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    §33a Abs.1: Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.09 22:08:43 von
    neuester Beitrag 18.09.09 11:59:54 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.153.108
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      Avatar
      schrieb am 17.09.09 22:08:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich bin bisher davon ausgegangen, das bei Unterstützung von bedürftigen Personen nach §33a Abs.1 die Opfergrenze keine Rolle spielt. So steht es jedenfalls in einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.5.2008.
      Link:
      http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.10.01/…

      Bei meinem Steuerbescheid 2007 wurde das vom Finanzamt auch so gehandhabt, im Bescheid von 2008 wurde der Unterhalt aber nur in Höhe der Opfergrenze gewährt ( die natürlich auch noch falsch berechnet ist ).
      Gibt es ein neues Urteil welches die Handhabung in 2008 rechtfertigt? Ich habe nichts im Netz gefunden und auch nicht auf der Seite vom Bundesfinanzhof.
      Vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen.
      Gruß und danke Günni.
      Avatar
      schrieb am 18.09.09 08:50:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      aus deinem Fall geht nicht hervor ob du mit der Person die du unterstützt hast in einem Haushalt lebst. Wenn dem so ist, sollte die Opfergrenze nicht angewandt werden.

      Das Urteil gilt aber in erster Line nur für den Kläger, das FA "kann" gleichgelagerte Fälle so entscheiden, was jedoch gesetzlich nicht abgedeckt ist. Es wäre zweckmässig um Masseneinsprüche und damit folgende Klagen die höchstwarscheinlich nicht anders entschieden werden würden zu verhindern, es so zu handhaben.

      Lt. meiner Information wird der Fall der Opfergrenze eines in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Person derzeit noch diskutiert ob dies allgemeinverbindlich für Finanzämter in sog. Verwaltungsanweisungen festgeschrieben wird, solange ist das FA nicht verpflichtet deiner Rechtsauffassung zu folgen.

      Kannst also falls es um einen gleichgelagerten Fall geht, Einspruch einlegen mit Hinweis auf das Urteil, evtl. auch Klagen..
      wie evtl. bei einer Ablehnung vorzugehen ist, besprichst du dann am besten mit einem Steuerberater.

      Noch ein allgemeiner Hinweis.. Der Staat steckt hier in einer Zwickmühle.. zum einen rechnet er bei der Berechnung von Hartz4 Einkommen von im Haushalt mitlebenden Personen ein und gewährt deswegen oft kein Hartz4, oder kürzt dieses. Auf der anderen Seite muss er dann aber ggf. sehr hohe Steuerrückgänge verzeichnen wenn diese Personen "unterstützt" werden und dies nun auch ohne Opfergrenze. Sehr unkalkulierbar und unbefriedigend für den Staat :laugh:

      Alle Angaben ohne Gewähr..
      Avatar
      schrieb am 18.09.09 10:59:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.005.328 von Guenni3 am 17.09.09 22:08:43Danke Haraldo78 für Deine Infos. Ich habe meine im selben Haushalt lebende Lebensgefährtin unterstützt. 2007 wurde der Betrag wie gesagt ohne Opfergrenze voll berücksichtigt und 2008 unter Anwendung der Opfergrenze.
      Gruss Guenni.
      Avatar
      schrieb am 18.09.09 11:59:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      mir ist auf Anhieb keine Neuerung 2007 auf 2008 bekannt..

      Kann sein dass das FA nicht auf 2007 geachtet hat, und den Fall 2008 unabhängig davon beurteilt. z.B. ein evtl. anderer Sachbearbeiter.. etc..

      musst du klären..! jedoch würd ich nicht darauf hinweisen das es 2007 anders war, nicht dass hier evtl. Änderungen vorgenommen werden können vom neuen Sachbearbeiter z.B. aufgr. § 164 AO.. falls der Bescheid unter Vorbehalt d. Nachprüfung ergangen ist.


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