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    Was soll ich tun - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.09 16:46:07 von
    neuester Beitrag 09.10.09 17:43:05 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.153.538
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      Avatar
      schrieb am 08.10.09 16:46:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich erhalte seit 2 Monaten Überweisungen an mein Konto weis aber nicht wer des ist.

      Leider habe ich auch keinen Absender bzw. Kontodaten damit ich das Geld zurück überweisen kann.

      Muss ich jetzt abwarten bis sich jemand bei mir meldet?


      nano2008
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 16:54:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.274 von Nano2008 am 08.10.09 16:46:07Abheben und verleben!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 17:03:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      eine wohl nicht ernst gemeinte Antwort :confused:

      ach ja - von Dattel
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 17:13:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.274 von Nano2008 am 08.10.09 16:46:07kein Problem schiebs zu mir rüber

      Paypal Adresse schicke ich dir per BM

      Kontodaten kriegst du net :D:p
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 17:15:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.433 von Sano9 am 08.10.09 17:03:36eine wohl nicht ernst gemeinte Antwort

      Na dann mach ihm doch mal nen ernstgemeinten Vorschlag, du Spassbremse!

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      Avatar
      schrieb am 08.10.09 17:48:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.274 von Nano2008 am 08.10.09 16:46:07Wenn es immer andere Absenderkonten sind, dann könnte das zutreffen:
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Cyber-Kriminelle-vers…

      In diesem o.g. Fall läufst Du Gefahr, zunächst mal als Beteiligter der Geldwäsche verdächtigt zu werden. Deshalb mußt Du unbedingt reagieren.

      Einfach das Geld zurück überweisen an den Absender ist aus Haftungsgründen nicht zu empfehlen, ich würde zuerst meiner Bank (zwecks Nachweis des Rückgabeversuchs schriftlich, und zwar schnellstens) die fraglichen Gutschriften benennen mit der Bitte um Prüfung auf Fehlleitung, es könnte sich ja auch um eine Serie ganz ordinärer Tippfehler handeln. Ich würde darauf hinweisen, daß die Zahlungen unerwartet und unerwünscht sind.

      Die Bank wird dann die Transaktionsprotokolle auf Fehler überprüfen. Sollte die Bank die Überweisungen als formal korrekt bestätigen, würde ich in einem zweiten Schritt die Kripo informieren, ebenfalls schriftlich unter Nennung der Daten.

      Das Problem ist, daß Du das Geld nicht einfach behalten und ausgeben darfst, wenn Du Grund zu der Annahme hast, daß es nicht für Dich gedacht ist. Irgendein Betrogener wird über kurz oder lang Anzeige erstatten, und dann wird *sehr schnell* die Kripo auf der Matte stehen und Deinen Rechner einziehen und filzen. Und das kann dauern, bis Du ihn wieder kriegst.

      Deshalb wäre m.E. äußerste Eile geboten.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 17:57:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.892 von selbstaendiger am 08.10.09 17:48:34Hallo,

      ich sehe den Absender nicht!!
      Habe 30€ und 150€ erhalten ist meiner Meinung nach zu wenig für die Geldwäsche.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 18:26:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.975 von Nano2008 am 08.10.09 17:57:00ich sehe den Absender nicht!!
      Deine Bank schon.

      Habe 30€ und 150€ erhalten ist meiner Meinung nach zu wenig für die Geldwäsche.
      Gerade kleine Beträge deuten auf genau das hin, was ich geschrieben habe. Kleiner Abbuchungen fallen nicht so schnelle auf.
      Hast Du die Heise-Story nicht gelesen oder nicht verstanden?

      Es geht darum, daß Kriminelle, die andere Konten mit Kleinbeträgen belasten, zur Irreführung der Verfolger manche Beträge auch auf andere, unbeteiligte Konten überweisen. Die haben dann das Problem nachzuweisen, daß sie das Geld nicht im Auftrag der Kriminellen in Empfang nehmen.

      Wenn meine Vermutung stimmt und die ersten Überweisungen zwei Monate alt sind, dann dürfte Dir übrigens nicht mehr allzuviel Zeit bleiben.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 23:28:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.142.253 von selbstaendiger am 08.10.09 18:26:35..na ja, blödsinn..

      1. Strafrechtlich hast du nichts zu befürchten..keine garantenstellung gegenüber bank oder fehlüberweisenden...du bist nicht verpflichtet, die fehlüberweisung anzuzeigen. Vorsorglich sollte das Konto mit 180 gedeckt bleiben.Wen es ausführlich interessiert: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/00/5-433-00.php3

      2. zivilrechtlich bis du im bereicherungsrechtlich im Zweifel zur Rückzahlung verpflichtet

      3. das der "heise Fall" auf dich zutrifft ist sehr unwahrscheinlich

      4. wenn du mich nach einer ETHISCHEN entscheidung fragst, informierst du die bank über die fehlüberweisung, die dann ermittelt, wer sich da vertan hat

      Gruss brom
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 10:40:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.144.458 von brombeeren am 08.10.09 23:28:51Abgesehen davon, daß ich die Strafbarkeit nie behauptet hatte, sollte man fremde Urteile nicht zitieren, wenn man sie nicht ganz verstanden hat. Lies den dortigen Abschnitt III und Du weißt, was ich meine.
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 12:19:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.146.044 von selbstaendiger am 09.10.09 10:40:55Also das Problem sehe ich nicht unbedingt darin, dass die Behörden wegen Geldwäsche auf einen aufmerksam werden könnten. Der Verdacht wird weitesgehend entkräftet durch die Anzeige der falschen Überweisungen bei der Bank.

      Jedoch sind meistens kleinere Überweisungen nur eine Prüfung, ob die Bankverbindung existiert. Handelt also der Betroffene nicht, ist diese Bankverbindung für die Kriminellen verifiziert und steht somit für weitere Transaktionen zur Verfügung.

      Ich stimme daher selbständiger zu, dass Eile geboten ist.

      Zusätzlich würde ich meine Banking-PINS und sonstigen Verifizierer ändern und meinen Rechner einem Sicherheitscheck unterziehen. Nicht dass Hacker nach der Kontoexistenzprüfung versuchen, an die PINs und TANS zu kommen durch Trojaner oder ähnliches.
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 13:18:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.146.044 von selbstaendiger am 09.10.09 10:40:55nein, weiß ich nicht...der BGH ist verpflichtet zurück zu verweisen, wenn ihm die AGB der Bank nicht vorliegen...im Übrigen -das weiß auch der BGH, achte mal auf die Formulierung des Senats unter III- gibt es bundesweit keine Bank-AGB, die den Kunden verpflichten, Fehlüberweisungne anzuzeigen...das wiederum hat aber andere Gründe, die sich im BGB finden lassen..
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 13:21:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.146.890 von MP2205 am 09.10.09 12:19:46Jedoch sind meistens kleinere Überweisungen nur eine Prüfung, ob die Bankverbindung existiert. Handelt also der Betroffene nicht, ist diese Bankverbindung für die Kriminellen verifiziert und steht somit für weitere Transaktionen zur Verfügung.

      sehr richtig, daher überweisen die Kriminellen in diesem Fall erst 30 € und dann gleich nochmal 150 €, denn je mehr und je häufiger man überweist, desto besser verifiziert sich das Bestehen einer Bankverbindung, ja - das ist völlig logisch...
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 16:55:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      heute wieder Geldeingang 48,16€ :confused:
      habe es meiner Bank gemeldet!!
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 17:43:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.146.890 von MP2205 am 09.10.09 12:19:46Also das Problem sehe ich nicht unbedingt darin, dass die Behörden wegen Geldwäsche auf einen aufmerksam werden könnten.
      Wenn jemand eine unberechtigte Abbuchung feststellt und zur Anzeige bringt, dann wird natürlich zuerst der Empfänger ermittelt und genauestens untersucht. Wo denn sonst?
      Und unter Geldwäsche versteht man nicht nur das Waschen großer Geldmengen z.. aus einem Bankraub, sondern eben exakt auch das, was ich bereits erläutert habe.

      Der Verdacht wird weitesgehend entkräftet durch die Anzeige der falschen Überweisungen bei der Bank.
      Das ist richtig, aber bei Wiederholung wäre die Hinzuziehung der Kripo nicht überflüssig.

      Jedoch sind meistens kleinere Überweisungen nur eine Prüfung, ob die Bankverbindung existiert.
      Falsch. Lies meinen Link.

      Handelt also der Betroffene nicht, ist diese Bankverbindung für die Kriminellen verifiziert und steht somit für weitere Transaktionen zur Verfügung.
      dto.

      Zusätzlich würde ich meine Banking-PINS und sonstigen Verifizierer ändern und meinen Rechner einem Sicherheitscheck unterziehen.
      Das ist immer gut, hat aber mit dem Zahlungseingang nichts zu tun.

      Nicht dass Hacker nach der Kontoexistenzprüfung versuchen, an die PINs und TANS zu kommen durch Trojaner oder ähnliches.
      Diebe und Hacker pflegen nicht anzuklopfen :laugh:


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