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    Brauche Hilfe!Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim FA rückwirkend? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.01 13:34:16 von
    neuester Beitrag 27.07.01 10:55:48 von
    Beiträge: 5
    ID: 442.774
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      Avatar
      schrieb am 23.07.01 13:34:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an die Experten!

      Habe eine kleine Frage. Schreibe seit Anfang des Jahres nebenberuflich Artikel für eine Fachzeitschrift. Möchte mir nun beim FA die Steuernummer als Freiberuflerb (Journalist) holen. Kann ich die auch rückwirkend ab 01.01. d.J. beantragen? In Bezug auf die EkSt dürfte es ja imho unerheblich sein ob ich die tätigkeit per 01.01. oder per 01.08. des gleichen Jahres anzeige? USt berücksichtige ich wegen Geringfügigkeit der Tätigkeit nicht. Wäre nett wenn mir zu diesem Problem jemand helfen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.

      MfG

      DeBeer
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 13:55:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi DeBeer,
      ich habe mein Gewerbe letztes Jahr rückwirkend zum 01.01.00 beantragt. Sollte kein Problem sein.

      Gruß
      Kubrick
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 15:02:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      mach Dich erst mal kundig, ob Du dafür überhaupt ein Gewerbe anmelden mußt. Es gibt nämlich Berufszweige (z.B. im Dienstleistungsbereich) da benötigts Du gar keinen Gewerbeschein. Da brauchst Du Deine Tätigkeit nur beim FA anmelden.

      Ich hatte nämlich vor einiger Zeit auch ein solches angemeldet, und im nachhinein sagte man mir, daß es gereicht hätte, wenn ich zum FA gegangen wäre und denen Bescheid gesagt hätte.

      zu spät das Geld für den Schein hatte ich schon bezahlt...
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 10:20:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Steuernummer für Freiberufler? Das wär mal ganz was neues.
      Du wolltest wohl sagen, dass du glaubst, mit deiner
      Nebentätigkeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu
      erzielen. Wird vermutlich auch so sein. Eine eigene Steuernummer
      gibt es dafür allerdings nicht.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 10:55:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe auch eine Frage an die Experten:

      Ich beabsichtige mich selbständig zu machen und habe in diesem Zusammenhang im Vorfeld erhebliche Reisekosten (Gespräche, Besichtigungen). Kann ich diese Kosten irgendwo geltend machen und wenn ja wie weit rückwirkend?
      Für eine Antwort vielen Dank im voraus!!!

      Grüße
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