Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.04.08 19:58:36 von
neuester Beitrag 18.01.09 17:33:55 von
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Hallo,
wollte gerade mal mit meiner Steuererklärung beginnen, bin jetzt aber bei der Anlage Kap bzw. SO etwas hängengeblieben..
Wenn ich die Erträgnisaufstellung nehme, steht dort am Ende neben den Ergebnissen die Spalte: dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend ja oder nein. Muss/kann ich jetzt bei einer Addition des Gesamtverlust/Gewinns bereits die Posten halbieren, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen?
Insgesamt habe ich 2007 leider einen Verlust von genau 100,- € gemacht, wenn ich jetzt alles zu 100% zusammenrechne, und würde also die Anlage SO gar nicht ausfüllen..
Da die Verluste aber hauptsächlich mit Optionsscheinen angefallen sind, die ja zu 100% zu versteuern sind, würde sich, wenn ich die Erträge aus Aktiensgeschäften (die ja dem HEV unterliegen )mit nur 50% berechne, ein höherer Verlust ergeben, den man dann ja wohl mit möglichen Gewinnen in den Folgejahren gegenrechnen kann?
Unter diesen Umständen, würde es dann also vielleicht doch Sinn machen, wenn man die Verluste angibt?
Wäre prima, wenn ein "Experte" eine Antwort weiss..
Gruß Vinc
wollte gerade mal mit meiner Steuererklärung beginnen, bin jetzt aber bei der Anlage Kap bzw. SO etwas hängengeblieben..
Wenn ich die Erträgnisaufstellung nehme, steht dort am Ende neben den Ergebnissen die Spalte: dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend ja oder nein. Muss/kann ich jetzt bei einer Addition des Gesamtverlust/Gewinns bereits die Posten halbieren, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen?
Insgesamt habe ich 2007 leider einen Verlust von genau 100,- € gemacht, wenn ich jetzt alles zu 100% zusammenrechne, und würde also die Anlage SO gar nicht ausfüllen..
Da die Verluste aber hauptsächlich mit Optionsscheinen angefallen sind, die ja zu 100% zu versteuern sind, würde sich, wenn ich die Erträge aus Aktiensgeschäften (die ja dem HEV unterliegen )mit nur 50% berechne, ein höherer Verlust ergeben, den man dann ja wohl mit möglichen Gewinnen in den Folgejahren gegenrechnen kann?
Unter diesen Umständen, würde es dann also vielleicht doch Sinn machen, wenn man die Verluste angibt?
Wäre prima, wenn ein "Experte" eine Antwort weiss..
Gruß Vinc
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.945.842 von Vincent21 am 22.04.08 19:58:36Verluste solltest auf jeden Fall angeben !
Mit euren Halb-, Ganz- und sonstigen Brucheinkünften kennt sich ein Ausländer natürlich nicht aus.
Mit euren Halb-, Ganz- und sonstigen Brucheinkünften kennt sich ein Ausländer natürlich nicht aus.
Muss/kann ich jetzt bei einer Addition des Gesamtverlust/Gewinns bereits die Posten halbieren, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen?
Nein, das macht die Software der Steuerverwaltung automatisch.(Sollte sie jedenfalls, ich empfehle, den Steuerbescheid zu überprüfen).
Unter diesen Umständen, würde es dann also vielleicht doch Sinn machen, wenn man die Verluste angibt
Ja, auf jeden Fall.
Nein, das macht die Software der Steuerverwaltung automatisch.(Sollte sie jedenfalls, ich empfehle, den Steuerbescheid zu überprüfen).
Unter diesen Umständen, würde es dann also vielleicht doch Sinn machen, wenn man die Verluste angibt
Ja, auf jeden Fall.
ein guter Bekannter von mir hat folgendes gemacht.
Er hat die Anlage KAP zwar abgegeben aber sonst keine Werte eingetragen.
Zusätzlich hat er dann alle Bescheinigungen von der Bank dazugelegt und
siehe da, das Finanzamt hat nicht reklamier und hat dann wohl selbst alles
eingetragen.
Vielleicht sollte man so etwas viel öfters machen
Er hat die Anlage KAP zwar abgegeben aber sonst keine Werte eingetragen.
Zusätzlich hat er dann alle Bescheinigungen von der Bank dazugelegt und
siehe da, das Finanzamt hat nicht reklamier und hat dann wohl selbst alles
eingetragen.
Vielleicht sollte man so etwas viel öfters machen
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.977.340 von Malony am 26.04.08 10:15:06Da freut sich das Finanzamt....
Die Bankbescheinigungen sind häufig falsch und weisen zu hohe Werte aus (Finanzinnovationen, Fonds etc). Manche Werte fehlen schlichtweg (z.B. negative Marktrendite bei Finanzinnovationen).
Die Bankbescheinigungen sind häufig falsch und weisen zu hohe Werte aus (Finanzinnovationen, Fonds etc). Manche Werte fehlen schlichtweg (z.B. negative Marktrendite bei Finanzinnovationen).
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.148.311 von Taxadvisor am 22.05.08 08:36:45na ja, kontrollieren sollte man sie ja vorher natürlich schon.
Ungesehen würde ich das auch nicht empfehlen.
Ungesehen würde ich das auch nicht empfehlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.945.842 von Vincent21 am 22.04.08 19:58:36Hallo zusammen,
ich habe diesen Thread noch mal hervorgeholt, da er thematisch zu meiner Frage passt, aber ich keinen eigenen eröffnen kann.
Ich habe eine Frage zur Steuer auf Spekulationsgewinne (§23 EStG) in Zusammenhang mit dem HEV.
Der SAchverhalt ist folgender:
Ich habe in 2008 bereits Verluste realisiert (betrifft Aktien und Fonds (aktiv und ETF)) und hatte eigentlich vor, diese feststellen zu lassen.
Jetzt habe ich aber durch einen glücklichen Zufall einen Gewinn gemacht, der die Verluste übersteigt.
Allerdings ist die Frage, wo das HEV anzuwenden ist und wo nicht...
Meiner Meinung nach wird der Gewinn aus der Aktienspekulation nur zur Hälfte angesetzt, ebenso wie die Verluste mit Aktien. Aber was ist mit den Verlusten aus dem Verkauf (i) eines Indexzertifikats, (ii) eines aktiven Aktienfonds und (iii) von ETFs auf Aktien und Rohstoffe, die jedoch nicht ausschütten, sondern die Dividende swappen?
Es wäre klasse, wenn mir hierzu jemand einen Hinweis (wenn möglich mit Quelle) nennen könnte.
Vielen Dank schon mal und Gruß vom Prjanik!
ich habe diesen Thread noch mal hervorgeholt, da er thematisch zu meiner Frage passt, aber ich keinen eigenen eröffnen kann.
Ich habe eine Frage zur Steuer auf Spekulationsgewinne (§23 EStG) in Zusammenhang mit dem HEV.
Der SAchverhalt ist folgender:
Ich habe in 2008 bereits Verluste realisiert (betrifft Aktien und Fonds (aktiv und ETF)) und hatte eigentlich vor, diese feststellen zu lassen.
Jetzt habe ich aber durch einen glücklichen Zufall einen Gewinn gemacht, der die Verluste übersteigt.
Allerdings ist die Frage, wo das HEV anzuwenden ist und wo nicht...
Meiner Meinung nach wird der Gewinn aus der Aktienspekulation nur zur Hälfte angesetzt, ebenso wie die Verluste mit Aktien. Aber was ist mit den Verlusten aus dem Verkauf (i) eines Indexzertifikats, (ii) eines aktiven Aktienfonds und (iii) von ETFs auf Aktien und Rohstoffe, die jedoch nicht ausschütten, sondern die Dividende swappen?
Es wäre klasse, wenn mir hierzu jemand einen Hinweis (wenn möglich mit Quelle) nennen könnte.
Vielen Dank schon mal und Gruß vom Prjanik!
Aber was ist mit den Verlusten aus dem Verkauf (i) eines Indexzertifikats, (ii) eines aktiven Aktienfonds und (iii) von ETFs auf Aktien und Rohstoffe, die jedoch nicht ausschütten, sondern die Dividende swappen?/i]
Hier gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Gewinne und Verluste sind voll anzusetzen.
Hier gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Gewinne und Verluste sind voll anzusetzen.
Quelle zur Nichtanwendbarkeit des HEV bei Zertifikaten:
http://www.scoach.de/EN/MediaLibrary/Document/PDF/vp/SOP/vpD…
Seite 22 von 28
http://www.scoach.de/EN/MediaLibrary/Document/PDF/vp/SOP/vpD…
Seite 22 von 28
Quelle zur Nichtanwendbarkeit des HEV bei Veräußerung von Aktienfonds:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1031052-1-10/halb…
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1031052-1-10/halb…
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.009.792 von NATALY am 19.11.08 21:11:57Vielen Dank, Nataly, das hat mir sehr geholfen.
Ist dann optimal gelaufen für mich!
Gruß
Prjanik
Ist dann optimal gelaufen für mich!
Gruß
Prjanik
ich habe eine frage zur anleitung so 2007:
http://209.85.129.132/search?q=cache:AfheIW6ZRbsJ:www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2007/print/anltg-anlage_so_07.pdf+anleitung+anlage+so+2007&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de
darin steht: zeile 31 bis 61
private veraeusserungsgeschaefte sind:
-veraeusserungsgeschaefte grundstuecke.... (zeile 31 bis 40)
-veraeusserungsgeschaefte andere wirtschaftsgueter... (zeile 41 bis 50)
- veraeusserungsgeschaefte, bei denen die veraeusserung der wirtschaftsgueter.... (zeile 31 bis 57)
-termingeschaefte.... (zeile 51 bis 57)
und in den weiteren erlaeuterungen sind die zeilen 31 bis 40, 51 bis 50 und zeilen 51 bis 57 sowie zeile 61 aufgefuehrt.
aber nichts zu den zeilen 58 bis 60
und genau hier muss ich einkuenfte eintragen.
in 2007 hatte ich ek aus veraeusserungsgeschaeften unter euro 512
nun bekam ich von einer beteiligungsgesellschaft die mitteilung ueber ek aus privaten veraeusserungsgeschaeften die in zeile 59 und 60 einzutragen sind.
heisst dies nun fuer mich, dass ich dem fa die anderen ek aus veraeusserungsgeschaeften noch nachmelden muss, da ich insgesamt nun doch ueber 512 euro komme? oder werden die eintraege zeile 58 bis 60 anders betrachtet?
danke fuer die hilfe!!!
http://209.85.129.132/search?q=cache:AfheIW6ZRbsJ:www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2007/print/anltg-anlage_so_07.pdf+anleitung+anlage+so+2007&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de
darin steht: zeile 31 bis 61
private veraeusserungsgeschaefte sind:
-veraeusserungsgeschaefte grundstuecke.... (zeile 31 bis 40)
-veraeusserungsgeschaefte andere wirtschaftsgueter... (zeile 41 bis 50)
- veraeusserungsgeschaefte, bei denen die veraeusserung der wirtschaftsgueter.... (zeile 31 bis 57)
-termingeschaefte.... (zeile 51 bis 57)
und in den weiteren erlaeuterungen sind die zeilen 31 bis 40, 51 bis 50 und zeilen 51 bis 57 sowie zeile 61 aufgefuehrt.
aber nichts zu den zeilen 58 bis 60
und genau hier muss ich einkuenfte eintragen.
in 2007 hatte ich ek aus veraeusserungsgeschaeften unter euro 512
nun bekam ich von einer beteiligungsgesellschaft die mitteilung ueber ek aus privaten veraeusserungsgeschaeften die in zeile 59 und 60 einzutragen sind.
heisst dies nun fuer mich, dass ich dem fa die anderen ek aus veraeusserungsgeschaeften noch nachmelden muss, da ich insgesamt nun doch ueber 512 euro komme? oder werden die eintraege zeile 58 bis 60 anders betrachtet?
danke fuer die hilfe!!!
es waere super, wenn jemand eine hilfestellung fuer mich haette!!!
danke fuer die bemuehungen!
danke fuer die bemuehungen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.338.226 von angkorwat am 09.01.09 09:11:38Da es sich bei der Beteiligungsgesellschaft wohl um PV handelt, sind alle Veräußerungsgewinne zusammen zu rechnen. Damit sind die anderen Erträge nachzumelden.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.359.226 von Taxadvisor am 12.01.09 21:53:34danke taxadvisor!
aber was heisst bitte pv?
aber was heisst bitte pv?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.360.775 von angkorwat am 13.01.09 09:26:06PV = Privatvermögen
BV = Betriebsvermögen
Gruß
Taxadvisor
BV = Betriebsvermögen
Gruß
Taxadvisor
Beim Verkauf von Aktien, die noch 2008 erworben wurden, soll noch das HEV gelten.
Wie verhält es sich mit Dividenden aus diesen Aktien?
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bisher wurden Dividenden aus H-Aktien (Hong Kong) nicht besteuert, evtl. wegen Firmensitz auf den Cayman-Inseln. Die Besteuerung erfolgte dann mit der Eink.steuer.
Seit 2009 versteuert meine Bank die Dividenden auf H-Aktien wie bei deutschen Aktien, auch wenn sie 2008 erworben wurden und argumentiert damit, daß ab 2009 die Abgeltungssteuer zum Tragen käme und es das HEV nicht mehr gäbe. Der "Bestandsschutz" auf "alte Aktien" käme nicht mehr zum Tragen, entscheidend sei das Zuflußprinzip.
Frage an die Experten:
Ist das so richtig?
Wie verhält es sich mit Dividenden aus diesen Aktien?
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Bisher wurden Dividenden aus H-Aktien (Hong Kong) nicht besteuert, evtl. wegen Firmensitz auf den Cayman-Inseln. Die Besteuerung erfolgte dann mit der Eink.steuer.
Seit 2009 versteuert meine Bank die Dividenden auf H-Aktien wie bei deutschen Aktien, auch wenn sie 2008 erworben wurden und argumentiert damit, daß ab 2009 die Abgeltungssteuer zum Tragen käme und es das HEV nicht mehr gäbe. Der "Bestandsschutz" auf "alte Aktien" käme nicht mehr zum Tragen, entscheidend sei das Zuflußprinzip.
Frage an die Experten:
Ist das so richtig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.675 von NOBODY_III am 13.01.09 16:45:08Ja,
der Bestandsschutz gilt nur hinsichtlich der Veräußerungsgewinne nicht hinsichtlich der laufenden Erträge.
Gruß
Taxadvisor
der Bestandsschutz gilt nur hinsichtlich der Veräußerungsgewinne nicht hinsichtlich der laufenden Erträge.
Gruß
Taxadvisor
Danke!
Gruss
N.
Gruss
N.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.365.472 von Taxadvisor am 13.01.09 17:59:43Demnach würde das HEV auch noch bei Veräußerungsverlusten gelten, sofern die Aktien noch in 2008 gekauft wurden.
Bei Optionsscheinen nach wie vor kein HEV, so daß dort der volle Verlust dem Verlustvortrag zugeschlagen werden kann?
Bei Optionsscheinen nach wie vor kein HEV, so daß dort der volle Verlust dem Verlustvortrag zugeschlagen werden kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.388.390 von NOBODY_III am 16.01.09 13:02:20Hallo Nobody,
JA (sofern der Verkauf innerhalb der einjährigen SpekuFrist erfolgt).
Rene
JA (sofern der Verkauf innerhalb der einjährigen SpekuFrist erfolgt).
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.393.530 von ReneBanker am 16.01.09 21:46:46Danke ReneBanker!
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