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    Met@box-Wertpapieraufsichtsbehörde ermittelt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.00 09:55:50 von
    neuester Beitrag 15.09.00 19:06:57 von
    Beiträge: 15
    ID: 243.371
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      Avatar
      schrieb am 15.09.00 09:55:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn auch schon älter, das eigentlich Interessante ist fett, widerspricht allen Aussagen hier im Board

      Metabox im Visier des Aufsichtsamtes

      von Joachim Dreykluft
      [14.09.00, 15:28]


      Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ermittelt in Sachen Metabox.
      Grund: Ein möglicher Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Das Amt schaue
      im Zusammenhang mit einer Pflichtmitteilung vom November 1999, "ob die
      Ad-hoc-Meldepflichten nach Paragraph 15 Wertpapierhandelsgesetz eingehalten
      wurden", sagte die Sprecherin der Behörde, Regina Nößner, gegenüber BÖRSE
      ONLINE.

      Nach Angaben von Nößner prüft das Amt, ob Metabox eine Ad-hoc-Mitteilung hätte
      herausbringen müssen, als ein Großauftrag platzte. Möglich sei auch, dass Metabox
      im November eine Pflichtveröffentlichung entgegen des Vorschriften des Gesetzes
      verbreitet hat. Denn Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes schreibt vor,
      dass kursbeeinflussende Tatsachen veröffentlicht werden müssen.

      Metabox hatte am 4. November 1999 gemeldet, im Jahr 2000 mindestens 16.000
      Geräte zum Internetempfang per Fernseher im Wert von rund fünf Millionen Euro an die
      südafrikanische Firma Eagle International zu liefern. Vorstandschef Stefan
      Domeyer hat jetzt zugegeben, dass allerdings lediglich 14 Stück an Eagle
      ausgeliefert wurden. Der Auftrag sei auf Grund der finanziellen Risiken von Metabox
      abgelehnt worden. Das Unternehmen sei allerdings bereits in Gesprächen mit der
      Southafrican Telkom.

      Nach eigenen Angaben hat Metabox noch ein Auftragsvolumen von 2,8 Millionen
      Geräten. Davon sind 1,8 Millionen an ein bislang unbekanntes Konsortium namens
      Internordic lediglich auf der Stufe eines Vorvertrages. Ein Rahmenvertrag über
      500.000 Stück an die französische Worldsat ist an technische Bedingungen geknüpft.
      Den Besteller von weiteren 500.000 Geräten nennt Metabox bisher nicht. Angeblich
      handelt es sich um ein israelisches Unternehmen.


      BÖRSE ONLINE rät trotz des Kursrückgangs der vergangenen Tage weiterhin zu
      großer Vorsicht bei der Metabox-Aktie. Anleger sollten bedenken, dass es sich bei
      Internordic nur um einen Vorvertrag handelt, der von beiden Seiten jederzeit ohne
      Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen gekündigt werden kann. Der
      Worldsat-Rahmenvertrag ist außerdem an technische Bedingungen geknüpft.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 10:07:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      sorry, meinte natürlich diesen Absatz

      BÖRSE ONLINE rät trotz des Kursrückgangs der vergangenen Tage weiterhin zu
      großer Vorsicht bei der Metabox-Aktie. Anleger sollten bedenken, dass es sich bei
      Internordic nur um einen Vorvertrag handelt, der von beiden Seiten jederzeit ohne
      Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen gekündigt werden kann. Der
      Worldsat-Rahmenvertrag ist außerdem an technische Bedingungen geknüpft.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 11:33:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kann mich darüber jemand aufklären? Kann der Vorvertrag einfach gekündigt werden oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 11:38:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn die erst mal ermitteln ........
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 11:44:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kommt auf den Vertrag an (Vertragsfreiheit) - da den im Moment nur wenige kennen, kann man es nicht genau sagen!

      Da der Vertrag ja in Zweifel gezogen wurde bzw. eben diese Punkt schon öfter bemängelt wurde, hätte MBX sagen können: "Nein, wir bekommen x Mio. wenn Internordic doch nicht mehr will" oder "Nein, die Teilnehmer sind im STG-Geschäft an uns gebunden und können nicht ohne Zahlung von x Mio. an uns aussteigen". Da diese Argumente nicht gebracht wurde, muß man davon ausgehen, daß sie auch nicht gebracht werden konnten!

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      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:12:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es wundert mich, warum hier nicht reger diskutiert wird.
      Weis keiner die Bestimmungen eines Letter of .... ????
      Kann die Sache wirklich von beiden Seiten ohne Probleme
      beendet werden ???
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:14:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      nein Pinguino, ohne Probleme nicht....
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:20:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      @megalomaniac

      Würde mich auch wundern, wenn das ohne Probleme machbar wäre.
      Eine so Kursrelevante Sache ... Da könnte ja sonst jeder eine
      Ad Hoc rausgeben, die den Kurs hochtreibt und später dann
      wieder sagen ha ha war nix.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:25:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Pinguino


      Eine Absichtserklärung und ein Vorvertrag ist etwas völlig Anderes.....

      Die Menge der Boxen steht fest, der Preis, der Liefertermin....ohne Konventionalstrafe geht da nix.


      meGA
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:36:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Pinguino

      Schau doch mal in diesen Thread: Wirtschaftsrecht-Was ist das?.
      Findest dort eine interessanten Link zum Thema LOI.
      Ist eine PDF-Datei.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:45:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich fürchte Börse Online hat recht:(


      Letter of Intent – Verhandlungen
      nach Treu und Glauben führen
      Zwischen den informellen Kontaktnahmen
      und den konkreten Vertragsverhandlungen
      besteht oft ein Interesse der Vertragspart-ner,
      schriftlich festzuhalten, dass ernsthafte
      Verhandlungen geführt werden. Beide
      Parteien wollen nach Möglichkeit sicher
      sein, nicht unnütz Zeit und Energie aufzu-wenden.
      Zudem kann in einem Letter of
      Intent (also einer Absichtserklärung, oft
      auch «Letter of Interest» oder «Memoran-dum
      of Understanding» genannt) der Ab-lauf
      der weiteren Verhandlungen struktu-riert
      werden.
      Das Instrument des Letter of Intent ist ge-setzlich
      nicht geregelt. Insbesondere richtet
      sich die Frage, wieweit die Parteien bereits
      durch den Letter of Intent rechtlich gebun-den
      sind, nach dem konkreten Inhalt der
      entsprechenden Vereinbarung. Soll der
      Letter of Intent in dem Sinne bindend sein,
      dass der Verkäufer zum Verkauf und der
      Käufer zum Kauf verpflichtet ist, so müs-sen
      die Verhandlungen schon weit fortge-schritten
      und insbesondere der Kaufpreis
      und der Kaufgegenstand feststehen oder
      mindestens bestimmbar sein.
      In den meisten Fällen ist jedoch mit dem
      Letter of Intent keine so starke Bindung
      gewollt, sondern er soll die Parteien nur
      verpflichten, die Verhandlungen nach Treu
      und Glauben zu führen und der Gegen-partei
      frühzeitig mitzuteilen, wenn die
      Verhandlungen gescheitert sind, so dass
      dieser keine unnützen Kosten entstehen.


      heißt das jetzt, das InterNordic einfach zurücktreten kann?

      http://www.kpmg.ch/library/dialog_D/pdf297D/1617297D.pdf
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:50:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dann lies dir diesen Abschnitt mal durch:


      Insbesondere richtet
      sich die Frage, wieweit die Parteien bereits
      durch den Letter of Intent rechtlich gebun-den
      sind, nach dem konkreten Inhalt der
      entsprechenden Vereinbarung. Soll der
      Letter of Intent in dem Sinne bindend sein,
      dass der Verkäufer zum Verkauf und der
      Käufer zum Kauf verpflichtet ist, so müs-sen
      die Verhandlungen schon weit fortge-schritten
      und insbesondere der Kaufpreis
      und der Kaufgegenstand feststehen oder
      mindestens bestimmbar sein.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 17:55:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      @mega

      Wenn ich wüßte, wie weit die Verhandlungen sind, könnte ich deutlich ruhiger schlafen:(

      Auf der einen Seite wurden ja Kaufpreis und Kaufgegenstand bestimmt, auf der anderen
      Seite stehtt die endgültige Struktur scheinbar noch nicht fest.

      Die Infopolitik macht mich ehrlich gesagt ein wenig nervös:(
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 18:52:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      ach hier treibst du dich rum, Cattivo.
      Geh mal in den Thread von Superhorst, da liegt ARBEIT für dich!
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 19:06:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @JBaer

      Du bist etwa in der Situation, in der ein Passagier einer Fluggesellschaft in der 3. Welt (vergessen wir mal die Concorde) sich oft befindet.
      Er selbst weiß natürlich, dass das Flugzeug alt und Schrott ist, aber so lange der Pilot (in unsrem Fall der Vorstand) mitfliegt, sagst du dir: "... der will doch auch sein Leben nicht verlieren!"

      In 99% der Fälle geht es gut!!!
      Gösta


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