Steuererklärung mit Computer (2 punkte noch unklar) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.05.07 11:33:55 von
neuester Beitrag 15.05.07 13:28:53 von
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Ich bin grade drüber die Steuererklärung mit dem Programm "Steuersparerklärung" zu erstellen.
2 punkte sind mir noch unklar:
Man kann darin seinen Bausparvertrag angeben (wegen einer Zulage) da steht "wenn der AG Vermögenswirksame Leistungen zahlt"
Der Knackpunkt? Meiner zahlt nun keine mehr... ich zahle in den Vertrag alles selbst ein, soll ich den trotzdem angeben?
Punkt 2 ich habe eine Riester rente, die Fomulare für die Zulage hab ich ausgefüllt und an die Versicherung gesendet. Muß ich in der Steuererklärung was angeben? Ich habe dazu keinen Punkt gefunden...
2 punkte sind mir noch unklar:
Man kann darin seinen Bausparvertrag angeben (wegen einer Zulage) da steht "wenn der AG Vermögenswirksame Leistungen zahlt"
Der Knackpunkt? Meiner zahlt nun keine mehr... ich zahle in den Vertrag alles selbst ein, soll ich den trotzdem angeben?
Punkt 2 ich habe eine Riester rente, die Fomulare für die Zulage hab ich ausgefüllt und an die Versicherung gesendet. Muß ich in der Steuererklärung was angeben? Ich habe dazu keinen Punkt gefunden...
beides Mal nein
![:rolleyes:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif)
Hallo,
zu Pkt. 1: Ja, denn die Bausparprämie vom Staat gibt es auch wenn der AG keine VWL zahlt.....
Pkt. 2: leider keine Ahnung....
MfG ing
zu Pkt. 1: Ja, denn die Bausparprämie vom Staat gibt es auch wenn der AG keine VWL zahlt.....
Pkt. 2: leider keine Ahnung....
MfG ing
zu 1.)
Also wenn du alles selbst zahlst, d.h. von deinem Konto abgebucht wird dann musst Du nichts in der Steuererklärung angeben. Dann NUR den Wohnungsbauprämienantrag an die Bausparkasse schicken. Wenn aber von Dein AG von Deinem Gehalt VL überwiesen werden, was ja auch geht wenn dein AG Dir nichts dazu zahlt, dann in der Steuererklärung angeben sofern es Sinn macht wg. den Einkommensgrenzen.
zu 2.)
Und zum riester gibt es die Anlage AV oder so. Kann sein das zusätzlich zu den Zulagen noch ein Steuervorteil gewährt wird. Müßte in den Unterlagen der Versicherung aber auch eine Bestätigung beiliegen zur Vorlage beim Finanzamt.
Also wenn du alles selbst zahlst, d.h. von deinem Konto abgebucht wird dann musst Du nichts in der Steuererklärung angeben. Dann NUR den Wohnungsbauprämienantrag an die Bausparkasse schicken. Wenn aber von Dein AG von Deinem Gehalt VL überwiesen werden, was ja auch geht wenn dein AG Dir nichts dazu zahlt, dann in der Steuererklärung angeben sofern es Sinn macht wg. den Einkommensgrenzen.
zu 2.)
Und zum riester gibt es die Anlage AV oder so. Kann sein das zusätzlich zu den Zulagen noch ein Steuervorteil gewährt wird. Müßte in den Unterlagen der Versicherung aber auch eine Bestätigung beiliegen zur Vorlage beim Finanzamt.
Was für ein fürchterlicher Satzbau
...Wenn der AG aus Deinem Gehalt VL auf den Bausparvertrag überweist, ist auch ohne Zuzahlung des AG möglich, dann VL-Zahlungen in der Steuererklärung angeben falls Du unter den Einkommensgrenzen liegst. Schon besser...
![:rolleyes:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif)
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
Danke für die Infos. Ich lass es von meinem Konto abbuchen, also muß ich nichts angeben...
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