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    Spekulationssteuer beim Ausüben von OS-Calls ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.99 22:44:36 von
    neuester Beitrag 31.08.99 17:34:46 von
    Beiträge: 10
    ID: 4.248
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      Avatar
      schrieb am 18.07.99 22:44:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      Bei Optionsscheinen gilt seit der neuen Steuerreform m.E. ja auch die Spekulationsfrist von einem Jahr. Wenn ich jetzt einen OS-Call nach ca. 10 Monaten verkaufe, müßte ich für den Gewinn Spekulationssteuer zahlen. Wie sieht es jedoch aus, wenn ich den Optionsschein ausübe, d.h. von dem Call gebrauch mache. Ich denke für den OS muß ich keine Steuern zahlen, da ja noch kein Gewinn realisiert wurde. Doch wielange muß ich jetzt noch die Aktien halten ? Reichen 2 Monate (plus die 10 Monate vom OS) oder muß es jetzt wieder ein Jahr sein ?
      Ich hoffe auf Eure Hilfe.
      Gruß Rob
      Avatar
      schrieb am 25.07.99 18:56:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Spekulationsfrist für die angeschafften Aktien beginnt grundsätzlich unabhängig von der Einräumung des Optionsrechts zu laufen, d.h. die Aktien sind MEHR ALS ein (weiteres) Jahr zu halten.
      Ausnahmen im Sinne einer Anrechnung der Haltedauer des Optionsrechts griffen i.a. nur, wenn mit Einräumung der Option Verhältnisse geschaffen würden, die einer Verschaffung wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien gleichkämen.
      Letzteres dürfte bei börsengehandelten Optionsscheinen nicht der Fall sein.
      Avatar
      schrieb am 28.07.99 11:24:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wie sieht es aus, wenn ich nicht Aktien bekomme, sondern einen Barausgleich?

      Grüsse

      Speculatius
      Avatar
      schrieb am 01.08.99 16:32:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann zahlst Du Steuern.
      Avatar
      schrieb am 03.08.99 19:52:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      interessant! wenn er jedoch ausübt, ist dann der preis für den os als anschaffungskosten zu sehen und somit abzugsfähig vom gewinn?

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      Avatar
      schrieb am 09.08.99 19:33:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Druidenkopf,
      Dankeschön für Deine Antwort
      Gruß Rob
      Avatar
      schrieb am 17.08.99 16:45:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Druidenkopf,
      ich hab´s leider nicht ganz verstanden.
      Ein konkretes Beispiel:
      Ich habe ende July den OS 744996 von EastCapital erworben.
      Laufzeit 31.1.2000, Bezugspreis 30DM, Bezugsverhältnis 1:1
      Wenn ich nun am 31.1.00 ausübe, die Aktien erwerbe und diese dann
      ein weiteres Jahr halte, sind dann Steuern auf den OS-Gewinn fällig(da Haltedauer nur ca. 6Monate)?

      mfg loctite496

      p.s.: Natürlich sind auch alle anderen hier im Board angesprochen.
      Avatar
      schrieb am 18.08.99 20:55:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey Leute,
      lasst mich bitte nicht so in der Luft hängen,
      Euro Antwort hat zwar noch Zeit bis anfang 2000(;D hoffe der Smiley klappt),
      antwortet aber bitte etwas früher auf meine Frage.
      mfg
      loctite496
      Avatar
      schrieb am 18.08.99 21:00:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Shit, ich werde doch noch mal so´nen smiley hinbekommen;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.99 17:34:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Und hopp.
      mfg
      loctite496


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