Übertragung von Verlust aus Sekulation möglich ???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.11.01 13:38:55 von
neuester Beitrag 18.11.01 12:17:29 von
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Frage an alle.
Ist es möglich einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ???
Bitte um eure Meinung
Ist es möglich einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ???
Bitte um eure Meinung
Entschuldigung,
Tippfehler, Spekulation gemeint.
Tippfehler, Spekulation gemeint.
Sekulation - wat is dat denn nun wieder für ´n Schweinkram?
Da wäre der Fiskus schön blöd, wenn er das zuließe.
die übertragung könnte wohl nur dann möglich sein, wenn man mit dem anderen verheiratet ist und gemeinsam veranlagt wird. aber auch das ist recht zweifelhaft (kommt auf ein gemeinsames Konto an z.B.). sonst geht es meiner meinung nach nicht.
Option_tom,
genau so ist es!
genau so ist es!
§23 Abs1 Satz3 EStG könnte (! könnte) dieses unter bestimmten Gesichtpunkten zulassen.
Deine Angaben hier sind so zu ungenau.
Deine Angaben hier sind so zu ungenau.
ja, wäre möglich:
du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
-entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
--------
@NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
-entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
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@NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
ja, wäre möglich:
du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
-entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
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@NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
-entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
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@NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
ja, wäre möglich:
du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
-entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
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@NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
du müßtest aber DEIN gesamtes Depot übertragen = verkaufen (natürlich zum reelen Preis).
Denn die Wertpapiere selber kannst du ohne Börse kaum handeln.
Depot beispielsweise auf DEINE Oma oder Deine Eltern übertragen (geht ohne weiteres bei der Bank) und lass
DIR den gültigen Kurswert bezahlen. und schon hast du
-entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft den Verlust realisiert.
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@NATALLY: FALSCH und unsachlich und unqualifiziert.--------
zwrecht
damit hast du aber die Frage nicht beantwortet!
Mikell wollte nicht wissen, ob man die Frist, sondern ob man den Verlust übertragen kann.
Er wollte auch nicht wissen, ob er selbst den Verlust realisiern kann, sondern ein Dritter.
Gruß
AliHau
damit hast du aber die Frage nicht beantwortet!
Mikell wollte nicht wissen, ob man die Frist, sondern ob man den Verlust übertragen kann.
Er wollte auch nicht wissen, ob er selbst den Verlust realisiern kann, sondern ein Dritter.
Gruß
AliHau
Öhh zwrecht
hast du was am Kropf?
Warum postest du dreimal das Selbe?
Kann ich dir vielleicht helfen?
Das sieht aber nicht gut aus für dich
Gruß
AliHau
hast du was am Kropf?
Warum postest du dreimal das Selbe?
Kann ich dir vielleicht helfen?
Das sieht aber nicht gut aus für dich
Gruß
AliHau
Öhh noch was, zwörchfell
auch wenn du das 100 mal postest, überzeugt mich das nicht
Gruß
AliHau
auch wenn du das 100 mal postest, überzeugt mich das nicht
Gruß
AliHau
Si tacuisses ...
dreimal posten war ein Fehler im System - nicht beabsichtigt; nach der Vorschau abgesandt; Fenster schließen ist aber nicht gekommen; erneuter Aufruf der Seite um zu sehen ob angekommen; hier jedoch nicht angekommen; also nochmal gepostet--->das gleiche Spiel...
----------
#1 von mikell 02.11.01 13:38:55 Beitrag Nr.:4.781.079 Posting versenden 4781079
Frage an alle.
Ist es möglich einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ???
Bitte um eure Meinung
----->> dies war die Frage:
über den vollständigen entgeltlichen (der Käufer, z.B. Ehefrau, Eltern bezahlt den Wert des Depots) Depotübertrag ist es möglich einen noch nicht realisierten Verlust (Beispiel war OS: wohl weil es bei diesem Kurs keinen Käufer mehr gibt) zu realisieren (vgl. ähnlich Beiträge hier im Board zu diesem Problem: Verlust steuerlich geltend zu machen, ohne das ein Verkauf, sondern nur der Verfall=Wertlosigkeit des OS eingetreten ist).
Vereinfacht gesagt, ändert die Bank nur den Depotinhaber; in der Praxis gehts für die Bank ganz einfach über Adressänderung....
Damit das ganze steuerliche Anerkennung findet muss natürlich ein reeler Kaufpreis=Kurswert der im Depot befindlichen Papiere gezahlt werden.
------>>> bei manchen Banken genügt sogar die Anweisung: "bitte übertragen die die Wertpapiere XY aus dem Depotkonto Nr. 12345 in das Depot von Herrn/Frau ...Müller mit der Depotnr 67890 bei Ihrer Bank"... Der Kaufpreis wird ganz normal überwiesen....
Im letzgenannten Fall sollten beide (Käufer/Empfangender und Verkäufer/Übertragender) beide jeweils ein Depot bei der gleichen Bank haben, damits ohne Probleme und schnell abgeht.
---nach diesem Beispiel ist es also möglich ...." einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent ) auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ...." (per Copyfunktion eingefügt)...
----IST das die Antwort auf die FRAGE ?
----------
#1 von mikell 02.11.01 13:38:55 Beitrag Nr.:4.781.079 Posting versenden 4781079
Frage an alle.
Ist es möglich einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ???
Bitte um eure Meinung
----->> dies war die Frage:
über den vollständigen entgeltlichen (der Käufer, z.B. Ehefrau, Eltern bezahlt den Wert des Depots) Depotübertrag ist es möglich einen noch nicht realisierten Verlust (Beispiel war OS: wohl weil es bei diesem Kurs keinen Käufer mehr gibt) zu realisieren (vgl. ähnlich Beiträge hier im Board zu diesem Problem: Verlust steuerlich geltend zu machen, ohne das ein Verkauf, sondern nur der Verfall=Wertlosigkeit des OS eingetreten ist).
Vereinfacht gesagt, ändert die Bank nur den Depotinhaber; in der Praxis gehts für die Bank ganz einfach über Adressänderung....
Damit das ganze steuerliche Anerkennung findet muss natürlich ein reeler Kaufpreis=Kurswert der im Depot befindlichen Papiere gezahlt werden.
------>>> bei manchen Banken genügt sogar die Anweisung: "bitte übertragen die die Wertpapiere XY aus dem Depotkonto Nr. 12345 in das Depot von Herrn/Frau ...Müller mit der Depotnr 67890 bei Ihrer Bank"... Der Kaufpreis wird ganz normal überwiesen....
Im letzgenannten Fall sollten beide (Käufer/Empfangender und Verkäufer/Übertragender) beide jeweils ein Depot bei der gleichen Bank haben, damits ohne Probleme und schnell abgeht.
---nach diesem Beispiel ist es also möglich ...." einen noch nicht realisierter Verlust ( Kauf von Optionsscheinen zu 42 Cent, heutiger Wert 0,1 Cent ) auf einen Dritten, jeweils natürliche Person zu übertragen, bzw. zu verkaufen ...." (per Copyfunktion eingefügt)...
----IST das die Antwort auf die FRAGE ?
In der vorgenannten Lösung wird ein noch nicht realisierter oder vielleicht nicht mehr realisierbarer Verlust (auf Käuferseite gibt es keinen, der einen wertlosen OS kauft) durch entgeltliche Übertragung realisiert...
---------
Nimmt man den gleichen Vorgang als unentgeltlichen Vorgang, d.h. das Depot wird per Schenkung übertragen, dann ist es tatsächlich möglich den Verlust zu übertragen. Denn verkauft nun der Beschenkte die Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist des ÜBERTRAGENDEN, dann ist sowohl bei der Berechnung der Veräußerungsfrist als auch was die Anschaffungskosten betrifft die Rechtsstellung des Übertragenden maßgeblich. Denn..." Keine Anschaffung ist
der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (BFH vom 4.7.1950 - BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 - BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942, Veräußerungsfrist). ..."
Mit der Folge der Beschenkte erzielt bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist des Ersterwerbs der Papier den steuerlich zu berücksichtigenden Veräußerungsverlust.
Bei Veräußerung eines im Wege der Gesmtrechtsnachfolge erworbenen Wirtschaftsguts ist bei der Berechnung der Veräußerungsfrist von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen (BFH vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942). Das Gleiche gilt auch für ein im Wege der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge erworbenes Wirtschaftsgut § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG .
Neben Schenkung ist natürlich auch eine Vererbung möglich.---------
Wurde der Verlust natürlich bereits realisiert, geht außer der Vererbung nichts mehr.
======> bitte beachten... damit man nicht in die Nähe des
§ 42 AO gerät sollte es eine reele SCHENKUNG sein.
Einer Depotübertragung, bei der das DEPOT nur OS
zu 0,001 EURO Wert beinhaltet---ist tatsächlich vom
Wert her keine Schenkung.
Daher empfiehlt es sich in diesem Falle, noch ein
paar werthaltige Aktien (eventuell durch Zukauf)
im Depot zu belassen und mitzuübertragen.
---------
Nimmt man den gleichen Vorgang als unentgeltlichen Vorgang, d.h. das Depot wird per Schenkung übertragen, dann ist es tatsächlich möglich den Verlust zu übertragen. Denn verkauft nun der Beschenkte die Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist des ÜBERTRAGENDEN, dann ist sowohl bei der Berechnung der Veräußerungsfrist als auch was die Anschaffungskosten betrifft die Rechtsstellung des Übertragenden maßgeblich. Denn..." Keine Anschaffung ist
der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (BFH vom 4.7.1950 - BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 - BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942, Veräußerungsfrist). ..."
Mit der Folge der Beschenkte erzielt bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist des Ersterwerbs der Papier den steuerlich zu berücksichtigenden Veräußerungsverlust.
Bei Veräußerung eines im Wege der Gesmtrechtsnachfolge erworbenen Wirtschaftsguts ist bei der Berechnung der Veräußerungsfrist von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen (BFH vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942). Das Gleiche gilt auch für ein im Wege der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge erworbenes Wirtschaftsgut § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG .
Neben Schenkung ist natürlich auch eine Vererbung möglich.---------
Wurde der Verlust natürlich bereits realisiert, geht außer der Vererbung nichts mehr.
======> bitte beachten... damit man nicht in die Nähe des
§ 42 AO gerät sollte es eine reele SCHENKUNG sein.
Einer Depotübertragung, bei der das DEPOT nur OS
zu 0,001 EURO Wert beinhaltet---ist tatsächlich vom
Wert her keine Schenkung.
Daher empfiehlt es sich in diesem Falle, noch ein
paar werthaltige Aktien (eventuell durch Zukauf)
im Depot zu belassen und mitzuübertragen.
@ alle...
----------
Fehler bei WO oder liegts an meinem Betriebssystem...
----------
Nach der Vorschau und dem Absenden des Beitrages müsste
doch eigentlich das Fenster "FENSTER SCHLIEßEN" kommen.
Bei mir kommt jedoch immer nur eine leere Seite... man weiß also gar nicht, ob der Beitrag nun gepostet wurde...(es erscheint und bleibt auch so eine leere Seite: "about blank"
woran liegt´s ??? oder sollte ich einfach mal ein paar Minuten warten....
----------
Fehler bei WO oder liegts an meinem Betriebssystem...
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Nach der Vorschau und dem Absenden des Beitrages müsste
doch eigentlich das Fenster "FENSTER SCHLIEßEN" kommen.
Bei mir kommt jedoch immer nur eine leere Seite... man weiß also gar nicht, ob der Beitrag nun gepostet wurde...(es erscheint und bleibt auch so eine leere Seite: "about blank"
woran liegt´s ??? oder sollte ich einfach mal ein paar Minuten warten....
zwrecht
Im Gegensatz zu #8 wird das mit der Schenkung schon hinhaun,
weil Schenkungen gem. § 23 Abs.1 Satz 3 Estg nicht besteuert werden.
Also: Innerhalb der Jahresfrist das Depot verschenken. Und wenn der Beschenkte die Wertpapiere innerhalb der ursprünglichen Jahresfrist verkauft, hat der Beschenke die Verluste realisiert. Finde ich gut. Hast du hohe Spekulationgewinne zu versteuern? Dann schenke ich dir mein Depot
Gruß
AliHau
Im Gegensatz zu #8 wird das mit der Schenkung schon hinhaun,
weil Schenkungen gem. § 23 Abs.1 Satz 3 Estg nicht besteuert werden.
Also: Innerhalb der Jahresfrist das Depot verschenken. Und wenn der Beschenkte die Wertpapiere innerhalb der ursprünglichen Jahresfrist verkauft, hat der Beschenke die Verluste realisiert. Finde ich gut. Hast du hohe Spekulationgewinne zu versteuern? Dann schenke ich dir mein Depot
Gruß
AliHau
Öhh zwrecht
ich schenke dir mein Depot doch nicht
Ich kann nämlich meinen Verlust auch noch mit mit Spekugewinnen vom Vorjahr oder sogar 2002 verrechnen
Gruß
AliHau
ich schenke dir mein Depot doch nicht
Ich kann nämlich meinen Verlust auch noch mit mit Spekugewinnen vom Vorjahr oder sogar 2002 verrechnen
Gruß
AliHau
@zwrecht: Auf Grund deiner Verdienste um das deutsche Steuerrecht habe ich mich entschlossen, dir mein Depot zu vererben (Bitte Adresse angeben!).
Jetzt muss ich nur noch innerhalb der Speku-Frist versterben, dann kannst du meine Verluste gegen deine fetten Gewinne aufrechnen ...
Mal sehn, ob klappt.
Jetzt muss ich nur noch innerhalb der Speku-Frist versterben, dann kannst du meine Verluste gegen deine fetten Gewinne aufrechnen ...
Mal sehn, ob klappt.
Habe große Zweifel, ob es im Sinne von mikell ist, das Depot im Wege der Schenkung, der Vererbung oder des Vermächtnisses auf eine andere Person zu übertragen. Funktionieren könnte die methode vielleicht, wenn mikell die verfügung über ein eigenes (verlustbringendes) und ein Depot der Oma (gewinnbringend) verfügt. Dann könnte er sein Depot auf das Depot der Oma übertragen und dort die Verluste gegen Omas Gewinne aufrechnen. Die Steuerersparnisse könnten dann zwischen mikell und oma aufgeteilt werden.
zu Posting #16 von zwrecht: Nach meiner Kenntnis nehmen die Emittenten wertlose OS zurück zu dem symbolischen Preis von 0,01 oder 0,001 EURO. Hängt möglicherweise damit zusammen, dass die Emittenten den Inhabern die Möglichkeit zur steuerwirksamen Verlustrealisierung geben wollen?
Steuergestaltungsberatung innerhalb legitimer Grenzen....
@ALIhau....hast du denn die Gewinne bisher schon erlärt??? die du durch den Rücktrag vermindern willst.
@ALIhau....hast du denn die Gewinne bisher schon erlärt??? die du durch den Rücktrag vermindern willst.
@zwrecht: Ich glaube, es ist besser, ich vererbe dir mein depot nicht. Die Fiscaleros werden die Anerkennung des Todesfalls sicher wegen "Gestaltungsmissbrauchs" ablehnen ...
Zwrecht
Ja, hab ich. Ich habe meine Erklärung ans Finanzamt geschickt
und einen Brief beigelegt: "Liebes Finanzamt, zur Erklärung 2000
muß ich noch einen Spekulationsgewinn aus Wertpapiergeschäften
von xxx DM versteuern."
Da hat mich dann einen Dame von Finanzamt angerufen und mich
gebeten, noch eine Aufstellung über meine Transaktionen
einzusenden. Ich habe dann so eine Liste (handschriftlich) gefertigt,
wo ich Name der Aktie, Anschaffungstag, Veräußerungstag,
Bankbelastung (beim Kauf), Bankgutschrift (bei Veräußerung)
aufgelistet habe. Die Differenz der letzten beiden Positionen
ist mein Gewinn. Davon habe ich noch kleinere Kosten
abgezogen, wie z.B. Onlinekosten, Zeitschriften, Limitgebühren,
Depotgebühren usw.
Ich habe dann nichts mehr gehört und dann ist plötzlich der
Bescheid gekommen, wo genau der Betrag drinstand, den ich
errechnet hatte.
Gruß
AliHau
Ja, hab ich. Ich habe meine Erklärung ans Finanzamt geschickt
und einen Brief beigelegt: "Liebes Finanzamt, zur Erklärung 2000
muß ich noch einen Spekulationsgewinn aus Wertpapiergeschäften
von xxx DM versteuern."
Da hat mich dann einen Dame von Finanzamt angerufen und mich
gebeten, noch eine Aufstellung über meine Transaktionen
einzusenden. Ich habe dann so eine Liste (handschriftlich) gefertigt,
wo ich Name der Aktie, Anschaffungstag, Veräußerungstag,
Bankbelastung (beim Kauf), Bankgutschrift (bei Veräußerung)
aufgelistet habe. Die Differenz der letzten beiden Positionen
ist mein Gewinn. Davon habe ich noch kleinere Kosten
abgezogen, wie z.B. Onlinekosten, Zeitschriften, Limitgebühren,
Depotgebühren usw.
Ich habe dann nichts mehr gehört und dann ist plötzlich der
Bescheid gekommen, wo genau der Betrag drinstand, den ich
errechnet hatte.
Gruß
AliHau
war doch eine nette liebe Dame, die vom Finanzamt ODER ???
ja zwrecht
das war eine flotte Biene. So richtig schön östrogen
Bist du ein guter Verlierer?
Schau mal in den Thräd von Sharez
Gruß
AliHau
das war eine flotte Biene. So richtig schön östrogen
Bist du ein guter Verlierer?
Schau mal in den Thräd von Sharez
Gruß
AliHau
@ALIhau
Wie so oft....das wichtigste überliest man...
die Überschrift lautete doch.."
Thema: Übertragung von Verlust aus Sekulation möglich ????
Sollte wohl Säkularisation heißen und die ist schon lange her...da wird wohl alles schon verjährt sein ...glaube da hat die Kirche damals einen Haufen (waren aber keine Aktien, weils damals -nach Napoleon?? -noch keine Aktiengesellschaften gab)verloren......
------>>ob der Verlustvortrag solange hält glaube ich nicht, außerdem müsste die Kirche doch zwischenzeitlich
Gewinne gemacht haben und damit wären die Verluste wohl auch schon aufgebraucht..... (war fei scho widddder ä Witzlä)....
========
wieso Verlierer ??? weiss ja nicht, wo NATALY die Magensonde reinstecken möchte....der Magen war doch schon wegoperiert ..... also ich will das nicht weiter ausführen..............(pfui)
Wie so oft....das wichtigste überliest man...
die Überschrift lautete doch.."
Thema: Übertragung von Verlust aus Sekulation möglich ????
Sollte wohl Säkularisation heißen und die ist schon lange her...da wird wohl alles schon verjährt sein ...glaube da hat die Kirche damals einen Haufen (waren aber keine Aktien, weils damals -nach Napoleon?? -noch keine Aktiengesellschaften gab)verloren......
------>>ob der Verlustvortrag solange hält glaube ich nicht, außerdem müsste die Kirche doch zwischenzeitlich
Gewinne gemacht haben und damit wären die Verluste wohl auch schon aufgebraucht..... (war fei scho widddder ä Witzlä)....
========
wieso Verlierer ??? weiss ja nicht, wo NATALY die Magensonde reinstecken möchte....der Magen war doch schon wegoperiert ..... also ich will das nicht weiter ausführen..............(pfui)
@alihau(weg):
meinst du die DAME hätte mal nicht das letzte WORT ????
meinst du die DAME hätte mal nicht das letzte WORT ????
Ich erkenne dein (uralt-)motto: Die speku-gewinne werden "säkularisiert", die speku-verluste privatisiert. Da ist jedes mittel recht.
na was sag ich....
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