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    Aktionär bei Bankrott regresspflichtig ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.04.00 03:07:51 von
    neuester Beitrag 07.04.00 15:29:26 von
    Beiträge: 2
    ID: 113.063
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      Avatar
      schrieb am 07.04.00 03:07:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich könnte mal ein paar Statements zur im Thread aufgestellten These gebrauchen,ein Freund von mir kann deswegen nämlich nicht mehr ruhig schlafen!(Und ich bald auch nicht mehr,denn er fängt an zu nerven!)
      Und zwar hat er `ne größere Summe in eine Thailändische Bank investiert,den Verlust dieser Summe würde er ja verkraften doch nun hat ihn irgendjemand darauf hingewiesen,daß er im Falle eines Bankrottes dieser Bank regresspflichtig gemacht werden könnte!
      Ich selbst halte dies ja für Schwachsinn und es wurde ihm womöglich auch am 1. April erzählt ,habe aber nicht das fundierte Wissen,um total ausschließen zu können,daß es nicht doch so sein könnte!
      Bei seiner Bank konnte man ihm diesbezüglich übrigens auch nichts sagen!
      Helft mir bitte weiter,ansonsten wird es sehr anstrengend für mich!
      Avatar
      schrieb am 07.04.00 15:29:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jeder Aktionär haftet grundsätzlich in Höhe des grundkapitals, das er an der Gesellschaft trägt. das ist in der Regel der Nennwert der Aktien. Das heißt wenn die Bank hops geht sind schlimmstenfalls seine Aktien nichts mehr wert, weil das dahinter stehende Unternehmen auch keinen AKTIVA mehr besitzt!

      Also Entwarnung für deinen Freund. Alles andere ist Schwachsinn. Das wird auch in Asien nicht anders sein. denn sonst hätte er keinen Aktienanteil sondern wäre persönlich haftender Gesellschafter der Bank. Das kann ich mir nicht vorstellen.

      Wir könnten jetzt natürlich auch die ganzen ESCOM-Aktionäre schocken und sagen sie müssen den VERLUSTVORTRAG der ESCOM aufbringen, das macht dann für dia Aktie die 0,5€ kostet nochmal 8€ nachzahlen......
      Aber keine Angst alles Käse!


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