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    Übertragung von Verlust aus Sekulation möglich ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.01 13:38:55 von
    neuester Beitrag 18.11.01 12:17:29 von
    Beiträge: 31
    ID: 498.347
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      Avatar
      schrieb am 02.11.01 13:38:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage an alle.

      Ist es möglich einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ???

      Bitte um eure Meinung
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 13:41:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Entschuldigung,

      Tippfehler, Spekulation gemeint.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 13:43:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sekulation - wat is dat denn nun wieder für ´n Schweinkram?
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 13:49:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da wäre der Fiskus schön blöd, wenn er das zuließe.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 13:55:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      die übertragung könnte wohl nur dann möglich sein, wenn man mit dem anderen verheiratet ist und gemeinsam veranlagt wird. aber auch das ist recht zweifelhaft (kommt auf ein gemeinsames Konto an z.B.). sonst geht es meiner meinung nach nicht.

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      Avatar
      schrieb am 02.11.01 14:00:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      :) Option_tom,

      genau so ist es!
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 14:04:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      §23 Abs1 Satz3 EStG könnte (! könnte) dieses unter bestimmten Gesichtpunkten zulassen.
      Deine Angaben hier sind so zu ungenau.
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 13:38:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja, wäre möglich:
      du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
      Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
      Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
      DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
      -entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
      --------
      @NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 13:38:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja, wäre möglich:
      du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
      Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
      Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
      DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
      -entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
      --------
      @NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 13:38:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      ja, wäre möglich:
      du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
      Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
      Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
      DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
      -entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
      --------
      @NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 16:34:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      zwrecht :)
      damit hast du aber die Frage nicht beantwortet!
      Mikell :) wollte nicht wissen, ob man die Frist, sondern ob man den Verlust übertragen kann.
      Er wollte auch nicht wissen, ob er selbst den Verlust realisiern kann, sondern ein Dritter.
      Gruß
      AliHau :)
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 19:45:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Öhh zwrecht :)
      hast du was am Kropf?
      Warum postest du dreimal das Selbe? :eek:
      Kann ich dir vielleicht helfen? :confused:
      Das sieht aber nicht gut aus für dich :cry:
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 19:56:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Öhh noch was, zwörchfell :)
      auch wenn du das 100 mal postest, überzeugt mich das nicht :eek:
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 21:48:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Si tacuisses ...
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 22:32:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      dreimal posten war ein Fehler im System - nicht beabsichtigt; nach der Vorschau abgesandt; Fenster schließen ist aber nicht gekommen; erneuter Aufruf der Seite um zu sehen ob angekommen; hier jedoch nicht angekommen; also nochmal gepostet--->das gleiche Spiel...
      ----------
      #1 von mikell 02.11.01 13:38:55 Beitrag Nr.:4.781.079 Posting versenden 4781079
      Frage an alle.

      Ist es möglich einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ???

      Bitte um eure Meinung
      ----->> dies war die Frage:
      über den vollständigen entgeltlichen (der Käufer, z.B. Ehefrau, Eltern bezahlt den Wert des Depots) Depotübertrag ist es möglich einen noch nicht realisierten Verlust (Beispiel war OS: wohl weil es bei diesem Kurs keinen Käufer mehr gibt) zu realisieren (vgl. ähnlich Beiträge hier im Board zu diesem Problem: Verlust steuerlich geltend zu machen, ohne das ein Verkauf, sondern nur der Verfall=Wertlosigkeit des OS eingetreten ist).
      Vereinfacht gesagt, ändert die Bank nur den Depotinhaber; in der Praxis gehts für die Bank ganz einfach über Adressänderung....
      Damit das ganze steuerliche Anerkennung findet muss natürlich ein reeler Kaufpreis=Kurswert der im Depot befindlichen Papiere gezahlt werden.
      ------>>> bei manchen Banken genügt sogar die Anweisung: "bitte übertragen die die Wertpapiere XY aus dem Depotkonto Nr. 12345 in das Depot von Herrn/Frau ...Müller mit der Depotnr 67890 bei Ihrer Bank"... Der Kaufpreis wird ganz normal überwiesen....
      Im letzgenannten Fall sollten beide (Käufer/Empfangender und Verkäufer/Übertragender) beide jeweils ein Depot bei der gleichen Bank haben, damits ohne Probleme und schnell abgeht.
      ---nach diesem Beispiel ist es also möglich ...." einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent ) auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ...." (per Copyfunktion eingefügt)...
      ----IST das die Antwort auf die FRAGE ?
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 22:51:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      In der vorgenannten Lösung wird ein noch nicht realisierter oder vielleicht nicht mehr realisierbarer Verlust (auf Käuferseite gibt es keinen, der einen wertlosen OS kauft) durch entgeltliche Übertragung realisiert...
      ---------
      Nimmt man den gleichen Vorgang als unentgeltlichen Vorgang, d.h. das Depot wird per Schenkung übertragen, dann ist es tatsächlich möglich den Verlust zu übertragen. Denn verkauft nun der Beschenkte die Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist des ÜBERTRAGENDEN, dann ist sowohl bei der Berechnung der Veräußerungsfrist als auch was die Anschaffungskosten betrifft die Rechtsstellung des Übertragenden maßgeblich. Denn..." Keine Anschaffung ist
      der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (BFH vom 4.7.1950 - BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 - BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942, Veräußerungsfrist). ..."
      Mit der Folge der Beschenkte erzielt bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist des Ersterwerbs der Papier den steuerlich zu berücksichtigenden Veräußerungsverlust.

      Bei Veräußerung eines im Wege der Gesmtrechtsnachfolge erworbenen Wirtschaftsguts ist bei der Berechnung der Veräußerungsfrist von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen (BFH vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942). Das Gleiche gilt auch für ein im Wege der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge erworbenes Wirtschaftsgut § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG .

      Neben Schenkung ist natürlich auch eine Vererbung möglich.---------
      Wurde der Verlust natürlich bereits realisiert, geht außer der Vererbung nichts mehr.
      ======> bitte beachten... damit man nicht in die Nähe des
      § 42 AO gerät sollte es eine reele SCHENKUNG sein.
      Einer Depotübertragung, bei der das DEPOT nur OS
      zu 0,001 EURO Wert beinhaltet---ist tatsächlich vom
      Wert her keine Schenkung.
      Daher empfiehlt es sich in diesem Falle, noch ein
      paar werthaltige Aktien (eventuell durch Zukauf)
      im Depot zu belassen und mitzuübertragen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 23:03:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ alle...
      ----------
      Fehler bei WO oder liegts an meinem Betriebssystem...
      ----------
      Nach der Vorschau und dem Absenden des Beitrages müsste
      doch eigentlich das Fenster "FENSTER SCHLIEßEN" kommen.
      Bei mir kommt jedoch immer nur eine leere Seite... man weiß also gar nicht, ob der Beitrag nun gepostet wurde...(es erscheint und bleibt auch so eine leere Seite: "about blank"
      woran liegt´s ??? oder sollte ich einfach mal ein paar Minuten warten....
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 10:46:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      zwrecht :)
      Im Gegensatz zu #8 wird das mit der Schenkung schon hinhaun,
      weil Schenkungen gem. § 23 Abs.1 Satz 3 Estg nicht besteuert werden.
      Also: Innerhalb der Jahresfrist das Depot verschenken. Und wenn der Beschenkte die Wertpapiere innerhalb der ursprünglichen Jahresfrist verkauft, hat der Beschenke die Verluste realisiert. Finde ich gut. Hast du hohe Spekulationgewinne zu versteuern? Dann schenke ich dir mein Depot :laugh:
      Gruß
      AliHau :)
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 11:14:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Öhh zwrecht :)
      ich schenke dir mein Depot doch nicht :eek:
      Ich kann nämlich meinen Verlust auch noch mit mit Spekugewinnen vom Vorjahr oder sogar 2002 verrechnen :eek:
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 12:36:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      @zwrecht: Auf Grund deiner Verdienste um das deutsche Steuerrecht habe ich mich entschlossen, dir mein Depot zu vererben (Bitte Adresse angeben!).
      Jetzt muss ich nur noch innerhalb der Speku-Frist versterben, dann kannst du meine Verluste gegen deine fetten Gewinne aufrechnen ...
      Mal sehn, ob klappt.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 12:44:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Habe große Zweifel, ob es im Sinne von mikell ist, das Depot im Wege der Schenkung, der Vererbung oder des Vermächtnisses auf eine andere Person zu übertragen. Funktionieren könnte die methode vielleicht, wenn mikell die verfügung über ein eigenes (verlustbringendes) und ein Depot der Oma (gewinnbringend) verfügt. Dann könnte er sein Depot auf das Depot der Oma übertragen und dort die Verluste gegen Omas Gewinne aufrechnen. Die Steuerersparnisse könnten dann zwischen mikell und oma aufgeteilt werden.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 13:02:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      zu Posting #16 von zwrecht: Nach meiner Kenntnis nehmen die Emittenten wertlose OS zurück zu dem symbolischen Preis von 0,01 oder 0,001 EURO. Hängt möglicherweise damit zusammen, dass die Emittenten den Inhabern die Möglichkeit zur steuerwirksamen Verlustrealisierung geben wollen?
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 00:38:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Steuergestaltungsberatung innerhalb legitimer Grenzen....
      @ALIhau....hast du denn die Gewinne bisher schon erlärt??? die du durch den Rücktrag vermindern willst.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 12:19:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      @zwrecht: Ich glaube, es ist besser, ich vererbe dir mein depot nicht. Die Fiscaleros werden die Anerkennung des Todesfalls sicher wegen "Gestaltungsmissbrauchs" ablehnen ...
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 14:25:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zwrecht :)
      Ja, hab ich. Ich habe meine Erklärung ans Finanzamt geschickt
      und einen Brief beigelegt: "Liebes Finanzamt, zur Erklärung 2000
      muß ich noch einen Spekulationsgewinn aus Wertpapiergeschäften
      von xxx DM versteuern."
      Da hat mich dann einen Dame von Finanzamt angerufen und mich
      gebeten, noch eine Aufstellung über meine Transaktionen
      einzusenden. Ich habe dann so eine Liste (handschriftlich) gefertigt,
      wo ich Name der Aktie, Anschaffungstag, Veräußerungstag,
      Bankbelastung (beim Kauf), Bankgutschrift (bei Veräußerung)
      aufgelistet habe. Die Differenz der letzten beiden Positionen
      ist mein Gewinn. Davon habe ich noch kleinere Kosten
      abgezogen, wie z.B. Onlinekosten, Zeitschriften, Limitgebühren,
      Depotgebühren usw.
      Ich habe dann nichts mehr gehört und dann ist plötzlich der
      Bescheid gekommen, wo genau der Betrag drinstand, den ich
      errechnet hatte.
      Gruß
      AliHau :)
      Avatar
      schrieb am 17.11.01 11:55:50
      Beitrag Nr. 26 ()
      war doch eine nette liebe Dame, die vom Finanzamt ODER ???
      Avatar
      schrieb am 17.11.01 12:05:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      ja zwrecht :)
      das war eine flotte Biene. So richtig schön östrogen :laugh:
      Bist du ein guter Verlierer?
      Schau mal in den Thräd von Sharez:)
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 01:48:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ALIhau
      Wie so oft....das wichtigste überliest man...
      die Überschrift lautete doch.."
      Thema: Übertragung von Verlust aus Sekulation möglich ????

      Sollte wohl Säkularisation heißen und die ist schon lange her...da wird wohl alles schon verjährt sein ...glaube da hat die Kirche damals einen Haufen (waren aber keine Aktien, weils damals -nach Napoleon?? -noch keine Aktiengesellschaften gab)verloren......
      ------>>ob der Verlustvortrag solange hält glaube ich nicht, außerdem müsste die Kirche doch zwischenzeitlich
      Gewinne gemacht haben und damit wären die Verluste wohl auch schon aufgebraucht..... (war fei scho widddder ä Witzlä)....
      ========
      wieso Verlierer ??? weiss ja nicht, wo NATALY die Magensonde reinstecken möchte....der Magen war doch schon wegoperiert ..... also ich will das nicht weiter ausführen..............(pfui)
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 02:22:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      @alihau(weg):
      meinst du die DAME hätte mal nicht das letzte WORT ????
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 12:15:13
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich erkenne dein (uralt-)motto: Die speku-gewinne werden "säkularisiert", die speku-verluste privatisiert. Da ist jedes mittel recht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 12:17:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      na was sag ich....


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