.684 von schnaeppchenjaeger am 03.11.06 12:35:29Fass ins Auge
Erinnert mich an FJH, als es für eine FJH zwei Morphosys gab.
Und was ist geworden
Erinnert mich an FJH, als es für eine FJH zwei Morphosys gab.
Und was ist geworden
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.118.797 von schlurp am 04.11.06 13:32:07LONDON (Reuters) - Online gaming firm PartyGaming (PRTY.L: Quote, Profile, Research) is in talks to buy part of Austrian Intenet betting company bwin.com (BWIN.VI: Quote, Profile, Research), a source close to the situation said on Saturday.
"It is a logical extension from PartyGaming buying Gamebookers in August," said the source, adding that PartyGaming was losing interest in 888 Holdings Plc (888.L: Quote, Profile, Research), another online gaming group.
PartyGaming said last month that its sports betting operation Gamebookers had exceeded expectations since it was bought in August.
PartyGaming is also looking at other deals, including smaller online bingo and casino operators, the source said.
THE 21st CENTURY IN PICTURES
Power Politics
View Slideshow
PartyGaming spokesman John Shepherd declined to comment on the potential acquisitions but added that the company had continued to reduce its cost base by cutting jobs.
"Out of the 1,750 staff in India, we had to let go of 800," he said.
© Reuters 2006. All Rights Reserved.
Partygaming an Teilen von bwin interessiert?
zurück
Der britische Anbieter von Glücksspielen im Internet, Partygaming, ist offenbar in Gesprächen über den Kauf von Teilen seines österreichischen Konkurrenten bwin
Partygaming sei zudem auch an anderen Zukäufen interessiert, sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Person heute gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Nicht mehr interessiert sei Partygaming indes an seinem britischen Konkurrenten 888 Holdings.
Ein Partygaming-Sprecher wollte sich zu möglichen Zukäufen nicht äußern. Er fügte hinzu, dass Unternehmen reduziere derzeit weiter seine Kosten, indem Arbeitsplätze abgebaut würden. So sollen 800 der 1750 Stellen in Indien gestrichen werden.
mehrfach im netz.
Könnte ja eine interessante woche werden
ich mag depot-grün
"It is a logical extension from PartyGaming buying Gamebookers in August," said the source, adding that PartyGaming was losing interest in 888 Holdings Plc (888.L: Quote, Profile, Research), another online gaming group.
PartyGaming said last month that its sports betting operation Gamebookers had exceeded expectations since it was bought in August.
PartyGaming is also looking at other deals, including smaller online bingo and casino operators, the source said.
THE 21st CENTURY IN PICTURES
Power Politics
View Slideshow
PartyGaming spokesman John Shepherd declined to comment on the potential acquisitions but added that the company had continued to reduce its cost base by cutting jobs.
"Out of the 1,750 staff in India, we had to let go of 800," he said.
© Reuters 2006. All Rights Reserved.
Partygaming an Teilen von bwin interessiert?
zurück
Der britische Anbieter von Glücksspielen im Internet, Partygaming, ist offenbar in Gesprächen über den Kauf von Teilen seines österreichischen Konkurrenten bwin
Partygaming sei zudem auch an anderen Zukäufen interessiert, sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Person heute gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Nicht mehr interessiert sei Partygaming indes an seinem britischen Konkurrenten 888 Holdings.
Ein Partygaming-Sprecher wollte sich zu möglichen Zukäufen nicht äußern. Er fügte hinzu, dass Unternehmen reduziere derzeit weiter seine Kosten, indem Arbeitsplätze abgebaut würden. So sollen 800 der 1750 Stellen in Indien gestrichen werden.
mehrfach im netz.
Könnte ja eine interessante woche werden
ich mag depot-grün
Der Kurs sollte morgen schon anziehen,aber 10 oder 30 oder 50% ??
MIND
MIND
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.101.684 von schnaeppchenjaeger am 03.11.06 12:35:29BWIN heute abend mit serverproblemen, kommt folgende Message :
SORRY - due to connection problems, the requested page is currently not available.
Attention: If you tried to place a bet please check your account to see whether your bet has been accepted before trying to place the bet again.
retry
Erst juristischer Ärger, jetzt auch noch technischer !
Die Aktie ist einfach schrott, denen ist nicht zu helfen, ist kriegen die Bären am Montag wieder richtig Futter !!
SORRY - due to connection problems, the requested page is currently not available.
Attention: If you tried to place a bet please check your account to see whether your bet has been accepted before trying to place the bet again.
retry
Erst juristischer Ärger, jetzt auch noch technischer !
Die Aktie ist einfach schrott, denen ist nicht zu helfen, ist kriegen die Bären am Montag wieder richtig Futter !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.144.178 von mindgames1001 am 05.11.06 00:19:49hey träumer !
Versuch mal die Homepage aufzurufen, die ist TOT, vielleicht sogar abgeklemmt oder technische Probleme, aber Mo. Absturz
Versuch mal die Homepage aufzurufen, die ist TOT, vielleicht sogar abgeklemmt oder technische Probleme, aber Mo. Absturz
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.144.189 von hoteloman am 05.11.06 00:25:17liegt wohl momentan im trend, bei dyesol, war die homepage auch down, vor Ihrer news. Nicht das die schon eingesackt wurden. Aber mal abwarten für eine kleine kurs-phantasie sind übernahme-gerüchte immer gut.
zukünftiger Kursverlauf:
BWIN = EMTV
SCHUMI
BWIN = EMTV
SCHUMI
witzig,
partygaming ist so gut wie tot...und geht auf einkaufstour...¿¡
eine leiche kauft einen bewusstlosen.
was für ein witz
das ganze kann nur ein pr trick sein...
und falls nicht, dann sind es die letzten zuckungen eines desperados...
partygaming ist so gut wie tot...und geht auf einkaufstour...¿¡
eine leiche kauft einen bewusstlosen.
was für ein witz
das ganze kann nur ein pr trick sein...
und falls nicht, dann sind es die letzten zuckungen eines desperados...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.144.185 von hoteloman am 05.11.06 00:23:04seltsam, bei mir geht die Seite ganz normal..
In der Nacht hatte Bwin öfters Probleme, dies meistens aufgrund von updates und Arbeiten, aber das geschieht bei anderen Seiten auch immer wieder.
Was baer vor Monaten einfach selbstverständlich war und keiner sich aufgeregt hat, wird jetzt als Panik ausgebreitet.
Man muss halt absichtlich Nachzeiten und WE aussuchen wo einige Wettfirman ihre updates machen um absichtlich eine Panik zu verbreiten, typisch Basher....
Jetzt geht es normal wie immer, aber keiner krähte bisher.
Nur Schlechtes will man sehen und sucht verzweifelt danach...
In der Nacht hatte Bwin öfters Probleme, dies meistens aufgrund von updates und Arbeiten, aber das geschieht bei anderen Seiten auch immer wieder.
Was baer vor Monaten einfach selbstverständlich war und keiner sich aufgeregt hat, wird jetzt als Panik ausgebreitet.
Man muss halt absichtlich Nachzeiten und WE aussuchen wo einige Wettfirman ihre updates machen um absichtlich eine Panik zu verbreiten, typisch Basher....
Jetzt geht es normal wie immer, aber keiner krähte bisher.
Nur Schlechtes will man sehen und sucht verzweifelt danach...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.706 von DerBergderruft am 05.11.06 11:43:06Ich bin gesten um 1 (oder heute früh) heim und wollte noch einige Dinge recherchieren.
Was soll ich sagen, ca 50% der von mir aufgerufenen Seiten waren nicht verfügbar, Wartungsarbeiten und Updates werden nunmal nachts gemacht!
Es ist unterste Schublade, daraus Panik zu machen, nur weil man Angst hat, Montag früh mit seinen leerverkauften Stücken ein Desaster zu erleben.
Der Übernahmepoker beginnt gerade erst!
Was soll ich sagen, ca 50% der von mir aufgerufenen Seiten waren nicht verfügbar, Wartungsarbeiten und Updates werden nunmal nachts gemacht!
Es ist unterste Schublade, daraus Panik zu machen, nur weil man Angst hat, Montag früh mit seinen leerverkauften Stücken ein Desaster zu erleben.
Der Übernahmepoker beginnt gerade erst!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.148.936 von depotcheck am 05.11.06 14:23:08[i]Der Übernahmepoker beginnt gerade erst! [/i]
das kann doch nur ein Witz sein
das kann doch nur ein Witz sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.148.936 von depotcheck am 05.11.06 14:23:08Solche Serverprobleme tauchen alle paar Jahre/Monate mal auf und sollten nicht überbewertet werden. Im Internet gehört das dazu.
Eine Übernahme wird m.E. erst richtig interessant, wenn Signale aus der EU kommen, die richtungsweisend sind. Je nach dem wie robust und zielstrebig die Signale aus der EU kommen, kann sich der Kurs 100% bewegen, wobei der nach unten ziemlich den Boden gefunden hat. Bwin ist im Bereich Sportwetten die schönste Braut im Land und wird sicherlich mehr Verehrer haben.
Ich habe von dem Management nicht den Eindruck, dass sie ihr Baby einfach so kampflos übernehmen lassen. Wäre der Kurs noch bei dem Stand vor der WM, hätte ich kein Problem mit der übernahme. Aber zu heutigen Kursen oder zu Kursen unter 50 EURO wäre strikt dagegen. Wie gesagt, hier muss noch definitiv abgewartet werden, was und wie die EU reagiert!
Eine Übernahme wird m.E. erst richtig interessant, wenn Signale aus der EU kommen, die richtungsweisend sind. Je nach dem wie robust und zielstrebig die Signale aus der EU kommen, kann sich der Kurs 100% bewegen, wobei der nach unten ziemlich den Boden gefunden hat. Bwin ist im Bereich Sportwetten die schönste Braut im Land und wird sicherlich mehr Verehrer haben.
Ich habe von dem Management nicht den Eindruck, dass sie ihr Baby einfach so kampflos übernehmen lassen. Wäre der Kurs noch bei dem Stand vor der WM, hätte ich kein Problem mit der übernahme. Aber zu heutigen Kursen oder zu Kursen unter 50 EURO wäre strikt dagegen. Wie gesagt, hier muss noch definitiv abgewartet werden, was und wie die EU reagiert!
hatte doch Recht mit diesen rückschtslosen basher die absichtlich mitteilen die Internetseite geht nicht, dies mitten in der Nacht und während eines Serivces und Update am Wochendende.
Hat einer schon einmal nicht festgestellt dass bei Wo sogar im Laufe des Tages zeitweise nicht möglich war auf die Seite zu gelangen? erst vor ca. 10 Tagen letztmals...
Da sagt keiner WO ist pleite und das Ende...
Und sogar bei grossen Banken wird am WE Service und updates gemacht und man kann dann nicht rein während stunden.
Diese Grossbanken gibt es am Montag dann immer noch.
Also diese Basherei ist allerunterste Schublade.
Hat einer schon einmal nicht festgestellt dass bei Wo sogar im Laufe des Tages zeitweise nicht möglich war auf die Seite zu gelangen? erst vor ca. 10 Tagen letztmals...
Da sagt keiner WO ist pleite und das Ende...
Und sogar bei grossen Banken wird am WE Service und updates gemacht und man kann dann nicht rein während stunden.
Diese Grossbanken gibt es am Montag dann immer noch.
Also diese Basherei ist allerunterste Schublade.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.233 von DerBergderruft am 06.11.06 09:31:22Allen Bashern zum Trotze:
Letzter Kurs (RT) 18,04€ +13,10 %
Letzter Kurs (RT) 18,04€ +13,10 %
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.314 von depotcheck am 06.11.06 09:36:26Kann mir jemand erklären, warum der CK3988 sich bei diesem Kursverlauf nicht bewegt? Systemfehler?
Danke für Erklärungen im Voraus.
Danke für Erklärungen im Voraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.233 von DerBergderruft am 06.11.06 09:31:22das mit der homepage ist doch grotesk bzw. total lächerlich
nur weil eine homepage nicht geht zu vermuten bzw. zu behaupten diese firma ist pleite muß entweder naiv oder total verblödet sein
will niemanden beleidigen aber das gehört einfach einmal klar ausgesprochen
gegenfrage:
geht eine autofirma auch gleich pleite nur weil irgendwo auf der welt mal einer mit einer panne auf der strasse steht
good trades
nur weil eine homepage nicht geht zu vermuten bzw. zu behaupten diese firma ist pleite muß entweder naiv oder total verblödet sein
will niemanden beleidigen aber das gehört einfach einmal klar ausgesprochen
gegenfrage:
geht eine autofirma auch gleich pleite nur weil irgendwo auf der welt mal einer mit einer panne auf der strasse steht
good trades
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.345 von EvilStiefel am 06.11.06 09:38:22Da kann ich Dir nich helfen, optionen und Scheine mach ich aus gutem Grunde nicht!
Wie dämlich die Deutschen sind, kann man hier sehen:
Frankfurt: (Man beachte die Zeit)
09:27:08 17,55 7.111
09:26:11 17,20 6.354
Wien:
09:26:56 17,63 1.342
09:26:56 17,62 658
09:26:56 17,64 111
09:26:56 17,67 236
09:26:56 17,70 900
09:26:56 17,84 250
09:26:56 17,85 400
09:26:56 17,89 2.890
09:26:56 17,90 4.897
09:26:56 17,95 300
09:26:47 17,63 120
09:26:43 17,64 389
09:26:34 17,63 500
09:26:34 17,64 198
09:26:24 17,64 696
09:26:23 17,64 198
09:26:11 17,63 1.000
09:26:04 17,63 266
09:25:59 17,63 125
09:25:46 17,64 200
09:25:32 17,69 822
09:25:32 17,64 1.178
09:25:29 17,70 38
09:25:29 17,69 362
09:24:31 17,88 100
09:24:17 17,70 62
09:23:58 17,70 400
09:23:52 17,6009: 200
09:23:23 17,57 200
09:22:52 17,90 32.489
Die lassen den Makler sogar noch die Stücke in Wien höher abgeben, absolut krank!
Wie dämlich die Deutschen sind, kann man hier sehen:
Frankfurt: (Man beachte die Zeit)
09:27:08 17,55 7.111
09:26:11 17,20 6.354
Wien:
09:26:56 17,63 1.342
09:26:56 17,62 658
09:26:56 17,64 111
09:26:56 17,67 236
09:26:56 17,70 900
09:26:56 17,84 250
09:26:56 17,85 400
09:26:56 17,89 2.890
09:26:56 17,90 4.897
09:26:56 17,95 300
09:26:47 17,63 120
09:26:43 17,64 389
09:26:34 17,63 500
09:26:34 17,64 198
09:26:24 17,64 696
09:26:23 17,64 198
09:26:11 17,63 1.000
09:26:04 17,63 266
09:25:59 17,63 125
09:25:46 17,64 200
09:25:32 17,69 822
09:25:32 17,64 1.178
09:25:29 17,70 38
09:25:29 17,69 362
09:24:31 17,88 100
09:24:17 17,70 62
09:23:58 17,70 400
09:23:52 17,6009: 200
09:23:23 17,57 200
09:22:52 17,90 32.489
Die lassen den Makler sogar noch die Stücke in Wien höher abgeben, absolut krank!
RT FFM 18.25 +15%
BEST ASK 18.3
Wer kann mir einen guten und volatilen CALL Schein empfehlen oder davon abraten?
^^
MIND
BEST ASK 18.3
Wer kann mir einen guten und volatilen CALL Schein empfehlen oder davon abraten?
^^
MIND
Wie ich es euch gestern geschrieben habe- die Übernahmespekulationen treiben den Kurs nach oben !
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.539 von mindgames1001 am 06.11.06 09:48:45Hatte heute morgen den CK3988 (Unlimited Turbo Bull SL 13,14 EUR) gekauft.
Aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund bewegt er sich nicht. Es kommen keine neuen Quotes.
Aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund bewegt er sich nicht. Es kommen keine neuen Quotes.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.609 von EvilStiefel am 06.11.06 09:52:41Hättste mal lieber die Aktie gekauft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.170.651 von depotcheck am 06.11.06 09:54:55Hat sich erledigt. War wohl ein Systemfehler, die Quotes wurden nicht aktualsiert. Freuen wir uns lieber gemeinsam über den tollen Kursverlauf.
Bin im Übrigen auch in die Aktie selbst investiert.
Bin im Übrigen auch in die Aktie selbst investiert.
da sind ruckzuck gewinne mitgenommen worden
hmmmm. dann wart ich auf die nächste Welle nach oben....
hauptsache die welle nach oben ist höher als die Welle nach unten.... so würden wir trotzdem nach oben kommen...
hauptsache die welle nach oben ist höher als die Welle nach unten.... so würden wir trotzdem nach oben kommen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.131 von Schwede1994 am 06.11.06 10:24:04war doch klar!! war doch nur heisse luft...
bei 18,05 bin ich raus... und warte gleich auf die 16,00
bei 18,05 bin ich raus... und warte gleich auf die 16,00
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.177 von MaryJo am 06.11.06 10:27:01Die angebliche Übernahme halte ich für eine bewusst verbreitete Falschinformation. Diese kann man in Charts sehr schön herausfilten. Das sind die großen, roten Balken mit extrem langen Körpern und langen Schatten.
Das ist meine Vermutung bei BWIN.
divi
Das ist meine Vermutung bei BWIN.
divi
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.177 von MaryJo am 06.11.06 10:27:01Von 2 Euro heisser Luft pro Tag kann man gut Leben ...
gal.
gal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.177 von MaryJo am 06.11.06 10:27:01das wird wohl nichts
wie gesagt,,, der Boden wird immer höher... jetzt bei 17 nichts mehr von 16 träumen...
wie gesagt,,, der Boden wird immer höher... jetzt bei 17 nichts mehr von 16 träumen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.177 von MaryJo am 06.11.06 10:27:01das wird wohl nichts
wie gesagt,,, der Boden wird immer höher... jetzt bei 17 nichts mehr von 16 träumen...
wie gesagt,,, der Boden wird immer höher... jetzt bei 17 nichts mehr von 16 träumen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.177 von MaryJo am 06.11.06 10:27:01was heisst hier war doch klar, nichts ist klar im gegenteil
klar ist das bwin derzeit nur von spekulationen und gerüchten getrieben wird egal in welche richtung und das wird auch noch einige wochen oder auch monate so bleiben bevor nicht geklärt ist wie es in dieser branche grundsätzlich weitergeht
fakten, zahlen oder irgendwelche prognosen in die zukunft (wären derzeit auch höchst unseriös) interessieren doch derzeit kein schwein was auch kein wunder ist
also kann man entweder mitzocken (immer schön mit der reissleine in der hand :laugh oder man läßt es bleiben
was mich nur stört ist immer dieses neunmalkluge hinterherposten "war doch eh klar das es so kommen mußte"
klar ist das bwin derzeit nur von spekulationen und gerüchten getrieben wird egal in welche richtung und das wird auch noch einige wochen oder auch monate so bleiben bevor nicht geklärt ist wie es in dieser branche grundsätzlich weitergeht
fakten, zahlen oder irgendwelche prognosen in die zukunft (wären derzeit auch höchst unseriös) interessieren doch derzeit kein schwein was auch kein wunder ist
also kann man entweder mitzocken (immer schön mit der reissleine in der hand :laugh oder man läßt es bleiben
was mich nur stört ist immer dieses neunmalkluge hinterherposten "war doch eh klar das es so kommen mußte"
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.777 von DerBergderruft am 06.11.06 11:11:44zum glück, meine frühstückshalbe stunde, hat mich mal wieder viel geld gekostet, warum fangen die ösis eigentlich so spät mit handeln an.
Hinsichtl. kaufen soll laut Bwin laut reuter, hab ich bei MTC. gelesen
verneint haben. Ist aber ganz normal, katz und maus-spiel.
Hinsichtl. kaufen soll laut Bwin laut reuter, hab ich bei MTC. gelesen
verneint haben. Ist aber ganz normal, katz und maus-spiel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.977 von okieh66 am 06.11.06 11:26:56die fangen deshalb so spät zu handeln an weil sie halt ein gemütliches bergvölkchen sind
in wien laufen die uhren noch anders als in frankfurt
claro
in wien laufen die uhren noch anders als in frankfurt
claro
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.172.130 von heob am 06.11.06 11:38:56AUS!
bwin (im Bild: Vorstände Bodner und Teufelberger) dementiert heute vormittag, mit dem britischen Online-Gaming-Anbieter PartyGaming in Verkaufsgesprächen zu stehen. "Wir sprechen mit PartyGaming, wie auch mit allen anderen grossen Anbietern, über ein gemeinsames Lobbying der Branche in der Europäischen Union", so Sprecherin Karin Klein gegenüber Reuters. "Wir führen mit PartyGaming aber keine Gespräche über einen möglichen Verkauf".
Medien hatten am Wochenende berichtet, dass PartyGaming an Teilen von bwin interessiert sei. Der bwin-Aktie half das im Frühhandel mit gut 15% auf die Beine.
tja wieder runter auf 15?
bwin (im Bild: Vorstände Bodner und Teufelberger) dementiert heute vormittag, mit dem britischen Online-Gaming-Anbieter PartyGaming in Verkaufsgesprächen zu stehen. "Wir sprechen mit PartyGaming, wie auch mit allen anderen grossen Anbietern, über ein gemeinsames Lobbying der Branche in der Europäischen Union", so Sprecherin Karin Klein gegenüber Reuters. "Wir führen mit PartyGaming aber keine Gespräche über einen möglichen Verkauf".
Medien hatten am Wochenende berichtet, dass PartyGaming an Teilen von bwin interessiert sei. Der bwin-Aktie half das im Frühhandel mit gut 15% auf die Beine.
tja wieder runter auf 15?
m vergangenen halben Jahr hat die Aktie des Wettanbieters fast 85 Prozent an Wert verloren. Der börsenotierte österreichische Internet-Glücksspiel- und Wettanbieter bwin hat am Montag Gerüchte dementiert, wonach der britische Konkurrent Partygaming Teile des Unternehmens übernehmen könnte. "Es gibt keine Akquisitionsgespräche mit Partygaming", sagte bwin-Sprecherin Karin Klein auf Anfrage der APA. Auch dass Partygaming über die Börse bwin-Anteile erwerben könnte, sei "hochgradig unwahrscheinlich".
Aktie stieg
In einem Agenturbericht hatte es am Wochenende unter Berufung auf "eine mit der Angelegenheit vertraute Person" geheißen, dass Partygaming "in Gesprächen über den Kauf von Teilen von bwin.com" stehe. Der Kurs der bwin-Aktie hat daraufhin am Montag zu Börsestart kurzzeitig um 15 Prozent auf 18,35 Euro zugelegt. Im Laufe des Vormittags hat die Aktie aber wieder einen Teil der Gewinne abgegeben. Gegen 11 Uhr notierte das Papier nur noch bei 16,85 Euro, ein Plus von 5,6 Prozent gegenüber dem Schlusskurs von Freitag.
Verstärktes Lobbying
bwin rede derzeit mit allen großen europäische Konkurrenten, sagte Klein. In den Gesprächen gehe es aber nur um eine verstärkte Kooperation im Rahmen der europäischen Vereinigung der Wettanbieter EBA (European Betting Association). Die Schlagkraft der EBA solle erhöht werden, um das Lobbying in Fragen der Regulierung der europäischen Glücksspielmärkte zu verstärken, so die bwin-Sprecherin.
bwin war zuletzt durch gesetzliche Verbote für privates Glücksspiel in einer Reihe europäischer Länder, aber auch in den USA unter Druck geraten. Im vergangenen halben Jahr hat die Aktie des Wettanbieters fast 85 Prozent an Wert verloren.
Aktie stieg
In einem Agenturbericht hatte es am Wochenende unter Berufung auf "eine mit der Angelegenheit vertraute Person" geheißen, dass Partygaming "in Gesprächen über den Kauf von Teilen von bwin.com" stehe. Der Kurs der bwin-Aktie hat daraufhin am Montag zu Börsestart kurzzeitig um 15 Prozent auf 18,35 Euro zugelegt. Im Laufe des Vormittags hat die Aktie aber wieder einen Teil der Gewinne abgegeben. Gegen 11 Uhr notierte das Papier nur noch bei 16,85 Euro, ein Plus von 5,6 Prozent gegenüber dem Schlusskurs von Freitag.
Verstärktes Lobbying
bwin rede derzeit mit allen großen europäische Konkurrenten, sagte Klein. In den Gesprächen gehe es aber nur um eine verstärkte Kooperation im Rahmen der europäischen Vereinigung der Wettanbieter EBA (European Betting Association). Die Schlagkraft der EBA solle erhöht werden, um das Lobbying in Fragen der Regulierung der europäischen Glücksspielmärkte zu verstärken, so die bwin-Sprecherin.
bwin war zuletzt durch gesetzliche Verbote für privates Glücksspiel in einer Reihe europäischer Länder, aber auch in den USA unter Druck geraten. Im vergangenen halben Jahr hat die Aktie des Wettanbieters fast 85 Prozent an Wert verloren.
ADL: Nach Ultimatum: Einige Lottogesellschaften öffnen Internetangebot
BONN/HAMBURG (dpa-AFX) - Nach Androhung von Millionenstrafen durch das
Bundeskartellamt haben am Montag bereits einige der bundesweit 16
Lottogesellschaften eingelenkt und das Internet-Glücksspiel über ihre
Ländergrenzen hinaus geöffnet. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte Ende
vergangener Woche in einem Schreiben an 14 der 16 Gesellschaften mit einem
Zwangsgeld in Höhe von jeweils einer Million Euro gedroht, wenn sie bis Dienstag
24.00 Uhr nicht ihre virtuellen Tippscheine für Interessierte in allen
Bundesländern freigeben. Bislang war das Spiel im weltweiten Netz auf Spieler
mit Wohnsitz in dem jeweiligen Land beschränkt.
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und
Schleswig-Holstein gaben bereits bekannt, den Anweisungen des Kartellamts
nachzukommen. Andere Lottogesellschaften wollten im Laufe des Montags
entscheiden, wie sie auf das Ultimatum reagieren wollen. Dafür seien vielfach
zunächst Absprachen mit den jeweiligen Landesregierungen als Konzessionsgeber
nötig, hieß es bei den Lottogesellschaften. Mecklenburg-Vorpommern hatte am
Freitag zunächst noch offen gelassen, ob es eine Öffnung des Internetangebots
geben wird, oder der virtuelle Tippschein zunächst ganz aus dem Netz
verschwindet.
HINTERGRUND DES ULTIMATUMS
Hintergrund des Ultimatums sei der nicht oder nur zögerlich umgesetzte
Beschluss des Bundeskartellamtes von Ende August, sagte Behördensprecherin Irene
Sewczyk am Montag in Bonn. Darin waren die Lottogesellschaften unter anderem
aufgefordert worden, ihre Ländergrenzen für das Internetspiel aufzuheben.
"Obwohl nach einer gerichtlichen Beschwerde des Deutschen Lotto- und Totoblocks
auch das Oberlandesgericht Düsseldorf den Sofortvollzug bestätigt hatte,
passierte in den meisten Ländern nichts", sagte Kartellamtssprecherin Sewczyk in
Bonn weiter.
Die in Nordrhein-Westfalen tätige Westdeutsche Lotterie GmbH (Westlotto) mit
Sitz in Münster ist nach eigenen Angaben von dem bundesweiten Rundbrief nicht
betroffen. "Unser Internetspiel ist bereits seit dem 25. Oktober für alle
freigeschaltet", sagte Westlotto-Sprecher Elmar Bamfaste am Montag. Welche
zweite Landesgesellschaft ebenfalls frühzeitig reagiert und daher nicht
angeschrieben wurde, wollte die Kartellamtssprecherin nicht sagen./al/DP/sbi
NNNN
[FLUXX AG,FXXN,,,DE000A0JRU67][BWIN INTERACTIVE ENT,BWIN,,936172,AT0000767553]
2006-11-06 12:48:31
2N|REG PRD|GER AUS|SOF LEI|
BONN/HAMBURG (dpa-AFX) - Nach Androhung von Millionenstrafen durch das
Bundeskartellamt haben am Montag bereits einige der bundesweit 16
Lottogesellschaften eingelenkt und das Internet-Glücksspiel über ihre
Ländergrenzen hinaus geöffnet. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte Ende
vergangener Woche in einem Schreiben an 14 der 16 Gesellschaften mit einem
Zwangsgeld in Höhe von jeweils einer Million Euro gedroht, wenn sie bis Dienstag
24.00 Uhr nicht ihre virtuellen Tippscheine für Interessierte in allen
Bundesländern freigeben. Bislang war das Spiel im weltweiten Netz auf Spieler
mit Wohnsitz in dem jeweiligen Land beschränkt.
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und
Schleswig-Holstein gaben bereits bekannt, den Anweisungen des Kartellamts
nachzukommen. Andere Lottogesellschaften wollten im Laufe des Montags
entscheiden, wie sie auf das Ultimatum reagieren wollen. Dafür seien vielfach
zunächst Absprachen mit den jeweiligen Landesregierungen als Konzessionsgeber
nötig, hieß es bei den Lottogesellschaften. Mecklenburg-Vorpommern hatte am
Freitag zunächst noch offen gelassen, ob es eine Öffnung des Internetangebots
geben wird, oder der virtuelle Tippschein zunächst ganz aus dem Netz
verschwindet.
HINTERGRUND DES ULTIMATUMS
Hintergrund des Ultimatums sei der nicht oder nur zögerlich umgesetzte
Beschluss des Bundeskartellamtes von Ende August, sagte Behördensprecherin Irene
Sewczyk am Montag in Bonn. Darin waren die Lottogesellschaften unter anderem
aufgefordert worden, ihre Ländergrenzen für das Internetspiel aufzuheben.
"Obwohl nach einer gerichtlichen Beschwerde des Deutschen Lotto- und Totoblocks
auch das Oberlandesgericht Düsseldorf den Sofortvollzug bestätigt hatte,
passierte in den meisten Ländern nichts", sagte Kartellamtssprecherin Sewczyk in
Bonn weiter.
Die in Nordrhein-Westfalen tätige Westdeutsche Lotterie GmbH (Westlotto) mit
Sitz in Münster ist nach eigenen Angaben von dem bundesweiten Rundbrief nicht
betroffen. "Unser Internetspiel ist bereits seit dem 25. Oktober für alle
freigeschaltet", sagte Westlotto-Sprecher Elmar Bamfaste am Montag. Welche
zweite Landesgesellschaft ebenfalls frühzeitig reagiert und daher nicht
angeschrieben wurde, wollte die Kartellamtssprecherin nicht sagen./al/DP/sbi
NNNN
[FLUXX AG,FXXN,,,DE000A0JRU67][BWIN INTERACTIVE ENT,BWIN,,936172,AT0000767553]
2006-11-06 12:48:31
2N|REG PRD|GER AUS|SOF LEI|
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.172.362 von leelan am 06.11.06 11:53:41lobbying, leelan, wäre das nichts für dich ?
Hallo!
Was meint ihr wie es morgen und den Rest der Woche aussehen wird?
Werden wir jetzt wieder abstürzen oder ziehen wir hoch auf 20?
Danke
mafri
Was meint ihr wie es morgen und den Rest der Woche aussehen wird?
Werden wir jetzt wieder abstürzen oder ziehen wir hoch auf 20?
Danke
mafri
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.177.265 von alexmay am 06.11.06 16:23:27lobbying: ich arbeite daran
schliesslich ist mir das damals unmögliche schon einmal gelungen,
warum sollte es mir nicht noch einmal gelingen....¿
43 jahre berufsspieler
jedes rätsel hat eine antwort
schliesslich ist mir das damals unmögliche schon einmal gelungen,
warum sollte es mir nicht noch einmal gelingen....¿
43 jahre berufsspieler
jedes rätsel hat eine antwort
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.171.807 von heob am 06.11.06 11:14:07Fundamental hat diese Aktie keinen positiven Wert, der Rest ist Gezocke auf eine durch größere Spieler gestellte Chartrealität.
Was hat die Erste Bank noch für Aktien zu verwerten
Was hat die Erste Bank noch für Aktien zu verwerten
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.178.867 von mafri100 am 06.11.06 17:40:12Wir gehen über 20,--Euro !
Im Vorfeld der Zahlen wird der Kurs steigen.
außerdem Übernahmegerüchte und Liberalisierungstendenzen !!
Im Vorfeld der Zahlen wird der Kurs steigen.
außerdem Übernahmegerüchte und Liberalisierungstendenzen !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.179.062 von leelan am 06.11.06 17:49:51toll...
du übernimmst Bwin? Neuer CEO oder ähnliches?
also doch eine Hoffnung?
und gerade auf N-tv
lotto nicht mehr über Internezt möglich
du übernimmst Bwin? Neuer CEO oder ähnliches?
also doch eine Hoffnung?
und gerade auf N-tv
lotto nicht mehr über Internezt möglich
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.396 von DerBergderruft am 06.11.06 20:34:44
abwarten, was die EU macht...
schauen, wie die Zahlen und noch wichtiger wie die Zukunftsplanungen aussehen...
Es ist sehr deutlich, dass die bwinaktie im Moment ein Spekulationsobjekt geworden ist. Solange die Zocker hier am Werk sind, kriegt die Aktie keine Ruhe. Aber auch das geht vorbei, siehe Premiere.
Im Moment kann man 2 Wege gehen. Man zockt mit oder man investiert längerfristig (so 8 bis 20 Monate). Ich zocke (nicht nur) bei bwin Sportwetten und bleibe meiner Langfristsicht als Investor der Aktie treu....sicherlich nicht einfach zur Zeit.
abwarten, was die EU macht...
schauen, wie die Zahlen und noch wichtiger wie die Zukunftsplanungen aussehen...
Es ist sehr deutlich, dass die bwinaktie im Moment ein Spekulationsobjekt geworden ist. Solange die Zocker hier am Werk sind, kriegt die Aktie keine Ruhe. Aber auch das geht vorbei, siehe Premiere.
Im Moment kann man 2 Wege gehen. Man zockt mit oder man investiert längerfristig (so 8 bis 20 Monate). Ich zocke (nicht nur) bei bwin Sportwetten und bleibe meiner Langfristsicht als Investor der Aktie treu....sicherlich nicht einfach zur Zeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.186.095 von Sportsfreund am 07.11.06 07:56:46bin seit einiger zeit dabei, bin damals knapp unter 23 Euro eingestiegen, hätte zwar nicht gedacht, dass es soweit runter geht... bleibe aber mindestens bis Frühjahr bzw. Sommer dabei,
... ist Spielgeld
... ist Spielgeld
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.187.175 von The-Saint am 07.11.06 09:33:52Wenn nichts im Markt zum Verkauf steht........
Mit gradmal 30 K Aktien von 16,59 auf 17,50 hoch.
Wann kommen eigentlich die Q3-Zahlen? Vorher geht es bis 22 Euro!
Mit gradmal 30 K Aktien von 16,59 auf 17,50 hoch.
Wann kommen eigentlich die Q3-Zahlen? Vorher geht es bis 22 Euro!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.187.643 von depotcheck am 07.11.06 10:00:56wie oben einer geschrieben hat, entweder man zockt tageweise, oder aber man zockt auf lange sicht über mehrere Monate mit der Aktie.
keiner und zwar wirklich keiner weiß wie es weiter geht, jedenfalls wird bwin im dsf und auf kabel 1 wie verrückt... in einem halben jahr sind wir alle schlauer
keiner und zwar wirklich keiner weiß wie es weiter geht, jedenfalls wird bwin im dsf und auf kabel 1 wie verrückt... in einem halben jahr sind wir alle schlauer
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.396 von DerBergderruft am 06.11.06 20:34:44du übernimmst Bwin? Neuer CEO oder ähnliches?
nein, danke. bwin möchte ich nicht einmal geschenkt.
für mich ist nur das lösen von problemen interessant.
Probleme lösen ist sozusagen mein beruf.
witzigerweise sollte das problem von bwin überhaupt kein problem sein.
die entscheidungsträger wissen blos nicht, wie sie mit einer situation, die auf sie zugekommen ist, umgehen sollen. das ist alles.
nein, danke. bwin möchte ich nicht einmal geschenkt.
für mich ist nur das lösen von problemen interessant.
Probleme lösen ist sozusagen mein beruf.
witzigerweise sollte das problem von bwin überhaupt kein problem sein.
die entscheidungsträger wissen blos nicht, wie sie mit einer situation, die auf sie zugekommen ist, umgehen sollen. das ist alles.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.187.643 von depotcheck am 07.11.06 10:00:56Mit gradmal 30 K Aktien von 16,59 auf 17,50 hoch.
Liegt ja wohl auch an der Notierung/Performance in Wien.
MIND
Liegt ja wohl auch an der Notierung/Performance in Wien.
MIND
Kann mir nicht vorstellen, daß dieses durchsichtige Spiel der Regierungen: Staatliches Wetten = nicht suchtfördernd
Private Anbieter = macht süchtig
vor dem Europ. Gerichtshof bestehen kann.
Wenn alles einmal entschieden sein wird, ist der wert massiv unterbewertet.
didi
Private Anbieter = macht süchtig
vor dem Europ. Gerichtshof bestehen kann.
Wenn alles einmal entschieden sein wird, ist der wert massiv unterbewertet.
didi
Wenn alles einmal entschieden sein wird, ist der wert massiv unterbewertet.
das kerngeschäft von bwin war immer "schlecht".
bwin ist nur der werbung wegen bekannt und nicht wegen hoher quoten !
so gesehen ist der wert von bwin noch immer massiv überbewertet.
wie auch immer, der kurs von bwin hatte nie etwas mit dem wahren wert der firma zu tun...und daran wird sich in zukunft auch nichts ändern.
bei bwin entscheidet ausschliesslich die phantasie der anleger. viele sind deiner meinung und daher wird der kurs bei einer liberalisierung steigen, soferne diese nicht eingepreist ist....
abgesehen davon wartet die konkurrenz in den startlöchern und das wird bwin gar nicht gefallen...
das kerngeschäft von bwin war immer "schlecht".
bwin ist nur der werbung wegen bekannt und nicht wegen hoher quoten !
so gesehen ist der wert von bwin noch immer massiv überbewertet.
wie auch immer, der kurs von bwin hatte nie etwas mit dem wahren wert der firma zu tun...und daran wird sich in zukunft auch nichts ändern.
bei bwin entscheidet ausschliesslich die phantasie der anleger. viele sind deiner meinung und daher wird der kurs bei einer liberalisierung steigen, soferne diese nicht eingepreist ist....
abgesehen davon wartet die konkurrenz in den startlöchern und das wird bwin gar nicht gefallen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.191.908 von leelan am 07.11.06 13:58:02Was du auch immer seit 400 Jahren sein magst, in der Lage, ein Unternehmen zu bewerten, scheinst du definitiv nicht zu sein. Das sieht man ja auch schon bei deinem eigenen Unternehmen, das du seit grausamer Zeit zu verkaufen versuchst.
Sicherlich spielt der Produktpreis eine Rolle, aber der ist nicht der alleinige Punkt über Erfolg und Mißerfolg eines Massenunternehmens. Bei einem Massenunternehmen spielt die Werbung, das Image und der Ruf eine beachtliche Rolle. Das erleben wie gerade mit der Saubilligwerbung von Mediamarkt. Der Mediamarkt ist weiss Gott nicht billig, dafür aber immer voll und die umsatzstärkste Elektronikkette Deutschlands!
Bezogen auf Bwin:
Natürlich gibt es bessere Quoten! Aber nicht allein die Quote entscheidet, wo die Masse hingeht. Das Drumherum, das Erlebnis, die Angebotsvielfalt, die Serviceleistungen und natürlich zuletzt die Werbung und die Präsenz eines Unternehmens in den Köpfen. Das sind Gründe für Erfolg und Mißerfolg.
Aber vielleicht interessiert dich das ja nicht besonders, weil du ja gerade wegen Bwin arbeitslos geworden bist. Dann wäre dein ständiges Nachtreten ohne Argumente nachzuvollziehen...auch wenn es nicht die feine österreichische Art ist, Gell?
Sportsfreund
Sicherlich spielt der Produktpreis eine Rolle, aber der ist nicht der alleinige Punkt über Erfolg und Mißerfolg eines Massenunternehmens. Bei einem Massenunternehmen spielt die Werbung, das Image und der Ruf eine beachtliche Rolle. Das erleben wie gerade mit der Saubilligwerbung von Mediamarkt. Der Mediamarkt ist weiss Gott nicht billig, dafür aber immer voll und die umsatzstärkste Elektronikkette Deutschlands!
Bezogen auf Bwin:
Natürlich gibt es bessere Quoten! Aber nicht allein die Quote entscheidet, wo die Masse hingeht. Das Drumherum, das Erlebnis, die Angebotsvielfalt, die Serviceleistungen und natürlich zuletzt die Werbung und die Präsenz eines Unternehmens in den Köpfen. Das sind Gründe für Erfolg und Mißerfolg.
Aber vielleicht interessiert dich das ja nicht besonders, weil du ja gerade wegen Bwin arbeitslos geworden bist. Dann wäre dein ständiges Nachtreten ohne Argumente nachzuvollziehen...auch wenn es nicht die feine österreichische Art ist, Gell?
Sportsfreund
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.192.442 von Sportsfreund am 07.11.06 14:26:41Aber vielleicht interessiert dich das ja nicht besonders, weil du ja gerade wegen Bwin arbeitslos geworden bist.
tut mir leid wenn ich wieder deinen neid schüren muss,
aber ich habe nie in meinem leben gearbeitet, weder vor bwin
noch nach bwin...und daran wird sich die nächsten 100 jahre nichts daran ändern....
take it easy
leelan
marbella
ps: was ist mit meinem wettangebot ?
haste nasse füsse bekommen ¿
tut mir leid wenn ich wieder deinen neid schüren muss,
aber ich habe nie in meinem leben gearbeitet, weder vor bwin
noch nach bwin...und daran wird sich die nächsten 100 jahre nichts daran ändern....
take it easy
leelan
marbella
ps: was ist mit meinem wettangebot ?
haste nasse füsse bekommen ¿
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.192.708 von leelan am 07.11.06 14:41:05Wie kann man Geld verdienen, leben und existieren, ohne zu arbeiten?
Natürlich ist auch das eines deiner Geheimnisse,
...wie deine Verbindung zum wichtigsten Mann von Bwin (wahrscheinlich hast dort du längst Hausverbot, wenn du überhaupt den Laden mal von innen gesehen hast)
...wie deine Kontakte und Gespräche zu den Bwin-Anwälten (die erzählen gerade dir natürlich alles über den Fall - ist doch klar leelanm!)
...wie deine Behauptung, dass es ohne dich keine Bwin geben würde (allein diese Behauptung macht dich schon lächerlich mein Bester!)
...wie deine Behauptung, dass das Management von Bwin nichts von ihrem Werk versteht und du aber als der Sportwetten-Prophet allwissend bist (muss man das noch kommentieren?)
Zu deiner Wette (was ja ansich blabla und keine seriöse Wette ist):
Dein Wettangebot ist einfach schlecht. Deswegen nehme ich die Wette nicht an. Wenn du so auch deine Sportwetten angeboten hast, dann ist es kein Wunder, dass dein rollendes Wettbüro bei Ebay vergammelt und keinen Abnehmer findet.
Du bist schon ein Knaller, Leelan! Jetzt kannst du dich mit deinen 43Profijahren so richtig ins Zeug legen und dein Programm wieder hier runterspulen. Also ab jetzt stehst du für mich unter Artenschutz und hast meinetwegen eine Art Narrenfreiheit.
Also schreib schnell und gedankenlos, mein Guter leelan...
...und mach es gut für heute.
Sportsfreund
Natürlich ist auch das eines deiner Geheimnisse,
...wie deine Verbindung zum wichtigsten Mann von Bwin (wahrscheinlich hast dort du längst Hausverbot, wenn du überhaupt den Laden mal von innen gesehen hast)
...wie deine Kontakte und Gespräche zu den Bwin-Anwälten (die erzählen gerade dir natürlich alles über den Fall - ist doch klar leelanm!)
...wie deine Behauptung, dass es ohne dich keine Bwin geben würde (allein diese Behauptung macht dich schon lächerlich mein Bester!)
...wie deine Behauptung, dass das Management von Bwin nichts von ihrem Werk versteht und du aber als der Sportwetten-Prophet allwissend bist (muss man das noch kommentieren?)
Zu deiner Wette (was ja ansich blabla und keine seriöse Wette ist):
Dein Wettangebot ist einfach schlecht. Deswegen nehme ich die Wette nicht an. Wenn du so auch deine Sportwetten angeboten hast, dann ist es kein Wunder, dass dein rollendes Wettbüro bei Ebay vergammelt und keinen Abnehmer findet.
Du bist schon ein Knaller, Leelan! Jetzt kannst du dich mit deinen 43Profijahren so richtig ins Zeug legen und dein Programm wieder hier runterspulen. Also ab jetzt stehst du für mich unter Artenschutz und hast meinetwegen eine Art Narrenfreiheit.
Also schreib schnell und gedankenlos, mein Guter leelan...
...und mach es gut für heute.
Sportsfreund
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.192.708 von leelan am 07.11.06 14:41:05leelan,
bisher fand ich deine Wortmeldungen ja eher lustig.
Gerade hat mein Computer jedoch angezeigt: "Grütze, Grütze, Grütze!"
Gruß, L.
bisher fand ich deine Wortmeldungen ja eher lustig.
Gerade hat mein Computer jedoch angezeigt: "Grütze, Grütze, Grütze!"
Gruß, L.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.196.864 von Sportsfreund am 07.11.06 17:28:25sportsfreund,
Wettvorschlag:
wenn du dir deiner sache so sicher bist,warum ziehst du den schwanz ein ¿
es sollte doch in deinem interesse sein, dein wissen zu versilbern ¡¡¡
ok, wenn du meinst, dass mein kurs schlecht wäre, dann mache ich dir einen neuen vorschlag:
du suchst dir den kurs aus und ich die höhe des wetteinsatzes...
Wie kann man Geld verdienen, leben und existieren, ohne zu arbeiten?
Natürlich ist auch das eines deiner Geheimnisse,
stimmt...
da ich aber heute in geberlaune bin,
werde ich es dir veraten, OHNE DAFÜR EINE GEBÜHR EINZUHEBEN !!!
lass es mich mit einer methapher erklären:
die geschichte spiel in wien.
zwei juden schauen beim fenster raus und beobachten einen arbeiter, der seit tagen an einem langen graben für rohre schaufelt.
sagt der eine jude zum anderen: schau dir diesen braven mann an.
er kommt jeden tag zeitig in der früh und arbeitet bis spät am abend,
fast ohne unterbrechung. er raucht nicht. er trinkt nicht...
antwortet der andere: stimmt, er arbeitet sehr fleissig, hat aber keine zeit nachzudenken, wie er geld verdient !
offensichtlich gibt es einen grossen unterschied zwischen arbeiten und geld verdienen. denk mal darüber nach ...
als ich diese geschichte hörte, war ich gerade mal 12 jahre alt. sie hat mein leben geprägt. ich erzähle dir diese banale weisheit deshalb(gebührenfrei), weil ich weiss, dass du nichts damit anfangen kannst *lach*
Wettvorschlag:
wenn du dir deiner sache so sicher bist,warum ziehst du den schwanz ein ¿
es sollte doch in deinem interesse sein, dein wissen zu versilbern ¡¡¡
ok, wenn du meinst, dass mein kurs schlecht wäre, dann mache ich dir einen neuen vorschlag:
du suchst dir den kurs aus und ich die höhe des wetteinsatzes...
Wie kann man Geld verdienen, leben und existieren, ohne zu arbeiten?
Natürlich ist auch das eines deiner Geheimnisse,
stimmt...
da ich aber heute in geberlaune bin,
werde ich es dir veraten, OHNE DAFÜR EINE GEBÜHR EINZUHEBEN !!!
lass es mich mit einer methapher erklären:
die geschichte spiel in wien.
zwei juden schauen beim fenster raus und beobachten einen arbeiter, der seit tagen an einem langen graben für rohre schaufelt.
sagt der eine jude zum anderen: schau dir diesen braven mann an.
er kommt jeden tag zeitig in der früh und arbeitet bis spät am abend,
fast ohne unterbrechung. er raucht nicht. er trinkt nicht...
antwortet der andere: stimmt, er arbeitet sehr fleissig, hat aber keine zeit nachzudenken, wie er geld verdient !
offensichtlich gibt es einen grossen unterschied zwischen arbeiten und geld verdienen. denk mal darüber nach ...
als ich diese geschichte hörte, war ich gerade mal 12 jahre alt. sie hat mein leben geprägt. ich erzähle dir diese banale weisheit deshalb(gebührenfrei), weil ich weiss, dass du nichts damit anfangen kannst *lach*
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.265 von Luisen am 07.11.06 18:32:55
bisher fand ich deine Wortmeldungen ja eher lustig.
Gerade hat mein Computer jedoch angezeigt: "Grütze, Grütze, Grütze!"
luisen,
ich gebe dir recht und stimme vollinhaltlich mit dir überein.
das ist mein vollster ernst
vor allem sollte hier über bwin und nicht über das egomonster leelan diskutiert werden !!!
bisher fand ich deine Wortmeldungen ja eher lustig.
Gerade hat mein Computer jedoch angezeigt: "Grütze, Grütze, Grütze!"
luisen,
ich gebe dir recht und stimme vollinhaltlich mit dir überein.
das ist mein vollster ernst
vor allem sollte hier über bwin und nicht über das egomonster leelan diskutiert werden !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.728 von leelan am 07.11.06 18:58:36Ja, schon. Aber das Egomonster leelan ist doch sooooo lustig!
Gruß, L.
Gruß, L.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.199.491 von Luisen am 07.11.06 19:31:59Kann dieser Spinner nicht einfach gesperrt werden?
Demokraten lösen gerade Republikaner in USA an der Macht ab.
Könnte gut sein das das Gambling Gesetz sehr bald wieder zurückgenommen wird.
Könnte gut sein das das Gambling Gesetz sehr bald wieder zurückgenommen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.205.666 von depotcheck am 07.11.06 22:24:21@depotcheck
pack ihn einfach auf deine Ignore-Liste und es tauchen nie wieder Beiträge von ihm auf-so einfach kann das sein
Gruß
btw die Aktie ist immernoch zu teuer...
Umsatz kontra Gewinn
Werbekosten
Keine materiellen Werte
Marktkapitalisierung
Übernahme zu teuer-gibt massenweise günstigere Werte
Gegen die "Monster" aus Asien ein "lächerliches Lichtlein"
Gruß
pack ihn einfach auf deine Ignore-Liste und es tauchen nie wieder Beiträge von ihm auf-so einfach kann das sein
Gruß
btw die Aktie ist immernoch zu teuer...
Umsatz kontra Gewinn
Werbekosten
Keine materiellen Werte
Marktkapitalisierung
Übernahme zu teuer-gibt massenweise günstigere Werte
Gegen die "Monster" aus Asien ein "lächerliches Lichtlein"
Gruß
also wenn ich bwin vorstand wäre würde ich alles dafür tun dass bwin betathome übernimmt auch wenn die aktien von bwin nicht viel wert sind. durch aktientausch müsst das doch möglich sein und betathome ist verdammt billig mit einem erwarteten umsatz von 300-400 mio. euro und einem erwarteten gewinn von 3-5 mio wird diese firma mit nur 68 mio euro bewertet was bei einem gewinn von 5 mio einem kgv von 13,2 entspricht. kp wieviel cash bwin hat aber ein angebot würde ich als vorstand abgeben eventuell auch mit einem cash anteil.
betathome ist sehr gut in osteuropa positioniert und ein weiterer clou: bwin hätte dann 2 lizenzen für glücksspiele in europa eine aus gibraltar und eine aus malta (die sicherer erscheint).
problem ist nur: ich bin halt leider kein bwin vorstand
betathome ist sehr gut in osteuropa positioniert und ein weiterer clou: bwin hätte dann 2 lizenzen für glücksspiele in europa eine aus gibraltar und eine aus malta (die sicherer erscheint).
problem ist nur: ich bin halt leider kein bwin vorstand
Der tägliche Jackpot
Medium: Süddeutsche Zeitung
Datum: 28. 08. 2001
Die Parteien bringen gescheiterte Politiker seit Jahrzehnten bei der staatlichen Lotterieverwaltung unter – dort werden sie reichlich entlohnt
Im Frühjahr 1978 bekamen die Lotto- Toto Vertriebsgemeinschaft und der Fachverband Lotto-Toto-Lotterie in Bayern e. V. einen neuen Syndikus. Edmund Stoiber, ein tüchtiger, junger Anwalt, der auch gute Beziehungen zu den Mächtigen hatte, kümmerte sich nebenher ums Glücksspielgeschäft und machte in der Politik Karriere. Schon ein paar Monate später wurde Stoiber von Franz-Josef Strauß zum Generalsekretär der CSU bestellt. Den Nebenberuf bei Lotto-Toto behielt der Anwalt bis zum Herbst 1982 – dann wurde Stoiber Leiter der Staatskanzlei.
Seit Jahrzehnten belohnen Parteien und Landesregierungen hoffnungsvolle Talente oder entsorgen entbehrliche Honoratioren mit gut dotierten Jobs in der staatlichen Lotterieverwaltung. In Niedersachsen brachte der damalige SPD-Ministerpräsident Gerhard Schröder seinen Staatskanzlei-Chef Reinhard Scheibe im Lottobetrieb unter, die Hamburger Genossen wurden einen gescheiterten Polizeipräsidenten los, und in Nordrhein-Westfalen funktionierte der Filz sogar parteiübergreifend: Christdemokrat Theodor Schwefer, der im ewigen Schattenkabinett der CDU als Finanzminister vorgesehen war und den Genossen im Landtag Ärger machte, wurde Lottomanager. „Alles ist drin“, heißt das offizielle Lotto-Motto. „Wir verkaufen Träume“, sagt Winfried Wortmann, der seit 1994 Geschäftsführer des Marktführers WestLotto ist. Vor allem Träume von Politikern werden wahr.
Für die politisch Verantwortlichen allerdings kann das übliche Geschäftsgebaren der Lotto-Toto-Leute sehr gefährlich werden. Vor ein paar Jahren musste eine SPD–Finanzministerinin Hessen zurücktreten, weil sie ihr Lotto-Revier nicht im Griff hatte. Der damalige SPD- Regierungschef Hans Eichel machte in der Lotto-Zentrale, in der sich die Manager üppigste Abfindungen, Luxusgehälter und schönste Fernreisen genehmigt hatten, einen „Sumpf“ aus. In Baden-Württemberg monierte der Landesrechnungshof, dass Spitzenfunktionäre schon nach vier Jahren Tätigkeit bei der Gesellschaft die Rente gesichert hatten: eine hohe sechsstellige Jahrespension. Luxusreisen mit Ehefrauen waren Programm, die Dienstwagen kamen von Daimler – alles vom Feinsten. In dem etwa dreißig Millionen Mark teuren Lotto-Haus in Stuttgart stand ein Steinway-Flügel für fast 70000 Mark. Der Festsaal in der Lotto-Zentrale wurde intern MV-Keller genannt – nach dem damaligen CDU-Finanzminister und Lotto-Kontrolleur Gerhard Mayer-Vorfelder, der gerne feiert.
Die Kontrolleure in den Aufsichtsgremien werden gut bewirtet und können auch häufig mitbestimmen, wer vom Geldsegen profitieren soll. Auch für die Imagepflege der Politiker kann der Lottobetrieb nützlich sein. Das „Glücksmagazin“ der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, Spiel mit, brachte in der Vergangenheit den Lesern immer wieder die CSU-Prominenz nahe. In dem auflagestarken Gratisheft taucht häufig der frühere Syndikus Stoiber auf.
Den Machern der neuen Postcode-Lotterie, die sich für Umwelt- und Entwicklung einsetzen wollen, begegnen die Etablierten mit Skepsis. So bemängelten jüngst die Vertreter des Freistaats Bayern vor dem Münchner Verwaltungsgericht, dass zu den Klägern in Sachen Lotterie auch Greenpeace gehöre. Gefährliche Leute. Der Verwaltungsgerichtshof aber konnte nicht erkennen, dass „die teilweise Verwendung des Ertrags der strittigen Lotterie für die Arbeit von Greenpeace auch nur möglicherweise bedeutet, dass die Begehung von Straftaten direkt oder indirekt gefördert“ wird. „Nicht jeder Exzess eines Aktivisten“ könne Greenpeace zugerechnet werden. Aus staatspolitischen Gründen hätte auch der Hinweis gepasst, dass nicht jede Abzockerei durch Lotto-Manager jeder Partei zugerechnet werden darf.
Quelle: http://www.forum-gluecksspielsucht.de/aktuelles/news968.html
Medium: Süddeutsche Zeitung
Datum: 28. 08. 2001
Die Parteien bringen gescheiterte Politiker seit Jahrzehnten bei der staatlichen Lotterieverwaltung unter – dort werden sie reichlich entlohnt
Im Frühjahr 1978 bekamen die Lotto- Toto Vertriebsgemeinschaft und der Fachverband Lotto-Toto-Lotterie in Bayern e. V. einen neuen Syndikus. Edmund Stoiber, ein tüchtiger, junger Anwalt, der auch gute Beziehungen zu den Mächtigen hatte, kümmerte sich nebenher ums Glücksspielgeschäft und machte in der Politik Karriere. Schon ein paar Monate später wurde Stoiber von Franz-Josef Strauß zum Generalsekretär der CSU bestellt. Den Nebenberuf bei Lotto-Toto behielt der Anwalt bis zum Herbst 1982 – dann wurde Stoiber Leiter der Staatskanzlei.
Seit Jahrzehnten belohnen Parteien und Landesregierungen hoffnungsvolle Talente oder entsorgen entbehrliche Honoratioren mit gut dotierten Jobs in der staatlichen Lotterieverwaltung. In Niedersachsen brachte der damalige SPD-Ministerpräsident Gerhard Schröder seinen Staatskanzlei-Chef Reinhard Scheibe im Lottobetrieb unter, die Hamburger Genossen wurden einen gescheiterten Polizeipräsidenten los, und in Nordrhein-Westfalen funktionierte der Filz sogar parteiübergreifend: Christdemokrat Theodor Schwefer, der im ewigen Schattenkabinett der CDU als Finanzminister vorgesehen war und den Genossen im Landtag Ärger machte, wurde Lottomanager. „Alles ist drin“, heißt das offizielle Lotto-Motto. „Wir verkaufen Träume“, sagt Winfried Wortmann, der seit 1994 Geschäftsführer des Marktführers WestLotto ist. Vor allem Träume von Politikern werden wahr.
Für die politisch Verantwortlichen allerdings kann das übliche Geschäftsgebaren der Lotto-Toto-Leute sehr gefährlich werden. Vor ein paar Jahren musste eine SPD–Finanzministerinin Hessen zurücktreten, weil sie ihr Lotto-Revier nicht im Griff hatte. Der damalige SPD- Regierungschef Hans Eichel machte in der Lotto-Zentrale, in der sich die Manager üppigste Abfindungen, Luxusgehälter und schönste Fernreisen genehmigt hatten, einen „Sumpf“ aus. In Baden-Württemberg monierte der Landesrechnungshof, dass Spitzenfunktionäre schon nach vier Jahren Tätigkeit bei der Gesellschaft die Rente gesichert hatten: eine hohe sechsstellige Jahrespension. Luxusreisen mit Ehefrauen waren Programm, die Dienstwagen kamen von Daimler – alles vom Feinsten. In dem etwa dreißig Millionen Mark teuren Lotto-Haus in Stuttgart stand ein Steinway-Flügel für fast 70000 Mark. Der Festsaal in der Lotto-Zentrale wurde intern MV-Keller genannt – nach dem damaligen CDU-Finanzminister und Lotto-Kontrolleur Gerhard Mayer-Vorfelder, der gerne feiert.
Die Kontrolleure in den Aufsichtsgremien werden gut bewirtet und können auch häufig mitbestimmen, wer vom Geldsegen profitieren soll. Auch für die Imagepflege der Politiker kann der Lottobetrieb nützlich sein. Das „Glücksmagazin“ der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, Spiel mit, brachte in der Vergangenheit den Lesern immer wieder die CSU-Prominenz nahe. In dem auflagestarken Gratisheft taucht häufig der frühere Syndikus Stoiber auf.
Den Machern der neuen Postcode-Lotterie, die sich für Umwelt- und Entwicklung einsetzen wollen, begegnen die Etablierten mit Skepsis. So bemängelten jüngst die Vertreter des Freistaats Bayern vor dem Münchner Verwaltungsgericht, dass zu den Klägern in Sachen Lotterie auch Greenpeace gehöre. Gefährliche Leute. Der Verwaltungsgerichtshof aber konnte nicht erkennen, dass „die teilweise Verwendung des Ertrags der strittigen Lotterie für die Arbeit von Greenpeace auch nur möglicherweise bedeutet, dass die Begehung von Straftaten direkt oder indirekt gefördert“ wird. „Nicht jeder Exzess eines Aktivisten“ könne Greenpeace zugerechnet werden. Aus staatspolitischen Gründen hätte auch der Hinweis gepasst, dass nicht jede Abzockerei durch Lotto-Manager jeder Partei zugerechnet werden darf.
Quelle: http://www.forum-gluecksspielsucht.de/aktuelles/news968.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.208.452 von Devilsdance am 08.11.06 08:22:32Kann dieser Spinner nicht einfach gesperrt werden?
gesperrt wird er nur dann, wenn er beleidigend wird....
das aber wirst du bei ihm nicht erleben.
es gibt zwei möglichkeiten mit diesem spinner umzugehen:
1. ignore
2. "was dich nicht umbringt, macht die stärker"...sagt der volksmund.
anders gesagt, anstatt vor den unangenehmen situationen des lebens zu flüchten (ignore), stell dich ihnen und nütze sie zu deinem vorteil ! es ist unmöglich langfristig dem störenden zu entfliehen. lerne die schattenseiten des lebens zu akzeptieren. je mehr du akzeptieren kannst, desto stärker (reicher) wirst du !!!
sag JA zum NEIN und keine kugel wird dich töten können
BWIN:
offensichtlich ist die luft von dem absurden übernahmegerücht draussen....ich würde mir keine grossen hoffnungen machen bez der liberalisierung. die eu vertritt nationale interessen und nicht die der wettbürobranche. trotzdem bin ich zuversichtlich, dass irgendwann liberalisiert werden wird...bis dahin werden noch viele (angenehme und unangenehme) postings den bach runter laufen...
gesperrt wird er nur dann, wenn er beleidigend wird....
das aber wirst du bei ihm nicht erleben.
es gibt zwei möglichkeiten mit diesem spinner umzugehen:
1. ignore
2. "was dich nicht umbringt, macht die stärker"...sagt der volksmund.
anders gesagt, anstatt vor den unangenehmen situationen des lebens zu flüchten (ignore), stell dich ihnen und nütze sie zu deinem vorteil ! es ist unmöglich langfristig dem störenden zu entfliehen. lerne die schattenseiten des lebens zu akzeptieren. je mehr du akzeptieren kannst, desto stärker (reicher) wirst du !!!
sag JA zum NEIN und keine kugel wird dich töten können
BWIN:
offensichtlich ist die luft von dem absurden übernahmegerücht draussen....ich würde mir keine grossen hoffnungen machen bez der liberalisierung. die eu vertritt nationale interessen und nicht die der wettbürobranche. trotzdem bin ich zuversichtlich, dass irgendwann liberalisiert werden wird...bis dahin werden noch viele (angenehme und unangenehme) postings den bach runter laufen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.679 von Raggamuffin am 08.11.06 11:22:10@raggamuffin
Worauf stützt sich denn deine Behauptung, die Gib-Lizens sei unsicherer als die von Malta ?
Worauf stützt sich denn deine Behauptung, die Gib-Lizens sei unsicherer als die von Malta ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.215 von Candeloro am 08.11.06 11:53:07Denke mal, langsam wird Zeit, wieder einzusammeln, die Zahlen am 16.11. werden mM nach wieder positiv überraschen. Warum kauft CEO Bodner sonst VOR der Sperrfrist um eine Mio Euro bwin Aktien?!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.215 von Candeloro am 08.11.06 11:53:07malta ist ein eu-land und gibraltar doch irgendwie ne steuerliche und gesetzliche "lückeninsel"
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.385 von Raggamuffin am 08.11.06 12:01:11Gibraltar ist auch Mitgleid der EU, demnach die Lizenz eine astreine EU Lizens.
--> wikipedia
"Gibraltar ist Teil der Europäischen Union. Aus Sicht der EU sind die Einwohner von Gibraltar Bürger des Vereinigten Königreichs. Es gibt jedoch einige spezifische Ausnahmen:
Gibraltar ist kein Teil des Binnenmarkts.
Gibraltar nimmt nicht an der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik teil.
Die EU-Bestimmungen zur Mehrwertsteuer finden in Gibraltar keine Anwendung.
Im Jahr 2003 erhielten die Bewohner Gibraltars durch den European Parliament (Representation) Act 2003 das Wahlrecht für das Europäische Parlament. Gibraltar gehört bei den Europawahlen zum Wahlgebiet Südwestengland, das sieben Vertreter nach Straßburg entsendet. Bei den Wahlen im Juni 2004 nahmen 57,5 % der Wahlberechtigten Gibraltars ihr neues Recht wahr."
Im übrigen hat bwin Lizenzen in
Gibraltar, Deutschland, Österreich, England und Italien, was Europa betrifft, also ob die noch eine in Malta brauchen
--> wikipedia
"Gibraltar ist Teil der Europäischen Union. Aus Sicht der EU sind die Einwohner von Gibraltar Bürger des Vereinigten Königreichs. Es gibt jedoch einige spezifische Ausnahmen:
Gibraltar ist kein Teil des Binnenmarkts.
Gibraltar nimmt nicht an der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik teil.
Die EU-Bestimmungen zur Mehrwertsteuer finden in Gibraltar keine Anwendung.
Im Jahr 2003 erhielten die Bewohner Gibraltars durch den European Parliament (Representation) Act 2003 das Wahlrecht für das Europäische Parlament. Gibraltar gehört bei den Europawahlen zum Wahlgebiet Südwestengland, das sieben Vertreter nach Straßburg entsendet. Bei den Wahlen im Juni 2004 nahmen 57,5 % der Wahlberechtigten Gibraltars ihr neues Recht wahr."
Im übrigen hat bwin Lizenzen in
Gibraltar, Deutschland, Österreich, England und Italien, was Europa betrifft, also ob die noch eine in Malta brauchen
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.758 von Candeloro am 08.11.06 12:22:52wie gesgt meine aussage bezieht sich auch auf den umsatz von betathome und deren gewinn nicht unbedingt auf die lizenz
aber is ja auch nur meine phantasie
aber is ja auch nur meine phantasie
wann hat ein Vorstand aktien gekauft ??? Da habe ich wohl was verpasst !!??
MfG
Tyler
MfG
Tyler
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.238.878 von TylerDyrdon am 09.11.06 13:49:06ja, das hast Du wohl verpasst!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.374 von informer_04 am 08.11.06 12:00:46Vielleicht weil er bei der letzten Kapitalerhöhung bei vier mal so hohen Kursen um über 40 Mio. € Aktien verkauft hat.
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