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    Wie wurden 2008 Verluste aus Stillhaltergeschäften steuerlich behandelt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.11 14:06:49 von
    neuester Beitrag 07.01.11 21:22:40 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 01.01.11 14:06:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe im Jahre 2008 einen Verlust aus Stillhaltergeschäften in Höhe von etwa 2300,00 € realisiert. Mein zu versteuerndes Einkommen war insgesamt wesentlich höher als 2300,00 €.

      Wie wurden im Jahre 2008 Verluste aus Stillhaltergeschäften steuerlich behandelt? Wurde das zu versteuernde Einkommen um den Verlust aus dem Stillhaltergeschäft reduziert? Oder wurde ein Verlustvortrag erstellt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 19:56:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.784.843 von Arsenius am 01.01.11 14:06:49Eine Verrechnung ist nur mit Gewinnen aus Stillhaltergeschäften möglich. Es kann ein Jahr zurück getragen werden, der Vortrag "endet" 2013. Wer bis dahin seine Vorträge nicht mit Stillhaltergeschäften unter AbgSt abgebaut hat, kann die Vorträge regelmäßig nicht mehr nutzen.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 18:45:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.806.493 von Taxadvisor am 05.01.11 19:56:24Danke für die Information, Taxadvisor.

      Nur es verhält sich etwas anders.

      Ich habe die Steuererklärung für 2008 eingereicht. Habe 2300 € Verlust aus Stillhaltergeschäften aufgeführt. Das Finanzamt hat diese Angabe von mir nicht aktzeptiert, weil keine Belege eingereicht wurden. Jetzt überlege ich, ob ich bis zum 20.1.2011 Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen soll.

      Und jetzt die Frage. Wie wurden im Jahr 2008 Stillhaltergeschäfte steuerlich behandelt. Kann es sein, daß das Finanzamt im Falle der Akzeptierung nach Einreichung der Unterlagen dann mein zu versteuerndes Einkommen um die 2300 € Verlust aus Stillhaltergeschäften reduziert.......oder wird ein Verlustvortrag erstellt.

      Im Jahre 2006 hatte ich auch einen Verlust aus Sillhaltergeschäften. In dem Jahr wurde mein zu versteuerndes Einkommen um den Verlust aus dem Stillhaltergeschäft reduziert.

      Falls das im Jahre 2008 genauso steuerlich geregelt war, dann könnte ich mir den Widerspruch und die Einreichung der Unterlagen sparen. Es gibt keine detaillierte Aufstellung von meiner Bank. Ich müßte also alles einreichen und erklären. Wenn es aber genauso wie im Jahre 2006 gehandhabt werden sollte, wäre das für mich egal, weil im Jahre 2008 mein zu versteuerndes Einkommen total gering war.

      Grüße
      Arsenius
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 21:22:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.822.255 von Arsenius am 07.01.11 18:45:04Im Jahre 2006 hatte ich auch einen Verlust aus Sillhaltergeschäften. In dem Jahr wurde mein zu versteuerndes Einkommen um den Verlust aus dem Stillhaltergeschäft reduziert.

      Glaube ich nicht, wenn tatsächlich doch, solltest Du eine Flasche Schampus köpfen, so was darf dem FA eigentlich nicht passieren.

      Eine Verrechnung ist wie beschrieben nur mit Gewinnen aus Stillhaltergeschäften möglich, insoweit findet keine Verrechnung mit Deinem übrigen Einkommen statt, sondern es wird ein vortragsfähiger (bis 2013) Verlust aus Stillhaltergeschäften festgestellt.

      Wenn Du weiter Stillhaltergeschäfte tätigst, solltest Du also Einspruch einlegen und die Geschäfte belegen.

      Gruß
      Taxadvisor


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