Überversicherung bei BU ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.06.01 17:30:24 von
neuester Beitrag 11.06.01 09:42:24 von
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Werte Boardgemeinde!
Wer kann mir definitiv die maximale Auszahlungshöhe einer BU
nennen?
Hintergrund: Vorhandensein mehrerer BUs, welche derzeit
-zusammengerechnet- im Versicherungsfall mehr als das derzeitige
Nettogehalt auszahlen würden....
Danke für die Antwort(en) +
das Eure RISIKO-Versicherungen nie zahlen müssen
Wer kann mir definitiv die maximale Auszahlungshöhe einer BU
nennen?
Hintergrund: Vorhandensein mehrerer BUs, welche derzeit
-zusammengerechnet- im Versicherungsfall mehr als das derzeitige
Nettogehalt auszahlen würden....
Danke für die Antwort(en) +
das Eure RISIKO-Versicherungen nie zahlen müssen
@DukeNukem
Grundsätzlich wird maximal 80% des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt. Du solltest im Leistungsfall jeden einzelnen BU-Versicherer davon i.K. setzen, daß Du auch anderweitig abgesichert bist. Desweiteren solltest Du darauf achten, daß bei allen die sog. abstrakte Verweisung nicht greift, da Du sonst im Einzelfall nichts siehst, wenn Du eine artverwandte Tätigkeit noch ausüben könntest. In diesen Fällen greifen die BU-Versicherer gerne zu dem Mittel der Umschulung, die Dir dann vom jeweiligen Versicherer finanziert wird.
Informiere Dich genau beim jeweiligen Versicherer wann überhaupt BU vorliegt. Ein kleiner Tipp: Fast alle Versicherer erkennen BU grundsätzlich dann, wenn für mindestens sechs Monate am Stück für ein und dieselbe Diagnose Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies könntest Du mit den jeweiligen AU-Bescheinigungen des Hausarztes oder Facharztes nachweisen.
Viel Glück und falls nötig, gute Besserung wünscht
tatiman
Grundsätzlich wird maximal 80% des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt. Du solltest im Leistungsfall jeden einzelnen BU-Versicherer davon i.K. setzen, daß Du auch anderweitig abgesichert bist. Desweiteren solltest Du darauf achten, daß bei allen die sog. abstrakte Verweisung nicht greift, da Du sonst im Einzelfall nichts siehst, wenn Du eine artverwandte Tätigkeit noch ausüben könntest. In diesen Fällen greifen die BU-Versicherer gerne zu dem Mittel der Umschulung, die Dir dann vom jeweiligen Versicherer finanziert wird.
Informiere Dich genau beim jeweiligen Versicherer wann überhaupt BU vorliegt. Ein kleiner Tipp: Fast alle Versicherer erkennen BU grundsätzlich dann, wenn für mindestens sechs Monate am Stück für ein und dieselbe Diagnose Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies könntest Du mit den jeweiligen AU-Bescheinigungen des Hausarztes oder Facharztes nachweisen.
Viel Glück und falls nötig, gute Besserung wünscht
tatiman
@ tatiman
Woher hast du die Information "Grundsätzlich wird maximal 80% des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt" ????
Meines wissens gibts es in den Versicherungsbedingungen
keinen § der die Höhe der Auszahlung maximiert !!!
D.H. die versicherte Rente wird im Leistungsfalle ungekürzt ausgezahlt !
Ausnahme : Bei Antragstellung wurden falsche ( überhöhte) Angaben zum Arbeitseinkommen gemacht, und insofern die Versicherung "Arglistig" getäuscht um einen Versicherungsschutz zu erlangen, welcher bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht gewährt worden wäre.
Ansonsten gilt : pact sun servanda ( oder so :-) )
Woher hast du die Information "Grundsätzlich wird maximal 80% des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt" ????
Meines wissens gibts es in den Versicherungsbedingungen
keinen § der die Höhe der Auszahlung maximiert !!!
D.H. die versicherte Rente wird im Leistungsfalle ungekürzt ausgezahlt !
Ausnahme : Bei Antragstellung wurden falsche ( überhöhte) Angaben zum Arbeitseinkommen gemacht, und insofern die Versicherung "Arglistig" getäuscht um einen Versicherungsschutz zu erlangen, welcher bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht gewährt worden wäre.
Ansonsten gilt : pact sun servanda ( oder so :-) )
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