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    16 500 DM spekulationssteuerfrei als Student? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.00 18:49:02 von
    neuester Beitrag 07.01.01 19:32:48 von
    Beiträge: 11
    ID: 321.655
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      Avatar
      schrieb am 29.12.00 18:49:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      An alle, die sich mit Steuerrecht auskennen:

      Als Student habe ich einen Einkommenssteuer-Freibetrag von 15500 (inkl. Werbungskostenpauschale).
      Demanch wären doch Spekulationsgewinne in Höhe von 16500,- DM (15500,- + 1000,- Speku-Freibetragsgrenze) für mich steuerfrei,
      vorausgesetzt ich habe keine weiteren Einkünfte.

      Stimmt meine Rechnung???

      Bitte um Antwort. Vielen Dank.

      Crooner
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 19:01:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      ganz genau,

      Grundfreibetrag 15500 DM
      + Freigrenze 1000 DM
      16500 DM

      Viel Spaß bei der Steuererklärung.

      GOOD TRADING

      Merkant
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 19:20:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      studenten, die an der boerse spekulieren...........
      kreiiiiiiiiiiiiiiiiiiiissssssssssssccccccccchhhhhhhhhhhhhhh

      und dann womöglich bafög kassieren oder anderen auf der tasche liegen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      zum kotzen
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 19:21:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      es gibt noch eine andere Option:
      wenn du zB als Student 800.000 DM von deiner Oma geerbt hast u. damit satte Gewinne machst, dann kann man als GERINGVERDIENER Grenze: so um 13.000 DM pro Jahr glaube ich) einen "Freistellungsauftrag" beim Finanzamt beantragen u. man ist von Stuerpflicht befreit !
      Das gleiche gilt auch für Rentner.
      Informier dich beim Finanzamt.
      Wissen nur wenige, hatte ich damals bei WISO gesehen.
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 19:31:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      habe folgende Ergänzungen:

      1. Freigrenze ist kein Freibetrag. Wenn der Spek.gew. größer/gleich 1000,00 sind (auch) die 1000,00 steuerpflichtig.
      Einen Werbungskostenpauschbetrag gibt es bei der Spek. nicht.

      2.Tariffreibetrag beträgt DM 13.499,00 + Aufwendungen Studium, max DM 1.800,00( ohne auf Details einzugehen), macht 15.299,00.

      3. Beachte jedoch, daß Spek.Einkünfte über 13.500,00 ( die zwar bis 15.299,00 für Dich steuerfrei sind), für Stresspotential mit Deinen Eltern sorgen. Den sie zahlen dann das gesamte Kindergeld zurück bzw. erhalten keinen Kinderfb., und verlieren ggf.den Hauhaltsfreibtrag ( auch hier keine Details.


      Gruß von einem, der wirklich Ahnung hat.

      Guten Rutsch

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      Avatar
      schrieb am 29.12.00 19:42:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi!
      Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen.
      Der Werbungskostenpauschbetrag von 2000 DM gilt nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, mithin also keineswegs bei denen aus Spekulationsgeschäften;
      die 1.800 DM stellen Sonderausgaben dar (Aufwendungen für die Berufsausbildung, Du solltest aber schon einige Angaben machen, weil dieser Betrag kein Pauschbetrag darstellt, sondern den Höchstbetrag für anzuerkennende Aufwendungen, wie z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten zur Uni und zu Arbeitsgemeinschaften, Bücher etc.) und mildern somit auch Dein zu versteuerndes Einkommen! Sofern das dann nicht über dem Grundfreibetrag liegt, brauchst Du tatsächlich keine Steuern zahlen, aber wie schon mein Vorredner gesagt hat, kann das für Deine Eltern etwas unangenehm werden, was den Ausbildungsfreibetrag bzw. das Kindergeld angeht.
      Einen guten Rutsch und ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr.

      A.
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 19:46:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nach dem Einstellen meines TExtes habe ich noch die zwischenzeitlichen Postings gelesen:

      Zu Bügelbrett:

      Solche unqualifizierten und beleidigende Texte lassen nur einen Schluß zu: lass das Brett lieber dort wo es war.....
      Schau lieber in Deinem Keller nach und seh nach Deinen Leichen.

      Zu daytrader 2001:

      Was Du meinst wird als sog. NV I Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheiningung) bezeichnet.

      Die gibt es aber nur in Extremfällen, wenn dauerhaft mit keiner Änderung zu rechnen ist. Kommt man aber über die Grundfreibeträge muß ( eigentlich ) eine Erklärung abgegeben werden.

      Nichts für ungut ein Frankfurter
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 20:38:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo allerseits!

      Hier ist es echt lustig!

      @ Frankfurter2 und Huta
      Hut ab, Ihr habt es wirklich raus!
      Weiter so. Wo kommen wir denn hin, wenn sich hier
      jeder zum Experten macht. Seine Meinung darf ja
      jeder sagen, aber wenn er keine Ahnung hat und
      sich nicht sicher ist, soll er diese Tatsache auch
      nicht verschweigen. Wir wollen doch alle einen
      Nutzen aus diesen Threads ziehen. Den Spaß kann
      man hier auf dem wallstreet:sofa haben.

      Und dann ein Kommentar von Bügelbrett - der
      Name spricht Bände!

      Ciao und einen guten Rutsch ins hoffentlich
      warme, gesunde und angenehme 2001!

      Euer UHT
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 20:50:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank an alle.
      Guten Rutsch ... und ein erfolgreiches Börsenjahr 2001!
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 13:27:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      @all

      zu diesem Thema noch ein paar Threads mit mehr Details:
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…


      Selter


      PS: kann mir jemand sagen, wie ich Wörter fett bzw. kursiv darstelle??
      Avatar
      schrieb am 07.01.01 19:32:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      @buegelbrett

      Ich kenn 3 Studenten die machen das !

      Einer sagt davon zahlt er sein Bafög zurück und zwei
      wollen sich mal ihr Haus davon kaufen!!

      Tja man muß nur wissen wie man es macht!!

      MFG


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