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    Zeichnungsgebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.00 09:02:24 von
    neuester Beitrag 29.06.00 23:36:58 von
    Beiträge: 9
    ID: 170.520
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      Avatar
      schrieb am 29.06.00 09:02:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin es leid, bei meiner VB für jede Zeichnung von
      Neuemissionen 20,- DM hinblättern zu müssen, um dann doch
      wieder bei der zuteilung leer auszugehen: Wer kennt eine
      DG-Bank bzw. VB über die man online Neuemissionen kostenfrei zeichnen kann??
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 09:10:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      fordere doch die Gebühren zurück - lies mal im Forum - Formular gibts per Faxabruf 1 Seite !!!
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 09:14:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seit wann gibt`s denn sowas? Gebühren für Nichtzuteilungen - ein Fall für die Presse.

      Bei solchen "Geschäftsleuten" sollte man als erstes alle Konten kündigen und sich eine vernünftige Bank suchen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 19:24:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      @XYZ_Shark: Wo genau gibt es dieses Formular??
      Muß denn niemand von euch bei einer Zeichnung und anschließender Nichtzuteilung Gebühren zahlen?
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 20:21:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Doch ich zahle auch 14,67 DM pro Zeichnung bei meiner Raiba.

      Gruß
      rabrab

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      schrieb am 29.06.00 20:43:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi,
      kann mal jemand die nummer des faxabrufes ins board stellen ??
      (gebührenrückerstattung für zeichnung)
      gruß dawi
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 20:45:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi,
      kann mal jemand die faxabrufnummer ins board stellen ?
      gruß dawi
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 22:53:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo dawi,

      hier habe ich Dir mal einen Musterbrief aus einem anderen Thread reinkopiert:


      Mein Kaufauftrag für...(Anzahl)Aktien von...(Anbieter)

      Sehr geehrte Damen und Herren

      am..(datum) hatte ich Ihnen den Auftrag erteilt, für mich o.a. Aktien zu kaufen. Dieser Auftrag konnte von Ihnen nicht ausgeführt werden. Dennoch stellten Sie mir eine Zeichnungsgebühr in Rechnung. Einen Rechtsgrund hierführ gibt es jedoch nicht.
      Gemäß § 396 HGB kann eine Provision nur für einen ausgeführten Auftrag gefordert werden. Eigene Aufwendungen gehören in diesem Zusammenhang zu den von Ihnen zu tragenden allgemeinen Betriebskosten. Ich forde sie deshalb auf, den Betrag von ..DM bis zum.. (zwei Wochen Frist setzen) auf meinem Konto Nr.:.. gut zu schreiben.

      Gruß MW1008
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 23:36:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier die Informationen aus einem anderen Thread

      alle Infos auch einfach mit Stichwortsuche "Gebühren"

      DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale NRW will gegen sechs Banken und Sparkassen einen Musterprozess führen, wenn sie nicht auf Zeichnungsentgelte beim Run auf neue Aktien verzichten. Die Gebühren seien gesetzeswidrig und stellten «ein Zeugnis von Entgeltschinderei» dar, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Für die wegen der Neuemissionen eröffneten Depots bitten Banken und Sparkassen laut Verbraucherzentrale trotz ihrer oft erfolglosen Dienste die Kunden immer häufiger mit bis zu 30 Mark zur Kasse. «Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung verstoßen gegen das Gesetz», meinte die Verbraucherzentrale.

      Eine siebenfach überzeichnete Aktie bringe den Instituten beispielsweise ein Vielfaches mehr an «Enttäuschungs-Gebühren» ein als die meist einprozentigen Provisionen für den tatsächlich erfolgreichen Aktien-Kauf. Wer bereits Gebühren bezahlt habe, sollte sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückfordern, hieß es. Betroffene könnten ihn unter der Faxnummer 0190-5 100 10 10 14 abrufen./DP/bz/


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