Finanzamt nimmt Steuervorrauszahlung nicht an - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.06 16:27:15 von
neuester Beitrag 01.01.07 11:43:29 von
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Im September erhielt ich meinen Steuerbescheid für das letzte Jahr und zugleich auch den Vorrauszahlungsbescheid für das Laufende.
Nun wurde mir heute ein Teil der geleisteten Zahlung in Höhe der Steuervorrauszahlung ohne weiteren Kommentar zurücküberwiesen.
Muß ich nun den Betrag aufgrund des mir vorliegenden Vorrauszahlungsbescheides den Betrag ein zweites Mal anweisen, oder kann ich beruhigt auf eine neue Anforderung warten.
Nun wurde mir heute ein Teil der geleisteten Zahlung in Höhe der Steuervorrauszahlung ohne weiteren Kommentar zurücküberwiesen.
Muß ich nun den Betrag aufgrund des mir vorliegenden Vorrauszahlungsbescheides den Betrag ein zweites Mal anweisen, oder kann ich beruhigt auf eine neue Anforderung warten.
Da wird es doch das Einfachste sein, du erkundigst dich beim Finanzamt.
Veilleicht hast du irgendeine Kontonummer / Steuernummer oder sonst etwas nicht richtig angegeben, so daß das Finanzamt die Zahlung nicht zuordnen konnte (oder wollte?). Bekanntlich neigen manche Behörden dazu, bei der Verletzung solcher Regeln auf stur zu schalten.
Veilleicht hast du irgendeine Kontonummer / Steuernummer oder sonst etwas nicht richtig angegeben, so daß das Finanzamt die Zahlung nicht zuordnen konnte (oder wollte?). Bekanntlich neigen manche Behörden dazu, bei der Verletzung solcher Regeln auf stur zu schalten.
@Julius:
ErkläredeiEiverstädismitdemLastschrifteizug,dagitessolcheProlemeicht.
ErkläredeiEiverstädismitdemLastschrifteizug,dagitessolcheProlemeicht.
@Julius:
Erkläre dein Einverständnis mit dem Lastschrifteinzug, dann gibt es das Problem nicht.
Erkläre dein Einverständnis mit dem Lastschrifteinzug, dann gibt es das Problem nicht.
Ersteinmal bedanke ich mich für die Antworten.
Praktisch hatte ich ohnehin vor, die Schuld zum Fälligkeitstermin ein zweites Mal zu begleichen, Nutzen und Aufwand eines Mahnverfahren stünden in keinem angemessenen Verhältnis.
Praktisch hatte ich ohnehin vor, die Schuld zum Fälligkeitstermin ein zweites Mal zu begleichen, Nutzen und Aufwand eines Mahnverfahren stünden in keinem angemessenen Verhältnis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.680.516 von Juliusturm am 17.10.06 15:37:35Da ich am 18.10.2006 eine Mitteilung seitens des Finanzamtes zur Erläuterung des Erstattungsbetrages erhalten habe ( Einkommensteuer, Solid.Zu.EST, Kirchenst. 4Vj.06) dachte ich mir die Sache wäre erledigt, insbesonders da aufgrund der geänderten Einkommensverhältnisse ohnehin keine Steuern vorauszuzahlen wären.
Per 27.12 bekam ich gestern die Mahnung zuzüglich 12 Euro Mahngebühren.
Wieoft bin ich also wegen eines Bescheides zur korrekten Zahlung verpflichtet?
Per 27.12 bekam ich gestern die Mahnung zuzüglich 12 Euro Mahngebühren.
Wieoft bin ich also wegen eines Bescheides zur korrekten Zahlung verpflichtet?
das EINFACHSTE IST:
Du sprichst mit Deinem Finanzbeamten darüber und nicht hier im Forum.
Dieser kann Dir bestimmt besser helfen, auch wegen der Rücküberweisung.
So hättest Du Dir auch die Mahngebühren sparen können.
Aber vielleicht war es auch Schwarzgeld, welches Du dem Finanzamt überwiesen hast? Wenn ja, so hat das Finanzamt richtigerweise den Betrag nicht als tilgung Deiner Schuld anerkannt.
Du solltest Schulden beim Finanzamt also immer aus sauberem Geld bezahlen.
Du sprichst mit Deinem Finanzbeamten darüber und nicht hier im Forum.
Dieser kann Dir bestimmt besser helfen, auch wegen der Rücküberweisung.
So hättest Du Dir auch die Mahngebühren sparen können.
Aber vielleicht war es auch Schwarzgeld, welches Du dem Finanzamt überwiesen hast? Wenn ja, so hat das Finanzamt richtigerweise den Betrag nicht als tilgung Deiner Schuld anerkannt.
Du solltest Schulden beim Finanzamt also immer aus sauberem Geld bezahlen.
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