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    China, grundlegende Fragen zu Zollbestimmungen und Ausfuhr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.08 16:55:50 von
    neuester Beitrag 08.01.08 23:23:19 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.137.021
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      schrieb am 07.01.08 16:55:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      Fahre demnächst nach China und hab folgende Fragen:

      1) Woher weiss des Zoll ob Waren die ich ausführe den Wert von erlaubten 175€ überrschreiten? woher wissen Sie das ich einiges vllt. nicht schon bei der Einreise dabei hatte?

      2) Wie sieht es mit evtl. Plagiaten aus die ich Ausführe? Ist das erlaubt?
      Werden sie mir abgenommen? Strafe?

      3) Ist es für Ausländer möglich "per Post" ein Paket nach Deutschland zu schicken, Preise? Wie wird der Zoll das Kontrollieren? Was darf da z.b. drin sein, was nicht?
      Versteht mich nicht falsch, ich will keine Plagiateschmugel betreiben, mein Aufenthalt wird nur vorraussichtlich etwas länger dauern,...

      Danke für die Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 17:14:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.968.970 von BrsenBunny am 07.01.08 16:55:50was willst denn mitnehmen ? :confused:
      koffelweise Lolex :D - oder was ?
      Abgenommen werden sie dir sicher, Strafe kann auch passieren - mußt halt heulen daß du über den Tisch gezogen wurdest mit Sonderangeboten :cry: (wer kennt denn schon echt und falsch auseinander :eek: )

      der chinesischen Post würde ich nix anvertrauen :eek: und der Zoll darf öffnen.

      Mitnehmen darfst (fast) alles - mußt aber brav verzollen und Einfuhrumsatzsteuer zahlen :D

      Für klein-Schmuggeleien würde ich über ein anderes Schengen-Land in die EU zurückkommen und dann unkontrolliert nach D reisen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 17:16:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.968.970 von BrsenBunny am 07.01.08 16:55:50p.s.: wenn du wirklich lange drüben bist kannst du vielleicht einiges als Übersiedelungsgut steuerschonend einführen.
      Bloß mit Plagiaten wird das nix :D
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 20:00:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.968.970 von BrsenBunny am 07.01.08 16:55:50die einfuhrbestimmungen sind nicht anders als von anderen nicht eu ländern auch.

      plagiate jedweder art sind natürlich nicht erlaubt.

      pflanzen,tiere oder erzeugnisse von solchen sollten genau überprüft werden ob sie in die eu eingeführt werden dürfen.

      luftfrachtpakete werden eigentlich immer vom zoll geöffnet. nach bezahlen des einfuhrzolls kannst du das paket abholen.
      schlaufüchse der besonderen art geben bei wertvollen gütern z.b schmuck einen zu niedrigen wert an und haben keinen beleg.leider schätzt dann der zoll den deutschen marktpreis.

      bekleidung im koffer wird meistens eher locker gesehen wenn es so wirkt das es für den eigenbedarf ist. uhren, schmuck ist das gleiche, wenn du eine lolex oder lote lasche für deine freundin hast wird das nicht so eng gesehen.
      der zoll hat den ganzen tag nichts anderes zu tun als koffer und pakete zu prüfen also weiß er auch genau was für welche länder typische waren sind.
      bei plagiaten sehr vorsichtig sein, kann schnell ein fehlkauf werden, wir neigen dazu kräftig zu handeln und vergessen dabei die ware wirklich ganz genau zu prüfen. das gilt insbesondere für uhren software und musik oder filme. oft merkt man erst später das die ware wertlos ist.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 20:01:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Woher weiss des Zoll ob Waren die ich ausführe den Wert von erlaubten 175€ überrschreiten? woher wissen Sie das ich einiges vllt. nicht schon bei der Einreise dabei hatte?

      ganz einfach, du mußt das alles belegen. z.b. rechnung bei kauf ,quittung. wenn du deutsche sachen nach china nimmst und später wieder nach deutschland zurückbringst mußt du das auch verzollen, es sei denn du kannst das alles nachweisen, das es in deutschland gekauft wurde oder der zöllner glaubt dir das alles einfach. wenn du sehr teure sachen wie z.b. schmuck mitnimmst, hast du die möglichkeit dir vor abreise nach china ein inf3 ausstellen zu lassen als nachweis dass es schon mal in deutschland war.

      2) Wie sieht es mit evtl. Plagiaten aus die ich Ausführe? Ist das erlaubt?
      Werden sie mir abgenommen? Strafe?

      die einfuhr von fälschungen von privatleuten innerhalb der 175 eurowertgrenze wird meiner meinung nach im gegensatz zum postverkehr im reiseverkehr tolleriert.

      3) Ist es für Ausländer möglich "per Post" ein Paket nach Deutschland zu schicken, Preise? Wie wird der Zoll das Kontrollieren? Was darf da z.b. drin sein, was nicht?

      zu den preisen habe ich keine ahnung. der zoll darf kontrollieren, die deutsche post, die das paket befördert ist sogar verpflichtet die waren beim zoll vorzuführen, solange der wert der sendung über 22 euro ist.
      im paket darf eigentlich alles drinn sein, du mußt eben nur verzollen. arzneimittel sind verboten, waffen gibts beschränkungen. bei bestimmten lebensmittel gibts höchstgrenzen. artenschutz wird bei china denke ich mal kein großes problem sein.

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      schrieb am 07.01.08 20:05:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.969.307 von big_mac am 07.01.08 17:16:50leider gibt es nur nichts was man einführen könnte außer plagiaten.

      kunst ist nicht erlaubt, möbel etwas sperrig und der rest ist für uns eher nicht so wichtig.

      was willst du da mitnehmen ? bleibt nur noch ein großer sack leis.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 20:27:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.971.748 von DeltaComet am 07.01.08 20:01:08der ist auch gut : waffen gibt es beschränkungen !!

      außer einem küchenmesser (was ja auch eine waffe sein könnte, sagt die salatgurke ) dürfen insbesondere seit dem 11 sep. auch nicht die harmlosesten gerätschaften mitgeführt werden. :laugh:

      belegen muß man selbstverständlich nicht das man die waren schon bei der einreise hatte. jeder beamte sieht sofort ob es sich um gebrauchtes urlaubsgepäck oder geschmuggelte neuware handelt. teuren schmuck oder ähnliches wird man kaum einführen wollen.

      die kontrolle am flughafen ist selten und in der regel harmlos, die zollbeamten filtern meist nur grobe verstöße raus. luftfracht ist wesentlich schärfer da viele aus angst denken sie schicken es besser mit der post.

      was soll der zoll auch denken wenn ein kleines wertversichertes paket aus asien kommt das jeder sogar im handgepäck haben könnte.

      der artenschutz ist in allen ländern ein thema, oder besser da nicht sondern bei uns. es ist nuneinmal so das in einigen gegenden und ländern in asien tiere auf der speisekarte stehen die bei uns nicht eingeführt werden dürfen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 09:28:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.972.106 von plotz am 07.01.08 20:27:15der ist auch gut : waffen gibt es beschränkungen !!

      ein sehr berechtigter Hinweis. Sonst täten manche noch ein paar Raketen samt Atombomben mitnehmen :D
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 22:43:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      erstmal danke für eure Beiträge :)

      Bisher hab ich das mir so vorgestellt, dass ich aus China für 175€ sachen mitnehmen darf? ist das falsch? werden also meine sachen (z.b. klamotten) die ich von Deutschland mitbringe da mit eingerechnet?
      Allein die Klamotten die ich am Körper trage übersteigen 175 €....?!?


      Ich kann mir nicht vorstellen wie da kontrolliert wird,...man Stelle sich vor ich hab ein gefälschtes Hemd/Uhr im Koffer...,die Zollbeamten haben doch garnicht solange Zeit den Gegenstand auf echtheit zu prüfen? wann ist ein "Nachbau" eig. ein plagiat? muss dazu ein falsches Logo aufgedruckt sein?
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 23:23:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.987.017 von BrsenBunny am 08.01.08 22:43:24da du offensichtlich noch nie eine fernreise gemacht hast würde ich mir zumindest einen guten reiseführer kaufen.

      es geht hier nur um die ausfuhr von in china gekauften waren. die 175 € sind auch nicht ernst zu nehmen.

      plagiate erkennt man nur an den entsprechenden markennamen den die da aber auch fast immer draufdrucken.

      du scheinst derart wenig erfahren zu sein das deine einkäufe teuer werden können.

      also nochmal für einfach. alle normalen gebrauchsgüter die du einführst müssen nicht belegt werden. genauso bei der ausfuhr natürlich auch nicht.
      plagiate haben grundsätzlich den markennamen, oder einen geringstsfügig abgewandelten markennamen. das ist verboten, wird aber wenn überhaupt eine kontrolle erfolgt zumindest bei bekleidung in geringer menge meist nicht beanstandet.

      ich weiß nicht was du in china machen willst und wie lange dein aufenthalt dort sein wird. alle wesentlichen fragen kannst du über googel nachlesen. eine chinareise ist relativ teuer und zu kaufen gibt es dort eher weniger also verstehe ich nicht wirklich was du dir da für gedanken machst.

      paketversand ist teuer und kontrolle sicher, im gepäck ist das risiko wenn man nun meint was mitnehmen zu wollen das nicht erlaubt ist (plagiate) sehr gering.

      bei der ausfuhr ist es in der regel nur in d. ein problem. dem ausreisendem land ist es eigentlich immer egal was und wieviel du davon mitnimmst.
      bargeld muß ab einer bestimmten höhe angegeben werden, ebenso ist es teiweise sinnvoll sich die einfuhr von sehr teuren gütern bestätigen zu lassen.


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