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    brauche einfach mal einen Rat ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.06 20:04:58 von
    neuester Beitrag 14.11.06 22:39:03 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.094.022
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      Avatar
      schrieb am 13.11.06 20:04:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde,
      lese bisher nur im Forum und bräuchte nun mal einen Rat.
      Ein Kumpel ( richtiger Kumpel im reiferen Alter / 48 Jahre ) muß
      nun in seinen Garten ziehen.Er ist noch verheiratet, hat 3 Kinder,
      jedoch hat Ihn seine Frau verlassen.Er hat Arbeit, Kraftfahrer bei den " Ordnungshütern", und verdient relativ gut.Nach Abzug der Unterhaltszahlungen bleibt Ihm nur der Selbstbehalt von irgendwie
      um die 750.00 Euro.Nun wohnt er ja noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung mit 69 m² und muß dafür ca.420 Euro Warmmiete bezahlen.Da bleibt nicht viel zum Leben übrig.Selbst wenn er Überstunden macht hat er keinen Cent mehr in der Tasche.Er war bisher noch nie arbeitslos und hat immer ehrlich gewirtschaftet.Und jetzt soll dieser Mensch, vorm Winter, in den Garten ziehen?Da muß es doch einen anderen Ausweg geben.

      Ich hoffe auf zahlreiche und hilfreiche Antworten

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 20:13:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi Hamster,

      gib mal ein paar genauere details, wie viele Kinder? Wie alt?
      Was genau ist deine Frage, ob am Unterhalt was zu machen ist oder wegen ner Wohnung in dem Fall??

      Viele Grüße
      von Phenomden
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 20:27:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Phenomden,
      danke für die Antwort.
      Er hat 3 Kinder davon:
      1 Tochter ( ca.20 Jahre ) mit Lehrabschluß
      1 Sohn ( ca.25 Jahre ) längerdienener bei der Bundeswehr
      1 Sohn ( 5 Jahre ) lebt bei der Mutter und Ihren Freund

      Nun hat er die Wohnung und alle Kosten am Hals.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 20:39:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na so ne beheizte Gartenlaube ist doch nicht schlecht. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 20:41:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum muss er in den Garten ziehen? :confused:

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      schrieb am 13.11.06 21:06:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke Fuller,
      er kann ganz einfach mit seinen Einkommen die Wohnung und Nebenkosten, wie Strom usw., nicht mehr bezahlen.Er hat ca.750 Euro
      netto monatlich zur Verfügung.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:10:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.368.809 von Hamster73 am 13.11.06 21:06:03Was ist denn mit seinen beiden älteren Kindern? Können die ihrem Vater nicht unter die Arme greifen?
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:10:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.368.809 von Hamster73 am 13.11.06 21:06:03@ELLENW,
      die beheitzte Gartenlaube ist aber auch nicht kostenfrei.Man sollte aber auch eine Postadresse habe.Nach Google habe ich noch die "Stadtindianer" gefunden.Ich möchte diesen Mann ganz einfach nicht so enden sehen.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:13:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vom Wohngeldamt sollte es ca.50€ geben.
      Aber warum sucht er sich nicht eine kleinere Wohnung.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:17:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.369.015 von Hamster73 am 13.11.06 21:10:45Wenn du wirklich soviel für ihn übrig hast,
      dann biete ihm doch bei Möglichkeit ein Plätzchen
      in deiner Wohnung an.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:17:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Fuller,
      sicher wollen die Kinder dies nicht.Ich könnte mir vorstellen das im Eheleben schon vorher etwas nicht gestimmt hat.Davon habe ich aber leider keine Ahnung.Es handelt sich bei diesem Menschen um einen Hausbewohner bei uns und er muß ausziehen,
      obwohl er arbeitet und sein Frau nicht,gibt es da nicht ein "SOZIALES NETZ".

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:28:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ELLENW,
      habe auch nur 69²m, allerding als Eigentumswohnung,und wird bewohnt von einen " Rotzlöffel " den ich auch noch selbst ausgebildet habe.Ist übrigens mein Sohn.Lehrabschluß beim ersten mal bestanden:-).Eine liebe Frau habe ich auch noch.Mitterweile leben wir 30 Jahre zusammen und hoffen auf weitere .. Jahre.

      Der Mensch liegt mir wirklich sehr am Herzen aber meine Wohnung ist ganz einfach zu klein.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:31:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      @mini,
      hat ja schon wegen der Miete angefragt.Er hat bisher einen "DDR Mietvertrag" und bei Neuabschluß, bei kleinerer Wohnung, kommt er auch auf den fast gleichen Betrag.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 22:18:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.367.434 von Hamster73 am 13.11.06 20:27:19hallo Thomas,
      ich nehme mal dein Freund wohnt alleine (ohne Kinder).
      der Selbstbehalt liegt bei 995 Euro für einen berufstätigen.
      siehe http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.…
      Ich geh mal davon aus, das die Frau noch keine 3 Jahre ausgezogen ist und seitdem bei ihrem Freund wohnt. Das wäre dann ein dauerhaftes eheähnliches Verhältnis und somit wären dein Freund nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber der Frau.
      gruß sg (bin ebenfalls von einem Blutsauger befallen):(:(
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 22:35:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      .


      Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
      - gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
      - gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des
      21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und
      sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
      beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen
      Unterhaltspflichtigen monatlich 890 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich
      umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht
      werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
      Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der
      Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.

      http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabell…


      er kann mehr einbehalten wenn er erwerbstätig ist
      wenn seine frau mehr als ien jahr mit ihrem freund also eine eheähnliche gemeinschft oder partnerschaft auf längere sicht führt ist er ihr gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig. er soll mal zu einem anwalt gehn.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:15:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo sg,
      danke für deine Antwort.Mein Kumpel ist ca. 1,5 Jahre von seiner "Familie" getrennt.Wenn er nachweisen kann das seine "noch Ehefrau", mit dem minderjährigen Sohn bei einenm anderen lebt, ist er nicht mehr für die Frau unterhaltspflichtig.?Sind beide noch nicht geschieden.Wenn dem so ist kann er sicher weiter in der bisherigen Wohnung leben.
      Danke für die Info.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:19:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      @sg,
      habe ich ganz vergessen:-(
      Halte auch die Ohren steif !

      Grüße von Thomas aus Sachsen
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:37:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.373.580 von Hamster73 am 13.11.06 23:19:06Hallo gesine,
      danke für deine Antwort.Mit dem Selbstbehalt kenne ich mich leider,oder besser noch nicht, nicht aus.Aber so wie ich dies nun sehe bleibt auf alle Fälle das Geld für ein "Dach über den Kopf" übrig wenn man ein relativ gutes Einkommen hat.Ein Anwalt gehört auch zu meinen Kundenkreis.Denke mal das ich meinen Kumpel, dank eurer Meinungen, geholfen werden kann.

      Vielen Dank an allen von Thomas Krause aus Sachsen
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:42:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.373.580 von Hamster73 am 13.11.06 23:19:06hi Th,
      sorry, bin davon ausgegangen, daß Dein Kumpel geschieden ist. Somit zahlt er z.Z. vermtl. Trennungsunterhalt und natürlich Kindesunterhalt für seinen Kleinen. Wär jetzt interesant auf wen die Wohnung läuft (gemeinsamer Mietvertrag?). Haben beide die Wohnung angemietet müssen auch beide für die Kosten aufkommen (Kaltmiete und Nebenkosten). D. h. dein Freund zieht erstmal die gesamten Kosten der Wohnung (er zahlt sie ja momentan) von seinen verfügbaren Einkommen ab, muß sich aber einen entsprechenden Wohnwert anrechnen lassen. Das dann verbliebene mtl. Einkommen kann dann verteilt werden. Ich würde aber Deinem Freund dringend empfehlen zumindest einmal eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen.
      gruß sg
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:51:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      ein Kumpel ist ca. 1,5 Jahre von seiner "Familie" getrennt

      dann aber shcleunigst scheiden lassen trennungunterhalt ist immer günstiger für den nicht verdienenden ! setzt er die unterhaltskosten von der frau als sonderausgaben ab ?
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:51:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.373.580 von Hamster73 am 13.11.06 23:19:06achja, eine mögliche Verwirkung der Unterhaltsbedürftigkeit gibts m. W. erst nach einer Scheidung. So hart´s manchmal auch klingt, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

      @gesine
      mein Gerichtsurteil sagt, daß ein einjähriges Zusammenleben noch kein eheähnliches Verhältnis darstellt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:53:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.304 von stargazer am 13.11.06 23:51:46aber es ist eine beziehung auf längere sicht hin ...
      leg einspruch dagegen ein
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 23:59:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.114 von stargazer am 13.11.06 23:42:10@gs,
      sind noch nicht geschieden aber der Mietsvertrag läuft mindestens schon 20 Jahre auf beide.Ab Auszug der "Ehefrau" muß er alle Kosten von seinem Selbstbehalt bestreiten.Denke mal ein RA könnte die Sache regeln.Habe mir dies einfacher vorgestellt.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 00:04:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.468 von Hamster73 am 13.11.06 23:59:55hamster,

      dein freund muss lernen um seine rechte zu kämpfen !
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 00:13:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.537 von gesine am 14.11.06 00:04:26@gesine,
      mein Freund ist ein "Kämpfer".!!
      Recht empfinden und Recht haben sind verschiedene Sachen.
      Wenn ein immer arbeitender Mensch auf einmal kein " Dach über den Kopf", dann ist das mies.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 00:31:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.468 von Hamster73 am 13.11.06 23:59:55hallo Th, einfach ist es nur wenn sich die KM bzgl. der Lebensverhältnissen kooperativ zeigt. Sehe aber daher wenig Chancen, denn warum sollte sie sich diese Einnahmensquelle entgehen lassen, zumal unser Rechtsstaat ja erstmal alle Geldquellen anzapft, um ja nicht in eine eventuelle Fürsorgepflicht zu kommen.

      @gesine
      da gehts um das schöne Wort "befestigte Beziehung".
      was sagen wohl EX und Freund in der Verhandlung:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 00:38:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.753 von stargazer am 14.11.06 00:31:48wenn ich mir das so durchlese gehör ich wohl zu den gutmenschen :cry:
      mir ging es bei der scheidung immer darum, dass beide leben können.
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 00:41:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.753 von stargazer am 14.11.06 00:31:48@gesine
      da gehts um das schöne Wort "befestigte Beziehung".
      was sagen wohl EX und Freund in der Verhandlung


      also wenn sie 1,5 jahre zusammen leben,
      aber nicht wissen ob es gefestigt ist
      dann sollen sie bitte doch auseinander ziehn.
      glaubhaft ist die kiste doch vor keinem gericht,
      wenn sie weiterhin zusammen leben
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 22:39:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.374.822 von gesine am 14.11.06 00:41:14Hallo und Danke für die Antworten,
      war heute bei einem Kunden ( genannt "Stadtindianer" ) und da kann er ggf. ein Dach über den Kopf bekommen.
      Unklar bleibt mir allerdings wie ein immer arbeitender Mensch so enden muß??
      Es gibt Leute die haben die gleiche Wohnung wie ich, die haben noch nie gearbeitet, und das funktioniert als Mietwohnung.

      Gruß Thomas


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