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    Thema Onlinedurchsuchung: Heute Urteil in Karlsruhe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.08 08:26:00 von
    neuester Beitrag 02.03.08 18:19:52 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.138.966
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      schrieb am 27.02.08 08:26:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Thema Onlinedurchsuchung: Heute Urteil in Karlsruhe
      ----------------------------------------------------------------------

      Ich gehe mal davon aus, dass Onlinedurchsuchungen demnächst - unter Auflagen, wie es immer so harmlos heißt - möglich sein werden. Sagte ich möglich, ich meine natürlich, gesetzlich erlaubt sein werden. Möglich sind die natürlich jetzt schon.

      Und wie weit die deutschen Schnüffelbehörden inzwischen offiziell schon gehen, das sieht man am Beispiel Liechtenstein, wo man bereits Institute "geknackt" haben will.

      Also wundert euch nicht, wenn die Krake, das Krebsgeschwürt, unser nimmersatter und kontrollsüchtiger Papa Staat demnächst im großen Stil bei jedem Buchstaben, den ihr eure Tastatur hackt, mitliest.

      Tja, das wird die NSA mit ihren um die 100.000 Mann demnächst wie ein kleines Behördchen aussehen lassen, wenn die "Gruppe1984" - das ist der Name der neuen deutschen Schnüffelbehörde - erst mal den Betrieb aufgenommen haben wird.

      Wenn es gut gemacht wird, wird trotz DV-Unterstützung in der ersten Zeit wohl 1 Behördenmitarbeiter auf 10 Einwohner kommen.

      Na, das ist doch Jobpotential. Arbeitslosigkeit wird also demnächst in Deutschland nicht mehr vorkommen.

      Und vor allem, jetzt wo die sog. Linke auch im Westen in Fahrt kommt, werden sich wahrscheinlich nicht wenige deren Mitglieder wie in den guten alten Zeiten fühlen.

      Stasigal ick hör die strapsen!

      Auch der Aspekt der Datensicherheit ist natürlich nicht zu unterschätzen.

      Wenn's es also mal wieder hakt im Rechnergetriebe. Wie kann man sicher sein, dass Pig Prother nicht an Bord ist und vergessen hat, seine Scheiß-Software auch noch richtig zu konfigurieren.

      So wie die Behörden alles nur halb und das auch noch schlecht machen, werden sie auch das wieder nicht packen.

      Ganz abgesehen davon, dass jeder kleine Behördenmitarbeiter mal eben sehen kann, was sein Nachbar auf'm Rechner hat. Albtraum.

      Wie die vorgehen, wenn man sie lässt, das haben wir doch schon bei der sog. Kontenabfrage gesehen.

      Also, wem bei den Perspektiven nicht der Kaffee hochkommt, was dann? Die Galle?
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 09:20:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das beste kommt aber erst noch, wenn die vom BND entwickelte Spionagesoftware auf dem Insider Markt zu bekommen ist. Da ist doch unser Steuerzahlergeld gut angelegt für die Kriminellen!
      Ein Glücksfall für jeden mit krimineller Energie!

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 10:30:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      [urlKarlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen]http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html[/url]

      Ermittler dürfen heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Online-Durchsuchungen sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar - ein entsprechendes Gesetz in NRW wurde aber für nichtig erklärt.

      Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

      Das dem Verfahren zugrunde liegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig.

      Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.

      ...
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 10:32:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Laufband auf nt-v:

      Grundsatzurteil in Karlsruhe
      Mit einem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

      Verfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung in NRW. Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur sogenannten Online-Durchsuchung verworfen. Das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei nichtig, urteilte das Gericht in Karlsruhe.

      Online-Durchsuchungen unter Auflagen zulässig
      Das Bundesverfassungsgericht hält aber generell Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Demnach sei das Ausspähen von Computern grundsätzlich nur dann verfassungsgemäss, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe.


      Ich persönlich neige in jedem Fall zum Zweit-PC. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 10:34:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.488.140 von rv_2011 am 27.02.08 10:30:26Sorry, habe Deinen Artikel erst nach dem Abschicken meines Postings gesehen.

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      schrieb am 27.02.08 11:07:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schäuble sollte nun einsehen, dass er als Innenminister nicht tragbar ist und zurücktreten.
      Was vergeudet der Mensch nur für Zeit zur Schaffung blödsinniger Gesetze :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 11:09:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sieht nicht gut aus für Schäuble, gar nicht gut. :laugh:

      Jetzt ist die Überwachung von Ministercomputern gestattet, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß von diesen Personen Gefahren für den Rechtsstaat oder andere überragend wichtige Rechtsgüter ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 11:14:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.488.602 von Borealis am 27.02.08 11:09:44Soweit ich das verstanden habe, ist die Online-Durchsuchung bei jedem PC generell unter Auflagen gestattet, nicht nur bei "Ministercomputern".
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 15:04:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist ja schön dass Schäuble das Urteil berücksichtigen will.

      Wirklich gnädig.


      Besser ist es Windoof vom Netz zu nehmen und mit Truecrypt zu verschlüsseln-I Net nur noch mit Linux Live CD und dazu noch 'ne externe Festplatte (auch mit Truecrypt verschlüsselt).Dann ist man nicht auf Schäubles (und Konsortens ) Gnaden angewiesen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 18:06:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      was ist wichtiger, die freiheit oder der bestand eines kuenstlichen gebildes genannt staat. in der ddr/nazideutschland wuerde dieses gesetz prima hinpassen.

      1984 ist geschichte, jetzt haben wir schon 2008
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 18:21:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.494.643 von BOERSENHAIX am 27.02.08 18:06:04
      Die Ängste und Obsessionen der Macht bleiben sich immer gleich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 00:21:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.488.602 von Borealis am 27.02.08 11:09:44Für Schäuble sieht das gar nicht gut aus: Er plante doch ein ähnliches Gesetz wie das aus NRW.

      Vor allem aber ist das eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition in NRW. Nicht nur die Regierung hat dieses in zahlreichen Punkten verfassungswidrige Gesetz gemacht: Die Parlamentsmehrheit hat dieses verfassungswidrige Gesetz beschlossen.
      Und es ist auch ein Ohrfeige für die Opposition: Trotz ihrer Verfassungsbedenken hat nicht sie gegen dieses Gesetz in Karlsruhe geklagt, sondern einige Privatpersonen.

      Nicht einmal einmal ein Szenario wie 9/11 rechtfertigt nach diesem Urteil per se Online-Durchsuchungen: Es muss schon ein eine konkret nachgewiesenene Bedrohung vorliegen.

      Mit diesem Urteil hat das Verfassungsgericht gezeigt, dass es in der Lage ist, die Grundrechte dem geänderten technischen Umfeld anzupassen. Die "Argumente" der möchte-gern-Schnüffler in der Politik ziehen nicht mehr, dass alles was im Grundgesetz nicht explizit verboten ist (PCs kannten dessen Väter noch nicht) erlaubt sei.

      Da die Verfassungsrichter den Schutz der digitalen Privatsphäre in den Rang eines Grundrechts gestellt haben, wird es selbst durch eine Verfassungsänderung kaum auszuhebeln sein.
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 13:59:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.498.411 von rv_2011 am 28.02.08 00:21:52Ich sag' ja, nach meinem Zweitbuch werde ich mir einen Zweit-PC zulegen, um Internet und persönliche Daten voneinander zu trennen.

      PS:
      Hi rv,
      so präsent, wie in den letzten Tagen warst Du schon ewig nicht mehr.
      Schön, mal wieder etwas von Dir zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 22:53:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.498.411 von rv_2011 am 28.02.08 00:21:52"Die Parlamentsmehrheit hat dieses verfassungswidrige Gesetz beschlossen."

      Erstaunlich, mit wieviel krimineller Energie angebliche Volksvertreter ihr Mandat dazu mißbrauchen, verfassungsfeindliche Machenschaften zum Gesetz zu erheben.
      Avatar
      schrieb am 02.03.08 18:19:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.524.059 von corbie am 01.03.08 13:59:05Schau mal in den Klima-Thread...
      Aber da kommen ja jetzt keine neuen Argumente (oder Hirngespinste) mehr. ;)

      Du bist in den letzten Tagen ja auch recht aktiv... ;)


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