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    Kann man eine private Krankenversicherung sofort wieder kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.01 14:02:07 von
    neuester Beitrag 07.05.01 15:26:50 von
    Beiträge: 13
    ID: 326.569
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      Avatar
      schrieb am 10.01.01 14:02:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Habe vor mich selbsständig zu machen.Wenn ich mich jetzt privat versicher und in einem halben Jahr mit meiner Selbsständigkeit scheitern würde,könnte ich dann sofort wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren?
      Da ich erst 22 Jahre alt bin wäre ich dann wieder bei meinen Eltern versichert.
      Kennt sich jemand mit den Kündigungsfristen bei privaten Krankenversicherungen aus?
      Oder ist es sogar möglich trotz meiner Selbsständigkeit weierhin bei meinen Eltern versichert zu sein solange ich nichts verdiene?
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 14:20:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kümmere mich im Moment auch um eine PKV.
      Mein Kenntnisstand: Kündigungsfristen liegen zwischen 2 und 3 Jahren.
      Der Wechsel in die gesetzliche KV ist nicht mehr ohne weiteres möglich:
      Nur wenn Du eine Tätigkeit aufnimmst, die eine gesetzliche KV-Pflicht beinhaltest,
      bist Du wieder "drin" ;). Ansonsten kann es an Dein Privatvermögen gehen (bzw. an
      das Deiner Eltern.

      Ich glaube nicht (d.h. ich weiss es nicht), ob Du wieder bei Deinen Eltern mitversichert
      werden kannst. Dies erscheint mir jedoch unwahrscheinlich, da sich die Familienversicherung
      nur bis zum Ende der Berufsausbildung erstreckt.. und als Selbstständiger bist Du doch wohl
      berufstätig...

      Ansonsten:
      Nach meine Recherchen sind die LKH und die SDK erste Wahl was Beitragsstabilität
      und Bilanzwerte anbelangt (Tests in Capital, Impule, Finanztest und Verbraucherzentrale).
      Ich habe mich inzwischen für die LKH entschieden.

      Gruß, Thot
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 14:37:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      § 10 SGB V

      Familienangehörige (Ehegatte, Kinder) von Mitgliedern der Krankenkasse sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder. Der Ehegatte und/oder die Kinder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dürfen nicht selbst in der Krankenversicherung versicherungspflichtig sein und dürfen kein Einkommen haben, das für 2000 (diese Einkommensgrenze ändert sich jedes Jahr) 640 DM monatlich in den alten und 630 DM monatlich in den neuen Bundesländern übersteigt. Bei der Privaten Krankenversicherung müssen für Familienangehörige dagegen zusätzliche Beitragszahlungen geleistet werden.
      Kinder sind beitragsfrei mitversichert:


      Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

      bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie in der Schul- und Berufsausbildung sind (oder bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr).

      Darüber hinaus werden diese Höchstgrenzen um die Zeit des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängert.

      Ohne Altersbeschränkung, wenn die Kinder behindert und damit außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.


      Ist ein Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich versichert, ist das Kind bei dem privat versicherten Elternteil versichert. Ausnahme: Der privat Versicherte verdient nicht über 6.450 DM (alte Bundesländer) bzw. 5.325 DM (neue Bundesländer) monatlich oder nicht mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil. Nur dann kann das Kind kostenfrei bei dem gesetzlich Versicherten mitversichert werden sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung. Kinder, die dadurch nicht familienversichert sind, können aber auch bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert (Freiwillige Krankenversicherung) werden (§ 9 (1) Ziffer 2 SGB V).

      Ehegatten sind für die Dauerschutzfristen vor und nach der Entbindung sowie während des Erziehungsurlaubs nicht krankenversichert, wenn sie vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

      Bis zum 31. März 1999 sind geringfügige Beschäftigungen in der Krankenversicherung (wie in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) versicherungsfrei. Ausnahmen:
      Freiwillige Krankenversicherung.

      PKV für ca. 350,-- DM mtl. (auch bei mir)...
      (sorry für die Werbung, aber musste sein)

      CU
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 14:45:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Antworten!
      Was würde es denn kosten wenn ich während meiner Selbstständigkeit weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleibe?
      Wenn man nicht über 640 Dm monatlich verdienen darf,um weiterhin bei seine Eltern versichert zu sein,bezieht sich dies nur auf Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder werden hier Spekueinkünfte mit angerechnet?
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 15:09:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soweit mir bekannt, wird von der gesetzl. Krankenvers.
      zunächst ein Mindestbeitrag erhoben.
      Nach einiger Zeit möchten die dann aber Deine GuV sehen
      und berechnen dann den neuen Beitrag.
      Es kommt also auf Dein GuV an und den Beitragssatz der
      entsprechenden Kasse.

      Bei Spekueinkünften bin ich mir nicht sicher...
      aber...
      1. wer hat die schon im Moment, und
      2. tauchen die nicht in deiner GuV auf (hoffe ich)...

      Genaue Auskunft holst Du Dir aber mal besser bei einer
      Aussenstelle einer Kasse.

      CU

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      Avatar
      schrieb am 22.01.01 17:28:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bleib erst noch in der Gesetzlichen.Wenn sich die Gewinne zeigen und sie Dich hochstufen,wechselst Du.

      Generell kann man nicht sagen welche die Günstigste ist.Du musst Dir im Klaren sein,welche Bedingungen Du wünschst und dann vergleichen.

      Tip:Wenn`s auch wieder Gemecker gibt - schau auf der Homepage vom AWD.Da kannst Du einen Vergleich anstellen unter Finance Check (glaub ich).Hab ich auch gemacht.Wenn Du hier nachgesehen hast,kannst Du bei den günstigsten Versicherern direkt nachfragen.
      Gruß,Earnie
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 13:19:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann Euch unsere Seite zu diesem Thema empfehlen:
      www.versicherungsmarkt-mv.de
      Unter anderem arbeiten wir auch konkrete Versicherungsvergleiche auch. Also als Beispiel, ihr wollt Debeka, DKV und LVM mit unseren Angeboten vergleichen, so ist dies nach Angabe des Geb.datums und der Mailadresse möglich. Der Vergleich wird dann für euch persönlich ausgearbeitet - natürlich kostenfrei.
      Auch für die anderen Versicherungsbereiche erstelle wir Komplettvorschläge - nach Umfeld wie Fam.-stand etc.
      Schaut einfach rein! Gruß M.Benthien





      Alle Angaben
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 13:22:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ alle
      Mindestbeitrag für Selbstständige ca. 500,- DM (je nach Kasse, inkl. Pflege)
      Bei Aufgabe der Selbstständigkeit automatisch Status der Versicherungspflicht, d.h. Weiterversicherung in einer der gesetzl. Kassen.
      Ob privat oder gesetzlich ist abhängig von mehreren Sachen wie Fam.-stand, Kinder, arbeitet die evtl. vorhandene Ehefrau etc..
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      Schaut einfach rein! Gruß M.Benthien





      Alle Angaben
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 18:15:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Wechsel bei bestehenden Verträgen ist zum
      Ende eines jeden Versicherungsjahres ( 01.01.2001 -
      31.12.2001 ) möglich !

      Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate ! Also bis
      spätestens 30.09.2001 bei deiner Krankenversicherung
      einreichen !

      Bei Neuabschlüssen hast du die Möglichkeit, deinen
      gestellten Antrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen,
      solange kein Widerspruchsrecht besteht !!

      Aber eine private Krankenversicherung sollte man
      nicht einfach so kündigen !!!


      MfG

      schwabday
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 11:37:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @schwabday
      ergänzend dazu:
      zu beachten sind die Fristen von 2 bzw. 3 Jahren (je nach Gesellschaft) zu Beginn der Versicherung. Im übrigen stimme ich dir zu, dass man eine Krankenversicherung nicht einfach so kündigen sollte; die Annahmeerklärung einer anderen Krankenversicherung sollte schon vorliegen.
      Im übrigen kommt der Selbstständige nur bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit wieder zurück in die Gesetzliche.
      MfG Benthien
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 18:59:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ MBent

      nur bei einer Aufnahme einer Versicherungspflichtigen
      Tätigkeit fällt man unter Umständen wieder in die
      gesetzliche Krankenversicherung !!

      Denn auch hier achten die Sozialkassen darauf, daß
      man nicht dauernd hin und her wechselt ! Durch den
      Wechsel entgehen den Kassen auch sehr viele Gelder,
      die sie streng genommen bräuchten ! Also denkt sich
      die Krankenkasse, daß derjenige der aus der gesetzl.
      Krankenversicherung ausscheidet nicht ohne weiteres
      wieder zurück kommen kann !! Genaue Richtlinien wie
      die gesetzl. das ganze nun handhaben, kann ich die
      zur Zeit nicht sagen !

      Mit den Fristen sieht es so aus, daß einige priv. KV
      für 1 Jahr oder gleich für 2 oder 3 Jahre festlegen !


      MfG


      schwabday
      Avatar
      schrieb am 06.05.01 16:51:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kann aus eigener Erfahrung sagen, daß sich ein PKV nur lohnt, wenn man nicht heiraten und keine Kinder haben möchte. Ansonsten wird es später sehr, sehr teuer. Außerdem können die ständig ihre Beiträge und sogar Selbstbehalte erhöhen. Mir schon passiert: Eintritt in die PKV wegen Selbständigkeit mit 400,- DM Monatsbeitrag (Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteil) bei 1.000 DM Selbstbehalt im August. Erhöhung des monatlichen Beitrages im Januar des darauffolgenden Jahres mit gleichzeitiger Erhöhung des Selbstbehaltes im Jahr um 500,- DM also auf 1.500,- DM.

      Wenn man nun Frau und Kinder hat, die alle selbst versichert sein müssen, rechne die Erhöhungen mal der entsprechenden Anzahl an Personen. Sollte man schon länger dabei sein, kommt noch ein netter Hinweis, daß man bei einem Kassenwechsel seine Anwartschaften für das Alter verliert. Nie wieder privat!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 07.05.01 15:26:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      also wenn du noch 22 bist und deinen wehr bzw zivildienst abgeleistet hast, hättest du noch weiterhin anspruch auf die kostenfreie familienversicherung (über die eltern).
      wenn deine einkünfte allerdings regelmässig über 630 dm liegen entfällt dieser anspruch.
      als einkünfte gelten insbesondere arbeitsentgelt sowie einkünfte aus selbständiger beschäftigung.
      wenn du dich selbständig machst wird die krankenkasse von dir einen (vor)steuerbescheid verlangen, sowie dir einen fragebogen vorlegen wo du deine geplanten einkünfte angeben musst. anhand dieser angaben wird geprüft, ob du weiterhin anspruch auf familienversicherung hast, wenn ja solltest du dies ausnutzen, da kostenfrei.
      sollten deine einkünfte über 630 dm liegen, so solltest du dir gut überlegen in die pkv zu wechseln, denn wenn du diesen schritt vollzogen hast, ist es kaum noch möglich weider in die gkv zurückzukehren (möglichkeiten wurden weiter eingeschränkt).
      solltest du dich erstmal für die gkv entscheiden, so wirst du dich dort freiwillig versichern müssen, das bedeut für dich das sich der beitrag nach deiner wirtschaftlichen leistungsfähigkeit bemessen. im gegenzug hast du aber eine maximale kündigungsfrist von 2 monaten. du kannst somit wenn dir eine kasse nicht gefällt kurzfristig ohne probleme oder nachteile kündigen und zu einer anderen wechseln oder auch wenn du willst in eine privat, dann aber voraussichtlich für immer.


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