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    Speku Steuer bei gestaffelten Käufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.07 00:05:44 von
    neuester Beitrag 05.09.07 00:25:08 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.126.858
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      Avatar
      schrieb am 04.05.07 00:05:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin erst kürzlich über folgende Frage gestolpert:

      Gewinne aus Aktienverkäufen sind (nach derzeitiger Gesetzeslage noch) nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei.

      Soweit so gut. Aber was passiert in Fällen von gestaffelten Käufen und Teilverkäufen ?

      Beispiel :

      Man kauft 100 Aktien im Jahr 2002

      Im Februar 2006 werden nochmals 50 Aktien zugekauft.

      Im November 2006 werden 40 Aktien wieder verkauft.


      Wie wird hier gerechnet ?

      Ich meine mal von einem Urteil gehört zu haben, in dem zugunsten des Anlegers entschieden wurde, mit dem Argument, daß der Verkauf aus dem seit langem gehaltenen Bestand erfolgt sein kann.
      Bin aber nicht sicher.


      Weiss jemand genaueres ?


      Grüße


      tmm
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 00:16:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 00:24:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      first in ..first out...
      mach ne liste
      du scheibst jeden kauf (chronologisch geordnet) in eine extra zeile und dann von oben beginnend den verkauf auftragen. sprich selbst wenn du als erstes 50 verkaufst, dann sind das 50 stk (also die hälft von den hundert) die du im jahr 2002 gekauft hast=steuerfrei.

      die letzten 40 stück sind im november 2007 steuerfrei. solltest du jetzt alle verkaufen sind die 100 (2002) und 50 (feb2006) steuerfrei, die 40 sind steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 00:32:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Guter Link !

      So ganz einfach scheint es ja tatsächlich nicht zu sein
      und ich dachte schon : Poste mal lieber im Einsteigerforum.... ;)



      Das Fifo Prinzip hätten wir ja wirklich am liebsten. Zunächst also einmal Danke an den Finanzminister.


      Weiter unten im Artikel kommen dann aber schon wieder viele Einschränkungen.

      Ergo scheint es immer noch der sicherste Weg zu sein, wo immer es möglich ist, die 1 Jahresfrist unter allen Umständen zu wahren.


      Die Rechtswidrigkeit des speziellen Verfahrens bei der Erhebung der Spekulationssteuer nimmt bestimmt wieder so ein Rechtsverdreherjurist zum Anlaß, die Steuerbefreiung ab 2009 gleich ganz abzuschaffen......

      Bei den Riester Unisex Tarifen lief das ja nach genau diesem Schema (wir passen immer zum teueren Ende hin an....)
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 00:44:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.124.539 von xtcnt am 04.05.07 00:24:34"die letzten 40 stück sind im november 2007 steuerfrei. solltest du jetzt alle verkaufen sind die 100 (2002) und 50 (feb2006) steuerfrei, die 40 sind steuerpflichtig."

      Mhm...so liest sich der erwähnte Artikel zu Anfang auch.
      Im Detail scheint es aber immer noch Probleme zu geben.


      Vorsicht ist die Mutte der Porzellankiste.

      Grüße

      tmm


      P.S.: "Ignore" war unabsichtlich....hoffen es geht jetzt wieder...

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      schrieb am 04.05.07 00:58:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @xtcnt

      Grr.....ein falscher Click......wollte Dir gerade eine persönliche Nachricht schicken. Die wurde aber rejected.

      Offenbar ist da immer noch diese Sperre drin.

      Weiss jemand wie man dieses Ignore wieder rückgängig machen kann ?
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 01:08:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Über die Userverwaltung / Friends scheint es zu gehen,


      hoffe ich jetzt mal....


      Sorry für die Verwirrung
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 10:03:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 21:11:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      sowie das Beispiel aufgestellt ist, ist der Verkauf steuerfrei, da immer die First In First Out Regel gilt.

      So wie ich es lese, sind die 40 Aktien im November 2007 verkauft, zählen zum Bestand von 2002.

      Irgendwie ist ein Fehler in der Beispielsrechnung enthalten.

      Anders wäre es bei einem Verkauf von 140 Stücken im November 2006. Dann wären 100 Aktien steuerfrei, weil bereits im Jahr 2002 erworben, die restlichen 40 Stück unterliegen der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 21:26:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      anderes Beispiel:
      1.2.2006 100 Kauf zu 90
      2.5.2006 100 Kauf zu 100
      10.5.2006 100 Kauf zu 90

      Verkauf 250 am 3.2.2007 zu 120

      Berechnung:

      100 frei, weil Kauf 1.2.2006 - Frist abgelaufen
      150 steuerpflichtig, weil kürzer als 12 Monate im Bestand

      Für die Berechnung des Erwerbskurs wird der Durchschnittskurs der beiden Käufe vom 2.5. und 10.5. errechnet = 95 , sodaß der Gewinn pro Stück 25 beträgt. 150 x 25 = 3750 Kursgewinn, davon Halbeinkunftverfahren 1875 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind

      Die restlichen 50 Aktien sind mit Erwerbskurs von 95 fortzuschreiben und erst nach Veräußerung zum 11.5.2007 steuerfrei
      Avatar
      schrieb am 05.09.07 00:25:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.390.806 von nixexperte am 04.09.07 21:11:11Ja, ist klar, im Prinzip wie bereits vermutet nach Fifo Prinzip.


      Hat sich mit der neuen, tollen Idee der Abgeltungssteuer ja demnächst ohnehin leider erledigt...


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