checkAd

    Genussrechte/Genussscheine für Privatanleger? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.12 14:25:19 von
    neuester Beitrag 16.09.12 17:51:42 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.176.713
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.734
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 14:25:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte mich hier gern ein wenig über Genussrechte informieren lassen,
      da ich mit den Informationen die man so über Google findet nicht ganz zurecht komme.

      Wo liegen die großen Vor- und Nachteile?

      Welcher Zinssatz ist realistisch?

      Ich hatte jetzt explizit ein Angebot von
      www.fussball-genussrechte.de im Blick.

      Es reizt mich ja schon ziemlich, da das Ganze ja theoretisch fernab von den Finanzmärkten spielt und nicht von den Börsen abhängig ist oder wie seht ihr das?

      Gruß
      Marius65
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 15:15:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also das Thema Genussrechte und speziell jetzt dieser Fall ( ich habe mir mal den Verkaufsprospekt durchgelesen, da ich früher auch schon mal an sowas interessiert war) ist wieder eine TOP-Sache, aber nur für den Anbieter !!!!!!!!

      Ich erkläre es Dir in den einfachsten Schritten :

      1) Diese GmbH hat im Moment keinerlei Einlagen ausser den 25.000 Euro, die beim gründen einer GmbH eingezahlt werden müssen. ES HANDELT SICH UM EINE NACKTE FIRMA !!!!!!

      2) Womit verdient jetzt diese Firma ihr Geld ?, bzw. mit welchem Geld ?

      Zuerst muß also Geld her ! --> und das geschieht durch Ausgabe der Genussscheine. Du gibst also Dein Geld dort rein und hast jetzt keinerlei Rechte mehr (nur das versprechen auf eine jährliche verzinsung , aber dazu solltest Du auch mal das Kapitel Risiken im Verkaufsprospekt lesen).

      3) Was passiert jetzt mit dem eingenommenen Geld über die Genusscheine ( also die wollen ja 10 Millionen einsammeln) ? Zuerst mal hat die Firma jetzt Kapital um Ihren Betrieb aufzunehmen , das bedeutet :
      -jetzt können zuerst mal alle Fixkosten des Firmenbetriebes bezahlt werden (Miete, Strom , Marketing etc.)
      - es gibt jetzt auch Geschäftsführer/Mitarbeiter die alle ein Gehalt bekommen plus Firmenwagen und alles was dazugehört.

      siehe Verkaufsprospekt : ....Das Genussrechtskapital fl ießt in das Vermögen der Emittentin.
      Dadurch besteht das Risiko, dass es bei unvorhergesehenen
      Entwicklungen neben der geplanten Verwendung auch zur
      Deckung laufender Aufwendungen eingesetzt wird.

      4) Jetzt können auch am Anfang schon jährliche Zinsen gezahlt werden ( 10 Millionen sind ja in der Kasse)
      ---> Wenn sich jetzt keine Projekte ergeben oder Projekte in die Hose gehen, geht das dann eben soweit gut bis das komplette eingesammelte Kapital aufgebraucht ist.

      siehe Verkaufsprospekt : ....Der Anleger trägt das volle wirtschaftliche Risiko seiner Vermö-
      gensanlage. Der Eintritt einzelner Risiken oder das kumulative
      Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche
      nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
      Ertragslage der Emittentin haben und dazu führen, dass die
      Emittentin nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die in
      Aussicht gestellten Ausschüttungen und/oder die Rückzahlung
      des Genussrechtskapitals zu leisten. Es ist nicht auszuschlie-
      ßen, dass einzelne Risiken oder das Zusammenwirken mehrerer Risiken zu einer Insolvenz der Emittentin oder zum Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen


      MIT DER AUSGABE VON GENUSSRECHTEN LÄSST ES SICH SUPER LEBEN. DIE IDEE HATTE ICH AUCH SCHON MAL.

      NULL-RISIKO FÜR DEN EMITTENTEN !!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 17:55:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Genussscheine von Aareal Bank, Apotheker- und Ärztebank oder Helaba kann man mit dem vorher erwähnten nicht vergleichen. Nicht alle Genussscheine sind Teufelszeug. Es gibt genügend börsennotierte Genussscheine, die eine höhere Rendite bieten als die normalen Anleihen aus demselben Stall.
      Sie werden "flat" gehandelt, d.h. ohne Berechnung von Stückzinsen. Sie schütten den festen Kupon nur aus, wenn die Firma nach HGB keinen Verlust machte. Meist muß dafür eine zweite Bilanz erstellt werden. Wenn der Verlust so groß ist, daß das Eigenkapital herabgesetzt werden muß, wird auch der GS nicht zu 100 zurückgezahlt !!!
      Für das erhöhte Risiko gibt es logischerweise einen höheren Kupon.
      Laufzeitende ist normalerweise der 31.12., das Ende des Geschäftsjahres, aber Auszahlung des Kupon und Rückzahlung des Nennwerts erfolgt immer erst Mitte des darauffolgenden Jahres, wenn die Bilanz abgesegnet ist. Die Zeit von 1.1. bis zur Auszahlung wird bei manchen GS verlustabhängig entsprechend der Vorjahresbilanz, bei anderen unabhängig von Verlust verzinst. Es gibt unter dem Namen Genussschein auch Konstruktionen, die einer Vorzugsaktie ähneln. Deswegen ist die Lektüre der Emissionsbedingungen absolute Pflicht !!!
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 21:23:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      marius,
      kaltfront hat die Sache ja schon schön beschrieben. Ich möchte noch auf "keine Börsennotierung" eingehen. Börsennotierung ist kein Nachteil. Erstens kann ich den GS leichter verkaufen. Zweitens sehe ich am Kurs, was andere von dem tollen GS halten.
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 17:51:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Okay,
      vielen dank für die aufschlussreichen Informationen!

      Ich werd noch mal drüber schlafen.

      Gruß
      Marius


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Genussrechte/Genussscheine für Privatanleger?