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    Mietminderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.07 01:08:36 von
    neuester Beitrag 03.09.07 18:13:31 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.132.099
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      Avatar
      schrieb am 25.08.07 01:08:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir wohnen zur Miete. An unserem Haus fanden knapp 2 Monate Isolierarbeiten statt. Dadurch kam es zu Lärmbelästigung und einer Verschmutzung des Balkons/der Fenster. Die Lärmbelästigung entstand durch Bohren, Hämmern, Fräsen, Abschleifen. Die Arbeiten fanden von Montag bis Freitag von ca. 7.00Uhr bis 16.00Uhr statt. Es wurde auch über die Mittagszeit gearbeitet. Ich arbeite im Schichtbetrieb ( Nachtschicht ) und wir haben ein kleines 10 Monate altes Kind. Dadurch waren wir öfters gezwungen die Flucht vor dem Lärm zu ergreifen. Ich habe in meiner Nachtschichtwoche immer 18km entfernt bei Verwandten geschlafen. Meine Frage, um wie viel Prozent können wir beim Vermieter eine Kürzung der Kaltmiete für die Zeit der Bauarbeiten beantragen? Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht, gibt es hier zu Urteile/Aktenzeichen? Vielen Dank im voraus, Günni.
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 02:02:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi, hättest du zu beginn machen müssen, nun da alles gelaufen ist, wirst du keinen erfolg mehr haben, es sei denn der vermieter ist nett und erlässt dir so was
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 08:42:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.171 von Guenni3 am 25.08.07 01:08:36#1

      hat es der Vermieter vorher rechtzeitig angekündigt? hat er auch die
      Dauer und den Umfang ungefähr passend erklärt?

      dann hat der Vermieter seine Schuldigkeit getan !

      tu es bitte nicht !es gibt genug "blöde Mieter".

      Ich versteh was Du meinst. Glaub es mir, der Vermieter hat nicht "umsonst" in das Haus investiert - und hat es nicht gemacht um Euch zu ärgern.

      Freu Dich das es vorbei ist - und Ihr demnächst ggf. eine kleinere Heizkostenrechnung habt.

      Was soll das heissen es wurde etwas verschmutzt ? Mann, Mann....
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 09:27:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      wen interessiert, was der vermieter in die immobilie investiert hat?
      fakt ist, dass die lebensqualität extrem eingeschränkt wurde!
      meines erachtens sollte eine mietminderung möglich sein.
      mieterschutzbund aufsuchen einmalb beitrag zahlen und dann das kündigen nicht vergessen.
      es ist hier sowieso das falsche forum , um eine solche frage zu stellen.
      mfg vsch
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 09:32:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      na super!
      Jetzt sollen Hauseigentümer die Fassaden isolieren, um an diesen bescheuerten Energiepass für ihre Zinsbude zu kommen und das wird dann von der werten Mieterschaft wohl gleich als willkommener Anlass gefeiert, mal munter an der Kaltmiete rumkürzen zu können.

      Wahrscheinlich sind die Kosten für die Fassadenisolierung nicht mal in jedem Fall voll umlagefähig.
      Jedenfalls dann nicht, wenn die Mieter behaupten können, dass es sich nicht nur um eine Modernisierung gehandelt hat, sondern eine Instandhaltung war.
      Bei älteren Fassaden dürfte das auch funktionieren und genau da werden die Winkeladvokaten bei den Mietervereinen wohl in vielen Fällen auch gleich ansetzen.

      Dann trägt der Vermieter nicht nur z.T die Kosten für die Isolierung, sondern darf sich auch obendrein noch mit Mietkürzungen rumschlagen.

      Und obendrein werden dieselben Mieter dann wohl auch gleich automatisch eine Senkung der Heizkostenvorauszahlungen erwarten, was?

      Scheint mir ja alles sehr fair zu sein.....:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 25.08.07 09:48:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.503 von vsch am 25.08.07 09:27:30"mieterschutzbund aufsuchen einmalb beitrag zahlen und dann das kündigen nicht vergessen."

      na du bist ja ein ganz schlauer.

      trotzdem, danke für dein posting.

      Wenn ich sowas lese, bin ich immer froh, meine Zinsbuden rechtzeitig liquidiert zu haben.

      Sowas, wie dein posting, sollen sich mal alle die reinziehen, die einem immer was von "sozialer Verantwortung" von Kapital vorschwafeln.
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 11:07:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.520 von Cashlover am 25.08.07 09:32:30"Energiepass für ihre Zinsbude"

      rein um den Energiepass zu erhalten hat es der Vermieter nicht gemacht. Der Energiepass ist je nach Anbieter - rechtssicher und für 10 Jahre gültig - zwischen 9,- EUR einmal bis 30,- EUR (Deutsche Bank Immobilien macht gerade eine Aktion) erhältlich. Der verbrauchsabhängige Energiepass reicht ja schon - und der wird günstig aufgrund der Wärmeabrechungen erstellt.

      Als Vermieter wird man ja halbwegs wissen was nicht in Ordnung am Haus ist ( Fenster/Dach/Wände Isolierung usw.) und muss eigentlich gar nicht den "teueren" Energiepass machen. Den würd ich nur machen wenn ich richtig sanieren, modernisieren und umbauen will um dann ggf. eine kleine Förderung/verbilligte Kredite mitzunehmen.

      # 4
      Du bist auch so ein Experte was? soll mal keiner vergessen Dich auch hin und wieder zu kündigen z.B. Job, Wohnung, Konto, Erbschaft ... also wirklich. Man kann und sollte seinem Vermieter auch mal "Stress" machen wenn er wirklich Mist baut. Aber nicht in diesem Fall.

      Vermieter sind in der Regel KEINE Unmenschen. Genauso wie alle Mieter KEINE Mietnomaden und Spätzahler oder Gar-Nichtzahler sind. Beide sind voneinander abhängig und aufeinander angewiesen. Und in der Regel (99%) klappt auch alles wunderbar und jeder weiss was seine "Aufgabe" ist.

      Und speziell in diesem Fall - was bisher zu lesen war - mein Gott, so ist das halt wenn umgebaut wird (von dem der Mieter ja profitiert).

      Es ist halt laut und es wird auch mal was dreckig gemacht - hat der Vermieter es dreckig gemacht? oder der Handwerker? wurde der Vermieter darüber informiert? oder wird jetzt, viel später, einfach nur gemeckert ?

      der Vermieter hätte dem Handwerker schon Dampf gemacht und der Handwerker wäre bestimmt noch einmal gekommen und hätte es "sauber" machen müssen - hätte man vielleicht einfach mal erzählen können dem Vermieter die Situation

      genauso gut hätte man (hätte, hätte, hätte, könnte, vielleicht) es dem Vermieter erzählen können wenn der Lärm extrem war,vielleicht hätten sich die Handwerker bemüht und zumindest etwas leiser gearbeitet. Hat man dem Vermieter erzählt, daß die Mittagspause regelmässig missachtet wurde ? (hätte, hätte, hätte)
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 11:18:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.171 von Guenni3 am 25.08.07 01:08:36100 % Mietminderung ! Kriegst du ohne Probleme mit einem Anwalt durch !
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 11:37:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.893 von Baikani am 25.08.07 11:07:07Der bedarfsorientierte Energiepass ist für Gebäude Baujahr 1965 und älter zukünftig verpflichtend, sonst Ordnungswidrigkeit, wenn du vermieten/verkaufen willst.
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 13:40:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.290.026 von DerStrohmann am 25.08.07 11:37:23ich weiss das er verpflichtend ist - ich wollte nur sagen, daß rein dieser Pass für einen Apfel und ein Ei erhältlich ist.

      Das heisst der Eigentümer hat diese Maßnahmen bestimmt nicht aufgrund des Passes an sich durchführen lassen. Und der Eigentümer hat es bestimmta uch nicht gemacht um die Mieter zu ärgern. Er wusste bestimmt auch NICHT das die sogar Mittags durcharbeiten die Handwerker!

      ich habe das gesagt weil Cash ja meinte : "um an diesen bescheuerten Energiepass für ihre Zinsbude zu kommen".. und das ist halt nicht so .. man legt 30,- EUR auf den Tisch und man hat diesen Pass

      also investiert der Eigentümer keine 20.000,- oder 50.000,- EUR wenn es nur rein um den Pass gegangen wäre/ist.

      #1

      ich würde nicht darauf hören, daß Du 100% Mietminderung erhältst. Es könnte sein, daß da tatsächlich noch etwas geht. Wenn Du es rekonstruiert bekommst - wenn Du Schriftverkehr hast - und wenn Dein Anwalt gut ist und Glück hat. Dann kannst Du Mietminderung erhalten ggf. Ich würde nicht darauf spekulieren - Du wirst definitiv keine 100% erhalten (dem 100% Poster ist nicht klar was alles passieren muss bevor man 100% Minderung geltend machen kann) - Du würdest vielleicht ein gutes Verhältnis hoffnungslos zunichte machen zwischen Dir und Vermieter... na ja.. entscheiden musst Du.

      Wenn bisher alles passte mit dem Verhältnis, Ihr zufrieden mit der Wohung seit usw. würde ich nichts machen. Sag dem Vermieter irgendwann ob er überhaupt mitbekommen hatte das die Handwerker da fast jeden Tag sogar in der Mittagspause durchgearbeitet haben. Und vielleicht gibt Dir der Vermieter eine Flasche Sekt aus - aber nur aufgrund dem was Du bisher gesagt hast so eine Action zu veranstalten würde ich nicht machen. Da würdest Du einfach zuviel kaputt machen.

      Grüssle,
      Baikan
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 15:31:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mann Mann Mann !

      Deutschland ein Volk von Streithanseln !

      Da ist ein Haus isoliert worden, u.a. auch damit die Mieter weniger Heizkosten zu zahlen haben, und die dazu nötigen Arbeiten haben doch tatsächlich zu Verschmutzungen und Baulärm geführt.... und dass ausgerechnet in den normalen Arbeitszeiten von Werktags 7:00 bis 16:00 Uhr.

      So eine Frechheit ! Jetzt aber nichts wie hin zum Anwalt !

      Am Besten auch gleich die Stadt anzeigen, die es wagt, vor der eigenen Wohnung eine von lärmenden Autos befahrene Straße vorbeilaufen zu lassen.

      .... und Anzeige an jeden Flughafenbetreiber der Umgebung.... damit die ja nicht nochmal wagen, ihre Flugzeuge über das hauseigene Dach in nur 10.000 m Höhe gleiten zu lassen.

      Ja, ich rege mich über soviel bescheuerte Denkensweise auf, und nein, ich bin kein Mietobjekt-Besitzer.
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 17:13:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.954 von Procera am 25.08.07 11:18:48ne, ne, stimmt garnicht!

      Freies wohnen auf Lebenszeit ist da mindestens drin und bei Wunsch und Bedarf darf auch mal die Frau des Vermieters (alternativ die Tochter) gepoppt werden!
      Höchstrichterlich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 17:19:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.289.893 von Baikani am 25.08.07 11:07:07Sorry, aber du widersprichst dir:

      Zitat:

      Der verbrauchsabhängige Energiepass reicht ja schon

      Für die Bauten vor 1965 reicht er eben NICHT!

      Welcher Ausweis für welches Gebäude?

      Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 erbaut worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.

      http://www.techem.de/Deutsch/Produkte/Energy_Services/Erfass…


      Außerdem kostet der verbrauchsabhängige Energiepass normalerweise 3-400 Euro, der Energiepass nach Verbrauch kostet 25 Euro, das verwechselst du wohl: http://www.energiepass.info/html/kosten.html
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 17:38:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.290.464 von Baikani am 25.08.07 13:40:18Bis zum 30.09.2008 haben Sie jedoch die freie Wahl.


      Gibt NOCH ein Wahlrecht zwischen Energiepass nach Verbrauch und nach Bedarf.
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 18:23:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.292.310 von DerStrohmann am 25.08.07 17:38:20 #14

      danke für die Info - das hatte ich so gar nicht mehr im Kopf (habe Denkmal-Objekt und bin weitestgehend raus aus dieser dieser "Schei***") das da sogar eine Variante und Möglichkeit mit Pflicht bei ist

      was kostet denn der bedarfsorientierte? der wird auch nicht die Welt kosten wenn es rein um den Pass geht.

      Und dann passt was ich sagen wollte : der Vermieter hat es nicht einzig und allein wegen dem "Pass" gemacht (hoffe ich für die Vermieter) und als Grund fällt auch aus, daß der Vermieter die Mieter ärgern wollte.

      dieses Gesetz ist wieder eines von sovielen wo ich lieber nichts zu sage - "Danke" an die Verantwortlichen in Berlin
      Avatar
      schrieb am 25.08.07 18:25:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.292.681 von Baikani am 25.08.07 18:23:47Hallo Strohmann,

      die Kosten hattest ja ungefähr geschrieben. Ich hatte schon geantwortet und dann erst zu Ende gelesen und noch einmal gelesen. (erst schiessen und DANN fragen - kennst das ja :look: )

      Alles klar.
      Avatar
      schrieb am 26.08.07 08:07:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      mit dieser ganzen Isolierhysterie wird es eh noch Probleme geben.

      Denn wenn die ganze Zinsbude hermetisch rundumisoliert werden (Dach/Fassade und wohlmöglich noch die Fenster) und gleichzeitig etliche Mieter ihre Gewohnheiten nicht ändern, Wäsche in der Wohnung zum trocknen aufzuhängen, wird es zunehmend Probleme mit Schimmelbefall geben.

      Und angesichts der deftigen Strompreiserhöhungen in den letzten Jahren machen viele genau das, nämlich Wäsche in der Wohnung trocknen, weil sie sich die Knatter für den Betrieb eines Wäschetrockners sparen wollen.

      Ist die Bude dann komplett isoliert, kann zwar keine Kälte rein, aber auch keine Feuchtigkeit raus, da nutzen dann auch die Zwangsbelüftungen in den Isolierglaskunststofffenstern nichts.

      Die Folgen sind dann subtropische Luftfeuchtigkeit in den Wohnungen mit zwangsläufig einsetzendem Schimmelbefall.
      Verstärkt wird der Effekt dann noch, wenn der Mieter seine Heizung runterdreht um auch noch Heizkosten zu sparen.

      Das Ganze wird dann wohl wieder auf dem Rücken der Vermieter ausgetragen, denn der Mieter wird schlichtweg abstreiten, in grossem Umfang Wäsche in der Wohnung getrocknet zu haben und die Beweislast liegt beim Vermieter.
      Avatar
      schrieb am 27.08.07 15:33:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also über die Antworten hier bin ich sehr erstaunt. Ich dachte hier kann man sich eine ordentliche Meinung einholen. Aber was hier einem so an den Kopf geworfen wird, prima.

      Nur noch 2 Anmerkungen. Das ein 1997 neu gebautes Haus schon Probleme mit der Isolierung am Hausfundament hat ist nicht mein Problem. Ich denke es ist nicht die Regel das aller 10 Jahre eine Isolierung stattfindet. Und wer selber Kleinkinder hat ( hatte ) oder Nachtschicht arbeitet versteht mich mit meinem Problem vielleicht. Als Vermieter einen Zettel ins Haus hängen und die Bauarbeiten akündigen kann jeder. Damit soll alles ok sein? Soll ich da das nächste Mal meinen Arbeitgeber bitten das ich in der Zeit in den Urlaub fahren darf?

      Noch mal vielen Dank an alle die so nett geantwortet haben.
      Avatar
      schrieb am 27.08.07 19:12:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.303.761 von Guenni3 am 27.08.07 15:33:58Hallo Guenni,

      was soll denn ein Vermieter Deiner Meinung nach tun? ausser die Mieter rechtzeitig und fristgerecht darauf hinzuweisen. Wenn etwas gemacht werden muss, dann muss es halt gemacht werden.

      Er wird schon seine Gründe gehabt haben für den Umbau. Vielleicht hat er ja wirklich Pech gehabt der Vermierter und es ist tatsächlich schon etwas kaputt am Fundament/Hülle. Du kannst mal 100% davon ausgehen, daß der Vermieter das nicht "aus Spass" macht. Sondern das Investition sind (1997 ist ja fast "neu"!) die sich für den Vermieter in 20 Jahren noch nicht gerechnet haben. Und er die alles andere als gerne gemacht hat. Wenn es wirklich etwas an der Isolierung war.

      Und jetzt frage ich mal anders rum:

      Hast Du den Vermieter direkt und unverzüglich darauf hingewiesen auf die Probleme?
      nichts für ungut - wenn etwas "ist" dann erwartet man doch sofort Info als Vermieter und nicht erst nach 3 Monaten - was soll der Vermieter 3 Monate SPÄTER noch tun? - der Handwerker hat inzwischen sein Geld und auf den kann kein Druck mehr ausgeübt werden seitens des Vermieters. Der Vermieter wusste vielleicht gar nichts von dieser erheblichen Belästigung? Die Beweislage ist auch äusserst schwammig 3 Monate im Nachhinein.

      Ich versteh ja grundsätzlich auch Deine Seite....

      Gruss,
      Baikan
      Avatar
      schrieb am 27.08.07 20:00:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.303.761 von Guenni3 am 27.08.07 15:33:58Ich kann Dich da voll verstehen. Ihr werdet saniert und habt ab 7 bis in den späten Feierabend totalen Baulärm und dazu die Staub- und Schmutzbelastung. Mit einem ordentlichen Anwalt sind 100 % Mietminderung für den Zeitraum drin ! Aber, dasss alles auf Kosten der Mieter ausgetragen werden soll, ist absolute Frechheit !
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 11:11:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.308.000 von Procera am 27.08.07 20:00:04...wird's ja auch nicht, oder zahlt neuerdings der Mieter die Handwerkerrechnung, das Material und die Mehrwertsteuer von 19% noch obendrauf?
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 12:14:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      zahlt neuerdings der Mieter die Handwerkerrechnung, das Material und die Mehrwertsteuer von 19% noch obendrauf?


      Ja, das tut er, wenn es sich um eine Modernisierung handelt:

      § 559 BGB

      Mieterhöhung bei Modernisierung

      (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

      (2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

      (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 12:26:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.326.997 von NATALY am 29.08.07 12:14:03???

      Nein, tut er nicht - voellig egal ob Moderisierung oder Instandhaltung. Dass eine Mietsteigerung in Hoehe von maximal 11% als Folge einer Modernisierung rechtens ist, aendert nichts an der Tatsache, dass zunaechstmal signifikant hoehere Kosten einzig beim Vermieter anfallen.

      Der Vermieter zahlt die Handwerkerrechnung, das Material und die 19% Mwst - niemand sonst. Und diese Kosten koennen bei einem MFH schnell EUR 30.000 oder gar mehr betragen. Wieviel sich davon im zweiten Schritt langfristig aus erhoehten Mieten zurueckholen laesst, ist eine andere Frage. Gefaellt den Mietern die Mieterhoehung nicht, kuendigen sie und scheiden idR 3 Monate spaeter aus dem Mietverhaeltnis aus. Der EUR 30.000 Kredit laeuft aber weiter und ob sich die hoehere Miete bei neuen Mietern durchsetzen laesst ist zunaechst mal fraglich.

      Als kann also keine Rede davon sein, dass solche Arbeiten einzig "auf dem Ruecken vom Mieter" ausgetragen werden, wie Procera es so schoen formulierte.
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 13:01:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      @steuer:
      Ich kann deine Argumentation nachvollziehen, da ich selbst vermiete. Wollte auch nur auf die einschlägige Vorschrift im BGB hinweisen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 14:11:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      Danke, ich wollte auch lediglich der oft falschen Interpretation dieses Paragraphen entgegenwirken. In der Praxis (und ja auch hier im Forum) wird das Thema naemlich oft mit der Pauschalaussage, die Kosten wuerden ja auf die Mieter umgelegt, verworfen. Dem ist zunaechst mal nicht so. Umgelegt wird nur sehr (!) langsam und vor allem nur, wenn der Mieter das auch akzeptiert - ansonsten gibt's die einseitige Kuendigung und die Umlegung bleibt aus. Das Risiko traegt vereinfacht zu (1-(0.11 * Monatskaltmiete * 3 Monate) / (Modernisierungskosten)) = ca. 95% (?) der Vermieter (ich unterstelle hier Zinsen von Null Prozent).
      Avatar
      schrieb am 02.09.07 01:08:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      @BAIKANI

      Und jetzt frage ich mal anders rum:

      Hast Du den Vermieter direkt und unverzüglich darauf hingewiesen auf die Probleme?
      nichts für ungut - wenn etwas "ist" dann erwartet man doch sofort Info als Vermieter und nicht erst nach 3 Monaten - was soll der Vermieter 3 Monate SPÄTER noch tun? - der Handwerker hat inzwischen sein Geld und auf den kann kein Druck mehr ausgeübt werden seitens des Vermieters. Der Vermieter wusste vielleicht gar nichts von dieser erheblichen Belästigung? Die Beweislage ist auch äusserst schwammig 3 Monate im Nachhinein.


      -> Ich habe den Vermieter natürlich kontaktiert. Er würde sich drum kümmern. Geändert hat sich aber nichts. Auf meine Frage wie der entnommene Strom durch die Baufirma aus den Kosten für das Hauslicht rausgerechnet werden sagte mein Vermieter, da gibt es noch einen Zwischenzähler. Laut Hausmeister ist der natürlich nicht vorhanden. Was soll man da noch dazu sagen. Ich denke mal das einige Vermieter denken es wird sich schon keiner beschweren oder sogar noch eine Mietminderung verlangen.
      Ich kann die "Gegenseite" hier im Forum auch verstehen, aber ein paar Rechte muss man den Mietern doch zustehen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 08:47:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.366.518 von Guenni3 am 02.09.07 01:08:02"Ich kann die "Gegenseite" hier im Forum auch verstehen, aber ein paar Rechte muss man den Mietern doch zustehen."

      -> Ich denke, Mieter haben in Deutschland bei weitem zu viele Rechte... Der Vermieter verliert durch diese Rechte in sehr vielen Faellen die Verfuegungsgewalt ueber sein eigenes Hab und Gut - ein Zustand, der oft an Zwangsenteignung in politisch instabilen Laendern erinnert. Wie oft kommt es vor, dass es dem Eigentuemer aufgrund deutscher Gesetzeslage nicht moeglich ist, Mietern das Mietverhaeltnis zu kuendigen? Wie oft kommt es vor, dass Vermietern Vorschriften gemacht werden, unter welchen (einseitig grosszuegigen) Bedingungen sie ihr Eigentum zu vermieten haetten, wenn sie es denn vermieten wollen (z.B. darf das Tragen hochhackiger Schuhe, wodurch Schaeden am Bodenbelag entstehen, nicht vertraglich untersagt werden, etc. etc. etc.).

      Ein solcher Eingriff in die Rechte am Eigentum ist sicherlich in kaum einem anderen Bereich als den Miethaeusern zu finden.

      Sich hier noch beschwerenden Mietern wuerde ich raten, sich ihr(e)eigene Wohnung / Haus zu kaufen, statt zu noergeln und bevorteilende Gesetze als zu maessig zu werten.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 10:15:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.370.441 von steuer_inc. am 03.09.07 08:47:35naja, das ganze klingt aber sehr nach opferrolle. aber dem ist entgegenzuhalten, dass kein besitzer gezwungen wird, zu vermieten!

      lg, speculi

      p.s. hab selber mahrfaches eigentum, lass es aber ungenutzt leerstehen, anstatt zu vermieten. hoch lebe die entscheidungsfreiheit!
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 11:12:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      "naja, das ganze klingt aber sehr nach opferrolle. aber dem ist entgegenzuhalten, dass kein besitzer gezwungen wird, zu vermieten!"

      Das stimmt so nicht, zumindest nicht, wenn fuer einen voruebergehenden Zeitraum erstmal vermietet wird, dann obliegt es in sehr vielen Faellen naemlich nicht mehr dem Eigentuemer, sich ab Zeitpunkt X gegen die Vermietung zu entscheiden. Der Wunsch, das Haus leerstehen zu lassen, ist dann fuer Gerichte nichtig. Selbst Eigenbedarf scheitert, wenn der Eigentuemer noch weitere Haeuser besitzt, und die Gerichte es fuer zumutbar halten, dass er in einem seiner anderen Haeuser wohnt. Warum kann jemand, der bsp. 5 Haeuser sein Eigentum nennen kann, nicht frei entscheiden, in welchem dieser 5 Haeuser er gerne selbst wohnen moechte, sobald hier erstmal fuer voruebergehende Zeit vermietet war?

      Zudem ist es ein ziemlich schwaches Argument, dem Eigentuemer von Immobilien entgegenzuhalten, er koenne ja von Anfang an seine Haeuser leerstehen lassen und so den empfundenen Ungerechtigkeiten aus Vermietung aus dem Wege gehen. Man sollte doch erwarten duerfen, dass Anbieter und Nachfrager von Gut X frei ueber ein evtl. Geschaeft verhandeln duerfen. Gefaellt dem potentiellen Mieter der Vertrag des Vermieters nicht, muss er ihn schliesslich nicht unterschreiben. Der staatliche Eingriff in die freie Marktwirtschaft gleicht im Mietrecht dem unter monopolistischen Strukturen. Nur dass wir keinen monopolistischen Eigentuemer auf dem Markt fuer deutsche Wohnimmobilien haben. Ausreichend Konkurrenz verhinderte also, dass sich unbezahlbare Mieten und unertraegliche Einschraenkungen durchsetzen liessen.

      Warum kann ein Hauseigentuemer also in einem Land wie Deutschland nicht frei entscheiden, dass er z.B. das Tragen von hochhackigen Damenschuhen auf seinem Holzfussboden im Mietvertrag rechtswirksam ausschliesst? Sind Mieter in Deutschland so unglaublich duemmlich, dass sie vor ihrer eigenen, leichtglaeubigen Unterschrift unter Mietvertraegen durch Staatseingriffe geschuetzt werden muessen? Ist dem wirklch so?
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 11:40:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.371.935 von steuer_inc. am 03.09.07 11:12:04Warum kann jemand, der bsp. 5 Haeuser sein Eigentum nennen kann, nicht frei entscheiden, in welchem dieser 5 Haeuser er gerne selbst wohnen moechte, sobald hier erstmal fuer voruebergehende Zeit vermietet war?

      nein, kann er nicht, denn er hat sich entschieden, sich dem gesetz als vermieter zu unterwerfen. dafuer bekommt er auch die VON IHM FESTGESETZTEN MITENEINNAHMEN.
      oder wie wuerde es dir gefallen, eine sache als inhaber ueberlassen zu bekommen, und der eigentuemer nimmt sie dir vom einen auf den anderen tag weg. und so ein umzug ist alles andere als ein "klecks" *kopfschuettel*

      Zudem ist es ein ziemlich schwaches Argument, dem Eigentuemer von Immobilien entgegenzuhalten, er koenne ja von Anfang an seine Haeuser leerstehen lassen und so den empfundenen Ungerechtigkeiten aus Vermietung aus dem Wege gehen. Man sollte doch erwarten duerfen, dass Anbieter und Nachfrager von Gut X frei ueber ein evtl. Geschaeft verhandeln duerfen.

      nein, ich finde eher dein argument schwach. der vermieter verpflichtet sich zur bereitstellung der immobilie, und wir dafuer auch (nach seinem gutduenken s.o.) entschaedigt. es zwing ihn niemand zu einem preis zu vermieten, der ihm nicht passt!

      Warum kann ein Hauseigentuemer also in einem Land wie Deutschland nicht frei entscheiden, dass er z.B. das Tragen von hochhackigen Damenschuhen auf seinem Holzfussboden im Mietvertrag rechtswirksam ausschliesst?

      er/sie kann entscheiden: einfach nicht vermieten! *gfg*

      gruss, speculi

      p.s. sich einfach so als opfer hinzustellen, die mieten aber doch einzukassieren ... ts, ts, ts
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 13:01:40
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ganz so einfach ist es nicht, Speculi.

      Zunaechst mal stelle ich mich nicht als Opfer da, ich kritisiere ein bestehendes Rechtssystem, dessen ich mich anzupassen weiss, es nichtsdestotrotz verurteile.

      Jetzt zu Deinen "Argumenten":

      "nein, kann er nicht, denn er hat sich entschieden, sich dem gesetz als vermieter zu unterwerfen."

      -> Danke fuer den ueberaus informativen Hinweis. Die Rechtslage kennen wir beide, die Frage zielte auf den Sinn dieser Rechtslage ab. Kritik am System mit dem Hinweis auf Gueltigkeit dieses zurueckzuweisen, ist insich nicht logisch, sorry.

      "oder wie wuerde es dir gefallen, eine sache als inhaber ueberlassen zu bekommen, und der eigentuemer nimmt sie dir vom einen auf den anderen tag weg. und so ein umzug ist alles andere als ein "klecks" *kopfschuettel*"

      -> Es ist nicht die Rede vom "Wegnehmen von einem auf den anderen Tag", sondern von der deutschen Rechtsprechung, die es dem Vermieter von mehreren Wohneinheiten oft unmoeglich macht, dem Mieter unter Einbehaltung der vertraglich geregelten (und von beiden Seiten akzeptierten!) Kuendigungsfrist zu kuendigen. Selbst Eigenbedarf hat in vielen Faellen keine Relevanz, weil der Eigentuemer schliesslich in eins seiner anderen Haeuser ziehen koenne - so die Sicht deutscher Gerichte. Eigentum wird hier quasi zwangsenteignet gegen eine gewisse monatliche Entschaedigung (Miete). Die freie Verfuegungsgewalt im Rahmen vertraglich vereinbarter Grenzen ist eben nicht gewaehrleistet - ein Widerspruch zur Bedeutung des Wortes "Eigentum".

      "nein, ich finde eher dein argument schwach. der vermieter verpflichtet sich zur bereitstellung der immobilie, und wir dafuer auch (nach seinem gutduenken s.o.) entschaedigt. es zwing ihn niemand zu einem preis zu vermieten, der ihm nicht passt!"

      Hast Du schonmal versucht, jemanden, mit dem Du ein Mietverhaeltnis mit 3-monatiger Kuendigungsfrist nach Ablauf einer bsp. 5-jaehrigen Mietdauer vereinbart hast, dieses Mietverhaeltnis vertragsgemaess (!) zu kuendigen? Anscheinend nicht. Hier geht es nicht um Vertragsbruch seitens des Vermieters - er hat sich zur Bereitstellung der Immobilie, wie Du so schoen sagst, zu bestimmten Konditionen verpflichtet, richtig. Er kann in Deutschland diese Konditionen aber sehr oft nicht durchsetzen, weil der Mieter (der sich ebenfalls zur Einhaltung verpflichtet hat) vor deutschen Gerichten diesbezueglich fast "Narrenfreiheit" besizt - spaetestens, wenn er einen Haertefall geltend macht.


      Steuer_inc: "Warum kann ein Hauseigentuemer also in einem Land wie Deutschland nicht frei entscheiden, dass er z.B. das Tragen von hochhackigen Damenschuhen auf seinem Holzfussboden im Mietvertrag rechtswirksam ausschliesst?"

      Speculi: "er/sie kann entscheiden: einfach nicht vermieten! *gfg*"

      -> Hast Du meine Frage verstanden? Du erwiderst mit einer Aussage, die meine Frage nicht beantwortet. Natuerlich kann er darauf verzichten, sein Eigentum zu vermieten (waere ja auch noch schoener, wenn dem Eigentuemer dieses Recht abgesprochen werden wuerde). Aber mit welcher Rechtfertigung (ueber die reine Existenz des Gesetzes hinaus) kann ein Hauseigentuemer keinen Mietvertrag schliessen, in dem beide Seiten rechtswirksam (!) das beispielhafte Tragen von hochhackigen Damenschuhen (das den Bodenbelag beschaedigt) im Haus untersagen?

      Und nochmal die Frage: Sind Mieter in Deuschland so duemmlich, dass sie staatlichen Schutz vor ihrer eigenen Unterschrift benoetigen, wenn es um solch einfache Dinge wie die Bedingungen eines Mietvertrages geht?
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 16:05:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      hallo steuer_inc.,

      irgendwie scheinen wir zwei aneinander vorbeizuschreiben.

      ich habe, und das gebe ich auch zu, keine ahnung vom deutschen mietrecht, da ich oesterreicher bin, meine immobilien sich in oesterreich befinden und ich auch keine davon vermiete.

      sollte es, wie von dir beschrieben, stimmen, dass ich einen mieter nach ablauf des mietvertrages nicht aus meinem eigentum rausbekommen sollte, kaeme ich mir ehrlich gesagt auch enteignet vor.

      was ich aber ausdruecken will, ist folgendes: niemand zwingt einen dazu, sein eigentum zu vermieten. wenn ich mir allein vorstelle, was alles zu einer mietminderung seitens des mieters beitragen kann, welche einseitigen ansprueche er ohne probleme durchsetzen kann, und dass dabei noch die kosten der abnutzung von mir getragen wuerden ... dies alles fuehrt dazu, dass ich besser schlafe, wenn ich frei ueber mein (unvermietetes) eigentum verfuegen kann. dass ich hierbei auf rendite verzichte, sogar noch betriebskosten etc. selbst trage, das ist eben der luxus, mit dem ich leben kann und will. dafuer brauch ich mir auch keine grauen haare wachsen lassen, was mieter angeht.

      gruss, speculi
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 18:13:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Achso, das war mir nicht klar.. dann schoene Gruesse nach Oesterreich und geniesse deutsche Immobilien mit Vorsicht ;-)

      Ich vermiete auch und das obwohl ich das System kenne. Ich muesste es nicht, weiss aber mit diesem System im Mittel profitabel umzugehen. Doch widerstrebt mir die einseitige Bevormundung nachwievor. Der deutsche Staat bevormundet leider in sehr vielen Dingen und zwar deutlich ueber die moralische und volkswirtschaftliche Notwendigkeit hinaus (Bsp. Mietvertraege, bei denen die Struktur so simpel ist, dass niemand vor seiner eigenen Unterschrift geschuetzt werden muss).

      Anyway, schoene Gruesse. (war ohnehin zum Schluss etwas off topic)


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