Met@box-Wertpapieraufsichtsbehörde ermittelt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.09.00 09:55:50 von
neuester Beitrag 15.09.00 19:06:57 von
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wenn auch schon älter, das eigentlich Interessante ist fett, widerspricht allen Aussagen hier im Board
Metabox im Visier des Aufsichtsamtes
von Joachim Dreykluft
[14.09.00, 15:28]
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ermittelt in Sachen Metabox.
Grund: Ein möglicher Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Das Amt schaue
im Zusammenhang mit einer Pflichtmitteilung vom November 1999, "ob die
Ad-hoc-Meldepflichten nach Paragraph 15 Wertpapierhandelsgesetz eingehalten
wurden", sagte die Sprecherin der Behörde, Regina Nößner, gegenüber BÖRSE
ONLINE.
Nach Angaben von Nößner prüft das Amt, ob Metabox eine Ad-hoc-Mitteilung hätte
herausbringen müssen, als ein Großauftrag platzte. Möglich sei auch, dass Metabox
im November eine Pflichtveröffentlichung entgegen des Vorschriften des Gesetzes
verbreitet hat. Denn Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes schreibt vor,
dass kursbeeinflussende Tatsachen veröffentlicht werden müssen.
Metabox hatte am 4. November 1999 gemeldet, im Jahr 2000 mindestens 16.000
Geräte zum Internetempfang per Fernseher im Wert von rund fünf Millionen Euro an die
südafrikanische Firma Eagle International zu liefern. Vorstandschef Stefan
Domeyer hat jetzt zugegeben, dass allerdings lediglich 14 Stück an Eagle
ausgeliefert wurden. Der Auftrag sei auf Grund der finanziellen Risiken von Metabox
abgelehnt worden. Das Unternehmen sei allerdings bereits in Gesprächen mit der
Southafrican Telkom.
Nach eigenen Angaben hat Metabox noch ein Auftragsvolumen von 2,8 Millionen
Geräten. Davon sind 1,8 Millionen an ein bislang unbekanntes Konsortium namens
Internordic lediglich auf der Stufe eines Vorvertrages. Ein Rahmenvertrag über
500.000 Stück an die französische Worldsat ist an technische Bedingungen geknüpft.
Den Besteller von weiteren 500.000 Geräten nennt Metabox bisher nicht. Angeblich
handelt es sich um ein israelisches Unternehmen.
BÖRSE ONLINE rät trotz des Kursrückgangs der vergangenen Tage weiterhin zu
großer Vorsicht bei der Metabox-Aktie. Anleger sollten bedenken, dass es sich bei
Internordic nur um einen Vorvertrag handelt, der von beiden Seiten jederzeit ohne
Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen gekündigt werden kann. Der
Worldsat-Rahmenvertrag ist außerdem an technische Bedingungen geknüpft.
Metabox im Visier des Aufsichtsamtes
von Joachim Dreykluft
[14.09.00, 15:28]
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ermittelt in Sachen Metabox.
Grund: Ein möglicher Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Das Amt schaue
im Zusammenhang mit einer Pflichtmitteilung vom November 1999, "ob die
Ad-hoc-Meldepflichten nach Paragraph 15 Wertpapierhandelsgesetz eingehalten
wurden", sagte die Sprecherin der Behörde, Regina Nößner, gegenüber BÖRSE
ONLINE.
Nach Angaben von Nößner prüft das Amt, ob Metabox eine Ad-hoc-Mitteilung hätte
herausbringen müssen, als ein Großauftrag platzte. Möglich sei auch, dass Metabox
im November eine Pflichtveröffentlichung entgegen des Vorschriften des Gesetzes
verbreitet hat. Denn Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes schreibt vor,
dass kursbeeinflussende Tatsachen veröffentlicht werden müssen.
Metabox hatte am 4. November 1999 gemeldet, im Jahr 2000 mindestens 16.000
Geräte zum Internetempfang per Fernseher im Wert von rund fünf Millionen Euro an die
südafrikanische Firma Eagle International zu liefern. Vorstandschef Stefan
Domeyer hat jetzt zugegeben, dass allerdings lediglich 14 Stück an Eagle
ausgeliefert wurden. Der Auftrag sei auf Grund der finanziellen Risiken von Metabox
abgelehnt worden. Das Unternehmen sei allerdings bereits in Gesprächen mit der
Southafrican Telkom.
Nach eigenen Angaben hat Metabox noch ein Auftragsvolumen von 2,8 Millionen
Geräten. Davon sind 1,8 Millionen an ein bislang unbekanntes Konsortium namens
Internordic lediglich auf der Stufe eines Vorvertrages. Ein Rahmenvertrag über
500.000 Stück an die französische Worldsat ist an technische Bedingungen geknüpft.
Den Besteller von weiteren 500.000 Geräten nennt Metabox bisher nicht. Angeblich
handelt es sich um ein israelisches Unternehmen.
BÖRSE ONLINE rät trotz des Kursrückgangs der vergangenen Tage weiterhin zu
großer Vorsicht bei der Metabox-Aktie. Anleger sollten bedenken, dass es sich bei
Internordic nur um einen Vorvertrag handelt, der von beiden Seiten jederzeit ohne
Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen gekündigt werden kann. Der
Worldsat-Rahmenvertrag ist außerdem an technische Bedingungen geknüpft.
sorry, meinte natürlich diesen Absatz
BÖRSE ONLINE rät trotz des Kursrückgangs der vergangenen Tage weiterhin zu
großer Vorsicht bei der Metabox-Aktie. Anleger sollten bedenken, dass es sich bei
Internordic nur um einen Vorvertrag handelt, der von beiden Seiten jederzeit ohne
Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen gekündigt werden kann. Der
Worldsat-Rahmenvertrag ist außerdem an technische Bedingungen geknüpft.
BÖRSE ONLINE rät trotz des Kursrückgangs der vergangenen Tage weiterhin zu
großer Vorsicht bei der Metabox-Aktie. Anleger sollten bedenken, dass es sich bei
Internordic nur um einen Vorvertrag handelt, der von beiden Seiten jederzeit ohne
Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen gekündigt werden kann. Der
Worldsat-Rahmenvertrag ist außerdem an technische Bedingungen geknüpft.
Kann mich darüber jemand aufklären? Kann der Vorvertrag einfach gekündigt werden oder nicht?
wenn die erst mal ermitteln ........
Kommt auf den Vertrag an (Vertragsfreiheit) - da den im Moment nur wenige kennen, kann man es nicht genau sagen!
Da der Vertrag ja in Zweifel gezogen wurde bzw. eben diese Punkt schon öfter bemängelt wurde, hätte MBX sagen können: "Nein, wir bekommen x Mio. wenn Internordic doch nicht mehr will" oder "Nein, die Teilnehmer sind im STG-Geschäft an uns gebunden und können nicht ohne Zahlung von x Mio. an uns aussteigen". Da diese Argumente nicht gebracht wurde, muß man davon ausgehen, daß sie auch nicht gebracht werden konnten!
Da der Vertrag ja in Zweifel gezogen wurde bzw. eben diese Punkt schon öfter bemängelt wurde, hätte MBX sagen können: "Nein, wir bekommen x Mio. wenn Internordic doch nicht mehr will" oder "Nein, die Teilnehmer sind im STG-Geschäft an uns gebunden und können nicht ohne Zahlung von x Mio. an uns aussteigen". Da diese Argumente nicht gebracht wurde, muß man davon ausgehen, daß sie auch nicht gebracht werden konnten!
Es wundert mich, warum hier nicht reger diskutiert wird.
Weis keiner die Bestimmungen eines Letter of .... ????
Kann die Sache wirklich von beiden Seiten ohne Probleme
beendet werden ???
Weis keiner die Bestimmungen eines Letter of .... ????
Kann die Sache wirklich von beiden Seiten ohne Probleme
beendet werden ???
nein Pinguino, ohne Probleme nicht....
@megalomaniac
Würde mich auch wundern, wenn das ohne Probleme machbar wäre.
Eine so Kursrelevante Sache ... Da könnte ja sonst jeder eine
Ad Hoc rausgeben, die den Kurs hochtreibt und später dann
wieder sagen ha ha war nix.
Würde mich auch wundern, wenn das ohne Probleme machbar wäre.
Eine so Kursrelevante Sache ... Da könnte ja sonst jeder eine
Ad Hoc rausgeben, die den Kurs hochtreibt und später dann
wieder sagen ha ha war nix.
@Pinguino
Eine Absichtserklärung und ein Vorvertrag ist etwas völlig Anderes.....
Die Menge der Boxen steht fest, der Preis, der Liefertermin....ohne Konventionalstrafe geht da nix.
meGA
Eine Absichtserklärung und ein Vorvertrag ist etwas völlig Anderes.....
Die Menge der Boxen steht fest, der Preis, der Liefertermin....ohne Konventionalstrafe geht da nix.
meGA
@Pinguino
Schau doch mal in diesen Thread: Wirtschaftsrecht-Was ist das?.
Findest dort eine interessanten Link zum Thema LOI.
Ist eine PDF-Datei.
Schau doch mal in diesen Thread: Wirtschaftsrecht-Was ist das?.
Findest dort eine interessanten Link zum Thema LOI.
Ist eine PDF-Datei.
Ich fürchte Börse Online hat recht![:(](//img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
Letter of Intent – Verhandlungen
nach Treu und Glauben führen
Zwischen den informellen Kontaktnahmen
und den konkreten Vertragsverhandlungen
besteht oft ein Interesse der Vertragspart-ner,
schriftlich festzuhalten, dass ernsthafte
Verhandlungen geführt werden. Beide
Parteien wollen nach Möglichkeit sicher
sein, nicht unnütz Zeit und Energie aufzu-wenden.
Zudem kann in einem Letter of
Intent (also einer Absichtserklärung, oft
auch «Letter of Interest» oder «Memoran-dum
of Understanding» genannt) der Ab-lauf
der weiteren Verhandlungen struktu-riert
werden.
Das Instrument des Letter of Intent ist ge-setzlich
nicht geregelt. Insbesondere richtet
sich die Frage, wieweit die Parteien bereits
durch den Letter of Intent rechtlich gebun-den
sind, nach dem konkreten Inhalt der
entsprechenden Vereinbarung. Soll der
Letter of Intent in dem Sinne bindend sein,
dass der Verkäufer zum Verkauf und der
Käufer zum Kauf verpflichtet ist, so müs-sen
die Verhandlungen schon weit fortge-schritten
und insbesondere der Kaufpreis
und der Kaufgegenstand feststehen oder
mindestens bestimmbar sein.
In den meisten Fällen ist jedoch mit dem
Letter of Intent keine so starke Bindung
gewollt, sondern er soll die Parteien nur
verpflichten, die Verhandlungen nach Treu
und Glauben zu führen und der Gegen-partei
frühzeitig mitzuteilen, wenn die
Verhandlungen gescheitert sind, so dass
dieser keine unnützen Kosten entstehen.
heißt das jetzt, das InterNordic einfach zurücktreten kann?
http://www.kpmg.ch/library/dialog_D/pdf297D/1617297D.pdf
![:(](http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
Letter of Intent – Verhandlungen
nach Treu und Glauben führen
Zwischen den informellen Kontaktnahmen
und den konkreten Vertragsverhandlungen
besteht oft ein Interesse der Vertragspart-ner,
schriftlich festzuhalten, dass ernsthafte
Verhandlungen geführt werden. Beide
Parteien wollen nach Möglichkeit sicher
sein, nicht unnütz Zeit und Energie aufzu-wenden.
Zudem kann in einem Letter of
Intent (also einer Absichtserklärung, oft
auch «Letter of Interest» oder «Memoran-dum
of Understanding» genannt) der Ab-lauf
der weiteren Verhandlungen struktu-riert
werden.
Das Instrument des Letter of Intent ist ge-setzlich
nicht geregelt. Insbesondere richtet
sich die Frage, wieweit die Parteien bereits
durch den Letter of Intent rechtlich gebun-den
sind, nach dem konkreten Inhalt der
entsprechenden Vereinbarung. Soll der
Letter of Intent in dem Sinne bindend sein,
dass der Verkäufer zum Verkauf und der
Käufer zum Kauf verpflichtet ist, so müs-sen
die Verhandlungen schon weit fortge-schritten
und insbesondere der Kaufpreis
und der Kaufgegenstand feststehen oder
mindestens bestimmbar sein.
In den meisten Fällen ist jedoch mit dem
Letter of Intent keine so starke Bindung
gewollt, sondern er soll die Parteien nur
verpflichten, die Verhandlungen nach Treu
und Glauben zu führen und der Gegen-partei
frühzeitig mitzuteilen, wenn die
Verhandlungen gescheitert sind, so dass
dieser keine unnützen Kosten entstehen.
heißt das jetzt, das InterNordic einfach zurücktreten kann?
http://www.kpmg.ch/library/dialog_D/pdf297D/1617297D.pdf
Dann lies dir diesen Abschnitt mal durch:
Insbesondere richtet
sich die Frage, wieweit die Parteien bereits
durch den Letter of Intent rechtlich gebun-den
sind, nach dem konkreten Inhalt der
entsprechenden Vereinbarung. Soll der
Letter of Intent in dem Sinne bindend sein,
dass der Verkäufer zum Verkauf und der
Käufer zum Kauf verpflichtet ist, so müs-sen
die Verhandlungen schon weit fortge-schritten
und insbesondere der Kaufpreis
und der Kaufgegenstand feststehen oder
mindestens bestimmbar sein.
Insbesondere richtet
sich die Frage, wieweit die Parteien bereits
durch den Letter of Intent rechtlich gebun-den
sind, nach dem konkreten Inhalt der
entsprechenden Vereinbarung. Soll der
Letter of Intent in dem Sinne bindend sein,
dass der Verkäufer zum Verkauf und der
Käufer zum Kauf verpflichtet ist, so müs-sen
die Verhandlungen schon weit fortge-schritten
und insbesondere der Kaufpreis
und der Kaufgegenstand feststehen oder
mindestens bestimmbar sein.
@mega
Wenn ich wüßte, wie weit die Verhandlungen sind, könnte ich deutlich ruhiger schlafen![:(](//img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
Auf der einen Seite wurden ja Kaufpreis und Kaufgegenstand bestimmt, auf der anderen
Seite stehtt die endgültige Struktur scheinbar noch nicht fest.
Die Infopolitik macht mich ehrlich gesagt ein wenig nervös
Wenn ich wüßte, wie weit die Verhandlungen sind, könnte ich deutlich ruhiger schlafen
![:(](http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
Auf der einen Seite wurden ja Kaufpreis und Kaufgegenstand bestimmt, auf der anderen
Seite stehtt die endgültige Struktur scheinbar noch nicht fest.
Die Infopolitik macht mich ehrlich gesagt ein wenig nervös
![:(](http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
ach hier treibst du dich rum, Cattivo.
Geh mal in den Thread von Superhorst, da liegt ARBEIT für dich!
Geh mal in den Thread von Superhorst, da liegt ARBEIT für dich!
@JBaer
Du bist etwa in der Situation, in der ein Passagier einer Fluggesellschaft in der 3. Welt (vergessen wir mal die Concorde) sich oft befindet.
Er selbst weiß natürlich, dass das Flugzeug alt und Schrott ist, aber so lange der Pilot (in unsrem Fall der Vorstand) mitfliegt, sagst du dir: "... der will doch auch sein Leben nicht verlieren!"
In 99% der Fälle geht es gut!!!
Gösta
Du bist etwa in der Situation, in der ein Passagier einer Fluggesellschaft in der 3. Welt (vergessen wir mal die Concorde) sich oft befindet.
Er selbst weiß natürlich, dass das Flugzeug alt und Schrott ist, aber so lange der Pilot (in unsrem Fall der Vorstand) mitfliegt, sagst du dir: "... der will doch auch sein Leben nicht verlieren!"
In 99% der Fälle geht es gut!!!
Gösta
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