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    Dividenden zu Spekuverlusten konvertieren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.00 11:00:28 von
    neuester Beitrag 03.05.00 19:54:31 von
    Beiträge: 8
    ID: 126.210
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      Avatar
      schrieb am 28.04.00 11:00:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      Es ist offenbar möglich Dividenden zu Spekuverlusten zu konvertieren indem man vor Ausschüttungstermin dividendenstarke Titel kauft, um sie nach der Zahlung mit Verlust in Höhe des Abschlags (+/-) wieder abzugeben. Welche ungefähren Zeiträume sollte man verstreichen lassen, damit diese Aktion nicht als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt wird?

      Ritz
      Avatar
      schrieb am 29.04.00 12:45:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      So weit ich dieses Verfahren kenne liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor. Denn die Dividendeneinkünfte sind immer zu versteuern, die evtl daraus resultierenden Kursverluste aber nur innerhalb der gleichen einkommensart verrechenbar.
      Warum sollte das FA ein Problem haben, wenn jemand sein zvE erhöht und andererseits nur bedingt verrechenbare Verluste entgegensetzt. Entweder liegen Kursgewinne in entsprechender Höhe vor, mit denen verrechnet werden kann oder die Verluste sind nur rück- bzw. vortragbar.
      Kleiner Tipp am Rande. Meist lohnt sich dieses Verfahren nicht, denn sehr oft sind die Kursverluste nach Dividendenabschlag höher als die Dividende zuzügl. Steuergutschrift. Hinzu kommen noch Bankspesen.


      Blacky
      Avatar
      schrieb am 30.04.00 15:17:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo MBLacky,

      das FA könnte sehr wohl ein Problem haben: Ich habe bisher einige Tausend DM Speku-Gewinne dieses Jahr, andereseits aber keine
      Zinseinkünfte. Ich habe es deshalb so wie von Ritz beschrieben gemacht. (Letzte Woche Kauf von BASF und Bayer). BASF ist am
      Freitag wieder rausgeflogen, Bayer fliegt Dienstag aus dem Depot. Jetzt habe ich doch steuerfreie Dividendenerträge (da Freibetrag
      nicht ausgeschöpft) und andererseits geringere Kursgewinne als vorher, weil ich die BASF + Bayer-Kursversluste mit den bisherigen
      Gewinnen verrechne.

      Hast Du vielleicht nähere Informationen, wo man sich genau erkundigen kann? Gibt es dazu Urteile?

      Freundliche Grüße
      Longus
      Avatar
      schrieb am 01.05.00 13:59:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ola

      genau so meinte ich dies, Longus; Jeder kann sich anhand seines persönlichen Steuersatzes einen Break ausrechnen, in welcher Höhe der Mehrabschlag ExD+Gutschrift sein darf. Sehe aber keinen Grund, warum ein Abschlag wesentlich höher sein sollte, da ich auf der anderen Seite die Marktteilnehmer habe, die die Aktien in der Steuerfreizone halten und lieber "incl." der Dividende verkaufen um eben nach ihren Prämissen steueroptimal aus diesem Geschäft zu gehen. War natürlich bei Spekufrist <6m. erheblicher, da jedes Jahr durchführbar (ein Grund der Fristanhebung).

      Ritz

      PS.: Erfahrung mit Finanzamtmeinungen bzgl. Gestaltungsmißbrauch?
      (IMO eine Unverschämtheit, da ja nur der gesetzte Rahmen genutzt wird; Ich meine aber, von solchen Interpretationen seitens des FA an anderer Stelle gehört zu haben.)
      Avatar
      schrieb am 02.05.00 12:26:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin,moin,

      eine mißbräuchliche Gestaltung liegt immer dann vor, wenn des der einzige Zweck der Transaktion ist Steuern zu sparen, bzw. die Transaktion sich
      nur aufgrund der steuerlichen Effekte rechnet.

      In diesem Fall ist der Zweck zwar Steuern zu sparen, allerdings ist das Kaufen bzw. Verkaufen vor dem Dividentermin und der spätere Verkauf bzw.
      Rückkauf eine gängige Marktstrategie, deren wirtschaftliche Ausgang auch noch völlig offen ist.

      Allein durch das Marktrisiko kann hier keine mißbräuchliche Gestaltung vorliegen, den die Rendite hängt in erster Line von der Marktentwicklung ab.

      Güsse

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      Avatar
      schrieb am 02.05.00 21:21:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn ich noch mit gewinn aus der sache rauskomme, ist es doch kein mittel um steuern zu "senken" oder? ich meine, ich habe doch speku-verlust gemacht und für die dividenden führe ich doch steuern ab!!! letztendlich habe ich doch auch meine steuern bezahlt (für dividende) und das sogar sofort (wird ja umgehend abgezogen)!!!

      pd
      Avatar
      schrieb am 03.05.00 16:25:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja, so ich Freibetrag von 3100 schon genutzt habe. Ich gehe davon aus, daß die meisten hier eher weniger in Dividendenwerten investiert sind (me too) und somit gibt´s ´ne Ersparnis von max. 3100*persön. Steuersatz. :)

      Ritz
      Avatar
      schrieb am 03.05.00 19:54:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Ihr Schlaumeier,

      vielleicht denkt von Euch mal einer an den § 50c EStG !?!?!!
      Danach kann man derartige Spielerein nämlich nicht machen.

      Jetzt die gute Nachricht: Die Jungs vom "Pleitegeier"-Amt kennen diese Vorschrift auch nicht. Ich kannte sie auch nicht
      bis zur Steuerberaterprüfung ....

      So long

      Taxpayer


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