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    Gewinn-Steuer als Student?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.12.06 11:16:20 von
    neuester Beitrag 11.12.06 18:49:52 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.099.461
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      schrieb am 11.12.06 11:16:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen. :yawn:

      Ich habe folgende Frage, die mir irgendwie keiner wirklich beantworten kann.

      Angenommen, ich mache 1.000 € Gewinn an der Börse, d.h. ich liege über 511,99 € und muss damit Steuern zahlen. Wie viel Euro müsste ich dann als Student an den Staat abgeben?

      Kommen außerdem dann noch Kosten für bspw. die Krankenversicherung und den Solidaritätszuschlag auf mich zu?
      Schließlich zahle ich dafür noch nichts.

      Wäre nett, wenn mir jemand auf diesem unübersichtlichen Gebiet weiterhelfen könnte. :)
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 12:22:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.099.803 von florianf am 11.12.06 11:16:20Ich bin da zwar auch kein Spezialist, aber eigentlich ist das einfach. Der Gewinn wird nämlich als Einkommen besteuert. Wenn Du also mit Lohn, Arbeitslosengeld, Rente, Mieten usw. über ca. 7000€ hast, dann kommt der Gewinn da oben drauf und dann wird Deine Steuerschuld auf alles zusammen berechnet:
      von 0 bis ca. 7000 steuerfrei
      nächster Bereich 15% Steuer
      ....
      ....
      höchster Bereich 42% Steuer
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 12:27:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.099.803 von florianf am 11.12.06 11:16:20Hi,

      Kosten für bspw. die Krankenversicherung? Was haben die mit der Steuer für Gewinne an der Börse zu tun? > Erst mal nix.

      Auch das Du Student bist (ich dachte eigentlich Studenten sollten auf eigene Faust so ein Problem gelöst bekommen!!??) hat nichts mit der Höhe der Steuer zu tun. Ob Hausfrau, Manager oder Privatier oder Student 1.000 € Gewinn müssen versteuert werden. Wie hoch dann die Steuern ausfällt hängt natürlich immer von anderen EInkünften bzw. der Höhe der gesamten EInkünfte ab.


      EInfach mal den kleinen KONZ kaufen oder einen Steuerberater aufsuchen.


      l:)
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 13:00:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.101.044 von lowkatmai am 11.12.06 12:27:35so lange du im jaher unter weniger als ca. 7.000 euro verdienst, egal ob als putzfrau oder mit aktien, brauchst du keine einkommenssteuererklährung ab zu geben.

      der gewinn muss somit auch nicht versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 13:05:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Sache ist ein wenig verzwickter.

      Man muss trennen zwischen Steuerschuld und Familienversicherung.
      Steuern zahl man erst, wenn das zu versteuernde Einkommen (nach Werbungskosten und Sonderausgaben) über den Grundfreibetrag liegt.

      Aus der Familienversicherung der GKVen fällt man schon sehr viel früher.
      Hat ein Student mehr als 350 Euro monatl. Einnahmen (bzw. Minijob über 400), dann fällt er aus der Familienversicherung heraus.
      Dabei ist auch zu bedenken, dass das HEV nicht gilt wie bei der Steuer.
      Erzielt jemand zB 5000 € Dividenden, dann sind 2500 - Werbungskosten steuerrelevant.
      Er fällt allerdings aus der Familienversicherung, da die 350 monatlich überschritten wird.
      Verkompliziert wird dies dadurch, dass eine Versicherungspflicht erst bei regelmäßigen Einkommen eintritt.

      Genaue Auskunft kann da jede GKV geben.
      Erzielt man Einkünfte, auch wenn sie gering sind, sollte man sich bei seiner GKV erkundigen.
      Speziell der Punkt regelmäßige Einkünfte sollte im Vorfeld abgeklärt werden.

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      schrieb am 11.12.06 13:25:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.099.803 von florianf am 11.12.06 11:16:20Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt im Jahr 2006 bei 7.664 €, d.h. bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Falls Du Aktiengewinne hast, sind diese ja nur zur Hälfte steuerpflichtig, d.h. Du kannst Aktiengewinne in Höhe von 15.328 € in 2006 haben und zahlst noch immer keine Steuer. Dies gilt natürlich nur, wenn Du sonst keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen wie z.B. Arbeitslohn hast.
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 18:49:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Okay, super, vielen Dank an alle - jetzt weiß es weiter und bin beruhigt! :)


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