Bruch der Verfassung durch die Regierung Schröder(SPD) "Prof".Fischer(Grüne) in Jahre 2003 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.05.08 09:16:43 von
neuester Beitrag 09.05.08 14:08:08 von
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Karlsruhe stärkt Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen Überblick (fasst Urteil und Sicherheitsdebatte zusammen)
AP
AP - Mittwoch, 7. Mai, 16:40 Uhr
Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Parlamentarier bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt. Das höchste deutsche Gericht erklärte die Flüge von NATO-Aufklärungsmaschinen zu Beginn des Irakkrieges 2003 für verfassungswidrig und lieferte Gegnern des Sicherheitskonzeptes der Union neue Argumente. SPD und Opposition wiesen das Papier von CDU und CSU am Mittwoch scharf zurück.
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Nach dem Urteil der Karlsruher Richter missachtete die damalige rot-grüne Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder die Rechte der Abgeordneten, als sie Bundeswehrsoldaten ohne Zustimmung des Parlamentes als Besatzungsmitglieder von AWACS-Aufklärern in die Türkei entsandte. Geklagt hatte die FDP-Fraktion.
Künftig muss die Bundesregierung die Abgeordneten befragen, wenn die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Das gilt auch, wenn die Soldaten selbst unbewaffnet sind: Die Bundeswehr-Angehörigen in den AWACS-Maschinen hätten etwa für einen Waffeneinsatz wichtige Informationen liefern und sogar selbst den Einsatz befehlen können, urteilten die Richter. Die Regierung argumentierte damals, dass die AWACS-Maschinen unbewaffnet seien und es sich nicht um einen bewaffneten Militäreinsatz handele.
Großes Risiko bei bewaffneten Einsätzen
Für den Parlamentsvorbehalt komme es nicht darauf an, ob der Einsatz der Verteidigung diene. «Der Deutsche Bundestag muss ausnahmslos jedem Einsatz bewaffneter Streitkräfte zustimmen», sagte Verfassungsrichter Udo di Fabio. Waffengewalt bedeute ein Risiko für deutsche Soldaten und politisches Eskalationspotenzial.
Neben der siegreichen FDP-Fraktion begrüßten Politiker fast aller Parteien die Entscheidung. Unionsfraktionschef Volker Kauder erklärte, der Richterspruch sei eine «Ohrfeige für Rot-Grün». Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die AWACS-Entscheidung von damals erweise sich im Nachhinein als Fehler. Aber auch für die Union sei das Urteil eine «krachende Niederlage». Die Absicht, den Parlamentsvorbehalt auszuhebeln, habe das Gericht zurückgewiesen.
Auch im Bundestag stieß die Union mit ihrer neuen Sicherheitsstrategie auf eine breite Ablehnung beim Koalitionspartner SPD und der Opposition. Der Autor des Papiers, CDU-Fraktionsvizechef Andreas Schockenhoff, betonte, dass es um eine strategische Debattenkultur gehe. Die Ministerien müssten besser vernetzt und ihre Koordination verbessert werden. Wer eine Europa-Armee mit deutscher Beteiligung schaffen wolle, müsse das Parlamentsbeteiligungsgesetz ändern.
Künast bezweifelt Mehrheit im Bundestag
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf der Union vor, die Grenzen zwischen Außen- und Innenpolitik zu verwischen. CDU und CSU gehe es darum, einen präventiven Sicherheitsstaat aufzubauen. Es werde im Bundestag keine Mehrheit dafür geben.
SPD-Fraktionsvizechef Walter Kolbow kritisierte die geplante Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates nach US-Vorbild als verfassungswidrig. Der Verzicht auf ein UN-Mandat für bewaffnete Einsätze sei falsch.
Zu der Frage, ob die Pläne der Union für einen Nationalen Sicherheitsrat mit den Grundzügen des Karlsruher Urteils vereinbar seien, nahm Regierungssprecher Ulrich Wilhelm nicht Stellung. Er verwies darauf, dass es sich dabei um ein Fraktionspapier handele und Kanzlerin Angela Merkel bereits deutlich gemacht habe, dass sich die Umsetzung nicht auf die laufende Legislaturperiode beziehe.
© 2008 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
UND DIE KONSEQUENZEN FÜR SCHRÖDER(SPD) UND "PROF" FISCHER(GRÜNE), SELBSTVERSTÄNDLICH KEINE, SCHLIEßLICH GILT DOCH DIE VERFASSUNG FÜR DIE BEIDEN NICHT, DAS WÄRE NOCH SCHÖNER, WENN SICH SCHRÖDER UND "PROF"FISCHER AN DIE VERFASSUNG HALTEN WÜRDEN, SCHLIEßLICH IST DIE "BRD" EINE "DEMOKRATIE" DAS ERKLÄREN UNS TAGTÄGLICH ARD/ZDF, JUNGE WELT, NEUES DEUTSCHLAND ETC.
AP
AP - Mittwoch, 7. Mai, 16:40 Uhr
Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Parlamentarier bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt. Das höchste deutsche Gericht erklärte die Flüge von NATO-Aufklärungsmaschinen zu Beginn des Irakkrieges 2003 für verfassungswidrig und lieferte Gegnern des Sicherheitskonzeptes der Union neue Argumente. SPD und Opposition wiesen das Papier von CDU und CSU am Mittwoch scharf zurück.
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Nach dem Urteil der Karlsruher Richter missachtete die damalige rot-grüne Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder die Rechte der Abgeordneten, als sie Bundeswehrsoldaten ohne Zustimmung des Parlamentes als Besatzungsmitglieder von AWACS-Aufklärern in die Türkei entsandte. Geklagt hatte die FDP-Fraktion.
Künftig muss die Bundesregierung die Abgeordneten befragen, wenn die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Das gilt auch, wenn die Soldaten selbst unbewaffnet sind: Die Bundeswehr-Angehörigen in den AWACS-Maschinen hätten etwa für einen Waffeneinsatz wichtige Informationen liefern und sogar selbst den Einsatz befehlen können, urteilten die Richter. Die Regierung argumentierte damals, dass die AWACS-Maschinen unbewaffnet seien und es sich nicht um einen bewaffneten Militäreinsatz handele.
Großes Risiko bei bewaffneten Einsätzen
Für den Parlamentsvorbehalt komme es nicht darauf an, ob der Einsatz der Verteidigung diene. «Der Deutsche Bundestag muss ausnahmslos jedem Einsatz bewaffneter Streitkräfte zustimmen», sagte Verfassungsrichter Udo di Fabio. Waffengewalt bedeute ein Risiko für deutsche Soldaten und politisches Eskalationspotenzial.
Neben der siegreichen FDP-Fraktion begrüßten Politiker fast aller Parteien die Entscheidung. Unionsfraktionschef Volker Kauder erklärte, der Richterspruch sei eine «Ohrfeige für Rot-Grün». Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die AWACS-Entscheidung von damals erweise sich im Nachhinein als Fehler. Aber auch für die Union sei das Urteil eine «krachende Niederlage». Die Absicht, den Parlamentsvorbehalt auszuhebeln, habe das Gericht zurückgewiesen.
Auch im Bundestag stieß die Union mit ihrer neuen Sicherheitsstrategie auf eine breite Ablehnung beim Koalitionspartner SPD und der Opposition. Der Autor des Papiers, CDU-Fraktionsvizechef Andreas Schockenhoff, betonte, dass es um eine strategische Debattenkultur gehe. Die Ministerien müssten besser vernetzt und ihre Koordination verbessert werden. Wer eine Europa-Armee mit deutscher Beteiligung schaffen wolle, müsse das Parlamentsbeteiligungsgesetz ändern.
Künast bezweifelt Mehrheit im Bundestag
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf der Union vor, die Grenzen zwischen Außen- und Innenpolitik zu verwischen. CDU und CSU gehe es darum, einen präventiven Sicherheitsstaat aufzubauen. Es werde im Bundestag keine Mehrheit dafür geben.
SPD-Fraktionsvizechef Walter Kolbow kritisierte die geplante Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates nach US-Vorbild als verfassungswidrig. Der Verzicht auf ein UN-Mandat für bewaffnete Einsätze sei falsch.
Zu der Frage, ob die Pläne der Union für einen Nationalen Sicherheitsrat mit den Grundzügen des Karlsruher Urteils vereinbar seien, nahm Regierungssprecher Ulrich Wilhelm nicht Stellung. Er verwies darauf, dass es sich dabei um ein Fraktionspapier handele und Kanzlerin Angela Merkel bereits deutlich gemacht habe, dass sich die Umsetzung nicht auf die laufende Legislaturperiode beziehe.
© 2008 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
UND DIE KONSEQUENZEN FÜR SCHRÖDER(SPD) UND "PROF" FISCHER(GRÜNE), SELBSTVERSTÄNDLICH KEINE, SCHLIEßLICH GILT DOCH DIE VERFASSUNG FÜR DIE BEIDEN NICHT, DAS WÄRE NOCH SCHÖNER, WENN SICH SCHRÖDER UND "PROF"FISCHER AN DIE VERFASSUNG HALTEN WÜRDEN, SCHLIEßLICH IST DIE "BRD" EINE "DEMOKRATIE" DAS ERKLÄREN UNS TAGTÄGLICH ARD/ZDF, JUNGE WELT, NEUES DEUTSCHLAND ETC.
Durch die schleichende Abschaffung der Souveränität des deutschen Volkes durch die heraufziehende EU Diktatur, brauchen wir eigentlich kein souveränes Parlament mehr, und schon gar nicht in der Größe. Wenn mittlerweile 70% der Gesetze aus Brüssel kommen, dann hat der Bundestag allenfalls noch die Bedeutung eines regionalen Länderparlaments, oder als potemkinsches Dorf.
Für unsere Politiker zählt die verfassung weniger als für einen Parksünder die STVO.
Vaffanculo !!
Vaffanculo !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.052.703 von farniente am 08.05.08 09:35:38@farniente
Stimmt zu 100%, leider
P.S.Was ich aber sehr merkwürdig finde dass die "Demokraten" nicht dagegen protestieren!
Stimmt zu 100%, leider
P.S.Was ich aber sehr merkwürdig finde dass die "Demokraten" nicht dagegen protestieren!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.055.854 von king daniel am 08.05.08 14:40:05Man schneidet sich eben nicht freiwillig ins eigene Fleisch!
Ich begrüße dieses Urteil, denn dadurch sind auch ein Teile des Nationalen Sicherheitsrates für die Tonne geplant worden.
Merkel ruderte bereits zurück!
Merkel ruderte bereits zurück!
Gerd Schröder jetzt hinter Gitter? http://www.politplatschquatsch.com/2008/05/schrder-hinter-gi…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.055.879 von CaptainFutures am 08.05.08 14:42:15@CaptainFutures
Sie haben Recht, und deswegen ist es von unseren "Demokraten"(CHARAKTERLOSEN e.V.) hier im Forum ist nichts zu vernehmen!!!
Sie haben Recht, und deswegen ist es von unseren "Demokraten"(CHARAKTERLOSEN e.V.) hier im Forum ist nichts zu vernehmen!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.059.362 von StellaLuna am 08.05.08 20:20:21Der Nationale Sicherheitsrat hat mit #1 nichts zu tun und kann kommen und wird auch kommen wenn die Union wieder 2009 das Ruder übernimmt.
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