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    Änderungen an fertiger Steuererklärung möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.06 20:50:04 von
    neuester Beitrag 01.08.06 23:38:24 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.074.185
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      schrieb am 31.07.06 20:50:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe meine Steuererklärung für 2005 endlich fertig und könnte diese nun abschicken.
      Da es sich finanziell nicht mehr lohnt weitere Werbungskosten geltend zu machen etc. habe ich darauf verzichtet (aus faulheit).
      Sollte das FA nun aber andere Werbungskosten die ich geltend machen will nicht anerkennen, kann ich dann Einspruch einlegen und weitere Werbekosten anführen?
      Ich habe aktuell z.B. keine Werbungskosten für "doppelte Haushaltsführung" etc. geltend gemacht. Könnte ich dies auch nachträglich noch tun?

      Vielen Dank und viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 31.07.06 21:15:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du schön brav in der Einspruchsfrist einen Rechtsbehelf einlegst, ist dies kein Problem, soweit begründet. ;)

      Nur möchte ich darauf hinweisen, dass die Bearbeitung des Einspruchs mit Arbeit verbunden ist, die Du deinem Finanzamt ersparem könntest... ;)
      Und später nicht meckern, dass es bei der Veranlagung alles so ewig lang dauert. Habe gelesen, dass die Einspruchszahlen ziemlich in die Höhe geschnellt sind und es den Finanzämtern große Probleme bereitet. Da muss man dies meiner Meinung nach nicht noch unterstützen, wo es doch eigentlich gar nicht nötig ist!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 06:45:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.260.104 von mad_marc am 31.07.06 21:15:11Guten morgen,

      und danke für deine Antwort.
      Grundsätzlich muss man dieses "Einspruchs-Verhalten" nicht noch unterstützen - aber grundsätzlich sollten die Jungs vom FA auch meine geltend gemachten Werbungskosten anerkennen...
      Neuer PC - ohne PC könnte ich niemals diese ganzen Aktien handeln, die ich nun versteuern muss...
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 23:38:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.262.369 von DiskusTobi am 01.08.06 06:45:49Mit dem PC wird es - vorprogrammiert - Ärger geben können, insbesondere wenn multimediafähig und eine ausschließlich Nutzung zur Erzielung von Einkünften nicht sicher gestellt werden kann.

      Ansonsten private Mitveranlassung möglich. Dazu gibt es inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung.

      Besser, Du vervollständigst schon mal die Liste...


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