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    Anfrageverfahren AOK - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.06 11:06:58 von
    neuester Beitrag 18.10.06 13:00:28 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.087.771
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      schrieb am 15.10.06 11:06:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe meine Tochter eingestellt.Jetzt bekomme ich einen Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen.Bei Ehegatten oder Lebenspartnern ist mir das klar,aber bei Kindern oder Enkelkindern?Unter anderem werde ich gefragt ob ich mit meiner Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe!:cry: Kennt sich jemand aus?
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 11:15:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.628.205 von zocklany am 15.10.06 11:06:58Unter anderem werde ich gefragt ob ich mit meiner Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe!

      Ja nimmt denn die AOK in ihren Unterlagen schon Rücksicht auf Pädophile???:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 11:27:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.628.305 von Datteljongleur am 15.10.06 11:15:12Es könnte ja sein, dass die Beschäftigung nur auf dem Papier besteht, damit für die Tochter ein billiger Versicherungsschutz erlangt wird. Deshalb fragt die AOK. Da es wahrscheinlich ein allgemein gehaltener Fragebogen ist, steht auch die Frage mit der eheähnlichen Gemeinschaft drauf.

      Wichtig für die Versicherungspflicht ist, dass die Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft ausgeübt wird und die Höhe des Arbeitsentgelts tarifüblich ist.
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 12:28:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.628.205 von zocklany am 15.10.06 11:06:58Unter anderem werde ich gefragt ob ich mit meiner Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe - ich würde nachfragen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft mit der Tochter finanzielle Vorteile bringen könnte :laugh:


      Ich hatte mal eine ähnliche Diskussion bzw. Schriftwechsel mit dem Finanzamt. Man wollte man wissen, ob meine Kinder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben...
      Wenn's ums's Geld geht, sind alle Behörden skrupellos :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 13:08:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du mit deiner Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würdest, dann könnte sie ja eventuell kostenlos über dich mitversichert sein. Frag diesen Verein ob das vielleicht möglich ist.

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      schrieb am 15.10.06 13:18:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.628.205 von zocklany am 15.10.06 11:06:58Unter anderem werde ich gefragt ob ich mit meiner Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe

      Das ist die vornehme Art zu fragen, ob Du deine Tochter Bu....:laugh:
      Also ich würde gegen die AOK Anzeige erstatten:D
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 13:38:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wieso?? Wenn der Guido den Klaus poppt, warum soll ich dann nicht meine Tochter poppen dürfen. GleicheLiberalität ähh Recht für alle, Oder ;);)
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      schrieb am 18.10.06 13:00:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Beantworte die Frage einfach mit Nein!!


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