checkAd

    Überversicherung bei BU ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.06.01 17:30:24 von
    neuester Beitrag 11.06.01 09:42:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 418.494
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.351
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.06.01 17:30:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werte Boardgemeinde!

      Wer kann mir definitiv die maximale Auszahlungshöhe einer BU
      nennen?
      Hintergrund: Vorhandensein mehrerer BUs, welche derzeit
      -zusammengerechnet- im Versicherungsfall mehr als das derzeitige
      Nettogehalt auszahlen würden....

      Danke für die Antwort(en) +
      das Eure RISIKO-Versicherungen nie zahlen müssen ;)
      Avatar
      schrieb am 10.06.01 18:51:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      @DukeNukem

      Grundsätzlich wird maximal 80% des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt. Du solltest im Leistungsfall jeden einzelnen BU-Versicherer davon i.K. setzen, daß Du auch anderweitig abgesichert bist. Desweiteren solltest Du darauf achten, daß bei allen die sog. abstrakte Verweisung nicht greift, da Du sonst im Einzelfall nichts siehst, wenn Du eine artverwandte Tätigkeit noch ausüben könntest. In diesen Fällen greifen die BU-Versicherer gerne zu dem Mittel der Umschulung, die Dir dann vom jeweiligen Versicherer finanziert wird.

      Informiere Dich genau beim jeweiligen Versicherer wann überhaupt BU vorliegt. Ein kleiner Tipp: Fast alle Versicherer erkennen BU grundsätzlich dann, wenn für mindestens sechs Monate am Stück für ein und dieselbe Diagnose Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies könntest Du mit den jeweiligen AU-Bescheinigungen des Hausarztes oder Facharztes nachweisen.

      Viel Glück und falls nötig, gute Besserung wünscht

      tatiman
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 09:42:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ tatiman

      Woher hast du die Information "Grundsätzlich wird maximal 80% des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt" ????

      Meines wissens gibts es in den Versicherungsbedingungen
      keinen § der die Höhe der Auszahlung maximiert !!!

      D.H. die versicherte Rente wird im Leistungsfalle ungekürzt ausgezahlt !

      Ausnahme : Bei Antragstellung wurden falsche ( überhöhte) Angaben zum Arbeitseinkommen gemacht, und insofern die Versicherung "Arglistig" getäuscht um einen Versicherungsschutz zu erlangen, welcher bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht gewährt worden wäre.

      Ansonsten gilt : pact sun servanda ( oder so :-) )


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Überversicherung bei BU ??