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    Verrechnung von Altverlusten in der Anlage KAP 2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.10 20:33:14 von
    neuester Beitrag 16.08.10 22:32:33 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.159.356
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      Avatar
      schrieb am 15.08.10 20:33:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin gerade bei meine Steuererklärung 2009 und finde die neue KAP-Anlage total unlogisch.
      Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:

      Ich führe bei mehreren Banken Depots, die auch alle der Abgeltungssteuer unterliegen. Der einzige Grund, warum ich die Anlage KAP ausfüllen möchte, ist die Verrechnung von Altverlusten. In Zeile 59 ist daher schon mal "JA" einzusetzen. Soweit klar.

      Aber welche Beträge sind in den Zeilen 7-14 einzusetzen ? Müssen hier die Erträge aller meiner Bankverbindungen (Offenlegung der gesamten Kapitalerträge) eingesetzt werden, oder kann ich mich auf die Erträge bei eine Bank beschränken (würde mir reichen für die Verlustverrechnung) ?

      Sind die Steuerbescheinigungen von allen Banken der Anlage KAP beizufügen, oder kann ich mich auf eine Steuerbescheinigung (eine mit entsprechenden Veräusserungsgewinnen) beschränken ?

      Welche Auswahl ist in den Zeilen 4 und 5 zu treffen, wenn ich wie gesagt nur die Verrechnung von Altverlusten beantragen möchte ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 09:18:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.987.584 von Leberschaden am 15.08.10 20:33:14Haben wir schon mehrfach hier durchgesprochen, guckst Du hier:

      Thread: Kein Titel für Thread 1158749110

      oder

      Thread: Kein Titel für Thread 1156414151160

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 22:32:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      da die Links von Taxadvisor (zumindest bei mir) nicht funktionieren, antworte ich dann doch mal.

      Ab 2009 hat man die Wahl, ob man gar keine, einige oder sogar alle Kapitalerträge erklären möchte; nur bem Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4) sind zwingend alle Erträge anzugeben. Die Anlage SO ist aber auch weiterhin zwingend abzugeben, falls Spekulkationsgewinne nach altem Recht (Kauf 2008 und innerhalb der Jahresfrist verkauft, keine Finanzinnovation, bei Zertifikaten gibt es Sonderregelungen) von mehr als 600 Euro erzielt wurden.

      Wenn es nur um die Altverlustverrechnung geht, reicht es, Zeile 5 zu wählen und nur einzelne Banken mit aktuellen Gewinnen in entsprechender Höhe zu erklären (sowohl die aus KAP Zeile 8 als auch solche aus der Anlage SO zählen dazu). Die darauf abgeführten Steuern in Zeile 49ff nicht vergessen.
      Weiterhin müssen unbedingt noch die Zeilen 14 und 14a ausgefüllt werden.

      MfG Stefan


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