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    Rechtsgültigkeit von Vertrag per Fax, spitzfindiges kleigedrucktes enthalten, - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.04.10 13:46:51 von
    neuester Beitrag 20.04.10 19:18:03 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.157.204
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      schrieb am 18.04.10 13:46:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe als Angestellter ein Fax zur Bestätigung eines kostenfreien Brancheneintrag zurückgefaxt. Hinterher habe ich gemerkt, dass schlechtlesbares kleingedrucktes enthalten war in dem was von Gebühren steht. Im großedrucken steht aber, dass man den kostenfreien Entrag bestätigen soll. Als Angestellter bin ich eingentlich nicht befugt kostenpflichtige Aufträge auszuführen (bzw. nur nach Rücksprache mit Chef). Nun habe ich mit dem Chef gesprochen und der will es auf keinen Fall und ich bin davon ausgegangen, dass es kostenfrei ist und habe es deshalb gefaxt.
      Ich habe jetzt per Einschreiben der eingegangen Zahlungsaufforderung widersprochen.
      Ist ein Fax per Vertrag überhaupt gültig?

      Da ich als Angestellter unbefugt gehaltet habe, ist dann meine Unterschrift in dem Fax mit Firmenname überhaupt gültig?
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 14:06:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.357.291 von cannina am 18.04.10 13:46:51Zu rechtsgültigkeit von Faxe habe ich folgendes gefunden:

      Re: Rechtsgültigkeit gefaxter Verträge?
      (Autor: е d е l m а n n, Antwort nach 3 Tagen, 12 h, 55 Min)

      Hallo,


      Wie ist das rechtlich, sind
      Unterschriften auf gefaxten Verträgen nun
      rechtsgültig oder nicht?

      Ciao,
      Romana
      Es gilt ein "ungeschriebenes Gesetz":
      Bei Angeboten genügt das Fax als Kauforder/Vertrag.
      Bei juristischen Verträgen kann das Fax als Vorabzustimmung erteilt werden, z.B. zur Wahrung der Frist, sollte aber immer nachträglich per Post nachgeschickt werden.
      Im kaufmännischen Bereichen, Bestellungen, Reklamationen, also bei den "Geschäften des täglichen Verkehrs" sind zwischenzeitlich Faxe die gängige Vermittlung.
      Bei Kontakten mit Kunden/Firmen, mit denen man nicht häufig bzw. regelmäßig geschäftlich "verkehrt", dient das Fax nur als Vorab und sollte immer durch schriftliche Bestätigung folgen.

      Bei Gerichtsverfahren wurde zwischenzeitlich juristisch geklärt, dass ein Fax nur zur Wahrung der Frist genügt, es muß aber immer das Original folgen.

      Sofern ich nicht täglich mit dem Kunden/Firma korrespondiere, gehört es zur "Etikette", es schriftlich zu erledigen.
      MfG



      Dannach wäre mein Fax sowieso kein rechtsgültiger Vertrag und es hätte das Original nachfolgen sollen. Stimmt das?
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 14:07:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.357.291 von cannina am 18.04.10 13:46:51Ich habe jetzt per Einschreiben der eingegangen Zahlungsaufforderung widersprochen.

      Einschreiben Rückschein wäre die richtige Variante gewesen!

      Generell sind per Fax gesendete Verträge auch rechtsgültig!
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 15:05:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.357.323 von Datteljongleur am 18.04.10 14:07:33Es geht dabei um die P-Media. Es gibt bereits zahlreiche Beschwerden über diese Rechnungen und Anzeigen bei der Polizei.

      Siehe http://www.p-media.de/info.htm

      Vieleicht hängt es auch damit zusammen

      uelle: cashdaily.ch

      Mit Registereinträgen Firmen abzocken

      Schwindel Markus Bortolini dreht Unternehmen teure Adresseinträge auf Internet-Branchenregistern an. Wer nicht zahlt, hat aber nichts zu befürchten.

      Sie durchforsten das Handelsregister nach neuen Einträgen und schlagen dann zu: Findige Geschäftemacher, die Kleinunternehmern und Selbstständigen teure, aber nutzlose Einträge für Internet-Branchenregister per Fax, Telefon oder Post andrehen wollen. Kostenpunkt: einige 100 Franken. Der hartnäckigste Adressbuchschwindler ist Markus Bortolini, Geschäftsführer der Firma B & P Dienstleistungen.

      Bei Swisscom Directories ist der Eintrag gratis

      B & P verlangt für einen Eintrag auf www.8818.ch eine Jahresgebühr von 860 Franken. Wer nicht bezahlt, hat die Inkassofirma Debi Control am Hals - auch hinter diesem Unternehmen steckt Bortolini höchstpersönlich. Der Grundeintrag im offiziellen Onlineregister der Swisscom Directories ist hingegen gratis. Erst der zweite Eintrag - beispielsweise für eine Filiale - ist kostenpflichtig.Es wird eine einmalige Gebühr von 23 Franken und ein jährlicher Betrag von 21,10 Franken fällig. Damit wird klar: Bortolini ist ein Abzocker: Dennoch fallen reihenweise Unternehmer auf seine Machenschaften rein. Betroffene sind alle Berufsgruppen vom Handwerker bis zum Arzt.
      Das Geschäft mit den Ärzten ist sogar derart lukrativ, dass sich Bortolini darauf spezialisiert hat. Und zwar mit dem Ärzteverzeichnis www.meinhausarzt.ch. Ärzte erhalten von Bortolinis Zürcher Firma Printus-Verlag einen fehlerhaften oder unvollständigen Eintragentwurf mit der Bitte, die Informationen zu korrigieren oder zu vervollständigen. Nur im Kleingedruckten steht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Und der kostet 816 Franken.

      Die Gerichte entscheiden für die Geschädigten

      "Uns sind mehr als 100 Opfer bekannt, die von Printus unter Druck gesetzt wurden", sagt Hanspeter Kuhn, Anwalt und Generalsekretär der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Kuhn empfiehlt, die Rechnung nicht zu bezahlen. Bisher sei Bortolini vor Gericht im Betreibungsverfahren fast immer abgeblitzt. Nur in Aargau hat eine Richterin dem Verlag recht gegeben - der Geschädigte hat den Entscheid weitergezogen; das Urteil ist noch ausstehend.

      Annik Ott

      http://www.sf.tv/sf1/kassensturz/sendung/beitrag.php?beitrag…

      SF Schweizer Fernsehen

      hier der tv-Beitrag der Sendung Kassensturz

      Nutzlose Adressregister: Alte Falle, neue Masche
      Dubiose Schwindler locken mit Lügen und undurchsichtigen Verträgen Kunden in nutzlose Adressverzeichnisse und kassieren dafür überrissene Preise.

      Letzten Herbst flatterten bei Johann Neff aus dem aargauischen Berikon Rechnungen und Mahnungen einer Firm B und P ins Haus. Die Firma behauptete, Neff habe für seine mechanische Werkstatt einen Eintrag im Internet-Register ch-telefon.ch bestellt. "Da habe ich gedacht, jetzt muss ich den halt bezahlen." Neff hatte nichtsahnend ein Papier unterschrieben auf dem stand, man solle die Adressdaten für den gewünschten Eintrag überprüfen. Doch das Wichtigste steht im Kleingedruckten: Das Ganze kostet happige 860 Franken pro Jahr. Und ganz am Schluss, gut versteckt steht, dass der Kunde mit der Unterschrift B und P den Auftrag erteile.

      Neffs Geschäft läuft vor allem durch Mund-zu-Mund-Werbung. Wenn, dann suchen ihn seine Kunden in den gelben Seiten. Doch jetzt hat er einen teuren Eintrag im Internet. "Das nützt nur dem etwas, der das Geld einstreicht", sagt Neff. Bei der Beratungshotline von K-Tipp und Saldo sind Registerhaie und ihre Schummelverträge immer wieder ein Thema: "Wenn jemand bewusst täuscht und das Wesentliche im Kleingedruckten steht unter einem Schwall von nichtssagenden Wörtern, dann ist das bewusste Täuschung. Der will, dass dies der Vertragspartner nicht liest, und somit kommt auch kein Vertrag zustande", sagt Hans Ruedi Schmid, Leiter der Rechtsberatung.

      Hinter dem Register-Schwindel der Firma B und P steckt ein Markus Bortolini. In Zürich laufen drei Firmen auf seinen Namen. Eingemietet hat er sie in einem Zürcher Industriequartier Am Eingang zum Sihltal. Die Briefkästen seiner Firmen sind unbeschriftet. Der Vermieter sagt Kassensturz, Bortolini lege grossen Wert auf Diskretion. Heute verdient Markus Bortolini sein Geld mit immer neuen Registern, zum Beispiel mit meinhausarzt.ch. Wer einmal bezahlt hat, sieht sein Geld kaum je wieder (siehe auch Tipps). "Wegen 800 Franken vor den Richter gehen, lohnt sich nicht. Da sind die Anwaltskosten bald höher als der Wert, um den gestritten wird", sagt Hans Ruedi Schmid von der K-Tipp-Rechtsberatung.

      Kassensturz warnt schon seit Jahren vor viel zu teuren Einträgen in unnützen Registern. Unzählige Firmen arbeiten heute mit ausgefeilten Tricks. Auch Sanitärinstallateur Peter Blättler aus Hergiswil bekommt regelmässig Post von Registerfirmen. Normalerweise wirft er solche Schreiben direkt in den Eimer. Doch die Telefonagentin einer Firma Media Print AG versucht, ihn mit Tricks hereinzulegen. "Sie behauptete, ich hätte ein Inserat und es laufe aus. Sie sagte ich müsse dies unterschreiben, sie würden mir einen Fax schicken, auf dem ich bestätigen solle, dass ich das nicht will. Es sei keine Verpflichtung und gebe auch keine weiteren Inserate", erzählt Peter Blättler. Der Fax ist eine Falle. Peter Blättler tappt nicht hinein, weil er das Kleingedruckte liest. Mit seiner Unterschrift hätte er einen neuen Inserate-Vertrag abgeschlossen. Der Preis ist gut versteckt: Viermal müsste er für ein simples Inserat 1489 Franken bezahlen. Der Geschäftsführer von Media Print sagt, es sei ihm nicht bewusst, dass diese Formulare missverständlich seien. Die Schuld schiebt er auf die Telefonagentin. Die Firma B und P schreibt Kassensturz, ihre Formulare seien nicht irreführend. Das habe die Lauterkeitskommission bestätigt. Die Lauterkeitskommission ist ein Organ der Werbebranche zur Selbstkontrolle. Sie beurteilt nicht nach rechtlichen Kriterien sondern hat ihre eigenen Grundsätze.

      (Kassensturz vom 14.3.2006)

      Quelle: http://www.konsuminfo.ch/getarticles.asp?article_id=19476&re…

      Herr Doktor, das Rezept heisst Papierkorb

      Der Registerhai Markus Bortolini treibt jetzt sein Unwesen auch mit einem Ärzteverzeichnis.

      Die Machenschaften von Markus Bortolini sind bekannt: Er verschickt mit seiner Firma «B & P Dienstleistungen» den Gewerbetreibenden Formulare mit vorformulierten Adresseinträgen für das Internet-Branchenverzeichnis www. ch-telefon.ch; dabei bittet er die Empfänger, den Eintrag zu kontrollieren und das Formular zu unterschreiben.

      Nur wer genau hinsieht und das Kleingedruckte liest, merkt, dass es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag für ein Register handelt. Unzählige Kleingewerbler sind schon auf Bortolini hereingefallen.

      Jetzt droht Ärzten das gleiche Ungemach: Sie erhalten von Bortolinis Firma Printus eine Offerte für ein wertloses Internetverzeichnis namens www.meinhausarzt. ch. Herr Doktor, das Rezept heisst hier Papierkorb.

      (em)
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 15:18:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Masche der Paulov Media UG - www.pm-branchen.de
      (221

      Die Masche: verschickt Varianten des Henghuber-Formulars
      Erfahrungsberichte
      Informieren Sie diese Seite über die Aktivitäten der Firmen, über neue Formulare, Briefumschläge, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen etc. Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT

      NEWS
      11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info
      Juni 2008 Mitglied des Europäischen Parlaments Simon Busuttil trifft EU-Kommissarin für Verbraucherschutz zu Gesprächen über Adressbuchschwindel
      April 2008 Richard Corbett, MEP: Ermutigende Nachrichten im Kampf gegen Adressbuchschwindel
      Paulov Media UG Formularversenderin
      Adresse
      Senefelderstr. 2, 63110 Rodgau
      Kontakt Tel: 0180 - 50 64 665 Fax: 0180 - 50 64 666 (Servicenummern zu 14 ct / min a. d. Festnetz)
      Rückfax an 03212-50 64 666
      Geschäftsführer keine Angaben
      Handelsregister keine Angaben
      Internet www.pm-branchen.de - Domaininhaberin Imelda Paulov, Paulov Media UG
      P-Media UG Datenbankbetreiberin pm-branchen.de
      Adresse
      Fruchtbahnhofstr. 15, 68159 Mannheim
      Kontakt kd@pm-branchen.de, www.pm-branchen.de Tel: 01805 064665 Fax: 01805 064666
      Geschäftsführer Aurelia Anghel
      Handelsregister AG Mannheim HRB ?
      Finanzamt Mannheim St.-Nr. 38186/56876
      Nistor Forderungsmanagement Geldempfänger
      ist autorisiert, alle Zahlungen entgegen zu nehmen - Wo dieses Unternehmen sitzen soll und von wem es geführt wird, dazu gibt es bisher keine Angaben.
      Das Adressenverzeichnis
      www.pm-branchen.de - rühmt sich, mit mehr als 4 Millionen Einträgen "Business-Sites" eines der größten in Deutschland zu sein.
      Zwar sind eine Menge Firmeneinträge vorhanden, aber die Suchmaschine ist äußerst primitiv. Eine erweiterte Suche ist nicht möglich, Extras wie kostenloser Anruf, Lageplan oder Anfahrtsskizze nicht vorhanden.
      Sucht man nach einem "Maler" in München, erhält man eine ganze Liste mit Einträgen. Sucht man einen bestimmten "Maler" namens "(....)" in München, der in dieser Liste aufgeführt ist, erhält man kein Resultat.
      Die Webseite hatte bis Stichtag 01.03.2010 täglich durchschnittlich 409 Besucher zu verzeichnen. Zum Vergleich: die Webseite www.gelbeseiten.de der offiziellen Gelben Seiten wird durchschnittlich von mehr als 100 000 Besuchern frequentiert und zählt tatsächlich zu den größten deutschen "Business-Sites".
      http://www.websitemark.net/site/siteMark.aspx?s=pm-branchen.…
      Methode
      Das Formular
      Formularmuster Februar 2010

      Geworben wird für einen "Branchen-Eintrag 2010", wobei in der oberen Hälfte des Formulars mehrfach der Begriff "Brancheneintrag" fällt.
      Das Formular kommt als "Korrekturabzug" daher, so der Empfänger in Verbindung mit dem Begriff "Brancheneintrag" von einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung ausgeht und denkt, es gehe um Korrektur der Firmendaten in einem offiziellen Branchenverzeichnis. Der Hinweis, dass es um einen Eintrag in dem Online-Verzeichnis pm-branchen.de geht, ist kleingedruckt ganz oben auf dem Formular und im Kleinstgedruckten ganz unten versteckt.
      Ein seriöses Unternehmen hingegen würde in einem Werbeschreiben die Vorzüge des beworbenen Verzeichnisses deutlich heraus stellen, um neue Kunden zu gewinnen.
      Im Korrekturfeld in der Mitte des Formulars sind die Adressdaten und Telefonnummer bereits maschinell voreingetragen. Oberhalb des Feldes befindet sich der Hinweis "Ihr kostenfreier Eintrag ist wie folgt geplant", wobei "kostenfreier Eintrag durch eine Unterstreichung hervorgehoben ist.
      Rechts neben den maschinell voreingetragenen Daten hat der Empfänger die Möglichkeit, Fehler oder Änderungen zu "Firma", "Strasse", "Ort" zu korrigieren und mit Unterschrift (= Legitimation) die Korrektur zu bestätigen.
      Unterhalb des Korrekturfeldes, im letzten Drittel des Formulars, wird in einem Fließtext in extrem kleiner Schrift darauf hingewiesen, dass der Grundeintrag kostenlos sei, dass man aber mit der Unterschrift einen kostenpflichtigen Eintrag bestelle, bei dem die Laufzeit zwei Jahre betrage und die Abrechnung jährlich im voraus erfolge. Kosten pro Jahr: 598,- Euro zzgl. MWSt.
      Masche u. a. wie bei den Lüdenbach-Formularen und den Formularen des Telefonbuchverlag Wagner.
      Der Gerichtsstand
      ist nach Ansicht der Paulov Media UG Rodgau - hier sollte geklärt werden, ob die Paulov Media UG tatsächlich von Rodgau aus die Geschäfte betreibt.
      Inkassomethoden
      Wer wird als Geldeintreiber aktiv?
      Erfahrungen und Gegenwehr
      Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben?
      Werfen Sie es nicht einfach in den Papierkorb, sondern schicken Sie es uns, damit wir überprüfen können, ob daran Änderungen vorgenommen wurden.
      Was tun, wenn Sie das Formular unterschrieben haben und sich reingelegt fühlen?
      Auf keinen Fall zahlen!
      Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
      Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
      Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
      Juli 2009 Aufruf von Jules Woodell an alle Betroffenen von Adressbuchschwindel Mehr Info
      Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen
      Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen!
      (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung)
      April 2010 Sparkasse Bensheim BLZ 509 500 68 KTO 1811553
      Erfahrungsberichte
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      Strafrechtlich
      Wer sich hereingelegt fühlt, sollte Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Mehr Info

      Täuschung in diesem Sinne ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR439/0Q). Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein „äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.)
      Juristisch
      Feststellungsklage ist wegen des deutlich irreführenden Charakters des Formulars - und angesichts der vielen bereits vorliegenden Urteile bei derartigen Formularen - empfehlenswert. (Info Feststellungsklage)
      Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
      Feststellungsklage gegen Sven Wagner 22.04.2009 AG Ingolstadt 15 C 2524/08
      Klägerin ist nicht verpflichtet, aufgrund des am 11.08.2008 unterzeichneten Formulars 1975,40 Euro zu bezahlen. Der Fragebogen weise durch seine Gestaltung erhebliches Irrführungspotential auf.

      Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim
      Feststellungsklage gegen Sven Wagner 16.04.2009 AG Ingolstadt 11 C 2668/08
      Klägerin ist nicht verpflichtet, aufgrund des am 06.08.2008 unterzeichneten Formulars 1975,40 Euro zu bezahlen. Der Umstand, dass es sich um eine gewerbliche Leistung handelt, führe nicht dazu, dass der Kläger sich der Entgeltlichkeit bewusst sein müsse.

      Erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim
      Geld-zurück-Klage 04.10.2007AG München AZ 264 C 13765/07
      siehe in diesem Zusammenhang auch die Pressemitteilung AG München: Dreist siegt nicht immer!

      Erstritten von Rechtsanwalt Bernhard Faßbender/ München
      Geld-zurück-Klage April 2007 AG Ingolstadt AZ 11 C 2351/06
      Thomas Mauerer muss ergaunertes Geld + Zinsen zurückerstatten "...Die...geleisteten Zahlungen erfolgten rechtsgrundlos, da der Inseratsvertrag unwirksam war und im Übrigen seitens des Klägers wirksam angefochten worden wäre..."

      Erstritten von Ra Alexander Thamm / Mannheim
      zu den gewonnenen Prozessen
      Infrastruktur
      Wer steckt dahinter?
      Februar 2010
      Imelda Paulov, im November 2009 erstmals als Domaininhaberin des Adressengrabs www.cbcregister.eu aufgefallen, betreibt im Februar 2010 auch die Datenbank pm-branchen.de, für welche die Firma Paulov Media UG wirbt.
      cbcregister.eu wird 2009 von der rumänischen Firma Elda CBC beworben, die Hintermänner sind in Deutschland zu vermuten.
      Paulov registrierte auch die Domain pm-medien.de. Technischer Ansprechpartner ist Johann Dasch, 1blu AG in Berlin. April 2010
      Standort Mannheim
      Die von der P-Media UG genutzte Anschrift Fruchtbahnhofstr. 15, 68159 Mannheim wird ab 2009 auch von Adressbuchschwindler Paul Theobald für seine Firmen DRV GmbH und AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale e. K. genutzt.

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      Avatar
      schrieb am 18.04.10 17:26:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 19:18:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da hilft nur eines.

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