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    Neue alte Steuer : Kirchengeld in NRW oder wie 300.000 DM die eigene Rente sichern ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.00 12:25:49 von
    neuester Beitrag 19.02.01 12:22:22 von
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    ID: 304.906
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      Avatar
      schrieb am 20.11.00 12:25:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Den Zehnten gibt es immer noch in Deutschland :(
      Infos unter

      http://www.kirchensteuer.de


      So und hier was zur eigenen Altersversorgung :

      Vorschlag : Raus aus der Kirche = eigene Rente sichern :

      Annahme: 200 DM pro Monat der gesparten Kirchensteuer zu nur 5% eff. ( Rentenbriefe/Fonds )40 Jahre angelegt: Nach Riesters Plänen Steuerfrei

      Sparen - Sparplan

      ============================================================================
      Zeit Monate Kapital Zinsen Sparrate Gesamtzinsen
      ----------------------------------------------------------------------------
      1 200,00 10,00 200,00 10,00
      2 400,00 9,17 200,00 19,17
      3 600,00 8,33 200,00 27,50
      4 800,00 7,50 200,00 35,00
      5 1.000,00 6,67 200,00 41,67
      6 1.200,00 5,83 200,00 47,50
      7 1.400,00 5,00 200,00 52,50
      8 1.600,00 4,17 200,00 56,67
      9 1.800,00 3,33 200,00 60,00
      10 2.000,00 2,50 200,00 62,50
      11 2.200,00 1,67 200,00 64,17
      12 2.400,00 0,83 200,00 65,00
      13 2.665,00 133,25 200,00 198,25
      14 2.865,00 9,17 200,00 207,42
      15 3.065,00 8,33 200,00 215,75
      16 3.265,00 7,50 200,00 223,25
      17 3.465,00 6,67 200,00 229,92
      18 3.665,00 5,83 200,00 235,75
      19 3.865,00 5,00 200,00 240,75
      20 4.065,00 4,17 200,00 244,92
      21 4.265,00 3,33 200,00 248,25
      22 4.465,00 2,50 200,00 250,75
      23 4.665,00 1,67 200,00 252,42
      24 4.865,00 0,83 200,00 253,25
      25 5.253,25 262,65 200,00 515,90
      26 5.453,25 9,17 200,00 525,07
      27 5.653,25 8,33 200,00 533,40
      28 5.853,25 7,50 200,00 540,90
      29 6.053,25 6,67 200,00 547,57
      30 6.253,25 5,83 200,00 553,40
      31 6.453,25 5,00 200,00 558,40
      32 6.653,25 4,17 200,00 562,57
      33 6.853,25 3,33 200,00 565,90
      34 7.053,25 2,50 200,00 568,40
      35 7.253,25 1,67 200,00 570,07
      36 7.453,25 0,83 200,00 570,90
      37 7.970,90 398,50 200,00 969,40
      38 8.170,90 9,17 200,00 978,57
      39 8.370,90 8,33 200,00 986,90
      40 8.570,90 7,50 200,00 994,40
      41 8.770,90 6,67 200,00 1.001,07
      42 8.970,90 5,83 200,00 1.006,90
      43 9.170,90 5,00 200,00 1.011,90
      44 9.370,90 4,17 200,00 1.016,07
      45 9.570,90 3,33 200,00 1.019,40
      46 9.770,90 2,50 200,00 1.021,90
      47 9.970,90 1,67 200,00 1.023,57
      48 10.170,90 0,83 200,00 1.024,40
      49 10.824,40 541,19 200,00 1.565,59
      50 11.024,40 9,17 200,00 1.574,76
      51 11.224,40 8,33 200,00 1.583,09
      52 11.424,40 7,50 200,00 1.590,59
      53 11.624,40 6,67 200,00 1.597,26
      54 11.824,40 5,83 200,00 1.603,09
      55 12.024,40 5,00 200,00 1.608,09
      56 12.224,40 4,17 200,00 1.612,26
      57 12.424,40 3,33 200,00 1.615,59
      58 12.624,40 2,50 200,00 1.618,09
      59 12.824,40 1,67 200,00 1.619,76
      60 13.024,40 0,83 200,00 1.620,59
      61 13.820,59 691,00 200,00 2.311,59
      62 14.020,59 9,17 200,00 2.320,76
      63 14.220,59 8,33 200,00 2.329,09
      64 14.420,59 7,50 200,00 2.336,59
      65 14.620,59 6,67 200,00 2.343,26
      66 14.820,59 5,83 200,00 2.349,09
      67 15.020,59 5,00 200,00 2.354,09
      68 15.220,59 4,17 200,00 2.358,26
      69 15.420,59 3,33 200,00 2.361,59
      70 15.620,59 2,50 200,00 2.364,09
      71 15.820,59 1,67 200,00 2.365,76
      72 16.020,59 0,83 200,00 2.366,59
      73 16.966,59 848,31 200,00 3.214,90
      74 17.166,59 9,17 200,00 3.224,07
      75 17.366,59 8,33 200,00 3.232,40
      76 17.566,59 7,50 200,00 3.239,90
      77 17.766,59 6,67 200,00 3.246,57
      78 17.966,59 5,83 200,00 3.252,40
      79 18.166,59 5,00 200,00 3.257,40
      80 18.366,59 4,17 200,00 3.261,57
      81 18.566,59 3,33 200,00 3.264,90
      82 18.766,59 2,50 200,00 3.267,40
      83 18.966,59 1,67 200,00 3.269,07
      84 19.166,59 0,83 200,00 3.269,90
      85 20.269,90 1.013,44 200,00 4.283,34
      86 20.469,90 9,17 200,00 4.292,51
      87 20.669,90 8,33 200,00 4.300,84
      88 20.869,90 7,50 200,00 4.308,34
      89 21.069,90 6,67 200,00 4.315,01
      90 21.269,90 5,83 200,00 4.320,84
      91 21.469,90 5,00 200,00 4.325,84
      92 21.669,90 4,17 200,00 4.330,01
      93 21.869,90 3,33 200,00 4.333,34
      94 22.069,90 2,50 200,00 4.335,84
      95 22.269,90 1,67 200,00 4.337,51
      96 22.469,90 0,83 200,00 4.338,34
      97 23.738,34 1.186,90 200,00 5.525,24
      98 23.938,34 9,17 200,00 5.534,41
      99 24.138,34 8,33 200,00 5.542,74
      100 24.338,34 7,50 200,00 5.550,24
      101 24.538,34 6,67 200,00 5.556,91
      102 24.738,34 5,83 200,00 5.562,74
      103 24.938,34 5,00 200,00 5.567,74
      104 25.138,34 4,17 200,00 5.571,91
      105 25.338,34 3,33 200,00 5.575,24
      106 25.538,34 2,50 200,00 5.577,74
      107 25.738,34 1,67 200,00 5.579,41
      108 25.938,34 0,83 200,00 5.580,24
      109 27.380,24 1.369,00 200,00 6.949,24
      110 27.580,24 9,17 200,00 6.958,41
      111 27.780,24 8,33 200,00 6.966,74
      112 27.980,24 7,50 200,00 6.974,24
      113 28.180,24 6,67 200,00 6.980,91
      114 28.380,24 5,83 200,00 6.986,74
      115 28.580,24 5,00 200,00 6.991,74
      116 28.780,24 4,17 200,00 6.995,91
      117 28.980,24 3,33 200,00 6.999,24
      118 29.180,24 2,50 200,00 7.001,74
      119 29.380,24 1,67 200,00 7.003,41
      120 29.580,24 0,83 200,00 7.004,24
      121 31.204,24 1.560,19 200,00 8.564,43
      122 31.404,24 9,17 200,00 8.573,60
      123 31.604,24 8,33 200,00 8.581,93
      124 31.804,24 7,50 200,00 8.589,43
      125 32.004,24 6,67 200,00 8.596,10
      126 32.204,24 5,83 200,00 8.601,93
      127 32.404,24 5,00 200,00 8.606,93
      128 32.604,24 4,17 200,00 8.611,10
      129 32.804,24 3,33 200,00 8.614,43
      130 33.004,24 2,50 200,00 8.616,93
      131 33.204,24 1,67 200,00 8.618,60
      132 33.404,24 0,83 200,00 8.619,43
      133 35.219,43 1.760,94 200,00 10.380,37
      134 35.419,43 9,17 200,00 10.389,54
      135 35.619,43 8,33 200,00 10.397,87
      136 35.819,43 7,50 200,00 10.405,37
      137 36.019,43 6,67 200,00 10.412,04
      138 36.219,43 5,83 200,00 10.417,87
      139 36.419,43 5,00 200,00 10.422,87
      140 36.619,43 4,17 200,00 10.427,04
      141 36.819,43 3,33 200,00 10.430,37
      142 37.019,43 2,50 200,00 10.432,87
      143 37.219,43 1,67 200,00 10.434,54
      144 37.419,43 0,83 200,00 10.435,37
      145 39.435,37 1.971,75 200,00 12.407,12
      146 39.635,37 9,17 200,00 12.416,29
      147 39.835,37 8,33 200,00 12.424,62
      148 40.035,37 7,50 200,00 12.432,12
      149 40.235,37 6,67 200,00 12.438,79
      150 40.435,37 5,83 200,00 12.444,62
      151 40.635,37 5,00 200,00 12.449,62
      152 40.835,37 4,17 200,00 12.453,79
      153 41.035,37 3,33 200,00 12.457,12
      154 41.235,37 2,50 200,00 12.459,62
      155 41.435,37 1,67 200,00 12.461,29
      156 41.635,37 0,83 200,00 12.462,12
      157 43.862,12 2.193,10 200,00 14.655,22
      158 44.062,12 9,17 200,00 14.664,39
      159 44.262,12 8,33 200,00 14.672,72
      160 44.462,12 7,50 200,00 14.680,22
      161 44.662,12 6,67 200,00 14.686,89
      162 44.862,12 5,83 200,00 14.692,72
      163 45.062,12 5,00 200,00 14.697,72
      164 45.262,12 4,17 200,00 14.701,89
      165 45.462,12 3,33 200,00 14.705,22
      166 45.662,12 2,50 200,00 14.707,72
      167 45.862,12 1,67 200,00 14.709,39
      168 46.062,12 0,83 200,00 14.710,22
      169 48.510,22 2.425,50 200,00 17.135,72
      170 48.710,22 9,17 200,00 17.144,89
      171 48.910,22 8,33 200,00 17.153,22
      172 49.110,22 7,50 200,00 17.160,72
      173 49.310,22 6,67 200,00 17.167,39
      174 49.510,22 5,83 200,00 17.173,22
      175 49.710,22 5,00 200,00 17.178,22
      176 49.910,22 4,17 200,00 17.182,39
      177 50.110,22 3,33 200,00 17.185,72
      178 50.310,22 2,50 200,00 17.188,22
      179 50.510,22 1,67 200,00 17.189,89
      180 50.710,22 0,83 200,00 17.190,72
      181 53.390,72 2.669,50 200,00 19.860,22
      182 53.590,72 9,17 200,00 19.869,39
      183 53.790,72 8,33 200,00 19.877,72
      184 53.990,72 7,50 200,00 19.885,22
      185 54.190,72 6,67 200,00 19.891,89
      186 54.390,72 5,83 200,00 19.897,72
      187 54.590,72 5,00 200,00 19.902,72
      188 54.790,72 4,17 200,00 19.906,89
      189 54.990,72 3,33 200,00 19.910,22
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      344 145.561,09 4,17 200,00 84.015,82
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      346 145.961,09 2,50 200,00 84.021,65
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      348 146.361,09 0,83 200,00 84.024,15
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      371 165.970,34 1,67 200,00 100.023,01
      372 166.170,34 0,83 200,00 100.023,84
      373 174.623,84 8.731,15 200,00 108.754,99
      374 174.823,84 9,17 200,00 108.764,16
      375 175.023,84 8,33 200,00 108.772,49
      376 175.223,84 7,50 200,00 108.779,99
      377 175.423,84 6,67 200,00 108.786,66
      378 175.623,84 5,83 200,00 108.792,49
      379 175.823,84 5,00 200,00 108.797,49
      380 176.023,84 4,17 200,00 108.801,66
      381 176.223,84 3,33 200,00 108.804,99
      382 176.423,84 2,50 200,00 108.807,49
      383 176.623,84 1,67 200,00 108.809,16
      384 176.823,84 0,83 200,00 108.809,99
      385 185.809,99 9.290,44 200,00 118.100,43
      386 186.009,99 9,17 200,00 118.109,60
      387 186.209,99 8,33 200,00 118.117,93
      388 186.409,99 7,50 200,00 118.125,43
      389 186.609,99 6,67 200,00 118.132,10
      390 186.809,99 5,83 200,00 118.137,93
      391 187.009,99 5,00 200,00 118.142,93
      392 187.209,99 4,17 200,00 118.147,10
      393 187.409,99 3,33 200,00 118.150,43
      394 187.609,99 2,50 200,00 118.152,93
      395 187.809,99 1,67 200,00 118.154,60
      396 188.009,99 0,83 200,00 118.155,43
      397 197.555,43 9.877,75 200,00 128.033,18
      398 197.755,43 9,17 200,00 128.042,35
      399 197.955,43 8,33 200,00 128.050,68
      400 198.155,43 7,50 200,00 128.058,18
      401 198.355,43 6,67 200,00 128.064,85
      402 198.555,43 5,83 200,00 128.070,68
      403 198.755,43 5,00 200,00 128.075,68
      404 198.955,43 4,17 200,00 128.079,85
      405 199.155,43 3,33 200,00 128.083,18
      406 199.355,43 2,50 200,00 128.085,68
      407 199.555,43 1,67 200,00 128.087,35
      408 199.755,43 0,83 200,00 128.088,18
      409 209.888,18 10.494,40 200,00 138.582,58
      410 210.088,18 9,17 200,00 138.591,75
      411 210.288,18 8,33 200,00 138.600,08
      412 210.488,18 7,50 200,00 138.607,58
      413 210.688,18 6,67 200,00 138.614,25
      414 210.888,18 5,83 200,00 138.620,08
      415 211.088,18 5,00 200,00 138.625,08
      416 211.288,18 4,17 200,00 138.629,25
      417 211.488,18 3,33 200,00 138.632,58
      418 211.688,18 2,50 200,00 138.635,08
      419 211.888,18 1,67 200,00 138.636,75
      420 212.088,18 0,83 200,00 138.637,58
      421 222.837,58 11.141,85 200,00 149.779,43
      422 223.037,58 9,17 200,00 149.788,60
      423 223.237,58 8,33 200,00 149.796,93
      424 223.437,58 7,50 200,00 149.804,43
      425 223.637,58 6,67 200,00 149.811,10
      426 223.837,58 5,83 200,00 149.816,93
      427 224.037,58 5,00 200,00 149.821,93
      428 224.237,58 4,17 200,00 149.826,10
      429 224.437,58 3,33 200,00 149.829,43
      430 224.637,58 2,50 200,00 149.831,93
      431 224.837,58 1,67 200,00 149.833,60
      432 225.037,58 0,83 200,00 149.834,43
      433 236.434,43 11.821,69 200,00 161.656,12
      434 236.634,43 9,17 200,00 161.665,29
      435 236.834,43 8,33 200,00 161.673,62
      436 237.034,43 7,50 200,00 161.681,12
      437 237.234,43 6,67 200,00 161.687,79
      438 237.434,43 5,83 200,00 161.693,62
      439 237.634,43 5,00 200,00 161.698,62
      440 237.834,43 4,17 200,00 161.702,79
      441 238.034,43 3,33 200,00 161.706,12
      442 238.234,43 2,50 200,00 161.708,62
      443 238.434,43 1,67 200,00 161.710,29
      444 238.634,43 0,83 200,00 161.711,12
      445 250.711,12 12.535,56 200,00 174.246,68
      446 250.911,12 9,17 200,00 174.255,85
      447 251.111,12 8,33 200,00 174.264,18
      448 251.311,12 7,50 200,00 174.271,68
      449 251.511,12 6,67 200,00 174.278,35
      450 251.711,12 5,83 200,00 174.284,18
      451 251.911,12 5,00 200,00 174.289,18
      452 252.111,12 4,17 200,00 174.293,35
      453 252.311,12 3,33 200,00 174.296,68
      454 252.511,12 2,50 200,00 174.299,18
      455 252.711,12 1,67 200,00 174.300,85
      456 252.911,12 0,83 200,00 174.301,68
      457 265.701,68 13.285,06 200,00 187.586,74
      458 265.901,68 9,17 200,00 187.595,91
      459 266.101,68 8,33 200,00 187.604,24
      460 266.301,68 7,50 200,00 187.611,74
      461 266.501,68 6,67 200,00 187.618,41
      462 266.701,68 5,83 200,00 187.624,24
      463 266.901,68 5,00 200,00 187.629,24
      464 267.101,68 4,17 200,00 187.633,41
      465 267.301,68 3,33 200,00 187.636,74
      466 267.501,68 2,50 200,00 187.639,24
      467 267.701,68 1,67 200,00 187.640,91
      468 267.901,68 0,83 200,00 187.641,74
      469 281.441,74 14.072,06 200,00 201.713,80
      470 281.641,74 9,17 200,00 201.722,97
      471 281.841,74 8,33 200,00 201.731,30
      472 282.041,74 7,50 200,00 201.738,80
      473 282.241,74 6,67 200,00 201.745,47
      474 282.441,74 5,83 200,00 201.751,30
      475 282.641,74 5,00 200,00 201.756,30
      476 282.841,74 4,17 200,00 201.760,47
      477 283.041,74 3,33 200,00 201.763,80
      478 283.241,74 2,50 200,00 201.766,30
      479 283.441,74 1,67 200,00 201.767,97
      480 283.641,74 0,83 200,00 201.768,80
      ---------------------------------------------------------------------------
      Kapitalauszahlung : 297.768,80 :) = Rente :)

      Zinsen= 201.768,80

      EK= 96.000,00 bzw. 96000 DM Kirchensteuer:(
      ===========================================================================

      Provokant aber richtig gerechnet !

      CU
      Avatar
      schrieb am 20.11.00 13:25:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deine Rechnung mag ja stimmen. Ich habe aber eine Frage dazu:
      Wenn Du mit 200.-DM Kirchensteuern pro Monat rechnest, dann komme ich auf folgendes Gehalt:
      Berechnung: Kirchensteuer 8% vom Lohnsteuerbetrag
      200*12=2400 Lohnsteuer pro Monat 26400.-DM pro Jahr
      Steuersatz 33%: Jahreseinkommen mindestens 80.0000
      Da aber die Kirchensteuer ihrerseits steuerfrei ist, muß ich von der Kirchensteuer entsprechend 1/3 abziehen, um zu dem Betrag zu kommen, den ich tatsächlich abführe. Wenn auf der Lohnabrechnung 300.-DM Kirchensteuer steht, dann darf ich davon 1/3 abziehen, da ich das beim Steuerausgleich wieder bekomme. Wenn ich also 200.-DM Kirchensteur sparen will, muß ich brutto 300.-DM Lohnsteuer entrichten (Den Differenzbetrag von 100.-DM habe ich ja bereits erhalten)
      D.h. ich muß rechnen:
      300*12=3600 Monatseinkommenssteuer = 43200 Jahressteuer
      Steuersatz 33% = mindestens 130.000 DM Jahreseinkommen.
      Meine Frage: Wenn ich ein Jahreseinkommen von brutto 130.000.-DM habe - bin ich dann darauf angewiesen, Kirchensteuer zu sparen, um mir eine zusätzliche Alterssicherung aufzubauen?!

      Noch eine Anmerkung zu der Homepage von Kirchensteuer.de
      Die Tendenz dieser Seite sollte selbst solchen Lesern auffallen, die gar kein Verhältnis zu einer christlichen Kirche haben. Objektive Informationen kann man dort nicht erwarten.
      Nur zwei Beispiele:
      1.Die Homepage will den Eindruck erwecken, dass die Kirchensteuern sozialen Einrichtungen praktisch nicht zugute kommen.Kirchliche Kindergärten werden (jedenfalls in Württemberg) inzwischen zu 10-15% von der Kirchengemeinde mitfinanziert (Wobei die zeitlichen Aufwendungen seitens des Pfarrers nicht in die Rechnunge einfließen!). Das macht in meinem Dorf jährlich 40.000.-DM. Die Kirchengemeinde selber hat ein Haushaltsvolumen von 160.000 DM. Das heißt 1/4 aller Ausgaben dieser Kirchengemeinde gehen an den Kindergarten.
      2. Mein Schwager ist evangelischer Pfarrer. Er bekommt netto im Monat 3700.-. Wenn man noch einmal 10% für Weihnachtsgeld rechnet und 800.-DM für das Pfarrhaus, so sind das rund 5000.- (inclusive Familienzuschlaf für 3 Kinder, Alter 44 Jahre). Nach der genannten Homepage ist das Durchschnittseinkommen 8000.-DM. Was nützt ein Durchschnitt, wenn man ihn nicht bekommt?
      Ein wesentlicher Rechenfehler bei der Homepage ist folgender: Ein Gehalt auf Stufe A13 enthält auch den Ortszuschlag. Ein Lehrer auf A13 erhält z.B. 1200.- Ortszuschlag. Wenn ein Pfarrer im Pfarrhaus wohnt erhält er diesen Ortszuschlag nicht, sondern es wird eine fiktive Miete angerechnet, die zu versteuern ist. Die Homepage rechnet den Ortszuschlag und eine fiktive Miete zusammen! Dadurch kommen natürlich völlig andere Zahlen heraus.
      Eine Bemerkung zum Schluß: Wer die Glaubensinhalte seiner Kirche nicht teilt. Der soll konsequenterweise aus der Kirche austreten und die Angebote der Kirche auch nicht nützen. Das sehe ich auch so. Wer aber Geld sparen möchte, der sollte sich nach anderen Möglichkeiten umsehen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.00 15:56:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      @debigboss

      Also Doppelverdiener ( Eheleute ) kommen doch locker

      auf 130.000 Brutto oder ?

      Also 200 DM Kirchensteuer im Monat!

      Ein! Pfarrer verdient im Jahr min. 100.000 DM = A13

      Das sind Fakten !


      Man muss sich überlegen, was man will !

      Gott sei Dank darf man hier noch seine Meinung frei äussern!

      Vor 300 Jahren wär ich dafür von der Kirche verbrannt worden !

      Übrigens war Luther ein Judenhasser und ein Revolutionär!

      Wer das Gegenteil behauptet ist ein Lügner !

      Sowie mein Pastor im Konfirmanden - Unterricht einer war !

      CU
      Avatar
      schrieb am 20.11.00 16:26:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die sozial ethisch moralische Instanz ?
      Wohl kaum :

      Evangelische Kirche schließt keine Tarifverträge ab

      Vlotho. Was für andere in Deutschland selbstverständlich ist, gilt für kirchliche Arbeitnehmer nicht: Ihr Arbeitgeber ist nicht bereit, Tarifverträge abzuschließen. Dabei beruft sich die Kirche auf ihre Autonomie gemäß der Weimarer Reichsverfassung von 1918. Da kann die ÖTV noch so viel von grundgesetzlich garantierter Tarifautonomie reden.

      Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) hat das evangelische Johanneswerk, Träger des Altenheims Simeonstift in Vlotho, aufgefordert, Tarifverhandlungen für dieses Altenheim aufzunehmen. Bisher hat die Evangelische Kirche keine Tarifverträge abgeschlossen, sondern selbst über die Gehälter ihrer Beschäftigten bestimmt, allerdings in Anlehnung an die Gehälter im öffentlichen Dienst.

      Doch 1998 beschloss die EKD, die Gehälter von hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen drastisch zu kürzen; zum Beispiel in der untersten Lohnstufe von 2.774,38 Mark auf 2.278,18 Mark. Für das Jahr 2000 hat die EKD Gehaltsabsenkungen für Beschäftige in Diakonie- und Sozialstationen beschlossen. "Wir halten es für unverantwortlich, dass die evangelische Kirche Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse verkündet und sich beharrlich weigert, mit der ÖTV Tarifverhandlungen zu führen", so Edith Fröse vom Tarifsekretariat der ÖTV NW II. In Vlotho denkt man nun an Warnstreiks. [Quelle: Neue Westfälische, 16.11.00]



      Kölner Bistum droht Kindergärten mit Gruppenschließungen

      Köln. In katholischen Kindergärten des Erzbistums Köln rumort es. Das Generalvikariat will strikten Sparkurs fahren und Kindergartengruppen schließen. Obwohl ein Großteil der Kosten der Staat bzw. die Eltern tragen, sollen - wenn es nach dem Erzbistum geht - katholische Kindergärten nur noch so viele Plätze anbieten, wie es getaufte Kinder bis drei Jahre im Einzugsbereich der Einrichtung gibt. Der gefürchtete Brief des Generalvikars kann alle Kindergärten treffen, die Geld vom Bistum wollen, wie die Pfarreien St. Monika und St. Franziskus empört feststellen mussten, als sie eine Kindergarten- in eine Tagesstättengruppe umwandeln wollten.

      Der Zentralverband der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der katholischen Kirche (ZKD) schrieb einen Protestbrief an Generalvikar Norbert Feldhoff. Zusammen mit anderen Organisationen und Vereinen von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung KAB bis hin zur nicht-konfessionellen Kölner Eltern- und Kinder Selbsthilfe "Keks" fordert der Verband die Kirche auf, von den Schließungsplänen Abschied zu nehmen: "In einer Zeit und Gesellschaft, die wesentlich von multikultureller und weltanschaulicher Offenheit geprägt sein sollte, müssen die katholischen Kindergärten ein Ort sein, wo Kinder unterschiedlicher Kultur, Rasse und Religion spielend lernen, dass man in dieser Gesellschaft gut zusammenleben kann." [Quelle: Kölnische Rundschau, 14.11.00]

      Es kann nicht sein, dass eine Kirche, die ihre Einrichtungen nur zu einem geringen Teil selbst finanziert, diese nur für die Kinder der Mitglieder bereithält. Für getaufte Kinder, wohlgemerkt, womit die Mitglieder auch noch gezwungen sind, ihren Nachwuchs möglichst früh taufen zu lassen.



      Gottesdienstbesucher müssen für Heizung extra zahlen

      Kreis Saarlouis. Die wenigen aktiven Mitglieder der Kirchengemeinden, nämlich diejenigen, die noch den Gottesdienst besuchen, müssen trotz gezahlter Kirchensteuer für Kosten des Gottesdienstes auch noch extra löhnen. So müssen die Gemeindemitglieder, wenn sie nicht frieren wollen, für die Heizkosten selbst aufkommen - wie für alle Ausgaben, die den Gottesdienst betreffen. Das Geld dafür kommt über die Kollekten, die während der Gottesdienste gesammelt werden. Die Kirchensteuer dagegen ist für diese Aufgaben nicht verfügbar. [Quelle: Saarbrücker Zeitung, 14.11.00]

      Die einzelnen evangelischen und katholischen Gemeinden, die die `Saarbrücker Zeitung` nennt, sind nur Beispiele. Ähnliche Verhältnisse herrschen natürlich im ganzen Bundesgebiet. - Aber vielleicht wollen die Kirchen ja nur Jesu Bergpredigtworte "Vom Beten" endlich verwirklichen; denn der wollte offensichtlich das Beten in der Kirche abschaffen: "Wenn ihr betet, macht es nicht wie die Heuchler. Sie stellen sich beim Gebet gern in die Synagogen und an die Straßenecken, damit sie von den Leuten gesehen werden. ... Du aber geh in deine Kammer, wenn du betest, und schließ die Tür zu..." (Matthäus 6, 5-6)



      Katholische Beratungsstellen dürfen staatliche Hilfsgelder verteilen

      Düsseldorf/München. Da sich die Katholische Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenberatung (mit Schein) verabschiedet hat, werden deren Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ab Januar keine staatliche Förderung mehr erhalten. Dafür werden die Angebote von `Donum Vitae`, der katholischen Laien, anerkannt.

      Etwas anders sieht es in Bayern aus. Dort erhalten die Stellen zwar künftig keine Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten mehr. Die kirchlichen Beratungsstellen werden aber auch künftig staatliche Mittel aus der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
      erhalten, um mit direkten Zahlungen Schwangere in Not" zu unterstützen. Unklar ist noch, wieviel Stiftungsmittel die Kirche künftig zur Verteilung bekommt. 1999 waren rund 35 Millionen Mark aus diesem Topf an bedürftige Mütter vergeben worden, davon wurde mit rund 16 Millionen knapp die Hälfte von den kirchlichen Beratungsstellen verteilt. Ein Teil dieser Mittel zumindest soll künftig zu den bayernweit 17 neuen Beratungsstellen der katholischen Laienorganisation Donum Vitae umgeleitet werden.

      Dass die katholischen Beratungsstellen weiterhin unterstützt werden, liegt an einem bösen Brief Kardinal Ratzingers, der Ministerpräsiden Edmund Stoiber (CSU) gewarnt hat, der kirchlichen Schwangerenberatung auf finanziellem Wege den Boden zu entziehen. Ohne diese "Wohltaten", nämlich die kirchliche Verteilung staatlicher Hilfsgelder, so wurde befürchtet, würden nur noch wenige Frauen zur kirchlichen Beratung kommen. [Vor allem, wenn sich herumspricht, dass es keine kirchlichen, sondern staatliche Hilfen sind, die sie erhalten. Denn diese Hilfen könnten sie schließlich auch an anderen Stellen bekommen.] Ratzinger forderte sogar - anders als die bayerischen Oberhirten - auch künftig Personal- und Sachkostenzuschüsse. Dabei hatte er vor einer schwerwiegenden Störung im Verhältnis von Staat und Kirche gewarnt. [Quelle: dpa, 8.11.00]



      Kirchliche Einrichtungen kassieren Bußgelder

      Wiesbaden. Nicht nur durch staatliche Zuschüsse, auch durch die Zuweisungen von Bußgeldern aus Gerichtsprozessen bessern kirchliche Einrichtungen ihre Finanzen auf. Rund 630 000 Mark haben 64 kirchliche Einrichtungen in Hessen im Jahr 1999 auf diese Weise erhalten. Das teilte das Hessische Justizministerium in Wiesbaden mit. [Quelle: Frankfurter Rundschau, 08.11.00]



      Finanzgericht: Kirchgeld mit Grundgesetz vereinbar

      Karlsruhe. Seit der Änderung des baden-württembergischen Kirchensteuergesetzes 1997 können die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im Land ein so genanntes besonderes Kirchgeld erheben. Erfasst werden Gemeindemitglieder in glaubensverschiedenen Ehen, deren Partner keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört - sofern das gemeinsam zu versteuernde Einkommen des Paars bei mehr als 54000 Mark liegt.

      Gegen diese Zahlung hat ein Ehepaar geklagt. Das Kirchgeld war auf 1200,- DM festgelegt worden. Bei der Berechnung des Kirchgeldes wurde nicht nur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch dasjenige des erheblich besser verdienenden Mannes einbezogen. Damit lag das evangelische Kirchgeld um mehr als die Hälfte höher als die auf das Einkommen der Ehefrau entfallende evangelische Kirchensteuer.

      Das Finanzgericht Baden-Württemberg in Karlruhe kam zu dem Urteil, dass die Erhebung eines Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe, das auf den Einkünften beider Ehegatten beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (AZ: 9K131/00) [Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 8.11.00]



      Staatsanwalt: Caritas Trier finanzierte Fußballclub

      Trier. Seit Anfang Oktober steht der ehemalige Caritas-Manager Doerfert vor Gericht. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft flossen von Doerferts Caritas Trägergesellschaft Trier an den Fußballclub 1. FC Saarbrücken zwischen 1996 und 1999 über 614000 DM, für die keine Gegenleistung erbracht wurde. Er hatte die Zuwendungen damit begründet, dass er so Fürsprecher in der Politik gewinnen wollte. In diesem Zusammenhang wird auch gegen den Bundesverkehrsminister Klimmt ermittelt, der in Verdacht steht, als Funktionär des Fußballclubs Scheinverträge mit der Caritas abgeschlossen zu haben und so Beihilfe zur Untreue geleistet zu haben. (Handelsblatt, 3.11.00)



      Stadt finanziert Kindergartenneubau

      Amberg. Einen schmucken Kindergartenneubau erhielt die katholische Pfarrei St. Martin im oberpfälzischen Amberg. Der alte Kindergarten musste 1998 wegen Baufälligkeit geschlossen werden. Für die Finanzierung des Neubaus hat der Oberbürgermeister von Amberg 1,3 Millionen Mark an Haushaltsmitteln lockergemacht. Er gab bei der Einweihung zu, das er es nicht immer leicht hatte mit dem Projekt. "Aber jetzt haben wir es geschafft und eine Zeit der Unsicherheit ist vorbei". Das allerdings habe die Stadt eine "Stange Geld" gekostet. "Aber für unsere Kinder ist uns nichts zu teuer". Auch die Diözese soll Geld aus Kirchensteuermitteln gegeben haben, wie der Kirchenvorstand lobend erwähnte. Allerdings war die Höhe dieses Betrages der Presse nicht zu entnehmen. (Der Neue Tag, 23.10.00)

      Vom Oberbürgermeister erhielten wir die Auskunft, dass sich die Diözese mit "rund 300.000,- DM" Kirchensteuer beteiligt hat. Dies musste er allerdings selber erst bei der Pfarrei erfragen. Sollten solche Zahlen nicht der Stadt bekannt sein, wenn sie einen Großteil der Kosten trägt? Von der Pfarrei erhielten wir die Auskunft, dass die Gesamtkosten sich auf 1,7 Mio. DM belaufen. Die Kommune trägt 2/3 der Kosten.



      Und es werden immer weniger

      Hannover/Berlin. Aus dem jetzt veröffentlichten Jahrbuch 1998 vom Statistischen Bundesamt gehen folgende Kirchenmitgliedszahlen hervor: 27,15 Millionen gehörten der römisch-katholischen Kirche an, 27,095 Millionen den evangelischen Landeskirchen. Beide Konfessionen schrumpfen weiter: Die Zahl der Katholiken sank zwischen 1997 und 1998 um 230.000, die Zahl der Protestanten gar um 300.000. Das sind insgesamt innerhalb eines Jahres 530.000 oder anders ausgedrückt: Jeden Tag verlieren die Kirchen 1443 Mitglieder. [Quelle: idea, 20.10.00]



      Sind Kirchengesetze Parlamentsgesetzen gleichgestellt?

      Hamburg. Die Nordelbische Kirche will das Urteil des Schleswiger Oberverwaltungsgericht (OVG), die unterschiedliche Kirchensteuerhebesätze in Hamburg und Schleswig-Holstein untersagte (in Hamburg wird deshalb die Kirchensteuer ab Januar erhöht), vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten. Das OVG ließ allerdings eine beantragte Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. Die Kirche legte dagegen Beschwerde ein. Begründung: Das OVG habe einen Verfahrensfehler begangen, indem es die kirchlichen Steuergesetze als "Satzungen" interpretiere. Kirchengesetze seien aber nicht mit Verordnungen anderer staatlicher Körperschaften vergleichbar, sondern hätten "eine herausgehobene Stellung, die sie mit staatlichen Parlamentsgesetzen vergleichbar machen." Im Grundgesetz sei aber festgelegt, dass ein Gericht, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig halte, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes einholen müsse, nämlich die des Bundesverfassungsgerichtes.

      Außerdem ist jetzt bekannt geworden, dass die Kirchensteuer in Deutschland nicht so stark sinken soll wie die Einkommenssteuer. Die Bundestagspressestelle meldete, dass die Kirchen hätten einer Regelung zugestimmt, nach der sich die Unternehmenssteuerreform nicht auf die Kirchensteuer auswirken soll. [Quelle: Die Welt, 17.10.00]

      Ist die Kirche mit ihren Kirchengesetzen ein Staat im Staate? Kirchensteuern sind doch nichts anderes als Mitgliedsbeiträge einer Organisation. - Der Vorschlag, die Unternehmenssteuerreform nicht auf die Kirchensteuer sich auswirken zu lassen, wurde übrigens von den Kirchen selbst ausgearbeitet und den Politikern vorgeschlagen. Natürlich haben sie dieser Regelung jetzt auch zugestimmt.

      Die Kirche ist übrigens die einzige Organisation, die ihre Mitgliedsbeiträge effektiv senkt, obwohl die Mitglieder mehr Geld in der Lohntüte haben (wie durch die Einkommenssteuerreform geschehen wird), und für das entstehende Defizit vom Staat und den Nichtmitgliedern einen Ausgleich verlangt.


      Evangelische Kirche in NRW drängt auf Kirchgeld

      Düsseldorf. Nachdem die Koalition aus SPD und Grünen in der letzten Wahlperiode das Ansinnen der evangelischen Kirche auf Einführung des "besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe" abgelehnt hatte, drängen sie jetzt erneut auf eine dementsprechende Gesetzesvorlage, um schon ab 1. Januar 2001 bei den Partnern der Nicht-Mitglieder abzukassieren. Schließlich haben sie Ministerpräsident Clements Zusage, so hört man. Beschlüsse der Fraktionen stehen aber noch aus. Nach dem Gespräch mit Kirchenvertretern rechnet man in der SPD hinter den Kulissen damit, dass eine Mehrheit im Landtag zustande kommt. "Die Argumente der Kirchen sind einleuchtend", warb Fraktionschef Edgar Moron dafür. Für Moron hat es "mit Gerechtigkeit zu tun", wenn die Kirchen für Leistungen entschädigt werden, die sie im Wohlfahrtsbereich oder auch bei Taufen und Beerdigungen anbieten. Mit dem Kirchgeld wollen die Kirchen "mehr Steuergerechtigkeit" erreichen. Moron kündigte eine schnelle Entscheidung der SPD an, "so oder so", wie er sagte. Festlegen wollte sich auch Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann nicht. Sie habe aber registriert, wie wichtig den Kirchen das Thema sei.

      Bei dem Gespräch in - wie es hieß - "vernünftigem Klima" machten die Kirchen unisono Druck auf die Fraktionsspitzen, das Kirchensteuergesetz zu ändern. Auch die Katholische Kirche unterstützte wie die Jüdische Gemeinde den Vorstoß der Protestanten, obwohl sie selbst derzeit kein Kirchgeld erheben will; sie fürchtet zu viele Austritte. Nach Angaben der Evangelischen Kirche wären allein in Westfalen 120 000 Ehepaare betroffen, die - je nach Einkommen - jährlich zwischen 180 und 7200 Mark zahlen müssten; insgesamt erwartet die evangelische Kirche Mehreinnahmen von 50 Mio. DM. [Quelle: Neue Ruhr Zeitung, 18.10.00]

      Das besondere Kirchgeld wird bereits in vielen Bundesländern dort kassiert, wo der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin einer Ehegemeinschaft nicht Mitglied einer Kirche ist. Es berechnet sich von den gemeinsam zu versteuernden Einkünften und beträgt etwa ein Drittel der normalen Kirchensteuer. Die Kirche argumentiert, dass dem geringer bzw. nicht verdienenden Kirchenmitglied ein Betrag vom gemeinsamen Lebensunterhalt zusteht und dieser auch für die Kirche zu versteuern sei. - Im umgekehrten Fall verzichtet die Kirche allerdings nicht auf einen Teil der Steuern, wenn der Nichtverdiener konfessionslos ist. Beim verdienenden Kirchenmitglied wird voll abkassiert, als ob das Gehalt ihm alleine zur Verfügung steht.

      Mit dieser Praxis der Kirchen haben übrigens auch die Freikirchen, die sich nicht über Kirchensteuer finanzieren ihre Probleme. So protestieren die Mennoniten auf ihrer Homepage gegen das Kirchgeld.


      In Hamburg steigt der Kirchensteuerhebesatz

      Hamburg. Die beiden großen christlichen Kirchen bitten ihre Mitglieder in Hamburg vom kommenden Jahr an stärker zur Kasse. Die Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche hob den Steuersatz in Hamburg von acht auf neun Prozent an. Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Hamburg hatte den Aufschlag bereits eine Woche zuvor abgesegnet. Damit wurde die Ungleichbehandlung im Norden beendet, da in Schleswig-Holstein neun Prozent erhoben wurde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, hatte vor drei Monaten die unterschiedlichen Hebesätze in Nordelbien für verfassungswidrig erklärt.

      Und wieder läuft in Hamburg eine Kirchenaustrittswelle an. Das wurde bei einer Umfrage in den Standesämtern deutlich. In
      Hamburg-Mitte wird damit gerechnet, dass sich die Austritte von 22 pro Woche verdoppeln könnten. Statt fünf pro Tag sagten schon zehn Bürger der Kirche Tschüs. [Quellen: Hamburger Abendblatt, 25. und 27.9.00]


      Kultursteuer statt Kirchensteuer

      Frankfurt. Für sinnvoller als die deutsche Kirchensteuerpflicht, noch dazu mit Hilfe des Staates eingetrieben, hält Theologin Bußmann, Vorsitzende des Vereines zur Umwidmung der Kirchensteuer e.V., eine Kultursteuer, wie sie in Italien und Spanien eingeführt wurde. Dort können die Bürgerinnen und Bürger einen Teil ihrer Lohn- und Einkommenssteuer religiösen Institutionen ihrer Wahl zukommen lassen. "In diesem System hat auch die Kirche eine Chance", findet Bußmann, "allerdings muss sie mit ihren Angeboten konkurrenzfähig sein." Den Vorwuf, solche Vorschläge gefährdeten Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen der Kirchen, weist der Verein zurück: "Es gibt viele soziale Einrichtungen der Kirche - Krankenhäuser, Altenheime - in die überhaupt keine Kirchensteuergelder fließen oder höchstens zehn Prozent", so der 2. Vorsitzende Halfmann. Vor einem solchen Argument würden inzwischen selbst "aufgeklärte Kirchenleitungen" warnen, meint Halfmann. [Quelle: Frankfurter Rundschau, 22.9.00]

      Diese "aufgeklärten Kirchenleitungen" sind offensichtlich nicht diejenigen, die an die Öffentlichkeit treten: Lehmann, Kock, Reimers verwenden genau das oben genannte Argument, dass Kirchensteuer die sozialen Einrichtungen finanzieren.


      Kirchenbanken wollen sich nicht in die Karten schauen lassen

      Sie könnten an der Börse bei einzelnen Aktien durchaus für Bewegung sorgen. Schließlich sind die Kirchen, Diözesen und die allein 320 katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland alles andere als arm. Manche Orden verfügen über Depots mit einem Volumen von bis zu 40 Millionen Mark. Insgesamt vermuten Experten einen zweistelligen Milliardenbetrag bei kirchlichen Anlegern. Zehn dieser Anleger haben sich zur Investorengemeinschaft Corporate Responsibility Investment Partners (CRIP) zusammengeschlossen, um ihr Geld nach ethischen Gesichtspunkten anzulegen. Über 170 Unternehmen aus sechs Industrie- und Dienstleistungsbranchen wurden deshalb seit Jahresanfang nach ökologischen, sozialen und kulturellen Kritieren untersucht. Nicht alle Unternehmen wollten sich der Untersuchung unterziehen. Dresdner Bank, Helaba oder WestLB winkten genauso ab wie überraschenderweise fast alle deutschen Kirchenbanken. [Quelle: Tagesspiegel Online, 16.9.00]


      Stadt und Land finanzieren Kirchenturm

      Bochum. Grünes Licht für die Sanierung der Christuskirche gab der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. Die Kosten für die Arbeiten am einsturzgefährdeten 70 m hohen Turm werden auf 2,9 Mio DM veranschlagt. Die Stadt erwartet Landeszuschüsse von 90 Prozent der Kosten. [Zit. aus: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 6.9.00]


      ÖTV kritisiert Diakonie

      NRW. Die ÖTV kritisiert die Diakonischen Werke Westfalen, Rheinland und Lippe, weil diese den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes nur mit einigen Abstrichen übernehmen wollten. Diese "Abkopplung" werde durch nichts gerechtfertigt, heißt es im ÖTV-Bezirk NW II. [Zit. aus: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 19.8.00]


      Pfarrer darf für Tarifverträge streiten ... außerhalb der Kirche

      Duisburg. Hans-Peter Lauer, Pfarrer im Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt in Duisburg, hatte Bürgern geraten, bei der Citibank kein Konto zu eröffnen. Das Gericht wies nun eine dagegen angestrengte Unterlassungsklage der weltgrößten Privatbank ab. Der Hintergrund: Als die Bank in Duisburg ein neues Call-Center mit 1200 Stellen errichtete, bekamen kritische Betriebsräte und Gewerkschafter dort keinen Job. Die Vorwürfe der Gewerkschaft HBV und der Initiative "Citi-Critic": Die Citibank habe 1100 Arbeitsplätze bundesweit vernichtet, begehe Tarifflucht und schließe keinen Tarifvertrag für die Call-Agents ab.

      Für einen Boykottaufruf der Kritiker zeichnete der 43 Jahre alte Hans-Peter Lauer presserechtlich verantwortlich. Dass dieser Druck legitim war, bestätigte das Gericht ausdrücklich. Der Boykottaufruf sei nicht nur durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sondern auch ethisch gerechtfertigt. Die Kammer bezeichnete die Tarifpartnerschaft als "hohes gesellschaftliches Gut". Und als Kirchenmann sieht sich Lauer auf Seite der Benachteiligten. Die Institution Kirche habe auch ein Mandat in gesellschaftspolitisch wichtigen Fragen. [Zit. aus: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 15.6.00]

      Nichts gegen Meinungsfreiheit. Der Einsatz des Pfarrers ist selbstverständlich vollkommen in Ordnung. Der Institution Kirche allerdings ein Mandat im Einsatz für Tarifpartnerschaft zuzugestehen, ist äußerst verwunderlich. Wehren sich doch kirchliche Einrichtungen selbst dagegen Tarifverträge abzuschließen und Gewerkschafter sind dort ungern gesehene Gäste.


      Kirchen können nicht beliebig Gehälter reduzieren

      Siegen. Kirchen können, wenn sie Einrichtungen in eigenständige Gesellschaften ausgliedern, nicht beliebig die Gehälter der Mitarbeiter reduzieren und sich dabei auf innerkirchliche Vereinbarungen berufen. Das Siegener Arbeitsgericht gab Anfang Juni Mitarbeitern der Siegerländer Diakonie Recht, deren Arbeitsplätze aus dem Kirchenkreis in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen waren. Die Mitarbeiter hätten - wenn es nach der Diakonie gegangen wäre - Gehaltseinbußen von bis zu 800 Mark im Monat hinnehmen müssen. Das Gericht entschied: Sie müssen es nicht hinnehmen. Die Kirchen könnten Tarifvertragsrecht und die Regelungen des Betriebsübergangs-Paragraphen 613 nicht durch innerkirchliches Recht ersetzen. Das Gehaltsniveau werde bei der Auslagerung durch den Paragraphen geschützt. Und: Die Gehaltsstrukturen in den Kirchen seien ohne Mitwirkung der Gewerkschaften entstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es in der letzten Instanz bestätigt wird, hat es grundsätzliche Bedeutung für die künftigen Tarifstrukturen in den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Anstalten des Öffentlichen Rechts anerkannt sind, und deren ausgelagerte Betriebseinheiten. [Zit. aus: Westfalenpost, 6.6.00]


      Kirchensteueraufkommen 1999 um 5,8 % gestiegen

      Deutschland. Das Kirchensteueraufkommen ist im letzten Jahr um 5,8 Prozent gestiegen. Die evangelische und die katholische Kirche nahmen fast 17 Milliarden Mark ein, rund 930 Millionen mehr als 1998. Die 24 evangelischen Landeskirchen erhielten 8,22 Milliarden Mark; das sind etwa 5,6 Prozent mehr als 1998, als 7,8 Milliarden eingingen. Die acht östlichen Kirchen sind mit rund sieben Prozent (600 Millionen Mark) am Aufkommen beteiligt. Diese Zahlen veröffentlichte die Nachrichtenagentur idea. 1998 hatte es erstmals seit fünf Jahren wieder ein Plus bei den Steuereinnahmen gegeben. Mit dem jetzigen Zuwachs schließen die Kirchen etwa zum Stand Anfang der neunziger Jahre auf. Das Einnahmeplus kommt nach Aussagen kirchlicher Finanzexperten auf die hohe Kante. Die Kirchen brauchen Rücklagen. Durch die geplante Steuerreform erwarten sie in den nächsten fünf Jahren weitere Einschnitte, die abgefedert werden müssen. [Zit. aus: Rheinischer Merkur, 5.5.00]
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 13:01:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @M-B-S
      Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast!
      Du - natürlich kannst Du Deine Meinung frei äußern. Ich denke nicht, dass ich Dir dieses Recht streitig gemacht habe. Das Ganze ist ein weites Feld, da wirst Du mir zustimmen. Man muß auch ganz stark differenzieren und jeder hat seinen eigenen Kreis an Erfahrungen und Informationen. U.a. muß man unterscheiden zwischen evangelisch und katholisch und dort wiederum zwischen den unterschielichen Landeskirchen. Ich kann nur etwas über Württemberg sagen.
      Noch einmal zum Thema Gehalt. Ich habe eine Gehaltsabrechnung gesehen. Der Mann ist Anfang 40 und verdient KEINE 100000.-DM im Jahr - selbst wenn man die Miete für das Pfarrhaus mit einrechnet (Dadurch dass die Pfarrer keinen Ortszuschlag erhalten ist der Betrag wesentlich geringer als in der Theorie und die Wohnverhältnisse sind völlig unterschiedlich)
      Auch muß man das Alter sehen: Ein Mann mit 32 verdient deutlich weniger als einer mit 63.
      2. Klar - Du hast Recht! Ein Doppelverdiener kommt leicht üver 130.000 pro Jahr. Aber meine Frage war doch: Wenn ich soviel verdiene - habe ich dann nicht genug, um mir mit 200.- pro Monat eine Altersversorgung aufzubauen?!
      3. Noch einmal: Die Kirchensteuer ist steuerfrei. D.h. ich schreibe sie beim Lohnsteuerjahresausgleich hinein und erhalte meinen persönlichen Steuersatz zurück. Bei 33% bedeutet das: Gezahlte Lohnsteuer in Höhe von 300 pro Monat verringert sich um die 100, die ich beim Jahresausgleich zurück bekomme. Das sehen viele Leute nicht, die nur auf das Brutto schauen.
      4. Die Kirchen sind nicht das Paradies und man kann vieles kritisieren. Sie haben Verwaltungen mit eigenen Gesetzen (wie jede Verwaltung das hat). Das mit dem Tarifvertrag kann man negativ sehen. Allerdings ist die Anlehnung an den öffentlichen Dienst so, dass in der Regel die dortigen Verhältnisse übernommen werden. Die Geschichten mit den fristlosen Kündigungen bei Geschiedenen etc. gelten für die evangelische Kirche in der Regel nicht. Bei der katholischen mag das anders sein.
      5. Der Staat unterstützt die Kirchen finanziell in mancher Hinsicht. Das ist nicht zu leugnen. Aber so ganz uneigennützig ist das nicht. Die Arbeit, die von kirchlichen Mitarbeitern jeden Tag überall geleistet wird, ist nicht so spektakulär. Aber der Einfluß - der gute Einfluß! - der dabei v.a. auf die Kinder ausgeübt wird, der zahlt sich letztlich vielfach aus. Meine Meinung: Die Länder, in denen die Relgion behindert oder abgeschafft wurde, haben einen großen Verlust erlitten, der sich letztlich auch in Geld ausdrücken läßt.
      Jeder darf über Kirche denken, was er will. Meinetwegen darf er sie ablehnen oder schimpfen. Ich glaube aber: ohne die christlichen Kirchen in unserem Land wären wir arm dran.
      Das ist meine Meinung. Vielleicht darf ich die einfach auch haben, ohne dafür eins aufs Dach zu bekommen.
      Nichts für ungut!
      Ich unterhalte mich gerne weiter mit Dir über das Thema, auch über Martin Luther, auch über Deine Meinung, er - bzw. Dein Pfarrer - sei ein Lügner.

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      Avatar
      schrieb am 25.11.00 18:36:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nicht vergessen sollte man, daß man sich durch Austritt/Nichteintritt in Gewerkschaft, SPD, Grüne/Bündnis90, Greenpeace, usw., und durch Unterlassen von Spenden an Caritas u.ä. ebenfalls eine Menge Kohle sparen kann.
      Gell, M-B-S ?
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 13:06:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auch durch Wechsel der Krankenkasse.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 23:22:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      jedem das seine. was wäre ohne die kirche?

      dann wäre uns in den letzten 2000 jahre vieles erspart geblieben.
      was wurde im namen der kirche alles gemacht??

      wozu kirchen steuer, die kirche ist ein dienstleistungsunternehmen jeder handgriff muß bezahlt werden. taufe hochzeit beerdigung kindergarten, ich habe noch nicht erlebt das die kirche ihre kindergärtengebühren aus nächstenliebe billiger anbietet.
      die greift genau so hart zu wie alle anderen träger da gibt es keinen unterschied. warum soll man dann noch steuer bezahlen.

      es mag noch im bayrischen wald andere umstände geben.
      aber da ist das soziale gefüge eben noch anders.

      wer heute noch kirchensteuer bezahlt muß eben glauben, im wahrsten sinne des wortes, wir haben eben heute die freiheit
      zu wählen. und das ist gut so.
      Avatar
      schrieb am 11.12.00 19:29:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      "was wäre ohne die kirche?"
      Vielleicht wären wir ein moslemischer Gottesstaat, wer weiß? Vielleicht würden wir auch alle im Freien nackt herumtanzen und uns entsetzlich einen abfrieren. :D

      Das jeder Handgriff bezahlt werden muss, ist ja nicht der Fall.
      Schätze aber mal, dass wir beide deren unbezahlten Dienstleistungen nicht benötigen werden, oder stehen Selbstmordgedanken an?
      Wenn Du eine Organisation gefunden hast, die reinen Herzens ist, dann kannst Du natürlich dort auch Deine Geld hinterlassen. Oder es ganz sein lassen.
      "wir haben eben heute die freiheit zu wählen. und das ist gut so."
      Wie wahr, wie wahr!
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 07:47:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      vergessen wir bei dem gehalt des pfarrers aber nicht , dass er wohl , ähnlich wie beamte , keine sozialabgaben (rentenversicherung ,arbeitslosenbeitraege) zu zahlen braucht ! und er wohl recht guenstig krankenversichert ist (weil privat)
      das heisst , sein bruttogehalt wuerde einem ca. 20% hoeheren bruttogehalt eines normalen arbeitnehmers.

      dann duerfte er bei a13 wohl locker ueber 100.000,- dm kommen.
      immer aufpassen ,dass man nicht aepfel mit birnen vergleicht !
      und das bruttogehalt einen beamten ist nun mal nicht einfch vergleichbar mit einem sozialabgabengebeutelten normalarbeitnehmer!


      gholzbauer hat natuerlich recht !wobei ich allerdings von den vorteilen her jedem eher empfehlen kann , in der gewerkschaft zu bleiben .
      klar, bei den gruenen wuerde ich auch austreten . wer zahlt denn auch beitrag fuer deren mist ???

      ansonsten bin ich ueberrascht , dass m-b-s auch interssante beitraege bringt .
      Avatar
      schrieb am 21.01.01 20:08:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wir (Ehepaar) sind vor rund 25 Jahren aus der Kirche ausgetreten.
      Hatten damals genau für den eingespaarten Monatsbeitrag zwei Lebensversicherungen abgeschlossen (Fonds waren damals noch nicht so in wie heute).
      Habe im Januar die Mitteilungen der LV erhalten.
      Im Jahr 2010 werden wir wahrscheinlich zusammen rund 250.000DM ausbezahlt bekommen.
      Es hat sich also wohl gelohnt diesbezüglich auszusteigen.

      Für entsprechende von uns als gut bewertete Einrichtungen spenden wir Jahr für Jahr Geld auf freiwilliger Basis.

      So leisten wir unseren Beitrag für die Armen der Welt und haben gleichzeitig durch unsere Entscheidung eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut.
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 09:15:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:

      Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt [bei Neueinstellungen gelten teilweise neue Regelungen] und alle Zuschläge, die auch im öffentlichen Dienst üblich sind (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatzeinnahmen für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Meßstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.

      Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen.

      Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 200 DM monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.

      Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Überdies können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.

      Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in manchen Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.

      Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst. Andere Alleinstehende können die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht einmal von der Steuer absetzen.

      Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.



      Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittsgehalts auf 8000 DM ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren Pfarrers (in den westlichen Bundesländern, Stand 1995) hervorgeht:

      Grundgehalt A 14 Endstufe: 6.374,03 DM
      Ortszuschlag (verheiratet, ohne Kind) 1.125,66 DM
      anteiliges Urlaubsgeld 41,66 DM
      vermögenswirks. Leistungen (i.d.R.)
      78,00 DM

      --------------------------------------------------------------------------------

      Zwischensumme (ohne 153,17 DM Ortszuschlag je Kind) 7.619,35 DM

      Weihnachtsgeld anteilig gut 600 DM
      Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich) 1.000 DM



      Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen statt dem Ortszuschlag diverse Zulagen an, die in der Summe etwa gleich hoch sind; der Zuschuß zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist dabei nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 % der kath. Geistlichen sind älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 8000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.

      Bischöfe werden in der Regel vom Staat besoldet. Sie beziehen in den westlichen Ländern meist ein Grundgehalt gemäß Besoldungsstufe B 6 (12.185,40 DM incl. Ortszuschlag), Erzbischöfe gemäß B 10 (16.877,71 DM). Einschließlich aller Zulagen und dem 13. Gehalt liegt ihr Monatseinkommen bei gut 15.000 bzw. 20.000 DM.

      Die Fakten !
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 11:06:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      @M-B-S
      Wolltest Du ein Pfarrer sein? Ich nicht.
      Mit diesem Amt bist Du mit Haut und Haaren eingekauft worden.
      Oder kann sich ein Pfarrer so bewegen wie Du?

      Ich beneide Niemanden der diese Bürde auf sich nimmt.
      Die haben Ihr Geld schwer verdient.

      Ich bin nicht futterneidisch.
      Im Gegenteil alle Hochachtung vor dieser schweren Arbeit!
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 12:07:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zwangsabgabe und Zwangschristianisierung (= Taufe von unmündigen Menschen). Die Kirche steht zu Ihrer Tradition.
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 15:56:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Anleger15
      Letztendlich hat uns die Kirche dahin gebracht wo wir nun stehen -> im Wohlstand
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 17:47:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      lena
      predigen kannst Du ja. Hast ja zur genüge im Board bewiesen (nur für die falsche Sache).

      Was für ein Wohlstand ?
      Erzähl das den Menschen in der 3. Welt, die nichts zu essen haben, den Millionen, die im Namen des Kreuzes umgebracht wurden und jenen, die mit Duldung der Kirchen getötet wurden.
      Aber Du scheinst offensichtlich vom Wohlstand zu profitieren.
      fragwürdiger Wohlstand !
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 17:57:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Leena

      Wer hat dir denn das beigebracht ! Ein Pfarrer ?;)

      "Unser" Wohlstand fusst wohl mehr auf der Aufklärung,

      der Modernen Wissenschaft, dem Humanismus , der Demokratie,

      dem Fortschritt als auf dem Wirken der ach so heiligen Mutter Kirche !

      Wer hat denn die Sklaverei, Leibeigene , Heuerlinge , Unfreie abgeschafft die Kirche ? - Nein



      Wenn es nach den Pfaffen gegangen wäre dürften wir heute noch für Abteien Kloster Frohndienste leisten !

      - Die Sonne dreht sich um die Erde etc. etc.

      Wer hat als lezter Staat in Europa die Sklaverei abgeschafft ? Na, der Vatikan !

      Nein, die Kirche steht mit Sicherheit nicht für Freiheit Menschenrechte u. Humanität ! Wo war sie denn als in Europa
      millionen Juden ermordet wurden ? - Sie stand Pate :(

      Eher für Kreuzzüge Inquistion Folter Judenhass Zwangsbekehrung

      Wer hat denn Millionen gemordet im Namen Gottes ? Indianer
      Moslime o. sog. Heiden ?

      Leena du bist wohl eine Nonne ! Dann versteh ich was du meinst : die Kirche hat "uns" reich gemacht :)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 18:43:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      @M-B-S
      Na Du bringst es aber hart und für Dich gibt es wohl nur eine Wahrheit.
      Ist doch alles ein bißchen komplizierter.


      @Anleger15
      Leena wird mit ee geschrieben, bitte.
      Es hat keinen Sinn mit solch einem Typ wie dich zu unterhalten.
      Du weißt ja, die am lautesten nach Gerechtigkeit und Wahrheit schreien, werden die besten Henker!
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 19:14:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Leena
      "Du weißt ja, die am lautesten nach Gerechtigkeit und Wahrheit schreien, werden die besten Henker!"
      spichst wohl aus Erfahrung !
      Die Zukunft wird es zeigen, wieviele Anleger Du zum Schafott gebracht haben wirst.
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 08:12:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Anleger15
      Die Nichtanleger werden Dich vielleicht verfluchen, weil Du sie mit Unterstellungen auf die falsche Seite gelockt hast.
      Es hat keinen Sinn mit Dir hierüber zu reden. Irgendwann muß ein Punkt gemacht werden "Punkt!"
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:58:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Noch ein kleiner Nachschlag betreff Moral:
      Im Fernsehen kam letzte Woche ein Beitrag über ein Buch was nun doch auch in deutscher Sprache erscheinen soll.
      Hier werden die Entschädigungen der Zwangsarbeiter behandelt.
      Jetzt kommt es aber dick-> Nur etwa 15% der vielen Milliarden fließen direkt an die OPfer.
      Zusätzlich soll ganz bewußt die Anzahl der noch lebenden Opfer noch oben festgesetzt worden sein.

      Der große Rest wird auf jüdische Organisationen verteilt, die mit diesem Geld "Projekte" finanzieren.

      Was man auch nicht vergessen sollte sind die bescheidenen Honorare der Rechtsanwälte.


      Wenn dieses tatsächlich so zutrifft, so sieht man wieder einmal wo die Moral der Geschichte war und ist.
      Auf den Rücken der Opfer bereichern sich die , die so laut für Gerechtigkeit "Kämpfen".
      Avatar
      schrieb am 14.02.01 20:30:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      NRW Landtag stimmt heute für Kirchgeld :(
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 07:37:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      M-B-S
      Das war aber viel Mühe, dafür gibt es Formeln, die das einfacher können.
      Die Rechnung stimmt bekanntlich nicht, weil die Kirchensteuer die Einkommensteuerlast senkt.
      Würde aber die Kirchensteuer völlig abgeschafft, bin ich sicher, daß es den Kirchen nicht schlechter gehen würde.
      Beispiele gibt es genug, man würde dann eben etwas umorganisieren müssen.
      Und daß die Bindungen an die Kirche offensichtlich doch nicht so leicht zu lockern sind, beweisen die vielen Eintritte von Ausgetretenen im Alter.
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 09:31:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Schürger

      Eine Steuer senkt eine eine Steuer ? :( .......Krank !

      Und das Ehepaar ? ..... alles Lüge oder wie ? ;)

      Also wenn ich aus der Kirche austrete zahle ich keine Kirchensteuer mehr ! Du meinst jetzt, ich bezahle dafür mehr Einkommensteuer , dem ist aber nicht so !

      Dank PC- Steuersparprogramm ;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 15:07:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      Interessante Diskussion hier. Ich bin Atheist und zahle (derzeit) Kirchensteuer, denke aber seit geraumer Zeit darüber nach, dies einzustellen. Der Egoist in mir kommt aber so ins Grübeln, wenn er eure Rechnungen hier so sieht.

      Was micht wirklich ein wenig ärgert, ist dass man anscheinend aus der Kirche austreten kann, aber trotzdem deren Leistung unentgeltlich in Anspruch nehmen kann. Mein Bruder z.B. zahlt seit Jahren keine Kirchensteuer, laesst seine Kinder aber taufen (evangelisch) und geht zumindestens Weihnachten in die Kirche. Eigentlich müssten doch Nicht-Kirchenmitglieder hier eine "Kirchengebühr" zahlen.

      Ich glaube, dass der größte Teil der Gelder, die an die evangelische Kirche gehen, sinnvoll eingesetzt werden. Bei der katholischen weiss ich nicht, da gibt es ja immer so Geschichten mit goldenen Kirchen in Afrika. Das wird mir immer wieder von Leuten bestätigt, die (im Gegensatz zu mir) Kontakt zur Kirche haben aber von dieser unabhängig sind (z.B. Lehrer). Die evangelischen Gemeinden leisten im Sozialen und Familienbereich sehr viel.

      In meiner Zeit als Zivildienstleistender in einem Krankenhaus habe ich mehrere Fälle mitbekommen, in denen ausgesprochene Atheisten kurz vor ihrem Tode noch geistlichen Beistand haben wollten. Wahrscheinlich ist es zu Lebzeiten leichter Atheist zu sein, als kurz vor seinem Tode.

      Ich begreife daher die Kirche nicht vom Glauben her sondern als kulturell gewachsene Sozialgemeinschaft. Wer aus der Kirche austritt, sollte dies meiner Meinung nach tun dürfen, aber das Geld sollte dann dem Staat zukommen. Und wenn ich dann höre, dass Geld spende ich stattdessen: Hand aufs herz, wer tut das schon ?

      Lange Rede, kurzer Sinn:

      1. aus der Kirche austreten und das Geld für die Rente zurücklegen halte ich für unsozial.
      2. Wenn überhaupt, dann spendet das Geld.
      3. Es sollte so geregelt werden, dass wer in keiner Religionsgemeinschaft ist, den gleichen Betrag dann eben nicht an die Kirchen, sondern an den Staat überweisen soll.
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 19:32:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Leena

      Dr. Hans-E. Bosse, Theologe und Soziologe, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent bei der Evangelischen Kirche Deutschlands 1969:
      "Eine Untersuchung des Kanadiers Laulicht führte zu folgenden Ergebnissen: `Mitgliedschaft in Kirchen mit stark entwickelter Dogmatik ist deutlich verbunden mit der Billigung grösserer militärischer Streitkräfte. Mitglieder solcher Kirchen stehen der Verbreitung von Atomwaffen oft positiv, jedenfalls nicht ablehnend gegenüber. Zu einer Politik der friedlichen Koexistenz verhalten sie sich in der Regel misstrauisch, manchmal ausgesprochen feindselig.
      Sowohl für die Elite wie für die allgemeine öffentliche Meinung gilt, dass man Verfechter der Abrüstung zahlreicher unter den Ungläubigen und nur nominellen Kirchenmitgliedern findet als unter treuen Kirchgängern der Kirchen mit reich entwickelter Dogmatik. Es ist auffallend, dass Christen, die eine geringere Bindung an die Kirche (am Kirchenbesuch gemessen) aufweisen, stärker an eine persönliche Verantwortung für den Frieden glauben als jene mit einer starken Bindung`".
      Bosse zitiert aus aus einer weiteren kanadischen Studie, "dass Religiosität ebenso wie der Nationalismus, Konservatismus und Militarismus eine besondere Affinität zur Gewalt hat". Alle diese vier ideellen Einstellungen lassen "eine fast instinktive Bereitschaft" erkennen, so heißt es in der Studie, "Gewalt anzuwenden oder mit Gewalt und Strafe zu drohen. Beides soll dazu dienen, menschliches Verhalten zu kontrollieren und Konfliktsituationen zu lösen...".
      Eine ähnliche Gewaltfixierung beobachteten die Autoren auch bei verschiedenen Persönlichkeitsmerkmalen: neurotische Züge, Extravertiertheit, Menschenhaß und strenge Diszipliniertheit als Kindheitserbe lassen ebenfalls jeweils eine Gewalt- und Strafbereitschaft erkennen.
      Völlig vernichtend dargestellt ist ferner, dass im Rahmen der kanadischen Untersuchungen das Christentum – die Religion der Liebe und Barmherzigkeit – hier gerade auf der Gegenseite, nämlich auf der Seite der Zwangsfixierung (compulsion) erscheint, während Nichtchristlichkeit zusammen mit Internationalismus, Kenntnis internationaler Angelegenheiten und sozialer Verantwortung unter ihren Leitwerten "Mitleid" (compassion) als Gegenbegriff zu "Zwang" aufgeführt wird.

      Gerade aus diesen Erkenntnissen heraus sind die Äusserungen der Kirchen während der Bombadierung Jugoslawiens eher "verständlich".
      "Hat eigentlich die Skepsis auf die Schlachtfelder geführt oder der Glaube?" (K. Deschner)


      M. E. ein weiterer Erklärungsansatz der Unterstützung der "deutschen Christen" für die NSDAP , deren Zwangsarbeiter-"Rekrutierung" und den Juden-Mord . :(

      Soviel zur Frage Moral Leena
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 12:22:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      @M-B-S
      Interessanter Beitrag, der leider eine gewisse Wahrheit ausspricht.
      Auch ich habe mir oft (früher mehr als heute) die Frage gestellt wie kann ein ganz normaler Mensch zum brutalen Schlächter werden. Diese Frage ist sehr kompliziert und läßt eine allgemeine Antwort wohl nicht zu.

      Leider stelle ich heute genauso wie gestern fest, daß es genug Elemente (auch Staaten) gibt oder sich entwickeln die andere Menschen (Staaten)wenig oder garnicht achten und zur Gewalt neigen.

      Wie willst Du dich da schützen?


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