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    Met@box-Die Hauptversammlung wird eine Kapitalerhöhung beschließen- FAQ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.00 22:21:21 von
    neuester Beitrag 19.06.00 00:15:56 von
    Beiträge: 53
    ID: 148.772
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      Avatar
      schrieb am 31.05.00 22:21:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      die erhöhung des grundkapitals d. metabox ag ist schon so
      gut wie beschlossen...-eure meinungen?

      bei der kapitalerhöhung, die im wesentlichen durch ausgabe
      junger aktien kennzeichnet ist, muß für die altaktionäre
      ein bezugsrecht eingeräumt werden...-eure meinung?

      wird eine aufstockung nur formell vorgenommen und durch
      umwandlung von rücklagen in grundkapital durchgeführt,
      ohne daß der aktiengesellschaft neue mittel zufließen,
      stehen den altaktionären berichtigungsaktien zu...-eure
      meinung?

      meine meinung stelle ich gleich rein.
      viel spass dive
      Avatar
      schrieb am 31.05.00 22:34:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      meine meinung: es wird eine ordentliche kapitalerhöhung

      die gebräuchlichste art läuft über eine kapitalerhöhung gegen
      einlagen. gegen barzahlung werden junge aktien ausgegeben.
      das aktiengesetz enthält keine vorschriften über eine begrenzung des
      emissionsvolumens.
      wir erhalten ein bezugsrecht, entsprechend ihrem
      beteiligungsanteil. der bezugsskurs junger aktien muß mindestens dem
      nennwert entsprechen.
      das unternehmen ist normalerweise daran
      interessiert, einen möglichst hohen emissionskurs zu erzielen, damit
      die kosten der eigenkapitalbeschaffung, die bei der Emission junger
      aktien relativ hoch sind, verringert werden.


      Die gesetzlichen Regelungen enthalten die §§ 182 - 191 AktG. Die
      Erhöhung des Grundkapitals kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit
      des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Die
      Satzung kann darüber hinaus sogar eine größere Mehrheit bestimmen.

      viel spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 31.05.00 22:44:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      meine meinung, genehmigtes Kapital gibts ja schon

      Der Vorstand wird hier durch die Hauptversammlung ermächtigt, das
      Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch die Ausgabe
      junger Aktien gegen Einlagen zu erhöhen.
      Die Ermächtigung gilt nur 5 Jahre lang, d. h. daß die
      Kapitalerhöhung in einem Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt
      werden muß. Auch beim genehmigten Kapital nennt das Aktiengesetz in
      § 202 (3) eine Emissionsgrenze von 50 % des bisherigen
      Grundkapitals.
      Diese Art der Finanzierung repräsentiert ein sehr flexibles
      Instrument der Beteiligungs- finanzierung, da der Vorstand den
      jeweils günstigsten Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung kurzfristig
      bestimmen kann. Für das genehmigte Kapital gelten die Vorschriften
      der §§ 202 - 206 AktG.

      viel spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 31.05.00 22:55:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      meine meinung: es kommt noch zusätzlich eine Kapitalerhöhung aus
      Gesellschaftsmitteln - Dieser Vorgang wird börsentechnisch auch
      SPLIT genannt.


      In der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft besteht die
      Möglichkeit eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu
      beschließen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine
      Kapitalerhöhung bei der etwa neue Aktien emittiert werden, sondern
      um eine bilanzmäßige Kapitalerhöhung. Hierbei werden lediglich
      bestehende Kapitalrücklagen und / oder Gewinnrücklagen in
      gezeichnetes Kapital umgewandelt.Hierbei werden sogenannte Gratis-
      oder auch Berichtigungsaktien ausgegeben. Die Aktionäre erhalten
      dann in einem vorher festgelegten Verhältnis z.b. 4:1 ( vier neue
      für eine alte ), die Berichtigungsaktien. Die Kapitalerhöhung aus
      Gesellschaftsmitteln dient zur optischen Verbilligung der Aktien, um
      den Markt liquider zu gestalten, oder um sich einen neuen
      Investorenkreis zu erschließen. Vor einem Split kommt es meist zu
      großen Kursanstiegen, da dieser Effekt nachhaltig neue Liquidität in
      diesen Wert bringen.

      viel spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 31.05.00 23:21:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ divenocke

      Vor Tagen gab ich schon mein priv.Ziel aus: NMx 50 !!!

      Ich hoffe sehr auf einen Split(!) , zumal dann auch die Aktie für sämtliche Hightech-Fonds großes Interesse wecken dürfte (wird) ! Welcher Fondsmanager kann es sich dann eigendlich noch leisten , keine MBX Akt. im Depot zuhaben ??
      Es dürfte dann nur eine Frage der Zeit sein und die 0,5 mrd Marktkap. wird erreicht!
      Womit die Vorgaben NMx 50 erfüllt würden !

      Was sagst dazu - Divenocke ?

      Ich denke der NMx 50 ist das eigendliche Ziel ....,dann geht die Party
      erst richtig los ! Da ist das heutige pingpong im Kurs ein Witz .

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      Avatar
      schrieb am 01.06.00 00:31:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Vorstand der Deutsche Börse AG entscheidet auf Vorschlag des
      Arbeitskreises Aktienindizes über die Neuzusammensetzung des Index
      Nemax 50.
      Entscheidungsgrundlage für die Neuaufnahme sind eine
      Aktienrangliste, die nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung
      geordnet ist und monatlich neu erstellt wird.
      Nur wer nach beiden genannten Kriterien zu den 60 führenden Werten
      am Neuen Markt gehört, hat eine Chance, dabei zu sein.

      Die Zauberformel für die Aufnahme in den Nemax-50, das ist ganz
      einfach erfolgreiches Wachstum.
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 00:36:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry, wenn ich jetzt so doof frage: Aber kann das mal jemand für einen erklären,der noch nicht so viel über Kapitalerhöhungen weiß.So Sachen wie Bezugsrecht und was das für mich jetzt bedeutet und so weiter.Bin zwar schon länger an der Börse aber hab mich bis jetzt noch nicht so mit dem Thema Kapitalerhöhung(besser gesagt deren Auswirkungen) beschäftigt.Ich weiß nur das das beste für uns ein Split wäre,oder?
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 01:03:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      SPLIT
      vor einem split kommt es meist zu großen kursanstiegen, da dieser
      effekt nachhaltig neue liquidität in die mbx-aktie bringt.
      und weiter-->> mehr aktien + kursanstieg nach split = loisches plus
      bei der marktkapitalisierung = aufstieg in der rangliste am nemax

      viel spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 01:22:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das mit dem Split ware mir klar, aber was mit einem Bezugsrecht passiert oder ob wir vielleicht gar keins kriegen sind die Sachen die ich mir leider nicht selber beantworten kann.
      Danke für Eure Hilfe!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 01:30:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kapitalerhöhung u. Bezugsrecht
      Altaktionäre besitzen bei der Ausgabe junger Aktien ein Bezugsrecht
      auf die neu emittierten Papiere.
      Das Bezugsrecht ist ein grundsätzlich Altaktionären gesetzlich
      zustehendes Vorkaufsrecht zum Schutz der Aktionäre vor möglichen
      Nachteilen, die sich aus einer Veränderung des Beteiligungsanteils
      durch Kapitalerhöhungen ergeben. Kauft der Altaktionär die ihm
      angebotenen jungen Aktien, verschieben sich die
      Beteiligungsverhältnisse und damit die Mehrheiten nicht.
      Verzichtet er auf den Erwerb der jungen Aktien, verringern sich sein
      Prozentanteil am Vermögen der Gesellschaft, sein Stimmrechtsanteil
      und sein Gewinnanteil.
      Nimmt ein alter Aktionär das Bezugsrecht nicht wahr, so sinkt der
      Kurs seiner Aktien, die vor der Kapitalerhöhung einen höheren
      Börsenkurs hatten. Er bekommt für den "Kursverfall" einen Ausgleich
      bezahlt. Zu jeder alten Aktie gehört ein Bezugsrecht. Damit gibt es
      genauso viele Bezugsrechte wie alte Aktien.

      Der Wert des Bezugsrechtes errechnet sich aus der Differenz zwischen
      dem Kurs der alten Aktien vor der Kapitalerhöhung und dem Mischkurs,
      der sich nach der Kapitalerhöhung einstellt.

      Die alten Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht wahrnehmen wollen,
      können Bezugsrechte separat verkaufen. Bezugsrechte werden an der
      Börse gehandelt. Je nach Angebot und Nachfrage weicht der Börsenwert
      des Bezugsrechtes vom rein rechnerischen Wert ab.
      Anbieter von Bezugsrechten sind Altaktionäre, die keine jungen
      Aktien beziehen wollen.
      Nachfrager sind Aktionäre, die junge Aktien erwerben wollen und keine
      bzw. zu wenig Bezugsrechte besitzen.

      viel spass
      dive

      ps: Das kann man alles, mit Beispielen, in bekannter Börsenkektüre nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 06:25:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      @divenocke: Meines Wissens wird eine Kapitalerhöhung aus Geselschaftsmitteln nicht Split genannt, sondern man spricht von der
      Ausgabe von Gratisaktien. In beiden Fällen veringert sich der Kurs um das entsprechende Verhältnis, beim Split liegt aber keine
      Kapitalerhöhung zugrunde.

      Gratisaktien, also eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wäre mir am liebsten. Da ich aber nicht an für das benötigte Kapital
      ausreichend hohe Gewinnrückstellungen glaube, vermute ich die Ausgabe junger Aktien.

      Kann da nicht auch das Bezugsrecht für Altaktionäre ausgeschlossen werden? Wie sieht es bei Ausübung des Bezugsrechts mit
      der Lockup-First aus?

      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 09:45:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      also ihr euphoriker:

      SPLIT heißt auch es sind mehr aktien im umlauf. der kurs wird träger.
      kapitalerhöhung mit neuen aktien= dasselbe.

      der gewinnn je aktie also das kgv schrumpft.

      usw. usw. diese massnahmen geben der fa. spielraum, gehen aber oft auch auf kosten des kurses wenn die anvisierten ziele dann nicht erreicht werden.
      siehe teles, fanta, usw. wenn die ag gut ist und die umsätze explodieren ist es egal was gemacht wird. wenn aber nicht gehts sehr schnell in den pennystock.
      wir wollen es nicht hoffen aber es gibt am nm viele viele beispiele inzwischen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 10:18:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Holla - interessanter thread. Einiges ist aber zu berichtigen:

      1) bei den MBX Aktien handelt es sich um nennwertlose Aktien mit dem nominellen wert von 1 EURO. Ein sogenannter "split" ist somit ohne Kapitalmaßnahmen möglich. Aus 2,6 Mill. Aktien zu einem nominellen Wert von 1 € werden 5,2 Mill. € zu einem nominellen Wert von 50 cents (z.B.). Der Anleger merkt davon nichts, außer daß er plötzlich doppelt so viele Aktien im Depot hat, wie vorher, diese dafür aber auch nur die Hälfte wert sind. Vorteil der Aktion: die gehandelte Stückzahl und damit auch die Liquidität verdoppelt sich, der Kurs erscheint optisch billiger. Nachteil: KEIN frisches Kapital kommt in die Firma.
      Angesichts der Tasache, daß gerade große Fonds einen gewissen Mindestumsatz in Stücken verlangen und der Wert durch einen "Split" durch Vergrößerung der gehandelten Stücke weniger "markteng" wird, halte ich es für möglich und auch sinnnvoll, daß ein solcher split auf der HV vorgeschlagen wird.

      2) eine Kapitalerhöhung aus "Eigenmitteln" erfolgt unter normalerweise unter Ausschluß des Bezugsrechtes der Altaktionäre. Sie wird unter normalen Umständen primär zum Ausgleich von Spitzenbeträgen (etwa bei der Umstellung DM -> €) oder im Rahmen von "friends and family" Programmen bzw. für Mitarbeiteraktien verwendet. Für MBX wurde solche Kapital auf der letzten HV genehmigt. Die Aktien die an AMPA gingen stammen teilweise aus diesem genehmigten Kapital (glaube ich).
      auch hier rechne ich damit, daß 100 - 200 000 Aktien "beantragt" werden.

      3) eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt normalerweise MIT Bezugsrecht für die Altaktionäre. Das Bezugsrecht wird aber normalerweise ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung im Rahmen eines Altientausches im Rahmen einer Übernahme erfolgt oder unter besonderen Umständen wie etwa ein IPO. Das Bezugsrecht kann in letzteren Fall aber nur ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabebetrag der "neuen" Aktien dem Börsenpreis entspricht.
      Da MBX ein Zweitlisting anstrebt und im Rahmen dieses Zweitlistings auch Kapital bei institutionellen Anlegern plazieren will kann ich mir durchaus vorstellen, daß die Genehmigung von Kapital unter Ausschluß des Bezugsrechtes der Altaktionäre vorgeschlagen wird. Der Firam wirde somit bei ca. 400 000 Stück (es gab Gerüchte in diesen Dimensionen) immerhin ca. 40 Mill. € zufließen. Geld, daß MBX auch braucht.


      Fazit: ich rechne mit
      1) evtl. einem split 1:2
      2) den Antrag auf eine "kleine" Kapitalerhöhung aus "Eigenmitteln"
      3) den Antrag auf Genehmigung einer etwas größeren Kapitalerhöhung (ca. 400 000 St.) ebenfalls unter Ausschluß des Bezugsrechtes
      4) evtl. den Antrag auf Genehmigung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Altaktionäre.
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 10:30:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meine bescheidenen Kenntnisse:D

      Kapitalerhöhung - Das Grundkapital wird erhöht durch Ausgabe junger Aktien (ordentlich oder bedingt, Altaktionäre erhalten meist Bezugsrechte,
      dient dem Zweck Kapital vom Markt aufzunehmen=>Kurs wird tendenziell belastet

      Gratisaktien - Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital - also aus Gesellschaftsmitteln -Anzahl der Aktien wird erhöht, meist
      1 Gratisaktie für eine bestimmte Anzahl bestehender Aktien-Gratisaktie ist eigentlich falsche Bezeichnung, da ein Wertverlust der
      bestehenden (theoretisch) vorausgeht - Liquidität wird erhöht

      Split - Die Anzahl der Aktien wird in einem bestimmten Verhältnis erhöht, um höhere Liquidität in die Aktie zu bringen, im Vorfeld
      steigen Kurse meist an- DAS KGV BLEIBT UNBERÜHRT, da sich der Kurs entsprechend verändert.


      Avatar
      schrieb am 03.06.00 13:14:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      das kgv bleibt nicht unberührt, weil ein split eine art kapitalerhöhung ist.
      die anzahl der aktien erhöht sich bei, meinetwegen einem split von
      sagen wir 1:4, um das vierfache. der kurs steigt und somit auch die
      marktkap. das kgv verändert sich automatisch.
      achso, muß nur rein informativ erwähnt werden: wenn der kurs sinkt,
      tritt diese veränderung natürlich auch ein.
      wie gesagt nur rein informativ - betrifft uns ja nicht.

      viel spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 03.06.00 13:21:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich gebe zwar zu, daß durch die positive Resonanz im Vorfeld eines splits (die Aktien werden optisch billiger) der Kurs oftmals steigt. Davon ist das KGV natürlich betroffen. Durch den split selbst ist das KGV aber nicht betroffen, da der Kurs/Aktie im gleichen maße wie der split fällt. z.B. ein split 1:2 führt zu einer Halbierung des Kurses. Das KGV jedoch bleibt gleich, da ja auch der Gewinn durch die doppelte Anzahl Aktien geteilt werden muß.
      Avatar
      schrieb am 03.06.00 13:42:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      @germangoody
      wie mir bekannt ist, sollten die regelungen für die einhaltung der
      sechsmonatigen lockup-frist (veräußerungsverbot) für altaktionäre,
      schon geändert sein.
      diese beziehen sich nur auf die ersten sechs monate nach dem
      börsengang. es hieß doch, der emittent müsse bereits mit dem
      zulassungsantrag die verpflichtungserklärungen aller altaktionäre
      für die einhaltung der lockup-frist beifügen.

      für die ausgabe junger aktien, bei denen der altaktionär für jede
      aktie, die er besitzt ein bezugsrecht erhalten muß, stellt die Börse
      dem emittenten ein instrument zur einhaltung der lockup-frist zur
      verfügung:
      durch die einführung einer zweiten wertpapier-kennnummer werden die anteile der altaktionäre für 6 monate vom handel ausgeschlossen und bei der deutsche börse clearing getrennt verwahrt.
      es ist dadurch nicht möglich, die Verkaufssperre zu umgehen.

      schönes wochenende
      dive
      Avatar
      schrieb am 03.06.00 14:02:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 03.06.00 22:09:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      @germangoody und @divenocke,
      auf junge Aktien, die unter Einschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, gibt es keine Sperrfrist. Es ist richtig, dass jungen Aktien eine andere Wertpapierkennummer haben. Junge Aktien heißen sie aber nur deshalb, weil sie anders ´´ausgestattet´´ sind, z.B. ist es oft üblich, dass junge Aktien für das aktuelle Jahr nicht voll dividendenberechtigt sind. Im nächsten Geschäftsjahr existiert dieser Unterschied i.d.R. nicht mehr und sie werden den ´´alten Aktien´´ gleichgestellt. Sind die neu ausgegebenen Aktien nicht anders ausgestattet, bekommen sie gleich die WKN der ´´alten´´ Aktien.
      Schönes Wochenende und noch viel Freude mit Met@box.
      Gruß Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 03.06.00 22:21:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das KGV steigt beim Split doch nur, weil im Vorfeld meist der Kurs getrieben wird, das muß aber nicht so sein.

      Der erste Thread liest sich, als ob neue Aktien ausgegeben werden, das wirkt sich meist negativ auf den Kurs aus:(

      Woher kommt eigentlich die Info, wenn noch nicht einaml der Termin der HV feststeht???
      Avatar
      schrieb am 04.06.00 02:52:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      "Wir hoffen auf den nächsten großen Auftrag aus den USA"
      Analyse Metabox AG, Hildesheim
      Interview mit dem Vorstand für Marketing und Vertrieb Rainer Kochan

      frage:
      wenn sie jetzt noch weitere verträge in dieser größenordnung
      abschließen, benötigen sie auch kapital um zu expandieren. ist denn
      eine kapitalerhöhung in den nächsten wochen geplant?

      antwort:
      eine kapitalerhöhung ist geplant. wir werden uns dieses kapital auf der anstehenden hauptversammlung, jetzt im juli, genehmigen lassen.

      für isdn:
      http://www.goingpublic-online.de/news/goingpublictv/detail.h…
      für modembesitzer:
      http://www.goingpublic-online.de/news/goingpublictv/detail.h…

      viel spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 10.06.00 18:08:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      DAS METABOX INTERVIEW
      Ausschnitt aus dem Interview:

      "Heute begrüßen wir Stefan Domeyer CEO der Metabox AG im Chat"
      http://www.wallstreetonline.de/community/chat/ws/mitschnitte…
      stanislaus:
      Eines der Probleme, daß große fonds mit Firmen wie MBX haben ist die geringe Liquidität am Markt. Ist ein split angedacht ?
      (Moderator ceometabox):
      Das ist Ergebis der Marktkapitalisierung und der Anzahl an Aktien. Wir arbeiten an beidem. Sie haben völlig recht.

      --->>>für die Zitterhände gibt es null Probleme
      --->>>...und beim Rest der MBX-Gemeinde sind die Stücke sicher!!!!!

      viel Spass
      dive
      Avatar
      schrieb am 16.06.00 00:59:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      dann kommt noch der split!
      wann kommt der split?
      wird überhaupt gesplittet?
      hv ende juli?
      Avatar
      schrieb am 16.06.00 10:42:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      HV geplant am 26.Juli !!

      Kapitalmaßnahmen angedacht.

      Näheres wohl erst ab übernächster Woche.
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 16:19:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo PIOS-ler/Met@boxler,
      seid ihr alle beim Baden?
      Anzeige in der FAZ vom 17.6.00:
      Einladung zur HV am 26.7.00 in Hildesheim (10.00 Uhr Dorint-Hotel)
      Auszug aus der Tagesordnung Punkt 8a:
      "Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 2.800.000
      wird aus Gesellschaftsmitteln um € 11.200.000 auf € 14.000.000 unter
      Ausgabe von Berichtigungsaktien im Verhältnis 1:4 erhöht." usw usw
      Gruß
      Freigeist
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:01:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Freigeist

      Anscheinend ist hier nicht klar ; Berichtigungsaktien 1:4 = Aktionäre
      bekommen für eine bestimmte Anzahl von Altaktien jetzt KOSTENLOSE Zusatzaktien...........
      Diese Ankündigungen gehen meist mit Kurssteigerung einher !
      Die Berichtigungsaktien ist eine Spezialität aus USA >>werden auch Split(!) genannt -- NA ; klingelt´s ??

      Bitte Freigeist , stelle einen Link dazu -- deine Info ist absolut heiß - was für mich ein klares Kaufsignal bedeuten würde --Fundamental
      kann man einen erstklassigen Wert kaufen , wo man heute schon das vierfache Volumen bekommt
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:15:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Lieber Toppex,
      sorry, habe keinen Scanner.
      Kannst Du die FAZ vom Samstag, 17.6.2000 kaufen (DM 2,50)? Da steht alles drin.
      Ich denke, das wird eine gute Investition.
      Im Börsenteil, Seite 24 große Anzeige von Met@box mit Einladung zur HV.

      Freigeist
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:25:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      OK.-Freigeist

      Ich glaube es dir , muss halt vorsichtig sein - Habe die F.A.Z sogar
      sogar liegen gesehen , hätte ich gewußt ,dass...............

      Dann hätte ich sofort alles in Ölwerte (ähnlich DEA) investiert :-))!
      Wegen 2,50 dm musst du dir keine Sorgen machen ....


      WAs ich nicht begreife , dass diese Meldung noch keiner kapiert hat ?!
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:25:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      @toppex

      zitiere aus der met@box Einladung in der FAZ:

      "Dafür wird aus der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.1999
      ausgewiesenen "Kapitalrücklage" ein Betrag in Höhe von € 11.200.000
      in Grundkapital umgewandelt. Hierfür wird die Bilanz der Gesellschaft
      zugrunde gelegt, die der Vorstand und der Aufsichtsrat dieser Hauptversammlung
      vorgelegt haben und die mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk
      des bestellten Abschlußprüfers versehen ist. Das Grundkapital ist danach
      eingeteilt in 14.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
      Grundkapital von je 1 Euro."

      In PIOS we trust.
      Gruß
      Freigeist
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:29:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hey Toppex - habe gerade gelesen !! Das ist ja so gut, wie meine kühne Prognose 8s. unten!!!) !! 1:4 Split !!! wow !!!

      Denke es wird morgen einen deftigen Kurssprung geben !! Wenn nicht, dann kaufe ich mich noch mal richtig kräftig ein !! werde jetzt losstürmen und mir dei FAZ besorgen !
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:32:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      JAA; Oliver -- und ich habe sie heute liegen gesehen ....
      Gibts doch gar nicht !! Krrkrrrr
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:36:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:50:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      @toppex,
      die Ausgabe von Berichtigungsaktien, etwa wegen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wird nicht Split genannt.
      Beim Split wird das Grundkapital nicht erhöht. Es erhöht sich nur die Aktienanzahl (z.B. bei einem Split 1:1 wird sie verdoppelt) und damit verringert (halbiert) sich der durch eine Aktie verbriefte Anteil am Grundkapital. Für den Aktionär ändert sich rein rechnerisch erstmal nix. Der prozentual gehaltenbe Anteil an der Firma bleibt gleich, der Aktienkurs halbiert sich, der Wert des Aktienpaketes bleibt gleich. Für den Aktionär und speziell für den Wert des gehaltenen Aktienpaketes hat die Ausgabe von Berichtigungsaktien wegen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln die gleiche Wirkung wie ein Aktiensplit. Aus Sicht der Firma ist es aber ein großer Unterschied, denn sie erhöht ihr Grundkapital (im Fall Metabox wäre es eine Verfünffachung) und spielt damit in der nächst höheren Liga.
      Auf jeden Fall ist diese Kapitalmaßnahme positiv zu werten. Die Aktienanzahl im Depot wird sich verfünffachen, der Aktienkurs wird sich fünfteln. Wenn nächste Woche die Aktie weiter steigt, kann es zum Teil auch an dieser Kapitalmaßnahme liegen.
      Langfristig spielen Splits keine Rolle. Firmen splitten ihre Aktien, weil deren Kurs steigt, und nicht umgekehrt.
      Was wir bisher bei Metabox gesehen haben, kann ja nur der erste Teil der Overtüre gewesen sein.

      Gruß
      Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 17:56:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Kann text bestätigen !
      OCR läuft heiß !! In 10 min. haben wir die Tagesordnung !
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 18:03:21
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hi Leute!
      Sind ja echt coole News!

      Aber eigtl. würde ich mir wünschen, dass sowas zuerst auf der Homepage von Metabox erscheint! [oder zumindest auf Dodos Seite ;-))] Und erst dann in der FAZ!

      @ Kochtolany
      Ich habe da noch eine Frage, die vielleicht etwas dumm klingt, aber ich bin halt noch nicht ganz so lange dabei ;-))
      Und zwar, wieso man von einer Erhöhung des Grundkapitals bei Berichtigungsaktien spricht, wenn die Firma doch de facto keine Einnahmen hat.
      Oder ist das nur so eine theoretische Anschauung und rein praktisch ändert sich in der Tat gar nichts? Nur, was sollte das dann?

      MFG
      Elninho
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 18:15:39
      Beitrag Nr. 36 ()
      @kochtolany

      Will keine Split-Diskussion ;danke für deinen Hinweis.

      Jedenfalls ,kann man bei einer Ausgabe von Berichtigungsaktien auf einen guten Geschäftsverlauf schließen ...

      OB Split hin oder her --diese Meldung bringt uns in Richtung
      NMX 50 !Das wird nun immer klarer , langfristig mit 12 Monate Garantie .

      Na ,klingelt´s ?

      @Oliver,
      vielleicht solltest du ein neuen Thread eröffnen ,mit der Tagesordnung der HV
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 18:17:00
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ Oliver....


      ich muß die woche über leider fort, kannst Du mir die Tagesordnung per mail senden ? martin.guillaume@gmx.de ...

      @ Elninho

      das handelt sich hierbei wohl nicht um Berichtigungsaktien. Also Toppex in diesem Punkt Fehlanzeige.
      Zu deiner Frage siehe oben den guten Beitrag von Oliver.
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 18:31:36
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ok, es ist zwar jetzt schon etwas larer, aber rein logisch verstehe ich immer noch nicht, wieso das Grundkapital ansteigen soll, obgleich gar keine neuen Mittel dem Kapital zufliessen - ?!?!?

      Aber noch mal was: am 26.7.2000 ist also Hauptversammlung; wenn das dann dort mit dem 1:4-Split beschlossen wird, in welchem Abstand wird dieser Beschluss dann auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung (also üblicherweise) umgesetzt, also wann ungefähr habe ich das 5-fache im Depot?

      Ich habe auch noch eine ganz dumme Frage, aber wie gesagt, bin neu hier, und jeder fängt halt mal dumm an, oder? Und zwar, wie läuft das eigtl. ab bei so einer Hauptversammlung?
      - kostet das gar was?
      - bietet jedes Unternehmen a la Telekom ihren Aktionären ein Buffet usw.?
      - kann man da auch - mit etwas Glück - gespräche im kleineren Kreis mit den Führungskräften führen?

      Danke für die Antworten!
      MFG
      Elninho
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 19:12:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      Sorry - wird wohl etwas länger dauern ! Softwareprobleme !

      @ Elninho:

      meist hast Du die 5x Menge der Aktien am Tag des "splits" im Depot (schließlich wird ja auch der Kurs zu diesem Zeitpunkt gefünftelt). Ich bin mir nicht sicher, ob der Stichtag in diesm Fall der Termin der HV selbst, der Veröffentlichungstermin im Bundesanzeiger oder ein Wahltermin sein wird. Es ist aber davon auszugehen, daß der "split" ziemlich schnell erfolgt.

      zur HV: Die Teilnahme ist natürlich kostenlos. Schließlich bist Du ja an dem Unternehmen beteiligt und nicht Kunde. Für Anreise und Unterkunft mußt Du natürlich selber aufkommen, kannst die Kosten aber steuerlich absetzen. Buffet ist natürlich keine Pflicht aber üblich. Letztes Jahr fand die HV in der Firma selber statt und es gab ein kaltes Buffet.

      Normalerweise gibt es auf der HV bzw. nach der HV Gelegenheit mit Mitarbeitern/Management zu sprechen (gerade bei MBX waren Herr Domeyer und Co immer sehr "offen". Ich denke/hoffe, daß auch ein Teil der Produktpalette vorgestellt wird.

      Letztes Jahr erfolgte die HV in einer sehr privaten Atmosphäre. So privat wird es diesmal wahrscheinlich nicht mehr, da mit mehr Aktionären zu rechnen ist.

      @ Guilmart

      sobald ich es habe schicke ich es an DODO und an Dich. es handelt sich aber tatsächlich um Berichtigungsaktien. Nicht um einen Split. D.h. nomineller Wert der Stückaktien bleibt 1 €. Es handelt sich also um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel. NICHT um einen Split. Effektiv macht es bis auf das erhöhte Grundkapital (mit dem die Gesellschaft ja haftet) für den Aktionär keinen Unterschied. Steuerlich und Bilanztechnisch allerdings schon.

      Lange Rede - kurzer Sinn. In 1 bis 2 Monaten haben wir alle die 5x Menge an Aktien im Depot. Der Kurs wird sich dann zwar auch fünfteln, aber das ist ja nicht schlecht: bessere Liquidität, Aktien optisch billiger
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 19:21:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      NA-KLasse !

      Richtig , für uns Investoren ist es die fünfache Anzahl - damit müssten nun auch einige Fonds aufwachen ....
      Mir aber auch egal , die Story beginnt doch gerade erst ....

      Was ich aber nicht kapiere , erst heute wird die Mldg. bekannt .
      Offenbar liest keiner die F.A.Z ??

      Naja , Schwamm drüber .
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 19:26:01
      Beitrag Nr. 41 ()
      @alle, die nur die neusten messages lesen

      Formen der Kapitalerhöhung

      1) Kapitalerhöhung - Das Grundkapital wird erhöht durch Ausgabe junger Aktien (ordentlich oder bedingt, Altaktionäre erhalten meist Bezugsrechte,
      dient dem Zweck Kapital vom Markt aufzunehmen=>Kurs wird tendenziell belastet

      2 Gratisaktien - Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital - also aus Gesellschaftsmitteln -Anzahl der Aktien wird erhöht, meist
      1 oder mehr Gratisaktien für eine bestimmte Anzahl bestehender Aktien-Gratisaktie ist eigentlich falsche Bezeichnung, da ein Wertverlust der
      bestehenden (theoretisch) vorausgeht - Liquidität wird erhöht, Kurs ist tendenziell freundlich

      3 Split - Die Anzahl der Aktien wird in einem bestimmten Verhältnis erhöht, um höhere Liquidität in die Aktie zu bringen, im Vorfeld
      steigen Kurse meist an, das genehmigte Kapital bleibt aber gleich.

      Der Textauszug der FAZ deutet auf Gratis-bzw. Berichtungsaktien, d.h. es wird das genehmigte Kapital durch Umwandlung
      der Rücklagen erhöht. Da hiermit kein Kapital vom Markt aufgenommen wird ist dies sehr positiv zu sehen, da Fonds
      die Möglichkeit gegeben wird, leichter (aufgrund der höheren Liquidität) in den Wert einzusteigen:)

      Viele Grüße von den Gaertnern

      Habe leider keine FAZ- werden denn auch junge Aktien ausgegeben?
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 19:36:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      Jau Gaertner.
      Gleichzeitig wird eine Kapitalerhöhung mit Ausgabe von jungen Aktien um 2000000 € (=20000000 ST) gegen Bareinlage unter Ausschluß der Bezugsrechte der Altaktionäre beantragt (§8b).
      Desweiteren wird genehmigtes Kapital im Gegenwert von 6 Mill. € beantragt, wobei das Bezugsrecht der Altaktionäre unter bestimmten Umständen (das übliche) ausgeschlossen wird.

      Fazit: weitere "Verwässerung" um ca. 15% für Institutionelle und den Gang die britische (?) Börse. Versüsst aber durch einen "Quasisplit", der dem Kurs einiges an Auftrieb geben dürfte.
      Ich denke damit können wir leben
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 20:33:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hallo Oliver,

      mir ist das ganze noch etwas zu undurchsichtig, da ich ja nicht den ganzen Text der FAZ vorliegen habe.

      (Warum werden die Aktionäre nicht zumindest via email informiert ??)

      Wenn mir auch nachvollziehbar ist, daß die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln Vorteile bringt und real Das Grundkapital erhöht, so verstehe ich noch nicht, warum die restlichen 8 Millionen zu Lasten der Altaktionäre genehmigt werden sollen.

      Warum soll ich eine Verwässerung, oder sagen wir besser: einen Verlust von 15% meiner Aktien hinnehmen, damit einige Institutionelle billiger an die Aktien herankommen ?

      Warum seid Ihr bereit, einfach das hinzunehmen.

      Mir gehört ein knappes Promille der Firma und ich möchte das nicht einfach so verwässern lassen.

      Ausserdem werde ich vorsichtig, wenn mit einem Schlag alle bekanten Dimensionen über Bord geworfen werden.

      Erinnert Euch:

      Bisher: 2.800.000 € Grundkapital

      nun Erhöhung um :

      11.200.000 € genhmigt,

      und an jungen Aktien:
      6.000.000 €
      und
      2.000.000 €

      Das sind Mio neues Kapital, und nicht unerheblich fast das dreifache des bisherigen.

      Da würde mir erst einmal eine rote Lampe angehen, daß im Zuge einer großen Kapitalerhöhung von 11.200.000 Mio die Leute blind gemacht werden sollen und 8.000.000 € an ihnen vorbei geschleust werden sollen.

      Bitte erklärt mir, warum ich damit falsch liege, oder was man, falls ich nicht falsch liege, dagegen tun kann.

      Noch einmal die Dimension: 2,8 Mio alt : 19,2 Mio neu, also eine KE von ca. 7:1 !!!!!!!!

      Das ist so aussergewöhnlich, daß man sich da schon mal mehr Gedanken machen sollte, als bei den üblichen Aufstockungen um ein Viertel des Kapitals.

      Gruß

      Martin
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 20:43:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      In Bezug auf eine "Gewinnverwässerung" muß allerdings bedacht werden, daß diese bereits in den nach oben korrigierten Gewinnprognosen berücksichtigt wurde, denn dort ging man bereits von einer auf 3,2 Mio erhöhten Aktienanzahl aus

      -> keinerlei negative Effekte für die Aktionäre
      -> britisches Goingpublic wird internationale Öffentlichkeit auf Metabox aufmerksam machen und vorallem die extreme Unterbewertung zum Beispiel im Vergleich zur britischen Pace Micro (Gewinnwachstum viel kleiner als bei Metabox) offenlegen -> KGV hier ~ 100 !!
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 20:53:09
      Beitrag Nr. 45 ()
      @newest

      Ich glaube nicht, daß Du da recht hast, mit den 3,2 Mio Aktien.

      Wir reden hier über eine andere Größenordnung: nicht 0,4 Mio Grundkapital (Diff 2,8 Mio zu 3,2 Mio), sondern neues Kapital von 8,0 Mio !!!!, für das kein ersatz vorliegt... deshalb meine Bitte um Nachrechnen...

      Wie fühlen sich Aktionäre sonst ,wenn das Kapital von 14 Mio auf 19 Mio erhöht wird, aber sie kein Bezugsrecht haben ??

      Wie verhält sich der Aktienkurs, wenn das KGV um fast 50 % hochgeht, ohne, daß sie eine Entschädigung dafür haben ?

      Wenn der Gewinn auf 19 Mio Aktien aufgeteilt wird, entfällt doch eine signifikant niedrigerer Anteil auf die jeweilige Aktie , als wenn nur durch 14 Mio geteilt werden muß, oder sehe ich das falsch ???

      Bei mir wären das Verluste im 6-stelligen Bereich...und konsequenterweise ein Verkauf von Metabox bis nach der KE....
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 21:11:07
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo Elninho,
      man spricht nicht ´´von einer Erhöhung des Grundkapitals bei Berichtigungsaktien´´. Da verwechselst Du Ursache und Wirkung. Metabox will das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöhen, die Wirkung wird sein, dass Berichtigungsaktien ausgegeben werden müssen. Fakt ist aber, dass dieser Schritt die Zuversicht des Managements in die eigenen Aktivitäten zum Ausdruck bringt und dass da einige noch nicht ausgesprochene ´´Dinge´´ im Busche sind.
      Ansonsten ist an den geplanten Maßnahmen zur Genehmigung neuen Kapitals nichts Verwerfliches zu erkennen. es gibt keinen Grund zur Sorge, ganz im Gegenteil.
      Gruß
      Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 22:43:53
      Beitrag Nr. 47 ()
      an alle wegen Guilmarts Bedenken:

      Die Erhöhung auf von 2,8 auf 3,2 Mio (entspr. Gew./Aktie 5,27 bei 33 Mio DM Gewinn) entspricht genau der Kapitalerhöhung um 2 Mio Stück nach dem Quasisplit durch Berichtigungsaktien (2Mio/5). Hier kommt es also zu keiner weiteren Verwässerung.

      Die weiteren Stücke werden wohl hauptsächlich genehmigt um das Going public in Großbrittanien durchzuführen. Dadurch würde zwar das KGV erhöht, gleichzeitig steigt aber auch der innere Wert der Firma an, da ja auch die entsprechende Menge an Kapital (also Aktienausgabepreis * Stücke) in die Kapitalrücklage fließt, so daß der Verwässerungseffekt hierdurch eleminiert wird, sofern dies nicht schon durch ein Bezugsrecht geschieht: Ein höheres vorhandenes Kapital wird von einer aufstrebenden Firma zur Erwirtschaftung von zusätzlichen Gewinnen genutzt (Investitionen) -> KGV wieder auf altem Niveau oder sogar noch niedriger, ganz zu schweigen von den oben beschrieben positiven Effekten eines britisch GP.

      Ich bin ganz im Gegensatz zu Guilmart davon überzeugt, daß diese Kapitalerhöhungen das enorme Potential der Met@box wiederspiegeln, da gerade sie verdeutlichen, daß mit Investitionsbedarf aufgrund zu erwartender weiterer Großaufträge gerechnet wird. Da das dafür nötige Kapital aber nur einmal pro Jahr genehmigt werden kann (nämlich auf der HV) ist es völlig logisch und konsequent dies bereits jetzt zu tun!

      In punkto Instituionelle muß auch bedacht werden, daß diese keineswegs billiger bedient werden (z.B aus genehmigtem Kapital wie jetzt geplant) sondern sogar noch einen Paketzuschlag von z.B. 10% (siehe Einstieg von Ampa) zahlen müssen. Man kann diesen Aufschlag, und die Notwendigkeit eines direkten Bedienens von inst. Anlegern leicht nachvollziehen, wenn man schon mal beobachtet hat, welche Kursexzesse teilweise bereits schon von wenigen tausend Stück ausgelöst wurden (in Frankfurt oft schon 10% Rallys wegen 2 bis 3t Stück). Diese würden für einen Fond aber immer noch einen Kleckerbetrag darstellen. Daß aber auch Privatanleger von Einstieg inst. Anleger profitieren dürfte doch jedem klar sein, schließlich kommen die Aktie damit in feste Hände, die damit nicht herumzocken (macht mit 20% Spread auch wenig Sinn) sondern schwache Zeiten zur weiteren Aufstockung des Investments nutzten und so Kursrückgänge abfedern. Genau so wurde dies übrigens auch von Vorstand Domeyer im WO-Chat angedeutet:

      Frage:
      Ist es Ihnen bereits gelungen, die geplanten 100.000 Aktien teilweise zu plazieren??
      Antwort:
      Längst vergessen. Fonds in London und Paris, als Basisposition zum Ausbau

      -> Fonds reißen sich um Met@boxaktien und bekommen nur mal eine erste Portion zugestanden, den Rest müssen sie an der Börse erstehen, wenn sie zu heutigen Kursen noch Stücke haben wollen. Uns wirds freuen !!!!
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 22:47:49
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich habe selten so viel Halbwissen gelesen wie in diesem Posting:eek: :eek:

      Bin also zum Kiosk und habe die FAZ geholt:D

      1) Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln

      von 2,8 Mio€ auf 11,2 Mio € auf 14 Mio € unter Ausgabe von Berichtigungsaktien im Verhältnis 1:4, d.h. Kurs wird sich
      optisch um 1/5 (theoretisch) verbilligen, die Liquidität in der Aktie wird erhöht, Kurs dürfte tendenziell steigen:D, hatte
      ich vorher 200, habe ich dann 1000

      2) Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

      um 2 Mio€ von 14 Mio € auf 16 Mio € unter Ausschluß des Bezugsrechtes für Altaktionäre. Dies dürfte
      sich negativ auf den Kurs auswirken, wenn sie am Kapitalmarkt plaziert wird:(

      Meine Frage: Bei den Roadshows sind doch angeblich die Aktien weggegangen wie warme Semmeln. Ist das
      etwa eine Kapitalerhöhung für die Institutionellen Anleger? (DODO, JANPHIL, DIVEOCKE, BIOMEDNET??)

      3) bis 2005 wird der Vorstand ermächtigt das Grundkapital ein- oder mehrmalig bis zu max. 6 Mio€ zu erhöhen

      ist eher Formsache,

      Viele Grüße von den Gärtnern http://www.diegaertner.de/

      Avatar
      schrieb am 18.06.00 23:03:51
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Gärtner15

      zu 2) Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

      Die Tatsache, daß die KE unter Ausschluß des Bezugsrechtes für Altaktionäre durchgeführt wird, ist bereits ein starker Hinweis auf ein Platzierung bei institionellen Anlegern bzw. anläßlich eines ausländischen GP, da normale KE am Kapitalmarkt immer mit Bezugsrecht durchgeführt werden um Altaktionäre nicht zu benachteiligen. Beides wäre wie oben beschrieben sogar noch sehr förderlich für den weiteren Kursverlauf

      zu 3) siehe oben (Zukunftserwartungen in Bezug auf weitere Großaufträge)
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 23:08:48
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Gaertner15:

      Punkt 3 bedeutet eine "genehmigte Kapitalerhöhung", wenn Dir das etwas sagt. Das ist keinesfalls eine Formsache. Man kann davon ausgehen, dass diese Kapitalerhöhung erfolgen wird. Der Vorstand ist lediglich berechtigt, innerhalb der nächsten 5 Jahre den dafür seiner Ansicht nach idealen Zeitpunkt zu wählen.
      Diese Kapitalerhöhung wird aber wohl kaum unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen, da sie immerhin die o.g. Verdoppelung des KGVs zur Folge hat.


      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 18.06.00 23:17:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Mucker

      Wie ich oben dargestellt habe muß eine mögliche KE um 6 Mio Stück auch ohne Bezugsrecht (dies dient ja hauptsächlich zum Ausgleich eines etwaigen niedrigeren Ausgabekurse neuer Aktien - muß aber durchaus nicht niedriger sein (siehe Paketzuschlag)) keineswegs zu einer Erhöhung des KGV führen (da diese KE gerade in Falle weiterer Großaufträge nötig wird, und ihr könnt euch sicher vorstellen was dann mit den Gewinnprognosen passiert) und schon gar nicht zu einer Verdopplung: 16(bereits in jetzigen Prognosen enthalten)->22Mio entspr. gerade mal 37% nicht etwa 100%
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 00:05:49
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ Alle - nach einem Nachmittag erfüllt von Freude (über die Nachrichten !), Computerabstürzen, Nervenzusammenbrüchen, stundelnagen Download-sessions, Verzweiflung, 1 Reisplatte mit Jasmintee und Pflaumenwein ....

      ist es mir doch noch gelungen, den Text per OCR zu kriegen. Denke ab morgen kriegt man ihn auch bei MBX. Nichtsdestotrotz - viel Spaß.
      Avatar
      schrieb am 19.06.00 00:15:56
      Beitrag Nr. 53 ()


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